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Weitere Fälle von Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in Berlin

Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.

Weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Berlin

Drei Wochen nach dem ersten Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Jahr wurden inzwischen weitere Fälle in Berlin bestätigt. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist bei 14 Schwänen aus dem Landwehrkanal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie bei einem Schwan im Bezirk Treptow-Köpenick bestätigt worden. Damit sind in Berlin insgesamt 28 Fälle der Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln offiziell bekannt. Eine Abklärung des Verdachts auf Geflügelpest bei weiteren acht Schwänen erfolgt derzeit durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut. Das Risiko einer Virusübertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Um diese Bestände vor dem Erreger zu schützen, haben mehrere Bezirke bereits befristete Anordnungen zum Sichern von Vögeln in Ställen (Aufstallungsanordnungen) erlassen. Auch im vergangenen Jahr waren die Berliner Geflügelhalter*innen von März bis Mitte Mai 2021 aufgrund des H5N1-Virus verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in Ställen und überdachten Volieren zu halten. In der aktuellen Situation werden Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tierbestände bei der Veterinäraufsicht ihres Bezirks anzumelden und weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand sollten dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mitgeteilt werden. Bereits jetzt sollten Tierhalter und Tierhalterinnen Vorkehrungen für eine tierschutzgerechte Aufstallung treffen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden. Er kann zu teils schweren Erkrankungen führen. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher aber nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund daher dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.

Vogelgrippe im Zoo Berlin ausgebrochen – bisher ein Fall bestätigt

Seitdem die Vogelgrippe seit einigen Jahren auch in Mitteleuropa immer häufiger auftritt, werden im Zoo und Tierpark Berlin verstorbene Vögel stichprobenartig auf die Aviäre Influenza – auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest – getestet: Für einen am 13. November 2022 verstorbenen Hammerkopf aus dem Zoo Berlin, ein bis zu 56 Zentimerter großer Stelzvogel, wurde nun ein positives Ergebnis vom Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) gemeldet und vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Der Expert*innenstab aus Tierärzt*innen, Kurator*innen und Tierpfleger*innen sowie dem Zoologischen Leiter des Zoos Berlin hat unverzüglich Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet. In Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk Mitte ist der Zoo Berlin vorsorglich ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit soll der möglichen Weiterverbreitung des Virus etwa durch Vogelkot an Kleidung oder Schuhen von Zoobesuchenden vorgebeugt werden. Wie lange der Zoo geschlossen bleiben muss, ist noch nicht absehbar. „Wir haben unmittelbar mit weitreichenden Quarantänemaßnahmen reagiert. Sämtliche Vögel – inklusive unserer Pinguine und Greifvögel – wurden inzwischen in rückwärtige Volieren beziehungsweise Stallungen gebracht“, erklärt der Zoologische Leiter von Zoo und Tierpark Berlin, Christian Kern. „Glücklicherweise zeigt kein weiteres Tier entsprechende Krankheitssymptome. Dennoch werden alle Vögel auf die Aviäre Influenza getestet.“ Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Parallel dazu wird unter Hinzuziehung von weiteren externen Expert*innen eine Risikoanalyse für die Gesamtsituation im Zoo Berlin in die Wege geleitet. Mit dem H5N1-Virus sind beim Menschen bislang nur in seltenen Einzelfällen Infektionen in Verbindung gebracht worden. Wohl aber besteht das Risiko, nach Kontakt mit einem infizierten Tier das Virus in andere Vogelbestände einzuschleppen. Eine vorsorgliche Schließung des gesamten Zoo-Geländes ist in dieser Situation ein wichtiger Schritt, bis es einen besseren Überblick über die Situation gibt. Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Aviären Influenza zu vermeiden. Auch Zoos und Tierparks in Greifswald, Karlsruhe, Rostock, Heidelberg und im Maintal waren schon von der Vogelgrippe betroffen. Vorsorglich beginnt auch der Tierpark Berlin damit, sämtliche Vögel in die Stallungen zu bringen und Proben im Labor zu untersuchen. Geflügelhalter in Berlin müssen derzeit keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Geflügelpest bei einem Wildvogel in Berlin nachgewiesen

In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.

