Der Aufgabenschwerpunkt "Nachwachsende Rohstoffe" umfasst die Erarbeitung von Empfehlungen zur Rohstoffbereitstellung für die Energiegewinnung und technische Produktherstellung (z.B. Dämmstoffe, Biokraftstoff, Biogas) sowie die Umsetzung und Begleitung der Forschungsförderung. Zu den nachwachsenden Rohstoffe gehören z.B. schnellwachsende Hölzer, Chinaschilf, Getreide, Roggen, Hanf, Faserpflanzen, Energiepflanzen, Winterraps, halm- und holzartige Biomasse. Unter dem Begriff nachwachsende Rohstoffe werden Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft zusammengefasst, die im Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelsektor verwertet werden. Nachwachsende Rohstoffe umfassen - Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft (z. B. Stroh, Holz aus Waldpflege, Biomasse aus der Landschaftspflege), - Pflanzen aus dem landwirtschaftlichen Anbau (z. B. öl- und stärkehaltige Pflanzen, ein- und mehrjährige Gräser, Faserpflanzen, Heil-, Gewürz- und Aromapflanzen) sowie - unbehandelte Abfallstoffe der Biomasseverarbeitung (Bau- und Industrierestholz, Hobel- und Sägespäne etc.). Zunehmende Bedeutung erlangen sie vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der CO2-Anreicherung der Atmosphäre.
Die Forstverwaltung unterhält in einem landesweiten, stratifizierten Stichprobenetz seit 1986 59 Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF-F) im Wald. Das Stichprobenetz dient der Erfassung des Zustandes und der langfristigen Entwicklung von Waldböden unter dem Einfluss der forstlichen Bewirtschaftung und von Stoffeinträgen aus der Atmosphäre. Darüber hinaus werden Erkenntnisse über die Wirkung unterschiedlicher Bodenzustände bzw. Bodenzustandsentwicklungen auf die Waldvitalität, den Ernährungszustand der Waldbäume und auf die Biodiversität der Waldpflanzen gewonnen. Das Untersuchungsprogramm der BDF-F umfasst folgende Erhebungen: - Periodische Erhebungen des Bodenzustandes (alle 10 Jahre), - Erhebung des Kronenzustandes (jährlich), - Blatt-/Nadelanalysen (alle 5 Jahre), - Bodenvegetation (alle 10 Jahre), Die Daten der BDF-F dienen dem vorsorgendem Bodenschutz und stellen eine wesentliche Entscheidungshilfe für Umwelt- und Bodenschutzmaßnahmen durch forstliche Maßnahmen und im politischen Raum dar. Ergebnisse von drei Aufnahmeperioden (1986-2000) sind in den Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen Mecklenburg-Vorpommern, Heft 5 veröffentlicht.
Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.
Versuch innerhalb des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) Waldumbau durch Bucheckern-Voraussaat (Technik, Keimprozente, Wachstum, Konkurrenz Fi-Naturverjüngung) Waldbautechnik zur Buchen-Saat (Maschinelle, manuelle Verfahren) Aktuelle Bedeutung als Waldumbau-Maßnahmen im Klimawandel
Wälder sind für die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhaltung unseres Planeten von entscheidender Bedeutung. Forstwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen überwachen die Wälder und unterstützen deren Wachstum, Holzproduktion und Pflege. Leider kann die Überwachung großer Waldflächen schwierig und ungenau sein, was für die ordnungsgemäße Erhaltung der Waldgesundheit gefährlich ist. Das EU-finanzierte Projekt DIGIFOREST stellt eine innovative Lösung vor, die die Überwachung und das Datenmanagement für Wälder mithilfe von Robotern und künstlicher Intelligenz verbessert. Durch den Einsatz verschiedener Roboter zur Erfassung von 3D-Raumdaten über Wälder und einzelne Bäume und die anschließende KI-Dokumentation und KI-Darstellung bietet es Forstunternehmen und Verantwortlichen der Politik ein unvergleichliches Instrument.
Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Sachsen ausübt, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere - darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und - Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.
Für Nordrhein-Westfalen wird angestrebt, in jedem Forstlichen Wuchsgebiet die typischen Standorte bzw. Standortmosaike durch eine Naturwaldzelle (Waldfläche, in der keine Bewirtschaftung mehr stattfindet und die sich weitgehend selbst überlassen wird) zu repräsentieren. In den per Verordnung gesicherten Waldflächen soll die natürliche Entwicklung zum Urwald von morgen wissenschaftlich begleitet werden. Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) NRW hat die Ausweisung von 100 Naturwaldzellen mit einer Gesamtfläche von 3000 ha zum Ziel gesetzt. Die Projektgruppe Naturwaldreservate strebt eine Mindestgröße von 20 ha je Naturwaldzelle an, die nur im Ausnahmefall unterschritten werden sollte. Derzeit sind 73 Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. In den Naturwaldzellen erfolgt ein "passives Biomonitoring", wobei in einem Kernbereich von in der Regel 1 ha eine Vermessung von Bäumen und Sträuchern sowie deren mögliche Schädigung kartiert werden. Zusätzlich werden Bodenfeinkartierungen und Erhebungen zur Käfer-, Avi-, Bodenfauna und Pilzflora durchgeführt. Für Naturwaldzellen über 30 ha Größe ist eine Erhebung der allgemeinen Standortdaten, Art, Bestandesdichte, Stammstärke, Baumhöhe, Schäden in einem 100x100 m Feld in einem 10-jährigen Turnus geplant. Die Naturwaldzellen dienen verschiedenen Funktionen: - zur Waldökologischen Grundlagenforschung - zur angewandten Waldbauforschung und -lehre: Naturwaldzellen dienen als regionale waldbauliche Weiserflächen für vergleichbare Wirtschaftswaldstandorte, insbesondere zu Fragen der Waldverjüngung und Waldpflege. Sie sind Eichflächen der Standortkartierung. - Weiserflächen für Naturnähe und Umweltmonitoring: Naturwaldzellen eignen sich als Dauerbeobachtungsflächen, auf denen großräumig wirkende Umweltveränderungen beobachtet werden können. Gleichzeitig entwickeln sie sich zu Referenzflächen zur Beurteilung der genutzten Landschaft hinsichtlich der Beeinträchtigung des Naturha
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