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Producer responsibility of third-country producers in e-commerce

Das Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Ver-packungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: Forschungsbericht

Vorschlag zur Verringung des Verbrauch von Plastiktüten in Europa

Am 4. November 2013 nahm die Europäische Kommission den Vorschlag an, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind, u. a. die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen der Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen.

Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat

Am 12. Mai 2017 wurde das Verpackungsgesetz im Bundesrat angenommen. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Kampagne "Mehrweg ist Klimaschutz" in Berlin vorgestellt

Mehrwegflaschen schonen natürliche Ressourcen, vermeiden Verpackungsmüll und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. Deutschland verfügt (noch) über das größte und vielfältigste Mehrwegsystem der Welt im Getränkebereich. Das sind die Kernbotschaften der am 13. Juni 2017 in Berlin vorgestellten Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), dem Verband des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH), dem Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (EHV) und dem Verband der Privaten Brauereien Deutschlands bestehende „Mehrweg-Allianz“ Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative ist es, Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen.

Trotz Corona: Umwelt- und Klimaschutz bleibt für die Deutschen ein Top-Thema

Umweltbewusstsein in Deutschland: Große Mehrheit für einen sozial-ökologischen Wandel 65 Prozent der Deutschen halten den Umwelt- und Klimaschutz für ein sehr wichtiges Thema – trotz Corona. Besonders der Klimaschutz bleibt während der Pandemie für 70 Prozent weiterhin genauso wichtig, für 16 Prozent ist er sogar wichtiger geworden. Handlungsbedarf sehen die Befragten vor allem bei Energie, Landwirtschaft und Verkehr. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage zum Umweltbewusstsein 2020 in Deutschland, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) heute vorstellten. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass es für einen sozial-ökologischen Wandel einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung gibt. So ist eine deutliche Mehrheit von gut 80 Prozent dafür, dass Deutschland beim ⁠ Klimaschutz ⁠ international eine Vorreiterrolle einnimmt. Umwelt- und Klimaschutz sollten für rund 60 Prozent der Befragten in der Landwirtschaftspolitik eine größere Rolle spielen, etwa jeder und jede zweite sieht dies bei der Verkehrspolitik so. Sehr hoch ist die Zustimmung für den ökologischen Strukturwandel in Deutschland: Rund 90 Prozent der Befragten befürworten einen zügigen und zugleich sozialverträglichen Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Corona bestimmt seit mehr als einem Jahr unseren Alltag. Trotzdem ist und bleibt Umwelt- und Klimaschutz ein Top-Thema für die Menschen in Deutschland. Sie wollen Veränderungen und fordern diese auch konkret ein. Das macht Mut für die nächsten Jahre, in denen der Klimaschutz zu einer Richtschnur für nahezu alle Politikbereiche werden wird mit dem Ziel Deutschland klimaneutral zu machen. Die Mehrheit der Menschen sieht längst, dass Klimaschutz Arbeitsplätze schafft und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger macht. Besonders interessant wird die Studie da, wo es konkret wird, etwa beim Tempolimit. Hier hat es im Vergleich zur letzten Befragung einen spürbaren Zuwachs gegeben hin zu einer breiten und klaren Mehrheit für ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Das wäre nicht nur gut fürs ⁠ Klima ⁠, sondern würde auch für mehr Sicherheit auf den Autobahnen sorgen.“ Großen Handlungsbedarf sehen die Befragten bei Landwirtschaft und Ernährung. Bei den Feldern, wo etwas zu tun ist, liegen mit rund 90 Prozent die Verringerung von Verpackungsmüll und Lebensmittelabfällen an der Spitze. Auch das Tierwohl sollte stärkeres Gewicht bekommen. Zu mehr Umweltschutz bei der Lebensmittelversorgung und -herstellung gehört für die Mehrheit auch ein besseres Angebot an vegetarischen und veganen Produkten und Speisen in Kantinen und Gaststätten. Das wünschen sich knapp zwei Drittel der Befragten. Hausaufgaben für die Politik sehen die Befragten auch bei der Mobilität. Etwa 90 Prozent der Befragten wünschen sich, dass das Fahren mit Bussen und Bahnen kostengünstiger und das Angebot ausgeweitet wird. Auch mehr Radwege und Fahrradstreifen finden mehrheitlich Zustimmung – ebenso ein Tempolimit auf Autobahnen, was rund 65 Prozent wollen. Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner: „Den Menschen in Deutschland ist sehr bewusst, dass ambitionierter Umwelt- und Klimaschutz letztlich die eigenen Lebensgrundlagen erhält. Diese Dekade ist entscheidend dafür, ob es uns gelingt, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft richtig zu stellen. Wir sollten diese einmalige Gelegenheit, die sich jetzt bietet, nicht verstreichen lassen - zumal ein sozial-ökologischer Wandel nicht nur mehr Lebensqualität schafft, sondern auch die Wirtschaft belebt.“ Für die repräsentative Studie wurden im November und Dezember 2020 2.115 Bürger*innen ab 14 Jahren befragt. Die Befragung und Auswertung nahmen das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) vor. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Studie und der Umweltbewusstseinsforschung im Umweltressort wird auch ein Hintergrundpapier mit den wichtigsten Langzeit-Entwicklungen veröffentlicht.

