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Sicherung des Wasserwerks Johannisthal

Die Wasserläufe Spree und Dahme sowie der Britzer Zweigkanal und der Teltowkanal umrahmen das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal. Im Jahre 1901 wurde das Wasserwerk mit 26 Förderbrunnen und zwei Heberleitungen schrittweise in Betrieb genommen. In den 1970er Jahren förderten mehr als 100 Rohwasserbrunnen. Für das Wasserwerk wurde ein Grundwasservorrat (Q365) von 65.000 m³ pro Tag bilanziert. Diese Wassermenge ist ausreichend, um über 300.000 Einwohner Berlins mit Trinkwasser zu versorgen. Auf Grund des sinkenden Wasserbedarfs verringerte sich die Grundwasserförderung der Wasserwerksgalerien in den Nachwendejahren deutlich. 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Trinkwassergewinnung ist gegenwärtig nicht vorhersehbar, wird jedoch mittel- bis langfristig angestrebt. Bis zum Wasserwerksneubau, einschließlich der technischen Infrastruktur (Brunnen, Leitungen), erfolgt die Grundwasserförderung unter der Zielsetzung der Altlastensanierung und der Gewährleistung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Dabei werden bis zu 25.000 m³ Grundwasser pro Tag durch derzeit 19 eigenbewirtschaftete Förderbrunnen der Fördergalerien „Neue Königsheide“ (FG NKH) und „Teltowkanal“ (FG TK) sowie sieben Abwehrbrunnen der Abwehrbrunnengalerien „Neue Königsheide Nord“ (NKHN) und „Alte Königsheide Süd“ (AKHS) gefördert und das gereinigte Wasser in die Vorflut abgeleitet (Stand 2023). Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz und die „Grundwassersteuerungsverordnung” des Landes Berlin. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) aus Altlastengrundstücken sowie Pflanzenschutzmitteln aus dem Uferfiltrat des Teltowkanals eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Erstmals wurde 1991 im Reinwasser des Wasserwerks eine erhebliche Verunreinigung mit LCKW festgestellt. Der Schadstofftransfer aus nördlicher Richtung zur FG NKH erfolgt ausgehend von einem Standort ehemaliger Farbenproduktion sowie einem Standort zur Herstellung technischer Gase, dem sog. Teilsanierungsgebiet 4 (TSG 4). Der nördliche Zustrom zur FG NKH wird durch die Barrierewirkung der Abwehrbrunnen der Grundwasserreinigungsanlage 3 (GWRA 3) in der Abwehrbrunnengalerie NKHN verhindert. Die Belastungen erstrecken sich ausgehend von den Quellgrundstücken auf dem Transferpfad zur Abwehrbrunnengalerie NKHN im Hauptgrundwasserleiter über eine Mächtigkeit von bis zu 40 m. Quelle für die Schadstofffahne zum nördlichen Teil der Galerie „Alte Königsheide“ (AKH) sind primär Betriebe der metallverarbeitenden Industrie. Nutzungstypisch gelangten LCKW ins Grundwasser und strömten den Förderbrunnen der GWRA 2 lateral zu. Der östliche Anstrom zum Wasserwerk Johannisthal bzw. Abwehrbrunnengalerie AKHS ist ebenfalls durch das Auftreten chlorierter Lösemittelverbindungen im Grundwasserleiter geprägt. Verantwortlich für die LCKW-Einträge sind drei Hauptemittenten: ein Bahnreparaturwerk, ein ehemaliger Standort des Motoren- und Kühlaggregatebaus sowie ein früherer Standort zur Herstellung medizinischer Geräte. Das östliche Transfer- bzw. Teilsanierungsgebiet 7 (TSG 7) weist das mit Abstand höchste Schadstoffpotential auf. Das in der horizontalen Ausdehnung deutlich größere kontaminierte Transfergebiet weist in Wasserwerksnähe fast ausschließlich die biotischen Abbauprodukte cis-1,2-Dichlorethen und Vinylchlorid (VC) auf. Zur Sicherung des Wasserwerksstandortes in der NKHS wird die GWRA 1 betrieben. Der Teltowkanal ist hydraulisch an den genutzten Aquifer des Wasserwerks angebunden. Im Sediment lagernde Organochlorpestizide und ihre Metabolite wurden sukzessive mit dem Uferfiltrat in Richtung der FG TK transportiert. Zur Unterbindung des Zustroms wird dazu im Südwesten der FG NKH die FG TK mit drei Förderbrunnen bewirtschaftet. Westlich des Wasserwerkes, ca. 300 m südlich des Zusammenflusses von Teltowkanal und Britzer Zweigkanal befindet sich ein LCKW-Schaden (Bodenfilter, BAB 113), der sich jedoch nur mit geringen Konzentrationen an VC dem Transfergebiet des Wasserwerkes mitteilt. Eine weitere hydraulische Sicherungsmaßnahme befindet sich südöstlich des Wasserwerkes auf dem Gebiet des Bezirkes Neukölln, Bereich Kanalstraße/Teltowkanal. Hier werden organische Schadstoffkomponenten der teerverarbeitenden Industrie und LCKW/BTEX-Verbindungen gefasst und in einer Grundwasserreinigungsanlage gereinigt. Seit 1993 werden am Standort seitens der für die Umwelt zuständigen Senatsverwaltung Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgeführt mit dem Ziel der Minimierung der Schadstoffpotentiale, die sich im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal befinden. 