In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.
Am 1. Januar 2019 wird in Deutschland die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)) vollumfänglich abgelöst. Es kommen neue Verpflichtungen und die 'Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister' hinzu. Diese hat vor allem die Aufgabe, ein öffentliches Register von Herstellern und Inverkehrbringern von Verpackungen einzurichten und zu führen.
Am 12. Mai 2017 wurde das Verpackungsgesetz im Bundesrat angenommen. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft ) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH ) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen Exposition gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet. 20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet. Veröffentlicht in Texte | 88/2015.
Planspiel zur Einführung einer „Wertstofftonne“ abgeschlossen Zukünftig sollen in Deutschland mehr Haushaltsabfälle recycelt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung stärken und die „Gelbe Tonne“ zu einer “Wertstofftonne“ weiterentwickeln. Metalle und Kunststoffe könnten dadurch in größerem Maße als bisher für eine hochwertige Verwertung gewonnen werden. „Es geht um die Erfassung von rund 7 Kilogramm teilweise hochwertigen Wertstoffen pro Einwohner und Jahr, die derzeit noch im Restmüll landen. Diese Rohstoffverschwendung können wir uns nicht länger leisten.“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Knappe Ressourcen würden künftig mehr und mehr zum Engpass für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der heute vorgelegte Abschlussbericht zum „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ erläutert die Rahmenbedingungen einer einheitlichen Wertstofferfassung in einem rein privatwirtschaftlichen Modell und in einem Modell mit öffentlich-rechtlicher Erfassung. Das UBA spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Darin soll aber kein Elektroschrott gesammelt werden. Mit der Einführung einer neuen einheitlichen Wertstofferfassung sollen zukünftig neben Verpackungen auch Alltagsgegenstände aus Kunststoff und Metall in einer gemeinsamen Tonne entsorgt werden können - am besten direkt in jedem Haushalt. Im Vorfeld der Einführung wird derzeit geklärt, wer für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sein soll. In diesem Zusammenhang wurden zwei Organisations- und Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Modell A liegt die Gesamtverantwortung in privater Hand: Die Finanzierung übernehmen die Hersteller und die Vertreiber von Leichtverpackungen und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Dazu zählen insbesondere Alltagsgegenstände aus Kunststoffen und Metallen, die in einen Sammelbehälter passen, wie zum Beispiel Spielzeug, Besteck, Kochtöpfe oder Kunststoffeimer. Die Erfassung der Abfälle erfolgt über die dualen Systeme. Im Modell B liegt die Organisationsverantwortung für die Sammlung bei den Kommunen. Es gibt eine geteilte Finanzierung durch die kommunale Hand, die Hersteller und die Vertreiber. Das bedeutet, die Entsorgung der Leichtverpackungen würde weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber finanziert, die der Nichtverpackungen über Gebühren. Jochen Flasbarth: „An beide Modelle müssen letztlich ambitionierte ökologische Maßstäbe angelegt werden, das ist entscheidend.“ Beide Modelle wurden in dem „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ einem Praxistest unterzogen. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden, der Entsorgungswirtschaft, von Herstellern, des Handels sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden teil. Sie diskutierten unter anderem, wie die beiden Organisations- und Finanzierungskonzepte jeweils praktikabel umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Planspiels werden der Fachöffentlichkeit am 23.09.2011 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau vorgestellt und dort diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Planspiel und den weiteren Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung bilden die Grundlage für den anstehenden Rechtsetzungsprozess. Die konkreten Regelungen sollen in einer Rechtsverordnung oder in einem Gesetz verabschiedet werden. Das Umweltbundesamt spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Laut einer UBA -Studie können damit im Jahr pro Einwohner circa 7 kg mehr Wertstoffe erfasst werden. Elektroschrott - wie alte Handys oder kaputte Haushaltsgeräte - gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne, sondern soll weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elektronikgeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutzmitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hochwertig recyceln lassen.
