Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen (1) Gebühren und Auslagen werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: 1. Chemikaliengesetz, auch in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/407 (ABl. L 81 vom 9.3.2021, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1068 (ABl. L 234 vom 21.7.2020, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 2. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 3. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 (ABl. L 433 vom 22.12.2020, S. 11) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 4. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, 5. Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1124 (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 66) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, 6. Trinkwasserverordnung, 7. Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung, 8. Verpackungsgesetz, 9. Bundesnaturschutzgesetz, 10. Umweltschadensgesetz, 11. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/2117 (ABl. L 320 vom 11.12.2019, S. 13) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 12. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/220 (ABl. L 35 vom 7.2.2019, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 13. Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, 14. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben, 15. Einwegkunststofffondsgesetz, 16. Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV), 17. Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV). (2) Für gebührenfähige Leistungen nach Absatz 1 Nummer 9 und 10 in Verbindung mit Abschnitt 9 Nummer 2 und Abschnitt 10 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage gelten die Vorschriften dieser Besonderen Gebührenverordnung nach Maßgabe der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799; 1995 II S. 602) auch im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (DetergV) regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend zur EU-Detergenzienverordnung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) . Wasch- und Reinigungsmittel (WRM) werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Neben dem Eintrag der Inhaltsstoffe ins Abwasser spielen zunehmend gesundheitliche Belastungen eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. verstärken können. Informationen darüber, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel solche Duft- und Konservierungsmittel enthält, sind auf der Verpackung zu finden. Auf der Verpackung ist eine Internetadresse anzugeben, unter welcher zum jeweiligen Produkt das Verzeichnis der Inhaltsstoffe abrufbar ist. Wasch- und Reinigungsmittel EU-Infos für Verbraucher Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, genannt CLP-Verordnung (eng.: c lassification, l abelling and p ackaging), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und beruht auf dem global harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Eines der Hauptziele der CLP-Verordnung besteht in der Festlegung, ob ein Stoff oder Gemisch Eigenschaften aufweist, die zur Einstufung als gefährlich führen. Aufgrund dieser Einstufung müssen Kennzeichnungen in Form von Gefahrensymbolen (Piktogramme in Form Rauten in weiß mit roter Umrandung) und Gefahrenhinweise (z.B. Art der Gefahr für die Gesundheit bzw. H-Sätze, eng.: h azard statments) auf der Verpackung angebracht werden. Die Gefahrenkennzeichnung mit Hilfe von Kennzeichnungsetiketten und Sicherheitsdatenblättern ermöglicht ebenfalls die Mitteilung der Gefahreneinstufung an den Anwender eines Stoffes oder Gemisches, um diesen auf die Gefahr und die Notwendigkeit, den damit verbundenen Risiken entgegenzuwirken, aufmerksam zu machen. Die Hersteller und Importeure von Stoffen sind verpflichtet, Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Stoffen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ( C&L-Verzeichnis ) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu melden. Weitere Informationen können von den Seiten der ECHA abgerufen werden. Nach Artikel 45 in Verbindung mit Anhang VIII der CLP-Verordnung besteht für Inverkehrbringer von gefährlichen Gemischen eine Mitteilungs- und Informationspflicht zur Gefahreneinstufung des Gemisches. Basierend auf §16e Abs 1 ChemG wird das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als zu informierende Stelle ausgewiesen. Schnittstelle Mitteilungspflicht: Unabhängig ihrer Einstufung besteht eine direkte Mitteilungspflicht ans BfR neben Artikel 45 für alle Produkte, die dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) unterliegen. Stellt ein Wasch- bzw. Reinigungsmittel ein nach der CLP-Verordnung gefährliches Gemisch dar, muss nach den Vorgaben von Artikel 45 der CLP-Verordnung eine Meldung erfolgen, eine gesonderte Meldung im Sinne des WRMG ist dann nicht mehr notwendig. Ansprechpartner für Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Sachgebiet Chemikaliensicherheit. Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt über die REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle an. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