Vermüllung der Meere noch lange ein Problem

Pressemitteilung zum Europäischen Tag der Meere Aktionspläne sollen Abfalleinträge verhindern und vorhandene Mengen verringern Zukünftig sollen deutlich weniger Abfallmengen ins Meer gelangen als bisher. Dieses Ziel verfolgen die regionalen Aktionspläne der Meeresschutz-Übereinkommen gegen Meeresmüll für die Nord- und die Ostsee sowie das Mittelmeer. Die Aktionspläne sehen unter anderem Maßnahmen gegen den Verlust von Fischfanggeräten in die Meeresumwelt vor und empfehlen, Mikroplastik in Hygiene- und Kosmetikprodukten zu vermeiden. Das Umweltbundesamt ist maßgeblich an der fachlichen Ausarbeitung der Pläne für die Nord- und Ostsee beteiligt und betreibt umfangreiche Forschung, um die Art der Abfallmengen und deren Auswirkungen besser bestimmen zu können. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Das Müllproblem im Meer werden wir heute und morgen nicht lösen können. Wir haben es mit riesigen Ansammlungen von Abfällen zu tun. Wir müssen darum unverzüglich Lösungen auf den Weg bringen, um die Abfalleinträge erheblich zu reduzieren. Die regionalen Aktionspläne der internationalen Meeresschutz-Übereinkommen bilden dafür eine erste wichtige Grundlage." Den größten Anteil bei den Abfällen bilden die Reste von Kunststoffprodukten, darunter viele Verpackungsmaterialien, sowie die Reste von Fischernetzen. Die Abfälle wirken sich zunehmend auf die Meerestiere aus. Laut Berechnungen der ⁠ UN ⁠-Biodiversitätskonvention (CBD) kamen 2012 schon 663 Meerestierarten regelmäßig in Kontakt mit Abfällen. 1997 waren es nur 247 Arten. Vor allem mit Netzresten können sich Tiere nachweislich strangulieren. Verschlucken sie die Plastikteilchen, kann dies zu inneren Verletzungen oder Verhungern führen. Besonders betroffen sind Seevögel und Fische. Neue Auswertungen des Umweltbundesamtes für die Nordsee zeigen, dass sich dort pro Quadratkilometer Meeresboden durchschnittlich elf Kilogramm Abfall befinden. Für die Ostsee werden derzeit Daten zur Abfallbelastung erhoben. ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Um die 450 Jahre dauert es, bis sich ein Produkt aus Plastik in der Umwelt zersetzt. Auch danach ist es noch nicht weg. In der Form winziger Partikel mit gesundheitsschädlichen Zusatzstoffen wie Weichmachern kann es von Muscheln und Plankton aufgenommen werden und so in den Anfang der Nahrungskette gelangen. Größere Plastikteile stellen für viele Meerestierarten eine große Gefahr da. Das betrifft insbesondere die Reste von Plastiktüten, die bei Abfalluntersuchungen an Stränden und Meeren regelmäßig gefunden werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiterhin, eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einzuführen.“ Erst seit kurzem stehen die Funde von Mikroplastik in Meereswirbeln, an Stränden und in Meereslebewesen im Fokus des marinen Umweltschutzes. Dabei handelt es sich um Kunststoffreste, deren Durchmesser weniger als fünf Millimeter beträgt. Sie entstehen einerseits bei der Zersetzung von Kunststoffabfällen. Andererseits werden damit Kunststoffpartikel bezeichnet, die in mikroskopischer Größe hergestellt und in Kosmetika und Reinigungsmitteln zum Einsatz kommen. Es gibt darüber hinaus Hinweise, dass Mikroplastik durch die Abwasserbehandlung nicht vollständig zurückgehalten wird und so in Gewässer gelangen kann. Maria Krautzberger: „Bei Mikroplastik sind noch viele Fragen offen. Hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.“ Das UBA lässt verschiedene Abfallquellen derzeit untersuchen. In einem ⁠ Monitoring ⁠ deutscher Meeres- und Küstengewässer werden die Eintrags- und Verbreitungspfade der Meeresabfälle sowie deren biologische Auswirkungen erhoben. Das UBA erfasst auch die Einsatzmengen industriell hergestellter Mikroplastikpartikel und lässt deren ökologische Auswirkungen, wie die Aufnahme dieser Partikel durch Vögel und Fische, erforschen. In einem weiteren Projekt sollen Trinkwasser, Regenwasser und behandeltes Abwasser auf den Gehalt von Mikroplastik untersucht werden. Um die Abfalleinträge in die Meere zu verringern, werden im Rahmen der europäischen Meeresschutz-Übereinkommen ⁠ OSPAR ⁠ und HELCOM sogenannte regionale Aktionspläne entwickelt. Für das Mittelmeer ist ein solcher Aktionsplan 2013 in Kraft getreten. Die Pläne sehen unter anderem vor, den Verlust von Fischernetzen sowie deren illegale Entsorgung in die Meeresumwelt zu verhindern. Vorgeschlagen werden auch verbesserte Kunststoffprodukte, um deren Nutzungsdauer zu verlängern, Schadstoffe zu vermeiden und ihre Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Der Eintrag von Mikroplastikpartikeln, die zum Beispiel in kosmetischen Produkten oder in Reinigungsstrahlern auf Werften enthalten sind, soll verhindert werden. Angedacht sind auch Reinigungsmaßnahmen von Stränden, des Meeresbodens und des Meerwassers. Das UBA betreut die fachliche Entwicklung der regionalen Aktionspläne für den Nordostatlantik und die Ostsee innerhalb der entsprechenden Regionalen Meeresschutzkonventionen. Die Abfallmengen in den Meeren werden derzeit auf über 100 Millionen Tonnen geschätzt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 6,4 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Durchschnittlich 13.000 Plastikmüllpartikel treiben mittlerweile auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche. In der Nordsee sollen sich allein 600.000 Kubikmeter Abfälle befinden.

