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Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz

Die vorliegende Studie will der Naturschutzkommunikation neue bzw. zusätzliche Wege erschließen, die über die bisher dominierenden Nutzenaspekte hinausgehen. Bislang werden Naturschutzanliegen aus strategischen Gründen überwiegend als Frage der Klugheit kommuniziert: Naturschutz erscheint nicht als Akt der Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer Menschen (oder gar nicht-menschlicher Lebewesen), sondern als Frage des (zunehmend ökonomisch gefassten) Eigeninteresses. Letztlich, so die Kernbotschaft, sei es in "unser aller" Interesse, den Reichtum der Natur zu bewahren und ihn mit größerer Sorgfalt zu bewirtschaften. Eine auf Klugheitserwägungen beschränkte Kommunikation widmet aber möglichen Interessenkonflikten zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Abwägung unterschiedlicher Interessen verbundene Gerechtigkeitsfragen können so nicht hinreichend in den Blick geraten. Moralische Empörung und der notwendige Ausgleich von Interessen, die in Naturschutzkonflikten sowie bei komplexen Entscheidungsprozessen stets auch eine wichtige Rolle spielen, können dadurch nicht in angemessenem Umfang Gegenstand der Kommunikation werden. Diese Anliegen greift die vorliegende Studie auf. Im Anschluss an die Publikation "Klugheit, Glück, Gerechtigkeit - Ethische Argumentationslinien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" (BfN-Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 107) erläutert sie, was mit der Kategorie Gerechtigkeit gemeint ist und wie sie für Argumentationen im Naturschutz erschlossen werden kann. Sie unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Gerechtigkeit und ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren, wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der geplante Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben. Ausgehend von diesen Beispielen werden Empfehlungen für eine ethisch fundierte Naturschutzkommunikation entwickelt.

Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln

Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln Stadt und Land sind aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander: Städte sind Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte. Eine hohe Umweltqualität ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Menschen. Sie sollte für städtische, suburbane und ländliche Räume gleichermaßen gesichert werden. Somit ist auch die Entwicklung nachhaltiger Raumbeziehungen durch die Raumordnung und Regionalentwicklung eine wichtige Aufgabe. Stadt, Umland und ländliche Räume sind auf unterschiedliche Weise miteinander verflochten. Offensichtlich wird dies beispielsweise in Sub- und Reurbanisierungstendenzen oder den allgegenwärtigen Pendlerbeziehungen. Zugleich sind Stadt und Land aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander. So sind Städte Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland und übernehmen Angebote der Daseinsvorsorge, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte, die Produktion von agrar- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Sicherstellung der Wasserversorgung. Die fortschreitende Urbanisierung führt zu regionalen Disparitäten zwischen Stadt und Land. Während in vielen Ballungsräumen die Bevölkerung zunimmt, Wohnraummangel herrscht und steigende Mietpreise zu Verdrängungseffekten ins Umland führen, verlieren viele ländliche Regionen Einwohner*innen, nimmt Leerstand zu und lassen sich Angebote der Daseinsvorsorge nur schwer aufrechterhalten. Teilweise stehen diese Entwicklungen der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs 2) entgegen. Die Aufgabe, eine nachhaltige Raumentwicklung zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum herzustellen, „die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer […] Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“ kommt nach §1 Abs. 2 ROG der ⁠ Raumordnung ⁠ zu. In diesem Sinne gilt es zu prüfen, wie die Raumordnung mit ihren formellen und informellen Plänen und Konzepten vor dem Hintergrund ihrer heterogenen Verfasstheit in den Ländern und deren Regionen bereits zur Erfüllung dieser Aufgabe beiträgt und welche Potenziale zu ihrer Weiterentwicklung bestehen, aber auch wo ihre Grenzen liegen. Daraus sind spezifische Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Regionen abzuleiten, wie eine Stärkung der Raumordnung und Regionalentwicklung zur Gestaltung nachhaltiger Raumbeziehungen zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum ermöglicht werden kann. Die Gesundheit des Menschen und die Lebensqualität stehen in einem starken Zusammenhang mit der Umweltqualität vor Ort sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Die Verfügbarkeit von Grün-, Ausgleichs- und Erholungsflächen, die Lärmbelastung und Luftqualität sind mit ausschlaggebend für das Wohlbefinden. Diese Verteilungsgerechtigkeit bezüglich der Verfügbarkeit von Umweltleistungen gilt es daher im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Während es verschiedene sozioökonomische Ansätze zur Bewertung der Lebensverhältnisse und bestehender Disparitäten in den Bereichen Demografie, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur, Wohnungsmarkt oder Daseinsvorsorge gibt, fehlen die Grundlagen für eine Bewertung aus Umweltsicht bisher. Daher ist es erforderlich, Ziele für eine gute Umweltqualität zu definieren und mit einem Set an umweltbezogenen Indikatoren zu operationalisieren.

