Im FuE-Vorhaben EnSort sollen im hoch-komplexen Sortierprozess von recycelbaren Abfallstoffen (Verpackungsmaterialien, gelbe Tonne aus Haushalten etc.) zu Wertstoffen mit Hilfe der Künstlichen Intelligenz über zu erfassende und auszuwertende Materialerkennungsdaten Aggregate mit hohem spezifischen Energieverbrauch optimiert werden. Dazu muss die Anpassungsfähigkeit der Anlage an sich ändernde Input- und flexibel geforderte Outputqualitäten erhöht werden. Für die vorauslaufende Digitalisierung des bisher überwiegend manuell geregelten Prozesses ist ein Modell zur vollständigen Simulation des Sortierprozess als digitaler Zwilling zu erstellen. Dieses 'Betriebsmodell' wird im großtechnischen Praxisbetrieb einer Sortieranlage für Leichtverpackungsabfälle (LVP) iterativ verbessert und verifiziert. Die Energieeffizienzsteigerung ist später Resultat einer sich an die ständig wechselnden In- und Outputparameter anpassende Prozessregelung. Weiterhin wird über eine intelligente voll automatisierte Regelung der Gesamtanlage die Auslastung der Einzelaggregate optimiert und damit der Durchsatz erhöht. So sinkt der spezifische Energieverbrauch. Zusätzlich wird die Herstellung der Ballen, zu denen die Recyclate zur Volumenreduktion für die Transportwege gepresst werden, optimiert. Hierzu werden Erkenntnisse aus rein betrieblichen sowie durch das BMWi geförderten Vorhaben genutzt.
Das Unternehmen der Mineralwasserproduktion, Margon Brunnen GmbH, wurde 1995/96 auf der Grundlage der EG-Verordnung 1836/93 ueber die freiwillige Beteiligung am Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement hinsichtlich seines Umweltverhaltens geprueft und zertifiziert. Den Regeln der Verordnung gemaess sind wesentliche Schritte der Umweltbetriebspruefung sowie die Zertifizierung mindestens alle drei Jahre zu wiederholen, wobei insbesondere die Erfuellung der Umweltziele und des Umweltprogramms ueberprueft wird. Dazu erfolgte im Vorhaben die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Bilanzierung zum Umweltverhalten des Unternehmens insbesondere unter Beachtung der seit der Erstpruefung veraenderten Rahmen- bzw. Betriebsbedingungen, die Erfassung der betrieblichen Umweltwirkungen durch das neu eingefuehrte PET-Gebinde im Vergleich mit dem aus Glas, die Erarbeitung einer umfassenden Energiebilanz fuer die bereits installierte Rueckgewinnung und Nutzung von Abwaerme aus verschiedenen Prozessen, eine kritische Diskussion mit Schlussfolgerungen fuer die Betriebspraxis sowie Zuarbeiten zur Gefaehrdungsanalyse und zur Ueberarbeitung des betrieblichen Umweltprogramms.
Teil der Statistik "Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen (EVAS-Nr. 32137). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit sind Unternehmen, die Abfälle aus Verpackungen nach §15 Absatz 1 Satz 1 VerpackG sowie nach § 31 Absatz 1 Satz 1 VerpackG einsammeln oder entsorgen. Hierzu zählen Abfälle aus - Transportverpackungen - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter - Mehrwegverpackungen - pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind Unternehmen, die die oben genannten Abfälle aus Verpackungen gewerblich einsammeln oder entsorgen. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, werden nur diejenigen Unternehmen in die Erhebung einbezogen, die die oben genannten Abfälle gewerblich einsammeln. Unternehmen, die die oben genannten Abfälle gewerblich entsorgen, sind in der Erhebung eingeschlossen, sofern sie die genannten Abfälle zugleich auch einsammeln (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung"). Darstellungseinheiten sind die gewerblich eingesammelten Abfälle aus Verpackungen in Tonnen differenziert nach - Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, - ausgesonderten Mehrwegverpackungen und - pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. Gewerblich eingesammelte Verkaufs-, Transport und Umverpackungen sowie pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen werden zudem differenziert nach Verpackungsmaterial und Verbleib dargestellt. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt auf Bundesebene ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15-24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an: – öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank und das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), – Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZ Bund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen, insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Unternehmen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Unternehmen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Unternehmen maßgeblich bestimmt werden, so dass diese beiden Unternehmen mithilfe des Ergebnisses die Angabe des jeweils anderen sehr genau abschätzen können. Die zu sperrenden Tabellenfelder werden nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Unternehmen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden weitere Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die GEV hat die Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen (TUV) abgelöst, welche letztmalig für das Berichtsjahr 2020 durchgeführt wurde (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der GEV-Ergebnisse konzentrieren sich aktuell auf den Vergleich mit Ergebnissen aus der TUV. Regelmäßige Sitzungen