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ATKIS - Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

Karte von Hamburg Blatt Nord-Ost

Diese Karte bildet einen Teilbereich der Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte Stadtkarte von Hamburg 1: 20 000 ab. Sie hat das Papierformat 105 x 76 cm und ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen erhältlich.

Karte von Hamburg Blatt Süd-West

Diese Karte bildet einen Teilbereich der Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte Stadtkarte von Hamburg 1: 20 000 ab. Sie hat das Papierformat 105 x 76 cm und ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen erhältlich.

Karte von Hamburg Blatt West

Diese Karte bildet einen Teilbereich der Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte Stadtkarte von Hamburg 1: 20 000 ab. Sie hat das Papierformat 105 x 76 cm und ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen erhältlich.

Karte von Hamburg Blatt Süd-Ost

Diese Karte bildet einen Teilbereich der Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte Stadtkarte von Hamburg 1: 20 000 ab. Sie hat das Papierformat 105 x 76 cm und ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen erhältlich.

WMS ALKIS-DVG Sachsen-Anhalt

Der Dienst basiert auf ALKIS-Daten und ist tagaktuell. Die DVG repräsentieren die tatsächliche Verwaltungsstruktur in Sachsen-Anhalt. Der Dienst enthält: - die Landesgrenze und Landesbezeichnung - die Landkreisgrenzen und Landkreisbezeichnungen - die Gemeindegrenzen und Gemeindebezeichnungen - die Gemarkungsgrenzen und Gemarkungsbezeichnungen - die Flurgrenzen und Flurbezeichnungen

WFS Adressen und Verwaltungsgrenzen (Stadt Osnabrück)

Über diesen Dienst werden die Hausnummern, Straßennamen, Statistischen Bezirke, Stadtteile und die Stadtgrenze der Stadt Osnabrück bereitgestellt

Stadtkarte von Hamburg 1: 20 000

Diese Karte bildet kartographisch generalisiert das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg inklusive näherem Umland ab. Sie ist daher als Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte besonders geeignet. Sie ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen erhältlich. Die 6 Kartenblätter lassen sich zu einer Wandkarte zusammensetzen.

WMS MRH Länderdaten

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten der Bundesländer, die Mitglied in der Metropolregion Hamburg sind oder Teilbereiche der Bundesländer der Metropolregion Hamburg abdecken. Über diesen WMS-Dienst werden Themen wie Moor, Torf, Camping, Windkraftanlagen, Berufsschulen oder Kindertagesstätten und Verwaltungsgrenzen aus unterschiedlichen Bundesländern dargestellt. Je nach Zuständigkeit liefert jedes der an der Metropolregion Hamburg beteiligten Bundeslandes flächendeckend Daten zu den Themen Informationen. Daher liegen teilweise nicht für jedes Bundesland alle Themen vor. Für Schlewsig-Holstein gibt es z.B. derzeit über diesen Weg keine Informationen zu Kindertagesstätten. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkataloge der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie über den Verbundkatalog MetaVer (Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) zu finden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Jagdbezirke (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: § 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG): Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (BJagdG, § 1, Absatz 1) Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Es handelt sich entweder um Eigenjagdbezirke (mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (Flächen, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören von mindestens 150 Hektar umfassen). Bereiche, in denen die Jagd ruht sind befriedete Bezirke nach § 6 BJagdG. Die Abgrenzung der Jagdbezirke und der befriedeten Bezirke werden von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises festgelegt.

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