ForWild ist ein Zusammenschluss mehrerer Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Das Forschungscluster bündelt die starken regionalen Kompetenzen in der Wildtierforschung, um aktuelle Aufgaben und zukünftige Herausforderungen im Bereich Jagd- und Wildtiermanagement fundiert, effizient und gesellschaftsverträglich zu lösen. Die Arbeit von ForWild beruht auf 3 Säulen: die gemeinsame wildtierökologische Forschung, stärkere Vernetzung und Austausch sowie die Ausschreibung eines Forschungspreises für Nachwuchswissenschaftler.
EU SPA, Schutzgebiete gem. Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz wesentlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gab es seit 21. Oktober 2025 gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 99 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen im Kreis Südliche Weinstraße und im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Folge des an HPAI erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz gewesen. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt noch immer vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin sehr von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb immer noch auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 12.12.2025 09:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein ( zur Aufhebung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein ( zur Aufhebung ) Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein ( zur Aufhebung ) Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2 Schwäne Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein Die Folge des an HPAI erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz gewesen. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt noch immer vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin sehr von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb immer noch auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 12.12.2025 09:30 Uhr)
Sichere Lebensmittel, Schutz vor ansteckenden Krankheiten und gesunde Tierbestände: Das sind die Aufgaben und Ziele der rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (LUA). Gegründet wurde die Fachbehörde vor 25 Jahren. Ein guter Grund für einen Blick hinter die Kulissen. „Die Arbeit des LUA bleibt oft unsichtbar – aber sie ist immer wichtig“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder bei einem Fachsymposium in Koblenz zum 25. Geburtstag der Behörde. „Ob krankmachende Bakterien in Lebensmitteln, Atemwegserkrankungen bei Menschen oder – wie gerade aktuell zu beobachten – die Geflügelpest bei Wildvögeln: Das LUA ist immer am besten schon dann zur Stelle, bevor es für Menschen und Tiere gefährlich wird.“ Dafür untersuchen Lebensmittelchemiker und spezialisierte Tierärzte gemeinsam mit ihren Laborteams alle Lebensmittel quer durch den Warenkorb. Dr. Markus Böhl, der Präsident des LUA erklärte: „Egal ob Wurst, Fleisch, Käse, Gemüse oder Wein: Wir überprüfen, ob unser Essen und Trinken frei von Schadstoffen und Krankheitserregern ist. Das Gleiche gilt für Arzneimittel, Kosmetik, Kleidung oder Spielzeug“. Insgesamt landen in den Laboren des LUA jährlich knapp 20.000 Lebensmittelproben. Und es geschieht hinter den Kulissen noch viel mehr: Die Humanmediziner und Biologen des LUA finden gemeinsam mit ihren Laborteams heraus, welche Viren und Bakterien die Menschen krankgemacht haben. Weil darin gesundheitsschädliche Bakterien sein können, nehmen sie auch Trinkwasser und Badewasser sehr genau unter die Lupe. Insgesamt untersucht die Abteilung Humanmedizin pro Jahr mehr als 120.000 Proben. Unterdessen sammeln und interpretieren die Epidemiologen kontinuierlich Daten über die Verbreitung von Infektionskrankheiten in Rheinland-Pfalz - zum Beispiel Corona, Tuberkulose oder Grippe. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben aber nicht nur die Gesundheit von Menschen im Blick, sondern auch die Gesundheit von Tieren. Unsere Tierärzte weisen mit ihren Laborteams Krankheitserreger nach, zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit.“ Pro Jahr werden im LUA über 200.000 Proben von Tieren untersucht. Und die Experten helfen dabei, dass sich die Erreger von Tierseuchen nicht weiter ausbreiten. Die Teams an den fünf LUA-Standorten in Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier arbeiten an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Alltag - unabhängig und gerüstet mit viel Fachwissen. „Das ist spannend und sinnstiftend,“ sagt Dr. Markus Böhl, „denn wir tragen dazu bei, dass das Vertrauen der Rheinland-Pfälzer in Lebensmittel, Gesundheit und Verbraucherschutz bleibt.