Bei den globalen Veränderungen und deren Mitigation durch Umstellung auf erneuerbare Energiequellen (z. B. Offshore-Wind- und Solarparks) müssen nachteilige Auswirkungen auf die Lebensräume im Meer besser erkannt und vermieden werden. So hat die internationale Fischereipolitik in letzter Zeit der marinen Aquakultur Vorrang eingeräumt, um die globale Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vieler Staaten zu gewährleisten, ohne deren tatsächliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu kennen. Das Verständnis der räumlichen Ökologie freilebender Tiere, einschließlich ihrer Verbreitung, Bewegungen und Wanderungen, ihrer Phänologie und ihrer Ernährung, führt zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung. So können beispielsweise Bemühungen zur Erhaltung wandernder Populationen, die sich ausschließlich auf Brutgebiete konzentrieren, diese Populationen nicht vor Bedrohungen entlang der Wanderrouten oder in Nicht-Brutgebieten schützen. Tierbewegungen und Wanderungen sind auch deshalb wichtig, weil sie das Verhalten, die Lebensweise und sogar die Anatomie vieler Arten beeinflussen. Darüber hinaus kann sich das Wander- und Ernährungsverhalten innerhalb und zwischen den Arten und Populationen unterscheiden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die auf jeder dieser Ebenen genutzten Routen und Nichtbrutgebiete zu ermitteln, zumal sie auch mit unterschiedlichen Bedrohungen verbunden sein können. Darüber hinaus kann die Untersuchung verschiedener Populationen auch dazu beitragen, zu verstehen, ob die räumliche Ökologie der Art durch genetischen und/oder Umweltvariablen bestimmt wird. Eine Möglichkeit, die Bewegungen und die Verteilung außerhalb der Fortpflanzungszeit bei wandernden Arten zu bestimmen, und zwar neuerdings auch bei den kleinsten Arten, ist der Einsatz von Geolokatoren auf Lichtniveau. Darüber hinaus können feinräumige Bewegungen mit dem kleinsten GPS-Gerät von nur 0,95 g verfolgt werden. Sturmschwalben (Familien Hydrobatidae und Oceanitidae) sind die kleinsten Seevögel und für die Forscher normalerweise nur zugänglich, wenn sie während der Brutzeit in den Kolonien an Land sind. Daher ist es besonders schwierig, sie außerhalb dieses Zeitraums zu untersuchen, wenn sie sich irgendwo auf dem Meer aufhalten und während dieser Zeit wandern und normalerweise ihr Gefieder mausern. Von den meisten Arten ist bekannt, dass sie sich während der Brutzeit bevorzugt von Ichthyoplankton und Zooplankton ernähren, und oft wird diese Beute zusammen mit einem relevanten Anteil an Mikroplastik verzehrt. Obwohl die Interaktion von Sturmschwalben mit anthropogenen Offshore-Aktivitäten teilweise untersucht wurde, zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, wichtige Erkenntnisse über die globale räumliche Ökologie dieser wenig erforschten Taxa zu sammeln und dazu beizutragen, Wissenslücken in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere und die anthropogenen Einflüsse auf sie entlang der europäischen Meere zu bewerten.
In Rheinland-Pfalz erfüllen die Natura 2000 Gebiete die IUCN Kategorie IV (Habitat Species management area). Category IV protected areas aim to protect particular species or habitats and management reflects this priority. Many category IV protected areas will need regular, active interventions to address the requirements of particular species or to maintain habitats, but this is not a requirement of the category. Primary objective To maintain, conserve and restore species and habitats. Other objectives: To protect vegetation patterns or other biological features through traditional management approaches; To protect fragments of habitats as components of landscape or seascape-scale conservation strategies; To develop public education and appreciation of the species and/or habitats concerned; To provide a means by which the urban residents may obtain regular contact with nature. Distinguishing features Category IV protected areas usually help to protect, or restore: 1) flora species of international, national or local importance; 2) fauna species of international, national or local importance including resident or migratory fauna; and/or 3) habitats. The size of the area varies but can often be relatively small; this is however not a distinguishing feature. Management will differ depending on need. Protection may be sufficient to maintain particular habitats and/or species. However, as category IV protected areas often include fragments of an ecosystem, these areas may not be self-sustaining and will require regular and active management interventions to ensure the survival of specific habitats and/or to meet the requirements of particular species. A number of approaches are suitable: Role in the landscape/seascape Category IV protected areas frequently play a role in “plugging the gaps” in conservation strategies by protecting key species or habitats in ecosystems. They could, for instance, be used to: Protect critically endangered populations of species that need particular management interventions to ensure their continued survival; Protect rare or threatened habitats including fragments of habitats; Secure stepping-stones (places for migratory species to feed and rest) or breeding sites; Provide flexible management strategies and options in buffer zones around, or connectivity conservation corridors between, more strictly protected areas that are more acceptable to local communities and other stakeholders; Maintain species that have become dependent on cultural landscapes where their original habitats have disappeared or been altered. What makes category IV unique? Category IV provides a management approach used in areas that have already undergone substantial modification, necessitating protection of remaining fragments, with or without intervention. Category IV differs from the other categories in the following ways: Category Ia Category IV protected areas are not strictly protected from human use; scientific research may take place but generally as a secondary objective. Category Ib Category IV protected areas can not be described as “wilderness”, as defined by IUCN. Many will be subject to management intervention that is inimical to the concept of category Ib wilderness areas; those that remain un-managed are likely to be too small to fulfil the aims of category Ib. Category II Category IV protected areas aim their conservation at particular species or habitats and may in consequence have to pay less attention to other elements of the ecosystem in consequence, whereas category II protected areas aim to conserve fully functional ecosystems. Categories II and IV may in some circumstances closely resemble each other and the distinction is partly a matter of objective – i.e., whether the aim is to protect to the extent possible the entire ecosystem (category II) or is focused to protect a few key species or habitats (category IV). Category III The objective of category IV areas is of a more biological nature whereas category III is site-specific and more morphologically or culturally oriented. Category V Category IV protected areas aim to protect identified target species and habitats whereas category V aims to protect overall landscapes/seascapes with value for nature conservation. Category V protected areas will generally possess socio-cultural characteristics that may be absent in IV. Where category IV areas may use traditional management approaches this will explicitly be to maintain associated species as part of a management plan and not more broadly as part of a management approach that includes a wide range of for-profit activities. Category VI Management interventions in category IV protected areas are primarily aimed at maintaining species or habitats while in category VI protected areas they are aimed at linking nature conservation with the sustainable use of resources. As with category V, category VI protected areas are generally larger than category IV.