Geflügelpest bei einem Wildvogel in Berlin nachgewiesen

In Berlin ist erstmals in dieser Saison ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um eine Möwe, die vorige Woche tot auf einem Steg in der Rummelsburger Bucht aufgefunden und durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Lichtenberg zur Tierseuchendiagnostik ins Landeslabor Berlin-Brandenburg verbracht wurde. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte gestern vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Die Berliner Veterinärbehörden prüfen derzeit, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Öffentlichkeit wird hierüber unverzüglich unterrichtet. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und in einem Hausgeflügel-Bestand auf. Von März bis Mitte Mai 2021 hatten daraufhin alle Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen zu halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu schweren Erkrankungen geführt – die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtig: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Auch für Hobbyhaltungen gilt, dass die Ställe und Standorte gesichert sein sollten.

Entwicklung eines Nachweisverfahrens für (Vogel)Grippeviren in der Umwelt

Das natürliche Reservoir an aviären Influenzaviren (AIV) sind Wasservögel und die Übertragung von AIV über den Wasserweg könnte vor allem für hochpathogene Populationen dieser Viren mit zoonotischem Potenzial eine wichtige Rolle spielen. Methodisch stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar. In einem REFOPLAN-Projekt wurden daher verschiedene Methoden zur Virusanreicherung und anschließendem AIV-Nachweis mittels RT-PCR getestet und durch die Mitführung eines Referenzstandards (Detektion behüllter RNA Viren in Wasserproben basierend auf dem Bakteriophagen ϕ6) validiert.  Insgesamt wurden 61 % der Wasserproben und 50 % der korrespondierenden Gewässersedimentproben, die während einer HPAIV-Epidemie aus flachen Gewässern in avifaunistisch reichen Wasservogelhabitaten entnommen wurden, AIV-positiv getestet. Die in diesen Proben gefundenen AIV-Viruslasten waren jedoch im Allgemeinen zu gering für Virusisolierungen oder weitere Sub- und Pathotypisierungen, die für Risikoabschätzungen von Bedeutung sind. Weitere Experimente zeigten den Einfluss abiotischer Effekte (Wassertemperatur und Wasserqualität) auf die Tenazität unterschiedlicher AIV-Isolate. Experimentelle Untersuchungen zur Bedeutung kleiner flacher Gewässer als mögliche Übertragungsmedien von AIV unter Stockenten zeigten, dass bereits geringste Mengen von im Wasser resuspendierten hochpathogenenen AIV (ca. 100 infektiöse Einheiten /Liter Wasser) zu einer Ausbreitung der AIV Infektionen führen können. Insgesamt machten die Untersuchungen die hohe Bedeutung von Wasser als Transmissionsmedium aviärer Influenzainfektionen bei Vögeln deutlich und zeigen die Notwendigkeit der Entwicklung effizienterer Anreicherungsmethoden als Grundlage für Risikoabschätzungen der Übertragung von Infektionen über die Umwelt.

