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Evaluierung und Fortschreibung der Methodik zur Ermittlung der Altfahrzeugverwertungsquoten durch Schredderversuche unter der EG-Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG

Für die Ermittlung der Altfahrzeugverwertungsquoten nach der Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG in Deutschland wurde Anfang der 2000er Jahre eine Methodik entwickelt. Sie basiert auf einer Erhebung der Input- und Outputströme der Altfahrzeug-Demontagebetriebe sowie der Altfahrzeug behandelnden Schredderbetriebe im Rahmen der Abfallstatistik nach Umweltstatistikgesetz. Seit nunmehr 10 Jahren werden die Verwertungsquoten für Altfahrzeuge mit unveränderter Methodik ermittelt. Ziel des Vorhabens war es vor diesem Hintergrund, die Methodik und Datengrundlagen für das Monitoring der Altfahrzeugverwertungsquoten auf nationaler Ebene zu aktualisieren und die Datenqualität zu verbessern. Zudem wurde die Hochwertigkeit der Verwertung sowie die Ressourceneffizienz der Altfahrzeugverwertung analysiert und Verbesserungspotenziale dargestellt. 2016 wurde ein Altfahrzeugverwertungs- und schredderversuch mit 425 Altfahrzeugen in drei Demontagebetrieben und 2 Schredderanlagen durchgeführt. Das durchschnittliche gewogene Altfahrzeuggewicht betrug 1.028 kg (inklusive Treibstoff) bzw. 1.012 kg (ohne Treibstoff). Der durchschnittliche Metallgehalt der Altfahrzeuge lag zwischen 71,2 % und 76,6 %. 32 % des nichtmetallischen Schredderoutput wurden stofflich und 60 % energetisch verwertet. Für die Fortschreibung des Quotenmonitorings wurde eine Metallverwertungsquote von 99 % ermittelt. 22,5 % des Restkarossengewichts fallen als nichtmetallische Schredderrückstände an. Zur Stärkung der Hochwertigkeit der Altfahrzeugverwertung wurden insbesondere weiterführende Anforderungen an die Separation von Wertstoffen empfohlen. Quelle: Forschungsbericht

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2018 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2020

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2018. Insgesamt brachten Hersteller 2,38 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 43,11 Prozent, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 Prozent knapp verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2018 alle Ziele in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte | 135/2020.

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2016 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2018

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2016. Insgesamt brachten Hersteller 1,96 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,95 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % geringfügig unterschritten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden alle Ziele im Jahr 2016 in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte | 83/2018.

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2017 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2019

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2017. Insgesamt brachten Hersteller 2,09 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 45,08 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % eingehalten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2017 alle Ziele in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte.

Biokunststoffe nicht besser

Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen sind denen aus herkömmlichen Kunststoffen nicht überlegen Biologisch abbaubare Kunststoffe für Verpackungen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, haben insgesamt keinen ökologischen Vorteil. Durch den Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen für diese Verpackungen versauern Böden und eutrophieren Gewässer stärker als durch die Herstellung herkömmlicher Kunststoffverpackungen. Zudem entstehen höhere Feinstaubemissionen. Auch die vermehrt angebotenen Bioplastiktüten haben damit keinen Umweltvorteil. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Diese sollte vor allem ermitteln, ob die Erleichterungen in der Verpackungsverordnung für bioabbaubare Kunststoffverpackungen aus ökologischer Sicht weiterhin gerechtfertigt sind. Eine entsprechende Sonderregelung läuft Ende des Jahres aus. „Verpackungen auf der Basis von so genannten Biokunststoffen haben unter dem Strich keine Umweltvorteile. Die Klimabilanz von Biokunststoffen ist zwar günstiger, dafür gibt es Nachteile bei anderen Umweltbelastungen,“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Ergebnisse sprechen dafür, die Sonderregelung für solche Verpackungen, wie etwa die Befreiung von der Rücknahmepflicht des Handels, nicht zu verlängern.“ Betrachtet man den gesamten Lebensweg biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen - von der Herstellung bis zur Entsorgung - schneiden diese nicht günstiger als Verpackungen herkömmlicher Kunststoffe ab. Der CO 2 -Ausstoß fällt zwar geringer aus, ebenso der Verbrauch von Erdöl. In anderen Umweltbereichen kommt es aber zu größeren Belastungen - vor allem durch Düngemittel. Verwendet werden diese für die Pflanzen, aus denen die Kunststoffe gewonnen werden. Sie führen zur ⁠ Eutrophierung ⁠ von Gewässern und sauren Böden, und zwar in einem in stärkerem Umfang als bei der Herstellung herkömmlicher Kunststoffe. Damit ist auch klar, dass die derzeit vielfach angepriesenen Bioplastiktüten keine Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Plastiktüten bieten. Wirklich umweltfreundlich sind nur Mehrwegtaschen, etwa Stoffbeutel und Taschen aus anderen langlebigen Materialien. Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen konnten sich im Einzelhandel auch nicht durchsetzen. Im Bezugszeitraum der Studie 2009 hatten die Biokunststoffverpackungen einen Marktanteil von maximal 0,5 Prozent. Insgesamt wurden in Deutschland in 2009 2,645 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht. ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth: „Das Umweltbundesamt empfiehlt, zukünftig Biokunststoffe nur dann zu fördern, wenn deren ökologische Überlegenheit im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen belegt ist.“ Auch neuartige Kunststoffe wie Bio-Polyethylen, die unter anderem aus Zuckerrohr hergestellt werden, erfüllen diese Kriterien noch nicht in ausreichendem Maße. Ihre Herstellung muss noch weiter optimiert werden. Einen wesentlichen Beitrag kann dabei auch die Verwendung pflanzlicher Reststoffe leisten. Künftig könnten solche Kunststoffe aber Vorteile gegenüber herkömmlichen Kunststoffen aufweisen. In geringen Mengen werden sie derzeit für Flaschen und Tüten eingesetzt. Biokunststoffe sollten nach ihrem Gebrauch einfach und ohne großen Energieaufwand recycelt werden können. Für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gilt nach § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung derzeit eine Sonderregelung, die ihre Markteinführung erleichtern soll: Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen müssen sich nicht an den vorhandenen Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen. Als Getränkeverpackungen unterliegen sie auch nicht der Pfandpflicht, wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Vielmehr ist es Herstellern und Vertreibern überlassen, wie sie am effektivsten die von der Verpackungsverordnung geforderte möglichst hohe Verwertungsquote sicherstellen. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die Studie des Institutes für Energie-und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des UBA, sollte klären, ob dies aus Sicht des Umweltschutzes weiter gerechtfertigt sind. Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich die Sonderregeln für Biokunststoffe in § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung nicht bewährt haben. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sprechen dafür, die Sonderregelungen für Verpackungen aus diesen Kunststoffen nicht fortzuführen.“ Die Studie „Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen“ hat insgesamt 85 Ökobilanzen, Studien und Fachartikel ausgewertet. Dabei wurden alle Umwelt bezogenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Verpackungen berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Studie die Verwendung von Verpackungen im Einzelhandel, wobei sie die aktuelle Situation, aber auch Prognosen mit einbezieht.

