Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 23 und 24/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Bergleute lösen auf der 1. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben lockeres Salzgestein (Löser) von der Decke (Firste) eines Abbaus. Im Kontrollbereich auf der 4. Ebene der Schachtanlage Bartensleben installieren Mitarbeiter des bergmännischen Vermessungswesens (Markscheiderei) Längenmessgeräte (Extensometer) in von Bergleuten hierfür hergestellten Bohrungen. Die Messgeräte geben Aufschluss über Bewegungen im Gestein und dienen zur Überwachung des bergbaulichen Zustands des Endlagers. Im Einlagerungsbereich auf der 4. Ebene der Schachtanlage Bartensleben wird im Untertagemessfeld (UMF) die Rückholbarkeit von Spezialcontainern mit zwischengelagerten radioaktiven Abfällen nachgewiesen. Diese Überprüfung erfolgt vierteljährlich. Bergleute befahren die 5. Ebene zur jährlichen bergbaulichen Kontrolle. Dieser Grubenbereich umfasst zum größten Teil nur Erkundungsstrecken. Sachverständige überprüfen die Verbindungen zwischen Förderkorb und Förderseil (Zwischengeschirr) an den Seilfahrtanlagen der Schächte Bartensleben und Marie. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Am 5. Juni befahren internationale Gäste, die sich fachlich mit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen und der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen auseinandersetzen, das Endlager Morsleben. Der Besuch der Gruppe von Vertretern wissenschaftlicher Beiräte verschiedener Nationen ( „Chairs of National Advisory Bodies to Government“ ), die ihre Regierungen in Entsorgungsfragen beraten, wurde von der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) im Rahmen eines Austauschtreffens organisiert. In der Infostelle Morsleben besuchen rund 15 Gäste die Informationsveranstaltung „Betrifft: Morsleben – Abdichtung im Anhydrit – Planungen und Lösungen“ . Einblick Aufgenommen im November 2017 Das Bild zeigt das Untertagemessfeld (UMF) im Ostfeld des Kontrollbereichs auf der vierten Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben. Im UMF sind geringe Mengen (Volumen) radioaktiver Abfälle zwischengelagert . Die Abfälle wurden in Edelstahlhülsen bzw. Innenbehälter in insgesamt sieben Spezialcontainern verpackt und in zwei verrohrten Sohlenbohrlöchern rückholbar gelagert. Die zwischengelagerten Abfälle wurden im Zeitraum zwischen 1985 und 1990 eingelagert. Sie bestehen hauptsächlich aus Kobalt-60-Strahlenquellen. Zusätzlich enthalten sind vier Cäsium-137-Strahlenquellen und 12 mit Europiumoxid gefüllte Stahlstäbe. Mit einem Teil dieser Quellen wurde im Endlager Morsleben die Einlagerung von wärmentwickelnden radioaktiven Abfällen erforscht. Ziel der Forschung war es, herauszufinden, welche Wirkung die Wärmeentwicklung auf das umgebene Salzgestein hat. Der andere Teil der Quellen stammt aus dem Einsatz in der Wasserwirtschaft in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Dort wurden Trinkwasserbrunnen mit Strahlenquellen ausgestattet, um einer Verockerung der Brunnenfilter (Bildung von „Eisenstein“ – Eisenhydroxid und Manganoxid - aufgrund mikrobieller Tätigkeit) entgegenzuwirken und somit die Nutzungsdauer der Brunnen zu verlängern. Die im UMF befindlichen radioaktiven Abfälle sind aktuell noch immer zwischengelagert, da sie die in der Dauerbetriebsgenehmigung formulierten Annahmebedingungen für eine Endlagerung nicht erfüllen. Die Zwischenlagerung ist seitens der zuständigen Genehmigungsbehörden befristet genehmigt. Die BGE prüft vierteljährig die Rückholung der im UMF gelagerten Abfälle. Für den Nachweis der Rückholbarkeit werden die obersten Spezialcontainer mit einer Hebevorrichtung ein paar Meter angehoben und wieder herabgesetzt. Neben den Abfällen im UMF sind im Endlager Morsleben noch weitere radioaktive Abfälle in einem mit Beton ausgekleideten Sohlenbohrloch nahe des Ostfeldes im Kontrollbereich auf der 4. Ebene der Schachtanlage Bartensleben zwischengelagert. Bei diesen Abfällen handelt sich um Radiumpräparate (Strahlenquellen) aus der medizinischen Anwendung in der DDR. Die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben beantragt. Mit dem Verbleib der Abfälle im Endlager, soll das Risiko, Menschen radioaktiver Strahlung auszusetzen, entsprechend dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes in Deutschland möglichst gering gehalten werden. Ein Transport in ein Zwischenlager oder eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle würde keinen weiteren Sicherheitsgewinn bringen und widerspricht damit dem Minimierungsgebot. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Februar 2021 (Kalenderwoche 05 bis 08/2021) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Bergleute führen Bohrungen zur Gewinnung von Probekörpern im Bereich des geplanten Demonstrationsbauwerks im Anhydrit auf der dritten Ebene (Sohle) durch. Die Probekörper geben weiteren Aufschluss über die Anwendbarkeit des verwendeten Baustoffs Sorelbeton im Anhydrit. Mitarbeiter*innen führen die vierteljährliche Überprüfung zur Rückholbarkeit von Spezialcontainern im Untertage-Messfeld auf der vierten Ebene durch. Die insgesamt sieben Spezialcontainer enthalten überwiegend Cobalt-60 Strahlenquellen, die unter anderem aus der Wasserwirtschaft der ehemaligen DDR stammen: Sie wurden in Brunnenfiltern eingesetzt, um Verstopfungen durch eine sogenannte Verockerung zu verhindern. Diese sind mit Genehmigung des Bergamtes Staßfurt aus dem Jahr 1997 im Endlager Morsleben zwischengelagert und müssen rückholbar bleiben. Die Rückholbarkeit wurde mit der aktuellen Überprüfung nachgewiesen. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Mitarbeiter*innen führen umfangreiche Baumfällarbeiten auf dem übertägigen Betriebsgelände von Schacht Bartensleben durch. Die Fällungen sind nötig, um Platz für das neue Verwaltungsgebäude zu schaffen. Sie werden früh im Jahr durchgeführt: Bäume und andere Gehölze dürfen nach §39 BNatSchG nur bis zum 28. Februar beseitigt werden. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mitarbeiter*innen erproben unter Tage einen batteriebetriebenen Drei-Tonnen-Fahrlader mit Lithium-Eisenphosphat-Akkumulatoren . Diese Akkus weisen ein vergleichsweise geringes Brandrisiko auf und tragen dazu bei, die Belastung von Stickoxiden und Rußpartikeln an den Arbeitsplätzen unter Tage zu reduzieren. Die Probephase ist für ein Jahr angesetzt. Die BGE hat mit diesem Elektrofahrzeug ein Pilotprojekt in Morsleben gestartet und ist deutschlandweit das erste Unternehmen, das einen batteriebetriebenen Fahrlader der Drei-Tonnen-Klasse unter Tage im Einsatz hat. Mitarbeiter*innen führen umfangreiche Arbeiten zur Modernisierung der Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) im Technikraum der Zentralen Warte durch. Die SPS automatisiert Prozesse und stellt damit den Mitarbeiter*innen in der Zentralen Warte stets aktuelle Daten zur Überwachung des Endlagers zur Verfügung . Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Am 25. Februar findet die erste „Betrifft: Morsleben“-Veranstaltung des Jahres statt. Themen sind der Rückblick auf 2020 sowie Informationen über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers. Die Veranstaltung wird auf dem BGE YouTube-Kanal gestreamt und für den besseren Dialog mit interessierten Bürger*innen auch per Zoom übertragen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem „Einblick“. Meldepflichtiges Ereignis Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM . Am 19. Februar kommt es zwischen 9:30 Uhr und 9:39 Uhr auf der Schachtanlage Bartensleben zu kurzzeitigen Spannungseinbrüchen. Diese verursachen Störmeldungen an einigen Anlagen und Überwachungseinrichtungen, zum Beispiel dem Heizwerk und der Pumpe für das Löschwassernetz. Als Maßnahme werden die Störungen quittiert und die gestörten Anlagen durch das Instandhaltungspersonal bis 11:15 Uhr wieder in bestimmungsgemäßen Betrieb genommen. Eine Störung an der Mikroakustikanlage wird bis zum Schichtbeginn am 22. Februar behoben. Das meldepflichtige Ereignis wird dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) fristgerecht mittels Meldeformular gemeldet. Einblick Informationsabend der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ am 25. Februar 2021 Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) lädt am 25. Februar 2021 um 18:00 Uhr zu einem Informationsabend der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ ein. Die BGE ist als Betreiberin auch verantwortlich für die Stilllegung des Endlagers Morsleben. Das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren läuft. Eröffnet wird die Veranstaltung vom technischen Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch. Anschließend präsentieren der Werksleiter des Endlagers Morsleben, Frank-Holger Koch, und Matthias Mohlfeld, Leiter der Abteilung Stilllegung Morsleben, ihre Vorträge mit folgenden Kernfragen: Welche Arbeiten sind im Betrieb erfolgt? Welche Meilensteine wurden erreicht? Wo befinden wir uns aktuell im Genehmigungsverfahren zur geplanten Stilllegung? Welche weiteren Schritte sind notwendig? Da aufgrund der anhaltenden Corona-Einschränkungen eine Dialogveranstaltung mit Besucher*innen vor Ort nicht möglich ist, wird die Veranstaltung über das Onlinekonferenztool Zoom und als Livestream auf YouToube übertragen. Zoom ermöglicht die direkte Beteiligung der interessierten Bürger*innen. Sie können damit ihre Fragen selbst an die Referent*innen stellen und natürlich auch Kritik äußern. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung steht Ihnen dauerhaft auf dem BGE YouTube-Kanal zur Verfügung. ( "Betrifft: Morsleben" – Rückblick 2020 und Ausblick 2021, externer Link ) Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Dezember 2021 (Kalenderwochen 48 bis 52/2021) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen transportieren Einzelteile einer angelieferten semimobilen Baustoffanlage nach unter Tage. Aufgrund des Umfangs und des Gewichts der Anlagenteile dauert der betriebsinterne Transport mehrere Tage. Die Baustoffanlage wird für den Bau des Demonstrationsbauwerks zur Streckenabdichtung im Anhydrit benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. Elektriker*innen und Bergleute setzen ihre Arbeiten für die Energieversorgung der semimobilen Baustoffanlage sowie der Befestigung der Baustoffleitungen fort. