Auf Einladung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP verhandelten in Panama etwa 300 Delegierte aus über 100 Staaten vom 16. bis 21. April 2012 über mögliche Funktionen, Aufgaben, Rechtsstatus, Verwaltungsstruktur und Finanzierung des neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität (IPBES). Die internationale Gemeinschaft beschloss am 19. April 2012, dass das VN Sekretariat des neuen Gremiums in Bonn angesiedelt werden soll. Das deutsche Angebot überzeugte unter anderem dadurch, dass Bonn bereits Sitz von 18 VN Organisationen mit rund Tausend Beschäftigten im Bereich Umwelt-, Klima- und Naturschutz ist, die überwiegend auf dem UN Campus im ehemaligen Parlamentsviertel am Rhein untergebracht sind. Von besonderer Bedeutung für die künftige Arbeit von IPBES sind die Sekretariate der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), der Wüstenkonvention (UNCCD) und der Bonner Konvention über die wandernden Tierarten (UNEP/CMS).
Am 22. September 2010 wurde in Prag eine von der UNEP unterstützte zweijährige Kampagne zum Schutz von Fledermäusen gestartet. Die Kampagne wird gemeinsam vom Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention/ CMS) und dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (UNEP/EUROBATS) durchgeführt. 2011 stehen die Fledermäuse in Europa im Mittelpunkt der Kampagne, 2012 wird auf der ganzen Welt für die Säugetiere geworben. Sie sollen so mehr positive Aufmerksamkeit als bisher bekommen. Obwohl Fledermäuse wichtiger Bestandteil vieler Ökosysteme auf der ganzen Welt sind, werden sie oft gefürchtet, abgelehnt und verfolgt. Von den weltweit etwa 1.100 Fledermausarten ist deshalb rund die Hälfte bedroht.
Zum ersten Mal wurde eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland erarbeitet und vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 10. März 2014 vorgestellt. Der Gefährdungsgrad einer Art wurde aus ihrer Häufigkeit und ihren Bestandsveränderungen ermittelt. Insgesamt wurde fast ein Viertel aller Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan. Weitere 10 Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die Bestände dieser Arten gehen bereits merklich zurück. Zu ihnen zählen Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper. Nach Ansicht der Autoren der Roten Liste hat Deutschland eine wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs. Das Wattenmeer etwa gilt als das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene als wichtigstes Winterquartier arktischer Wildgansarten. 80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Windenergieanlagen eingeschränkt wird. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintert in Ostdeutschland und leidet dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte. Die Rote Liste wurde durch ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Zusammenschluss deutscher Vogelschutzverbände, -behörden und wissenschaftlichen Institute, eingesetztes Fachgremium erarbeitet. Sie bildet den neuen Fachstandard für die Bewertung der Gefährdung von Vogelarten bei Projekten und Planungen in Deutschland außerhalb der Brutzeit und ergänzt damit die Rote Liste der Brutvögel.
Am 25. Juli wurde von Wissenschaftlern ein etwa zwölf Meter langer Buckelwal vor der Küste von Rügen, von Kap Arkona aus, gesichtet. Vor dreißig Jahren wurde das letzte Mal ein etwa zehn Meter langer Buckelwal in den deutschen Gewässern der Ostsee gesehen.
Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.
Das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wurde am 13. September 1991 im Rahmen der Bonner Konvention abgeschlossen und trat am 29. März 1994 in Kraft. Am 03. Februar 2008 wurde das Abkommensgebiet erweitert und der Name entsprechend angepasst (Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See). ASCOBANS deckt alle in dem Gebiet vorkommenden Zahnwalarten mit Ausnahme des Pottwals ab.
Das UN-Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS - Bonner Konvention), seine speziellen Abkommen zu Walen, Delphinen und Schweinswalen, das Abkommen zum Schutz von Walen und Delphinen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer (ACCOBAMS) und das Abkommen zur Erhaltung von Kleinwalen in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) haben gemeinsam mit der Whale and Dolphin Conservation Society (WDCS) das Jahr 2007 zum Jahr des Delphins erklärt.
Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagte die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt. Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren: Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren. Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.
Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe von Natur in NRW ist die Entwicklung und Umsetzung von Entschneidungskonzepten. Denn die Zerschneidung von Habitaten und Lebensraumnetzen durch vom Verkehr stark frequentierte Straßen ist eine der bedeutendsten Ursachen für die Gefährdung insbesondere von großräumig wandernden Tierarten. Im LANUV wurden im Vorfeld Suchräume für Querungshilfen für die Zielarten Wildkatze, Rothirsch und einige Fledermausarten ermittelt. Anhand der Ergebnisse konnten in den letzten Jahren mehrere große Grünbrücken gebaut und nach Fertigstellung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Berichtet wird am Beispiel einiger Querungshilfen über deren Akzeptanz durch die Wildtiere. Im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen werden auch die Auen der Fließwässer naturnah gestaltet. An der Lippe wurde nun der Erfolg der Anlage künstlicher Dünen in der Lippeaue anhand von Vegetationsentwicklung untersucht. Die Ergebnisse sind im vorliegenden Heft zusammengefasst. Ebenfalls in dieser Ausgabe von Natur in NRW nachzulesen ist eine Studie, die zeigt, dass sich einige klimasensitive, nicht-einheimische Gehölze zunehmend in den urbanen Wäldern des Ruhrgebietes ausbreiten. Besonders Walnuss und Lorbeerkirsche sind im Ruhrgebiet auf dem Vormarsch. Die hier vorgestellte Untersuchung analysiert die Faktoren der Ausbreitung. Für das Überwinden von Barrieren in Fließgewässern, wie sie unter anderem auch Wasserkraftanlagen darstellen, benötigen Fische erhebliche Kraftanstrengungen. Der Stress, dem die Fische dabei ausgesetzt werden, wurde in einer Untersuchung ermittelt, deren Ergebnisse in diesem Heft dargestellt werden. Nicht ausreichend gesicherte Strommasten stellen vor allem für Störche, Eulen und Greifvögel Todesfallen dar. Das Bundesnaturschutzgesetz sah darum vor, gefährliche Masten bis Ende 2012 technisch nachzurüsten. Natur in NRW schildert das Vorgehen bei der Umrüstung durch die Netzbetreiber in NRW, die die Freileitungen termingerecht umgerüstet haben.
Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.
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Bund | 38 |
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Ereignis | 8 |
Förderprogramm | 24 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 4 |
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