Die Wertstofftonne: kürzere Wege für ein hochwertiges Recycling

UBA lädt ein zum Dialog über neue Wege in der Abfalltrennung Eigentlich ist Mülltrennen nicht schwierig: Bioabfall, Papier, Glas kommen in spezielle Tonnen oder Container. Alte Elektrogeräte und Sperrmüll können die Verbraucher beim kommunalen Recyclinghof abgeben. Und Leichtverpackungen kommen in die „Gelbe Tonne“. Künftig könnte das Mülltrennen noch einfacher werden: Die „Gelbe Tonne“ soll zur „Wertstofftonne“ erweitert werden. In die neuen Tonnen könnten die Verbraucher neben Joghurt-Bechern und Milchkartons auch sonstige Metalle und Kunststoffe werfen. Derzeit landen noch viel zu viele Wertstoffe im „grauen“ Restmüll, obwohl sie hochwertig recycelt werden könnten. Experten des Umweltbundesamtes (UBA) schätzen, dass in einer einheitlichen Wertstofftonnen bis zu sieben Kilogramm Abfälle pro Einwohner und Jahr zusätzlich zu den Verpackungen erfasst und verwertet werden könnten. Wie genau die neue „Wertstofftonne“ aussehen könnte, diskutierten rund 180 Fachleute am 28.2.2011 auf Einladung des ⁠ UBA ⁠ in Dessau-Roßlau. Drei UBA-Forschungsprojekte zeigen, dass die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne prinzipiell große Vorteile hat. Nicht nur Forschungsergebnisse sprechen dafür, die Getrenntsammlung zu erweitern und neben den Verpackungsabfällen auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne zu sammeln. Auch aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund für die derzeitige Praxis, den Joghurt-Becher aus Kunststoff über die gelbe Tonne zu recyceln, das Plastikspielzeug aus demselben Material aber nicht. Was also soll neben Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne gesammelt werden? Bei Kunststoffen und Metallen - etwa einer alten Bratpfanne, Spielzeug oder Putzeimern - fällt die Antwort positiv aus. Nicht in die neue Wertstofftonne sollten zum Beispiel Produkte mit einem hohen Schadstoffgehalt und Produkte, bei denen es gut funktionierende, eigene Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt in besonderen Sammelboxen gesammelt werden. Auch für kleine Elektroaltgeräte sei die getrennte Erfassung besser als eine Sammlung über die Wertstofftonne. Bis eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend eingeführt werden kann, sind noch wesentliche Fragen zu klären. In den nächsten Monaten wird UBA ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchführen, um unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung zu testen. Mit Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Handel sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden sind alle relevanten Akteursgruppen vertreten. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden Verpackungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung überwiegend in „Gelben Tonnen“ getrennt gesammelt und verwertet. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller und Vertreiber. Sie haben sich dazu in den so genannten dualen Systemen organisiert. Mit moderner Sortier- und Verwertungstechnik werden mittlerweile Verwertungsquoten von etwa 80 Prozent erreicht, was auch im internationalen Vergleich beispielhaft ist. Die Verpackungsverordnung eröffnet schon jetzt den dualen Systemen und Kommunen die Möglichkeit, sich auf eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen zu verständigen. Dieser Weg wird mit dem Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgesetzt: Eine neue Verordnungsermächtigung soll die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ermöglichen.