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Mitarbeiter*innen führen die vierteljährliche Überprüfung zur Rückholbarkeit von Spezialcontainern im Untertage-Messfeld auf der vierten Ebene durch. Die insgesamt sieben Spezialcontainer enthalten überwiegend Cobalt-60 Strahlenquellen, die unter anderem aus der Wasserwirtschaft der ehemaligen DDR stammen: Sie wurden in Brunnenfiltern eingesetzt, um Verstopfungen durch eine sogenannte Verockerung zu verhindern. Die Spezialcontainer sind mit Genehmigung des Bergamtes Staßfurt aus dem Jahr 1997 im Endlager Morsleben zwischengelagert und müssen bis zur Genehmigung der beabsichtigten Endlagerung rückholbar bleiben. Die Rückholbarkeit wurde mit der aktuellen Überprüfung nachgewiesen. Geolog*innen kontrollieren Orte auf der 1. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben, an denen im Laufe des langjährigen Bergwerksbetriebs ein Lösungszutritt registriert wurde. Diese Orte sind im sogenannten Lösungskataster erfasst. Das Kataster wird einmal im Jahr durch Kontrollbefahrungen aktualisiert. Inzwischen sind die Lösungszutrittsstellen mehrheitlich versiegt beziehungsweise ausgetrocknet. Zwei sachkundige Mitglieder der Auf- und Abseilgruppe der Grubenwehr kontrollieren von der gesamten Wehr die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Grubenwehr ist für das Rettungswesen unter Tage verantwortlich. Zu Ihren Einsatzszenarien zählt auch die Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie aus räumlich beengten Verhältnissen. Für diesen Zweck hält sie die nötige Ausrüstung vor und bildet ihre Mitglieder gezielt aus. Aufgrund der hohen Übungsintensität der Grubenwehr Morsleben wird die Schutzausrüstung halbjährlich geprüft. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt für Reststoffe und Gegenstände aus dem Kontrollbereich die uneingeschränkte Freigabe gemäß § 33 StrlSchV in Verbindung mit § 35 StrlSchV. Damit können diese Stoffe und Gegenstände regulär als nicht radioaktive Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt beziehungsweise verwertet werden. Die Freigabe gilt für die Chargen 23/2020-09 „Komponenten der ehemaligen Heiztrasse aus dem Kontrollbereich“ sowie 28/2021 „21 Drucker aus dem Kontrollbereich“. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Die Infostelle bleibt bis einschließlich 9. Januar 2022 geschlossen. Danach ist die Infostelle wieder dienstags und donnerstags von 9-15 Uhr sowie nach Terminabsprache geöffnet. Es gilt weiterhin die 2G+-Regel sowie das Tragen von FFP2-Masken. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bleiben die Besichtigungen unter Tage weiterhin ausgesetzt. Mitarbeiter*innen der Unternehmenskommunikation bieten nach Anfrage alternativ Online-Vorträge und digitale Rundgänge durch das Endlager Morsleben an. Einblick Unterteilt in vierzehn Paletten, zehn Großteile und zwei Kisten wird eine semimobile Baustoffanlage im Endlager Morsleben angeliefert. Vier LKW-Ladungen sind nötig, um die Einzelteile der Anlage vom Hersteller bis nach Morsleben zu transportieren. Die Baustoffanlage wurde von Beginn an modular konstruiert, so dass die Einzelteilte nach ihrem Transport nach unter Tage problemlos von Spezialisten am geplanten Standort der Baustoffanlage zusammengebaut werden können. Dies ist ein im Bergbau gängiges Vorgehen, da die Ausmaße und das Gewicht des Transportguts durch die Abmessungen des örtlichen Förderkorbs (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 23 und 24/2018 ) und der zulässigen Nutzlast der Fördermaschine begrenzt sind. Die semimobile Baustoffanlage ist eine Grundvoraussetzung für den Bau des Demonstrationsbauwerks für eine Streckenabdichtung im Anhydrit ( Meldung vom 21. Dezember 2021 - Endlager Morsleben: Semimobile Baustoffanlage für den Bau des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit angeliefert ). Mit ihr wird der Baustoff für das Demonstrationsbauwerk - Sorelbeton - direkt unter Tage auf der 2. Ebene der Schachtanlage Bartensleben hergestellt. Anschließend wird der Sorelbeton über Rohrleitungen auf die tiefer liegende 3. Ebene gepumpt, wo das Demonstrationsbauwerk im Anhydrit entsteht. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick Meldung vom 21. Dezember 2021: Endlager Morsleben - Semimobile Baustoffanlage für den Bau des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit angeliefert
