Das Projekt "European Action to Fight Environmental Crime (EFFACE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt European Union Action to Fight Environmental Crime (EFFACE) befasst sich mit den Auswirkungen von Umweltkriminalität und möglichen Ansätzen zu ihrer Bekämpfung, mit Schwerpunkt auf der EU. Das Projekt wird aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (FP7) finanziert. Das Ecologic Institut koordiniert die Arbeit der 11 an dem Projekt beteiligten europäischen Universitäten und Think Tanks.
Das Projekt "Eignung von Strukturindikatoren als Instrument zur Bewertung der ökonomischen Performance der EU-Mitgliedstaaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. Der Fortschritt der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Lissabon-Agenda wird anhand von Strukturindikatoren evaluiert. Die Konzeption und Zusammensetzung dieser Strukturindikatorenliste wurde in diesem Projekt bewertet. Es zeigt sich, dass die Indikatorenliste verbesserungsbedürftig ist. Insbesondere ist der öffentliche Sektor nur unsystematisch abgedeckt. Neben der Indikatorenanalyse werden methodische Hinweise für die Halbzeitbilanz der Lissabon-Agenda gegeben, dabei sollten stärker als bisher Effizienzbetrachtungen zur Anwendung kommen. Ein Lissabon-Gesamtindikator kann nicht sinnvoll aus den sehr heterogenen Kennzahlen generiert werden. Ebenso wenig aussagefähig wäre ein aggregiertes Länder-Ranking.
Das Projekt "Prozessnahe Forschung zur Stärkung der Umweltinteressen in der EU-Klima- und Energiepolitik durch bilaterale/multilaterale Zusammenarbeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin durchgeführt. Die wachsende Notwendigkeit einer abgestimmten europäischen Klima- und Energiepolitik schlägt sich im EU-Klima- und Energiepaket (2008) nieder, aber auch im Vertrag von Lissabon. Mit Letzterem ist die EU nunmehr berechtigt, Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, um das Funktionieren des Energiemarkts und Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten sowie Energieeffizienz und Interkonnektion der Energienetze zu fördern. Bisher hat DEU die EU-Klima- und Energiepolitik maßgeblich mitgestaltet und gilt als Vorreiter für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik. Aber mit der EU-Erweiterung, der wachsenden politischen Durchsetzungskraft vieler osteuropäischer Staaten und den zunehmend angespannten Haushaltslagen vieler Mitgliedstaaten hat sich das Kräfteverhältnis verschoben. Es wird daher immer wichtiger, mit konkreten Konzepten und Lösungsvorschlägen auf die Bedenken und nationalen Umstände wichtiger EU-MS flexibel einzugehen, um deutsche und insbesondere auch BMU-Interessen in EU-Klima- und Energieprozessen durchzusetzen. Die EU-Kommission will 2013/2014 ein neues EU-Klima- und Energiepaket vorlegen. Die Verhandlungen dazu werden die Weichen für die EU-Klima- und Energiepolitik für mindestens die nächsten 15 Jahre stellen. Zudem zeichnet sich in Europa eine Diskussion zum Energiebinnenmarkt (u.a. zu Kapazitätsmärkten) und zur Finanzierung des klimafreundlichen Umbaus des Energiebereichs ab. Um dazu die BMU-Interessen (anspruchsvolle Klima-, Erneuerbare Energien- und Energieeffizienzziele) auf EU-Ebene effektiv zu vertreten, ist es notwendig, detaillierte Konzepte für Kooperation und Verhandlung mit strategisch relevanten EU-Partnern zu erarbeiten und zu begleiten. Dies erfordert zum Einen die Identifizierung der strategisch wichtigen Partner. Zum Anderen erfordert es Analysen der Energiemärkte inkl. der Hemmnisse aber auch der Chancen und Potenziale für ambitionierte Energie- und Klimapolitiken dieser MS sowie zielorientierte Lösungsvorschläge für Verhandlungen.
Das Projekt "Sondergutachten: Wege zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sachverständigenrat für Umweltfragen durchgeführt. Die Klimapolitik steht vor der Herausforderung,dass die Treibhausgasemissionen der Industrieländer um 80 bis 95 % reduziert werden müssen, umeine als gefährlich angesehene globale Temperaturerhöhung von über 2 °Celsius gegenüber demvorindustriellen Niveau zu vermeiden. Der Europäische Rat hat diesem Ziel im Oktober 2009 politischeRückendeckung verliehen. Nicht zuletzt wegen dieser Zielvorgabe werden zur Zeit der Veröffentlichungdes vorliegenden Sondergutachtens in Deutschland wichtige Weichenstellungen für die zukünftigeStruktur der Elektrizitätsversorgung diskutiert undgetroffen.Heute verursacht die Stromerzeugung fast 40 % der deutschen Treibhausgasemissionen. Da ein erheblicher Teil der konventionellen Kraftwerke inden nächsten Jahren erneuert werden muss, besteht die Chance, diese Erneuerung für den Aufbaueiner nachhaltigen Stromversorgung zu nutzen. In Deutschland besteht ein weitgehender Konsens,dass eine nachhaltige Entwicklung des Energiebereichs langfristig eine möglichst vollständig auf regenerativen Energieträgern basierende Elektrizitätsversorgung erfordert. Hierbei wird kontroversdiskutiert, wie schnell dies erreicht werden kannund wie teuer die notwendige Umstellung des Systems ausfallen wird. Das vorliegende Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen(SRU) soll einen wissenschaftlich gestützten Beitrag zur Urteilsbildung in Öffentlichkeit und Politikleisten. Es behandelt folgende Fragen: Ist es möglich, ausschließlich auf der Basis regenerativer Energiequellen zu jeder Stunde des Zieljahres 2050 Versorgungssicherheit zu garantieren?Was kostet eine vollständig regenerative Stromversorgung? Sind Brückentechnologien für den Übergang indas regenerative Energiezeitalter erforderlich?Welche Maßnahmen und Instrumente sind erforderlich, um den Übergang in eine klimafreundliche,regenerative Stromversorgung zu flankieren? Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens sind: - 100 % Vollversorgung mitStrom aus erneuerbarenEnergien ist möglich,sicher und bezahlbar, -Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke oder neue Kohlekraftwerke sind für den Übergang nicht nötig.