der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Erhebungsformulare/Fragebogen. Für eine einheitliche Durchführung der Erhebung erfolgt eine regelmäßige Abstimmung des Statistischen Bundesamtes mit den Statistischen Ämtern der Länder und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA). Kurzfristig auftretende Fragen zu Begriffsdefinitionen bzw. den zu erfassenden Verpackungsabfällen werden in internen Schulungen und Besprechungen diskutiert, an denen alle Statistischen Ämter teilnehmen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität, insbesondere der Vollständigkeit sowie der Plausibilität, der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den jeweils zuständigen statistischen Ämtern der Länder (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 3 "Methodik" wird die Qualität der Ergebnisse als gut bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Ab dem Berichtsjahr 2022 wird jährlich die Menge der gewerblich eingesammelten Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen, differenziert nach Verpackungsmaterialien und Verbleib sowie der ausgesonderten Mehrwegverpackungen in Tonnen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen (ohne Duale Systeme): Zu diesen Verpackungen zählen - Transportverpackungen, - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist. Transportverpackungen: Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und bei den Vertreibern anfallen. Beispiele für Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Kisten, Säcke, Kabeltrommeln, Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen. Umverpackungen: Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an die Endverbraucher erforderlich sind und bei den Vertreibern anfallen. Zu den Umverpackungen zählen unter anderem Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen um zum Beispiel Flaschen, Dosen, Becher oder Tuben. ? Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter: Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind Verpackungen, die zum Schutz, zur Aufbewahrung und zum Transport von Produkten dienen, die nach § 3 Absatz 7 VerpackG als schadstoffhaltig eingestuft werden. Dazu gehören insbesondere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Lösemitteln, Farben, Lacken, Laborchemikalien sowie anderen gefährlichen oder giftigen Stoffen. Diese Verpackungen unterliegen besonderen Anforderungen bei der Rücknahme und Entsorgung aufgrund ihrer potenziellen umwelt- und gesundheitsgefährdenden Eigenschaften. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier/Pappe/Karton - Metalle (insgesamt) darunter: - Eisenmetall - Aluminium - Kunststoffe - Holz - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen. Sofern bei nicht sortenrein erfassten Verpackungen eine Aufteilung (gegebenenfalls als Schätzung) auf die jeweiligen Materialarten nicht möglich ist, werden diese Mengen in letzter Konsequenz nicht erfasst. Eine Subsumierung der nicht sortenrein erfassten Verpackungen unter "sonstige Materialien" ist nicht vorgesehen. Verbundverpackungen: Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Masseanteil von 95 % überschreitet. Verbundverpackungen sind unter ihrem Hauptbestandteil zu erfassen. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verkaufs-, Transport-, und Umverpackungen und von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland - in einem anderen EU-Mitgliedstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Ausgesonderte Mehrwegverpackungen: Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme gefördert wird. Ausgesonderte Mehrwegverpackungen sind solche Verpackungen, die sich nicht mehr reinigen, aufbereiten oder reparieren lassen (wie z. B. beschädigte Mehrweggetränkeflaschen, unbrauchbare Mehrwegkisten für Obst und Gemüse, nicht mehr benötigte Mehrwegtransportverpackungen). Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen: Getränkeverpackungen sind geschlossene oder überwiegend geschlossene Verkaufsverpackungen für flüssige Lebensmittel, die zum Verzehr als Getränk bestimmt sind. Einwegverpackungen sind Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind. Gegenstand dieser Erhebung sind alle Einweggetränkeverpackungen, die einer Pfandpflicht unterliegen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt, sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von etwa 5 Jahren der Fachausschuss Umwelt/ Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich sind die Erhebungsmerkmale in § 5 Absatz 2 UStatG festgelegt. Die GEV ist eine dezentrale Primärerhebung. Es handelt sich um eine Vollerhebung ohne Abschneidegrenzen. Befragt werden ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder die Leitungen der Unternehmen nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b UStatG auskunftspflichtig. Nach § 14 Absatz 3 UStatG sind neben den Auskunftspflichtigen nach § 14 Absatz 2 UStatG auch die Verwaltungsstellen auskunftspflichtig, soweit bei diesen auf Grund nichtstatistischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften Angaben zu den Erhebungsmerkmalen einer Erhebung nach diesem Gesetz angefallen sind. Die Pflege des Berichtskreises der Unternehmen liegt in der Zuständigkeit der statistischen Ämter der Länder. Der Berichtskreis der GEV basiert im Wesentlichen auf dem Berichtskreis der eingestellten Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen (TUV). Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I 2021, Nr. 68 vom 28.09.2021, S. 4363) wurde die TUV durch die GEV abgelöst. Durch die Gesetzesänderung wurden - die vorherige Betriebserhebung in eine Unternehmenserhebung überführt, - zuvor getrennt erfasste Angaben zu Verbundverpackungen, nicht sortenrein erfassten Verpackungen und Verpackungen für schadstoffhaltigen Füllgüter mit Merkmalsausprägungen zu Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen zusammengelegt, - Angaben zum Verbleib von eingesammelten Verpackungsmengen erweitert und - die Merkmale ausgesonderte Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in die Erhebung aufgenommen. Mit den beschriebenen Änderungen ist zudem eine Erweiterung des vorherigen TUV-Berichtskreises um Clearing-Dienstleister und Zählzentren, die eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH abschließen, verbunden. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, konzentriert sich der Berichtskreis der GEV auf Unternehmen, die die genannten Verpackungen gewerblich einsammeln. Unternehmen, die die genannten Verpackungen anschließend entsorgen, sind nur dann im Berichtskreis enthalten, wenn sie die Verpackungen zuvor auch einsammeln. Mit dieser Festlegung soll vermieden werden, dass dieselben Verpackungsmengen sowohl von einsammelnden als auch von entsorgenden Unternehmen gemeldet werden. Diese Festlegung bedingt allerdings, dass einige der befragten Unternehmen keine Meldung über den Verbleib von Verpackungsabfällen abgeben können. Dies kann vorkommen, wenn einsammelnde Unternehmen nicht zugleich auch die Entsorgung der Verpackungsabfälle übernehmen (siehe auch Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler"). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt im Statistischen Bundesamt durch Anpassung der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme in Abstimmung mit den Statistischen Landesämtern. Die Datenerhebung wird dezentral durch die statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Die Datenübermittlung erfolgt mittels standardisierter Online-Fragebogen, die die Auskunftgebenden an das jeweils zuständige statistische Landesamt senden. Die Fragebogengestaltung orientiert sich an den etablierten Standards der amtlichen Statistik und wird in Abstimmung mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" konzipiert. In den Statistischen Ämtern der Länder werden die eingegangenen Einzeldaten durch ein gemeinsam entwickeltes Aufbereitungs- und Plausibilisierungsprogramm erfasst und verarbeitet. Nach vollständiger Zusammenführung des Datenmaterials für das jeweilige Berichtsjahr durchlaufen die Daten umfassende Plausibilitätsprüfungen. Diese dienen der systematischen Überprüfung von Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden festgestellte Unstimmigkeiten, methodische Abweichungen oder Fehler (einschließlich von Unit-nonresponse-Fällen, d. h. vollständigen Antwortausfällen) durch gezielte Rücksprachen mit den Auskunftspflichtigen adressiert. Nach Abschluss der Plausibilisierung und Datenbereinigung übermitteln die Statistischen Landesämter die geprüften Datensätze an das Statistische Bundesamt. Dort wird die zentrale Geheimhaltung für sämtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter sichergestellt, wodurch die Vertraulichkeit der Daten auf Bundesebene gewährleistet wird. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt zu einem Bundesergebnis zusammengefasst. Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen statistischen Ämter telefonisch oder per E-Mail bei den Auskunftsgebenden nach. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte, also werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Der Beantwortungsaufwand wird aufgrund detaillierter Angaben zum Verbleib von erhobenen Verpackungsabfällen als mittel eingeschätzt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtzahl der in der Bundesrepublik gewerblich eingesammelten Abfälle aus Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, ausgesonderten Mehrwegverpackungen sowie pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen basieren auf Angaben der einsammelnden Unternehmen. Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung" und 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" wird die Aussagekraft der Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie aufgrund der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung als gut eingeschätzt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen aktuell keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Aufgrund der Berichtskreiskomplexität (siehe unten) kann es im Zeitverlauf in Bezug auf neue Unternehmen bzw. Meldeeinheiten zu einer Untererfassung kommen. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Wie unter Punkt 3.1 "Konzept der Datengewinnung" beschrieben, liegt der Fokus des aktuellen Berichtskreises auf Unternehmen, die Abfälle aus den einschlägigen Verpackungsarten einsammeln. Durch die Auskunftspflicht der einsammelnden Unternehmen werden Antwortausfälle ganzer Einheiten weitgehend ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen aus dem festgelegten Berichtskreis nur dann eine Meldung über den Verbleib der Verpackungsabfälle treffen können, wenn sie die einschlägigen Verpackungsabfälle zugleich auch an die Entsorgung abgeben. In der Praxis kommt jedoch die Fallkonstellation vor, in der ein Unternehmen, welches einschlägige Verpackungsabfälle gewerblich einsammelt, seine Mengen – z. B. über eine Sammelstelle – an ein weiteres Unternehmen übergibt. Erst dieses Unternehmen ("Einsammler von Einsammlern") gibt die eingesammelten Verpackungsabfälle an die Entsorgung ab und gehört somit zum Berichtskreis der Erhebung. Da die Auskunftspflicht auch hinsichtlich der einzelnen Merkmale gesetzlich festgeschrieben ist und bei fehlenden Angaben Rückfragen durch die Statistischen Ämter der Länder mit den Auskunftspflichtigen gehalten werden, sind Verzerrungen durch Antwortausfälle auch bei einzelnen Merkmalen weitgehend ausgeschlossen. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für Unternehmen, die einschlägige Verpackungsabfälle sowohl einsammeln als auch entsorgen, lässt sich eine Doppelerfassung nicht gänzlich ausschließen. Aussagen zum Umfang potenzieller Doppelmeldungen sind derzeit nicht möglich. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im ersten Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund methodischer Klärungen, u. a. hinsichtlich der Abgrenzung zu Daten aus anderen Verpackungserhebungen nach § 5 a UStatG, Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Dadurch sind die Daten im Bereich des Bundesgebietes vergleichbar. Für das Berichtsjahr 2022 wurden die Ergebnisse auf Bundesebene veröffentlicht. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wurde erstmalig für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt. Für die Merkmale Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen liegen – unter Beachtung der unter Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung" beschriebenen Besonderheiten – bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der früheren Erhebung TUV vor. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist aufgrund der beschriebenen Unterschiede zwischen den Erhebungen eingeschränkt. Die Merkmale ausgesonderte Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen wurden erstmalig für das Berichtsjahr 2022 erhoben. Für diese Merkmale liegen derzeit keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung verschiedener Arten von Verpackungsabfällen wird mittels mehrerer Statistiken abgedeckt. Überschneidungen zur Erhebung der gewerblich eingesammelten Verpackungen (GEV) ergeben sich mit der Erhebung der Mehrwegverpackungen nach § 5 a Absatz 2 UStatG (MWV) und mit der Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nach § 5 a Absatz 3 UStatG (NBV als Vollerhebung, NBS als Stichprobenerhebung). Die MWV richtet sich an Betreiber von Mehrwegpools, die Auskunft zu erstmals an teilnehmende Unternehmen abgegebenen Mehrwegverpackungen, die in Verkehr befindlichen Mehrwegverpackungen und deren Umläufen sowie zu ausgesonderten Mehrwegverpackungen geben. Die NBV/NBS richtet sich an Hersteller im Sinne von § 3 Absatz 14 des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Zu Herstellern nach § 3 Absatz 14 VerpackG zählen Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen – auch von Transport- und Umverpackungen sowie von Mehrwegverpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeflaschen –, die diese erstmals auf dem deutschen Markt gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Erfasst werden Angaben zu jährlichen Mengen von Verpackungen, die von den Herstellern in Verkehr gebracht und nach Gebrauch restentleert zurückgenommen werden. Die GEV adressiert hingegen einen anderen Berichtskreis, nämlich Unternehmen, die Abfälle aus genannten Verpackungsarten gewerbsmäßig einsammeln. Erhoben werden in der GEV Angaben über die jährlichen Mengen von gewerblich eingesammelten Abfällen aus den genannten Verpackungsarten. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der GEV werden in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32137 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der GEV sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Gewerbe- und Industrieabfaelle weisen ein hohes Verwertungspotential auf. Die Moeglichkeiten zur Verwertung sind bei weitem noch nicht ausgeschoepft. Insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben bestehen noch Informationsdefizite. Hier setzt die Beratung ein, um moeglichst viele Abfaelle einer Verwertung zuzufuehren. Die entsprechenden Dienstleistungen im Bereich der Logistik werden angesprochen. Die Abfallstoffe umfassen unter anderem Verpackungsmaterialien, Reststoffe aus der Produktion, besonders ueberwachungsbeduerftige Abfaelle (Sonderabfaelle). Im Rahmen des Projektes werden auch Ruecknahmemoeglichkeiten fuer Altprodukte (z.B. Elektrogeraete) eroertert.
Faserpflanzen gehören zu den ältesten nachwachsenden Rohstoffen. Eine große Anzahl von Pflanzenarten enthalten vor allem aus Zellulose bestehende Fasern mit unterschiedlichen Eigenschaften. Die größte wirtschaftliche Bedeutung hat die Baumwolle erlangt, aber auch Jute, Sisal, Flachs, Hanf und Kokosfasern spielen eine wichtige Rolle. Im Freistaat Sachsen ist in den Regionen Erzgebirge, Oberlausitz und Vogtland der Flachs (Faserlein), außerhalb der höheren Mittelgebirgslagen auch der Hanf anbauwürdig. Flachs und Hanf sind botanisch und bezüglich ihrer Wuchsform sehr unterschiedliche Pflanzen. Verwendung finden Kurz- und Langfasern in Mischgarnen, Verbundwerkstoffen, Geotextilien, Dämmstoffen, Verpackungsmaterialien, technischen Textilien, Asbestersatz.
