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Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden

Nach Maßgabe des Gesetzes sowie der daraufhin erlassenen Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 müssen beim Neubau von Gebäuden und beim Einbau von Heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie Kühl-, Beleuchtungs- sowie Warmwasserversorgungsanlagen oder -einrichtungen Maßnahmen energiesparenden Wärmeschutzes ergriffen werden.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 1994

Brennstoffarten zur Erzeugung von Gebäudewärme Aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge entstand ein gemeinsamer Text für die beiden Karten 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme und 08.02 Überwiegende Heizungsarten. Berlin ist das größte zusammenhängend bebaute Ballungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Fläche von 889 km 2 leben ca. 3,4 Millionen Einwohner. Die Entwicklung der Raumwärmeversorgung und die Verteilung der Brennstoffarten sind eingebunden in die Entwicklungsgeschichte der Stadt und geprägt von ihrer Sozial- und Baustruktur. Im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1875 und des damit einhergehenden raschen Bevölkerungszuwachses entwickelte sich Berlin um den alten Stadtkern innerhalb des heutigen S-Bahn-Ringes weitgehend zu einer Mietskasernenstadt. Am Innenstadtrand entstanden erste Siedlungen der Wohnungsbaugesellschaften. Im Außenbereich wurden Villenkolonien bzw. Gartenstadtprojekte errichtet. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges bestimmte der Einsatz von Braun- und Steinkohle fast vollständig die Wärmeversorgung der Stadt. Die Nachkriegsentwicklung war geprägt von großen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen, die zunächst den Zeilenbau wiederverwendeten. In den 60er bis 80er Jahren entstanden im Außenbereich Großsiedlungen und Trabantenstädte, in der Innenstadt bestimmten zunächst Abriß und Neubau die Wohnungsbauprogramme. Ab Mitte der 70er Jahre wurden vor allem in Wedding und Kreuzberg behutsame Formen der Stadterneuerung durchgeführt (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995f). West-Berlin Der Einsatz verschiedener Brennstoffe zur Beheizung von Wohn- und Arbeitsstätten entwickelte sich in dieser Zeit in Ost- und West-Berlin unterschiedlich. Im Westteil von Berlin fand seit Beginn der 70er Jahre ein kontinuierlicher Ersatz von Kohle durch andere Energieträger statt. Die Ersatzstruktur war dabei abhängig von der Siedlungsstruktur: Vor allem in den Ein- und Zweifamilienhausbereichen im Außenbereich wird seitdem vorrangig mit leichtem Öl geheizt. Im Geschoßwohnungsbau und bei der Arbeitsplatzbeheizung richtet sich die Art der Brennstoffe dagegen mehr nach der Nähe zu Versorgungsnetzen der leitungsgebundenen Energieträger bzw. dem Einsatz eigener ölbefeuerter Heizhäuser. Die aufgrund der Insellage hohe Dichte mit Heizkraftwerken ermöglichte einen kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung durch die BEWAG, wenn auch der Vorrang der Stromversorgung dort bisher eine wärmetechnisch optimierte Planung verhinderte. Ost-Berlin Im Ostteil von Berlin wurden bis 1989 sowohl in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten als auch in den mehrgeschossigen Altbauquartieren und im Bereich der Arbeitsstätten nahezu ausschließlich Braunkohle und Erdgas für die Beheizung verwendet. Etwa 60% der Wohnungen im Ostteil von Berlin waren 1989 mit Kohleeinzel- und Sammelheizungen versorgt; ca. 40% der Wohnungen wurden durch Fernwärme aus Heiz- und Heizkraftwerken versorgt. Aufgrund der Verwendungsbeschränkung in der ehemaligen DDR wurde Heizöl für den Wärmemarkt nicht eingesetzt. Die gesamte Energieversorgung einschließlich des Stromanteils weist bis heute erhebliche Unterschiede in beiden Stadthälften auf. Aus Abbildung 1 geht hervor, daß für den Westteil Berlins lediglich 6 % der Kraftwerksleistung für die Fernwärme zur Verfügung stehen, während im Ostteil der Stadt mit 43 % fast die Hälfte der Leistung auf die Wärmeversorgung entfällt. Die Integration Ost-Berlins in das östliche Strom-Verbundnetz ermöglichte bereits in der DDR eine überwiegende Nutzung der vier Heizkraftwerke zu Wärmeversorgungszwecken. Seit Dezember 1994 ist der Westteil Berlins wieder in ein Strom-Verbundnetz integriert und damit die