1991 stellte die Galerie „Alte Königsheide“ (ca. 30 Förderbrunnen) die Rohwasserförderung zur Trinkwassergewinnung ein. Abwehrbrunnen wurden daraufhin in der AKHS errichtet und fördern seit 1993 das kontaminierte Grundwasser, das in der GWRA 1 über zwei Stripkolonnen gereinigt wird. Die Prozessluft wird über Luftaktivkohlefilter und seit 2006 nach der 1. Füllkörperkolonne aufgrund hoher Gehalte an VC durch eine zusätzliche Stufe gereinigt: zunächst bis 2018 über eine katalytische Oxidation und seit Ende 2018 durch eine UV-Oxidationsanlage. Die Reinigungszielwerte des Wassers konnten stets eingehalten werden. Das Förderregime wurde im Laufe der Jahre mehrfach dem Schadstoffanstrom angepasst. Die maximale Durchsatzleistung der GWRA 1 betrug zu Beginn der Grundwassersanierungsmaßnahme ca. 250 m³/h. Seit dem 4. Quartal 2018 fördern die insgesamt vier Abwehrbrunnen rd. 145 m³/h Grundwasser. Die Quellensanierung und die Grundstückssicherung im östlichen Wasserwerksanstrom erfolgte bzw. erfolgt durch den Betrieb von sechs Grundwasser- und sieben Bodenluftreinigungsanlagen auf den drei Eintragsgrundstücken. Seit Dezember 2008 wird zusätzlich im Transferbereich des Bahnbetriebswerkes in Richtung des Wasserwerkes eine weitere GWRA betrieben. Im Zuge halbjährlicher Grundwassermodellierungen werden dabei durch den Modellierer auch regelmäßig Vorschläge zur Anpassung der Betriebsweise der noch bestehenden GWRA erarbeitet. Da sich die Fahnengeometrie seit Beginn der hydraulischen Maßnahmen verändert hat, wurde nunmehr eine Optimierung der Brunnenstandorte im Transferbereich vorgeschlagen. In 2022 wurden in diesem Zusammenhang weitere fünf Sanierungsbrunnen sowie eine neue GWRA errichtet, welche sich seit Mai 2023 in Betrieb befinden. Dies wird als zielführende Maßnahme zur weiteren Reduzierung der auf das Wasserwerk Johannisthal zuströmenden LCKW-Fracht erachtet. Die Betreiberpflichten obliegen seit 01/2009 der Deutschen Bahn AG als einer der Hauptschadensverursacher mit einem Eigenanteil der Kosten von 95 % für die Gefahrenabwehrmaßnahmen. Seit dem Jahr 2014 finanziert die DB AG zu 100% die Kosten für Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Nach erfolgreicher Reinigung des nördlichen Wasserwerksanstroms der Galerie „Alte Königsheide Nord“ im Zeitraum 1995 bis 1999 und der Teildekontamination der Eintragsherde konnte die GWRA 2 im Jahre 2000 zum Schutz der nördlichen FG TK umgesetzt werden. Hierzu wurden zwei neue Abwehrbrunnen errichtet und an die Anlage angeschlossen. Aufgrund der sich reduzierenden Schadstoffsituation reinigte die GWRA 2 bis 2013 noch ca. 80 m3/h Grundwasser und wurde dann im Januar 2014 vollständig außer Betrieb genommen. Der nördliche Abschnitt der FG NKH wird seit 1995 durch die GWRA 3 gesichert. Die GWRA 3 bestand aus Reinigungsstufen zur Reinigung von Cyaniden, LCKW und Arsen und hat einen Durchsatz von max. 200 m³/h. Auf Grund einer veränderten Schadstoffzusammensetzung im Zulauf der GWRA 3 wurde die Verfahrenstechnik der GWRA 3 optimiert und wird seit 2012 nur noch mit einer Reinigungsstufe (drei parallel geschaltete Sandfilter mit Belüftung) betrieben. Derzeit fördern drei Abwehrbrunnen in der NKHN insgesamt rd. 140 m³/h kontaminiertes Grundwasser. Die Abwehrbrunnen müssen dabei aufgrund von Brunnenalterungsprozessen (Verockerung) und sinkenden Ergiebigkeiten in ca. dreijährlichem Turnus regeneriert bzw. in unregelmäßigen Abständen ersetzt werden. Die letzte Neuerrichtung eines Ersatzbrunnens erfolgte in 2022. Zusätzlich zur Fassung der Schadstofffahne in Richtung Wasserwerk Johannisthal erfolgt die Quellensanierung sowie Grundstückssicherung im nördlichen Wasserwerksanstrom. Dabei wird das Grundwasser aus zurzeit 21 aktiven Sanierungsbrunnen in einer GWRA gereinigt. In den Jahren 2019-2022 erfolgte eine Optimierung der hydraulischen Sicherung im 1. und 2. Grundwasserleiter. Als Planungsgrundlage für die Gesamtsicherung des Wasserwerkes Johannisthal wurde in den Jahren 1993/94 der Aufbau eines ortdiskreten dreidimensionalen Mengen- / Beschaffenheitssimulationsmodells gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben beschlossen. Dieses Modell wurde kontinuierlich aktualisiert und die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen angepasst. Im Zeitraum von 1994 bis 2002/2004 wurde als unterstützende Maßnahme das gereinigte Grundwasser aus den drei GWRA auf einer Fläche von 25.000 m² in der Königsheide reinfiltriert. Die Reinfiltration war integraler Bestandteil des umfassenden hydraulischen Sicherungskonzeptes des Wasserwerkes. Seit dem Jahr 2010 werden die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zusätzlich durch ein Stofftransportmodell kontrolliert und ggf. modifiziert. Die Schadstoffverteilung im Einzugsgebiet wird mittels halbjährlicher Monitoringkampagnen auf Basis eines engmaschigen Messstellennetzes überwacht. In Verbindung mit der Herausnahme des Wasserwerkes aus der Trinkwasserversorgung