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Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

Waldentwicklung

Die Klimakrise setzt unsere Wälder zunehmend unter Druck und drängt zum Handeln. Die Berliner Forsten nehmen ihre Verantwortung für den Schutz und die Entwicklung der Berliner Wälder wahr und stellen sich den großen Herausforderungen. Deshalb entwickeln sie vorausschauend, entschlossen und zugleich behutsam klimastabile Wälder von morgen. Bis zum Jahr 2065 wollen sie den Wandel zu laubholzgeprägten, struktur- und artenreichen, resilienten Dauerwäldern erreichen. So bleibt Berlin auch für kommende Generationen eine lebenswerte Stadt mit vielfältigen und lebendigen Wäldern. Bild: Berliner Forsten (KI-generiert, Adobe Firefly) Waldvision 2065 Der Berliner Dauerwald ist ein Wald für alle. Als grünes Erbe hält er auch 2065 – zum 150. Jahrestag des Berliner Dauerwaldvertrages – sein Versprechen für kommende Generationen. Weitere Informationen Bild: Rainer Keuenhof Waldentwicklungsgrundsätze Vielfältig und naturnah ist der Berliner Dauerwald von morgen. Schutzraum für Tiere und Pflanzen sowie Erholungsort für Millionen Menschen. Um diese Vision zu verwirklichen, wurden sechs strategische Ziele formuliert. Weitere Informationen Zertifizierung des Berliner Waldes Die Berliner Forsten leisten ihren Beitrag zum Erhalt der Wälder mit ihren vielfältigen Leistungen. Nur ein dichtes Netzwerk ökologisch wirtschaftender Forstbetriebe kann die globale Waldzerstörung verhindern. Weitere Informationen Mischwaldprogramm Die Entwicklung und Pflege eines naturnahen, stabilen Mischwaldes aus heimischen Laub- und Nadelbäumen ist ein wichtiges Ziel der Berliner Forsten. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Naturwaldentwicklungs­flächen Diese Flächen wurden für den Natur- und Artenschutz ausgewählt. Das bedeutet, dass wir Menschen nicht in das Gebiet eingreifen und so der Natur und ihrer Entwicklung freien Lauf lassen. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldumwandlung In Berlin sind wie in anderen Ballungsräumen Wälder immer wieder auch Gegenstand planerischer Abwägungsprozesse und müssen im Zusammenhang mit baulichen oder infrastrukturellen Nutzungsinteressen berücksichtigt werden. Weitere Informationen Waldprodukte Berlins Wälder sind Erholungsgebiete. Sie sind aber auch Lebensraum für unzählige Tiere und Pflanzen, sichern das Berliner Trinkwasser und stabilisieren das städtische Klima. Bei der Pflege dieser multifunktionalen Wälder fallen hochwertige Produkte an, die die Berliner Forsten vermarkten. Weitere Informationen Karte Forstliche Standorteinheiten (Geoportal) Alters- und Bestandesstruktur der Wälder – Forstbetriebskarte (Geoportal/Umweltatlas) Umweltatlas Berlin: Alters- und Bestandesstruktur der Wälder

Anguis fragilis Linnaeus, 1758 Westliche Blindschleiche Reptilien Ungefährdet

Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.

Bebauungsplan Hassel Nr. 1 "Krähenberg"

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bergen weist für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bislang eine Fläche für Wald aus, obwohl hier tatsächlich kein Wald vorhanden ist. Innerhalb der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde statt dessen eine Wohnbaufläche einschließlich einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Übergangsbereich zum östlich angrenzenden Wald ausgewiesen.

