<p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> Gewusst wie <p>Jede leere Flasche und jedes Altglas im Container leistet einen direkten Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wer Altglas im Recyclingkreislauf hält, schont wertvolle Naturressourcen und reduziert die Belastung von Luft und Gewässern. Die Faustregel für die Produktion: Schon 10 % Altglas im Schmelzofen senken den Energiebedarf um bis zu 3 %. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Abfallberge: Altglas landet nicht auf der Deponie, sondern bleibt dauerhaft im Kreislauf.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglas-Sammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2012). Im Jahr 2023 lag die Quote bei 80,6 % (UBA 2026).</p> <p>In Deutschland wurden 2025 insgesamt 6,601 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,704 Mio. t und Flachglas mit 1,734 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2026): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-05/66_2026_TEXTE.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.: <a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Jede leere Flasche und jedes Altglas im Container leistet einen direkten Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wer Altglas im Recyclingkreislauf hält, schont wertvolle Naturressourcen und reduziert die Belastung von Luft und Gewässern. Die Faustregel für die Produktion: Schon 10 % Altglas im Schmelzofen senken den Energiebedarf um bis zu 3 %. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Abfallberge: Altglas landet nicht auf der Deponie, sondern bleibt dauerhaft im Kreislauf.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglas-Sammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2012). Im Jahr 2023 lag die Quote bei 80,6 % (UBA 2026).</p> <p>In Deutschland wurden 2025 insgesamt 6,601 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,704 Mio. t und Flachglas mit 1,734 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2026): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-05/66_2026_TEXTE.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2023</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.: <a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p> </p><p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p> Verpackungen überall <p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2023 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (72,98 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (233,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anfall von Verpackungsabfällen <p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. In den Jahren 2022 und 2023 fiel die Verpackungsabfallmenge wieder und erreichte 2023 17,9,0 Mio. t.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (97,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png">Diagramm als Excel mit Daten (263,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklungen bei Verpackungsabfällen <p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p> <ul> <li>Dosierfunktion,</li> <li>Portionierungsfunktion,</li> <li>Aufbewahrungsfunktion und</li> <li>Handhabungsfunktion.</li> </ul> <p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p> <p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p> <p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p> <ol> <li>zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden,</li> <li>deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit)</li> <li>und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird.</li> </ol> <p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p> <p>Verbrauchsmindernd sind konjunkturelle Effekte und die Verringerung der Einzelgewichte von Verpackungen. Bei Kunststoffverpackungen kommen langfristig noch Vermeidung und der Umstieg auf Papier, Papierverbunde und Aluminium hinzu.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png"> </a> <strong> Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (84,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (39,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png"> </a> <strong> Verbrauch von Nahrungsmitteln </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (88,49 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (33,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (90,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (96,17 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (41,23 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Einweg und Mehrweg <p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 34,5 % der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.png"> </a> <strong> Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (68,64 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,70 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel zunächst durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner, im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner und im Jahr 2023 auf 9 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen, in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen und im Jahr 2023 bei 31 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p> <ol> <li>Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden)</li> <li>Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei)</li> <li>Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei</li> <li>Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot</li> <li>Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot</li> </ol> <p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs (ohne Taschen und Beutel in Selbstbedienungszonen) </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (44,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,59 kB)</a></li> </ul> </p><p> EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht <p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p> <ul> <li>Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden.</li> <li>Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden.</li> </ul> <p>Die am 12.02.2025 in Kraft getretene Europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p> <p>Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2023 (Veröffentlichung erfolgt in Bälde) ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2023 dargestellt.</p> <p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsverordnung muss die Recyclingquote bei Kunststoffen bis 2030 um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht.