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Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen : Leitfaden zu den §§ 126 - 132 des Strahlenschutzgesetzes

Der Leitfaden erläutert im Detail die Vorgehensweise und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen, wie sie durch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung festgelegt sind. Die Beschreibung von Aufgaben, Zuständigkeiten und den erforderlichen Handlungen und Konsequenzen soll dazu beitragen, dass die gesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt und geeignete Maßnahmen zur Überwachung und Verringerung von Expositionen durch Radon am Arbeitsplatz eingeleitet werden können. Der Leitfaden soll das gemeinsame Verständnis der für einen Arbeitsplatz Verantwortlichen und der zuständigen Behörden hinsichtlich der Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen fördern sowie ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln unterstützen.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ – Maßnahmen „Kraftstoffsparendes Fahren“ und „Mobilität der Bundesverwaltung“

Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Vorbildfunktion und Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelungen des Bundes orientieren. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Fachliche Unterstützung der Umsetzung des ‚Aktionsprogramm ⁠ Klimaschutz ⁠ 2020‘ – Maßnahmen ‚Kraftstoffsparendes Fahren‘ und ‚Mobilität der Bundesverwaltung‘ “ wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 105/2020.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung"

Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele ("minus 55 Prozent bis 2030") verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten (siehe Klimaschutzprogramm 20501 und Beschluss des "Staatssekretärsausschusses Nachhaltige Entwicklung"2). Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern. Seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen ist er bislang jedoch schuldig geblieben. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Um der Vorbildrolle der Bundesverwaltung gerecht zu werden, soll das Handlungsfeld Mobilität ein stärkeres Gewicht in den Bemühungen bekommen, das Verwaltungshandeln des Bundes klimaneutral auszurichten. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelun-gen des Bundes orientieren. Im Rahmen des nachfolgend dokumentierten Forschungsprojektes "Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung" wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht

Aktualisierte Umwelterklärung - Daten von 2017-2021

Um mit der Bundesverwaltung eine Vorbildrolle einzunehmen und die notwendigen Veränderungen im Klimaschutz voranzutreiben, wurde 2021 ein neues Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ beschlossen: Das Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung soll noch stärker im eigenen Verwaltungshandeln deutlich werden. Maßnahmen sind zum Beispiel das Steigern der Energieeffizienz von Dienstgebäuden und das Vermeiden von Dienstreisen, die nicht unbedingt notwendig sind. Solche Maßnahmen senken unmittelbar die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung.

Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange - modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung

Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung und der integrierten Stadtteilentwicklungsplanung auf kommunaler Ebene stand im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse wurde der aktuelle Wissensstand hierzu aufbereitet und systematisiert. Schwerpunkte dabei waren rechtliche Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen, die Integrationspotenziale zwischen den Planungen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem wurden die Verfahrensabläufe in den kommunalen Planungsprozessen und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Der Rolle der Gesundheitsbehörden wurde mit der Auswertung von Stellungnahmen von Gesundheitsämtern nachgegangen, die diese im Rahmen der Aufstellung von Lärmaktionsplänen erarbeitet haben. Die Recherche- und Analyseergebnisse wurden synthetisiert. Es wurden die Potenziale und Hemmnisse der Instrumente in Bezug auf Themenintegration und eine kooperative Planung dargestellt. Diese münden in Folgerungen für die nachfolgenden Arbeitsschritte im Projekt sowie zu weiterführendem Untersuchungsbedarf. Quelle: Forschungsbericht

Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange - modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung

Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der Bauleitplanung und der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse, in telefonischen Interviews, in kommunalen Fallstudien und in einem Fokusgruppen-Prozess wurden der Status quo der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in der Planung analysiert und Handlungsoptionen für deren stärkere Verankerung in den betreffenden Planungen bzw. Planungsprozessen herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Rolle der Gesundheitsämter. Die Untersuchungsergebnisse mündeten einerseits in planungsbezogene Darstellungen zu den gesundheitsbezogenen Potenzialen der einzelnen Planungsinstrumente und der aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter. Andererseits wurden sechs übergreifende Handlungsempfehlungen für die wirksame Implementierung gesundheitlicher Belange in den Planungen in den Kommunen abgeleitet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in einer praxistauglichen Veröffentlichung zusammengefasst, die sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stake-holder richtet. Quelle: Forschungsbericht

