Die kleine, fast völlig zugewachsene Insel am Westufer der Unterhavel ist für ihren Vogelreichtum bekannt. Graureiher und Kormorane haben hier Brutkolonien, der seltene Schwarzmilan zieht seine Jungen groß und selbst der majestätische Seeadler lässt sich gerne auf den hohen Bäumen der Insel nieder. Die Wasserflächen rund um die Insel, die im Sommer von gelbblühenden Teichrosenfeldern bedeckt sind, werden im Winter von überwinternden Wasservögeln aufgesucht. Der sehr dichte Baumbestand auf der Insel bleibt völlig sich selbst überlassen. Holzbewohnende Insekten und Pilze finden im nicht entfernten Totholz reichen Lebensraum. Die Insel darf nicht betreten werden. Von der BVG-Fähre aus, deren Route direkt an der Insel vorbei führt, sind jedoch die Brutkolonien von Graureiher und Kormoran einsehbar. Von der Kladower Uferpromenade am Imchenplatz aus kann man die Schönheit des Landschaftsbildes der Havel mit der unbesiedelten Insel Imchen und den vorgelagerten Teichrosenbeständen erleben. Einige Bänke an der Uferpromenade bieten einen guten Ausblick auf die Insel. Mehrere Cafés und Restaurants laden zum Verweilen und Schauen ein. Vom Imchenplatz aus lohnt sich eine Radtour in südlicher Richtung zum Sacrower See und zur Heilandskirche. In Richtung Gatow kann man über den Gutspark Kladow auf einem angelegten Wanderweg am Ufer entlang spazieren. Lohnenswert ist es die BVG-Fähre, die zwischen Kladow und Wannsee verkehrt, zu benutzen. Die Route führt direkt an der Insel vorbei, so dass man bei der Überfahrt einen Blick auf die Brutkolonien erhaschen kann. Für Wassersportler signalisieren Bojen die Schutzgebietsgrenze, die nicht überfahren werden darf. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Die Grundlage der Grünen Hauptwege bildet das Berliner Freiraumsystem aus dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro 2016). Ein Ziel des Berliner Landschaftsprogramms ist es, die Wohngebiete – abseits stark befahrener Straßen – mit attraktiven Erholungsräumen zu verbinden und gleichzeitig eine sichere, umweltfreundliche, gesundheitsfördernde und “grüne“ Alternative zum Autoverkehr zu schaffen. Dies wird durch ein Netz aus Grünen Hauptwegen, dessen Netzknoten aus Parkanlagen und Naherholungsgebieten bestehen, ermöglicht. Entlang von Gewässern, grünen Korridoren, Bahnlinien und Nebenstraßen erstreckt sich von Landesgrenze zu Landesgrenze das “Grüne Achsenkreuz”, dessen grünes Herz der Große Tiergarten ist. Das grüne Achsenkreuz wird durch den Spreeweg ( Weg Nr. 1 ), den Nord-Süd-Weg ( Weg Nr. 5 ) und den Tiergartenring ( Weg Nr. 19 ) erfahrbar. Unmittelbar um die dicht bebaute Berliner Innenstadt liegt ein Ring von Volksparken, Kleingärten und Friedhöfen, der sogenannte „Innere Parkring“. Er wurde – dank einer vorausschauenden Stadtentwicklungsplanung in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – als Beitrag zu gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Berlinerinnen und Berliner geschaffen. Neuere Parkanlagen wie der Mauerpark, das Schöneberger Südgelände und das Tempelhofer Feld ergänzen die historischen Grünräume. Der Innere Parkring ist durch den gleichnamigen Weg Nr. 18 erlebbar. Im äußeren Berliner Stadtgebiet, entstand in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ein zweiter Ring, der “Äußere Parkring“. Er verbindet die Großsiedlungen der 70er und 80er Jahre sowie die neuen Entwicklungsgebiete mit vielen eingestreuten kleinen und großen Parkanlagen und den vier großen Naherholungsgebieten an Tegeler See, Wannsee, und Müggelsee sowie auf dem Berliner Barnim. Er setzt sich zusammen aus (Teil-)Strecken von 6 grünen Hauptwegen: Havelseenweg ( Weg Nr. 12 ), Barnimer Dörferweg ( Weg Nr. 13 ), Wuhletalweg ( Weg Nr. 14 ), Teltower Dörferweg ( Weg Nr. 15 ), Humboldt-Spur ( Weg Nr. 16 ) und Teltowkanalweg ( Weg Nr. 17 ). Weitere radiale Grünzüge ergänzen das Freiraumsystem und verknüpfen die Innenstadt mit den grenzüberschreitenden Landschaftsräumen in Brandenburg. Hierzu gehören der Heiligenseer Weg ( Weg Nr. 3 ), der Lübarser Weg ( Weg Nr. 4 ), der Lindenberger Korridor ( Weg Nr. 6 ), der Hönower Weg ( Weg Nr. 7 ), der Kaulsdorfer Weg ( Weg Nr. 8 ), der Dahmeweg ( Weg Nr. 9 ), der Britz-Buckower-Weg ( Weg Nr. 10 ), der Wannseeweg ( Weg Nr. 11 ). Der Spandauer Weg ( Weg Nr. 2 ) macht die westliche Stadtgrenze zum Havelland erlebbar. 1994 – Festlegung von Idealstrecken Um den Wirkungsgrad von Grünflächen und Parks zu verbessern, strebt das Berliner Landschaftsprogramm von 1994 ein engmaschiges grünes Netz an, dass Grünflächen untereinander und mit den Siedlungsgebieten verknüpft. Diese Grünzüge stellen zugleich ein attraktives Fuß- und Radwegenetz dar. Als “Idealstrecken” werden hierbei die Wegführungen bezeichnet, die zusammen mit Parkanlagen und anderen Erholungsgebieten das “Berliner Freiraumsystem” der gesamtstädtischen Landschaftsplanung bilden. 2004 – Kooperationsprojekt “Ein Plan für “Grüne Hauptwege Berlin” ehemals “20 grüne Hauptwege” 2004 wird das vorbereitende Kooperationsprojekt “Ein Plan für 20 grüne Hauptwege“ zwischen BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorangetrieben. Dank der Beteiligung von über 100 ehrenamtlichen Flaneuren an dem Projekt kann das Wegenetz optimiert werden. Dabei werden die vorhandenen Lücken im Wegenetz ermittelt und Vorschläge für ihre Behebung oder für temporäre Umwege gesammelt. 2005 – Erste digitale Wanderkarte Über den FIS-Broker, der zentralen Anwendung Berlins für die Recherche und Präsentation von Geodaten, wird zum ersten Mal das zu diesem Zeitpunkt begehbare Netz der 20 grünen Hauptwege inklusive temporärer Umwege abgebildet. Die digitale Karte entsteht auf Grundlage der Flaneure-Berichten. 2006 – Kooperationsvereinbarung auf Gegenseitigkeit Zwischen dem BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird im März 2006 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die eine Zusammenarbeit zur Umsetzung der 20 grünen Hauptwege beinhaltet. Ziel ist es, möglichst zeitnah das Netz der 20 grünen Hauptwege für die Erholungssuchenden begehbar und erlebbar zu machen. 2007 – Faltblatt „Flanieren entlang der Stadtspree“ Das Faltblatt “Flanieren entlang der Stadtspree – Einer von 20 grünen Hauptwegen lädt ein” wird von der ehemaligen Abteilung I der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es zeigt den Verlauf des Spreeweges (Weg Nr. 1) zwischen Schloss Charlottenburg und Rummelsburger Bucht. Zusätzlich präsentiert das Faltblatt mehr als 50 interessante Orte entlang der Strecke, die in der Entwicklung von Berlin eine wichtige Rolle spielten oder spielen werden. Der Flyer, 2013 nochmals aufgelegt, ist heute vergriffen. 2008 – Erste analoge Wanderkarte Ende 2007 entsteht eine Public-Private-Partnership zwischen dem Berliner Piekart Verlag, Naturschutzverbänden und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 2008 wird eine erste Gesamtnetzwanderkarte in die Buchläden gebracht. Bereits im Mai 2008 ist die gemeinsam produzierte Übersichtskarte mit dem Titel “Flanieren – Spazieren – Wandern” in fast allen Berliner Buchhandlungen sowie im gut sortierten Pressesortiment erhältlich. 2018 stellt der Verlag seine Verlagstätigkeit ein. 2009 – Faltblatt “Grünes Band Berlin” Zum 20. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Faltblatt vor, welches sich – in Anlehnung an das Europäische Grüne Band – den heute noch weitgehend erhaltenen Flächen des ehemaligen Mauerstreifens widmet. Der vorgestellte nördliche Wegeabschnitt des innerstädtischen Mauerweges ist Teil des Nord-Süd-Weges ( Weg Nr. 5 ). 2010 – Zweite analoge Wanderkarte Als zweiter Verlag nimmt der Dr. Barthel Verlag die 20 grünen Hauptwege in seine Große Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ in der 1. Auflage 2010 auf. seit 2010 – Markierung der Wege Die Erstmarkierung des gesamten Wegenetzes wird 2010 vom Kompetenzzentrum für Ingenieurbiologie e.V. durchgeführt. Dank einer Patenschaftsvereinbarung mit dem Berliner Wanderverband e.V. und seinen angeschlossenen Wandervereinen werden die markierten Wege seitdem jährlich begangen, kontrolliert und mit einer weiß-blau-weißen Markierung vor Ort kenntlich gemacht. Die Berichte der ehrenamtlichen “Wegepaten” sind Basis für die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Wegverläufe. Der neueste, offiziell abgestimmte Stand wird jedes Jahr im Mai von der Senatsverwaltung veröffentlicht. 2014 – Prioritätenkonzept zum Lückenschluss Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat 2014 eine Untersuchung der noch bestehenden Lücken im Wegenetz in Auftrag gegeben (Prioritätenkonzept zur Lückenschließung der 20 grünen Hauptwege). Es enthält konkrete Aussagen zum Zustand der Lücken, Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung des Wegenetzes und Schließung der Lücken sowie Aussagen zum Aufwand und Priorität der Lückenschließung. seit 2018 – Machbarkeitsstudien zum Lückenschluss Auf Grundlage des o.g. Prioritätenkonzeptes wurden für ausgewählte Lücken, deren Schließung realistisch erscheint, detailliertere Untersuchungen im Rahmen von sogenannten Machbarkeitsstudien beauftragt. Diese sollen u.a. durch Festlegung von durchzuführenden Maßnahmen und Arbeitsschritten, Prüfung der Grundstücksverfügbarkeit sowie Kostenschätzungen die Machbarkeit einer Lückenschließung darlegen. seit 2021 – Analoge Kartenausschnitte zum Download Zusätzlich zu den Daten für die digitale Weiterverwendung werden ab Mai 2021 auch PDF Dateien zum Download bereitgestellt. Diese können von jedermann ausgedruckt werden, wenn die analoge Wanderkarte des Dr. Barthel Verlags nicht zur Hand ist und auch die digitalen Endgeräte nicht zum Einsatz kommen (sollen). 2021 – Aktuelle analoge Wanderkarte Auch in der 3. Auflage der Großen Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ des Dr. Barthel Verlags von April 2021 finden sich die 20 grünen Hauptwege wieder (ISBN: 978-3-89591-148-4). 2021-2025 – Planung und Umsetzung einer professionellen Beschilderung der Grünen Hauptwege Im Frühjahr 2021 startete ein Kooperationsprojekt mit der Verkehrsabteilung mit dem Ziel, die Beschilderung aller Grünen Hauptwege mit gut sichtbaren Vollwegweisern und Zwischenmarkierungen zu planen. Um die Wiedererkennbarkeit der Wege zu verbessern, wurde ein neues Logo für die Grünen Hauptwege entwickelt. Die Beschilderung ist eines der 12 Modellprojekte zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (Fußverkehrsteil). Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt zwischen 2024 und 2025. Die Wartung der Beschilderung wird von der Grün Berlin GmbH übernommen. 2025 – Flyer zu den Grünen Hauptwegen Mit der neuen Beschilderung wird für jeden Grünen Hauptweg ein eigener Flyer erarbeitet. Die Flyer liegen u.a. in der Broschürenstelle der SenMVKU (Am Köllnischen Park 3 in Berlin-Mitte) aus und sind online bestellbar . Neben einer Übersichtskarte zum Wegeverlauf bietet der Flyer interessante Infos zu ausgewählten Highlights auf dem Weg.