Finanzierungssymposium Spurenstoffe

Finanzierungssymposium Spurenstoffe Wie können Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässern finanziert werden? Das war das Thema eines vom Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium ausgerichteten Symposiums am 22. und 23. Januar 2019 in Berlin. 130 Gäste aus Deutschland und dem benachbarten Ausland waren der Einladung gefolgt. Nun sind die Diskussionsergebnisse und Vorträge nachzulesen. Die gesamte Bandbreite der ⁠ Stakeholder ⁠ sowie eine Vielzahl anschaulicher und präziser Impulsvorträge sorgten für eine intensive Debatte über die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Grenzen aller möglichen Finanzierungsinstrumente. Es bestand Konsens in folgenden Punkten: Forderung nach mehr Verursachergerechtigkeit. Die Hersteller- und Produktverantwortung waren unbestritten. Keine Einigkeit gab es über die Art ihrer Wahrnehmung. Die Finanzierung der 4. Reinigungsstufe ist nicht losgelöst von der insgesamt notwendigen Finanzierung auch von anderen Maßnahmen zur Spurenstoffreduzierung zu betrachten. Das Abwasserabgabengesetz ist novellierungsbedürftig. Dissens bestand in folgenden Punkten: Produktabgaben wurden insbesondere von den betroffenen Stakeholdern abgelehnt. Dies gilt auch für eine Säulenlösung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe (über Gebühren, Abwasserabgabe und produktbezogene Abgaben). Eine Finanzierung ausschließlich über die Abwasserabgabe wird von den Kommunalverbänden abgelehnt. Maßnahmen zur Umsetzung der Hersteller- und Produktverantwortung Als Kriterien für die Bewertung von Finanzierungsinstrumenten wurden in der Veranstaltung herausgearbeitet: Wirksamkeit Effizienz Verfassungskonformität Praktikabilität, Vollziehbarkeit, Transaktionskosten Steuerungsfähigkeit Verteilungsgerechtigkeit An diesen Kriterien werden sich zukünftige Finanzierungsvorschläge messen lassen müssen. Die Vorträge der Veranstaltung sind unter https://finanzierungssymposium-spurenstoffe.de/beitraege nachzulesen.

NaBiV Heft 130: Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz

Die Studie „Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz. Was sie bedeuten und warum sie wichtig sind“ unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, Soziale Gerechtigkeit, Globale Gerechtigkeit und Ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie, Arbeitsbereich Allgemeine und Theoretische Soziologie durchgeführt. Das Verbundprojekt beschäftigt sich mit kennzahlgestützten Bewertungsformen des Wasserverbrauchs. Es nimmt seinen Ausgangspunkt bei der Tatsache, dass die Anforderungen an Daten über Wasserverbrauch und -qualität unter den Bedingungen des Klimawandels gestiegen sind. Die Accountingforschung hat gezeigt, dass auch die Berichterstattung vor allem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unzureichend sind. Nicht nur gilt die Datengrundlage als problematisch, auch die entscheidungsrelevanten Kennzahlen werden oftmals als nicht ausreichend bewertet, um ein nachhaltiges Wassermanagement aufzubauen. Das Teilprojekt verfolgt das Ziel, die geplante Umstellung auf eine Niedrigwasserstrategie durch das kommunale Wassermanagement aus der Perspektive der soziologischen Accountingforschung zu begleiten. Die Erarbeitung von entscheidungsrelevanten Parametern ist für die Kommunalverwaltungen in den letzten Jahren zu einer Normalität geworden. Alle Aspekte der Daseinsvorsorge werden auf Basis von Kennzahlen geplant und gesteuert. Auch die Wasserversorgung entlang der in Thüringen geplanten Niedrigwasserstrategie wird ohne aussagekräftige Kennzahlen nicht entwickelt werden können. Mit den Mitteln einer Case Study soll die Nutzung von Kennzahlen am Wassermanagement einer Kommune untersucht werden. Dazu werden in einem ersten Schritt verfügbare Berichte etwa zur Sauberkeit von Trinkwasser und Fließgewässern, zum Grundwasserspiegel, Talsperrenfüllung und deren Schadstoffbelastung etc. analysiert. Der zweite Schritt dient dem Nachvollzug des Umgangs mit Kennzahlen anhand von Interviews und ggf. Beobachtungen von relevanten kommunalen Entscheidungsprozessen in Bezug auf die Anpassung der Wasserinfrastruktur. Die so erarbeiteten Einblicke in die kommunalen Entscheidungsprozesse werden aus kritischer Perspektive im Hinblick auf ihren Nachhaltigkeitswert beleuchtet und abschließend auf Basis des Kriteriums der Verteilungsgerechtigkeit bewertet.