Verwaltungshandeln im Naturschutz

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Im Zuge von Privatisierungen, "Verschlankungen" und einer hohen Staatsverschuldung sind die Spielräume staatlichen Handelns enger geworden, auch die Naturschutzverwaltungen in Deutschland sind dabei unter erheblichen Druck geraten: Während den für den Naturschutzvollzug in Deutschland zuständigen Verwaltungen immer neue Aufgaben übertragen werden, stagniert oder schrumpft zugleich die Personal- und Finanzausstattung dieser Behörden. Will man diese Entwicklungen genauer analysieren so stellt man fest, dass die besonderen Bedingungen in Deutschland als einem föderal organisierten Staat den Überblick über die Zuschnitte und die gewählten Organisationsformen der einzelnen Naturschutzverwaltungen erschweren. Welche Strukturen finden sich in den einzelnen Verwaltungseinheiten? Gibt es Erfolgsmodelle der Verwaltungsorganisation? Welche Auswirkungen haben veränderte Strukturen auf die Aufgabenerfüllung im Naturschutz? Und wo gibt es Ansatzpunkte für die Politik, um die Problemlösungsfähigkeit der Verwaltung im Naturschutz, insbesondere auch vor dem Hintergrund des wachsenden Aufgabenspektrums, zu erhalten? Die vorliegende Publikation versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Aufbauend auf einer Zusammenstellung der aktuellen veränderten Rahmenbedingungen werden die Auswirkungen dieser Veränderungen für den Naturschutz anhand von Vertiefungsstudien in einzelnen Ländern analysiert. In der Folge zeigen die Autoren Optionen des Naturschutzes angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen auf und geben Empfehlungen für die Verwaltungs- und Naturschutzpolitik. Der vorliegende Band stellt damit eine wertvolle Handreichung für Verwaltungen, Politik und weitere Akteure im politischen Umfeld des Naturschutzes dar.

Schreiben des LGB Rheinland-Pfalz (PDF)

Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU ELEKTRONISCHER BRIEF Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: office@lgb-rlp.de www.lgb-rlp.de Landesamt Für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 1O 02 55 1 55133 Mainz BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH 24.10.2018 Willi-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Bitte immer angeben! 14.09.2018 4250/17-001 Ansprechpartner/in I E-Mail Telefon 06131 9254-3 Rechtliche Stellungnahme und erneute Aufforderung Sehr geehrter Herr in Ihrem Schreiben vom 14. 09.2018 führen Sie erstmalig aus, dass Sie keine Erfordernis für die Einholung eines Rechtsgutachtens sehen. Im Gegensatz dazu erklärten Sie sich bisher durchaus aufgeschlossen, dieses anzufertigen (U.a. Ihre Schreiben vom 27.04.2018 und vom 03.07.2018 sowie Ihre Zusage beim Workshop am 05.09.2017). Entgegen Ihren Ausführungen sieht das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) das StandAG durchaus als einschlägig an und beachtet dessen Vorgaben entsprechend. Dieses Gesetz ist jedoch im Kontext mit den übrigen gesetzlichen Vorgaben zu bewerten. Es trifft folglich nicht zu, dass das LGB das StandAG als „nicht einschlägiges Regelwerk" betrachtet. In diesem Zusammenhang verwahrt sich das LGB ausdrücklich gegen Ihre Unter- stellung, es würde die Einheit der Rechtsordnung und die Verfassungsmäßigkeit des StandAG in Zweifel ziehen. Zum Schutz des Landes Rheinland-Pfalz und seiner Mit- arbeitenden ist es geboten, das Verwaltungshandeln Ihres Hauses kritisch zu hinter- fragen. · Bankverbindung: Bundesbank Filiale Ludwigshafen BIC MARKDEF1545 IBAN DE 79 545 000 000 054 501 505 Ust. Nr. 26/673/0138/6 Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU Selbstverständlich ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung verpflichtet, selbst sowie bei der Weitergabe und der Weiter- verarbeitung der Daten aus Rheinland-Pfalz an Dritte, die einschlägigen Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zu beachten. Dem steht allerdings Ihre Ankündigung entgegen , dass Sie alle zur Verfügung gestellten Informationen ver- öffentlichen. Sofern ein Ablehnungsgrund nach Art. 9 Abs. 1 UIG vorliegt, kann die Abgabe der Daten , welche den entsprechenden Belang betreffen, nur erfolgen , sofern die Betroffenen zustimmen oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Vor der Entscheidung über die Offenbarung der Informationen sind die Betroffenen anzuhören . Den Vorgaben des Datenschutzes entsprechend übersenden wir Ihnen in den nächsten Tagen die aktualisierte Bohrpunktkarte von Rheinland-Pfalz per Cloud- Abruf. Unabhängig von dieser Datenlieferung vertritt das LGB nach wie vor die Auffassung , dass die für d.ie Auswertung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen verwendeten Daten privater Dritter entsprechend der datenschutzrechtlichen Vor- gaben, insbesondere der DS-GVO, zu schützen sind , wozu auch der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1c) gehört. Zudem stelle ich fest, dass das LGB seinen Verpflichtungen zur Datenlieferung aus dem StandAG selbstverständlich nachgekommen ist. Hinsichtlich der bergrechtlichen Erlaubnisse und Bewilligungen teile ich Ihnen mit, dass Sie diese in dem von Ihnen genannten Umfang bereits vollständig erhalten haben. In unserem Schreiben haben wir ergänzend darauf hingewiesen, dass die Weitergabe dieser Daten an Dritte ausschließlich unter Berücksichtigung des Nach- weises des berechtigten Interesses erfolgen darf und in diesen Fällen eine Gebührenfestsetzung zu erfolgen hat. 2/3 Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erhält eine Kopie dieses Schreibens. Direktor Kopie(n): Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz 3/3

