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Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

Rio + 20 kommunal - Bestandsaufnahme und langfristige Zukunftsperspektiven lokaler Nachhaltigkeitsprozesse in Deutschland

Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 im brasilianischen Rio de Janeiro war ein Meilenstein internationaler Politik und besitzt bis heute eine herausragende Bedeutung. Erstmals gelang es auf globaler Ebene, umwelt- und entwicklungspolitische Probleme im Zusammenhang zu betrachten und Weichenstellungen für eine weltweite, nachhaltige Entwicklung abzustimmen. In der übergreifenden 'Rio-Deklaration für Umwelt und Entwicklung' wurden das Recht auf nachhaltige Entwicklung (sustainable development) verankert sowie das Vorsorge- und das Verursacherprinzip als Leitprinzipien anerkannt. Als unerlässliche Voraussetzungen hierfür werden u.a. die Bekämpfung der Armut, eine angemessene Bevölkerungspolitik, Verringerung und Abbau nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen sowie die umfassende Einbeziehung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse genannt. Neben der 'Rio-Deklaration' wurden auf dem Erdgipfel 1992 weitere zentrale 'Dokumente' wie die Klimarahmenkonvention, die Biodiversitätskonvention und die Walddeklaration verabschiedet und die Wüstenkonvention auf den Weg gebracht. Historische Bedeutung erlangte die erste Rio-Konferenz vor allem auch, weil auf ihr mit der 'Agenda 21' ein umfassender Aktionsplan zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung vorgelegt wurde. Die Regierungen der Nationalstaaten werden darin aufgefordert, auf nationaler Ebene die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung anhand von Strategien und Handlungsprogrammen zu organisieren und dabei auch zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Institutionen zu beteiligen. Neben der internationalen und nationalstaatlichen Ebene wird in Kapitel 28 erstmals auch die lokale Ebene als wichtiger Handlungsbereich bei der Lösung globaler Probleme adressiert. An die Kommunen erging der Aufruf, im Dialog mit lokalen Stakeholdern, so auch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft, drängende Probleme vor Ort zu identifizieren und ein kommunales Handlungsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung - eine sogenannte 'lokale Agenda 21' zu erarbeiten. 1 Zwei Jahrzehnte nach dieser historischen Konferenz fand vom 20.- 22. Juni 2012 wiederum in Rio des Janeiro die 'United Nations Conference on Sustainable Development - Rio+20' statt. Große Erwartungen waren an diese internationale Rio-Nachfolgekonferenz geknüpft, denn auf ihr sollten weltweit die Umsetzung des vereinbarten Leitbildes Nachhaltige Entwicklung bilanziert, neue Perspektiven entwickelt und der globalen Nachhaltigkeitspolitik mehr Stoßkraft verliehen werden. Zwanzig Jahre nach der ersten Rio-Konferenz sind einige der weltweiten Probleme und Herausforderungen noch größer geworden. Dies hat zur Konsequenz, dass die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung deutlich forciert werden muss. (Text gekürzt)

IPBES Sekretariat geht nach Bonn

Auf Einladung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP verhandelten in Panama etwa 300 Delegierte aus über 100 Staaten vom 16. bis 21. April 2012 über mögliche Funktionen, Aufgaben, Rechtsstatus, Verwaltungsstruktur und Finanzierung des neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität (IPBES). Die internationale Gemeinschaft beschloss am 19. April 2012, dass das VN Sekretariat des neuen Gremiums in Bonn angesiedelt werden soll. Das deutsche Angebot überzeugte unter anderem dadurch, dass Bonn bereits Sitz von 18 VN Organisationen mit rund Tausend Beschäftigten im Bereich Umwelt-, Klima- und Naturschutz ist, die überwiegend auf dem UN Campus im ehemaligen Parlamentsviertel am Rhein untergebracht sind. Von besonderer Bedeutung für die künftige Arbeit von IPBES sind die Sekretariate der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), der Wüstenkonvention (UNCCD) und der Bonner Konvention über die wandernden Tierarten (UNEP/CMS).

Rechtsinstrumente zur Implementation der Zielsetzung des Rio-20-Abschlussdokument 'land degradation neutral world'

Ziel des Vorhabens ist erstens die Identifizierung von rechtlichen Instrumenten, die die Implementation der Zielsetzung aus dem Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz, eine land degradation neutral world anzustreben, unterstützen und befördern können, sowie zweitens die Prüfung, ob und in welcher Form diese rechtlichen Instrumenten in verbindliche völkerrechtliche Regelungen integriert werden können und sollten. Die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens sollen in den Diskussionsprozess in der von der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung etablierten Intersessional Working Group eingebracht werden.

Bewertung von Bodenschutzmaßnahmen (EUSOIL)

Eine der zentralen Säulen der thematischen Strategie für den Bodenschutz ist die Einbeziehung des Bodenschutzes in die Formulierung und Durchführung politischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft. Die Gemeinschaftspolitik für Bereiche wie unter anderem Landwirtschaft, Regionalentwicklung, Verkehr und Forschung, hat signifikante Auswirkungen auf den Boden. Seit Verabschiedung der Mitteilung 'Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie' im Jahr 2002 wurde danach gestrebt, dass aktuelle umweltpolitische Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Wasser, Luft, Klimaveränderung, Chemikalien, Hochwasserschutz, biologische Vielfalt und Umwelthaftung zu einer Verbesserung des Bodenschutzes beitragen. Wenn die Ziele dieser Strategie erreicht werden sollen, muss der Bodenschutz stärker in andere politische Bereiche integriert werden. Um das zu erreichen, sieht die thematische Bodenschutzstrategie einige Aktivitäten zur Bewertung der in den Mitgliedstaaten bereits ergriffenen oder geplanten Maßnahmen vor, um auf diese Weise die aktuelle Einbeziehung der Ziele des Bodenschutzes in bestimmten Bereichen der europäischen Politik und deren Beitrag zum Bodenschutz auszuwerten. Darüber hinaus werden mögliche Synergieeffekte zwischen diesen Maßnahmen einerseits und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Bodens andererseits ausgewertet.

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