In der modernen Industriegesellschaft umgeben uns Chemikalien in allen Bereichen des täglichen Lebens. Mehr als 100.000 Chemikalien werden weltweit vermarktet , die wiederum in einer unübersehbaren Zahl von Produkten und Erzeugnissen verarbeitet werden. Ziel der Chemikaliensicherheit ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien. Der Begriff bezeichnet die nationalen und internationalen Bemühungen, durch Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Übereinkommen etc.) dieses Ziel zu erreichen. Detaillierte Fachkenntnisse über die einzelnen chemischen Stoffe, deren Wirkungsweisen und Gefahren bilden die Basis für eine effektive Gesetzgebung und wirksame Kontrollen. > Webseite des MWU Die oberste Chemikaliensicherheits- und Fachaufsichtsbehörde für den Vollzug des Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrechts mit Ausnahme des Arbeitsschutzes ist in Sachsen-Anhalt das MWU. Das Ministerium initiiert und begleitet Rechtssetzungsverfahren und übt die Fachaufsicht über die Behörden in seinem Geschäftsbereich aus. Das MWU ist unmittelbar zuständig für die Überwachung der Guten Laborpraxis. > Webseite des LVwA Das Landesverwaltungsamt ist in Sachsen-Anhalt die obere Chemikaliensicherheitsbehörde. Dem LVwA obliegt der Vollzug des Chemikaliengesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes, der daraufhin erlassenen Rechtsverordnungen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der EG und EU bei den Herstellern, Importeuren sowie im Groß- und Fachhandel. Das LVwA übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus. > Webseite der kreisfreien Städte und Landkreise ( Landesportal ) Den Landkreisen und kreisfreien Städten als unteren Chemikaliensicherheitsbehörden obliegt die Überwachung und der Vollzug von chemikalienrechtlichen Regelungen, insbesondere die Marktüberwachung im Bereich des Einzelhandels und Verbrauchers. > Webseite des LAU Das LAU als Fachbehörde des MWU wertet bedarfsbezogen das aktuelle Fachwissen aus, ist verantwortlich für konzeptionelle Arbeiten wie die Erstellung von Handbüchern, Leitfäden oder die zentrale Bereitstellung von Stoffdaten als Teil des Umweltinformationssystems. Weiterhin wurde im LAU eine Auskunftsstelle als regionaler Anlaufpunkt für Unternehmen und Behörden eingerichtet. Die Auskünfte dienen der Fachinformation und sind unabhängig vom Vollzug. Eine Rechtsverbindlichkeit besteht nicht. Die Auskunftsstelle berät und gibt fachliche Unterstützung insbesondere bei der Anwendung des CLP-Systems zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, Ermittlung von Stoffinformationen, bei der Anwendung der Übergangs- und neuen Vorschriften der Biozidverordnung und des Chemikaliengesetzes, bei der Anwendung der REACH-Verordnung und den zugehörigen fachlichen Leitfäden. Eine Kontaktmöglichkeit bietet die nachfolgend, dafür eingerichtete Mailadresse: reach(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Bei überregionalen bzw. allgemein interessierenden Fragestellungen kann ein Austausch mit dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der nationalen Auskunftsstelle (BAuA) erfolgen. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
<p> Wie Sie mit kleinen Tricks umweltschonend Wäsche waschen <ul> <li>Waschmaschine möglichst voll beladen - ausgenommen Fein- und Wollwäsche.</li> <li>Dosieren Sie Waschmittel sparsam in Abhängigkeit von Wasserhärte und Verschmutzungsgrad gemäß Dosierempfehlung auf der Verpackung.</li> <li>Waschen Sie mit möglichst geringer Temperatur.</li> <li>Verwenden Sie hochkonzentrierte Waschpulver.</li> <li>Verzichten Sie auf Weichspüler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Wäschewaschen verbraucht Energie und belastet Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien. Umweltbewusstes Waschen entlastet die Umwelt und spart Kosten.</p> <p><strong>Waschtrommel voll beladen:</strong> Die Waschmaschine sollte bei normaler Koch-/Buntwäsche voll beladen werden, so dass gerade noch eine Handbreit "Luft" in der Trommel bleibt. Das spart Energie, Wasser und Geld und liefert saubere Wäsche. Bei "Pflegeleicht" ist die Maschine hingegen nur zur Hälfte, bei Feinwäsche zu 1/4 und bei Wollwäsche zu 1/5 der maximalen Füllmenge zu beladen.</p> <p><strong>Waschmittel sparsam nach Verschmutzungsgrad dosieren:</strong> Richten Sie sich nach der auf der Waschmittelpackung empfohlenen Dosierung. Für Wäsche im Haushalt genügt meist die Dosierung für "leicht" oder "normal" verschmutzte Wäsche. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern nur höhere Kosten und eine größere Umweltbelastung.