waren Optimierungen der bestehenden Sicherungsstrategie erforderlich. Diese beinhaltete die Beendigung der Infiltration des Reinwassers der GWRA 1 und 3 in den Versickerungsbecken, um die Fließgeschwindigkeiten im Anstrom weiter zu erhöhen. Zudem wurde die Lage der Abwehrbrunnen im Bereich des nördlichen Anstroms der FG NKH durch neuerrichtete Sicherungsbrunnen optimiert und das Förderregime der Abwehrbrunnen angepasst. Zur weiteren Entlastung der Schadstoffsituation durch LCKW im westlichen Einzugsgebiet des Wasserwerkes wird seit 2010 eine weitere GWRA im Bereich der Bundesautobahn BAB 113 (Bodenfilter) mit einem Durchsatz von ca. 20 m3/h betrieben. Über vier aktiven Entnahmebrunnen und fünf Infiltrationsbrunnen mit kombinierter Einleitung in eine Rigole bzw. in den Teltowkanal wird das hydraulische Sanierungskonzept umgesetzt. Die GWRA im Bereich der Kanalstraße wird seit 2013 zum Schutz des Teltowkanalwassers und des Wasswerks Johannisthal betrieben. Im Sicherungszeitraum 1993 bis 2023 reinigten die Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk bisher ca. 140 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser. Dabei konnten ca. 7.200 kg LCKW, 750 kg Cyanide und 372 kg Arsen entfernt werden (Stand 04/2023). Die Weiterführung der Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserressourcen ist weiterhin notwendig. Das Schadstoffpotential im Sediment des Teltowkanals konnte durch eine Entschlammung in den Jahren 1993 bis 1999 dauerhaft um > 99% reduziert werden. Es wurden etwa 150.000 m³ pestizidhaltiger Schlamm entsorgt. Seitdem dienen gezielte Pestiziduntersuchungen des Teltowkanalwassers und des Uferfiltrates bis hin zu den Förderbrunnen der FG TK einerseits der Erfolgskontrolle der Entschlammung und zur Bewertung des Restpotentials, anderseits der Erarbeitung von Prognosen durch ein Stofftransportmodell zum Schadstoffabbau und Stoffausbreitung im Grundwasserleiter. Auch Forschungsvorhaben mit universitären Einrichtungen zum biotischen Schadstoffabbau dieser Stoffverbindungen wurden durchgeführt. Für die Sicherungsmaßnahmen direkt am Wasserwerk Johannisthal wurden im Zeitraum von 1994 bis 2022 ca. 15,60 Mio. € aufgewendet. Hinzu kamen Kosten in Höhe von 11,2 Mio. € für die Beseitigung kontaminierter Gewässersedimente im Teltowkanal. Pro Jahr werden gegenwärtig für die Sicherungsmaßnahmen am Wasserwerk (u.a. Betrieb der GWRA 3 und Sicherungsbrunnen, Brunnenregenerierungsarbeiten, Ingenieur- und Analytikleistungen) etwa 280.000 € veranschlagt (Stand 2023). Zur Gewährleistung der Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden von 2014 bis 2017 jährlich rd. fünf neue Brunnen als Ersatz der Altbrunnen der FG NKH errichtet. Die Errichtung der Ersatzbrunnen war notwendig, da die Ergiebigkeit der Altbrunnen deutlich sank. Für die erfolgreiche Fahnensanierung durch die Grundwasserreinigungsanlagen sowie die Minimierung der Schadstoffpotentiale im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal ist es notwendig, die Förderbrunnen der FG NKH entsprechend der modellierten Förderraten zu betreiben. Für den Neubau der insgesamt 14 Ersatzbrunnen der FG NKH und eines neuen Abwehrbrunnens im Bereich der GWRA 3 wurden insgesamt ca. 1,1 Mio. € (Brutto) finanziert. Für den Ersatzneubau von zwei weiteren Abwehrbrunnen der GWRA 3 in 2019/2020 sowie 2021/2022 wurden rd. 350.000 € aufgewendet. Die Altbrunnen wurden rückgebaut. Zur Aufrechterhaltung der Förderleistung der FG NKH (vertraglich vereinbarte Soll-Förderung: 20.000 m³/d) sind kurz- bis mittelfristig weitere Maßnahmen (Reaktivierung von Altbrunnen, Regenerierungen und Brunnenersatzbaumaßnahmen) im Bereich der FG NKH notwendig. Die gegenwärtige Funktion des Wasserwerks Johannisthal und seiner Fördergalerien ist die Gewährleistung der Altlastensanierung und damit einhergehend die Einhaltung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Weiterhin weist das Wasserversorgungskonzept 2040 bzw. der in Bearbeitung befindliche Masterplan Wasser für Berlin und das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland das Wasserwerk Johannisthal als Standort der Trinkwasserversorgung aus. Das Wasserversorgungskonzept wurde vom Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) im Jahr 2008 einvernehmlich verabschiedet. Der Betrieb und die Laufzeit der Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk sind abhängig vom Sanierungs- und Sicherungserfolg auf den Einzelgrundstücken und in den großflächigen Transfergebieten. Perspektivisch ist in Verbindung mit der „wachsenden Stadt“ wie auch durch den starken Bevölkerungszuwachs im nahen Berliner Umland und dem damit einhergehenden steigenden Wasserbedarf die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserproduktion am Standort des Wasserwerks Johannisthal mit einer Fördermenge von 3 – 10 Mio. m³/a vorgesehen.