energietechnische Insellage nach über 42 Jahren aufgehoben. Nachdem auch alle technischen Voraussetzungen für die Direkteinspeisung in das Stromnetz der BEWAG erfüllt sind, besteht bei den West-Berliner Heizkraftwerken ein hohes Potential für eine erweiterte Fernwärmenutzung. Im Ostteil der Stadt wird die Modernisierung der Kraftwerke – z. B. durch den Neubau des Heizkraftwerkes Mitte – weiter fortgesetzt. Die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Wärmeversorgung haben zu einer deutlichen Entlastung der lufthygienischen Situation in der Stadt geführt. Die Entwicklung bei den wichtigsten Schadstoffen wird im Rahmen der Umweltatlas-Karten 03.01 bis 03.08 ausführlich beschrieben. Soweit es die Belastung durch Kraftwerke, Hausbrand und Industrie betrifft, konnten Schwefeldioxid, Stäube und auch Stickoxide beträchtlich vermindert werden. Für den Ostteil der Stadt wird der Prozeß der technischen Nachrüstung und Änderung der Brennstoffarten insbesondere im Hausbrandbereich noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Wirkung hausbrandbezogener Maßnahmen auf die Situation der Schadstoffimmission ist in Anbetracht der jeweils niedrigen Emissionshöhen höher als bei Industrie und Kraftwerken. Kohlendioxid-Emissionen Das seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der Diskussion gerückte Kohlendioxid (CO 2 ) läßt sich dagegen durch technische Maßnahmen nicht entscheidend reduzieren. Ansatzpunkte für die Umsetzung des politischen Ziels einer 25 %-Minderung der Kohlendioxid-Emission pro Kopf der Bevölkerung bis 2010 sind die größtmögliche Effizienz im Hinblick auf den Wärme- und übrigen Energiebedarf und ein insgesamt ressourcenschonender Umgang mit allen Rohstoffen. Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck im Dezember 1994 das Energiekonzept Berlin beschlossen. Schwerpunkte des Berliner Konzepts sind u.a. die Reduzierung des Energieverbrauchs zur Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung, hier insbesondere der öffentlichen Einrichtungen. Im Bereich des größten Energieeinsparpotentiales, dem Wohnungsbestand, sollen im Jahre 2010 gegenüber 1990 rund 1,85 Mio. t CO 2 eingespart werden. Bis 1994 konnten bereits mehr als 150 000 Wohnungen energietechnisch umgestellt bzw. optimiert werden (vgl. Tab. 1). Tabelle 2 verdeutlicht den Abbau der CO 2 -Emissionen im Land Berlin für den Zeitraum von 1987 bis zum ersten Halbjahr 1994. Für den Neubaubereich gilt als Ziel ein Niedrigenergiestandard, der die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung um mindestens 20 % unterschreitet. Angesichts der immensen Sanierungserfordernisse, aber auch vieler aktueller großflächiger Neubaumaßnahmen kommt weiteren konzeptionellen Überlegungen große Bedeutung zu. Zu diesem Zweck sind bisher etwa 20 Energiekonzepte erstellt worden, die auch die stärkere Einbeziehung regenerativer Energieträger vorsehen. So werden in Berlin pro Jahr etwa 9,5 Mrd. kWh Strom verkauft, direkt von der Sonne werden dagegen bisher nur ca. 200 000 kWh aus etwa 160 Photovoltaik-Anlagen gewonnen. Zusätzlich bestehen z. Zt. rund 1 000 solarthermische Anlagen, über die u. a. Brauchwasser erwärmt wird. Der Einsatz von Wärmepumpen zur Heizenergieversorgung ist vernachlässigbar gering. Zentrale Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme haben dagegen in der Stadt die 12 Heizkraftwerke der BEWAG. Daneben existieren etwa 40 Anlagen als Blockheizkraftwerke (Stand: Februar 1995) mit einer thermischen Gesamtleistung von 55 MW (im Vergleich dazu HKW Reuter-West: 650 MW) sowie mehrere hundert genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen im öffentlichen und privaten Bereich. Da die Umweltfreundlichkeit der Fernwärme auch von den in den Erzeugeranlagen eingesetzten Brennstoffen abhängt, stellt Karte 08.02.1 für die größeren Anlagen der Versorger den Brennstoffeinsatz im Wärmemarkt für 1994 dar. Die vorliegenden Karten 08.01 und 08.02 stellen erstmalig den derzeitigen Anteil der einzelnen Energieträger für Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung im Gebäudeblock dar. Sie liefern damit eine wertvolle Hilfe für die geplante Ausweisung von Vorranggebieten für Fernwärme und Erdgas und verdeutlichen die noch bestehenden Sanierungserfordernisse. Für Neubaugebiete werden Anschlußpotentiale an bestehende Versorgungsnetze aufgezeigt.

