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Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege

Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; von 1991 bis 2025 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: urbanes Grün, Umweltgerechtigkeit, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung. E-Mail: buchboehme@web.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Prof. Dr. Susanne Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Ronja Schoenau Studium der Geoökologie an der Universität Potsdam und Masterstudium Umweltplanung an der Technischen Universität Berlin. Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Mobilitätspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle). Aktuell als Public Affairs Managerin bei der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, im Bereich Umwelt, Energie und Klima. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themen Umweltschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. E-Mail: ronja.schoenau@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin

Tempelhofer Feld

Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungs­platt­form Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen

WD 8 - 069/16 Zum geplanten Verfassungs-Referendum in Italien

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum geplanten Verfassungs-Referendum in Italien Für den 4. Dezember 2016 ist in Italien ein Verfassungs-Referendum geplant. Die Verfassung der Italienischen Republik stammt vom 27. Dezember 1947, wurde mehrfach geändert, zuletzt am 1 2. Oktober 2007 (Anlage 1). Die im Falle des positiven Ausgangs des Referendums anstehende Verfassungsreform zielt insbe- sondere auf die Befugnisse und Zusammensetzung des Senates und auf die Aufteilung der Ge- 2 setzgebungskompetenzen zwischen Staat und Regionen. Derzeit hat Italien ein perfektes Zwei- kammersystem, d.h. jedes Gesetz bedarf der Zustimmung der Camera dei Deputati und des Se- nats. Im Zuge der Verfassungsänderung soll die Gesetzgebungskompetenz deutlich zugunsten der Camera dei Deputati gestärkt werden. Die Verfassungsreform sieht vor, den Senat, der derzeit vorrangig aus direkt gewählten Senatoren besteht, deutlich zu verkleinern. Die Mitglieder sollen mehrheitlich von Regionalräten gewählt werden. Wie bisher sollen auch weiterhin dem Senat alle ehemaligen Präsidenten der Republik angehören und fünf vom Präsidenten ernannte Senato- ren. In Anlage 2 (The New Article 117 of the Italian Constitution) finden sich Beispiele der geplanten Kompetenzzuständigkeiten von Zentralstaat und Region. In der Zuständigkeit der Regionen wer- den Felder wie die Förderung lokaler wirtschaftlicher Entwicklungsstrukturen, Schulen, die Aus- gestaltung und Organisation von Gesundheitsdiensten, Regeln zur Ausgestaltung der finanziellen Beziehungen in regionalen Steuerfragen und kulturelle Aktivitäten liegen. Außenhandel, Arbeits- recht, Soziale Sicherheit, Arbeitssicherheit, Forschung, Lebensmittelsicherheit und die Koordi- nierung eines öffentlichen Steuersystems liegen in der Zuständigkeit des Zentralstaates. 1 Im Internet abrufbar unter: http://www.verfassungen.eu/it/ital48.htm [zuletzt abgerufen am 29. September 2016]. 2 Die italienischsprachige Textversion ist auf den Seiten des italienischen Parlaments abrufbar: http://www.camera.it/leg17/465?tema=riforme_costituzionali_ed_elettorali [zuletzt abgerufen am 29. September 2016]. WD 8 - 3000 - 069/16 (29. September 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zum geplanten Verfassungs-Referendum in Italien Die italienische Regierung hat eigens eine Informationsseite eingerichtet, auf der Material zum 3 bevorstehenden Referendum abgerufen werden kann. Anlagen Verfassung der Italienischen Republik in deutscher Sprache. Im Internet abrufbar unter: http://www.verfassungen.eu/it/ital48-i.htm [zuletzt abgerufen am 30. September 2016]. Anlage 1 Camera die deputati, Servizio studi: The New Article 117 of the Italian Constitution, The Main Innovations, Stand: März 2015. Anlage 2 Camera die deputati, Servizio studi: The New Legislative Process, According to the Draft of Con- stitutional Reform, Stand März 2015. Anlage 3 3 Quelle: http://www.riformeistituzionali.gov.it/ [zuletzt abgerufen am 29. September 2016]. Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Verhandlungen Volksentscheid Fahrrad

Verhandlungsmitschriften mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad Berlin