</p> <p><strong>Auf Wasserhärte achten:</strong> Die Dosierung ist von der Wasserhärte abhängig. Weiches Wasser erfordert die geringste Waschmittelmenge. Liegt Ihr Wasser im Härtebereich "mittel" bis "hart", ist etwas mehr Waschmittel erforderlich. Die Wasserhärte erfahren Sie bei Ihrem Wasserwerk.</p> <p><strong>Mit geringer Temperatur waschen:</strong> Der Energieverbrauch beim Waschen ist in erster Linie von der Waschtemperatur abhängig, da das Aufheizen des Wassers deutlich mehr Energie verbraucht als die Trommelbewegung. Darum laufen energiesparende Programme länger, um ein vergleichbar gutes Waschergebnis wie bei höheren Temperaturen zu erzielen. Leicht und normal verschmutzte Buntwäsche wird meist bei 20 bis 30 °C und Weißwäsche in der Regel bereits bei 40 °C sauber. Einmal monatlich sollte die Maschine jedoch zur Vermeidung von Keimwachstum mit 60°C betrieben werden. Weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3662">Waschtemperatur und Hygiene</a> finden Sie auf unserer Themenseite "Waschtemperaturen".</p> <p><strong>Umweltschonende Waschmittel:</strong> Es gibt keine per se umweltfreundlichen Waschmittel, da Waschmittel grundsätzlich Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien belasten. Trotzdem gibt es relevante Unterschiede:</p> <ul> <li>Lieber fest statt flüssig: Waschpulver sind umweltschonender als flüssige Waschmittel. Sie haben eine höhere Waschleistung und belasten das Klärwerk weniger.</li> <li>Bei farbigen Textilien lieber Color- statt Vollwaschmittel: Colorwaschmittel schonen die Farben und tragen so zur längeren Tragbarkeit bunter Textilien bei.</li> <li>Baukastensysteme bevorzugen: Bei Baukastensystemen sind Waschmittel, Enthärter und Bleichmittel getrennt. Dadurch kann genauer nach Bedarf und damit sparsamer dosiert werden.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Überdenken Sie Ihre Reinigungsansprüche: Nicht jedes Wäschestück muss nach einmaliger Benutzung gewaschen werden.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30417">Waschmaschine</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16781">Trockner</a>.</li> <li>Behandeln Sie starke Verschmutzungen mit Fleckenmittel oder Gallseife vor.</li> <li>Beachten Sie die Pflegehinweise auf den Etiketten.</li> <li>Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich.</li> <li>Waschmaschine nach Gebrauch geöffnet lassen, damit die Maschine innen trocknen kann.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/waschmittel_ellenmol1814_fotolia_62687721_m.jpg"> </a> <strong> Beim Wäschewaschen kommt es auf die Dosierung an </strong> Quelle: ellenmol1814 / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Etwa 540.000 Tonnen* Waschmittel werden jährlich in Deutschland verbraucht. Umgerechnet verbraucht jeder Einwohner etwa 6,5 Kilogramm* Waschmittel im Jahr. Hinzu kommen Weichspüler und weitere Waschhilfsmittel und Wäschepflegemittel, insgesamt sind das etwa 332.000 Tonnen* pro Jahr. Seit 1986 haben sich phosphatfreie Waschmittel auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Heute werden in den Haushalten nur noch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3661">phosphatfreie Textilwaschmittel</a> benutzt.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Wasch- und Reinigungsmittel werden hinsichtlich der biologischen Abbaubarkeit der darin enthaltenen Tenside, des Phosphorgehaltes und der Kennzeichnung durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und das nationale Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14032">Rechtliche Regelungen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> <p>* Quelle: <a href="https://www.ikw.org/fileadmin/IKW_Dateien/downloads/Haushaltspflege/2023_IKW_Nachhaltigkeitsbericht.pdf">IKW "Bericht Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland Ausgabe 2023"</a></p> </p><p> Wie Sie mit kleinen Tricks umweltschonend Wäsche waschen <ul> <li>Waschmaschine möglichst voll beladen - ausgenommen Fein- und Wollwäsche.</li> <li>Dosieren Sie Waschmittel sparsam in Abhängigkeit von Wasserhärte und Verschmutzungsgrad gemäß Dosierempfehlung auf der Verpackung.</li> <li>Waschen Sie mit möglichst geringer Temperatur.</li> <li>Verwenden Sie hochkonzentrierte Waschpulver.</li> <li>Verzichten Sie auf Weichspüler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Wäschewaschen verbraucht Energie und belastet Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien. Umweltbewusstes Waschen entlastet die Umwelt und spart Kosten.</p> <p><strong>Waschtrommel voll beladen:</strong> Die Waschmaschine sollte bei normaler Koch-/Buntwäsche voll beladen werden, so dass gerade noch eine Handbreit "Luft" in der Trommel bleibt. Das spart Energie, Wasser und Geld und liefert saubere Wäsche. Bei "Pflegeleicht" ist die Maschine hingegen nur zur Hälfte, bei Feinwäsche zu 1/4 und bei Wollwäsche zu 1/5 der maximalen Füllmenge zu beladen.