Erdwärmenutzung und Bau von Erdsonden

In Berlin wird nicht nur die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem eigenen Grundwasser gedeckt, sondern auch die private Versorgung über eine Vielzahl von Eigenwasserversorgungsanlagen. Aus diesem Grund muss dem dauerhaften Erhalt einer guten Grundwasserqualität ein besonderer Stellenwert zugemessen werden. Durch das menschliche Einwirken bestehen im Grundwasser bereits erhöhte Temperaturen, so dass die Wasserbehörde in der Regel weitere Wärmeeinträge in das Grundwasser nicht zulassen wird. Dagegen ist der Wärmentzug aus dem Grundwasser durch Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlagen mit Förderung und Wiedereinleitung von Grundwasser oder aber auch durch Erdsonden/-kollektor grundsätzlich möglich. Zur Vermeidung hoher Bohrkosten, Verockerungen von Brunnenanlagen und wiederkehrender Untersuchungen der Grundwasserqualität sollte der Errichtung einer Erdsondenanlage der Vorzug gegeben werden. Für die weitere Planung und Information über die bei Bau und Betrieb der Anlage einzuhaltenden Bedingungen kann der “Leitfaden für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kW” Hilfestellung geben. Bei Erdwärmeanlagen > 30 kW Heizleistung ist zunächst immer ein Geothermal Response Test bei der Wasserbehörde zu beantragen und durchzuführen. Danach erfolgt die Antragsstellung für die Grundwasserbenutzung einer Erdwärmeanlage > 30 kW Heizleistung. Im Rahmen des wasserrechtlichen Antragsverfahrens ist grundsätzlich eine thermohydrodynamische Modellierung durchzuführen. Die diesbezügliche Verfahrensweise ist in dem Pflichtenheft zur Methodik und Dokumentation thermohydrodynamischer Modellierungen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens zum Betrieb von Erdwärmesondenanlagen mit einer Heizleistung von >30 kW dargestellt. Antrag für Erdwärmeanlagen In Berlin wird nicht nur die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem eigenen Grundwasser gedeckt, sondern auch die private Versorgung über eine Vielzahl von Eigenwasserversorgungsanlagen. Aus diesem Grund muss dem dauerhaften Erhalt einer guten Grundwasserqualität ein besonderer Stellenwert zugemessen werden. Durch das menschliche Einwirken bestehen im Grundwasser bereits erhöhte Temperaturen, so dass die Wasserbehörde in der Regel weitere Wärmeeinträge in das Grundwasser nicht zulassen wird. Dagegen ist der Wärmentzug aus dem Grundwasser durch Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlagen mit Förderung und Wiedereinleitung von Grundwasser oder aber auch durch Erdsonden/-kollektor grundsätzlich möglich. Zur Vermeidung hoher Bohrkosten, Verockerungen von Brunnenanlagen und wiederkehrender Untersuchungen der Grundwasserqualität sollte der Errichtung einer Erdsondenanlage der Vorzug gegeben werden. Bei der Errichtung von Erdwärmesonden sind insbesondere die Bohrtätigkeit und die ggf. erforderliche Verbindung verschiedener Grundwasserstockwerke sowie die Verwendung von Spülungszusätzen geeignet, schädliche Veränderungen des Grundwassers herbeizuführen. Auch mit dem Betrieb der Erdwärmeanlage kann eine schädliche Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers durch den Wärmeentzug über die Sonden bzw. die Kollektoren oder das Auslaufen eines wassergefährdenden Wärmeträgermittels verbunden sein. Durch den Wärmeentzug werden der Boden und das Grundwasser abgekühlt, wodurch sich die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Wassers verändern. Diese Veränderungen der Grundwasserqualität stellt eine Gewässerbenutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Gewässerbenutzungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer wasserbehördlichen Erlaubnis. Diese ist bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Für die Antragstellung ist ein Antragsformular zu verwenden. Antragsformular Für die Errichtung von Erdwärmekollektoren, die dem Erdreich Wärme entziehen und bei denen die Kollektoren mindestens 1 Meter über dem höchsten Grundwasserstand (HGW) liegen und damit keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben, ist keine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Die Nutzung von Erdwärme ist in den ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten des Landes Berlin grundsätzlich verboten. Die Temperatur des Bodens und Grundwassers hat einen entscheidenden Einfluss auf alle Stoffwechselvorgänge von Organismen und auf chemische und physikalische Vorgänge. Bei Temperaturabsenkungen verlangsamt sich die biologische Aktivität im Boden, so dass ein positiv zu wertender Abbau im Boden nicht mehr in der zur Verfügung stehenden Zeit ablaufen kann. Da Bakterien, Amöben und andere Kleinstlebewesen an eine bestimmte Temperatur angepasst sind, kann die Abkühlung im Boden und Grundwasser die Lebensgemeinschaft von Mikroorganismen maßgeblich verändern. Trinkwasser soll frei von Krankheitserregern und anderen Schadstoffen, genusstauglich und geschmacklich einwandfrei sein. Es soll mit minimalem Aufwand in den Wasserwerken aufbereitet werden und in bester Qualität den Haushalten zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund hat die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser uneingeschränkten Vorrang vor thermischen Grundwasserbenutzungen.

Grundwasserwärmepumpen

Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.

