Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.
Wer ist für die Finanzierung von Dokumentation und/oder Ausgrabung verantwortlich, wenn ein Boden- oder Baudenkmal zerstört wird? Herleitung der Kostentragungspflicht aus den speziellen Vorschriften der Denkmalschutzgesetze, soweit dort geregelt. Was aber darüber hinaus? Heranziehung des Verursacherprinzips, von Rechtsinstituten des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Einbettung der Finanzierungsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und in Planfeststellungsverfahren. Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht.
Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeitung Förderung InVeKoS – TH-ELER (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Halle (Saale). Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, das ALFF Süd voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 am Standort Weißenfels zu konzentrieren. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd), mit seinem Sitz in Weißenfels und seiner Außenstelle in Halle (Saale), gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Im Sachgebiet „InVeKoS“ erfolgt die Bearbeitung von Anträgen zur Förderung von Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und flächenbezogener Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des ländlichen Raumes sowie anderer Maßnahmen aus Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unter Nutzung elektronischer Antragsbearbeitungsprogramme (profil c/s). Wir bieten Ihnen eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Anträgen für die ELER-finanzierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des ländlichen Raums einschließlich Durchführung der Verwaltungskontrolle zur Prüfung der Anträge auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Entscheidung sowie Zahlungsvorbereitung, Durchführung von Verwaltungskontrollen in schwierigen Fälle, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vor- Ort- Kontrollen im Rahmen der Risikoanalyse, örtlichen Überprüfungen und Sachverhaltsaufklärungen (Prüfteamleitung) für die ELER-finanzierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des ländlichen Raums, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Rückforderungsmanagement, Erstellen von Berichten, Analysen gegenüber vorgesetzten Behörden, Arbeit mit Antragsbearbeitungssoftware und grafischen Informationssystemen (GIS). Ihr Profil: Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Abschnitt I und II der Anlage 1 zu § 2 Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Verwaltungswissenschaften oder einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in). Alternativ wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie ein abgeschlossenes Bachelor- oder entsprechendes Hochschulstudium in der Fachrichtung Landwirtschaft nachweisen können. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Erfahrungen bei der Anwendung elektronischer Antragsbearbeitungssysteme und im Umgang mit GIS-Programmen sind von Vorteil. Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im EU-Beihilferecht, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Verwaltungsrecht wünschenswert. Weiterhin erfordert die Tätigkeit gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit - auch bei Außendiensttätigkeiten. (Bei den wahrzunehmenden Außendiensttätigkeiten handelt es sich vorrangig um Vor-Ort-Kontrollen, bei denen landwirtschaftliche Flächen kontrolliert und vermessen sowie fachlich beurteilt werden. Auch Tierbestände sind zu kontrollieren und fachlich zu beurteilen.) Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten Team Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Süd. Da es sich hierbei um einen aus EU-Mitteln finanzierten Arbeitsplatz handelt, ist es zwingend erforderlich, dass vor Abschluss eines Arbeitsvertrages durch die/den Bewerber*in das Einverständnis erklärt wird, dass die Bewilligungsbehörde für Technische Hilfe im Rahmen der Mittelfinanzierung der EU (Technische Hilfe ELER), unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, Einsicht in die monatlichen Gehaltsabrechnungen nehmen kann. Die Unterlagen werden im Rahmen der Auswahlgespräche zur Unterschrift ausgehändigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 25.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1190810). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) ggf. Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise sonstige Zertifikate (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnachweise) Führerschein ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
