Konkrete Schritte zur Stärkung des Recyclings für mehr Umweltschutz und mehr Versorgungssicherheit sind gefragt – bei allen Akteuren Neodym, Gallium oder Indium – diese und weitere Edel- und Sondermetalle sind essenzieller Bestandteil vieler Produkte, zum Beispiel Windenergieanlagen, Photovoltaikmodule, Elektrofahrräder, Smartphones und Navigationsgeräte. Die Nachfrage nach diesen Metallen steigt weltweit, Recycling als Rohstoffquelle wird deshalb immer wichtiger. Bisher werden die meisten Sondermetalle jedoch nicht oder nur in sehr geringem Umfang aus Altprodukten zurückgewonnen. In einem vom Umweltbundesamt (UBA) initiierten Workshop stellten sich Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik der Frage, wie das Recycling in Deutschland vorangebracht und etabliert werden kann. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Vor allem für Zukunftstechnologien brauchen wir immer mehr der Edel- und Sondermetalle. Die Ressourcen sind endlich, Abbau und Gewinnung oft problematisch. Dem Recycling kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Realisierung neuer Recyclingtechnologien muss auf vielen Ebenen stärker gefördert werden. Allein Marktmechanismen reichen als Impulsgeber nicht aus. Auch aus der Politik müssen Anreize kommen, wie beispielsweise Förderprogramme und erweiterte Recyclingvorschriften. Das Umweltbundesamt wird weiterhin durch Forschungsvorhaben, Investitionsförderungen und Netzwerkangebote die Verbesserung der Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen voranbringen.“ Umweltgerechtes und umweltschonendes Recycling seltener Metalle lässt sich nur erfolgreich gestalten, wenn Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig getroffen werden. Dies ist eine zentrale Botschaft aus dem am 2. November 2015 zu Ende gegangenen Workshop „Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen“. Teilgenommen hatten 120 WissenschaftlerInnen, EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Workshop liefert wertvolle Informationen zur Weiterentwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um das Edel- und Sondermetall-Recycling weiter voranzutreiben. Konkret werden Hinweise aus dem Workshop für die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung für Elektroaltgeräte genutzt. Darüber hinaus stellte das UBA die Idee einer Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung vor, um auch weitere bisher nicht spezifisch geregelte Abfallströme möglichst intelligent zu lenken und so ihr Recycling zu ermöglichen. Eröffnet wurde der Workshop von Markus Reuter, Direktor des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie. Er sieht die „Kreislaufwirtschaft 4.0“ als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Kreislaufschließung der immer komplexer werdenden Produkte und Abfälle: „Um kritische Metalle zu hochwertigen Produkten zu recyceln, müssen wir die bestehende prozessmetallurgische Infrastruktur und neue Hochtechnologie-Verfahren vernetzen, um mit vielfältigen Prozesskombinationen möglichst viele Metalle und Energie zurückzugewinnen.“ Beispiel Neodym: Das Magnetmaterial Neodym steckt zum Beispiel in den Motoren von elektrischen Fahrrädern, in Windenergieanlagen und Computerfestplatten. Bisher fehlen in der Europäischen Union (EU) Investitionen der Wirtschaft in Neodym-Recyclinganlagen, da noch kaum Magnetmaterialien aus Abfällen separiert werden. Gleichzeitig fehlt die Motivation zu ihrer Separation, solange keine Recyclinganlagen vorhanden sind. Zur Lösung dieses Dilemmas muss an beiden Seiten gleichzeitig angesetzt werden. Hier kommt es auf eine verbesserte Vernetzung der Wirtschaftsakteure an, um durch Bündelung eine ausreichende Menge zum Recyceln bereit zu stellen. Gleichzeitig müssen politische Maßnahmen ergriffen werden: Die Entwicklung neuartiger Recyclingprozesse wird seit einigen Jahren durch verschiedene Förderprogramme des Forschungs- und des Umweltministeriums gefördert. Es ist nun notwendig, beispielsweise die Erfassung und Separation von z.B. Neodymmagneten in die Recyclingvorschriften aufzunehmen, um die Versorgung der Recyclinganlagen sicherzustellen.
Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.
Sachlicher Teilplan Wind 2018 Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen. Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.
Windkraftanlagen Offshore und an Land (5 km landeinwärts). Quelle: Marktstammdatenregister (MaStR). Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Energie dar.:Windkraftanlagen des Saarlandes
Dieser Datensatz umfasst die Standorte der Windenergieanlagen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock. Die Ressourcen werden nur bei Bedarf aktualisiert.
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsbestandteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig. Die Daten basieren auf der Grundlage von Festlegungen aus dem Landschaftsrahmenplan, dem Arten- und Biotopschutzprogramm und dem Gutachten eines integrierten Freiraum- und Nutzungskonzeptes für das Saartal.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Ermittelte Windpotenzialflächen im Saarland und deren Konfliktrisikobewertung aus der landesweit flächendeckenden Windflächenpotenzialanalyse. "In einer landesweiten Raumbewertung wurde für jede einzelne Flächeneinheit (Rasterzelle 10 m × 10 m) beurteilt, ob die Errichtung einer Windenergieanlage auf der Fläche ausgeschlossen wäre oder wie hoch das damit verbundene Risiko wäre, Konflikte mit vorhandenen Nutzungen oder Schutzbelangen auszulösen. Dabei wurden neben dem Ausschluss 5 Konfliktrisikoklassen definiert, bei denen unterschiedliche Realisierungsquoten zwischen 5 und 100 Prozent angenommen wurde. Die Flächen der KRW 1 sind für die Errichtung von Windenergieanlagen sehr gut geeignet. Die Realisierungsquote liegt bei bis zu 100 %, weshalb die Flächen auch zu 100 % auf das gesamte Flächenpotenzial angerechnet wurden. Die Flächen der KRW 2 sind gut geeignet. Die Realisierungsquote liegt bei bis zu 80 %. Daher wurden diese Flächen bei der Berechnung des gesamten Flächenpotenzials nur zu 80 % angerechnet. Dementsprechend sind die Flächen der KRW 3 nur mittelgut geeignet. Da die Realisierungsquote aufgrund von Restriktionen (z.B. Waldgebiete, naturschutzrechtliche Belange) bei bis zu 60 % liegt, konnten diese Flächen auch nur zu 60 % bei der Berechnung des gesamten Flächenpotenzials angerechnet werden. Die Flächen der KRW 4 dagegen ist nur bedingt für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet. Unter anderem aufgrund von Restriktionen bzgl. des Arten- und Biotopschutzes liegt die Realisierungsquote dieser Potenzialflächen bei lediglich 20 %. Daher konnten diese Flächen bei der Ermittlung des gesamten Flächenpotenzials nur zu 20 % angerechnet werden. Die Flächen der KRW 5 beinhalten Potenziale mit den höchsten Konflikten. Die Möglichkeit einer Realisierung liegt bei bis zu 5 %. Daher konnten die Flächen bei der Berechnung des gesamten Flächenpotenzials lediglich zu 5 % angerechnet werden. Hier ist in der Regel eine Einzelfallprüfung notwendig, etwa im Bereich der zivilen Luftfahrt. Daneben gibt es natürlich die Flächen, die für Windenergieanlagen komplett ungeeignet sind und daher als Ausschluss gelten. Das sind etwa Flächen in Naturschutzgebieten. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE)
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