In den letzten Jahren sind biologisch Biokunststoffe immer mehr zum Forschungsinteresse geworden. Die Gründe liegen einerseits in der Suche nach Alternativen zur Verwendung von Kunststoffen auf Erdölbasis angesichts der zur Neige gehenden Erdölreserven und andererseits am Anwachsen der Müllberge und den damit verbundenen Problemen. Biokunststoffe können wie konventionelle Kunststoffe für eine große Vielfalt von Produkten, eingesetzt werden. Vor allem für kurzlebige Güter, wie Verpackungen oder Catering-Artikel sind Produkte aus Biokunststoff in höchstem Maße geeignet. Biokunststoffe werden aus nachwachsenden Quellen gewonnen und sind durch Mikroorganismen, also durch Kompostierung wieder abbaubar. Das vorliegende Projekt befasst sich mit Polyhydroxyalkanoaten (PHA), diese unterscheiden sich von anderen Biokunststoffen durch vorteilhafte Eigenschaften, wie Gasbarriereeigenschaften, Wasseraufnahme und Schmelztemperatur. Im Rahmen des beantragten Impulsprojektes soll ein wirtschaftlicher und ökologischer Prozess zur Herstellung von PHA entwickelt werden. Die Herausforderung liegt darin, ein neues Verfahren zu entwickeln, in dem einerseits auf die gegenseitige Wechselwirkung der einzelnen Grundoperationen bedacht genommen wird und andererseits danach getrachtet wird, Prozessnebenprodukte, nicht als Abfallströme aus dem Prozess ausschleusen zu müssen, sondern durch geeignete Aufbereitung wieder in den Prozess rückzuführen. Maximale Kreislaufschließung soll ermöglichen, ein Produkt, das den Anforderungen an Ressourcenschonung, Deponieentlastung und Abfallverarbeitung genügt, in einem Verfahren der Cleaner Produktion herzustellen.
Jedes Jahr werfen private Haushalte in Deutschland 6,3 Millionen Tonnen Nahrungsmittel weg – eine alarmierende Zahl, die zeigt, wie verschwenderisch mit wertvollen Ressourcen umgegangen wird. Besonders betroffen sind Gemüse und Obst (35 %), zubereitete Speisen (15 %) sowie Brot und Backwaren (13 %). Diese Verschwendung belastet nicht nur die Umwelt durch den unnötigen Verbrauch von Wasser, Energie, Ackerland und Verpackungsmaterial, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Indem Sie Lebensmittel bewusster nutzen und wertschätzen, können Sie aktiv zur Schonung von Ressourcen und Kosten beitragen. Berlin hat sich mit seiner Zero-Waste-Strategie ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 soll der gesamte Abfall aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben um bis zu 20 Prozent reduziert werden. An erster Stelle steht dabei die Vermeidung. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist der Umgang mit Lebensmittelabfällen: Durch die Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und die Umlenkung unvermeidbarer Bioabfälle von der Restmüll- in die Biotonne kann das Müllaufkommen in Berlin erheblich gesenkt werden. Die aktuelle Kampagne zur Lebensmittelwertschätzung sensibilisiert Berlinerinnen und Berliner für den richtigen Umgang mit Nahrungsmitteln im Alltag, angefangen bei der Essensplanung, dem Einkauf bis hin zur Lagerung und Resteverwertung. Mit der berlinweiten Aktion „Lebensmittel-Verschwenden beenden“ , die am 26. Mai gestartet wurde, möchte die Berliner Senatsumweltverwaltung aktiv der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken. Zentrales Element sind Papiertüten, die mit flotten Sprüchen und praktischen Tipps zur richtigen Lagerung und Verwertung von Lebensmittelresten bedruckt wurden. Nach dem Lesen sollen sie als Bioabfallbeutel weiterverwendet werden – ganz im Sinne eines Zero-Waste-Gedankens. Die Tüten werden berlinweit in Supermärkten, bei öffentlichen Veranstaltungen und direkt an Haushalte verteilt. Unterstützt wird die Aktion von rund 20 Organisationen, darunter EDEKA, die Berliner Tafel, die Verbraucherzentrale Berlin und die BSR . Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, den bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu fördern – denn nach wie vor landen viel zu viele genießbare Produkte im Müll, darunter vor allem Obst und Gemüse, zubereitete Speisen und Backwaren. Mit der Aktion soll hier ein Umdenken angestoßen und alltagstaugliches Wissen leicht zugänglich gemacht werden. Zur Pressemitteilung vom 26.05.2025 Jeder Beitrag zählt, um Berlin nachhaltiger und ressourcenschonender zu machen. Einfache Tipps, wie hier in der Grafik dargestellt, ermöglichen es, Lebensmittelabfälle im Alltag ohne großen Aufwand erfolgreich zu reduzieren. Bleibt doch etwas übrig, dann geben die nachfolgenden Rezeptkarten kreative Anregungen, mit denen sich Lebensmittelreste im Handumdrehen in leckere neue Gerichte umwandeln lassen. Zahlreiche weitere Reste-Rezepte finden Sie beispielsweise in der App „Zu gut für die Tonne!“ . Verschimmelte und verdorbene Nahrungsmittel gehören in die Biotonne und nicht in den Restmüll!