Bauleitplanung: Gerabronn

Aktuelles - Stadt Gerabronn Navigation überspringen Willkommen in Gerabronn Aktuelles Lage Zahlen und Fakten Historie Ortsteile Amlishagen Dünsbach Michelbach an der Heide Impressionen Partnerstadt Stadtmagazin So erreichen Sie uns: Sprechzeiten & KONTAKT Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr Mo 14.00 - 16.00 Uhr Mi 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Stadt Gerabronn Blaufeldener Straße 8 74582 Gerabronn Telefon: 07952 604-0 Fax: 07952 604-60 stadt-gerabronn@gerabronn.de Aktuelles Stadtnachrichten 23.02.2025 Wahlscheinantrag für Bürgermeisterwahl und Bundestagswahl bequem per Internet Zur Bundestagswahl und Bürgermeisterwahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Weiterlesen … Wahlscheinantrag für Bürgermeisterwahl und Bundestagswahl bequem per Internet 23.01.2025 Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Projekt Brettachhöhe" in Brettachhöhe AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Projekt Brettachhöhe" in Brettachhöhe Weiterlesen … Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Projekt Brettachhöhe" in Brettachhöhe 21.01.2025 Versand der Grundsteuerbescheide 2025 - Bürgersprechstunde Grundsteuer Derzeit gehen Ihnen die Grundsteuerbescheide 2025 zu. Der Grundsteuerbescheid basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Weiterlesen … Versand der Grundsteuerbescheide 2025 - Bürgersprechstunde Grundsteuer 16.01.2025 Leerung Mülltonnen verzögert wegen Witterung Landkreis. Aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse kann es zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aktuell nicht stattgefundene Abfuhren werden schnellst möglich nachgeholt. Bitte lassen Sie Ihre Tonnen stehen. 15.01.2025 Vogelgrippe im Landkreis Schwäbisch Hall ausgebrochen Virus in einem Putenbestand nachgewiesen An einem Putenmaststandort mit mehreren Betrieben im Landkreis Schwäbisch Hall wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1, bekannt unter der Bezeichnung Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, nachgewiesen. Knapp 50.000 Tiere mussten getötet werden. Weiterlesen … Vogelgrippe im Landkreis Schwäbisch Hall ausgebrochen Virus in einem Putenbestand nachgewiesen 07.01.2025 Geröllfang in Kleinforst nach letztem Unwetter ausgebaggert Nach dem örtlichen Starkregen im Sommer 2024 war der in Kleinforst im Jahr 2018 errichtete Geröllfang gut mit Felsbrocken aller Größen gefüllt und wurde jetzt wieder komplett ausgebaggert. Insgesamt wurden über 1.000 Tonnen zurückgehaltenes Geröll entnommen, um Platz für künftige Unwetterereignisse zu schaffen. Weiterlesen … Geröllfang in Kleinforst nach letztem Unwetter ausgebaggert 29.12.2024 Bundesligaspieler Adrian Beck besucht Gerabronner Jugendhallenturnier Das Jugendhallenturnier des TSV Gerabronn am vergangenen Wochenende war wieder ein voller Erfolg. Über 50 Mannschaften aus der ganzen Region waren zu dem alljährlichen Sportevent in den Weihnachtsferien zusammengekommen. Weiterlesen … Bundesligaspieler Adrian Beck besucht Gerabronner Jugendhallenturnier 20.12.2024 Sicherer Umgang mit Feuerwerk zu