“ Rückblick In vielen Krisen hat sich das LUA in den vergangenen Jahren fachlich bestens bewährt. Zu Beginn der Corona-Pandemie war die Fachbehörde das erste Labor in Rheinland-Pfalz, das Corona-Infektionen sicher beim Menschen nachweisen konnte. Die Humanmediziner des LUA gehörten danach über viele Monate zu den Beraterinnen und Beratern der Landesregierung. Im Juni 2024 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Wenige Wochen später tauchte das Virus auch in einer Hausschweinehaltung auf - für Tierhalter eine Katastrophe. Seither läuft der Seuchenschutz bis heute auf Hochtouren – auch im LUA. Lebensmittelkrisen, die das LUA extrem auf Trab halten, sind zum Glück selten geworden, aber es hat sie gegeben: 2004 waren von den knapp 3.900 im LUA untersuchten Proben tierischer Erzeugnisse 9,5 Prozent verdorben – der Gammelfleisch-Skandal. 2006 warnte das LUA vor gesundheitsschädlichem Weihnachtsgebäck mit Cumarin. 2013 entlarvte das LUA unter anderem die falsch deklarierte „Pferdelasagne“, 2020 ergaben die Untersuchungen des LUA, dass die Eier eines rheinland-pfälzischen Legehennenbetriebs mit gesundheitsschädlichen Dioxinen belastet waren. Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung für die Reputation des guten Tropfens hat. Dem LUA gelangen in den vergangenen 25 Jahren viele historische Nachweise verbotener Praktiken: Illegale Aromatisierungen, das illegale Antipilzmittel Natamycin, illegale Zuckerungen, illegale Wässerungen oder „falscher“ Eiswein.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) breitet sich in Deutschland mit ungewöhnlicher Dynamik aus – auch in Rheinland-Pfalz. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) meldet aktuell drei vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) bestätigte Fälle des hochpathogenen Subtyps H5N1 bei Kranichen im Rhein-Hunsrück-Kreis und im Rhein-Lahn-Kreis sowie bei einer Kanadagans im Rhein-Pfalz-Kreis. In einem Hausgänsebestand im Kreis Südliche Weinstraße und bei Kranichen in den Kreisen Südwestpfalz, Kaiserslautern, Westerwaldkreis, Mayen-Koblenz und Bernkastel-Wittlich hat die landesweit zuständige Tierseuchendiagnostik des LUA den Ausbruch des Subtyps H5N1 ebenfalls nachgewiesen. Aber es steht noch die Bestätigung des FLI aus, dass es sich um die hochpathogene und damit besonders ansteckende und verheerende Variante handelt. Weitere Verdachtsfälle aus ganz Rheinland-Pfalz erreichen das LUA jeden Tag, zuletzt unter anderem mehrere Kraniche auch aus dem Westerwaldkreis und aus den Kreisen Vulkaneifel, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Mayen Koblenz, Rhein-Lahn Kreis, Bernkastel-Wittlich und aus dem Kreis Birkenfeld. Das LUA arbeitet mit Hochdruck daran, das Geflügel schnellstmöglich zu untersuchen und den Kreisverwaltungen positive oder negative Befunde zu melden. Damit es in Rheinland-Pfalz nicht zu Ausbrüchen in großen Geflügelbetrieben wie in anderen Bundesländern kommt, arbeiten die Veterinärbehörden im Hochbetrieb. Sie sind untereinander in engem Kontakt und halten nach weiteren Wildvogelfunden Ausschau. Hintergrund Die Klassische Geflügelpest bzw. die hochpathogene aviäre Influenza ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Der Begriff „Vogelgrippe“ bleibt unscharf. Meist aber werden in der Öffentlichkeit damit Infektionen von Vögeln mit dem hochpathogenen H5N1-Virus aus Asien bezeichnet, das in Europa vor fast zwanzig Jahren erstmals nachgewiesen wurde und nun weltweit verbreitet ist. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Löffler-Institut (FLI) besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.
Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 37 |
| Kommune | 5 |
| Land | 89 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 22 |
| Text | 62 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 83 |
| offen | 34 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 114 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 6 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 46 |
| Keine | 33 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 48 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 39 |
| Lebewesen und Lebensräume | 117 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 115 |
| Wasser | 30 |
| Weitere | 111 |