2020–2021 2019–2020 Die Fortführung der Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ zielte in 2020 bis 2021 darauf, die Bewohnerinnen und Bewohner ausgewählter Wohnanlagen in Berlin dabei zu unterstützen, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Biogut in der Biotonne getrennt zu sammeln. Dabei wurden rund 6.500 Haushalte in 8 Wohnanlagen in den Berliner Bezirken Mitte und Friedrichshain in das Projekt einbezogen und auf Änderungen des Sammelverhaltens und der Qualität des Bioguts hin untersucht. Im Rahmen von Events und umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit klärte das Projekt darüber auf, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und wie diese in der Küche am einfachsten gesammelt und zur Biotonne transportiert werden können. Zusätzlich wurde die Vermeidung von Lebensmittelabfällen thematisiert, um das Abfallaufkommen insgesamt zu reduzieren und der Verschwendung von Ressourcen vorzubeugen. Attraktive Aktionsformate wie das RESTLOS Rad – eine mobile Fahrradküche – tourten durch das Modellgebiet und zeigten den Bewohnerinnen und Bewohnern, wie sie aus Lebensmittelresten noch leckere Gerichte zaubern können. Die Ansprache berücksichtigte dabei verschiedene Kulturen, Sprachen, Werte und Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Eventstände mit mobiler Fahrradküche In der mobilen Fahrradküche von RESTLOS GLÜCKLICH e. V. wurden klimaverträgliche Köstlichkeiten aus geretteten Lebensmitteln gezaubert. Auf dem Smoothie Bike konnten Besucher:innen einen Shake oder ein leckeres Pesto mixen. Verarbeitet wurden Lebensmittel, die zuvor aus dem regulären Verkauf aussortiert wurden – z.B. Obst mit kleinen braunen Stellen, krummes Gemüse, Brot vom Vortag oder falsch etikettierte Ware. Bei interaktiven Spielen konnten Berlinerinnen und Berliner herausfinden, wie fit sie bei den Themen rund um Abfalltrennung, richtige Verwendung der Biotonne und Resteverwertung sind. Bollerwagentour Auf der Bollerwagentour zogen Akteurinnen und Akteure von RESTLOS GLÜCKLICH durch Berlin – bepackt mit allerlei leckeren Überraschungen, die die Teilnehmenden bei einem Quiz zum Thema Lebensmittelwertschätzung und Abfalltrennung gewinnen konnten. Mitmachstand vor den Müllplätzen Richtige Abfalltrennung leicht gemacht: Der Hausmüll von Mieterinnen und Mietern wurde auf eine Schaufläche ausgeschüttet und gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern analysiert. Im Anschluss erhielten die Berlinerinnen und Berlinern Tipps zur richtigen Abfalltrennung und konnten Fragen stellen. Bioabfall wurde herausgefischt und in der Biotonne entsorgt. Wer eine leere Flasche mitbrachte, konnte vor Ort aus dem Bioabfall ein Biogas-Experiment anlegen oder an dem Gewinnspiel rund um das Thema Biomüll teilnehmen. Interessierte Kinder konnten aus altem Zeitungspapier Papiertüten zum Sammeln von Bioabfall basteln. Pflanzaktion mit Kompost-Workshop In zwei Wohnquartieren der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH wurden Pflanzaktionen organisiert und dabei auch das Thema Kompost anschaulich vermittelt. Es wurde erklärt, wie aus Bioabfällen wertvoller Kompost entsteht. Die Mieterinnen und Mieter konnten Kräuter oder Blumen pflanzen und auch etwas Komposterde für ihre eigenen Pflanzen mitnehmen. Schulung für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte Damit Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte als Multiplikatoren fungieren und zukünftig selbst eigene Infoveranstaltungen zur Nutzung der Biotonne durchführen können, wurden über Yeşil Çember – ökologisch interkulturell gGmbH im September und Oktober 2022 zwei Schulungstermine angeboten. Infopost an Bewohnerinnen und Bewohner des Modellgebiets Insgesamt 6.500 Haushalte im ausgewählten Modellgebiet erhielten von Juli bis August 2021 eine Infopost, die über die Kampagne „Biotonne für Berlin“ informierte und die Bewohnerinnen und Bewohner persönlich zu den Events in ihrer Nachbarschaft einlud. Weitere Informationen zur „Richtigen Mülltrennung“ und zu „Lebensmittelwertschätzung“ ergänzten das Anschreiben. Immer noch landen zu viele Lebensmittel im Müll. Laut Umweltbundesamt wirft jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger im Durchschnitt 78 kg Lebensmittel pro Jahr weg – wertvolle Ressourcen, die unnötig verschwendet werden. Auf ganz Deutschland bezogen, sind das 6,5 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle aus privaten Haushalten.