</p> <p>Von den im Jahr 2023 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit auf einem hohen Niveau geblieben (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2023 um 1,0 % Prozentpunkte auf 75,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. </p> <p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2023 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p> <ul> <li>Holz 30,2 %</li> <li>Kunststoffe 52,2 %</li> <li>Aluminium 68,0 %</li> <li>Glas 80,6 %</li> <li>Papier und Karton 86,6 %</li> <li>Eisenmetalle 86,8 %</li> <li>Insgesamt 69,4 %</li> </ul> <p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (47,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (37,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (77,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (82,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,65 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (231,34 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz <p>Knapp die Hälfte (47,0 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2024 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 95,2 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. </p> <p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8982">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a> umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p> <ul> <li>Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %.</li> <li>Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden.</li> <li>Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle.</li> </ul> <p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (59,91 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (232,54 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2024 mit 52,6 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024 </strong> Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Basis der Mengenstromnachweise der dualen Systeme (anerkannte Mengen nach Prüfung) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png">Tabelle als PDF (85,54 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (20,74 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten <ul> <li>Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen.</li> <li>Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk.</li> </ul> Gewusst wie <p>Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind.</p> <p><strong>Mehrweg bevorzugen: </strong>Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent.</p> <p><strong>Einweg vermeiden:</strong> „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent.</p> <p><strong>Trinkwasser aus dem Wasserhahn: </strong>Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld.</p> <p><strong>Achtung:</strong></p> <ul> <li>Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab.</li> <li>Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (233,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (335,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg"> </a> <strong> CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg">Bild herunterladen</a> (346,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p>Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7899">Bewertung der Pfandpflicht</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 20/2010)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12183">Verpackungsabfälle</a> (UBA, Daten zur Umwelt)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>IFEU (2010): <a href="https://www.ifeu.org/oekobilanzen/pdf/IFEU%20Handreichung%20zur%20Einweg-Mehrweg-Diskussion%20(13Juli2010).pdf">Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt</a>.</p> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten <ul> <li>Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen.</li> <li>Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind.</p> <p><strong>Mehrweg bevorzugen: </strong>Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent.</p> <p><strong>Einweg vermeiden:</strong> „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent.</p> <p><strong>Trinkwasser aus dem Wasserhahn: </strong>Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld.</p> <p><strong>Achtung:</strong></p> <ul> <li>Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab.</li> <li>Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (233,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (335,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg"> </a> <strong> CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg">Bild herunterladen</a> (346,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p>Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7899">Bewertung der Pfandpflicht</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 20/2010)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12183">Verpackungsabfälle</a> (UBA, Daten zur Umwelt)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>IFEU (2010): <a href="https://www.ifeu.org/oekobilanzen/pdf/IFEU%20Handreichung%20zur%20Einweg-Mehrweg-Diskussion%20(13Juli2010).pdf">Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt</a>.</p> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p>Informationen für...</p>
Rund 10.000 Einwohner eines Teilgebietes im Iserlohner Ortsteil Letmathe nehmen über die Dauer eines Jahres an diesem bundesweit einmaligen Modellversuch teil. Die Beteiligten erwarten nach Abschluss des Versuches belastbare Ergebnisse, die einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungssystem zulassen. Hinter dem Begriff SiB steht ein ebenso einfaches wie innovatives Entsorgungssystem: Über lediglich einen Behälter werden verschiedene Abfallarten, die bereits im Haushalt in farblich unterschiedlichen, hochreißfesten Spezialsäcken gesammelt wurden, erfasst. Nach dem Transport in eine Sortieranlage werden anhand der Sackfarben die Wertstoffe wieder aussortiert und zur Verwertung weitergeleitet, der Restabfall geht von dort in das Müllheizkraftwerk. Beim Pilotprojekt SiB in Iserlohn-Letmathe betrifft dies die Abfallarten Restabfall (grauer Sack), Leichtverpackungen Grüner Punkt (gelber Sack) sowie Papier/Pappe (blauer Sack). Anstelle der grauen Restmülltonne und der gelben Wertstofftonne werden die am Modellversuch teilnehmenden Haushalte in den Abfuhrrevieren 7und 9 mit Behältern ausgestattet, die durch einen silberfarbenen Deckel als SiB-Behälter gekennzeichnet sind. Die Abfuhr dieser Behälter erfolgt wöchentlich. Die Projektverantwortlichen erhoffen sich durch den Versuch positive Ergebnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Qualität von Wertstoffen bei gleichzeitiger Erfassung mehrerer Abfallarten. Im Vergleich zu anderen in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Sortierversuchen liegt ein wesentlicher Vorteil des SiB-Systems auf der Hand: Vorher vermischte Restabfälle und Wertstoffe müssen nicht nachträglich mit erheblichem verfahrenstechnischen Aufwand wieder aussortiert werden. Die für eine Wiederverwertung notwendige Qualität der Wertstoffe wird bei SiB durch die bereits im Behälter erfolgte Trennung nicht beeinträchtigt. (...)Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird der Pilotversuch von zwei renommierten Instituten, dem Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) in Iserlohn sowie dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Ahlen. Erste Ergebnisse werden im August 2007 erwartet.