Umweltausschuss stimmt für weniger Plastiktüten

Am 10. März 2014 sprach sich der EU-Umweltausschuss dafür aus, den Verbrauch von Plastiktüten in Europa bis 2019 um 80 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es künftig eine verpflichtende Abgabe auf Einwegtüten geben. EU-Mitgliedsstaaten sollen außerdem die Möglichkeiten bekommen, verschiedene Arten von Plastiktüten komplett zu verbieten.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018

Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen entsprechend der europäischen Verpackungsrichtlinie. Das Ergebnis zeigt für das Jahr 2018 neue Höchststände beim Verpackungsverbrauch gesamt (18,9 Mio. t) sowie beim Verpackungsverbrauch privater Endverbraucher (8,9 Mio. t). Insgesamt wurden 18,2 Mio. t Verpackungsabfall verwertet. Die verwerteten Mengen teilen sich auf in 13,0 Mio. t stoffliche und 5,2 Mio. t energetische Verwertung. Dieser Bericht betrachtet in Sonderkapiteln den Bereich der Verpackungen für Bauprodukte und die zukünftige Berichterstattung nach den neuen europäischen Vorgaben (EU 2019/665). Veröffentlicht in Texte | 166/2020.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2020

Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung sank 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % bzw. um 131 kt auf 18,78 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,20 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2020 verwertet, 13,96 Mio. Tonnen stofflich und 4,2 Mio. Tonnen energetisch. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,1 Mio. Tonnen auf 12,8 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,0 Mio. Tonnen auf 5,2 Mio. Tonnen. Veröffentlicht in Texte | 109/2022.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022

Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend. Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten. Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch. Veröffentlicht in Texte | 156/2024.

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