vortrag_5landennetzwerktreffen.pdf

Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Grundlagen, Aktuelles und Neuerungen ab 2016 Beispiele zur Nachweisführung 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ Magdeburg, 28.05.2015 __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur Energie der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer Sachverständigen- und Ingenieurbüro Rochel Leibnizstraße 17 39104 Magdeburg Tel.: 0391 / 73 13 078 Fax: 0391 / 73 13 127 E-Mail: energie@ingbuero-rochel.de URL: www.ingbuero-rochel.de/energie.htm __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 1 Energieeinsparverordnung (EnEV) Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - erstmals eingeführt als EnEV2002 am 01.02.2002 als „Zusammenlegung“ der Wärmeschutzverordnung 1994 und der Heizungsanlagen-Verordnung 1998 - leicht geändert zur EnEV2004 am 08.12.2004 - stark geändert zur EnEV2007 am 01.10.2007 - Einführung von Energieausweisen für Bestandsbauten - neue Berechnungsvorschrift für Nichtwohngebäude (DIN 18599) - nochmals stark geändert zur EnEV2009 in Kraft am 01.10.2009 - Verschärfung der Anforderungsniveaus für Neubau und Bestand - Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude - seit 01.05.2014 die EnEV2014 __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Energieeinsparverordnung (EnEV) - gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden - gilt nicht für z.B.: • Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden • Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen • unterirdische Bauten • Traglufthallen und Zelte • Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind • sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden. __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) - regelt Anforderungen für den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden - regelt Anforderungen bei Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau - regelt die Ausstellung von Energieausweisen im Bestandsbau für Wohngebäude und Nichtwohngebäude - regelt Nachrüstungspflichten im Baubestand - regelt Anforderungen an die Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik - regelt Ausnahmen, Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Wesentliche Änderungen in der EnEV 2014 - Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2016 - um durchschnittlich 25% des Primärenergiebedarfes - um durchschnittlich 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle - ab 2021 müssen alle Neubauten im Niedrigstenergiestandard errichtet werden (Behördengebäude ab 2019) Festlegung der energetischen Mindestqualität bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude u. bis Ende 2018 für alle anderen Neubauten - Einführung von unabhängigen Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise - Verwendung neuer Normen in der Bewertung, z.B. DIN V 18599 (2011-12) - neue Bewertungsmethode des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (2013-02) - Nachweis über die Begrenzung der Sonneneintragskennwerte - dynamische Gebäudesimulation __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 3