Sicherheit auf beiden Seiten des Rheins

Zentral bei jeder Diskussion um nukleare Entsorgung ist eine gute Informationslage aller Beteiligten. Grund genug für das Bundesamt BASE , am 9. Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung in Waldshut auszurichten – mit großer Resonanz. Rund 250 Interessierte kamen in die Stadthalle, um Fragen zum aktuellen Stand der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort zu stellen, u.a. zum Schutz des Grundwassers, möglichen Erdbebengefahren und auch Abgeltungen. Erst vor Kurzem hatte die Schweizer Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) ihre Festlegung auf den gewählten Standort Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze auf rund 30.000 Seiten, dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch, offiziell beim Schweizer Bundesamt für Energie eingereicht. Diese Unterlagen werden nun sowohl von Schweizer als auch deutscher Seite intensiv gelesen und studiert – „safety first“, das gilt auf beiden Seiten des Rheines für das Tiefenlager sowie die entsprechende Verpackungsanlage für die Abfälle der Schweizer Kernenergienutzung. Christian Kühn, Präsident des BASE und Gastgeber des Abends in Waldshut, betonte denn auch: „In der Entsorgung nuklearer Abfälle hat Sicherheit überragende Bedeutung für Mensch und Umwelt – das gilt dies- und jenseits des Rheines. Bei der Standortauswahl in der Schweiz wird das BASE die deutschen Interessen in einem partnerschaftlichen Austausch mit den Nachbarn vertreten.“ Weitere Gäste auf dem Podium, im Publikum und als Gesprächspartner:innen waren auf deutscher Seite Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, der Landrat des Landkreises Waldshut, der Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, der Regierungspräsident aus Freiburg, der deutsche Botschafter in der Schweiz, eine Vertreterin der Escht (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager) sowie aus der Schweiz der Regierungsrat des Kantons Aargau, Vertreter der Nagra, des Bundesamtes für Energie ( BFE ) und der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Die Schweiz geht mit ihrer etwaigen Festlegung eines Endlagerstandortes buchstäblich „an ihre Grenze“ – Das Ziel lautet daher: eine gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit auch bei dieser Herausforderung eines Endlagers in Grenznähe. Die deutsche Seite hat dabei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten der Mitsprache, die deutlich über bisher gewohnte internationale Standards hinausgehen. So werden deutsche Kommunen und Behörden etwa bei der Prüfung der Genehmigungsunterlagen wie Schweizer Kantone behandelt. Auch deutsche Bürger:innen sind aufgerufen, sich durch Stellungnahmen und Hinweise zu beteiligen und einzubringen. Ein entsprechendes grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren wird es voraussichtlich 2028 geben. Klar ist aber auch: Eine tatsächliche politische Entscheidung auf Schweizer Seite dauert noch. Das Schweizer Parlament, so eine Einschätzung der Nagra, könnte im Jahr 2030 entscheiden, eine Volksabstimmung sich möglicherweise anschließen. 11.12.2024 Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz

Schriftstücke Volksentscheid Fahrrad

alle Schriftstücke die im Zusammenhang des "Volksentscheid Fahrrad" eingegangen und versendet wurden

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

- Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs vom 12. Oktober 2016 in seiner vollständigen ungekürzten Fassung zur Prüfung des Radverkehrsgesetzes der Initiative Volksentscheid Fahrrad - Das in der taz zitierte vierseitige Schreiben vom 07.12.2016 des damaligen Senators der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur fachlichen Bewertung des Radverkehrsgesetzes - Alle zu der Beauftragung, Abrechnung und Korrespondenz relevanten Schriftstücke des oben bezeichneten Gutachtens (u.a. Ausschreibungstext des Gutachtens, Telefonnotizen, Angebote der Kanzleien, Vergabevermerk, Vergabeakte, Zwischenberichte, Telefonnotizen und Korrespondenz, vorläufige Versionen des Gutachtens, Übermittlung des abschließenden Gutachtens) Zum Hintergrund: Durch einen Artikel der Zeitung “taz” vom 06.01.2017 wurden wir informiert, dass mit Datum vom 12. Oktober 2016 ein Rechtsgutachten der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs zur Prüfung des RadGesetzes des Volksentscheides Fahrrad vorliegt. Ebenso ist dem Artikel zu entnehmen, dass ein diesbezügliches vierseitiges Schreiben vom 7. Dezember 2016 von dem damaligen Verkehrssenators Andreas Geisel an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport existiert, dass eine fachliche Bewertung de Senatsverwaltung für Verkehr des RadGesetzes enthält. (http://www.taz.de/Rechtliche-Pruefung-der-Berliner-Initiative/!5368719/) Da das Gutachten und das Schreiben bereits der taz vorliegt, bitten wir um eine Übermittlung innerhalb von fünf Arbeitstagen. Alle weiteren Dokumente würden wir in einer angemessenen Frist von zwei Wochen erwarten.