In Berlin wird nicht nur die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem eigenen Grundwasser gedeckt, sondern auch die private Versorgung über eine Vielzahl von Eigenwasserversorgungsanlagen. Aus diesem Grund muss dem dauerhaften Erhalt einer guten Grundwasserqualität ein besonderer Stellenwert zugemessen werden. Durch das menschliche Einwirken bestehen im Grundwasser bereits erhöhte Temperaturen, so dass die Wasserbehörde in der Regel weitere Wärmeeinträge in das Grundwasser nicht zulassen wird. Dagegen ist der Wärmentzug aus dem Grundwasser durch Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlagen mit Förderung und Wiedereinleitung von Grundwasser oder aber auch durch Erdsonden/-kollektor grundsätzlich möglich. Zur Vermeidung hoher Bohrkosten, Verockerungen von Brunnenanlagen und wiederkehrender Untersuchungen der Grundwasserqualität sollte der Errichtung einer Erdsondenanlage der Vorzug gegeben werden. Für die weitere Planung und Information über die bei Bau und Betrieb der Anlage einzuhaltenden Bedingungen kann der “Leitfaden für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kW” Hilfestellung geben. Bei Erdwärmeanlagen > 30 kW Heizleistung ist zunächst immer ein Geothermal Response Test bei der Wasserbehörde zu beantragen und durchzuführen. Danach erfolgt die Antragsstellung für die Grundwasserbenutzung einer Erdwärmeanlage > 30 kW Heizleistung. Im Rahmen des wasserrechtlichen Antragsverfahrens ist grundsätzlich eine thermohydrodynamische Modellierung durchzuführen. Die diesbezügliche Verfahrensweise ist in dem Pflichtenheft zur Methodik und Dokumentation thermohydrodynamischer Modellierungen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens zum Betrieb von Erdwärmesondenanlagen mit einer Heizleistung von >30 kW dargestellt. Antrag für Erdwärmeanlagen In Berlin wird nicht nur die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem eigenen Grundwasser gedeckt, sondern auch die private Versorgung über eine Vielzahl von Eigenwasserversorgungsanlagen. Aus diesem Grund muss dem dauerhaften Erhalt einer guten Grundwasserqualität ein besonderer Stellenwert zugemessen werden. Durch das menschliche Einwirken bestehen im Grundwasser bereits erhöhte Temperaturen, so dass die Wasserbehörde in der Regel weitere Wärmeeinträge in das Grundwasser nicht zulassen wird. Dagegen ist der Wärmentzug aus dem Grundwasser durch Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlagen mit Förderung und Wiedereinleitung von Grundwasser oder aber auch durch Erdsonden/-kollektor grundsätzlich möglich. Zur Vermeidung hoher Bohrkosten, Verockerungen von Brunnenanlagen und wiederkehrender Untersuchungen der Grundwasserqualität sollte der Errichtung einer Erdsondenanlage der Vorzug gegeben werden. Bei der Errichtung von Erdwärmesonden sind insbesondere die Bohrtätigkeit und die ggf. erforderliche Verbindung verschiedener Grundwasserstockwerke sowie die Verwendung von Spülungszusätzen geeignet, schädliche Veränderungen des Grundwassers herbeizuführen. Auch mit dem Betrieb der Erdwärmeanlage kann eine schädliche Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers durch den Wärmeentzug über die Sonden bzw. die Kollektoren oder das Auslaufen eines wassergefährdenden Wärmeträgermittels verbunden sein. Durch den Wärmeentzug werden der Boden und das Grundwasser abgekühlt, wodurch sich die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Wassers verändern. Diese Veränderungen der Grundwasserqualität stellt eine Gewässerbenutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Gewässerbenutzungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer wasserbehördlichen Erlaubnis. Diese ist bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Für die Antragstellung ist ein Antragsformular zu verwenden. Antragsformular Für die Errichtung von Erdwärmekollektoren, die dem Erdreich Wärme entziehen und bei denen die Kollektoren mindestens 1 Meter über dem höchsten Grundwasserstand (HGW) liegen und damit keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben, ist keine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Die Nutzung von Erdwärme ist in den ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten des Landes Berlin grundsätzlich verboten. Die Temperatur des Bodens und Grundwassers hat einen entscheidenden Einfluss auf alle Stoffwechselvorgänge von Organismen und auf chemische und physikalische Vorgänge. Bei Temperaturabsenkungen verlangsamt sich die biologische Aktivität im Boden, so dass ein positiv zu wertender Abbau im Boden nicht mehr in der zur Verfügung stehenden Zeit ablaufen kann. Da Bakterien, Amöben und andere Kleinstlebewesen an eine bestimmte Temperatur angepasst sind, kann die Abkühlung im Boden und Grundwasser die Lebensgemeinschaft von Mikroorganismen maßgeblich verändern. Trinkwasser soll frei von Krankheitserregern und anderen Schadstoffen, genusstauglich und geschmacklich einwandfrei sein. Es soll mit minimalem Aufwand in den Wasserwerken aufbereitet werden und in bester Qualität den Haushalten zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund hat die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser uneingeschränkten Vorrang vor thermischen Grundwasserbenutzungen.