Fehlanreize für eine Verbesserung des Klimaschutzes in den bestehenden Regelungen über die Miethöhe - Vorschläge zu deren Beseitigung

Das Projekt "Fehlanreize für eine Verbesserung des Klimaschutzes in den bestehenden Regelungen über die Miethöhe - Vorschläge zu deren Beseitigung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung durchgeführt. Nach dem Energiekonzept sollen bis zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent und bis zum Jahre 2050 um 80-95 Prozent sinken. Im Gebäudebereich werden 40 Prozent der Endenergie verbraucht und ca. 1/3 der CO2-Emissionen in Deutschland verursacht. Ungefähr die Hälfte der Wohnungen in Deutschland sind Mietwohnungen. Ein Großteil befindet sich in Gebäuden, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden und gar nicht oder kaum energetisch saniert sind. Hier bestehen große Potenziale der Verminderung von Treibhausgasen. Insbesondere bei vermieteten Wohnungen kommen energetische Modernisierungen jedoch nur schleppend voran, obwohl deren Kosten seitens des Vermieters nach Paragraph 559 BGB bis zu 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt und somit überkompensiert werden können. Die Gründe für die geringe Sanierungsrate sind noch nicht vollständig ermittelt. Eine Ursache könnte darin liegen, dass - trotz oder wegen der Regelungen über die Miethöhe in den ParagraphParagraph 558/559 BGB - Fehlanreize für Modernisierungen im Mietwohnungsmarkt bestehen. Vor diesem Hintergrund wurde im Energiekonzept vereinbart, das Vergleichsmietensystem auf Fehlanreize hin zu überprüfen. Dies ist bislang nicht geschehen. Das Forschungsprojekt will die Vorschriften über die Miethöhe im BGB dahingehend untersuchen, welche Regelungen für die energetische Modernisierung im Mietwohnungsmarkt relevant sind oder sein können, welche Anreize sie für Modernisierungen bieten und vor allem, welche Defizite und Fehlanreize bestehen. Dabei werden auch neuere Vorschläge aus dem politischen Raum berücksichtigt, wie z.B. Mietpreisbremse, die zurzeit stark in den Medien diskutiert wird. Aus dieser Untersuchung sollen Vorschläge für die Verbesserung des Klimaschutzes im Mietwohnungsbereich abgeleitet werden.

Lueftung mit Waermerueckgewinnung im Wohnungsbestand

Das Projekt "Lueftung mit Waermerueckgewinnung im Wohnungsbestand" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fachbereich Bauwesen, Lehrstuhl Technische Gebäudeausruestung durchgeführt. Durch die zu erwartende neue Waermeschutzverordnung ist die Notwendigkeit einer Wohnungslueftung allen am Bau beteiligten Einsicht. Aber die bisher auf dem Markt befindlichen Systeme der Wohnungslueftung sind entweder fuer das Einfamilienhaus gedacht oder es handelt sich um reine Abluftsysteme. Hier soll ein neues Grund- und Bedarfslueftungssystem mit Waermerueckgewinnung als Abluftsystem erprobt werden, wobei die Zugluft als Quellueftung im Dielen- oder Flurbereich einstroemt. Bei einer Zentralheizung mit Gas koennte mit diesem System auch eine Brennwertnutzung mit einer weiteren Immissionsreduzierung erfolgen. Dieses System laesst sich auch sehr gut bei der Altbausanierung, die zur Schaffung von Wohnraum mit entsprechender Qualitaet notwendig ist, einsetzen.

Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Das Projekt "Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Hauser durchgeführt.