</p> <p><strong>Waschmittel sparsam nach Verschmutzungsgrad dosieren:</strong> Richten Sie sich nach der auf der Waschmittelpackung empfohlenen Dosierung. Für Wäsche im Haushalt genügt meist die Dosierung für "leicht" oder "normal" verschmutzte Wäsche. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern nur höhere Kosten und eine größere Umweltbelastung.</p> <p><strong>Auf Wasserhärte achten:</strong> Die Dosierung ist von der Wasserhärte abhängig. Weiches Wasser erfordert die geringste Waschmittelmenge. Liegt Ihr Wasser im Härtebereich "mittel" bis "hart", ist etwas mehr Waschmittel erforderlich. Die Wasserhärte erfahren Sie bei Ihrem Wasserwerk.</p> <p><strong>Mit geringer Temperatur waschen:</strong> Der Energieverbrauch beim Waschen ist in erster Linie von der Waschtemperatur abhängig, da das Aufheizen des Wassers deutlich mehr Energie verbraucht als die Trommelbewegung. Darum laufen energiesparende Programme länger, um ein vergleichbar gutes Waschergebnis wie bei höheren Temperaturen zu erzielen. Leicht und normal verschmutzte Buntwäsche wird meist bei 20 bis 30 °C und Weißwäsche in der Regel bereits bei 40 °C sauber. Einmal monatlich sollte die Maschine jedoch zur Vermeidung von Keimwachstum mit 60°C betrieben werden. Weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3662">Waschtemperatur und Hygiene</a> finden Sie auf unserer Themenseite "Waschtemperaturen".</p> <p><strong>Umweltschonende Waschmittel:</strong> Es gibt keine per se umweltfreundlichen Waschmittel, da Waschmittel grundsätzlich Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien belasten. Trotzdem gibt es relevante Unterschiede:</p> <ul> <li>Lieber fest statt flüssig: Waschpulver sind umweltschonender als flüssige Waschmittel. Sie haben eine höhere Waschleistung und belasten das Klärwerk weniger.</li> <li>Bei farbigen Textilien lieber Color- statt Vollwaschmittel: Colorwaschmittel schonen die Farben und tragen so zur längeren Tragbarkeit bunter Textilien bei.</li> <li>Baukastensysteme bevorzugen: Bei Baukastensystemen sind Waschmittel, Enthärter und Bleichmittel getrennt. Dadurch kann genauer nach Bedarf und damit sparsamer dosiert werden.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Überdenken Sie Ihre Reinigungsansprüche: Nicht jedes Wäschestück muss nach einmaliger Benutzung gewaschen werden.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30417">Waschmaschine</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16781">Trockner</a>.</li> <li>Behandeln Sie starke Verschmutzungen mit Fleckenmittel oder Gallseife vor.</li> <li>Beachten Sie die Pflegehinweise auf den Etiketten.</li> <li>Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich.</li> <li>Waschmaschine nach Gebrauch geöffnet lassen, damit die Maschine innen trocknen kann.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/waschmittel_ellenmol1814_fotolia_62687721_m.jpg"> </a> <strong> Beim Wäschewaschen kommt es auf die Dosierung an </strong> Quelle: ellenmol1814 / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Etwa 540.000 Tonnen* Waschmittel werden jährlich in Deutschland verbraucht. Umgerechnet verbraucht jeder Einwohner etwa 6,5 Kilogramm* Waschmittel im Jahr. Hinzu kommen Weichspüler und weitere Waschhilfsmittel und Wäschepflegemittel, insgesamt sind das etwa 332.000 Tonnen* pro Jahr. Seit 1986 haben sich phosphatfreie Waschmittel auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Heute werden in den Haushalten nur noch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3661">phosphatfreie Textilwaschmittel</a> benutzt.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Wasch- und Reinigungsmittel werden hinsichtlich der biologischen Abbaubarkeit der darin enthaltenen Tenside, des Phosphorgehaltes und der Kennzeichnung durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und das nationale Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14032">Rechtliche Regelungen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> <p>* Quelle: <a href="https://www.ikw.org/fileadmin/IKW_Dateien/downloads/Haushaltspflege/2023_IKW_Nachhaltigkeitsbericht.pdf">IKW "Bericht Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland Ausgabe 2023"</a></p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen <ul> <li>Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort.</li> <li>Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate.</li> <li>Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen.</li> <li>Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger.</li> <li>Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf.</li> </ul> Gewusst wie <p>Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit.</p> <p><strong>Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen:</strong> Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen:</p> <ul> <li>Frischer Schmutz lässt sich leichter entfernen als eingetrockneter Schmutz. Daher den Schmutz sofort beseitigen.