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Informationen zu ausgewählten Abfallarten Mineralische Abfälle POP-haltige Abfälle Verpackungsabfälle Bioabfälle Lebensmittelabfälle Abfälle aus Behandlungsanlagen Elektroaltgeräte Altmedikamente

Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.

ILESA - Edel- und sondermetallhaltige Abfallströme intelligent lenken: Bündelung, Zwischenlagerung, Rückgewinnungsgrad

Das Vorhaben ILESA untersuchte seltenerdmetallhaltige Magnetwerkstoffe, Fahrzeugelektronik und weitere Abfallströme mit Edel- und Sondermetallen mit dem Ziel, die Rückgewinnung dieser Metalle zu stärken. Zur Erhöhung des Recyclings wurden Ausbau- und Verwertungspflichten, Kennzeichnungspflichten, Bündelungsworkshops sowie weitere Maßnahmenoptionen entwickelt und anhand einer Bewertungssystematik bewertet. Technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung von sondermetallhaltigen Abfällen, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, sowie passende Gestaltungsansätze für Material- und Informationsflüsse und neue Logistikkonzepte zur Stärkung des Recyclings wurden konkretisiert. Veröffentlicht in Texte | 178/2020.

Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvor

Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften für Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren und Verpackungen in Sachsen-Anhalt Anhang III zum Handbuch Leitfaden zur Marktüberwachung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes Bearbeitungsstand 7. Mai 2021 Anhang III - Leitfaden - VerpackG Inhaltsverzeichnis Einführung und Zielstellung ......................................................................................4 Abkürzungen ............................................................................................................4 Begriffsbestimmungen ..............................................................................................4 Rechtliche Grundlagen ...........................................................................................12 Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle .......................... 12 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG).......................... 12 5 Überwachung .........................................................................................................16 5.1 Hinweispflichten ......................................................................................................16 5.2 Vorgaben zur Kennzeichnung .................................................................................16 5.3 Verkehrsverbote .....................................................................................................18 5.3.1 Konzentrationsgrenzen gem. § 5 Abs. 1 ........................................................18 1 2 3 4 4.1 4.2 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 6. 7. 5.3.2Kunststofftragetaschen gem. § 5 Abs. 2 ........................................................19 5.3.3Nicht registrierte Hersteller gem. § 9 Abs. 5 ..................................................19 Registrierungspflicht ...............................................................................................19 Nachweispflichten ...................................................................................................19 Pfanderhebungspflicht ............................................................................................20 Rücknahmepflichten ...............................................................................................20 Verwertungspflichten ..............................................................................................21 Zentrale Stelle ........................................................................................................22 Praktische Vorgehensweise bei der Überwachung - Hinweise zur Verwendung der Checklisten .......................................................................................................23 Quellenverzeichnis .................................................................................................25 Anlage ....................................................................................................................25 Bearbeitungsstand 7.5.2021 2 Anhang III - Leitfaden - VerpackG Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über die unterschiedlichen, gesetzlichen Verpackungsarten und deren Eigenschaft zur Systembeteiligungspflicht (blau: ja, orange: nein) ............................................................................................................... 5 Abbildung 2: Beispiele für Verkaufsverpackungen [Bildquelle: INTECUS] ........................... 6 Abbildung 3: Beispiele für Serviceverpackungen [Bildquelle: INTECUS] ............................. 6 Abbildung 4: Beispiele für Versandverpackungen [Bildquelle: R. Tietze] ............................. 7 Abbildung 5: Beispiele für Umverpackungen (aus Karton) [Bildquelle: INTECUS] ............... 7 Abbildung 6: Beispiele für Transportverpackungen (aus Karton und Holz) [Bildquelle: http://www.pixabay.com) ................................................................................. 8 Abbildung 7: Beispiele für Getränkeverpackungen [Bildquelle: R. Tietze] ............................ 8 Abbildung 8: Beispiele für Mehrwegverpackungen [Bildquelle: INTECUS] .......................... 9 Abbildung 9: Beispiele für Einweggetränkeverpackungen [Bildquelle INTECUS]................. 9 Abbildung 10: Beispiel für eine Verbundverpackung [Bildquelle: INTECUS] .........................10 Abbildung 11: Beispiele für die Kennzeichnung von Handelsmarken [Bildquelle: INTECUS]......................................................................................................11 Abbildung 12: Beispiel DGP-Kennzeichnung [Bildquelle: INTECUS] ....................................17 Abbildung 13: Kennzeichnungs-Beispiel Polypropylen [Bildquelle: INTECUS] ......................17 Abbildung 14: Kennzeichnungs-Beispiel Papier und Pappe (nicht eindeutig aufgrund fehlender Nummer) [Bildquelle: INTECUS] ....................................................18 Abbildung 15: Kennzeichnungs-Beispiel Polyethylen hoher Dichte [Bildquelle: INTECUS]......................................................................................................18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zu überwachende Regelungen des VerpackG sowie geltende Owi- Tatbestände ..................................................................................................13 Bearbeitungsstand 7.5.2021 3