Die Wasserläufe Spree und Dahme sowie der Britzer Zweigkanal und der Teltowkanal umrahmen das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal. Im Jahre 1901 wurde das Wasserwerk mit 26 Förderbrunnen und zwei Heberleitungen schrittweise in Betrieb genommen. In den 1970er Jahren förderten mehr als 100 Rohwasserbrunnen. Für das Wasserwerk wurde ein Grundwasservorrat (Q365) von 65.000 m³ pro Tag bilanziert. Diese Wassermenge ist ausreichend, um über 300.000 Einwohner Berlins mit Trinkwasser zu versorgen. Auf Grund des sinkenden Wasserbedarfs verringerte sich die Grundwasserförderung der Wasserwerksgalerien in den Nachwendejahren deutlich. 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Trinkwassergewinnung ist gegenwärtig nicht vorhersehbar, wird jedoch mittel- bis langfristig angestrebt. Bis zum Wasserwerksneubau, einschließlich der technischen Infrastruktur (Brunnen, Leitungen), erfolgt die Grundwasserförderung unter der Zielsetzung der Altlastensanierung und der Gewährleistung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Dabei werden bis zu 25.000 m³ Grundwasser pro Tag durch derzeit 19 eigenbewirtschaftete Förderbrunnen der Fördergalerien „Neue Königsheide“ (FG NKH) und „Teltowkanal“ (FG TK) sowie sieben Abwehrbrunnen der Abwehrbrunnengalerien „Neue Königsheide Nord“ (NKHN) und „Alte Königsheide Süd“ (AKHS) gefördert und das gereinigte Wasser in die Vorflut abgeleitet (Stand 2023). Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz und die „Grundwassersteuerungsverordnung” des Landes Berlin. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) aus Altlastengrundstücken sowie Pflanzenschutzmitteln aus dem Uferfiltrat des Teltowkanals eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Erstmals wurde 1991 im Reinwasser des Wasserwerks eine erhebliche Verunreinigung mit LCKW festgestellt. Der Schadstofftransfer aus nördlicher Richtung zur FG NKH erfolgt ausgehend von einem Standort ehemaliger Farbenproduktion sowie einem Standort zur Herstellung technischer Gase, dem sog. Teilsanierungsgebiet 4 (TSG 4). Der nördliche Zustrom zur FG NKH wird durch die Barrierewirkung der Abwehrbrunnen der Grundwasserreinigungsanlage 3 (GWRA 3) in der Abwehrbrunnengalerie NKHN verhindert. Die Belastungen erstrecken sich ausgehend von den Quellgrundstücken auf dem Transferpfad zur Abwehrbrunnengalerie NKHN im Hauptgrundwasserleiter über eine Mächtigkeit von bis zu 40 m. Quelle für die Schadstofffahne zum nördlichen Teil der Galerie „Alte Königsheide“ (AKH) sind primär Betriebe der metallverarbeitenden Industrie. Nutzungstypisch gelangten LCKW ins Grundwasser und strömten den Förderbrunnen der GWRA 2 lateral zu. Der östliche Anstrom zum Wasserwerk Johannisthal bzw. Abwehrbrunnengalerie AKHS ist ebenfalls durch das Auftreten chlorierter Lösemittelverbindungen im Grundwasserleiter geprägt. Verantwortlich für die LCKW-Einträge sind drei Hauptemittenten: ein Bahnreparaturwerk, ein ehemaliger Standort des Motoren- und Kühlaggregatebaus sowie ein früherer Standort zur Herstellung medizinischer Geräte. Das östliche Transfer- bzw. Teilsanierungsgebiet 7 (TSG 7) weist das mit Abstand höchste Schadstoffpotential auf. Das in der horizontalen Ausdehnung deutlich größere kontaminierte Transfergebiet weist in Wasserwerksnähe fast ausschließlich die biotischen Abbauprodukte cis-1,2-Dichlorethen und Vinylchlorid (VC) auf. Zur Sicherung des Wasserwerksstandortes in der NKHS wird die GWRA 1 betrieben. Der Teltowkanal ist hydraulisch an den genutzten Aquifer des Wasserwerks angebunden. Im Sediment lagernde Organochlorpestizide und ihre Metabolite wurden sukzessive mit dem Uferfiltrat in Richtung der FG TK transportiert. Zur Unterbindung des Zustroms wird dazu im Südwesten der FG NKH die FG TK mit drei Förderbrunnen bewirtschaftet. Westlich des Wasserwerkes, ca. 300 m südlich des Zusammenflusses von Teltowkanal und Britzer Zweigkanal befindet sich ein LCKW-Schaden (Bodenfilter, BAB 113), der sich jedoch nur mit geringen Konzentrationen an VC dem Transfergebiet des Wasserwerkes mitteilt. Eine weitere hydraulische Sicherungsmaßnahme befindet sich südöstlich des Wasserwerkes auf dem Gebiet des Bezirkes Neukölln, Bereich Kanalstraße/Teltowkanal. Hier werden organische Schadstoffkomponenten der teerverarbeitenden Industrie und LCKW/BTEX-Verbindungen gefasst und in einer Grundwasserreinigungsanlage gereinigt. Seit 1993 werden am Standort seitens der für die Umwelt zuständigen Senatsverwaltung Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgeführt mit dem Ziel der Minimierung der Schadstoffpotentiale, die sich im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal befinden. 1991 stellte die Galerie „Alte Königsheide“ (ca. 30 Förderbrunnen) die Rohwasserförderung zur Trinkwassergewinnung ein. Abwehrbrunnen wurden daraufhin in der AKHS errichtet und fördern seit 1993 das kontaminierte Grundwasser, das in der GWRA 1 über zwei Stripkolonnen gereinigt wird. Die Prozessluft wird über Luftaktivkohlefilter und seit 2006 nach der 1. Füllkörperkolonne aufgrund hoher Gehalte an VC durch eine zusätzliche Stufe gereinigt: zunächst bis 2018 über eine katalytische Oxidation und seit Ende 2018 durch eine UV-Oxidationsanlage. Die Reinigungszielwerte des Wassers konnten stets eingehalten werden. Das Förderregime wurde im Laufe der Jahre mehrfach dem Schadstoffanstrom angepasst. Die maximale Durchsatzleistung der GWRA 1 betrug zu Beginn der Grundwassersanierungsmaßnahme ca. 250 m³/h. Seit