Allgemeines und Nutzungsgeschichte Erste Untersuchungen – Schadenssituation Sanierungsmaßnahme zur Grundwassersicherung Grundwasserüberwachung und Hydrogeologie Hydrogeologie Belastungssituation Aktuelle Gefährdungsabschätzung Grundwasser Deponiegasproblematik Die „Deponie Wannsee“ befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Jahre 1954 in ausgebeuteten Kies- und Sandgruben angelegt und bis 1982 von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) betrieben. Sowohl morphologisch als auch historisch lassen sich zwei ungleich große Flächen unterscheiden. Den nördlichen Deponiebereich bildet der etwa 13 ha große “Hirschberg” mit einer maximalen Höhe von rund 76 mNN, der in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeschüttet wurde und den älteren Teil der Ablagerung darstellt. Im Südosten grenzt der ca. 39 ha große eigentliche Deponiebereich mit einer maximalen Höhe von 91 mNN an, der seit Anfang der siebziger Jahre entstand und an seiner höchsten Stelle ein fast ebenes, etwa 3 ha großes Deponieplateau besitzt. Die Gesamtfläche der Altablagerung beträgt ca. 52 ha. Während der Betriebszeit der Deponie wurde ein verdichtetes Abfallvolumen von ca. 11,7 Millionen m³ verbracht. Davon entfallen rund 3,05 Mio. m³ auf den alten Deponiebereich (Betriebszeit 1956–1967) sowie rund 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967–1980). Das Abfallinventar besteht zu ca. 44 % aus Haus- und Gewerbeabfällen, zu ca. 52 % aus Bodenaushub und Bauschutt sowie zu ca. 4 % aus Sonderabfällen wie Altölen und Flüssigschlämmen, die seit 1971 in 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, abgelagert wurden. Die Deponie Wannsee wurde nahezu vollständig mit einer etwa 0,5 m bis 2,5 m mächtigen Schicht aus unterschiedlichen Bodenmaterialien oder Bauschutt abgedeckt. Eine technische Basisabdichtung besteht aufgrund ihres Alters nicht. Die Ablagerungsbasis bildet der anstehende eiszeitliche Geschiebemergel mit seinen stauenden Eigenschaften, der jedoch nicht flächig ausgebildet ist und im Zuge des Kiesabbaus möglicherweise teilweise ausgedünnt oder ausgeräumt wurde. Für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen wäre der unterlagernde Geschiebemergel unabhängig einer erforderlichen technischen Basissicherungen von vornherein zu geringmächtig gewesen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Zeitgleich wurde ein Gasabsaugsystem ohne behördliche Veranlassung errichtet und in Betrieb genommen. Das entstehende Deponiegas wurde gefasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum energetisch verwertet und zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wurde das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das Helmholtz-Zentrum zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer der Altablagerung, den Berliner Forsten. Die „Deponie Wannsee“ fällt aufgrund Ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die Deponieverordnung. Sie gilt daher weder als Deponie noch als Altdeponie. Sie fällt als Altablagerung unter das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG). Das Altablagerungsgelände wird gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG als Altlast kategorisiert. Die von der Altablagerung ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter Grundwasser, Boden, Mensch und Pflanze werden nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt bewertet. Seit 2004 sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gemäß Berliner Betriebegesetz für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erkundung sowie zur Sicherung und Sanierung der Altablagerung verantwortlich. Die Altablagerung wird heute als Wald genutzt. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Altablagerung befindet sich in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Die ersten Untersuchungen an der Altablagerung Wannsee Ende der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten ausschließlich unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes. Diese belegten im Umfeld der „ehemaligen Deponie“ einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Grundwassermessstellen im Bereich der Altablagerung errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser als auch die verschiedenen weiteren Grundwasserhorizonte erschlossen. Insbesondere die Sickerwassermessstellen zeigten ein für Hausmüll typisches Emissionsspektrum. Bei weiteren umfangreichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (2001, vor Änderung des Betriebegesetzes) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine sogenannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt (2002–2004). Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2014 gutachterlich bestätigt. Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Wasserhaushaltsschicht und der anschließenden Bepflanzung und Anwuchspflege, die den BSR oblag, waren Teilbereiche der Altablagerung eingezäunt um eine Beschädigung durch Wildfraß ausschließen zu können. 2017 wurde das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Pflege übergeben. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. Das begleitende Grundwassermonitoring orientierte sich zunächst an der Deponieverordnung und es wurden überwiegend Summenparameter gemessen. Die seit 2015 durchgeführte Anpassung des Monitorings an die Untersuchungsparameter der Altlastenbewertung ergab zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus und Zustandes der alten Messstellen und deren hydrogeologischer Zuordnung. Analytisch zeigte sich eine diffuse, deponiebürtige Beeinflussung des Schichten- und Grundwassers. Dabei treten insbesondere Schwermetalle sowie anorganische (hauptsächlich Bor, Chlorid, Cyanide und Ammonium) und organische Schadstoffe (hauptsächlich LHKW, Phenole und MKW) auf. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Deponiekörper nehmen die Belastungen ab. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten dabei im unmittelbaren Bereich der Altablagerung und im nahen Abstrom auf. Zur Einrichtung eines standortbezogenen Grundwassermonitorings war es erforderlich die bestehenden Grundwassermessstellen aufgrund ihres Alters auf Zustand, Funktionalität und Eignung hinsichtlich des Filterausbaues und der hydrogeologischen Zuordnung zu überprüfen. Es wurde eine Standortbewertung und Defizitanalyse (2019) durchgeführt. Neben der hydrogeologischen Aufarbeitung und Zuordnung der Messstellen wurden in Defizitbereichen zahlreiche neue Messstellen (2021) errichtet. Im Bereich der Altablagerung Wannsee sind drei Grundwasserleiter (GWL) vorhanden. Der obere Grundwasserleiter (Weichsel) ist als Schichtenwasser ausgebildet. Er wird als Schichtenwasser oder auch als „Sickerwasserhorizont“ angesprochen. Der unterlagernde, stauende Geschiebemergel ist im Bereich der Altablagerung Wannsee nahezu flächendeckend aber zum Teil sehr ausgedünnt vorhanden. Das Schichtenwasser ist stark abhängig vom Niederschlagsangebot. Aufgrund der zum südlich gelegenen Griebnitzsee hinabfallenden und auskeilenden Geschiebemergelschicht wird vornehmlich hier das Schichtenwasser angetroffen. Im Norden und Nordosten ist das Schichtenwasser aufgrund der Hochlage des Geschiebemergels eher nur temporär bei Starkregen anzutreffen. Durch das Auslaufen des Geschiebemergels im Süden besteht hier eine hydraulische Verbindung zum tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Die stellenweise Ausdünnung des Mergels und die auftretenden durchlässigeren Mergelsande verursachen örtlich hydraulische Verbindungen zum tiefer gelegenen Hauptgrundwasserleiter. Aufgrund lokaler toniger Zwischenlagen teilt sich dieser in einen GWL 2.1 und GWL 2.2 zwischen denen grundsätzlich eine hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wird aufgrund der, die Wannseehalbinsel umgebenden Rinnenstrukturen, jeweils durch die vorgelagerten Vorfluter bestimmt. Im Bereich der Deponie Wannsee ist zentral eine von Nordwest nach Südost verlaufende Grundwasserscheide ausgebildet, die dafür verantwortlich ist, dass das Grundwasser im südlichen und südwestlichen Bereich und Umfeld der Altablagerung Wannsee in Richtung Griebnitzsee strömt. Im Norden und Nordwesten ist die Fließrichtung zur Havel gerichtet und der nordöstliche Bereich strömt Richtung