Bio-adsorber aus Brauereireststoffen zur Schwermetallionenabtrennung

MMP FFH0059LSA Obere Nuthe-Läufe Karte 5.9

720500 721000 721500 722000 722500 723000 723500 724000 724500 Die Maßnahmekarte enthält nicht die komplette Maßnahmeplanung, ergänzende Sichtung der Maßnahme-Exceltabelle ist erforderlich. In der Kartenansicht wird die naturschutzfachliche Optimalvariante prioritär dargestellt, weitere alternative Maßnahmevarianten sind der Maßnahmetabelle zu entnehmen. 725000 725500 726000 0115 W 5770000 0114 W 0117 W - Einhaltung der Behandlungsgrundsätze von FFH-Schutzgütern - Aktualisierung der hydrogeologischen Gebietskenntnisse (hydrogeologisches Gutachten) - Stabilisierung des Wasserhaushalts - Umsetzung der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie in Abwägung mit Natura 2000 - Flächensicherung zur Schaffung eines natürlichen Pendelraumes mit Sekundäraue - Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge - Nichtzulassen von Beregnungen aus Grund- oder Oberflächengewässern in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet - Berücksichtigung des LRT 6510 - Magere Flachlandmähwiesen - im Falle von Vernässungen der oberen Einzugsgebiete - Anpassung des Nutzungsregimes an die witterungsbedingte Grünlandentwicklung und Vernässungssituation - punktuelle Entnahme von Gehölzen zur Schaffung von Belichtungswechseln und zur Beschleunigung eigendynamischer Uferentwicklung - Anzeigepflicht zum Ablassen angestauter Gewässer (Still- und Fließgewässer) - Verstärkte Kontrolle naturschutzrechtlicher Vorgaben und Strafverfolgung - Anpassung der Jagdstrategie auf hohe Wilddichten - Neophyten- und Neozoenbekämpfung - Einbau von Kiesbänken und Kieslaichhabitaten für wertgebende Fischarten - Reduzierung der Verockerung - Anlage von Trappenstreifen - Erfassung und Bewertung der Grünen Keiljungfer im FFH-Gebiet und Ableitung von Maßnahmen 0125 EH1 0113 EW2 0124 EH3 0123 EH1 0122 W 0116 W 0109 EH3 0111 W 0110 W 0112 W 0120 W 02 E 47 W 0118 EH3 2 0001 EH Kürzel Maßnahmeart Erhaltungsmaßnahme in Landesverordnung (N2000-LVO LSA) rechtlich fixiert EH2 Erhaltungsmaßnahme mit Nutzungseinschränkungen EH1 EH3Aktive Erhaltungsmaßnahme WWiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes EW2 fakulative Entwicklungsmaßnahme mit günstigen Voraussetzungen EW3 fakulative Entwicklungsmaßnahme mit ungünstigen Voraussetzungen SO Sonstige Maßnahmen Gr ünl and- Maßnahmen Gew ässer- Maßnahmen Zweischürige MahdGewässerrenaturierung MahdgutübertragungReduktion landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge Staffelmahd Wasserhaushal t Wal d- Maßnahmen Wasserhaushalt stabilisieren Entwicklung von Biotop- und Altbäumen 0139 EW2 0134 EH1 So nsti geNutzungshi nw ei se Beräumung von Müll Förderung der Hauptbaumarten 0138 W 0104 W Er hal tungsmaßnahmenso w i eEntw i ckl ungs-undso nsti geMaßnahmen Kür zelMaßnahmeart 0135 EH1 0119 W Legende Maßnahmennummer 5769500 5769500 0121 EH3 5770500 Nicht dargestellte gebietsbezogene Maßnahmen: 5770000 5770500 720000 Ei nhal tungder Behandl ungsgrundsätze Neophytenbekämpfung 0108 W 0105 EH3 Erhalt von Biotop- und Habitatstrukturen 5769000 5769000 0133 W 0137 EH1 0136 EH3 0107 EH1 0103 EW2 FFH-Gebiet 0059LSA-Obere Nuthe-Läufe 0106 EH3 0102 EH3 Aus Darstellungsgründen wird die FFH-Gebietsgrenze für die linearen FFH-Gebietsteile nicht abgebildet. 0101 So 0100 EH3 0126 W 0130 EH1 0097 EW2 0132 W 0145 EW3 0146 W 0142 W 0129 So 6W 0166 W 0128 W 0095 So 0165 EH3 5 024 5768000 0095 So 0090 EH1 0244 2 EW 0141 EH1 10 0162 W 0149 EH3 0161 W 0168 W 0160 EH3 E W2 0148 EH3 0143 W 0152 W 0153 EW2 0163 EH3 0159 EH1 Managementp l anf ür dasFFH- Geb i et „Ob ereNuthel äuf e“, FFH0059LSA,DE3939- 301 200 0158 EH1 100 0 200 Meter 5767500 0258 So 0154 EH3 0155 EH3 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 0157 W 0156 W ´ Auf tr aggeb er: Auf tr aggnehmer: 0091 W 0092 W 13 Maßstab :1:10. 000 0150 EH3 0093 EH1 1 1 12 Karte5_9:Er hal tungsmaßnahmenso w i e Entw i ckl ungs-undso nsti geMaßnahmen 0167 W 0151 EH3 5767500 1 0140 EH3 9 8 7 0147 EW3 0095 So 0094 EH3 2 0131 EH3 0127 W 5 3 5768500 0096 So 5768000 5768500 0098 W 4 02 6 Kartenblattübersicht 0099 EH3 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com 0259 So 5767000 5767000 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Anke Stephani Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 Natur a2000- Managementp l anungi m LandSachsen- Anhal t 720000 720500 721000 721500 722000 722500 723000 723500 724000 724500 725000 725500 726000