Bewertung natürlicher, organischer Faserdämmstoffe

Das Projekt "Bewertung natürlicher, organischer Faserdämmstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Technischen Umweltschutz durchgeführt. An der Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes von Wärmedämmstoffen im Hochbau zur Reduzierung der CO2 -Emissionen besteht seit dem Klimaschutzgipfel von Rio de Janeiro 1992 kein Zweifel mehr. Deutschland verpflichtete sich dort, die CO2 -Emissionen bis zum Jahr 2005 um 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1987 zu verringern. Mit Einführung der Wärmeschutzverordnung WschVO 1994 wurde der Heizenergiebedarf um 30 Prozent, mit seit 2001 gültigen Energieeinsparverordnung EnEV um weitere 25-30 Prozent verringert. Die gestiegenen Anforderungen an den Wärmeschutz bewirkten ein Wachstum des deutschen Dämmstoffmarkts von 1992 bis 1997 um ca. 50 Prozent. Zeitgleich entwickelte sich bei den Verbrauchern ein Bedürfnis nach natürlichen, ökologischen und gesunden Baustoffen, das die Markteinführung einer Reihe von natürlichen, organischen Faserdämmstoffen (NOFD) zusätzlich begünstigte. Diese Dämmstoffe basieren aus der Rohstoffbasis von (Alt-) Papier, Schafwolle, Baumwolle, Holz, Kokos, Flachs, Hanf, etc. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Dämmstoffen, wie z.B. Mineralwollen und Hartschäume, sind die Emissionen bei der Herstellung, Verarbeitung und in der Nutzungsphase der natürlichen Dämmstoffe noch nicht restlos geklärt. Ziel des Forschungsvorhabens war es daher, Informationsdefizite abzubauen und für die einzelnen Dämmstoffgruppen und Einbaumethoden eine exemplarische Datenbasis über Belastungen beim Einbau und in der Nutzungsphase zu schaffen. In den Untersuchungsumfang aufgenommen wurden Produkte, die über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik verfügen bzw. genormt sind. Für die gesamte Bandbreite der natürlichen, organischen Faserdämmstoffe wurden in der reellen Baupraxis die unterschiedlichen Einbringmethoden (offenes Aufblasen feucht und trocken, Sprühverfahren, Einblasen, manueller Einbau von Matten und Platten) in die verschiedenen Einbaustellen (Boden, Wand, Decke, Dach) erfasst.

RecyLeichtwand - Scale up des Porenbetonrecyclings

Das Projekt "RecyLeichtwand - Scale up des Porenbetonrecyclings" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Institut für Werkstofftechnik, Amtliche Materialprüfungsanstalt durchgeführt. Porenbeton ist ein verhältnismäßig leichter, hochporöser, mineralischer Baustoff auf der Grundlage von Kalk-, Kalkzementoder Zementmörtel. Seit Einführung der Wärmeschutzverordnung und später der Energieeinsparverordnung wird dieses Material aufgrund seiner geringen Wärmeleitfähigkeit verstärkt eingesetzt. Der Umgang mit Porenbetonbruch bei Hausabrissen ist jedoch noch nicht geklärt und wird zukünftig ein wachsendes Problem darstellen. Nur sortenreiner Porenbeton könnte wieder in der Produktion eingesetzt werden, ansonsten müssen die Abfälle deponiert werden. Insbesondere für feinkörnige Reste gibt es bisher keine Recycling-Möglichkeiten. Die Amtliche Materialprüfungsanstalt Bremen (MPA) hat für diesen Porenbetonschutt Verwertungsstrategien entwickelt und diese Methoden bereits erfolgreich auf Laborebene überprüft. Die Übertragung der Ergebnisse in eine Produktionstechnik auf Industrieanlagen erfordert jedoch weitere intensive Forschungsarbeit. Dazu wollen die MPA Bremen und die Forschungsvereinigung Recycling und Wertstoffverwertung im Bauwesen e.V. (RWB) gemeinsam mit den Firmen Berding Beton GmbH, Bremen, und Stebah GmbH & Co. KG, Stuhr, im Rahmen dieses Projektes Mauersteine bzw. Werktrockenmörtel aus Porenbetonschutt fertigen. Die beiden Firmen werden dafür ihre Produktionsanlagen sowie Personal für die Versuche zur Verfügung stellen.