Stölpchensee. Im Liegenden des GWL 2 folgen die bindigen Holsteintone, die den Grundwasserleiter GWL 3 aus elsterzeitlichen und miozänen Sedimenten bedecken. Diese stauenden Sedimente des Holstein Interglazials sind im Südwesten der Altablagerung Wannsee nur lückenhaft ausgebildet, so dass auch hier eine grundsätzliche hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung im GWL 3 weist eine nach Nordosten gerichtete Grundwasserströmung auf. Für das Grundwassermonitoring 2022 wurden insgesamt 61 Messstellen für die Stichtagsmessung berücksichtigt, eine analytische Probenahme erfolgte an 52 Grundwassermessstellen. Im Schichtenwasser zeigten sich die stärksten Belastungen mit Schwermetallen, insbesondere Blei, Kobalt, Nickel und Zink sowie Chlorid, Bor, Cyaniden und Phenolen. Vereinzelt wurden auch organische Schadstoffe wie Naphthalin, BTEX, LHKW und Ammonium nachgewiesen. Die Belastungen waren diffus verteilt und in der Höhe schwankend. Im Hauptgrundwasserleiter (GWL 2) nehmen die Belastungen durch Schwermetalle deutlich ab. Bei den organischen Parametern treten nur lokale Belastungen auf. Die betroffenen Messstellen liegen dabei im unmittelbaren nördlichen, nordwestlichen und südwestlichen Abstrom der Altablagerung Wannsee. Im entfernteren Abstrom liegen nur noch vereinzelt erhöhte Schadstoffgehalte vor, so dass sich die Schadstoffbelastungen auf das nahe Umfeld der Altablagerung Wannsee begrenzen. Der dritte Grundwasserleiter (GWL 3) stellt sich weitestgehend unbelastet dar. Nur sehr vereinzelt und lokal treten leichte Überschreitungen der GFS-Werte nach der LAWA (2016) auf. Insgesamt zeigt sich eine deponiebürtige Beeinflussung des Hauptgrundwasserleiters. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Ablagerungskörper nehmen die Belastungen ab. Der am Standort vorhandene Geschiebemergel bietet durch Fehlstellen und Mächtigkeitsschwankungen keine ausreichende Barriere gegenüber vertikaler Versickerung des Schichtenwassers. Die höchsten Schadstoffbelastungen und meisten GFS-Überschreitungen weisen die im Bereich der Altablagerungen bzw. die in deren unmittelbaren Abstrom gelegenen Messstellen auf. Das Grundwassermonitoring 2023 bestätigt mit rückläufiger Tendenz das Belastungsniveau. Ein relevanter Schadstoffaustrag aus den Altablagerungen in den GWL 3 ist aufgrund nur sehr vereinzelt und nur lokal auftretender Belastungen aktuell nicht zu besorgen, ebenso wie eine Beeinträchtigung des angrenzenden Griebnitzsees. Eine Gefährdung der nächsten Wasserschutzgebiete kann aufgrund der relativ großen Entfernung von 3,7–4,1 km (Beelitzhof und Kleinmachnow) nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Eine Schadensausbreitung über das nahe Umfeld der Altablagerung hinaus oder eine Schadensfahnenbildung ist nicht gegeben. Das Grundwassermonitoring an der Altablagerung Wannsee wird ab 2025 in einem zweijährigen Abstand durchgeführt. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Berliner Forsten und Vattenfall 2015 war vorgesehen die Deponiegasfassung per Anordnung an die BSR zu übertragen. In den vorab errichteten Bodenluftmessstellen wurden hohe Methangehalte festgestellt. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden. Es zeigte sich, dass das durchgeführte Absaugregime der Vattenfall AG prioritär wirtschaftlich verwertungsorientiert war und den bodenschutzrechtlichen Sicherungsaspekten nicht gerecht wurde. Mit der Übernahme der Verantwortlichkeit der Deponiegasfassung durch die BSR 2015 stand unter Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Aspekte neben der umweltgerechten Entsorgung des Deponiegases insbesondere die flächendeckende Standortsicherung und die Abwendung von Gefahren im Vordergrund. Die ersten Systemprüfungen zeigten, dass der damalige Systemzustand und das durchgeführte Absaugregime nicht ausreichten, um Gefährdungen von Schutzgütern flächendeckend und nachhaltig zu verhindern. Vielmehr bestand bei Systemübernahme aufgrund der hohen Methangehalte in den oberflächennahen Bodenschichten eine latente Gefährdung und Schädigung der Vegetation, insbesondere auch der Wasserhaushaltsschicht. Zudem