Recycling von edel- und sondermetallhaltigen Abfällen steigern

Um das Recycling von Edel- und Sondermetallen zu erhöhen, kommt eine Studie für das Umweltbundesamt zu dem Schluss, dass Ausbau- und Verwertungspflichten sowie Informationspflichten für Altgeräte und Motoren mit Neodym-Magneten sowie Altfahrzeug-Elektronik zweckmäßig sein können. Auch Bündelungs-Workshops und rechtliche Anpassungen zur Langzeitlagerung von Sondermetallen werden empfohlen. Edel- sowie Sondermetalle spielen eine immer wichtigere Rolle für die Funktionalität moderner Produkte und für Zukunfts- und Umwelttechnologien. Die Versorgungssituation ist oft unsicher, Abbau und Gewinnung sind häufig problematisch für Mensch und Umwelt. Zudem werden sie noch zu wenig aus Abfallströmen wie seltenerdmetallhaltigen Magnetwerkstoffen, Fahrzeugelektronik, cer- und lanthanhaltigen Poliermitteln oder indiumhaltigen LCD-Schichten zurückgewonnen. Die Erfassung und Separation der Metalle aus den oft gering konzentrierten Abfallströmen ist aufwändig. Hinzu kommt, dass für sondermetallhaltige Abfälle bislang kaum großtechnische Recyclingkapazitäten zur Verfügung stehen. Im Vorhaben „ILESA“ wurden deshalb verschiedene Vorschläge erarbeitet und bewertet: Die Ansätze für Material- und Informationsflüsse für eine effizientere Erfassungs- und Entsorgungslogistik wurden konkretisiert. Dazu gehören zum Beispiel die Mengenbündelung von Abfallströmen und automatisierte Füllstandsmeldungen. Als wirksame und verbindliche Maßnahmen zur Steigerung des Recyclings von Neodym-Magneten aus bestimmten Motoren und Altgeräten sowie Elektronikkomponenten aus Altfahrzeugen werden rechtliche Ausbau- und Verwertungspflichten, teilweise in Kombination mit Kennzeichnungspflichten vorgeschlagen. Bündelungs-Workshops zum Ausbau von Netzwerken zwischen den Demontagebetrieben und Behandlern, die die edel- und sondermetallhaltigen Komponenten separieren, den Logistik-Dienstleistern und den potenziellen Recyclern sowie die Etablierung von Recycling-Warenwirtschaftssystemen (nicht nur für Edel- und Sondermetalle) könnten die Wirtschaftlichkeit der Entsorgungslogistik verbessern. Durch die längerfristige Zwischenlagerung sondermetallhaltiger Abfälle könnte die Zeit überbrückt werden, bis großtechnische Lösungen verfügbar sind. Die vorliegende Studie arbeitete die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Lagergestaltung und Einlagerung der unterschiedlichen Abfälle heraus. Durch eine Änderung in § 23 der Deponieverordnung könnte die Möglichkeit für Langzeitzwischenlager (über 3 Jahre) geschaffen werden. Für den Betrieb solch eines Lagers kommen sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Träger in Frage, finanziert beispielsweise über Abfallgebühren oder auf Basis einer rechtlich zu verankernden Produktverantwortung.

Verbrauch und Verwertung von Verpackungen in Deutschland im Jahre 1999

Das Projekt "Verbrauch und Verwertung von Verpackungen in Deutschland im Jahre 1999" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH.In Artikel 6 der Europaeischen Verpackungrichtlinie 94/62/EG werden u.a. Verwertungsquoten fuer Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden muessen. Zur Ueberpruefung dieser Quoten muessen jaehrlich die Verbrauchs- und Verwertungsmengen an Verpackungen, aufgeschluesselt nach Materialart und Verwertungsverfahren, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die Entscheidung der Kommission vom 03. Februar 1997 (97/138/EG) zur Festlegung der Tabellenformate fuer die Datenbank gemaess der EU-Verpackungsrichtlinie. Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen die entsprechenden Daten fuer das Jahr 1999 ermittelt werden.

Verwertungspotential von Kunststoffabfaellen (Nicht-Verpackungen) aus Gewerbe und Privathaushalten

Das Projekt "Verwertungspotential von Kunststoffabfaellen (Nicht-Verpackungen) aus Gewerbe und Privathaushalten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA) / Verband Kunststofferzeugende Industrie e.V. (VKE). Es wird/wurde ausgeführt durch: CONSULTIC Marketing & Industrieberatung GmbH.Das Abfallaufkommen an Nichtverpackungskunststoffabfaellen aus Gewerbe und privaten Haushalten betrug 1997 insgesamt etwa 1,7 Mio. t. Diese Abfaelle werden gegenwaertig ueberwiegend deponiert oder als Abfall zur Beseitigung verbrannt; nur rund 397000 t aus dem gewerblichen Bereich werden einer Verwertung zugefuehrt. Die beseitigte Menge von etwa 1,3 Mio. t stellt eine Groesse dar, die weitere Anstrengungen zur stofflichen Verwertung von Kunststoffabfaellen erforderlich macht. Ziel des Vorhabens soll es sein, diese bisher ungenutzten Abfaelle auf ihre Verwertungseignung zu ueberpruefen und Loesungsvorschlaege fuer ihre Verwertung zu erarbeiten. Mit Blick auf die Anforderungen der TA Siedlungsabfall ist die Ausschoepfung des Verwertungspotentials besonders dringlich.

Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht

Das Projekt "Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.Die Arbeit beleuchtet die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht praegen, mit einem Vergleich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die erfolgte Verzahnung der Verwertungsanforderungen im Abfallrecht mit denen im Immissionsschutzrecht ist nicht voellig geglueckt. Problematisch sind insbesondere die Pflichten fuer Abfaelle aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen nach Paragraph 22 BImSchG. Die Verwertungspflichten fuer radioaktive Reststoffe nach dem Atomgesetz unterscheiden sich nach Art und Inhalt nicht grundlegend von denen in den anderen Rechtsgebieten, so dass eine weitgehende Angleichung der Vorschriften als moeglich erscheint. Bei der Anwendung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist insbesondere die Bedeutung der grundsaetzlichen Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers neben dem Abfallbesitzer, die Auslegung der 'ueberwiegenden oeffentlichen Interessen' nach dem Paragraph 16 II 1 Nr 3 KrW-/AbfG, sowie von Paragraph 4 III 1, 2 Hs und von Paragraph 5 V KrW-/AbfG.

Grundsatzfragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Das Projekt "Grundsatzfragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.Im Rahmen des Projekts wird die abfallwirtschaftliche Zielhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz untersucht werden. Hierbei geht es vor allem um die Bedeutung der Vermeidungspflichten im Produktions- und Produktbereich, der Verwertungspflichten und der Beseitigungspflichten sowie ihr Verhaeltnis zueinander. Die Verwertungspflichten werden mit denen im Immissionsschutz- und Atomrecht verglichen. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, welcher Stellenwert privater Initiative und Verantwortlichkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zukommt.

Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - Teilvorhaben 2: Erarbeitung eines Rahmenrichtlinienkonzeptes fuer Selbstentsorger nach Paragraph 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung

Das Projekt "Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - Teilvorhaben 2: Erarbeitung eines Rahmenrichtlinienkonzeptes fuer Selbstentsorger nach Paragraph 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: cyclos Beratungsgesellschaft fuer Oekologie, Energie- und Abfallwirtschaft.Am 28.08.1998 ist die novellierte Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Als wesentliches neues Element enthaelt sie u.a. in Paragraph 6 Abs. 1 und 2 Nachweis- und Dokumentationspflichten fuer diejenigen Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an Dualen Systemen beteiligen (Selbstentsorger). Diese muessen ab sofort bestimmte Ruecknahme- und Verwertungsleistungen erbringen und darueber jaehrlich, beginnend zum 01.05.1999, Nachweisdokumente vorlegen. Einzelheiten ueber die Art und Weise der Dokumentation wurden bisher nicht geregelt. Hierzu soll im Rahmen dieses Vorhabens ein Rahmenrichtlinienvorschlag erarbeitet werden, der dann mit den Bundeslaendern diskutiert werden soll. Materiell sollte sich dieses Konzept einerseits an den Anforderungen fuer Mengenstromnachweise fuer Duale Systeme orientieren, andererseits aber auch die praktischen Moeglichkeiten des ueberwiegend in Frage kommenden Einzelhandels beruecksichtigen.

Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - TV3: Untersuchung der oekonomischen Belastung des Lebensmittelhandwerks durch Einbeziehung von Serviceverpackungen in die Ruecknahme- und Verwertungspflichten der VerpackV (Paragraph

Das Projekt "Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - TV3: Untersuchung der oekonomischen Belastung des Lebensmittelhandwerks durch Einbeziehung von Serviceverpackungen in die Ruecknahme- und Verwertungspflichten der VerpackV (Paragraph" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: cyclos Beratungsgesellschaft fuer Oekologie, Energie- und Abfallwirtschaft.Die novellierte Verpackungsverordnung bezieht auch die nach Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 2 den Verkaufsverpackungen zugehoerigen Serviceverpackungen des Lebensmittelhandwerks in die Ruecknahme- und Verwertungspflichten gemaess Nummer 1 des Anhangs I ein (Quotenvorgaben). Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll unter Beruecksichtigung des Aspektes der oekologischen Notwendigkeit die oekonomische Belastung, die sich fuer die kleinen und mittleren Unternehmen des Lebensmittelhandwerks (z.B. Baecker, Fleischer) aus diesen Verpflichtungen ergibt, untersucht werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in die laufenden politischen Diskussionen zur weiteren Konkretisierung des Serviceverpackungs-Problems eingebracht werden.

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