dem 4. Quartal 2018 fördern die insgesamt vier Abwehrbrunnen rd. 145 m³/h Grundwasser. Die Quellensanierung und die Grundstückssicherung im östlichen Wasserwerksanstrom erfolgte bzw. erfolgt durch den Betrieb von sechs Grundwasser- und sieben Bodenluftreinigungsanlagen auf den drei Eintragsgrundstücken. Seit Dezember 2008 wird zusätzlich im Transferbereich des Bahnbetriebswerkes in Richtung des Wasserwerkes eine weitere GWRA betrieben. Im Zuge halbjährlicher Grundwassermodellierungen werden dabei durch den Modellierer auch regelmäßig Vorschläge zur Anpassung der Betriebsweise der noch bestehenden GWRA erarbeitet. Da sich die Fahnengeometrie seit Beginn der hydraulischen Maßnahmen verändert hat, wurde nunmehr eine Optimierung der Brunnenstandorte im Transferbereich vorgeschlagen. In 2022 wurden in diesem Zusammenhang weitere fünf Sanierungsbrunnen sowie eine neue GWRA errichtet, welche sich seit Mai 2023 in Betrieb befinden. Dies wird als zielführende Maßnahme zur weiteren Reduzierung der auf das Wasserwerk Johannisthal zuströmenden LCKW-Fracht erachtet. Die Betreiberpflichten obliegen seit 01/2009 der Deutschen Bahn AG als einer der Hauptschadensverursacher mit einem Eigenanteil der Kosten von 95 % für die Gefahrenabwehrmaßnahmen. Seit dem Jahr 2014 finanziert die DB AG zu 100% die Kosten für Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Nach erfolgreicher Reinigung des nördlichen Wasserwerksanstroms der Galerie „Alte Königsheide Nord“ im Zeitraum 1995 bis 1999 und der Teildekontamination der Eintragsherde konnte die GWRA 2 im Jahre 2000 zum Schutz der nördlichen FG TK umgesetzt werden. Hierzu wurden zwei neue Abwehrbrunnen errichtet und an die Anlage angeschlossen. Aufgrund der sich reduzierenden Schadstoffsituation reinigte die GWRA 2 bis 2013 noch ca. 80 m3/h Grundwasser und wurde dann im Januar 2014 vollständig außer Betrieb genommen. Der nördliche Abschnitt der FG NKH wird seit 1995 durch die GWRA 3 gesichert. Die GWRA 3 bestand aus Reinigungsstufen zur Reinigung von Cyaniden, LCKW und Arsen und hat einen Durchsatz von max. 200 m³/h. Auf Grund einer veränderten Schadstoffzusammensetzung im Zulauf der GWRA 3 wurde die Verfahrenstechnik der GWRA 3 optimiert und wird seit 2012 nur noch mit einer Reinigungsstufe (drei parallel geschaltete Sandfilter mit Belüftung) betrieben. Derzeit fördern drei Abwehrbrunnen in der NKHN insgesamt rd. 140 m³/h kontaminiertes Grundwasser. Die Abwehrbrunnen müssen dabei aufgrund von Brunnenalterungsprozessen (Verockerung) und sinkenden Ergiebigkeiten in ca. dreijährlichem Turnus regeneriert bzw. in unregelmäßigen Abständen ersetzt werden. Die letzte Neuerrichtung eines Ersatzbrunnens erfolgte in 2022. Zusätzlich zur Fassung der Schadstofffahne in Richtung Wasserwerk Johannisthal erfolgt die Quellensanierung sowie Grundstückssicherung im nördlichen Wasserwerksanstrom. Dabei wird das Grundwasser aus zurzeit 21 aktiven Sanierungsbrunnen in einer GWRA gereinigt. In den Jahren 2019-2022 erfolgte eine Optimierung der hydraulischen Sicherung im 1. und 2. Grundwasserleiter. Als Planungsgrundlage für die Gesamtsicherung des Wasserwerkes Johannisthal wurde in den Jahren 1993/94 der Aufbau eines ortdiskreten dreidimensionalen Mengen- / Beschaffenheitssimulationsmodells gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben beschlossen. Dieses Modell wurde kontinuierlich aktualisiert und die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen angepasst. Im Zeitraum von 1994 bis 2002/2004 wurde als unterstützende Maßnahme das gereinigte Grundwasser aus den drei GWRA auf einer Fläche von 25.000 m² in der Königsheide reinfiltriert. Die Reinfiltration war integraler Bestandteil des umfassenden hydraulischen Sicherungskonzeptes des Wasserwerkes. Seit dem Jahr 2010 werden die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zusätzlich durch ein Stofftransportmodell kontrolliert und ggf. modifiziert. Die Schadstoffverteilung im Einzugsgebiet wird mittels halbjährlicher Monitoringkampagnen auf Basis eines engmaschigen Messstellennetzes überwacht. In Verbindung mit der Herausnahme des Wasserwerkes aus der Trinkwasserversorgung waren Optimierungen der bestehenden Sicherungsstrategie erforderlich. Diese beinhaltete die Beendigung der Infiltration des Reinwassers der GWRA 1 und 3 in den Versickerungsbecken, um die Fließgeschwindigkeiten im Anstrom weiter zu erhöhen. Zudem wurde die Lage der Abwehrbrunnen im Bereich des nördlichen Anstroms der FG NKH durch neuerrichtete Sicherungsbrunnen optimiert und das Förderregime der Abwehrbrunnen angepasst. Zur weiteren Entlastung der Schadstoffsituation durch LCKW im westlichen Einzugsgebiet des Wasserwerkes wird seit 2010 eine weitere GWRA im Bereich der Bundesautobahn BAB 113 (Bodenfilter) mit einem Durchsatz von ca. 20 m3/h betrieben. Über vier aktiven Entnahmebrunnen und fünf Infiltrationsbrunnen mit kombinierter Einleitung in eine Rigole bzw. in den Teltowkanal wird das hydraulische Sanierungskonzept umgesetzt. Die GWRA im Bereich der Kanalstraße wird seit 2013 zum Schutz des Teltowkanalwassers und des Wasswerks