bestand eine Gefährdung durch das Eindringen von Deponiegasen in Schächten sowie durch das Austreten des Gases über die Geländeoberkante in ungünstigen Geländelagen, was insgesamt eine Klimaschädigung begünstigte. Da die erforderlichen Systemunterlagen des bereits 1986 installierten Absaugsystems mit 121 Saugbrunnen, 13 Gassammelschächten und sechs Sammelleitungen zur Verdichterstation nicht mehr vorhanden waren, waren umfangreiche Arbeiten zur Systemanalyse erforderlich. Eine ganzjährige Gasfassung ohne eine Fackelanlage war aufgrund der beschränkten Gasabnahme von Vattenfall nicht möglich, die bestehende Verdichteranlage war veraltet und überdimensioniert. Da auch die Sicherheitsanforderungen für einen erforderlichen Dauerbetrieb nicht ausreichend waren, wurde 2017 eine Containeranlage mit Fackel nach Genehmigungsverfahren installiert und in Betrieb genommen. Hierzu wurden die Sammelstränge zur Fackelanlage umgeleitet und die Gasdruckleitung zum Helmholtz-Zentrum umverlegt. Neben der Beseitigung der zahlreichen Sicherheitsmängel an technischen Elementen wie Gassammelstationen, Rohrleitungsanschlüssen, Abdeckungen, Verschlüssen und Schiebern wurden die Kondensatpumpen erneuert und der sogenannte Vattenfallbunker gastechnisch gesichert. Im Zuge weiterführender Systembegutachtung war festzustellen, dass sich aufgrund von Setzungen in zahlreichen Leitungsabschnitten Wassersäcke gebildet hatten, die eine Besaugung der angeschlossenen Gasbrunnen aufgrund eines zum Teil vollständigen Leitungsverschlusses unmöglich machten. Die Beseitigung dieser Wassersäcke (2018) in den Leitungssträngen war nur in einigen Bereichen möglich, da bedingt durch die Wasserhaushaltsschicht deren Tiefenlage eine unverhältnismäßig ausgedehnte Aufgrabung erfordert hätte. So waren einige Leitungsstränge nur bedingt zu besaugen. Die Erkenntnis über das Vorhandensein von Gutgas (> 25 Vol.% Methan) und Schlechtgas (< 25 Vol.% Methan) im Ablagerungskörper und das Erfordernis der getrennten Fassung dieser Gase für eine langfristige, flächendeckende Gasfassung machten 2019 die Inbetriebnahme einer Schwachgasfackel mit zwei Verdichtern erforderlich. Hiermit ist die Erfassung und Separierung von Gut- und Schlechtgasströmen möglich, die getrennt der Fackelanlage bzw. der Verwertung dem Helmholtz-Zentrum zugeführt werden können. Trotz der genannten umfangreichen Maßnahmen konnten wesentliche Teilbereiche der Altablagerung nicht mehr in die Besaugung einbezogen werden, da die Brunnen oder Sammelleitungen nicht mehr aktiviert werden konnten. Da sich diese Bereiche ausschließlich in Deponiebereichen mit einer weiterhin hohen Gasproduktion und überwiegend in Bereichen der überdeckenden Wasserhaushaltsschicht befinden, waren 2023/24 weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems an der Altablagerung Wannsee erforderlich. Wesentlicher Bestandteil der Ertüchtigung waren die Neuerrichtung von 14 Gasbrunnen, die Neuverlegung von zwei Gassammelsträngen, eine neue Kondensatfassung sowie die Beseitigung der Kondensateinstaus in den Leitungssträngen. Ferner erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen der Umbau von Regulierungsschächten. Die Baumaßnahmen zur Systemertüchtigung erfolgten unter strengen Auflagen des Naturschutzes außerhalb der Brutzeiten. Bei den Eingriffen in Bereichen der Wasserhaushaltsschicht waren Rodungsarbeiten erforderlich. Neben der Wiederherstellung der WHS erfolgte eine Neuanpflanzung nach ökologischen und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel der Ertüchtigung ist bislang nicht erreichbare Bereiche aktiver Deponiegasbildung zu erschließen, an das Gasfassungssystem anzuschließen und dadurch insgesamt die Besaugung gasaktiver Flächenanteile deutlich zu steigern. Das übergeordnete Ziel der Gasfassung ist weiterhin neben der Gefahrensicherung die unterstützte Umsetzung der organischen Bestandteile und Stabilisierung der Altablagerung. Die Ertüchtigungsmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Absaugung des Deponiegases wird optimiert gesteuert fortgesetzt. Eine Begehung der Altablagerung ist unter ausschließlicher Benutzung