<p> <p>Der Verpackungsverbrauch in Deutschland nahm im Jahr 2023 wie bereits im Vorjahr weiter ab: um 1,1 Millionen Tonnen auf 17,92 Millionen Tonnen. Das entspricht einem Rückgang um 5,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Pro Kopf wurden damit 13,3 Kilogramm weniger Verpackungen als im Vorjahr verbraucht. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg um 0,9 Prozentpunkte auf 69,4 Prozent.</p> </p><p>Der Verpackungsverbrauch in Deutschland nahm im Jahr 2023 wie bereits im Vorjahr weiter ab: um 1,1 Millionen Tonnen auf 17,92 Millionen Tonnen. Das entspricht einem Rückgang um 5,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Pro Kopf wurden damit 13,3 Kilogramm weniger Verpackungen als im Vorjahr verbraucht. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg um 0,9 Prozentpunkte auf 69,4 Prozent.</p><p> <p>Laut dem von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) erstellten Bericht sank im Jahr 2023 der Verpackungsverbrauch bei den Materialien Papier, Kunststoff, Glas, Eisenmetalle und Holz. Bei Aluminium stieg der Verpackungsverbrauch hingegen an. Der insgesamte Rückgang des Verpackungsverbrauchs ist auch im Jahr 2023 unter anderem auf konjunkturelle Faktoren und mäßige Ernten, die zu geringeren Konservenabfüllungen führten, zurückzuführen.</p> Leichter Anstieg der Recyclingquote <p>Im Jahr 2023 wurden 69,4 Prozent aller Verpackungen recycelt. Das ist ein Anstieg um 0,9 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2019, in dem zum ersten Mal am Eingang in das letzte Recyclingverfahren bilanziert wurde, stieg die Recyclingquote um 5,4 Prozent. 2023 stiegen die Recyclingquoten bei Papier, Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Glas und Holz. Ein Rückgang der Recyclingquote war hingegen bei Feinblech/Stahl zu verzeichnen.</p> Weiterhin Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen <p>Seit dem 1. Januar 2022 ist in Deutschland die Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner 50 Mikrometern bis auf Ausnahmen verboten. Insgesamt war auch im Jahr 2023 wieder ein Rückgang zu beobachten. Laut Bericht wurden 2023 trotz Verbot aber noch 328 Millionen Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 bis unter 50 Mikrometern abgegeben, für die es keine Ausnahmen vom Verbot gibt. Die Abgabe dieser Taschen erfolgte vor allem in den Vertriebslinien Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und -fachhandel, Kioske, Spätverkaufsstellen sowie sonstiger Lebensmittel- und Kleinsthandel.</p> <p>Als mögliche Gründe hierfür nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) folgende:</p> <ul> <li>Abgabe von Restbeständen auch als Folge der Corona-Pandemie</li> <li>Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (zu weite Auslegung der Bestimmungen, unter denen eine Abgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen weiterhin erlaubt ist)</li> <li>Einsatz von vermeintlichen „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten ist</li> <li>Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot</li> <li>Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot</li> </ul> <p>In Zukunft erwartet das Umweltbundesamt eine weiter sinkende Zahl in Verkehr gebrachter Kunststofftragetaschen, wenn Restbestände aufgebraucht sind. Eine Durchsetzung des Verbots fällt in den Aufgabenbereich der für den Vollzug zuständigen Behörden in den Bundesländern. Das Bundesumweltministerium hat die Länder in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall auf die teilweise Nichtbeachtung des Verbots aufmerksam gemacht. Unternehmensscharfe Daten liegen dem UBA nicht vor.</p> Weitere Informationen <p>Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um Hochrechnungen von Befragungsergebnissen. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Informationen zur Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die ZSVR. Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert. Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union. 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG). Endverbraucher: Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG). Private Endverbraucher: Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG). Hersteller: Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG). Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig - herstellt, - befüllt, - verkauft oder - importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland, - in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Systeme: Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier, Pappe, Karton (PPK) - Leichtverpackungen (LVP) insgesamt davon: - Eisenmetalle - Aluminium - Getränkekartonverpackungen - Sonstige Verbundverpackungen - Kunststoff - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen, z. B. Holz. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen: 1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 8 VerpackG, 2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11 VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind, gegliedert nach Ländern, 3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach Nummer 2. Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt. Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025]. Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen. Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG). Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen werden als Siedlungsabfälle bezeichnet. Zu den Abfallfraktionen der Siedlungsabfallwirtschaft zählen Hausrestabfälle, Papier/Pappe/Karton, Verpackungen, Bioabfälle sowie sperrige Abfälle, insbesondere Metallschrott, Holz- und Sperrabfall.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 399 |
| Kommune | 4 |
| Land | 47 |
| Weitere | 32 |
| Wissenschaft | 27 |
| Zivilgesellschaft | 24 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 22 |
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 213 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 208 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 220 |
| Offen | 247 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 454 |
| Englisch | 81 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 52 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 213 |
| Lebewesen und Lebensräume | 367 |
| Luft | 150 |
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