MMP FFH0059LSA Obere Nuthe-Läufe Karte 5.5

718500 719000 719500 720000 720500 721000 721500 Die Maßnahmekarte enthält nicht die komplette Maßnahmeplanung, ergänzende Sichtung der Maßnahme-Exceltabelle ist erforderlich. In der Kartenansicht wird die naturschutzfachliche Optimalvariante prioritär dargestellt, weitere alternative Maßnahmevarianten sind der Maßnahmetabelle zu entnehmen. Legende 5773000 5773000 718000 Er hal tungsmaßnahmenso w i eEntw i ckl ungs-undso nsti ge Maßnahmen 0001 EH 0062 W 0056 So Maßnahmennummer 0053 EH1 Kür zelMaßnahmeart EH1 Erhaltungsmaßnahme in Landesverordnung (N2000-LVO LSA) rechtlich fixiert 5772500 0058 EH3 0057 EH3 0054 W 5772500 0061 EH3 0055 EH3 Kürzel Maßnahmeart EH3 Aktive Erhaltungsmaßnahme W Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes EW2 fakulative Entwicklungsmaßnahme mit günstigen Voraussetungen 0059 EW2 0052 EH3 0059 EW2 SO Sonstige Maßnahmen 0050 EH3 0051 EH3 5772000 0029 EW2 0029 EW2 W 0044 EH3 0042 W 0035 So 0043 EH3 0040 EW2 5772000 0248 0028 W FFH-Gebiet 0059LSA-Obere Nuthe-Läufe 0060 W 0046 EH3 0049 EH1 Aus Darstellungsgründen wird die FFH-Gebietsgrenze für die linearen FFH- Gebietsteile nicht abgebildet. 0038 W 0048 EH3 0032 EH3 0043 EH3 0039 W 0034 W 0047 EH3 Managementp l anf ür dasFFH- Geb i et „Ob ereNuthel äuf e“, FFH0059LSA,DE3939- 301 0041 EH3 0030 EH1 0037 EW2 Gr ünl and- Maßnahmen 0036 W Ein- bis zweischürige Mahd Nicht dargestellte gebietsbezogene Maßnahmen: 3 2 5770500 10 9 8 7 1 5 4 1 1 718000 12 13 718500 719000 719500 720000 100 0 720500 721000 200 Meter Wal d- Maßnahmen Entwicklung von Biotop- und AltbäumenLandesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 Förderung der HauptbaumartenAuf tr aggnehmer: Neophytenbekämpfung Wasserhaushal t ´ Auf tr aggeb er: Mahdgutübertragung Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung 5771000 5771000 6 Maßstab :1:10. 000 200 - Einhaltung der Behandlungsgrundsätze von FFH-Schutzgütern - Aktualisierung der hydrogeologischen Gebietskenntnisse (hydrogeologisches Gutachten) - Stabilisierung des Wasserhaushalts - Umsetzung der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie in Abwägung mit Natura 2000 - Flächensicherung zur Schaffung eines natürlichen Pendelraumes mit Sekundäraue - Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge - Nichtzulassen von Beregnungen aus Grund- oder Oberflächengewässern in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet - Berücksichtigung des LRT 6510 - Magere Flachlandmähwiesen - im Falle von Vernässungen der oberen Einzugsgebiete - Anpassung des Nutzungsregimes an die witterungsbedingte Grünlandentwicklung und Vernässungssituation - punktuelle Entnahme von Gehölzen zur Schaffung von Belichtungswechseln und zur Beschleunigung eigendynamischer Uferentwicklung - Anzeigepflicht zum Ablassen angestauter Gewässer (Still- und Fließgewässer) - Verstärkte Kontrolle naturschutzrechtlicher Vorgaben und Strafverfolgung - Anpassung der Jagdstrategie auf hohe Wilddichten - Neophyten- und Neozoenbekämpfung - Einbau von Kiesbänken und Kieslaichhabitaten für wertgebende Fischarten - Reduzierung der Verockerung - Anlage von Trappenstreifen - Erfassung und Bewertung der Grünen Keiljungfer im FFH-Gebiet und Ableitung von Maßnahmen 0031 EW2 Karte5_5:Er hal tungsmaßnahmenso w i e Entw i ckl ungs-undso nsti geMaßnahmen Zweischürige Mahd Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Anke Stephani Wasserhaushalt stabilisieren So nsti geNutzungshi nw ei se Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Beibehaltung aktueller NutzungsformenDatum der Ausfertigung: 09/2022 keine BefahrungNatur a2000- Managementp l anungi m LandSachsen- Anhal t Ei nhal tungder Behandl ungsgrundsätze Erhalt von Biotop- und Habitatstrukturen 721500 5770500 5771500 0033 EW2 5771500 0040 EW2

MMP FFH0059LSA Obere Nuthe-Läufe Karte 5.10

712500 713000 5762500 713500 714000 714500 715000 715500 5763000 716000 5763000 Die Maßnahmekarte enthält nicht die komplette Maßnahmeplanung, ergänzende Sichtung der Maßnahme-Exceltabelle ist erforderlich. In der Kartenansicht wird die naturschutzfachliche Optimalvariante prioritär dargestellt, weitere alternative Maßnahmevarianten sind der Maßnahmetabelle zu entnehmen. 5762000 0178 EH1 0179 EH1 0177 EH1 0174 EH1 0173 W 5762500 0170 EH1 0172 EH1 0169 EH1 0176 EH1 Managementpl anf ür d as FFH- Gebi et „ObereNuthel äuf e“, FFH0059LSA,DE3939- 301 0175 EH1 5761500 Karte5_10:Er hal tungs maßnahmens ow i e Entw i ckl ungs -und s ons ti geMaßnahmen Maßs tab:1:5. 000 100 Er hal tungs maßnahmens ow i eEntw i ckl ungs -und s ons ti ge Maßnahmen 0001 EH Maßnahmennummer Kür zelMaßnahmeart Kürzel Maßnahmeart EH1Erhaltungsmaßnahme in Landesverordnung (N2000-LVO LSA) rechtlich fixiert (Behandlungsgrundsätze) WWiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes Maßnahmen Gr ünl and - Maßnahmen Staffelmahd Ei nhal tungd er 5761000 0 100 Meter Legend e Erhalt von Biotop- und Aus Darstellungsgründen wird die FFH-Gebietsgrenze für die linearen FFH-Gebietsteile nicht abgebildet. 712500 50 5761000 713000 Nicht dargestellte gebietsbezogene Maßnahmen: Auf tr aggeber: - Einhaltung der Behandlungsgrundsätze von FFH-Schutzgütern - Aktualisierung der hydrogeologischen Gebietskenntnisse (hydrogeologisches Gutachten) - Stabilisierung des Wasserhaushalts - Umsetzung der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie in Abwägung mit Natura 2000 - Flächensicherung zur Schaffung eines natürlichen Pendelraumes mit Sekundäraue - Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge - Nichtzulassen von Beregnungen aus Grund- oder Oberflächengewässern in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet - Berücksichtigung des LRT 6510 - Magere Flachlandmähwiesen - im Falle von Vernässungen der oberen Einzugsgebiete - Anpassung des Nutzungsregimes an die witterungsbedingte Grünlandentwicklung und Vernässungssituation - punktuelle Entnahme von Gehölzen zur Schaffung von Belichtungswechseln und zur Beschleunigung eigendynamischer Uferentwicklung - Anzeigepflicht zum Ablassen angestauter Gewässer (Still- und Fließgewässer) - Verstärkte Kontrolle naturschutzrechtlicher Vorgaben und Strafverfolgung - Anpassung der Jagdstrategie auf hohe Wilddichten - Neophyten- und Neozoenbekämpfung - Einbau von Kiesbänken und Kieslaichhabitaten für wertgebende Fischarten - Reduzierung der Verockerung - Anlage von Trappenstreifen - Erfassung und Bewertung der Grünen Keiljungfer im FFH-Gebiet und Ableitung von Maßnahmen 713500 ´ Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 Auf tr aggnehmer: 3 2 7 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung 6 Kartenblattübersicht Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 5 4 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Anke Stephani 9 8 Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 1 10 714000 714500 715000 5761500 1 1 12 715500 13 Natura2000- Managementpl anungi m Land Sachs en- Anhal t 716000 5762000 0171 EH1