* Über die Hälfte dieser Lebensmittel wäre noch einwandfrei genießbar. Wir verschwenden dabei nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch zur Herstellung benötigtes Wasser und Ackerfläche sowie Treibstoff und Verpackungsmaterial, wodurch unsere Umwelt unnötig belastet wird. Es lohnt sich also, die Menge der eigenen Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die Stadt Berlin hat sich mit dem im Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 beschlossenen „Aktionsplan Zero Waste“ unter anderem zum Ziel gesetzt, Strukturen zu stärken und auszubauen, die zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beitragen. * Umweltbundesamt „Lebensmittelabfälle“ Gemeinsam Klima und Umwelt schützen: In dem Ideenwettbewerb ging es darum, die Nachhaltigkeitsziele der Stadt Berlin mit einer eigenen Idee zu unterstützen. Egal, ob Einzelperson oder Team, mitmachen konnte jede und jeder mit kreativen Vorschlägen, die zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen beitragen. Willkommen waren sowohl Ideen, die bereits im Alltag umgesetzt werden als auch Ideen, zu denen dieser Aufruf inspirierte – egal ob Resteverwertungs-Rezept, Ideen zum länger haltbar machen von Lebensmitteln oder Tipps, um schon beim Einkaufen „Lebensmittel zu retten“ – die Teilnehmenden konnten Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Wichtig war, dass sich die Ideen mit dem Thema auseinandersetzte, wie Lebensmittelverschwendung reduziert werden kann. Die umfangreichen Aktionen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger haben dazu beigetragen, das Bewusstsein vieler Berliner:innen für die Themen Lebensmittelwertschätzung und richtige Nutzung der Biotonne zu erhöhen. Dabei wurden auch Bewohnerinnen und Bewohner anderer Wohnanlagen angesprochen, deren mögliche Verhaltensänderungen nicht im Rahmen der untersuchten Modellgebiete erfasst wurden. Der Anschlussgrad an die Biotonne im Modellgebiet konnte bis zum Ende des Projektzeitraums von 68% auf 79% gesteigert werden und auch das Sammelvolumen hat sich in 7 von 8 untersuchten Quartieren zum Teil deutlich erhöht. Die Qualität des gesammelten Bioguts fiel bei den verschiedenen Abfallsammelplätzen sehr unterschiedlich aus. Ferner wurden über den Modellzeitraum unterschiedliche Entwicklungen der Biogut-Qualität beobachtet. Einige Quartiere zeigten eine Tendenz zu einer Verbesserung der Biogut-Qualität. Andere hingegen blieben unverändert oder verschlechterten sich bei erhöhter Sammelmenge. Hier ist eine weitere Kommunikation wichtig, um vor allem dem Hauptproblem der Kunststofftüten in der Biotonne entgegenzuwirken. Wir bedanken uns bei unseren Partnern für die Kooperation und die Bereitstellung von Aktions-Flächen: Kreativhaus e.V., Berlin HELLWEG – Die Profi-Baumärkte, Berlin-Biesdorf Familienfest on Tour, Berlin Kaufland, Berlin Mitte Biesdorf Center, Berlin OBI, Berlin-Pankow In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen , leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Senatsumweltverwaltung möchte deshalb mit der Kampagne “Unsere Biotonne. Unsere Energie.” die Bewohnerinnen und Bewohner von Großwohnanlagen vom Nutzen der Biotonne überzeugen. Die ersten Aktionstage des Modellprojekts fanden von Juni 2019 bis Februar 2020 in zwei Wohnanlagen in den Bezirken Friedrichshain und Kreuzberg statt. Ziel des Modellprojektes in den Wohnanlagen war es, verschiedene Maßnahmen und Kommunikationswege zu pilotieren, um zu prüfen, inwiefern die Menge und die Qualität der gesammelten Bioabfälle dadurch verbessert werden können. In Berliner Privathaushalten entstehen jährlich 300.000 Tonnen Bioabfall, doch landen davon Unmengen in der Restmülltonne. Dabei lässt sich bei