ILESA - Smart steering of waste streams containing precious and minor metals: pooling, temporary storage, recovery rate

The ILESA project investigated magnetic materials containing rare earth metals, vehicle electronics and other waste streams containing precious and minor metals with the objective to enhance the recovery of these metals. In order to increase recycling, dismantling and recycling obligations, labelling obligations, consolidation/ pooling workshops and other measures were developed and assessed using an appropriate assessment procedure. Technical, organisational, and legal possibilities for the longer-term interim storage of waste containing minor metals until large-scale recycling capacities are available were elaborated, and suitable design options for material and information flows and novel logistics concepts to enhance recycling were specified. Veröffentlicht in Texte | 179/2020.

Verpackungen 2008: Verwertungsquoten gestiegen, Verbrauch gesunken

UBA veröffentlicht Studie zu Verpackungsabfällen in Deutschland Im Jahr 2008 hat der Verpackungsverbrauch gegenüber dem Jahr 2007 um 0,4 Prozent abgenommen. Insgesamt 16,04 Millionen (Mio.) Tonnen Verpackungen wurden durch Getrenntsammlung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie aus anderen Quellen erfasst. „Die getrennte Erfassung und die Verwertung von Verpackungsabfällen erfolgen in Deutschland auf sehr hohem Niveau”, erklärte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die erzielten Verwertungsquoten für die einzelnen Verpackungswerkstoffe liegen deutlich über den gesetzlichen Vorgaben und insgesamt über den Quoten des Vorjahres. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland; Berichtsjahr 2008” der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, Mainz. Sie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführt. 2008 wurden insgesamt 13,10 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle stofflich oder energetisch verwertet. In Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung wurden 2,10 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle verbrannt. Bei einer Gesamtverwertungsquote von 81,6 Prozent betrug die Rate der stofflichen Verwertung 70,5 Prozent. Wie in den Vorjahren, lagen auch im Jahr 2008 die stofflichen Verwertungsquoten für die einzelnen Verpackungswerkstoffe jeweils deutlich über den gesetzlichen Vorgaben. Die Europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und die deutsche Verpackungsverordnung geben Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle vor. Diese unterstützen die Zielsetzung, Stoffe im Kreislauf zu verwerten und dadurch natürliche Ressourcen zu schonen, Energie zu sparen sowie CO 2 -Emissionen zu vermindern. Das ⁠ UBA ⁠ prüft, wie Deutschland die gesetzten Quotenvorgaben erfüllt. Die notwendigen Erhebungen führt die GVM im Auftrag des UBA durch. Die Untersuchung enthält detaillierte Angaben zu den Verpackungsmaterialien Glas, Kunststoff, Papier/Pappe/Karton, Aluminium, Weißblech, Stahl und Holz. Die Studie „Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland; Berichtsjahr 2008” steht unter: node/7934 zum kostenlosen Herunterladen bereit 09.12.2010

Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten für Wertstoffe

Diese Studie macht Vorschläge für die Festsetzung von Quoten für die getrennte haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen, die eine ressourceneffiziente Einbeziehung der stoffglei-chen Nichtverpackungen berücksichtigen, sowie für Ermittlung und ⁠ Monitoring ⁠ der künftigen Quotenvorgaben. Um eine dauerhafte Lenkungswirkung hin zu effizientem Recycling sicherzustellen, wird auf Basis einer umfassenden Auswertung der Ist-Situation ein Quotenmodell entwickelt, dass sich am Stand der Technik orientiert und durch „selbstlernende“ Quoten und Soll-Werte in Verbin-dung mit geeigneten Sanktionen die Entwicklung des Systems berücksichtigt. Veröffentlicht in Texte | 40/2012.

Evaluierung und Fortschreibung der Methodik zur Ermittlung der Altfahrzeug-verwertungsquoten durch Schredderversuche unter der EG-Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG

Im Rahmen des Projektes wurde im Jahr 2016 eine Schredderkampagne mit 425 Altfahrzeugen in drei Demontagebetrieben und zwei Schredderanlagen durchgeführt. Die dabei ermittelten Daten zu Altfahrzeuggewichten, entstehenden Demontage- und Schredderfraktionen und ihren Entsorgungswegen konnten für die Fortschreibung der Jahresberichte über die Altfahrzeugverwertungsquoten in Deutschland nach der EG-Altfahrzeug-Richtlinie verwendet werden. Einige Proben der Schredderleicht- und -schwerfraktionen aus den Schredderversuchen wurden auf ihre Gehalte an Metallen und Schadstoffen analysiert, unter anderem auf die bromierten Flammschutzmittel ⁠ PBDE ⁠. Als ein weiteres Ergebnis des Vorhabens wurden zur Stärkung der Hochwertigkeit der Altfahrzeugverwertung insbesondere weiterführende Anforderungen an die Separation von Wertstoffen empfohlen. Veröffentlicht in Texte | 15/2020.

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