Studie: Marktanteile von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sinken erneut Einwegflaschen aus Kunststoff verdrängen zunehmend Mehrwegflaschen und Getränkekartons vom Markt. Der Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (MövE) geht weiter zurück. Dieser ist 2009 abermals leicht gesunken. Er betrugt nur noch 51,8 Prozent. Damit lag er deutlich unter der Zielmarke von 80 Prozent, den die novellierte Verpackungsverordnung für Massengetränke vorgibt. Zwar ist der Prozentsatz von Getränken in Einweg-Glasflaschen und Dosen sehr stark zurückgegangen, aber der Anteil an Einwegflaschen aus Kunststoff ist gleichzeitig stark gestiegen - und das vor allem auf Kosten der Mehrweg-Glasflasche und des Getränkekartons. Dies zeigt eine Studie, die die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. „Getränke in Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff sind nach wie vor am umweltfreundlichsten. Die beste Ökobilanz weisen Mehrwegflaschen von regionalen Anbietern auf“, sagte der Präsident des UBA , Jochen Flasbarth. Mehrweg trüge nachweislich dazu bei, die Abfallmengen zu reduzieren und Transporte zu vermeiden. „Das Umweltbundesamt unterstützt die Initiative der Bundesregierung, die Kennzeichnungspflicht für Einweggetränkeverpackungen einzuführen. Das würde den Verbrauchern die richtige Wahl erleichtern“, fügte Flasbarth hinzu. Die Kennzeichnungspflicht soll eine einfache Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen ermöglichen. Insgesamt wurden im Jahr 2009 31,8 Milliarden Liter Getränke verbraucht. Davon sind etwa ein Drittel (34, 2 Prozent) Mehrweg-Glasflaschen. 15,0 Prozent der Getränke wurden in Mehrwegflaschen aus Kunststoff verkauft und 2,6 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen. Dazu zählen der Getränkekarton und der Standbodenbeutel (siehe Grafik). Dies führt zu einem MövE-Anteil von 51,8 Prozent. Die zweite Hälfte der Getränke wurde in Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Glasflaschen und Dosen abgefüllt. Sie haben gemeinsam einen Anteil von 48,2 Prozent, wobei die Einwegflaschen aus Kunststoff dominieren. Sie machen mit 46,3 Prozent fast die Hälfte aller Getränkeverpackungen aus. In den einzelnen Getränkesegmenten zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild: Während bei Bier die Mehrweg-Glasflasche mit 88,5 Prozent das sehr gute Ergebnis des Vorjahres sogar noch verbessern konnte, ist der MövE-Anteil sowohl bei Wasser (43,8 Prozent) als auch bei Erfrischungsgetränken (37,4 Prozent) weiter zurückgegangen. Mit der 3. Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2005 wurde ein Anteil von 80 Prozent für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen als Richtwert formuliert. Doch seit 2004 ist der MöVE-Anteil kontinuierlich gesunken. Mit einem Anteil von 71,7 Prozent der Getränkeproduktion dominierten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen 2004 noch den Markt. 2009 lag ihr Anteil bei 51,8 Prozent (siehe Grafik). 22.06.2011
Am 30. April 2014 beschloss das Bundeskabinett neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll. Mit der 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung soll Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegengewirkt werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums nutzen einige duale Systeme "Schlupflöcher" in der bestehenden Verordnung, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen. Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung sollen diese Schlupflöcher zeitnah geschlossen werden. Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben, wird nun gestrichen. Außerdem werden die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht. Nach der neuen Regelung können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen (z. B. Kantinen, Hotels, Freizeitparks, Kinos usw.) einrichten. Dazu müssen jedoch zuvor die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Zudem sind die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.
Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH führt für das Umweltbundesamt ( UBA ) seit 1978 jährlich die bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken durch. In Folge der 3. Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung(VerpackV) vom 24.05.2005 (3. Novelle der VerpackV) stehen seit dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr Mehrwegquoten, sondern die Überprüfung des Anteils der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (im Folgenden abgekürzt: MövE-Verpackungen) in Verkehr gebrachten Getränke im Mittelpunkt. Mit dieser Studie wurde nun zum achten Mal eine Berechnung des Anteils der MövE-Verpackungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 66/2014.
Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Verpackungsgesetzes. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden. Es schreibt unter anderem höhere Recycling-Quoten bis zum Jahr 2022 vor: 63 Prozent für Kunststoffverpackungen und 90 Prozent bei Metallen, Papier und Glas.
In Deutschland werden seit Jahrzehnten verschiedene Wertstofffraktionen getrennt vom Hausmüll gesammelt. Der in den Haushalten erfasste Restmüll enthält jedoch noch immer Wertstoffe (insbesondere Verbunde, Fe-/NE-Metalle, Kunststoffe), die grundsätzlich für die getrennte Sammlung in einer Wertstofftonne in Betracht kommen. Veröffentlicht in Texte | 60/2011.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 150 |
Land | 23 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 78 |
Gesetzestext | 5 |
Text | 50 |
unbekannt | 33 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 81 |
offen | 91 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 170 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 8 |
Dokument | 43 |
Keine | 80 |
Unbekannt | 4 |
Webseite | 58 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 57 |
Lebewesen & Lebensräume | 96 |
Luft | 42 |
Mensch & Umwelt | 171 |
Wasser | 35 |
Weitere | 172 |