Die Rolle von Wärmespeichern, ihre Potenziale und ihr Nutzen im zukünftigen Berliner Wärmeversorgungssystem wurden in 2024 durch das Reiner Lemoine Institut (RLI), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (ikem) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Wärmespeicher ein wichtiges Element in der klimaneutralen Wärmeversorgung in Berlin sind. Sie können die Effizienz des Energiesystems steigern, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung erhöhen, die Stromnetze entlasten und die Abhängigkeit von importierten Energieträgern verringern. Die Potenzialerhebung unterscheidet dabei mehrere Anwendungsfälle für Wärmespeicher in Berlin, für die der Nutzen und das Potenzial von Wärmespeichern ermittelt wurde: Langzeit- und Kurzzeitwärmespeicher in den großen Berliner Fernwärmenetzen, Wärmespeicher als Element von neuen Wärmenetzen auf Quartiersebene und dezentrale Wärmespeicher in Gebäuden. Für das Berliner Fernwärmeverbundnetz der BEW Berliner Energie und Wärme zeigt eine Beispielrechnung: Bei einer Leistung von 700 MW an erneuerbarer Wärme und Abwärme könnten saisonale Wärmespeicher, z.B. Aquiferspeicher, mit einer theoretischen Speicherkapazität von 1.200 GWh dazu beitragen, diese Potenziale an erneuerbarer Wärme und Abwärme vollständig zu nutzen. Dies würde den Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme in der Wärmeerzeugung des Verbundnetzes über ein Jahr betrachtet um ca. 12 Prozent steigern. Restriktionen lassen eher eine Speicherkapazität von etwa einem Drittel bis zu der Hälfte dieses Wertes realistisch erscheinen, da geeignete Standorte für Aquiferspeicher gefunden, erschlossen und enorme Investitionen getätigt müssen. Kurzzeitwärmespeicher, z.B. Behälterspeicher, sind bereits heute an einigen Standorten in Berlin im Einsatz. Sie erlauben eine flexible Fahrweise von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Power-to-Heat-Anlagen bzw. Elektroheizern und Wärmepumpen. Sie können das Stromnetz stabilisieren und Lastspitzen abfedern. In neuen Wärmenetzen auf Quartiersebene können Aquiferwärmespeicher zukünftig ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Typische urbane Wärmequellen für neue Wärmenetze sind Rechenzentren, Abwasserwärme, Flusswasserwärme und industrielle Abwärme, die ganzjährig anfallen und im Sommer häufig einen Überschuss an Wärme aufweisen. Wärmespeicher können hier zu einer vollständigen Nutzbarmachung der Wärmequellen beitragen. Zudem können sie das Stromnetz entlasten und bei zukünftig steigenden Energiepreisen die verbrauchsgebundenen Kosten senken. Somit gewinnen sie zukünftig an Bedeutung und können perspektivisch auch wirtschaftlich vorteilhaft sein. Oberirdische Wärmespeicher wie Behälterspeicher oder auch Erdbeckenspeicher stoßen im urbanen Raum mit seiner geringen Flächenverfügbarkeit schnell an Grenzen. Unterirdische Speicher, vor allem Aquiferwärmespeicher, sind wegen ihres geringen oberirdischen Flächenbedarfs besonders für Berlin geeignet. Allerdings fehlen noch flächendeckende Kenntnisse über die geologischen Bedingungen des Berliner Untergrunds und somit auch über dessen Eignung für die saisonale Wärmespeicherung. Vielversprechende Aquifersysteme werden in den Horizonten oberer Hettang, unterer Sinemur, Obersinemur und Oberer Pliensbach erwartet, wobei genaue Kenntnisse zur Lage und Mächtigkeit geeigneter Schichten derzeit nur punktuell vorliegen. Die vom Senat beschlossene Roadmap Geothermie soll diese Wissenslücken schließen. Neben dem Schließen von Wissenslücken werden weitere Maßnahmen empfohlen, um das Potenzial von Wärmespeichern besser ausschöpfen zu können. Hierzu zählen u.a. die Optimierung und Verstetigung der betroffenen Verwaltungsprozesse sowie eine Schärfung des ihnen zugrundeliegenden Verwaltungsrechts. In weiteren Maßnahmenvorschlägen wurden mehrere Informationsmaterialien für unterschiedliche Interessensgruppen, ein Umsetzungsprojekt und ein wissenschaftliches Gutachten vorgeschlagen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 62 |
| Land | 10 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 54 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 15 |
| offen | 58 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 72 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 12 |
| Keine | 53 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 24 |
| Lebewesen und Lebensräume | 27 |
| Luft | 18 |
| Mensch und Umwelt | 73 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 70 |