Windenergieatlas -Geoportal Saarland-

Der Windenergieatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Interessierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland. Nach dem Vorbild der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in landesspezifischer Ergänzung und größerem Detailierungsgrad, hat das MWIDE eine Flächenpotenzialanalyse Windenergie in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit allen berührten Ministerien und weiteren Bundes- und Landesbehörden wurde das Flächenpotenzial im Saarland für Windenergie ermittelt. Die Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit für Windenergie im Saarland wurden in mehreren Etappen in den Planungsprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Projektes informiert. Mit der Studie, durchgeführt von Bosch & Partner GmbH mit Unterstützung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE), wurde erstmalig eine sehr detaillierte Potenzialbetrachtung für Windenergie im Saarland erstellt. Dabei wurden Ausschlussfaktoren, Restriktionen und weitere Informationen auf Landesebene ermittelt und bewertet und in einer Konfliktdatenbank zusammengestellt. So enthält die Konfliktdatenbank z.B. erstmalig Restriktionen aus der militärischen Luftfahrt, aber auch Daten zu Brutvögelvorkommen. Die Konfliktdatenbank finden sie am Ende des Abschlussberichtes zur Windflächenpotenzialstudie 2024. Weitere Informationen zum Aufbau der Studie und Bewertung der verschiedenen Flächen und Flächenpotenziale für Windenergie finden Sie im Abschlussbericht zur Windflächenpotenzialstudie 2024 Ausführlichere Daten mit allen Shape-Dateien finden Sie auf der Webseite des MWIDE. Im Anhang zum Abschlussbericht finden Sie zudem weitere Hinweise des MWIDE zu der Bewertung einzelner landesweit gesetzter Ausschlussfaktoren oder Restriktionen, die jedoch auf kommunaler Ebene anders bewertet werden können. So wurde pauschal ein innenliegender Puffer zur Landesgrenze von 75 m als Ausschluss gesetzt, um flächendeckend eine auf das Saarland bezogene Rotor-out-Regelung gewährleistet werden kann. Den Kommunen ist es jedoch unbenommen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder konkreter Projekte an die Landesgrenze heranzurücken, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der benachbarten Staaten und des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz. In der Anwendung „Windenergieatlas“ werden u.a. die Ergebnisse der Windpotenzialstudie dargestellt. Im Viewer sind die nutzbaren Windpotenzialflächen abzüglich der sogenannten Restriktions- und Ausschlussflächen sowie Informationen zur mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit visualisiert. Die Anwendung kann weder eine umfassende Standortanalyse noch ein detailliertes Windgutachten ersetzen, welche für die Ertragsschätzung einer Windenergieanlage unverzichtbar sind. Die Kartenzusammenstellung bietet jedoch eine gute Grundlage um sich einen Überblick über den Standort von genehmigten, in Planung befindlichen oder sich im UVP Vorprüfungsverfahren befindlichen WEA zu verschaffen und zusätzliche planungsrelevante Geoinformationen (in Form von Kartenebenen) einzusehen, die das Verwaltungshandeln transparenter machen. Über die Kartendarstellung können Flächen identifiziert werden, die aufgrund ihres Windpotenzials, der Windverhältnisse oder planerischer Vorgaben wie bspw. Konzentrationszonen im FNP für den Bau von WEA geeignet sind oder aber auf Grund von Restriktionen (Flugsicherheit, Artenschutz oder ökologisch wertvolle Waldflächen) ausgeschlossen werden. Die Saarländische Windflächenpotenzialstudie 2024 ist am 24.05.2024 veröffentlicht worden, der Datenstand bezieht sich entsprechend auf dieses Datum. Neuere Fachdaten aus den verschiedensten Fachanwendungen im Geoportal, die nach diesem Datum erschienen sind, können von den Daten der Flächenpotenzialstudie abweichend. Die Potenzialanalyse ist Grundlage für die Zuweisung der Flächenbeitragswerte nach dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), nicht aber für die Ausweisung von Potenzialflächen als Windenergiegebiete von unmittelbarer Bedeutung. Hierfür ist vielmehr eine Konkretisierung der Untersuchung im Planungsverfahren nötig.