Verkehrsversuch "Autofreie Friedrichstraße" in Berlin gestartet

<p>Im Rahmen des Modellprojekts "Autofreie Friedrichstraße" in Berlin-Mitte ist die Friedrichstraße zwischen „Französische Straße“ und „Leipziger Straße“ seit Ende August für Autos gesperrt. Der Straßenraum steht zunächst bis Ende Januar 2021 als Flaniermeile mit Radspur zur Verfügung. Das UBA begrüßt den Verkehrsversuch, der ganz im Sinne der UBA-Vision „Die Stadt für Morgen“ ist.</p><p>Dem Verkehrsversuch „autofreie Friedrichstraße“ des Berliner Senats ging eine umfangreiche Umgestaltung des Straßenraums mit dem Ziel voraus, die Aufenthaltsqualität der Friedrichstraße zu erhöhen. Grundlage der Umgestaltung ist ein ehrenamtlich erstelltes Konzept des Netzwerks Fahrradfreundliche Mitte mit Changing Cities Central und Stadt für Menschen, welches kontinuierlich angepasst wurde und auch im Rahmen des Verkehrsversuchs weiter angepasst wird. Grundlegende Bestandteile des Konzeptes sind die Schaffung von Sitzgelegenheiten, die Ausweisung von Flächen für die Außengastronomie, die Verbesserung des Stadtklimas durch Pflanzen, Grünstreifen und Brunnen, die Integration expliziter Logistik- und Taxi-Zonen in den Seitenstraßen und die Schaffung einer „Safety Lane“ für die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Notarzt durch einen klar abgegrenzten, 4 Meter breiten Zwei-Richtungs-Radweg mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Ein buntes Rahmenprogramm soll während des Projektzeitraumes zum Beispiel Workshops, Designmärkte und einen Weihnachtsmarkt umfassen und die Flaniermeile weiter beleben. <br><br>Dabei entsprechen nicht nur der Versuchscharakter und die Umgestaltung selbst den Ideen und Empfehlungen der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Vision „Die Stadt für Morgen“, sondern ist insbesondere der partizipative Charakter des Prozesses zur Konzepterstellung hervorzuheben: Teil des Prozesses waren die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, die im Rahmen einer ersten, zweitägigen Sperrung der Friedrichstraße im Jahr 2018 aufgerufen war, Ideen und Vorschläge zur Umgestaltung der Einkaufsstraße einzubringen, sowie mehrere Workshops mit gewerblichen und kulturellen Akteuren, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ und dem Bürgermeister des Bezirks Berlin-Mitte im Sommer 2019.<br><br>Mit dem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt wollen der Bezirk Berlin-Mitte und der Berliner Senat testen, wie die Aufenthaltsqualität in der Stadt gesteigert und der öffentliche Raum zugunsten der Zufußgehenden und Radfahrenden neu aufgeteilt werden kann. Ziel des Verkehrsversuchs ist darüber hinaus, die Attraktivität der Friedrichstraße für Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen zu erhöhen und damit auch Gewerbe und Einzelhandel zu stärken.</p><p>In der Fachzeitschrift "TeMA - Journal of Land Use, Mobility and Environment" erschien dazu der Artikel „The Berlin Mobility Lab Flaniermeile Friedrichstraße. Exploring cooperation in developing Tomorrow’s Cities“Der Beitrag erläutert Ziele, Vorgehen und Konzepte von „Volksentscheid Fahrrad“, „Changing Cities e.V.“ und „Netzwerk Fahrradfreundliche Mitte“ und zeigt Bezüge zur UBA-Vision der „Stadt für Morgen“ auf. Der Artikel entstand auf Eigeninitiative der Mitarbeitenden der UBA-Verkehrsabteilung Marco Schäfer, Claudia Kiso und Alena Büttner gemeinsam mit Dr.-Ing. Stefan Lehmkühler, Koordinator des Netzwerks Fahrradfreundliche Mitte.<br><br></p>