Silvester Tipps und Warnhinweise für eine unfallfreie Silvesternacht. Weiterlesen … Sicherer Umgang mit Feuerwerk zu Silvester 18.12.2024 Dienstjubiläen bei der Stadt Gerabronn Im Rahmen der alljährlichen Personalversammlung und Weihnachtsfeier der Stadt Gerabronn konnte Bürgermeister Mauch zwei Personen für ihre Dienstjubiläen ehren. Weiterlesen … Dienstjubiläen bei der Stadt Gerabronn 16.12.2024 Sweet Revolution - Zeit für faire Schokolade! Es ist die schönste Zeit des Jahres – die Weihnachtszeit! Und was wäre diese festliche Saison ohne Schokolade? Mit der Kakaokampagne „Sweet Revolution“ setzt sich Fairtrade Deutschland dafür ein, dass Fairtrade-Schokolade nicht nur ein Genuss, sondern auch ein Zeichen der Solidarität wird. Wenn wir beim Schenken, Backen oder Feiern zur Fairtrade-Schokolade greifen, sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Weihnachtszeit nicht nur süß, sondern auch gerecht ist! Im Rathaus in Gerabronn stehen Infomaterial und faire Schokotäfelchen für Sie zum Mitnehmen bereit. 15.11.2024 Termin für die Bürgermeisterwahl wird um zwei Wochen auf den 23.02.2025 verschoben Aufgrund der Festlegung des voraussichtlichen Wahltermins der vorgezogenen Bundestagswahl auf den 23.02.2025 wird im Rahmen einer Eilentscheidung der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Heidegret Mayer, in Absprache mit dem Gemeinderat, der ursprünglich für die Bürgermeisterwahl festgesetzte Termin vom 09.02.2025 nun auf den 23.02.2025 verschoben. Eine evtl. Stichwahl findet am 09.03.2025 statt. Weiterlesen … Termin für die Bürgermeisterwahl wird um zwei Wochen auf den 23.02.2025 verschoben 12.11.2024 Markungsrundfahrt mit den neuen Gemeinderäten Am Samstag, dem 09.11.2024 hat der neue Gemeinderat eine von Bürgermeister Mauch geführte Markungsrundfahrt durch das Gerabronner Gemeindegebiet absolviert. Weiterlesen … Markungsrundfahrt mit den neuen Gemeinderäten 10.11.2024 Zwei Preise der Sparkassen-Stiftung gehen nach Gerabronn Der TSV Gerabronn und die Weckelweiler Gemeinschaften mit ihrem Projekt auf der Gerabronner Brettachhöhe konnten zusammen mit Bürgermeister Christian Mauch bei der feierlichen Preisverleihung der Sparkassenstiftung je einen der fünf Hauptpreise entgegennehmen. Weiterlesen … Zwei Preise der Sparkassen-Stiftung gehen nach Gerabronn 07.11.2024 Neuer Spielplatz Reiherhalde in Dünsbach Die Bauarbeiten des neuen Spielplatzes an der Reiherhalde in Dünsbach kommen gut voran. Weiterlesen … Neuer Spielplatz Reiherhalde in Dünsbach 07.11.2024 Startschuss für Bürkert-Bauprojekt in Gerabronn Mit der symbolischen Grundsteinlegung am 4. November 2024 in Gerabronn wurde ein weiteres Bauvorhaben von Bürkert in der Region offiziell gestartet. In den kommenden zweieinhalb Jahren entstehen hier in drei Bauabschnitten eine Erweiterung der Montagefläche für kundenspezifische Systeme, eine Modernisierung der Magnetventilfertigung, vergrößerte Lagerkapazitäten sowie mehr Sozialbereiche und ein neues Betriebsrestaurant für die Mitarbeitenden. Weiterlesen … Startschuss für Bürkert-Bauprojekt in Gerabronn Seite 1 von 28 1 2 3 4 5 6 7 Vorwärts Ende

Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern Landwirtschaftsministerium mahnt zur Einhaltung der Stallpflicht

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 067/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 067/07 Magdeburg, den 25. Juni 2007 Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern Landwirtschaftsministerium mahnt zur Einhaltung der Stallpflicht Anlässlich der bestätigten Geflügelpestfälle in Nürnberg mahnt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der Stallpflicht in den Risikogebieten. Nach wie vor müssen alle Geflügelhalter in geflügeldichten Gebieten und in Regionen, die Einstandsgebiete für Wildvögel darstellen, ihr Geflügel in Stallungen bzw. innerhalb einer Schutzvorrichtung halten. Darüber hinaus werden alle Geflügelbesitzer im Land aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. eingeschränkter Personen- und Fahrzeugverkehr, Anlegen von Hygienekleidung, tägliche Kontrolle der Tiere ) in ihren Haltungen zu überprüfen und nötigenfalls der neuen Risikolage anzupassen. Um rechtzeitig zu erkennen, ob der Geflügelpesterreger auch in der Wildgeflügelpopulation des Landes vorkommt, setzten die Veterinärbehörden auch auf die Mitarbeit der Jagdausübungsberechtigten, die verendetes Wildgeflügel melden und Proben zur Untersuchung auf Geflügelpest einsenden sollen. Alle diese Maßnahmen dienen dazu, die Geflügelpest von den Hausgeflügelbeständen fernzuhalten. Nähere Auskünfte zu den in Sachsen-Anhalt festgelegten Risikogebieten und den Verpflichtungen der Geflügelhalter erteilen die zuständigen Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Hintergrund Am Sonntag wurde in Nürnberg bei fünf Schwänen und einer Wildgans die Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem Erreger handelt es sich um das hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Typ H5N1. Die Tiere wurden tot aufgefunden und im Rahmen des Geflügelpestmonitorings untersucht. Bereits am 21. Juni wurde in Tschechien (Böhmen) in einem Putenbestand ebenfalls der gefährliche Erreger identifiziert. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07 Magdeburg, den 3. Juli 2007 Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen Wie die zuständige oberste Landesbehörde Thüringens heute mitteilt, ist bei einem toten Haubentaucher (Schwarzhalstaucher) die Aviäre Influenza vom Typ H5N1 amtlich festgestellt worden. Der Wildvogel wurde auf der Thüringer Seite des Stausees Kelbra aufgefunden und zur Untersuchung an das thüringische Landesuntersuchungsamt überbracht. Die weitergehenden Abklärungsuntersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems brachten letzte Gewissheit. Es handelt sich um den hochpathogenen Typ des Aviären Influenzavirus vom Typ H 5 N 1. Dieser wurde bereits 2006 bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und anderen europäischen Staaten nachgewiesen. Die thüringischen Behörden richten einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des infizierten Vogels ein. Diese Gebiete erstrecken sich auch auf das Landesgebiet Sachsen-Anhalts (Landkreis Mansfeld Südharz) und wurden in enger Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Länder festgelegt. Daraus ergeben sich in den Gemeinden Rodleberode, Uftrungen, Breitungen, Berga, Rossla, Bennungen und Kelbra nach den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen folgende Einschränkungen für Tierhalter und andere Personen: - regelmäßige amtliche Untersuchung aller gewerblichen Geflügelhaltungen, - Verbringungsbeschränkungen für lebendes Geflügel und für Geflügelerzeugnisse, - Verbot des Freilassens von Wildvögeln zur Aufstockung des Wildbestandes, - Genehmigungspflicht für die Federwildjagd, - Verbot des freien Herumlaufens von Hunden und Katzen. Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter strenge Hygienemaßnahmen zu beachten. So sind an den Ein- und Ausgängen der Geflügelställe oder sonstigen Geflügelhaltungsstandorte Desinfektionsmatten auszulegen und der Personenverkehr in Geflügelhaltungen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ausnahmen von den genannten Beschränkungen sind zwar möglich, werden jedoch nur auf Antrag und nach einer Risikoabwägung durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Mansfeld Südharz genehmigt. Sofern kein weiterer Geflügelpestausbruch festgestellt wird, können im Sperrbezirk die Maßnahmen frühestens nach 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet frühestens nach 15 Tagen aufgehoben werden. Dies gilt nicht für jagdliche Beschränkungen und das freilassen von Vögeln in die freie Wildbahn. Hier ist eine Aufhebung frühestens nach 30 Tagen möglich. Die Einrichtung von Restriktionsgebieten und die darin vorgeschriebenen Maßnahmen sollen das Risiko der Übertragung des Virus von Wildgeflügel auf Hausgeflügelbestände weitestgehend minimieren. In Sachsen-Anhalt sind im Sperrbezirk 15 registrierte Geflügelhalter mit 211 Stück Geflügel und im Beobachtungsgebiet 148 registrierte Geflügelhalter mit 55799 Stück Geflügel von den Maßnahmen betroffen. Zuletzt war die Aviäre Influenza bei Wildvögeln (Schwäne, Wildenten) Ende Juni 2007 bei Wildvögeln in Bayern und Sachsen amtlich festgestellt worden. Außerdem kam es im gleichen Zeitraum zu Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen in der Tschechischen Republik. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Schutzmaßnahmen gegen Influenzavireneinschleppung

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 015/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 015/04 Magdeburg, den 5. Februar 2004 Schutzmaßnahmen gegen Influenzavireneinschleppung Die Geflügelpest grassiert in mehreren asiatischen Ländern. Der hochvirulente Influenzavirus befällt Wirtschaftsgeflügel und Vögel gleichermaßen und kann eine ernste Gefahr für die Tiergesundheit und für die öffentliche Gesundheit darstellen. Nachdem die EU-Kommission bereits die Einfuhr von Geflügelfleisch, lebendem Geflügel, Tierfutter daraus und von Eiern aus Kambodscha, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam verboten hatte, ist dieses Verbot ab sofort auch auf alle anderen Vogelarten einschließlich als Heimtier gehaltene Vögel ausgeweitet worden. Das Landwirtschaftsministerium appelliert an die Wirtschaft und an die Bürger, im Waren- und Reiseverkehr dieses strikte Verbot zu respektieren. An den Grenzeingangsstellen erfolgen strikte Kontrollen. Der einheimischen Geflügelwirtschaft wird empfohlen, die seinerzeit während des Geflügelpestgeschehens in Holland ergriffenen Schutzmaßnahmen für die Tierbestände vorsorglich wieder anzuwenden. Insbesondere ist der unberechtigte Personenkontakt zu Geflügelbeständen zu vermeiden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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