Teilprojekt: Ethische Analyse von Landnahmen

Das Projekt "Teilprojekt: Ethische Analyse von Landnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl Philosophie und Ethik der Umwelt, Philosophisches Seminar durchgeführt. Zielsetzung des Vorhabens ist die interdisziplinäre Erforschung der ökonomischen, juristischen und ethischen Zusammenhänge von Landnahmen und deren Konsequenzen für eine nachhaltige ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung in den Zielländern. Ziel der Universität Greifswald ist es, das Phänomen Landnahmen aus ethischer Sicht zu analysieren. Hierzu wird aufbauend auf einer ausführlichen Literaturrecherche eine analytische Diskursrekonstruktion durchgeführt: In einem 1. Schritt werden die wesentlichen Geltungsansprüche und deren Rechtfertiguntsstrategien identifiziert und 2. in Form von sogenannten Argumentationsbäumen dargestellt. 3. werden über eine Präsuppositionsanalyse die ethischen Prinzipien, auf die die einzelnen Argumente rekurrieren, herausgearbeitet und 4. unter besonderem Augenmerk auf eine Theorie der Menschenrechte und Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit auf ihre ethische Rechtfertigungsbasis hin untersucht. Auf der Basis der Ergebnisse der Feldstudien (GIGA) sowie der Analyse der ökonomischen Grundlagen von Landnahmen (IfW) werden 5. die Ergebnisse der analytischen Diskursrekonstruktion auf die empirischen Untersuchungen rückbezogen, um darauf aufbauend 6. auf Grundlage einer ethischen Kriteriologie Handlungsempfehlungen des Gesamtprojektes zu formulieren. Das Projekt ist auf 3 Jahre ausgelegt. Für die Erfassung des Status quo und Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbank ist ca. ein Jahr vorgesehen. Parallel beginnt die Arbeit an den ökonomischen und ethischen Modulen, für deren Bearbeitung ca. 2 Jahre eingeplant sind. Die Ergebnisse fließen in Feldstudien ein. Im letzten Modul werden die im gesamten Zeitraum gesammelten Ergebnisse zusammengeführt und Lösungsvorschläge diskutiert, wobei das letzte halbe Jahr intensiv der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen gewidmet werden soll. Hierzu ist auch ein eintägiger Abschlussworkshop in Berlin geplant, um die Ergebnisse an Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft heranzutragen.