Geheim, weil geheim: Werbevertrag der Stadt Berlin bleibt geschwärzt

<p><p>Seit kurzem dürfen Unternehmen im Berliner öffentlichen Raum auch digitale Werbung vermarkten. Wie viel das Land Berliner dabei verdient, muss aber geheim bleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nach unserer Klage entschieden. Dabei steht im Vertrag selbst, dass die Zahlen keine Geheimnisse sind.</p><p>Digitale Werbung kommt in großem Stil nach Berlin</p></p><p><p>Seit acht Jahren gibt es FragDenStaat inzwischen. <a href="https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/">Mehr als 40 Gerichtsverfahren</a> haben wir seitdem angestrengt – und dieses Jahr unsere erste Klage verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat (bereits vor einigen Monaten) ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Berliner Umweltverwaltung weiterhin geheim halten darf, wie viel Geld es für Werbung im öffentlichen Raum erhält.</p><p>Wir hatten die Senatsverwaltung verklagt, weil sie Zahlen zur Vergabe von digitalen Werbeanlagen an die Wall GmbH nicht herausgeben wollte. Die Verwaltung hatte argumentiert, dass die Umsatzbeteiligung des Landes Berlin an den Erlösen durch Werbung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen würden. Das Gericht gab ihr in seiner Entscheidung recht.</p>Bloß nicht dem Vertrag vertrauen<p>Das halten wir für äußerst seltsam. Der Grund dafür ist einfach: Im Vertrag selbst steht nämlich, dass er keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält.</p><p>Nach unserer <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-zu-auenwerbung/">Anfrage nach dem Vertrag</a> entschied sich die Senatsverwaltung offenbar um. Sie argumentierte, dass die Bestimmung im Vertrag nicht korrekt sei. Eine Nachverhandlung über diesen Punkt sei allerdings zuvor gescheitert. Das Gericht urteilte schließlich, dass die Ausführungen im Vertrag letztlich nicht ausschlaggebend seien. Wichtig sei vielmehr, dass die Wall GmbH im Gerichtsverfahren glaubhaft machen könne, dass die Informationen schutzwürdig seien. Das sei hier geschehen. Damit bleiben die genauen Zahlen zum Werbevertrag geheim.</p><p>Der Fall zeigt abermals, warum wir in <a href="https://volksentscheid-transparenz.de/">Berlin ein Transparenzgesetz brauchen</a>. Verträge der öffentlichen Hand müssten danach ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro grundsätzlich veröffentlicht werden. In diesem Fall gäbe es also von vornherein mehr Transparenz. Bürgerinnen und Bürger haben Recht zu erfahren, wie der Staat wirtschaftet und was mit Steuergeldern passiert. Mit dem <a href="https://volksentscheid-transparenz.de/">Volksbegehren für ein Transparenzgesetz</a>, das im August in Berlin gestartet ist, gibt es erstmals eine realistische Chance auf Verbesserung.</p><p>Die 438 Euro Gerichtsgebühren, die wir im Laufe des Prozesses zahlen mussten, haben wir übrigens aus privaten Mitteln beglichen. Spendengelder wollten wir dafür nicht einsetzen.</p><p></p><p><a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-zu-auenwerbung/">→ zur Anfrage</a></p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/77/">→ zum Urteil</a></p><p><a href="https://volksentscheid-transparenz.de/">→ zum Volksentscheid Transparenz</a></p><p></p></p>

Schweizer Bundesrat entscheidet sich für den Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard

Am 28. Juni 2012 entschied sich der Schweizer Bundesrat für den Bau eines zweiten Straßentunnels durch das Gotthardmassiv. Nach Aussagen der Verkehrsministerin Doris Leuthard ist ein Neubau notwendig, um die für die Schweiz und Europa wichtige Gotthard-Verbindung während der Sanierung des ersten Tunnels weiterhin zu erhalten. Gleichzeitig kündigte der Bundesrat an, dass nach Bauabschluss dann pro Fahrtrichtung jeweils nur eine Spur in Betrieb sein werde. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Alpenschutzartikel zu wahren, der den Bau zusätzlicher Straßenkapazitäten durch die Schweizer Berge verbietet. Das Schweizer Volk hat bereits zweimal (1994 und 2004) gegen eine zweite Röhre gestimmt. Auch die Tessiner Bevölkerung hat zweimal nein gesagt. Im Kanton Uri wurde die zweite Röhre sogar in fünf Volksabstimmungen verworfen.

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