KI in Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Nutzung von digitalen Werkzeugen und insbesondere von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren im Umweltbereich befindet sich angesichts der rasanten technologischen Entwicklung erst in ihren Anfängen. Potentiale reichen hier von Arbeitserleichterungen und Zeitersparnissen der Behördenmitarbeitenden und Antragstellenden, bis hin zur durchgängigen Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren. KI-Lösungen in diesem Bereich gewährleisten außerdem, dass eine Beschleunigung der Verfahren nicht auf Kosten des Umweltschutzes, zum Beispiel durch Absenkung von Standards oder Verringerung der Prüftiefe, geschieht. Naturgemäß ist der Bereich Umwelt dabei sehr datenorientiert. Für die Planung aber auch für den Vollzug im Umweltbereich bilden große Datenmengen die Grundlage des Verwaltungshandelns. Die Prognose des Datenaufkommens zeichnet daher ein Wachstum der Datenmengen um ein Vielfaches für die nächsten Jahre vor. Auch vor diesem Hintergrund ist die frühzeitige Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz vonnöten. Ausgehend von einer Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat die Umweltministierkonferenz (UMK) im November 2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten das Umweltbundesamt (UBA), Potentiale und Anwendungsfälle Künstlicher Intelligenz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich zu prüfen und der Umweltministerkonferenz auf ihrer Sitzung im Herbst 2024 dazu Bericht zu erstatten. Der Bericht soll umsetzungsorientierte Beispiele, praxiserprobte Anwendungen (Best Practices), Pilot- und Forschungsvorhaben berücksichtigen, darüber hinaus aber auch darstellen, für welche Aufgaben KI-Werkzeuge zukünftig zu entwickeln sind, damit eine wirksame Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung erreicht werden kann. Das UBA wird gebeten, in die Berichterstellung die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung (BLAG UDig) einzubinden sowie die Expertise der ÖFIT (Kompetenzzentrum Öffentliche IT) in Anspruch zu nehmen. Die SenMVKU begleitet das daraus resultierende Projekt zusammen mit dem BMUV und dem UBA. Weitere Informationen: Beschluss der Umweltministerkonferenz Homepage der Umweltministerkonferenz

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