Teilvorhaben L1

Das Projekt "Teilvorhaben L1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Philosophisches Seminar durchgeführt. Innerhalb der Beurteilung und Abwägung von Handlungsoptionen ist ihre ethische Bewertung unerlässlich. Um Anerkennung und Unterstützung zu finden, muss gezeigt werden, dass vorzunehmende Maßnahmen ethisch akzeptabel sind. Die Analyse grundlegender ethischer Beurteilungskriterien ist insofern Bedingung der Vermittelbarkeit der Gestaltung des mit der Energiewende verbundenen Transformationsprozesses. In diesem Kontext werden konkrete Bewertungskriterien, die im Rahmen der Ziele der Energiewende zentral sind, erarbeitet und systematisiert. Zunächst sollen die epistemischen Annahmen untersucht werden, die der Auswahl von Kriterien und ihrer Gewichtung implizit zugrunde liegen. Hier geht es etwa um die Frage, in welcher Weise der Faktor Ungewissheit im ethischen Urteilen zu berücksichtigen ist. Außerdem sollen die Handlungsoptionen und deren Bewertungen auf ihre innere Konsistenz und Adäquatheit mit Blick auf allgemein anerkannte ethische Prinzipien untersucht werden. In diesem Kontext sind insbesondere die Kriterien der Zumutbarkeit und Angemessenheit zu untersuchen. Der Nachweis der Zumutbarkeit verweist auf eine Mehrzahl von Werten und Normen, die ihrerseits einer diskursiven Rechtfertigung bedürfen. Mit Blick auf die Frage der Angemessenheit sollen die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Langfristigkeit, der Umweltverträglichkeit, der Sozialverträglichkeit und der Verteilungsgerechtigkeit aus ethischer Perspektive analysiert werden. Schließlich stehen Fragen nach der Gerechtigkeit geplanter Maßnahmen ebenso im Zentrum wie Fragen nach dem Respekt vor Autonomie. Energiewendemaßnahmen werden immer Eingriffe in die Handlungsoptionen Einzelner mit sich führen und daher ihre Akzeptabilität am Wert der Autonomie messen lassen müssen. Ebenso wird aufgrund anstehender Kosten geplanter Maßnahmen die Frage nach der gerechten Verteilung der anstehenden Lasten und Vorteile geprüft werden müssen.

Entwicklung von Umweltstandards für einen zukünftigen Tiefseebergbau

Das Projekt "Entwicklung von Umweltstandards für einen zukünftigen Tiefseebergbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BioConsult SH GmbH & Co. KG durchgeführt. Der Tiefseeboden wird vom Seerechtsübereinkommen von 1982 als 'common heritage of mankind' deklariert. Eine Aneignung durch Staaten ist verboten, ein Abbau der mineralischen Ressourcen, dessen Förderung das Seerechtsübereinkommen vorsieht, soll nur erfolgen, wenn die Meeresumwelt hinreichend vor Beeinträchtigungen geschützt ist. Zudem verlangt das Prinzip 'common heritage of mankind', dass die ökonomischen Vorteile aus bergbaulichen Vorhaben unter allen Staaten gerecht zu teilen sind. Da bergbauliche Aktivitäten immer zu einer partiellen Zerstörung und damit auch zu einer Beeinträchtigungen sonstiger Nutzungsoptionen führen, soll in dem Vorhaben der sehr grundlegenden Frage nachgegangen werden, ob ein alternatives und/oder ergänzendes Nutzungsszenario für den Tiefseeboden insgesamt vorteilhaft sein könnte, dass insofern auch dem Grundgedanken des 'common heritage of mankind' mehr entsprechen würde. Für die verschiedenen Szenarien (Förderung des Tiefseebergbaus sowie denkbare alternative und/oder ergänzende Nutzungsszenarien) sind unter anderen die Effekte auf die Umwelt, die Beeinträchtigung von Ökosystemdienstleistungen wie CCS oder von anderen Nutzungen z.B. Fischerei in oberen Wasserschichten, die möglichen wirtschaftlichen Erträge sowie die Verteilungsgerechtigkeit zu prüfen und zu vergleichen. Im Ergebnis sind Vorschläge für ein alternatives und/oder ergänzendes Nutzungskonzept zu unterbreiten. Das Vorhaben ist interdisziplinär angelegt, da sowohl ökonomische, naturwissenschaftliche als auch juristische Aspekte zu erörtern sind.

Teilvorhaben 3: Vermögensverteilung und Bewertung der Kosten und Nutzen von Klimapolitiken - WP1

Das Projekt "Teilvorhaben 3: Vermögensverteilung und Bewertung der Kosten und Nutzen von Klimapolitiken - WP1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität zu Kiel, Institut für Volkswirtschaftslehre durchgeführt. Wir zielen auf analytisches Verständnis der kombinierten Effekte alternativer Vermögensverteilungsziele und Risikoexternalitäten für intertemporale Verteilungsgerechtigkeit und Effizienz unter Unsicherheit, und auf Entscheidungsunterstützung bei der Ausgestaltung internationaler Klimapolitik in Form geeigneter Instrumente, Versicherungsprodukte und internationaler Abkommen. Wir untersuchen die kombinierten Effekte alternativer Vermögensverteilungsziele und Riskioexternalitäten in Bezug auf jüngste Vorschläge für die Klimapolitik, insbesondere Emissionshandels-Systeme mit Rückerstattungen und Climate-Engineering. Das Verbundprojekt umfasst die folgenden drei Teilprojekte, die jeweils von einem Projektpartner verantwortet werden: Teilprojekt 1: Risikoexternalitäten, externes moralisches Risiko und Versicherung (WP2, Universität Lüneburg); Teilprojekt 2: Umverteilungssysteme in internationalen Abkommen (WP3, Universität Regensburg); Teilprojekt 3: Vermögensverteilung und Bewertung der Kosten und Nutzen von Klimapolitiken (WP1, Universität Kiel). Ein weiteres Arbeitspaket (angesiedelt bei der Universität Lüneburg) dient der Integration zwischen den Teilprojekten und dem Wissenstransfer.