MMP FFH0059LSA Obere Nuthe-Läufe Karte 5.3

712500 713000 713500 5771000 714000 714500 715000 5771500 715500 Die Maßnahmekarte enthält nicht die komplette Maßnahmeplanung, ergänzende Sichtung der Maßnahme-Exceltabelle ist erforderlich. In der Kartenansicht wird die naturschutzfachliche Optimalvariante prioritär dargestellt, weitere alternative Maßnahmevarianten sind der Maßnahmetabelle zu entnehmen. 025 2 So 5771500 0251 So 0024 W 0027 W 0022 W 0026 W 0023 EH1 716000 0021 W Legende Maßs t ab:1:5. 000 100 50 0 Meter 0001 EH Nicht dargestellte gebietsbezogene Maßnahmen: Maßnahmennummer 100 Kürzel Maßnahmeart KürzelMaßnahmeart EH1Erhaltungsmaßnahme in Landesverordnung (N2000-LVO LSA) rechtlich fixiert WWiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes SOSonstige Maßnahmen Maßnahmen Gew äs s er- Maßnahmen Gewässerrenaturierung Ei nhal t ungder Behandl ungs grunds ät ze Erhalt von Biotop- und Habitatstrukturen Aus Darstellungsgründen wird die FFH-Gebietsgrenze für die linearen FFH- Gebietsteile nicht abgebildet. 713000 5769500 714000 ´ Auf t raggeber: - Einhaltung der Behandlungsgrundsätze von FFH-Schutzgütern - Aktualisierung der hydrogeologischen Gebietskenntnisse (hydrogeologisches Gutachten) - Stabilisierung des Wasserhaushalts - Umsetzung der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie in Abwägung mit Natura 2000 - Flächensicherung zur Schaffung eines natürlichen Pendelraumes mit Sekundäraue - Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge - Nichtzulassen von Beregnungen aus Grund- oder Oberflächengewässern in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet - Berücksichtigung des LRT 6510 - Magere Flachlandmähwiesen - im Falle von Vernässungen der oberen Einzugsgebiete - Anpassung des Nutzungsregimes an die witterungsbedingte Grünlandentwicklung und Vernässungssituation - punktuelle Entnahme von Gehölzen zur Schaffung von Belichtungswechseln und zur Beschleunigung eigendynamischer Uferentwicklung - Anzeigepflicht zum Ablassen angestauter Gewässer (Still- und Fließgewässer) - Verstärkte Kontrolle naturschutzrechtlicher Vorgaben und Strafverfolgung - Anpassung der Jagdstrategie auf hohe Wilddichten - Neophyten- und Neozoenbekämpfung - Einbau von Kiesbänken und Kieslaichhabitaten für wertgebende Fischarten - Reduzierung der Verockerung - Anlage von Trappenstreifen - Erfassung und Bewertung der Grünen Keiljungfer im FFH-Gebiet und Ableitung von Maßnahmen 713500 5771000 712500 Kart e5_3:Erhal t ungs maßnahmens ow i e Ent wi c kl ungs -unds ons t i geMaßnahmen Erhal t ungs maßnahmens ow i eEnt wi c kl ungs -unds ons t i ge Maßnahmen 5769500 002 1 Management pl anf ür das FFH- Gebi et „ObereNut hel äuf e“, FFH0059LSA,DE3939- 301 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 Auf t raggnehmer: 3 2 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung 6 Kartenblattübersicht Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 5 4 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Anke Stephani 9 8 7 Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 1 1 1 10 714500 715000 5770000 715500 12 13 Nat ura2000- Management pl anungi m LandSac hs en- Anhal t 716000 5770500 5770000 0025 W