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz des Seggenrohrsänger verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert.
Das EO-MOVE Projekt befasst sich mit der Kartierung, Modellierung und Vorhersage der Habitatnutzung von Zugvögeln während ihrer Migrationsphase am Beispiel der Blässgans (Anser albifrons). Das Projekt besteht aus zwei Kernkomponenten: erstens der Erfassung und Analyse GPS basierter Bewegungsdaten einzelner Blässgänse, sowie, zweitens, der Charakterisierung kleinskaliger Habitateigenschaften mittels fernerkundlicher Methoden. Ziehende Tierarten haben eine besondere ökologische Bedeutung indem sie Biodiversität und Ökosystemfunktionen räumlich getrennter Regionen über weite Strecken verbinden. Das Verständnis von Bewegungsmustern und Habitatnutzung ziehender Vögel ist im Kontext globaler Veränderungen daher von besonderer Bedeutung. In internationalen Übereinkommen wie der Convention on Biological Diversity (CBD) und der 'Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals' (CMS) verpflichteten sich zahlreiche Unterzeichnerstaaten deshalb insbesondere dem Schutz migrierender Arten. Aus diesen Übereinkommen ergibt sich ein Mandat zur Erforschung von Habitatansprüchen migrierender Arten und deren Migrationsrouten, sowie dem Monitoring von Habitatverfügbarkeit und -zustand, und wenn nötig, deren Schutz und Wiederherstellung. Aufgrund der nicht-stationären, grenzüberschreitenden Charakteristik natürlicher Migrationsprozesse stellt dies eine besondere methodische und logistische Herausforderung dar. Benötigt werden sowohl präzise Informationen über das Migrationsverhalten sowie regelmäßige, flächendeckende Umweltinformationen an dynamisch variierenden Orten, die sich in hinreichender räumlicher und zeitlicher Auflösung nur aus satellitengestützten Erdbeobachtungsdaten gewinnen lassen. Im Rahmen des EO-MOVE Projektes werden daher mittels verschiedener Fernerkundungssysteme Umweltansprüche von Blässgänsen auf ihrem Frühjahreszug von Zentraleuropa nach Nordrussland untersucht. Blässgänse reagieren sensibel auf Habitatänderungen und wählen Futter- und Ruhegebiete sehr kleinräumig und zeitspezifisch, weshalb deren Habitatwahl mit den bisher grob aufgelösten Landnutzungsdaten nicht in der ökologisch benötigten Auflösung analysiert werden konnte. Vorrangig werden die durch das EU Copernicus Programm verfügbaren Sentinel-1 und Sentinel-2 Satellitenkonstellationen verwendet. Beide Missionen sind operationell angelegt und sind daher potentiell für den Aufbau eines Monitoringsystems geeignet. Durch die hohe zeitliche Wiederholrate erlauben diese Konstellationen es außerdem zum ersten Mal wichtige Faktoren in einer ökologisch relevanten zeitlichen und räumlichen Auflösung zu erfassen, wie beispielsweise den Beginn der Vegetationsperiode oder Landnutzungsdynamiken wie Nutzungsintensität. Diese fernerkundlichen Produkte werden mit den aus GPS tracking gewonnenen Bewegungsmustern der Blässgänse verschnitten, um kleinskalige Habitatansprüche zu identifizieren und potentiell geeignete Habitate räumlich und zeitlich vorherzusagen.
Zum ersten Mal wurde eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland erarbeitet und vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 10. März 2014 vorgestellt. Der Gefährdungsgrad einer Art wurde aus ihrer Häufigkeit und ihren Bestandsveränderungen ermittelt. Insgesamt wurde fast ein Viertel aller Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan. Weitere 10 Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die Bestände dieser Arten gehen bereits merklich zurück. Zu ihnen zählen Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper. Nach Ansicht der Autoren der Roten Liste hat Deutschland eine wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs. Das Wattenmeer etwa gilt als das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene als wichtigstes Winterquartier arktischer Wildgansarten. 80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Windenergieanlagen eingeschränkt wird. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintert in Ostdeutschland und leidet dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte. Die Rote Liste wurde durch ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Zusammenschluss deutscher Vogelschutzverbände, -behörden und wissenschaftlichen Institute, eingesetztes Fachgremium erarbeitet. Sie bildet den neuen Fachstandard für die Bewertung der Gefährdung von Vogelarten bei Projekten und Planungen in Deutschland außerhalb der Brutzeit und ergänzt damit die Rote Liste der Brutvögel.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Europa | 1 |
| Land | 9 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 20 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 8 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 37 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 20 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 16 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 39 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 39 |
| Wasser | 19 |
| Weitere | 37 |