Bodendauerbeobachtungsflächen Forst (LEVEL I)

Die Forstverwaltung unterhält in einem landesweiten, stratifizierten Stichprobenetz seit 1986 59 Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF-F) im Wald. Das Stichprobenetz dient der Erfassung des Zustandes und der langfristigen Entwicklung von Waldböden unter dem Einfluss der forstlichen Bewirtschaftung und von Stoffeinträgen aus der Atmosphäre. Darüber hinaus werden Erkenntnisse über die Wirkung unterschiedlicher Bodenzustände bzw. Bodenzustandsentwicklungen auf die Waldvitalität, den Ernährungszustand der Waldbäume und auf die Biodiversität der Waldpflanzen gewonnen. Das Untersuchungsprogramm der BDF-F umfasst folgende Erhebungen: - Periodische Erhebungen des Bodenzustandes (alle 10 Jahre), - Erhebung des Kronenzustandes (jährlich), - Blatt-/Nadelanalysen (alle 5 Jahre), - Bodenvegetation (alle 10 Jahre), Die Daten der BDF-F dienen dem vorsorgendem Bodenschutz und stellen eine wesentliche Entscheidungshilfe für Umwelt- und Bodenschutzmaßnahmen durch forstliche Maßnahmen und im politischen Raum dar. Ergebnisse von drei Aufnahmeperioden (1986-2000) sind in den Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen Mecklenburg-Vorpommern, Heft 5 veröffentlicht.

Forstliche Maßnahmen im NSG 'Am Kronenberg'

Erheblichkeitsabschätzung, Umweltverträglichkeitsprüfung und geplanten Maßnahmen für den Standort des Frauenschuhs im NSG 'Am Kronenberg'

Antrag auf Informationszugang nach dem IZG-SH: Details zum Holzeinschlag und Holzexport im Bahrenhöfer Wohld (2024 & 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich unter Berufung auf das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) den Zugang zu amtlichen Informationen bezüglich des Holzeinschlags im Bahrenhöfer Wohld (Revier Fohlenkoppel). Konkret bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: Zu den aktuellen Waldpflegemaßnahmen (ab August 2026): 1. Wie viel Holz (angegeben in Erntefestmetern EFM) wurde im Zuge der im August 2026 begonnenen Durchforstungs- und Waldpflegemaßnahmen im Bahrenhöfer Wohld entnommen bzw. gefällt? 2. Um welche Baumarten handelt es sich hierbei schwerpunktmäßig und wie verteilt sich die Menge grob auf diese Arten (z. B. Nadelholz/Laubholz)? 3. Welcher Verwertung bzw. welchem Verwendungszweck wird das eingeschlagene Holz zugeführt (z. B. Wertholz für Sägewerke, Industrieholz, Energieholz/Brennholz) und wurde es an regionale Abnehmer veräußert? 4. Wird Holz aus dieser Maßnahme für den Export, insbesondere nach China, bereitgestellt oder an Zwischenhändler verkauft, die diesen Markt bedienen? Wenn ja, um welche Mengen und Baumarten handelt es sich? II. Zum Holzeinschlag im Kalenderjahr 2024: 5. Wie viel Holz (angegeben in Erntefestmetern EFM) wurde im Rahmen von Durchforstungen und Hieben im gesamten Kalenderjahr 2024 im Bahrenhöfer Wohld insgesamt eingeschlagen? 6. Welche Mengen entfielen dabei auf die Hauptbaumarten und wie viel von diesem Holz aus dem Jahr 2024 wurde nachweislich exportiert (insbesondere nach China) bzw. an international agierende Zwischenhändler veräußert? Falls die aktuellen Maßnahmen für 2026 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen oder final abgerechnet sind, bitte ich insoweit um Zusendung der bisher erfassten Zwischenstände oder der geplanten Mengen laut Wirtschaftsplan. Sollte dieser Antrag für mich mit Kosten oder Gebühren verbunden sein, bitte ich Sie, mir dies vor der Erteilung der Auskunft unter Angabe der voraussichtlichen Höhe mitzuteilen. Bitte senden Sie mir die Informationen auf elektronischem Weg an diese E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dorfstr.12 23845 Bahrenhof Email: << Antragsteller:in >>@outlook,com

Betriebliche Planungsdaten, Staatswald

Planungsdaten bezüglich mittel- und langfristig geplanter forstlicher Maßnahmen im Staatswald. (Waldentwicklungsziele und Mischungstypen, Verjüngungen, Holznutzungen, Ästungen)

Gesetzlicher Schutzwald Umwelteinwirkungen

Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse

Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

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