Das Projekt "Darstellung und Bewertung der EU- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Einführung eines gemeinsamen Erfassungs- und Verwertungssystems für Verpackungsabfälle und Nichtverpackungsabfälle aus Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier durchgeführt. Die Fortentwicklung der haushaltsnahen, vom übrigen Siedlungsabfall getrennten Wertstofferfassung ('Wertstofftonne') gehört zu den zentralen abfallwirtschaftlichen Projekten der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode. Um die aktuelle Diskussion über Ausgestaltung, Trägerschaft und Finanzierung der Wertstofferfassung auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat das Umweltbundesamt drei Forschungsvorhaben zur Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne (PDF, extern, 2 MB), zu Finanzierungsmodellen der Wertstofftonne (PDF, extern, 1,2 MB) sowie zur Evaluierung der Verpackungsverordnung (PDF, extern, 2,6 MB) in Auftrag gegeben. Ergänzend wurde auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums ein Rechtsgutachten zu den EU- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne erstellt.
Das Projekt "Die territoriale Dimension in der zukünftigen EU-Kohäsionspolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Spatial Foresight GmbH durchgeführt. Mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wurde das Ziel des territorialen Zusammenhalts explizit neben die bereits länger bestehenden Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gestellt. Damit wurden institutionelle Voraussetzungen für die Integration territorialer Ziele in EU-Fachpolitiken geschaffen. Dieses Ressortforschungsprojekt diente der wissenschaftlichen Unterstützung bei der Formulierung von Empfehlungen zur Integration territorialer Ziele in EU-Fachpolitiken. Hintergrund: Die territoriale Dimension und insbesondere der territoriale Zusammenhalt sind mit dem Reformvertrag von Lissabon Bestandteil der EU-Politik geworden. Der im November 2010 vorgelegte 5. Kohäsionsbericht hat die neu gewonnene Bedeutung der territorialen Dimension für die EU-Politik bestätigt. Nichtsdestotrotz ist bislang jedoch unklar, wie sich eine Politik des territorialen Zusammenhalts auf die EU-Politiken auswirken wird. Die Verhandlungen über die finanzielle Ausstattung und über die inhaltliche Ausrichtung der Strukturfonds in der nächsten Programmperiode sind daher richtungsweisend für die zukünftige Rolle des territorialen Zusammenhalts in EU-Politiken. Ziele: Dieses Projekt sollte aufzeigen, wie das Prinzip des territorialen Zusammenhalts besser in den Fachpolitiken berücksichtigt werden kann. Dazu wurden EU-Politiken mit sehr hoher Raumrelevanz wie die Regional-, Umwelt- und Verkehrspolitik sowie andere räumlich relevante EU-Politiken beleuchtet. Zunächst wurden die unterschiedlichen Interpretationen von territorialem Zusammenhalt sowohl in Europa als auch in Deutschland aufgezeigt. Ausgangspunkt hierfür waren u.a. das Grünbuch der Europäischen Kommission zur territorialen Kohäsion, der 5. Kohäsionsbericht als auch wissenschaftliche Beiträge. Dabei wurde vor allem auf Fragen der Identifikation der territorialen Vielfalt und der Entwicklungspotenziale von Regionen im Rahmen unterschiedlicher Politiken, die Berücksichtigung spezifischer territorialer Kontexte, das Streben nach einem fairen Zugang zu Infrastruktur und Dienstleistungen sowie auf Governanceprozesse eingegangen. Das Projekt sollte das BBSR und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bei der Entwicklung und Formulierung von Empfehlungen für die Integration territorialer Ziele in EU-Fachpolitiken unterstützen. Ergänzend dazu sollten Empfehlungen für die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der transnationalen Zusammenarbeit mit Blick auf die Zielsetzung des territorialen Zusammenhalts entwickelt werden. Somit unterstützte das Projekt die Entwicklung einer deutschen Position für die Budgetverhandlungen der nächsten EU-Förderperiode. (Text gekürzt)
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Bund | 6 |
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