Evaluation der Ökozulage

Das Projekt "Evaluation der Ökozulage" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Die Ökozulage, die im Rahmen der Eigenheimförderung zur Finanzierung von Energieeinsparmaßnahmen diente, wurde kaum von den Bauherren in Anspruch genommen. Das Projekt beurteilte die Ökozulage aus Sicht ihrer Multiplikatoren und entwickelte Vorschläge zu ihrer Umgestaltung. Die Ökozulage wurde bundesweit von 1995 bis 2002 innerhalb der Wohneigentumsförderung vergeben. Mit Eintritt der Energiesparverordnung am 1. Januar 2002 entfielen die ökologischen Zulagen für Neubauten. Alle energiesparenden Maßnahmen in Neu- und Altbauten, die mit der Ökozulage gefördert wurden, mussten bis Ende 2002 durchgeführt werden. Besitzer von mit der Eigenheimzulage geförderten Wohnungen konnten parallel zu der Grundförderung acht Jahre lang so genannte Ökozulagen erhalten. Ökozulagen wurden im Neubau für das Erreichen des Niedrigenergiehaus-Standards - Förderhöhe max. 205 Euro (400 DM) pro Jahr für Wärmeschutzmaßnahmen, die den Grenzwert der Wärmeschutzverordnung von 1994 um 25 Prozent unterschreiten - oder für den Einbau energiesparender Techniken - Förderhöhe max. 256 EUR (500 DM) pro Jahr für Wärmepumpen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Solaranlagen - gewährt. Beim Kauf einer bereits genutzten Wohnung im Bestand konnte die Ökozulage in der Regel nur für den Einbau energiesparender Techniken in Anspruch genommen werden. Alle geförderten Maßnahmen mussten vor dem Einzug beendet sein. Die Inanspruchnahme der Ökozulage stieg seit ihrer Einführung im Jahr 1995 von Jahr zu Jahr an. Dennoch war die Quote der Inanspruchnahme im Jahr 1999 noch immer gering: Im Neubau bezogen 20,8 Prozent der Bezieher der Eigenheimzulage die Ökozulage für das Erreichen des Niedrigenergiehaus-Standards und 7 Prozent für den Einsatz von Energiespartechniken. Im Bestand bezogen nur 0,2 Prozent der Bezieher der Eigenheimzulage auch Ökozulage. Ziel der Untersuchung war es, die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme der Ökozulage zu ermitteln und darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln, wie ihre Inanspruchnahme und Wirksamkeit vor dem Hintergrund der neuen Energieeinsparverordnung deutlich verbessert werden kann. Fazit: Die Vergabe von Zulagen für energiesparende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eigenheimerwerb wird im Projekt grundsätzlich als ein geeignetes Förderkonzept bewertet. Durch Ausbau verschiedener Förderstufen sollten die ökonomischen Anreize für eine Inanspruchnahme der Ökozulage im Neu- und Altbau verstärkt werden. Begleitende Kommunikationsmaßnahmen könnten die bestehenden Informationsdefizite bei Bauherren und Architekten abbauen.

Vom Waermeschutz zur Energieeinsparung - Grundsatzuntersuchung NOWA zur ESVO 2000

Das Projekt "Vom Waermeschutz zur Energieeinsparung - Grundsatzuntersuchung NOWA zur ESVO 2000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Thermodynamik und Technische Gebäudeausrüstung, Bereich Technische Gebäudeausrüstung durchgeführt. Vor dem Hintergrund der geplanten Novellierung der Waermeschutzverordnung und ihrer Zusammenfassung mit der Heizungsanlagenverordnung werden in der Studie Aussagen zu den bestehenden Verordnungen getroffen. Vergleichende Untersuchungen zu bau- und anlagenseitigen Energiesparmassnahmen insbesondere im Gebaeudebestand bewerten diese bezueglich der Primaerenergie, der Kosten auf der CO2-Emission. Es werden Schlussfolgerungen fuer die Gestaltung der ESVO abgeleitet.

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