Johannisthal betrieben. Im Sicherungszeitraum 1993 bis 2023 reinigten die Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk bisher ca. 140 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser. Dabei konnten ca. 7.200 kg LCKW, 750 kg Cyanide und 372 kg Arsen entfernt werden (Stand 04/2023). Die Weiterführung der Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserressourcen ist weiterhin notwendig. Das Schadstoffpotential im Sediment des Teltowkanals konnte durch eine Entschlammung in den Jahren 1993 bis 1999 dauerhaft um > 99% reduziert werden. Es wurden etwa 150.000 m³ pestizidhaltiger Schlamm entsorgt. Seitdem dienen gezielte Pestiziduntersuchungen des Teltowkanalwassers und des Uferfiltrates bis hin zu den Förderbrunnen der FG TK einerseits der Erfolgskontrolle der Entschlammung und zur Bewertung des Restpotentials, anderseits der Erarbeitung von Prognosen durch ein Stofftransportmodell zum Schadstoffabbau und Stoffausbreitung im Grundwasserleiter. Auch Forschungsvorhaben mit universitären Einrichtungen zum biotischen Schadstoffabbau dieser Stoffverbindungen wurden durchgeführt. Für die Sicherungsmaßnahmen direkt am Wasserwerk Johannisthal wurden im Zeitraum von 1994 bis 2022 ca. 15,60 Mio. € aufgewendet. Hinzu kamen Kosten in Höhe von 11,2 Mio. € für die Beseitigung kontaminierter Gewässersedimente im Teltowkanal. Pro Jahr werden gegenwärtig für die Sicherungsmaßnahmen am Wasserwerk (u.a. Betrieb der GWRA 3 und Sicherungsbrunnen, Brunnenregenerierungsarbeiten, Ingenieur- und Analytikleistungen) etwa 280.000 € veranschlagt (Stand 2023). Zur Gewährleistung der Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden von 2014 bis 2017 jährlich rd. fünf neue Brunnen als Ersatz der Altbrunnen der FG NKH errichtet. Die Errichtung der Ersatzbrunnen war notwendig, da die Ergiebigkeit der Altbrunnen deutlich sank. Für die erfolgreiche Fahnensanierung durch die Grundwasserreinigungsanlagen sowie die Minimierung der Schadstoffpotentiale im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal ist es notwendig, die Förderbrunnen der FG NKH entsprechend der modellierten Förderraten zu betreiben. Für den Neubau der insgesamt 14 Ersatzbrunnen der FG NKH und eines neuen Abwehrbrunnens im Bereich der GWRA 3 wurden insgesamt ca. 1,1 Mio. € (Brutto) finanziert. Für den Ersatzneubau von zwei weiteren Abwehrbrunnen der GWRA 3 in 2019/2020 sowie 2021/2022 wurden rd. 350.000 € aufgewendet. Die Altbrunnen wurden rückgebaut. Zur Aufrechterhaltung der Förderleistung der FG NKH (vertraglich vereinbarte Soll-Förderung: 20.000 m³/d) sind kurz- bis mittelfristig weitere Maßnahmen (Reaktivierung von Altbrunnen, Regenerierungen und Brunnenersatzbaumaßnahmen) im Bereich der FG NKH notwendig. Die gegenwärtige Funktion des Wasserwerks Johannisthal und seiner Fördergalerien ist die Gewährleistung der Altlastensanierung und damit einhergehend die Einhaltung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Weiterhin weist das Wasserversorgungskonzept 2040 bzw. der in Bearbeitung befindliche Masterplan Wasser für Berlin und das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland das Wasserwerk Johannisthal als Standort der Trinkwasserversorgung aus. Das Wasserversorgungskonzept wurde vom Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) im Jahr 2008 einvernehmlich verabschiedet. Der Betrieb und die Laufzeit der Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk sind abhängig vom Sanierungs- und Sicherungserfolg auf den Einzelgrundstücken und in den großflächigen Transfergebieten. Perspektivisch ist in Verbindung mit der „wachsenden Stadt“ wie auch durch den starken Bevölkerungszuwachs im nahen Berliner Umland und dem damit einhergehenden steigenden Wasserbedarf die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserproduktion am Standort des Wasserwerks Johannisthal mit einer Fördermenge von 3 – 10 Mio. m³/a vorgesehen.
In den Jahren 2010-2014 wurden alle 100 Meter Daten zur Gewässerstruktur erfasst und zusätzlich fotografisch dokumentiert. Methodische Kartiergrundlage war die „Gewässerstrukturgütekartierung in Niedersachsen, Detailverfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer“. Basierend auf dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAWA) entwickelten und erprobten Verfahren wurde die Vorgehensweise auf die speziellen Verhältnisse in Niedersachsen angepasst. Für die aktuelle Kartierung sind informativ zusätzliche Parameter zur Verockerung, zum Trockenfallen, zum eigendynamischen Entwicklungspotential und zu einer eventuellen Überdimensionierung des Profils ergänzend hinzugekommen. Damit steht für rund 10.000 Kilometer kleine und mittelgroße Fließgewässer mit überwiegend höherem Entwicklungspotenzial (Prioritäten 1-6) in ganz Niedersachsen eine gute Datengrundlage zur Verfügung, die besonders bei Planungen und Maßnahmenumsetzungen an Gewässern eine Hilfestellung sein wird. Verfahrensbedingt können die großen Gewässer wie Elbe, Weser und Ems bei dieser Detailstrukturkartierung nicht berücksichtigt werden. Hierzu wird auf die Übersichtskartierung verwiesen. Ein