The citizen science project Tierfund-Kataster systematically records wildlife-vehicle collisions and other incidents involving deceased animals using standardized and georeferenced data, submitted via a smartphone app or web platform. The primary goal is to identify hotspots of wildlife accidents and to develop long-term mitigation strategies. Furthermore, the collected data supports the detection and containment of animal diseases, such as African Swine Fever, and contributes to research on causes of wildlife mortality related to fencing, wind turbines, and railway infrastructure. The Federal State Hunting Association of Schleswig-Holstein and Kiel University initiated the prototype in 2011. In 2016, the German Hunting Association expanded the project to cover the entire country. On GBIF, the following species from the Tierfund-Kataster are represented: cervids, badgers, foxes, raccoons and raccoon dogs, squirrels, hedgehogs, and pheasants.
Das Thema zeigt die Gebiete, welche in Folge eines Ausbruchs einer Tierseuche, zu Sperr- oder Beobachtungsgebieten erklärt werden. Die damit im Zusammenhang stehenden Verfügungen des Veterinäramtes können über einen Link abgerufen werden.
In Rheinland-Pfalz ist erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein nachgewiesen worden. Das hat die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergeben. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim). Die Blutprobe mit dem mutmaßlichen ASP-Erreger war von einem verendeten Schwein vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und dann zum FLI weitergeleitet worden, um den Verdachtsfall abzuklären. Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III (zehn Kilometer) eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Zone befinden sich 13 Hausschweine in insgesamt 7 Betrieben. Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rhein-land-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Bei der Afrikanischen Schweinepest gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um das Infektionsgeschehen gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde. In Rheinland-Pfalz sind die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad-Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen. Die betroffenen Kreise setzen unter anderem folgende Maßnahmen um: weitere intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegungen oder etwa der Bau von ASP-Schutzzäunen. Verendet aufgefundene Wildschweine sind der oder dem zuständigen Jagdaus-übungsberechtigten oder dem Veterinäramt zu melden. Hintergrund: Afrikanische Schweinepest Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erre-ger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht. Das Umweltministerium informiert laufend aktualisiert unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1
Kleinstbetrieb im Kreis Bad Dürkheim betroffen – Sperrzone eingerichtet In Rheinland-Pfalz ist erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein nachgewiesen worden. Das hat die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergeben. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim). Die Blutprobe mit dem mutmaßlichen ASP-Erreger war von einem verendeten Schwein vom Landesuntersuchungsamt untersucht und dann zum FLI weitergeleitet worden, um den Verdachtsfall abzuklären. Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III (zehn Kilometer) eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Zone befinden sich 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben. Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Bei der Afrikanischen Schweinepest gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um das Infektionsgeschehen gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde. In Rheinland-Pfalz sind die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad-Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen. Die betroffenen Kreise setzen unter anderem folgende Maßnahmen um: weitere intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegungen oder etwa der Bau von ASP-Schutzzäunen. Verendet aufgefundene Wildschweine sind der oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder dem Veterinäramt zu melden. Hintergrund: Afrikanische Schweinepest Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht. Das Umweltministerium informiert laufend aktualisiert unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1
Umweltministerin Katrin Eder begleitet gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ersten Zaunbauabschnitt – mobiler Elektrozaun soll helfen, dass sich Tierseuche nicht weiter ausbreitet „Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Wild- und Hausschweine höchst ansteckende Viruserkrankung. Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet, wird ein mobiler Elektrozaun zur Abgrenzung der Kernzone, in der die infizierten Tiere gefunden wurden, errichtet. So soll möglichst verhindert werden, dass infizierte Tiere das Gebiet verlassen und andere Wildschweine in das Gebiet einwandern. „Unser Ziel ist es, das infizierte Gebiet möglichst klein zu halten, um Tierleid, finanzielle Schäden in der Landwirtschaft sowie Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Minimum zu beschränken“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei Dienheim im Landkreis Mainz-Bingen. Hier wird östlich der B9, also an der Rheinseite der Bundesstraße, von Oppenheim nach Guntersblum der erste mobile Elektrozaun gegen die Ausbreitung der Tierseuche errichtet. Straßensperrungen wird es dadurch nicht geben. Des Weiteren ist die Zäunung östlich entlang der Bahntrasse ab Guntersblum bis Osthofen im Landkreis Alzey-Worms sowie die Umzäunung des Eich-Gimbsheimer Altrheingebietes in Planung. Im Vorfeld des Zaunbaus