API src

Found 172 results.

Related terms

Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG für den Zeitraum 2021 bis 2024 und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Mindeststandards zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit

§ 21 VerpackG sieht u.a. die jährliche Veröffentlichung eines Mindeststandards zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen durch die Zentrale Stelle im Einvernehmen mit dem UBA vor. Die Kenntnis über die Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen, die von den Systemen gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden, bildet eine wesentliche Grundlage für die Arbeiten zur Fortschreibung des Mindeststandards. In einem Vorhaben des ReFo-Plan 2018 (FKZ 3718 33 311 0) wurde eine Methode zur Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung entwickelt und erstmals angewendet. Die Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung muss nunmehr aktualisiert werden. Ziel: (1) Jährliche Ermittlung der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung anhand der im Vorläufervorhaben entwickelten Methode (2) Weiterentwicklung der Methode und vorhandener Vorlagen, insbesondere zur Aktualisierung und leichteren Handhabung (3) Entwicklung von Empfehlungen zur Fortschreibung und Weiterentwicklung des Mindeststandards. Methode: (1) Literatur- und Quellenauswertung, insbesondere der Mengenstromnachweise der Systeme und Systemberichte § 21 VerpackG (2) Befragung von Praxisakteuren und Auswertung der Ergebnisse (3) Wissenschaftlicher Austausch mit Stakeholdern, insbesondere Praxisakteuren und Zentraler Stelle (4) Expert Judgement (5) Wissenschaftliche Methodenentwicklung und -fortschreibung (6) Wissenschaftliche Dokumentation der Ergebnisse. Output: Aktueller Stand der Praxis der Sortierung und Verwertung, Empfehlungen zur Fortentwicklung des Mindeststandards.

Informationen zu ausgewählten Abfallarten Mineralische Abfälle Textilabfälle POP-haltige Abfälle Verpackungsabfälle Bioabfälle Lebensmittelabfälle Abfälle aus Behandlungsanlagen Elektroaltgeräte Altmedikamente

Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.

Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen - Bezugsjahr 2023

Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben von § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Ausgangspunkt sind die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2023. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 34,3 Prozent aller Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Veröffentlicht in Texte | 116/2025.

Wirtschaftliche Optimierung von Wellpappe vor dem Hintergrund einer angestrebten Schachtelfestigkeit (BCT) unter Berücksichtigung von Wellengeometrie, Wellpappenaufbau und Papierqualität

KI: Steigerung des Nutzungsgrads von Kunststoffabfällen durch KI-basierte Kombination von manueller Sortierung und Mikro-Automatisierung

KI: Steigerung des Nutzungsgrads von Kunststoffabfällen durch KI-basierte Kombination von manueller Sortierung und Mikro-Automatisierung, KI: Steigerung des Nutzungsgrads von Kunststoffabfällen durch KI-basierte Kombination von manueller Sortierung und Mikro-Automatisierung

Ressortforschungsplan 2024, Optimierung der Sammlung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher und Weiterentwicklung des § 22 VerpackG im Lichte der EU-VerpackVO

Das Vorhaben knüpft an eine von UBA durchgeführte Stakeholder-Befragung zur vom Bundestag geforderten Evaluation des § 22 VerpackG an, die erhebliche Unzufriedenheit mit den Regelungen des § 22 VerpackG aufzeigte. Die zukünftige EU-VerpackVO wird Änderungsbedarfe auch für die Sammlung von Verpackungsabfällen mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund sollen BMUV Empfehlungen unterbreitet werden, wie die Sammlung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher optimiert werden kann. Dies bezieht sich sowohl auf inhaltliche Vorgaben zur Verbesserung der Umweltergebnisse sowie die Vorgaben für den organisatorischen Rahmen. Die Umsetzung von neuen EU-Vorgaben wird dabei berücksichtigt.

Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf von Speisen und Getränken

Das Umweltzeichen DE-UZ 210 unterstützt die nationalen und europaweiten Initiativen zur Vermeidung von Einwegverpackungen beim Außerhausverkauf („to-go“) von Speisen und Getränken. Das Umweltzeichen „Blauer Engel für Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf von Speisen und Getränke (DE-UZ 210)“ gibt es seit dem Jahr 2019. In seiner ersten Fassung enthielt es zunächst nur Coffee-to-go-Becher. 2021 wurden die Kriterien mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches auf Food Boxen verlängert. Nun wurden die Kriterien vollständig überarbeitet. Der vorliegende Hintergrundbericht dient dazu, alle eingeflossenen Informationen, Argumentationen sowie die jetzt schon absehbaren zukünftigen Entwicklungen der Produktgruppe darzustellen. Die Kriterien des Blauen Engel für Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf lassen sich in fünf Cluster unterteilen: Informationsanforderungen zur Beschreibung und Charakterisierung des Mehrwegsystems, Anforderungen an die Mehrwegverkaufsverpackung, d.h. die Gefäße, Deckel und Komponenten, Anforderungen an die Mehrwegsystem-Anbieter, an die Ausgabe von Speisen und Getränken „to-go“ sowie an Veranstaltungen. Zu den wichtigsten Überarbeitungen gehören die Prüfung des Geltungsbereichs unter anderem mit der Klarstellung, dass dieser Blaue Engel eine Dienstleistung nicht die Mehrwegverpackung auszeichnet, die Prüfung der technischen Anforderungen an Gefäße in Mehrwegsystemen für Speisen und Getränke to-go, die inhaltlich nur wenig geändert wurden, die Vereinheitlichung der Ermittlung einer Umlaufzahl, Anforderungen an die Mehrwegsysteme in Bezug auf Logistik sowie ihre Kooperationspartner und die Einführung von Anforderungen an eine detaillierte Berichterstattung zur besseren Charakterisierung und Vergleichbarkeit von Mehrwegsystemen. Darüber hinaus wurden alle Begrifflichkeiten an die aktuell gültige Version des Verpackungsgesetzes von 2022, die die Mehrwegangebotspflicht enthält, angepasst. Veröffentlicht in Texte | 81/2025.

Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung

Ein zentrales Instrument des Verpackungsgesetzes zur Sicherung und Stärkung des Recyclings von Wertstoffen sind Quotenvorgaben für systembeteiligungspflichtige (haushaltsnahe) Verpackungen. Das Forschungsvorhaben legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Anforderungen an das Recycling dieser Verpackungsabfälle und entwickelt Vorschläge zu deren Anpassung. Für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Transportverpackungen sowie gewerblich Verkaufs- und Umverpackungen) werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und deren Verwertung aufbereitet. Auf dieser Basis analysiert das Vorhaben Hemmnisse und Verbesserungspotenziale für das Recycling dieser Verpackungsarten und gibt Empfehlungen zur Erschließung der Potenziale. Veröffentlicht in Texte | 44/2025.

Mehrwegquote bei Getränken verfehlt gesetzliches Ziel

<p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2023 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,3 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde um 35,7 Prozentpunkte unterschritten.</p><p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 24,9 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 12,9 Prozent.</p><p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2023.</p><p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p><p>Im Rahmen eines Exkurses wird auf das österreichische Mehrwegsystem und sowie die dort vorgenommene Erhöhung des Mehrwegpfands zum 02. Februar 2025 eingegangen. Seit diesem Stichtag werden in Österreich nun 20 Cent statt zuvor 9 Cent Pfand für Mehrweg-Glasflaschen erhoben. Die Erhöhung resultiert aus einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Herstellern, Händlern und Rücknahmestellen. Bei der Wahl des Pfandwertes hat sich die Branche an dem Wiederbeschaffungswert der Mehrwegflaschen orientiert. Um einen kurzfristigen Ansturm auf Bier in Mehrwegflaschen vor dem Stichtag vorzubeugen, wurde der konkrete Zeitpunkt der Pfanderhöhung bis zuletzt bewusst nicht öffentlich kommuniziert. Es wird mit Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro, die dadurch entstehen, dass Mehrwegflaschen zum niedrigeren Pfandpreis eingekauft und anschließend mit dem höheren Pfand zurückgegeben werden, gerechnet. Zusätzlich fielen rund 300 Tausend Euro für die Umstellung der Rücknahmeautomaten an. Die Gefahr eines massenhaften Effekts durch sogenannten „Pfandtourismus“ wird nicht erwartet, da bereits vor der Pfanderhöhung Preisunterschiede beim Bier zwischen Deutschland und Österreich bestanden. Zudem erfolgt die Rücknahme grundsätzlich nur in handelsüblichen Mengen. Die Erhöhung des Mehrwegpfands in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungspolitik und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Diese Erfahrungswerte können als Beispiel dienen, um den Mehrwegpfand in Deutschland zu erhöhen und damit Mehrweg zu stärken.</p>

1 2 3 4 516 17 18