des Wegesystems uneingeschränkt möglich und zulässig und sie steht somit weiterhin unbedenklich als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Die Kosten für die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Deponiegasfassung 2018/19 (Fackel und Leitungsumverlegung) und 2023/24 (Neubau von Gasbrunnen, Gassammelleitungen, Kondensatstation sowie ökologische und ingenieurtechnische Begleitung) belaufen sich derzeit auf insgesamt 3.394.000 Euro. Die Betriebskosten sind hierbei nicht eingerechnet. Die 2. Ertüchtigungsmaßnahme wurde von der Bundesgesellschaft ZUG als Klima- und Umweltschutzmaßnahme gefördert. Im Jahr 2024 wurden knapp 325.000 m³ Deponiegas zur Verwertung an BEW geliefert, dies entspricht ca. 19 % Auslastung. Dabei betrug die mittlere Methankonzentration 30,57 Vol.-%. Der Methanaustrag lag somit bei rund 99.320 m³. Über die Fackel wurden sowohl das Schwachgas als auch bei Nichtabnahme durch BEW das Gutgas entsorgt. Der Gesamtmethanaustrag über die Fackel betrug im Jahr 2024 602.244 m³.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Großer Wannsee in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Kleiner Wannsee in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Die Digitalen Topographischen Karten (DTK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die DTK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als Rasterdaten (farbig/grau) und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (ATKIS-Basis-DLM) ist ein digitaler, objektstrukturierter Vektordatenbestand. Er bestimmt die topographischen Objekte der realen Welt nach Lage und Form, nach Namen und Eigenschaften. Des Weiteren sind objektbezogene Sachdaten so verknüpft, dass der Datenbestand in einer GIS-Anwendung genutzt werden kann. Um eine bundesweite inhaltliche Einheitlichkeit der Daten zu erreichen, wird das Basis-DLM mit Hilfe eines aus dem AAA-Anwendungsschema abgeleiteten Objektartenkataloges (ATKIS-OK Basis-DLM), der Vorschriften zum Inhalt und zur Modellierung der topographischen Informationen für den AdV-Grunddatenbestand und die Länderlösungen enthält, definiert. Zum Inhalt gehören neben den Objekten der Objektartengruppen 'Siedlung', 'Verkehr', 'Vegetation', 'Gewässer', 'Administrative Gebietseinheiten' auch Bauwerke und Einrichtungen auf Siedlungsflächen und für den Verkehr sowie besondere Angaben zum Gewässer. Die Lagegenauigkeit beträgt für die wesentlichen linearen Objekte (Straßenachsen, Fahrbahnachsen, Bahnstrecken und Gewässerachsen) +/- 3m. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographischen Karten (TK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die TK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Untersuchung des Untergrundes der Deponie in Berlin-Wannsee hinsichtlich einer Beeintraechtigung des Grundwassers durch hier abgelagerten Muell.
Die Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 ist der Grundmaßstab der Topographischen Landeskartenwerke Brandenburgs. Die Erdoberfläche wird relativ vollständig (nur geringfügig generalisiert) und maßstabsbezogen geometrisch exakt dargestellt. Sie ist die kartographische Umsetzung einer umfassenden topographischen Landesaufnahme (photogrammetrische Luftbildauswertung, Einarbeitung topographischer Zusatzinformationen, topographischer Feldvergleich). Die historischen Ausgaben der TK10 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1992 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2002 entstand die TK10 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Land | 67 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Förderprogramm | 7 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 62 |
| Umweltprüfung | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 11 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 26 |
| offen | 66 |
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| Dokument | 16 |
| Keine | 47 |
| Webseite | 41 |
| Topic | Count |
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| Boden | 37 |
| Lebewesen und Lebensräume | 69 |
| Luft | 46 |
| Mensch und Umwelt | 88 |
| Wasser | 58 |
| Weitere | 92 |