wertvolles Begleitprodukt der Detailstrukturkartierung ist die Fotodokumentation. Jeder 100-Meter Abschnitt sowie strukturelle Besonderheiten in und am Gewässer können damit betrachtet werden. Das Verfahren zur Detailstrukturkartierung ist abhängig vom Gewässertyp und berücksichtigt für die Bereiche Sohle, Ufer und Land (Aue) sechs Hauptparameter, welche vor allem für die Bewertung eigendynamischer Prozesse relevant sind. So werden zur Bewertung der Sohle die Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil und Sohlenstruktur aufgenommen. Das Ufer wird über die Aufnahme des Querprofils und der Uferstruktur abgedeckt und die Aueregion über das Gewässerumfeld erfasst. Die Hauptparameter sind insgesamt in 24 vor Ort zu kartierende Einzelparameter untergliedert und bilden die Bewertungsgrundlage. Die Berechnung selbst gelangt ausgehend von den Einzelparametern über die Hauptparameter zu einem Gesamtergebnis. Die erhaltenen Resultate werden anhand einer Karte zur Detailstrukturkartierung dargestellt. Bericht zur Detailstrukturkartierung Bericht zur Detailstrukturkartierung Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einer 61-seitigen farbigen Broschüre mit zahlreichen Fotos und Diagrammen zusammenfassend vorgestellt. Eine beigelegte großformatige Übersichtskarte von Niedersachsen mit den Ergebnissen der Kartierung zeigt regionale Unterschiede auf. Beide Dokumente stehen rechts in der Infospalte zur Einsicht und zum Download bereit. Bezugsquelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Veröffentlichungen, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover, Schutzgebühr 5,00 € zzgl. Versandkosten. Online bestellbar im NLWKN Webshop .
Das Projekt "Monitoring der Fischfauna in der Spree oberhalb und unterhalb der Abwassereinleitung der ABA I und II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Untersuchung des Einflusses der Einleitung der ABA I und II auf den lokalen Fischbestand der Spree mittels Elektrofischerei über drei Jahre. Material und Methoden: 2014 wurde die erste Fischbestandserfassung mittels Elektrofischerei in der Spree stromaufwärts und -abwärts der Abwassereinleitung (ABA I und II) am Industriepark Schwarze Pumpe durchgeführt. Parallel zur Befischung wurden wichtige Wasserparameter, die Uferstruktur und der Substrattyp aufgenommen. Ergebnisse: 2014 wurden die 13 Fischarten Aal, Barsch, Bitterling, Blei, Döbel, Giebel, Güster, Hasel, Hecht, Plötze, Rotfeder, Ukelei und Wels in wenigen Exemplaren nachgewiesen. Barsch und Plötze waren am häufigsten, von den anderen Arten wurden Einzelexemplare gefangen. Oberhalb der Klärwerkseinleitung wurden weniger Fische und Fischarten nachgewiesen als unterhalb. Auch war der Anteil der Stillwasserarten dort höher. Diese Unterschiede dürften weniger mit der Einleitung als vielmehr mit dem Wehr in Verbindung stehen, das sich direkt oberhalb der Einleitung befindet und unterschiedliche Umweltbedingungen in den Teilstrecken verursacht. Insgesamt entsprach der Fischbestand in Abundanz und Artenzusammensetzung weder oberhalb noch unterhalb der Einleitung der Fischgemeinschaft, die in einem natürlichen Gewässer dieser Fließgewässerregion zu erwarten wäre. Eine wesentliche Beeinträchtigung für die Fischfauna dürfte auch von der in diesem Abschnitt der Spree stark ausgeprägten 'Verockerung' ausgegangen sein.
Das Projekt "Förderung der Entwicklung eines Turbobrunnens zur Reinigung des Grundwassers von leichtflüchtigen Schadstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Köster Berlin durchgeführt. Waehrend des neunmonatigen Betriebes der Pilotanlage sind 4302 m3 Grundwasser durch den Turbobrunnen behandelt worden. Die Wasserdurchsatzrate im Brunnen lag bei 1,0 m3/h. Die Reinigungsleistung lag zwischen 92 Prozent und 96,5 Prozent. Insgesamt sind durch die Anlage 2,2 kg leichtfluechtige chlorierte Kohlenwasserstoffe dem Grundwasser entzogen worden. Infolge der Oxidation kam es zu Verockerungen, die jedoch den Wasserdurchsatz und die Reinigungsleistung nicht beeinflussten. Der Tracerversuch ergab, dass eine Grundwasserzirkulation durch den Turbobrunnen zustande kommt, im Pilotprojekt betrug die Reichweite zwischen 7m und 10m. Eine Beeinflussung des Grundwasserpotentials wurde in einer Entfernung von bis zu 20m festgestellt. An den innerhalb des Wirkungsgradius des Brunnen gelegenen Messstellen war eine deutliche Abnahme der Schadstoffkonzentrationen festzustellen. In diesem Bereich war auch eine Erhoehung des Sauerstoffgehaltes im Grundwasser festzustellen. Der begleitende Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Turbobrunnen grundsaetzlich zur Sanierung von Loeckergesteinsaquiferen, die mit leichtfluechtigen Schadstoffen verunreinigt sind, geeignet ist. Die Standfestigkeit des Systems wurde im Pilotbetrieb deutlich erhoeht und ist nun mit der herkoemmlicher Sanierungstechniken zu vergleichen.
Das Projekt "Verbreitung, Ursachen und oekologische Auswirkungen der Verockerung von Altwaessern am unteren Inn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologische Staatssammlung München durchgeführt.