</li> <li>Angebranntes, Saucenflecken und andere Verschmutzungen am Herd und im Backofen vor der nächsten Nutzung entfernen, damit diese nicht stärker einbrennen können. Einweichen in Wasser erleichtert ebenfalls die Reinigung.</li> <li>Wassertropfen am Badewannenrand, an der Duschkabine und an Armaturen nach der Benutzung entfernen. Verwenden Sie für große Flächen einen Abzieher und für kleine Flächen ein Tuch – das verhindert Kalkflecken und beugt Schimmel vor.</li> </ul> <p><strong>Die Dosierung ist wichtig: </strong>Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_hintergrund_hellgrau_0.png"> </a> <strong> Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind. </strong> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_hintergrund_hellgrau_0.png">Bild herunterladen</a> (148,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ecolabel.gif"> </a> <strong> EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ecolabel.gif">Bild herunterladen</a> (51,66 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Wahl des Reinigungsmittels: </strong>Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/handgeschirrspuelmittel-und-reiniger-fuer-harte-oberflaechen">Blauen Engel</a> oder der <a href="https://eu-ecolabel.de/fuer-verbrauchende/produktwelten">EU-Umweltblume</a>. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen.</p> <p><strong>Hygiene in Küche und Bad:</strong> Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene.</p> <ul> <li>Normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC erfordern zur Beseitigung von Keimen keine Desinfektionsmittel. Klassische Reinigungsmittel reichen hier im Normalfall aus.</li> <li>Vorsicht vor Keimen an den Händen: Vor der Zubereitung von Speisen und nach jedem Toilettengang sollten Sie die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen und abtrocknen.</li> <li>Hängen Sie Spülschwämme und Geschirrtücher nach dem Gebrauch umgehend zum Trocknen auf.</li> <li>Wechseln Sie das Spül- und Trockentuch regelmäßig und waschen Sie es bei 60 Grad Celsius.</li> </ul> <ul></ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/gefahrenpiktogramm_aetzend_.jpg"> </a> <strong> Gefahrenpiktogramm "Ätzend" </strong> Quelle: UNECE / GHS <p><strong>So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren:</strong> Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind.</p> <ul> <li>Bewahren Sie Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.</li> <li>Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Stellen Sie Reinigungsmittel nicht in die Nähe von Getränkeflaschen und füllen Sie sie auch nicht in Lebensmittelverpackungen um.</li> <li>Lesen Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett vor der Anwendung.</li> <li>Vermeiden Sie stark saure oder stark alkalische Reiniger, da sie bei unsachgemäßer Anwendung Reizungen oder Verätzungen verursachen können.</li> <li>Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte. Falls doch organische Lösemittel im Einsatz sind, sollten Sie kräftig lüften.</li> <li>Verzichten Sie möglichst ganz auf den Einsatz von Raumsprays und Duftspendern.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Gebrauch von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Waschmitteln</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps).</li> <li>Entkalken Sie regelmäßig die Kaffeemaschine und den Wasserkocher. Sind die Heizstäbe zunehmend verkalkt, behindert das die Wärmeabgabe an das Wasser oder das Gerät geht sogar kaputt.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-schimmel-im-haus%20">Schimmel</a> (UBA-Publikation).</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/bilder/Chemikalien_Waschmittel%20-%20Torsten%20Schon%20-%20Fotolia_3984941_Subscription_L.jpg"> </a> <strong> 1,3 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel werden jährlich verkauft. </strong> Quelle: Torsten Schon / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des <a href="https://www.ikw.org/haushaltspflege/nachhaltigkeit/ikw-nachhaltigkeitsbericht%20">Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.</a> jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93967">Frühjahrsputz</a> (Radiointerview)</li> </ul> </p><p> Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen <ul> <li>Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort.</li> <li>Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate.</li> <li>Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen.</li> <li>Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger.</li> <li>Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit.</p> <p><strong>Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen:</strong> Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen:</p> <ul> <li>Frischer Schmutz lässt sich leichter entfernen als eingetrockneter Schmutz. