Die Karte zeigt, wo im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Wärmenetze vorhanden sind und wo sich eine Wärmenetzversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Wärmenetzbetreiber und die jeweilige Gebäudeeigentümerin bzw. den jeweiligen Gebäudeeigentümer eignet. Die Einteilung des Stadtgebiets in bestimmte Wärmenetzeignungskategorien basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hypothetischer ("imaginärer") Wärmenetze und einem Vollkostenvergleich verschiedener klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen (Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, Pelletheizung) aus Gebäudesicht. Die hypothetischen Wärmenetze verbinden Gebäude der Stadt und orientieren sich dabei am Straßennetz. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird eine zusammenhängende Gebäudeanzahl zusammengefasst betrachtet. Aus Sicht des Wärmenetzes wirtschaftlich ist die Versorgung einer Gruppe an Gebäuden, wenn die Einnahmen aus der Wärmelieferung die Kosten für das Wärmenetz (Errichtung und Betrieb) und die Wärmeerzeugung decken. Aus Sicht der Gebäude wurde eine überschlägige Vollkostenrechnung verschiedener Wärmeversorgungsoptionen (Wärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetzanschluss) durchgeführt. Jedes Gebäude weist somit eine Wärmeversorgungsoption auf, die auf Basis der getroffenen Annahmen und unter den verglichenen Optionen, die günstigste darstellt. Aus diesen Analysen wurde die Aussage abgeleitet, ob ein Gebäude potenziell wirtschaftlich über ein Wärmenetz versorgt werden könnte und wie ein Wärmenetzanschluss aus Sicht des Gebäudes im Vergleich mit den alternativen Wärmeversorgungsoptionen abschneidet.
In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."
Web Feature Service (WFS) zum Thema Wärmepumpenpotenzial Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Diese Karte zeigt Ihnen das technisch-theoretische Potenzial für Luft- und Erdwärmepumpen. Die Potenzialergebnisse geben Ihnen einen ersten Anhaltspunkt, ob Ihr Gebäude mit einer Wärmepumpe beheizt werden kann, ersetzen aber nicht die Detailplanung vor Ort durch ein Fachunternehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich den Hamburger Wärmepumpenrechner zu nutzen, um sich detailliert über die Eignung Ihres Gebäudes für die Wärmeversorgung mit einer Wärmepumpe zu informieren. So sind Sie für das Erstgespräch mit Ihrem Heizungsinstallateur oder Energieberater bestens vorbereitet. Durch Anklicken einer Fläche in der Karte werden in einem Popup-Fenster weitere Details und Links zu weiterführenden Informationen angezeigt. Die Einfärbung der Fläche veranschaulicht das Potenzial von hoch bis gering. Das Potenzial wird ausgedrückt als Anteil der Gebäude in der Gebietseinheit, die theoretisch mit einer Luft- oder Erdwärmepumpe beheizt werden könnten. Diesen prozentualen Anteil finden Sie unter der Kategorie „Anteil der versorgbaren Gebäude“.
UBA-Projektion: Nationales Klimaziel bis 2030 erreichbar Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,1 Prozent weniger Treibhausgase (THG) als 2022. Das zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Gründe sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen THG freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Insbesondere der Verkehrssektor muss beim Klimaschutz aber nachsteuern. Er verfehlt seine Klimaziele erneut deutlich und liegt 13 Millionen Tonnen über dem zulässigen Sektor-Budget. UBA -Präsident Dirk Messner ordnet die Zahlen so ein: „Mit Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine hatten viele die Sorge, dass wir eine Renaissance der Kohle und anderer fossiler Energieträger sehen werden. Wir wissen heute, dass das nicht passiert ist. Das liegt vor allem am sehr erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist ein großer Schritt, der uns in den kommenden Jahren beim Klimaschutz helfen wird. Aber nicht in allen Sektoren stehen wir glänzend da. Vor allem der Verkehrssektor bleibt weiter ein großes Sorgenkind. Hier muss dringend mehr passieren – etwa durch den Ausbau der Elektromobilität und den Abbau des Dienstwagenprivilegs und anderer klimaschädlicher Subventionen. Mit Blick auf das Jahr 2030 bin ich zuversichtlich, dass wir die nationalen Klimaziele einhalten können. Wir sind bereits ein großes Stück beim Klimaschutz vorangekommen. Zu Beginn der Legislaturperiode gingen wir für 2030 noch von 1.100 Millionen Tonnen THG zu viel aus. Jetzt sehen wir in unseren Projektionen für 2030, dass diese Lücke geschlossen werden wird, wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten.“ Im Sektor Energiewirtschaft sind die THG-Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 20,1 Prozent gesunken, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge auf rund 155 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 Mio. Tonnen oder 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt der Industriesektor mit rund 18 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente unter seiner Jahresemissionsmenge für 2023. Auch hier wird der Emissionsrückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends sind die negative konjunkturelle Entwicklung und gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Auch im Gebäudesektor konnte eine Emissionsminderung von 8,3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf rund 102 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente (minus 7,5 Prozent) erreicht werden. Trotz dieser Minderung überschreitet der Gebäudesektor erneut die gemäß BUndes-Klimaschutzgesetz (KSG) erlaubte Jahresemissionsmenge, diesmal um rund 1,2 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Wesentliche Treiber für den Rückgang der Emissionen sind wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 und höhere Verbraucherpreise. Auch der Zubau an Wärmepumpen wirkte sich positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Im Verkehr wurden 2023 rund 146 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die THG-Emissionen im Verkehrssektor rund 1,8 Mio. Tonnen (1,2 Prozent) unter dem Wert von 2022 und rund 13 Mio. Tonnen über der nach KSG für 2023 zulässigen Jahresemissionsmenge von 133 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Im Vorjahr waren die Emissionen noch leicht angestiegen. Angesichts der nur geringen Überschreitung im Gebäudesektor ist der Verkehr damit der einzige Sektor, der sein Ziel deutlich verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt. Haupttreiber des geringen Emissionsrückgangs sind dabei aber nicht etwa effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern die abnehmende Fahrleistung im Straßengüterverkehr. Verglichen mit 2022 hat der Pkw-Verkehr 2023 dagegen leicht zugenommen. Die im vergangenen Jahr neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Pkw-Bestand wirken hier leicht emissionsmindernd. Projektionsdaten für das Jahr 2030: Aus den heute veröffentlichten aktuellen UBA-Projektionsdaten 2024 wird im Vergleich zum UBA-Projektionsbericht 2023 deutlich, dass die neuen Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ihre Wirkung entfalten können. Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die sogenannte kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge zeigt sektorübergreifend bis 2030 sogar eine Übererfüllung von 47 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten. Dem Ziel, im Jahr 2030 die THG-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, kommt Deutschland mit den aktuell vorgesehenen Maßnahmen demnach sehr nahe. Wie die Emissionsdaten zeigen auch die aktuellen Projektionsdaten, dass die Klimaschutzanstrengungen in den einzelnen Sektoren unterschiedlich erfolgreich sind. So weist der Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf. Im Sektor Gebäude werden bis 2030 wiederum 32 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente mehr emittiert als vorgesehen. Dahingegen übertrifft der Sektor Energiewirtschaft sein Emissionsziel um 175 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, was maßgeblich auf einen gelungenen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 basiert. Auch der Sektor Industrie übertrifft laut Projektionsdaten seine gesetzlichen Vorgaben um 37 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, dabei geht in den kommenden Jahren die Erholung der Industrie einher mit ihrer Dekarbonisierung. Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges übererfüllen ihre Ziele um 29 Mio. Tonnen, bzw. um 17 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Weitere Informationen: Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2023 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2024 veröffentlichten detaillierten Inventare der THG-Emissionen des Jahres 2022 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den THG-Emissionen in Deutschland für das Jahr 2023 veröffentlicht das UBA im Januar 2025 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission. Für die Erstellung der Projektionsdaten und des Projektionsberichts der Bundesregierung beauftragt das UBA regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium, das mit einem integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands auswirkt. Der Fokus liegt auf den Ergebnissen in den Sektoren bis zum Jahr 2030 und auf dem Jahr 2045. Das UBA koordiniert die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft sowie Landnutzung , Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft). Diese Projektionen sollten nicht als Prognose für kommende Jahre missverstanden werden. Für Projektionen werden Modelle eingesetzt, die eine langjährige, plausible Treibhausgasemissionsentwicklung unter den Bedingungen und Annahmen zum Zeitpunkt des Modellierungsstarts projizieren. Auftretenden Sondereffekten und unvorhergesehenen, kurzfristigen Ereignissen, wie z. B. die Energiekrise im vergangenen Jahr, sind methodisch nicht oder nur begrenzt integrierbar. Zusätzlich zu dem heute veröffentlichten Kurzpapier „Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt“ zu den Projektionsdaten 2024 hat das UBA bereits Anfang März 2024 die Annahmen für die Berechnung der Treibhausgasprojektionen veröffentlicht: Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten
Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das erste Halbjahr 2023. In diesem Newsletter finden Sie eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Forschungsergebnisse mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2023“ veröffentlicht Erneuerbare Energien 2019 bis 2023 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Die AGEE-Stat hat den Monatsbericht Plus „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2023“ veröffentlicht. In dieser Publikation werden erste offizielle Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien (EE) vorgestellt. Diese zeigen: Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch Im erste Halbjahr 2023 wurden knapp 136 Terawattstunden (TWh) erneuerbarer Strom erzeugt. Damit nahm die EE-Stromerzeugung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um circa 1 Prozent ab. Grund hierfür waren sonnenarme und auch weniger windige Witterungsverhältnisse als im Vorjahr. Die Energiepreiskrise zu Beginn des Jahres führte indes zu einem sinkenden Stromverbrauch insgesamt. Daher nahm der Anteil der erneuerbaren Energien am (Brutto)-Stromverbrauch trotz sinkender EE-Stromerzeugung im Vergleich zum Vorjahr zu und lag bei 52 Prozent (1. Halbjahr 2022: 49 Prozent). Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Wärme Auch im ersten Halbjahr 2023 wurden weiterhin fossile Energieträger zur Wärmeerzeugung eingespart und durch erneuerbare Energieträger ersetzt. Dies führte zu einem Anstieg der erneuerbaren Wärme, insbesondere durch den Einsatz fester Biomasse in Haushalten, aber auch im Bereich der Wärmepumpen. Mit etwa 119 TWh erhöhte sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent. Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Verkehr Im Verkehrsbereich war im ersten Halbjahr hingegen nach ersten Abschätzungen nur wenig Dynamik festzustellen. So wurden in etwa gleich viele Biokraftstoffe (Biodiesel, Pflanzenöl, Bioethanol oder Biomethan) getankt wie im Vorjahreszeitraum. Zugenommen hat indes der Anteil des Verbrauchs von erneuerbarem Strom im Verkehr, bedingt durch die Zunahme des EE-Anteils am Strommix insgesamt. Mit 20 TWh steigt somit der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Verkehr um etwa 3 Prozent. Der Monatsbericht Plus „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2023“ stellt die oben genannten Entwicklungen grafisch und tabellarisch dar und gibt zusätzliche Hintergrundinformationen. Weitere aktuelle Daten und Fakten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind auf den Themenseiten des Umweltbundesamtes sowie im Internetportal Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK) verfügbar. Dort finden Sie unter anderem auch weitere Grafiken und Schaubilder sowie die vollständigen Zeitreihentabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 in Deutsch und Englisch. Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Stromsektor“ (SeEiS) veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Jahre 2013 – 2018 und 2019 – 2021 Der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Stromsektor“ (SeEiS), welche von ESA² GmbH zusammen mit der TU Dresden, dem KIT und TEP Energy GmbH erarbeitet wurde, ist auf der Seite des Umweltbundesamtes veröffentlicht worden. Die Studie ist eine wesentliche Datengrundlage für die Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger, da sie die Substitutionsbeziehungen zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern im Stromsektor herleitet. Durch den grenzübergreifenden Stromhandel sind die Vermeidungseffekte dabei nicht auf Deutschland begrenzt. Die durch erneuerbare Stromerzeugung vermiedenen Emissionen sind dabei von Entwicklungen des Kraftwerksparks, der Preisentwicklung der Energieträger und dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung abhängig. Die Substitutionseffekte können sich in Deutschland deutlich von denen im Ausland unterscheiden. Dabei stieg der Anteil der in Deutschland vermiedenen Emissionen in den letzten 10 Jahren deutlich an. Während in Deutschland hauptsächlich Stromerzeugung aus Steinkohlekraftwerken ersetzt wurde, wurde im Ausland hauptsächlich Stromerzeugung aus Gaskraftwerken ersetzt. Seit 2019 kommt es zudem auf Grund der teilweise hohen Erzeugungsspitzen erneuerbarer Stromerzeugung auch zu einer Verdrängung von Braunkohlestrom. AGEE-Stat – Fachgespräch „Statistische Erfassung erneuerbarer Energie aus Umweltwärme und oberflächennaher Geothermie (Wärmepumpen)“ AGEE-Stat diskutierte mit Expert*innen über die Wärmepumpenstatistik Am 25.05.2023 fand das AGEE-Stat-Fachgespräch „Statistische Erfassung erneuerbarer Energie aus Umweltwärme und oberflächennaher Geothermie (Wärmepumpen)“ statt, in dessen Rahmen die Geschäftsstelle der AGEE-Stat mit rund 30 Fachleuten aus Wissenschaft, Forschung und Praxis sowie Vertreter*innen der Verbände sowie Ministerien und Landesämtern über die Verbesserung der statistischen Erfassung von Wärmepumpen und deren nutzbar gemachter Wärme diskutierte. Das Fraunhofer-ISE (FH-ISE) als forschungsnehmende Institution stellte ihre im Rahmen des Forschungsvorhabens „Wissenschaftliche Analysen zu ausgewählten Aspekten der Statistik erneuerbarer Energien und zur Unterstützung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat)“ gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vor. Die einfließenden Datenquellen und Parameter des Modells wurden dabei präsentiert und von FH-ISE zur Diskussion gestellt. Einig waren sich die Fachexpert*innen darin, dass, trotz des weiter steigenden politischen und medialen Interesses am Thema erneuerbare Wärmeversorgung, viele Herausforderungen und Datenlücken bei der energiestatistischen Erfassung von Wärmepumpen existierten. Die AGEE-Stat als mit der Bereitstellung einer belastbaren, methodisch konsistenten Datenbasis für Deutschland beauftragtes Gremium stellt sich der daraus resultierenden Herausforderung für seine Arbeit. Fachgespräche wie diese dienen dazu, bestehende und neue Ansätze und Methoden einem Praxischeck zu unterziehen und an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten anzupassen. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklungen der Wärmepumpen-Statistik im dritten Quartal in den AGEE-Stat-Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland , der Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen“ und den zugehörigen BMWK-Zeitreihen und -Schaubildern umzusetzen. In eigener Sache Um den zunehmenden Zukunftsaufgaben der Energie(daten)wende gerecht zu werden, wurde die Aufbauorganisation der Abteilung V 1 Klimaschutz und Energie des Umweltbundesamtes weiterentwickelt. In diesem Kontext möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) zukünftig als neu gegründetes Fachgebiet V 1.8 ihre Arbeiten wahrnehmen wird. E-Mailverkehr, der an das neue Fachgebiet V 1.8 „ Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik “ gerichtet wird, senden Sie bitte wie bisher an das bestehende Postfach AGEE-Stat@uba.de .
Hauswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sind konventionellen Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln ökologisch überlegen. Dies gilt für alle Wärmequellen: Luft, Wasser und Erdreich. Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die Propan als Kältemittel verwenden, gehören in Bezug auf den Energieverbrauch zu den besten heute auf dem Markt verfügbaren Geräten. Außerdem fallen bei ihnen nur vernachlässigbar geringe Kältemittelemissionen an. Dies führt dazu, dass mit ihnen im Vergleich zu konventionellen HFKW-Wärmepumpen bis zu 17 Prozent der Gesamttreibhausgasemissionen eingespart werden können. Der Endbericht ćWärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln̮ enthält eine Marktübersicht über die heute in Europa angebotenen Wärmepumpen und weist durch umfangreiche Berechnungen die ökologischen Vorteile von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln nach. Quelle: Umweltbundesamt
Ab dem 26. September 2015 muss die Effizienz von neuen Heizungen über ein Energielabel an der Anlage sichtbar sein. Dann können issen Hauseigentümer auf einen Blick sehen, ob ihre Heizung ihr Zuhause klimafreundlich wärmt. Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++; Heizkessel mit fossilen Brennstoffen hingegen nur die Klassen A bis G. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist geregelt in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013, die am 26. September 2015 in Kraft tritt. Sie gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkrafte sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte. Für Biomassekessel greift die Regelung erst ab April 2017.
Studie zeigt Einsparmöglichkeiten bei der Gebäudekühlung In Zukunft könnten Gebäude mit deutlich weniger Strom gekühlt werden. Bis zum Jahr 2030 ist eine Einsparung um 38 Prozent möglich. Das ist das Ergebnis einer vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Studie. „Es gibt schon heute zahlreiche bewährte Maßnahmen, die verhindern, dass sich ein Gebäude aufheizt. Und in vielen Fällen ist gar keine aktive Kühlung mit einer Klimaanlage nötig.“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Zu diesem Ziel führen Kombinationen aus unterschiedlichen Maßnahmen, die den Kühlbedarf senken, erneuerbare Energien einbinden und den verbleibenden Strombedarf möglichst effizient decken. Jede damit eingesparte Kilowattstunde Strom verringert die CO2-Emissionen, schont das Klima und den Geldbeutel. Der Stromverbrauch für die Kühlung von Gebäuden beträgt derzeit etwa 21 Terawattstunden (TWh). Das sind rund vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland. Bis zum Jahr 2030 könnte der Verbrauch entweder bis auf 29 TWh steigen oder aber auf 13 TWh sinken, wenn stromsparende Maßnahmen konsequent umgesetzt würden. Selbst bei einem unwahrscheinlich heißen Klima wäre es möglich, den Stromverbrauch für Gebäudekühlung leicht zu verringern. Um das zu erreichen, sollte der Einbau einer Kühlung nicht gleich an erster Stelle stehen. Zunächst muss der Bedarf an Kühlung verringert werden: durch den Verzicht auf großflächige Verglasung, außenliegenden Sonnenschutz oder eine intensive Nachtlüftung zur Nachtauskühlung und eine gute Wärmespeicherfähigkeit der Wände und Decken. Hinzu kommen solare Kühlung oder Erdkälte für die Kühlung der Luft, der Böden oder der Decken. Erst wenn das nicht ausreicht, sollten effiziente Kältemaschinen in Kombination mit Flächenkühlung genutzt werden. Das könnte beispielsweise mit sogenannten Kühlsegeln passieren - abgehängte Teilbereiche der Decken, die mit Wasser kühlen. In der Regel sind individuelle Konzepte, die Maßnahmenbündel für Lüftung, Heizung und Kühlung umfassen, unabdingbar. Einfluss auf den Stromverbrauch hat auch das Verbraucherverhalten: Wenn etwas höhere Raumtemperaturen ohne Kühlung akzeptiert werden, kann dies deutlich zur Senkung des Strombedarfs beitragen. Die Untersuchungen erstreckten sich nicht nur darauf, den Stromverbrauch zu verringern, sondern auch auf die entstehenden Kosten: Sonnenschutz nachzurüsten ist bei Bürogebäuden mit großen Fensterflächen meist wirtschaftlich. Die Kühlung mit Erdsonden von Wärmepumpen, die im Winter der Wärmeerzeugung dienen, hat sich in den untersuchten Fällen als rentabel erwiesen. Solare Kühlung ist dagegen teuer. Wirtschaftlich vertretbar ist der Einbau einer Lüftungsanlage für die Nachtauskühlung, die gleichzeitig die Raumluftqualität verbessert und im Winter Heizenergie einspart.
Origin | Count |
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Bund | 1408 |
Land | 237 |
Zivilgesellschaft | 1 |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 1205 |
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Umweltprüfung | 132 |
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