Arbeit und Oekologie - Ein Projekt des Rheinisch-Westfaelischen Instituts fuer Wirtschaftsforschung

Das Projekt "Arbeit und Oekologie - Ein Projekt des Rheinisch-Westfaelischen Instituts fuer Wirtschaftsforschung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. durchgeführt. Die Gewerkschaftsbewegung ist seit ihrer Entstehung in eine sozial-oekonomische Reformdiskussion eingebunden, die bis heute anhaelt. Stets stand sie vor der Frage, wie mit Blick auf soziale Belange und die Interessen ihrer Mitglieder auf Entwicklungstendenzen in der Wirtschaft (Machtkonzentration, Globalisierung, neue Formen des Arbeitens usw.) zu reagieren sei. Diese Reformdiskussion ist in den letzten Jahren um eine sozial-oekologische Dimension erweitert worden, was im Ergebnis eine besondere Herausforderung darstellt. Die Loesung oekologischer Problemstellungen, die in beachtlicher Weise vom Staat vorangetrieben wurde und wird, verbindet sich mit teilweise gravierenden Eingriffen in die wirtschaftliche Entwicklung und die sektorale bzw. regionale Strukturbildung. Je nach Zielsetzung und politisch bevorzugter Umsetzungsstrategie kann es hierbei zu sozial bedeutsamen Beschaeftigungs- und Verteilungseffekten kommen, die es zumindest zu mildern gilt. Gleichzeitig verlangt eine am Nachhaltigkeitsanliegen orientierte sozial-oekologische Reformstrategie die Beruecksichtigung intergenerativer Verteilungsgerechtigkeit. Dies beruehrt ganz entscheidend gewerkschaftliche Zielelemente, wobei noch keineswegs sicher ist, inwieweit die von den heute lebenden Mitgliedern getragenen Verbaende nicht spezifische Uminterpretationen dieses Verteilungsanliegens vornehmen muessen. Diese Probleme wollen die Gewerkschaften erkennbar offensiver als bisher angehen. Das Forschungsvorhaben soll Bausteine fuer eine sozial-oekologischen Reformstrategie liefern und konkrete Vorstellungen fuer eine langfristig zukunftsfaehige Entwicklung erarbeiten. Zu diesem Zweck sollen - moeglichst wirklichkeitsnah und auf Deutschland bezogen - die Zielbeziehungen zwischen der oekologischen, der oekonomischen und der sozialen Saeule des heute zumeist dreidimensional definierten Nachhaltigkeitspostulats analysiert werden, um die zu erwartenden 'sozialen Folgen' absehbarer oekologischer Politikvorhaben herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch die Rolle technisch-oekonomischer, sozialer und institutioneller Innovationen kritisch geprueft werden. Darueber hinaus sollen in konkreten Fallstudien bzw. Modulen die unter Beschaeftigungs- und Verteilungsaspekten als besonders relevant angesehenen Bereiche 'Verkehr und Umwelt', 'Wohnen und Umwelt' sowie 'Konsumstrukturen und oekologische Produktpolitik' im Hinblick auf zukuenftige Handlungsmoeglichkeiten analysiert werden. Neben einer kritischen Bestandsaufnahme der bisherigen Nachhaltigkeitsdiskussion soll auf diese Weise auch ein Beitrag zur Operationalisierung der sozialen Saeule und ein erster Entwurf zu einer sozial-oekologischen Reformstrategie der deutschen Gewerkschaften geliefert werden. Dieses Problem wird in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion bislang eher rudimentaer bewaeltigt.

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