MMP FFH0059LSA Obere Nuthe-Läufe Karte 5.7

712500 713000 Legende 715000 715500 716000 Kürzel Maßnahmeart KürzelMaßnahmeart EH1 Erhaltungsmaßnahme in Landesverordnung (N2000-LVO LSA) rechtlich fixiert Aktive Erhaltungsmaßnahme Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes Maßnahmen Grünl and- Maßnahmen Staffelmahd Gew äs s er- Maßnahmen Gewässerrenaturierung Ei nhal t ungder Behandl ungs grunds ät ze - Einhaltung der Behandlungsgrundsätze von FFH-Schutzgütern - Aktualisierung der hydrogeologischen Gebietskenntnisse (hydrogeologisches Gutachten) - Stabilisierung des Wasserhaushalts - Umsetzung der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie in Abwägung mit Natura 2000 - Flächensicherung zur Schaffung eines natürlichen Pendelraumes mit Sekundäraue - Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge - Nichtzulassen von Beregnungen aus Grund- oder Oberflächengewässern in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet - Berücksichtigung des LRT 6510 - Magere Flachlandmähwiesen - im Falle von Vernässungen der oberen Einzugsgebiete - Anpassung des Nutzungsregimes an die witterungsbedingte Grünlandentwicklung und Vernässungssituation - punktuelle Entnahme von Gehölzen zur Schaffung von Belichtungswechseln und zur Beschleunigung eigendynamischer Uferentwicklung - Anzeigepflicht zum Ablassen angestauter Gewässer (Still- und Fließgewässer) - Verstärkte Kontrolle naturschutzrechtlicher Vorgaben und Strafverfolgung - Anpassung der Jagdstrategie auf hohe Wilddichten - Neophyten- und Neozoenbekämpfung - Einbau von Kiesbänken und Kieslaichhabitaten für wertgebende Fischarten - Reduzierung der Verockerung - Anlage von Trappenstreifen - Erfassung und Bewertung der Grünen Keiljungfer im FFH-Gebiet und Ableitung von Maßnahmen 0074 W 0075 EH1 0073 EH1 0072 EH1 0070 EH1 0071 EH1 0069 EH1 0070 EH1 Aus Darstellungsgründen wird die FFH-Gebietsgrenze für die linearen FFH-Gebietsteile nicht abgebildet. Erhalt von Biotop- und Habitatstrukturen Management pl anf ür das FFH- Gebi et „ObereNut hel äuf e“, FFH_0059,DE3939- 301 0068 EH1 Kart e5_7:Erhal t ungs maßnahmens ow i e Ent wi c kl ungs -unds ons t i geMaßnahmen 0067 EH1 Maßs t ab:1:5. 000 100 50 0 100 5767000 Meter ´ Auf t raggeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich 4 0066 EH1 Auf t raggnehmer: 3 2 0064 EH1 Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 5 4 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Anke Stephani 9 8 Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 0065 EH3 712500 7 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung 6 Kartenblattübersicht Die Maßnahmekarte enthält nicht die komplette Maßnahmeplanung, ergänzende Sichtung der Maßnahme-Exceltabelle ist erforderlich. In der Kartenansicht wird die naturschutzfachliche Optimalvariante prioritär dargestellt, weitere alternative Maßnahmevarianten sind der Maßnahmetabelle zu entnehmen. 713000 713500 714000 714500 715000 1 10 1 1 12 715500 13 Nat ura2000- Management pl anungi m LandSac hs en- Anhal t 716000 5767000 Maßnahmennummer 5767500 714500 5767500 0001 EH W 714000 Nicht dargestellte gebietsbezogene Maßnahmen: Erhal t ungs maßnahmens ow i eEnt wi c kl ungs -unds ons t i ge Maßnahmen EH3 713500

MMP FFH0059LSA Obere Nuthe-Läufe Karte 5.1

5765500 5765000 5764500 Die Maßnahmekarte enthält nicht die komplette Maßnahmeplanung, ergänzende Sichtung der Maßnahme-Exceltabelle ist erforderlich. In der Kartenansicht wird die naturschutzfachliche Optimalvariante prioritär dargestellt, weitere alternative Maßnahmevarianten sind der Maßnahmetabelle zu entnehmen. 5764000 5763500 5763000 5762500 0005 EH1 712500 712500 5766000 0006 W 0007 EH1 0004 W 0255 W 0008 EH1 0011 EH1 0009 EH1 0008 EH1 0001 EH1 0010 W 712000 712000 0002 EH1 Managementp l anf ür dasFFH- Geb i et „Ob ereNuthel äuf e“, FFH0059LSA,DE3939- 301 0003 W Karte5_1:Er hal tungsmaßnahmenso w i e Entw i ckl ungs-undso nsti geMaßnahmen 50 0 100 Meter Er hal tungsmaßnahmenso w i eEntw i ckl ungs-undso nsti ge Maßnahmen 0001 EH Nicht dargestellte gebietsbezogene Maßnahmen: Auf tr aggeb er: Maßnahmennummer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 Kür zelMaßnahmeart EH1 Erhaltungsmaßnahme in Landesverordnung (N2000-LVO LSA) rechtlich fixiert Auf tr aggnehmer: Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 711500 Kürzel Maßnahmeart W Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes Wal d- Maßnahmen eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Entwicklung von Biotop- und Altbäumen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Anke Stephani Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 Natur a2000- Managementp l anungi m LandSachsen- Anhal t Gew ässer- Maßnahmen Gewässerrenaturierung Ei nhal tungder Behandl ungsgrundsätze Erhalt von Biotop- und Habitatstrukturen Aus Darstellungsgründen wird die FFH-Gebietsgrenze für die linearen FFH-Gebietsteile nicht abgebildet. 5766000 5765500 5765000 - Einhaltung der Behandlungsgrundsätze von FFH-Schutzgütern - Aktualisierung der hydrogeologischen Gebietskenntnisse (hydrogeologisches Gutachten) - Stabilisierung des Wasserhaushalts - Umsetzung der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie in Abwägung mit Natura 2000 - Flächensicherung zur Schaffung eines natürlichen Pendelraumes mit Sekundäraue - Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffeinträge - Nichtzulassen von Beregnungen aus Grund- oder Oberflächengewässern in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet - Berücksichtigung des LRT 6510 - Magere Flachlandmähwiesen - im Falle von Vernässungen der oberen Einzugsgebiete - Anpassung des Nutzungsregimes an die witterungsbedingte Grünlandentwicklung und Vernässungssituation - punktuelle Entnahme von Gehölzen zur Schaffung von Belichtungswechseln und zur Beschleunigung eigendynamischer Uferentwicklung - Anzeigepflicht zum Ablassen angestauter Gewässer (Still- und Fließgewässer) - Verstärkte Kontrolle naturschutzrechtlicher Vorgaben und Strafverfolgung - Anpassung der Jagdstrategie auf hohe Wilddichten - Neophyten- und Neozoenbekämpfung - Einbau von Kiesbänken und Kieslaichhabitaten für wertgebende Fischarten - Reduzierung der Verockerung - Anlage von Trappenstreifen - Erfassung und Bewertung der Grünen Keiljungfer im FFH-Gebiet und Ableitung von Maßnahmen 5764500 6 Kartenblattübersicht 3 2 7 1 10 5764000 5763500 5763000 4 711500 100 ´ Maßstab :1:5. 000 Legende 5 9 8 1 1 12 13 5762500

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