richtiger Entsorgung Biogas, als nachhaltigen Treibstoff, und hochwertige Komposterde gewinnen. Um noch mehr Berliner und Berlinerinnen zu motivieren, ihre Bioabfälle richtig zu entsorgen, nämlich in der Biotonne statt im Restmüll, wurden Bewohner und Bewohnerinnen im Modellprojekt zum Wert von Bioabfällen und zur richtigen Entsorgung beraten – mit Erfolg. Getrenntsammlung im Haushalt: Die Haushalte erhielten ein Vorsortiergefäß mit Papiertüten für die Sammlung ihrer Bioabfälle. Müllfreies Fastenbrechen: In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wurde die Ausgabe der Vorsortiergefäße und Papiertüten zum Projektauftakt mit einer kleinen Feier – zum gemeinsamen, müllfreien Fastenbrechen – verbunden. Aktive Abfallberatung: Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich im persönlichen Gespräch direkt in der Wohnanlage über die richtige Entsorgung von Abfällen informieren. Mehrsprachige Ansprache: Flyer, Plakate, Trennhilfen und die Abfallberatung wurden in den vorherrschenden Sprachen der Wohnanlagen-Bewohner angeboten. Ausstattung der Müllplätze: Biofilterdeckel auf den Biotonnen und Trennhilfen am Müllplatz erleichterten das Entsorgen von Abfällen. Während des gesamten Projektzeitraums wurde dokumentiert, wie sich die Menge und Qualität der gesammelten Bioabfälle in den Modell-Wohnanlagen in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain entwickelt haben. In Friedrichshain verlief das Projekt mit sichtbarem Erfolg: während des Aktionszeitraums wurde mehr Bioabfall entsorgt und die Qualität des Bioabfalls verbesserte sich. In Berlin-Kreuzberg zeigten sich während des Modellprojekts zeitweise positive Veränderungen. In diesem Bezirk gilt es, die Menge und Qualität des Bioabfalls noch zu steigern. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier: Biogut-Mengen lassen sich noch steigern Die gesammelten Mengen an Bioabfällen schwankten über den Projektverlauf stark. Jeder Haushalt entsorgt pro Woche durchschnittlich 1,2 Kilo Bioabfälle über die Biotonne. Sicher kann mit der Fortführung der Maßnahmen in Zukunft noch mehr Biogut aus der Restmülltonne gerettet werden. Biogut-Qualität ist verbesserungswürdig In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wird die Biotonne vorrangig für Bioabfälle genutzt, häufig sind sie jedoch in Kunststofftüten verpackt. Nach der Ausgabe von Papiertüten wurden diese zwar zeitweise verwendet, nach ihrem Verbrauch wurden jedoch wieder Plastikverpackungen in den Biotonnen gesichtet. Künftig gilt es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle vor allem durch die Reduktion von Kunststofftüten zu verbessern. Biogut-Menge auf einem sehr guten Weg Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain haben die Ratschläge der Abfallberatung gut umgesetzt. So stieg die Bioabfallmenge stetig an, im gesamten Projektzeitraum um etwa 30 %. Biogut-Qualität deutlich verbessert Zu Beginn des Projektes wurden die Biotonnen in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain bestimmungsgemäß für Bioabfälle genutzt. Allerdings wurde das Biogut überwiegend in Kunststofftüten gesammelt, was die Qualität minderte. Im Verlauf des Modellprojekts stellte sich ein Großteil der Bewohnerschaft auf die Nutzung von Bioabfalltüten aus Papier um. Das Resultat: Der Anteil an Kunststofftüten hat sich optisch deutlich verringert. Zu Beginn des Modellprojekts wurden die Bioabfälle in beiden Wohnanlagen überwiegend in Kunststofftüten statt Papiertüten gesammelt. Die aktive Abfallberatung legte somit einen Schwerpunkt auf alternative Sammelmöglichkeiten und informierte darüber, dass Plastik in der Biotonne unerwünscht ist. Auch vermeintlich biologisch abbaubare Kunststofftüten bleiben als sichtbarer Fremdstoff zurück und erschweren damit den Einsatz des Komposts in der Landwirtschaft. Im Bioabfall sind Kunststoffe aller Arten deshalb zu vermeiden. Die Ergebnisse zeigen teilweise sehr deutliche Verbesserungen, aber auch nach dem Projektende gibt es in beiden Wohnanlagen Verbesserungspotenzial.
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