Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.
Wer ist für die Finanzierung von Dokumentation und/oder Ausgrabung verantwortlich, wenn ein Boden- oder Baudenkmal zerstört wird? Herleitung der Kostentragungspflicht aus den speziellen Vorschriften der Denkmalschutzgesetze, soweit dort geregelt. Was aber darüber hinaus? Heranziehung des Verursacherprinzips, von Rechtsinstituten des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Einbettung der Finanzierungsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und in Planfeststellungsverfahren. Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht.
Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Das Projekt Mo1 soll synoptisch die Ergebnisse und Erfahrungen der Teilprojekte des Themenverbundes EGR/Altmark-Monitoring in Form eines Konzeptes im Hinblick auf methodische, sicherheitstechnische und verwaltungsrechtliche Aspekte zusammenfassen. Die konkreten Ziele lassen sich wie folgt umreißen: Die Entwicklung eines umfassenden, standortbezogenen Monitoringkonzeptes auf Basis bestehender Methoden bzw. im Verbundvorhaben zu entwickelnder und einzusetzender Methoden zur Überwachung von CO2-Austritten aus dem Speichergestein in das Deckgestein, in tiefe und flache Grundwasserleiter sowie in die Atmosphäre. Bestehende sowie neu zum Einsatz kommende Messmethoden werden auf ihre Eignung zur Detektion von CO2-Austritten bewertet. Basierend auf simulierten Szenarien (in Kooperation mit Mo3) werden risikobasierte Empfehlungen zu Messnetzdichte, Beprobungsintervallen sowie zu messende Parameter ausgesprochen. Ableitung einer sicherheitstechnischen Risikoanalyse und verwaltungsrechtliche Ein-ordnung der geplanten EGR-Maßnahmen in das bestehende Gesetzesregelwerk auf Basis der Monitoringergebnisse, einschließlich der Erarbeitung von Haftungs- und Monitoringverpflichtungen etc. Durch die Einbindung von KMUs (Kanzlei Weissleder und Ewer; Ingenieurbüro GICON), die jahrelange Erfahrungen in der Handhabung und Umsetzung von Umweltfragestellungen besitzen, soll zudem der Bezug zur Praxis hinsichtlich zukünftiger Genehmigungsverfahren sichergestellt werden.
Die juedische Besiedlung Palaestinas, der Beginn des Nahostkonfliktes; der Sechs-Tage-Krieg, Ausgangspunkt der juedischen Siedlungstaetigkeit; die Siedlungstaetigkeit in den besetzten Gebieten im Lichte des Voelkerrechts Jerusalem, die Heilige Stadt; die Verwaltung in den besetzten Gebieten; die Beschlagnahme von Land - Basis der Siedlungspolitik; die Leitmotive der Besiedlung: Sicherheitsinteresse und Sicherung der Wasserversorgung, die Strategien fuer die Besiedlung der besetzten Gebiete; die Siedler - die Palaestinenser; die Einflussnahme der USA als ausserregionaler Akteur; die Person Yitzhak Rabin, die Regierung, Rabins Siedlungspolitik; der Friedensprozess mit den Palaestinensern.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Europa | 1 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 20 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 51 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 51 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 53 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 47 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 36 |
| Luft | 13 |
| Mensch und Umwelt | 50 |
| Wasser | 15 |
| Weitere | 54 |