waren verschiedene Planungen notwendig. In einem ers-ten Schritt wurde dabei ein 19.000 Hektar großes Gebiet mittels Drohnen und Kadaverspürhunden in der infizierten Zone der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms abgesucht, um zu ermitteln, wo sich weitere Kadaver und lebende Wildschweine befinden. So konnte ermittelt werden, wo der Zaunbau sinnvoll ist. Eine Erweiterung der infizierten Zone wurde nicht erforderlich, da keine Kadaver außerhalb der Drei-Kilometer-Kernzone gefunden wurden. Die Drohnen- und Hundeeinsätze finden auch weiterhin innerhalb der infizierten Zone statt, Wiederholungsuntersuchungen sind erforderlich, um nichts zu übersehen. Die Drohnen sind dabei mit Wärmebildkameras ausgestattet und fliegen nachts, damit der Temperaturunterschied zwischen den warmen Tierkörpern und der kühleren Umgebung gemessen und optisch dargestellt werden kann. Da sich sterbende Tiere eher ins Gebüsch zurückziehen und so schwer von Drohnen entdeckt werden können, durchstreifen Kadaverspürhunde das Gebiet. Dies sind oft normale Familienhunde unterschiedlicher Rassen, die daraufhin ausgebildet sind, tote Tiere aufzuspüren. Kosten für Zaun und Schwarzwildsuche übernimmt Umweltministerium Das Umweltministerium hat für den Seuchenfall bereits 2020, als das Virus zum ersten Mal in Deutschland wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt wurde, vorsorglich einen 90 Kilometer langen mobilen Elektrozaun sowie einen 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun gekauft und einlagern lassen. Der Aufbau inklusive Material für einen Kilometer mobilen Zaun kostet 3.300 Euro, hinzu kommen Kosten für die tägliche Wartung und etwaige Reparaturen. Bewährt sich der mobile Zaun, wird er je nach Seuchenverlauf durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt. Die reinen Materialkosten für den 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun liegen bei 412.000 Euro, auch hier kommen Lagerungskosten sowie jene für Aufbau und Wartung hinzu. Zusätzlich gibt es Ausgaben für die Kadaverspürhunde-Teams sowie den Drohnen-Einsatz. Da es sich um laufende Kosten handelt, kann bislang noch keine genaue Angabe gemacht werden. Die angeführten Kosten trägt bisher das Umweltministerium vollumfänglich und stellt die Zäune sowie den Einsatz von Drohnen und Kadaverspürhunden den Kreisen zur Verfügung. In Brandenburg, wo die Afrikanische Schweinepest schon 2020 nachgewiesen wurde, entstanden dem Land binnen drei Jahre Ausgaben in Höhe von rund 120 Millionen Euro. Laut EU-Recht müssen ab Ausbruch der Seuche für mindestens zwei Jahre Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet werden. Je nach Seuchenverlauf können diese angepasst und gegebenenfalls abgemildert werden. Klimaschutzministerin Katrin Eder, Landrat Heiko Sippel aus dem Kreis Alzey-Worms sowie Dorothea Schäfer, Landrätin im Kreis Mainz-Bingen, danken den Suchtrupps, Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie der Jägerschaft und Landwirtinnen und Landwirten, die jeweils bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen. Landrätin Dorothea Schäfer und der für das Veterinärwesen zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus sagten anlässlich des Zaunbau-Starts: „Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Afrikanische Schweinepest einzudämmen und zu verhindern, dass sie in andere Regionen des Landes weiterwandert. Der Zaun wird dazu ein wichtiges Mittel sein und wir sind froh, dass er nun gebaut wird. Bedanken möchten wir uns bei dieser Gelegenheit bei den Jägern und den Landwirten, die uns bei der Bekämpfung der ASP sehr unterstützen." „Über den Start der Errichtung des Zaunes zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest am heutigen Tage freue ich mich sehr und danke dem Land herzlich für die Unterstützung. Darüber hinaus danke ich allen Beteiligten für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Fallwildsuche. Die Hilfe ist keinesfalls selbstverständlich und trägt als weitere wichtige Maßnahme maßgeblich dazu bei, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet“, betont auch Landrat Heiko Sippel. Alle können helfen, dass sich Tierseuche nicht weiter ausbreitet Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, allerdings für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich. „Jede und jeder kann dazu beitragen, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht weiter ausbreitet. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können. Das gilt nicht nur für die Restriktionszonen in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen, sondern generell. Denn auch aus anderen betroffenen Gebieten weltweit kann das Virus weiterhin eingeschleppt werden“, so Katrin Eder angesichts der Ferienzeit, die mit einem erhöhten Reiseaufkommen verbunden ist. Die Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen eingeschleppt werden. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. In tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Hintergrund Nachdem am 15. Juni 2024 in Hessen die ersten Fälle von afrikanischer Schweinepest (ASP) bestätigt wurden, hat die ASP am 6. Juli 2024 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Bislang wurden im Tierseuchen-Nachrichtensystem jeweils fünf bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet. Auf Grund der gemeldeten ASP-Fälle wurde eine Sperrzone, auch infizierte Zone genannt, von rund 15 km um die Fundorte der positiv beprobten Wildschweine ausgewiesen, in welcher verstärkt nach Wildschweinkadavern gesucht wird und in welcher mittels Allgemeinverfügung bekannt gemachte Restriktionen gelten, damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreiten kann. Hier gelten per Allgemeinverfügung der betroffenen Kreise unter anderem ein grundsätzliches Jagdverbot, strenge Hygienevorschriften für Schweinehalterinnen und -halter sowie eine Leinenpflicht für Hunde. In einer enger gefassten Zone, der Kernzone, die rund drei Kilometer um die gefundenen infizierten Tiere verläuft und die innerhalb der infizierten Zone liegt, gelten noch strengere Vorschriften. Die aktuellen Zahlen sowie FAQ finden Sie hier: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1#c95271 Bislang wurden alle infizierten Tiere durch Hunde und Drohnen aufgespürt. Sollten Sie einen Wildschweinkadaver oder ein mutmaßlich krankes Wildschwein entdecken, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Kreisverwaltungen, diese sind auch am Wochenende erreichbar. Die Informationen der betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier: Kreis Alzey-Worms: https://www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest Kreis Mainz-Bingen: https://www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php
This collection contains synthesized Sentinel-2 Level 3A surface reflectances for Germany on a monthly basis computed by the WASP processor (which utilizes L2A products derived from the MAJA processor). During the Level 3A processing, atmospherically corrected data from a predefined time interval are collected, weighted based on temporal distance and integrated to a new data set with the aim of removing clouds. Thereby, monthly Sentinel-2 Level 3A composites are provided for whole Germany. Please see https://logiciels.cnes.fr/en/content/maja for additional information on the MAJA product. Further Sentinel-2 Level 3A data computed using MAJA are available on the following website: https://theia.cnes.fr
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Bei einem der Wildschweine, die am 6. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurden, ist auch die Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts positiv. Die erste Beprobung vom 8. Juli durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) war bereits positiv. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hatte unverzüglich die Ermittlungen zu den tot aufgefundenen Wildschweinen aufgenommen und bereits eine Expertenfachgruppe auf Kreisebene einberufen. Derweil gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen. Innerhalb des Kreises wird ebenfalls nach Wildschweinkadavern mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras gesucht. Innerhalb der Restriktionszone bestand bereits ein Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde (vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Schwarzwildpopulationen gibt), um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben. Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch der Homepage der Landkreise sowie des Umweltministeriums entnehmen: www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3647844838.php Hintergrund Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen. Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Zyanosen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch perakute Todesfälle. Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Impfstoffe existieren derzeit nicht. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren.
ASP Ausbruch im Kreis Alzey-Worms durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt – Weiterer Verdachtsfall im Kreis Mainz-Bingen Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Bei einem der Wildschweine das am 6. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurde, ist auch die Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts positiv. Die erste Beprobung vom 8. Juli durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) war bereits positiv. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hatte unverzüglich die Ermittlungen zu den tot aufgefundenen Wildschweinen aufgenommen und bereits eine Expertenfachgruppe auf Kreisebene einberufen. Derweil gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen. Innerhalb des Kreises wird ebenfalls nach Wildschweinkadavern mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras gesucht. Innerhalb der Restriktionszone bestand bereits ein Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde (vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Schwarzwildpopulationen gibt), um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben. Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch der Homepage der Landkreise sowie des Umweltministeriums entnehmen: https://www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1 https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3647844838.php Hintergrund Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen. Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Zyanosen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch perakute Todesfälle. Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Impfstoffe existieren derzeit nicht. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren.
Vorsorge treffen, Seuche eindämmen: Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel und das Netzwerk Fokus Tierwohl laden zu einem Online-Seminar über die Afrikanische Schweinepest ein. Die Veranstaltung richtet sich an Kleinsthaltungen, Minipig- und Wildschweingehegehalter und thematisiert Maßnahmen zur Biosicherheit in der Schweinehaltung und Schweinefütterung. Das Online-Seminar findet statt am Freitag, 29. August 2025, von 18:00 -19:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu den Referentinnen und Referenten gehört auch eine Tierärztin des Landesuntersuchungsamtes. Mehr Informationen und einen Link für die Anmeldung finden Sie hier (PDF) .
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9
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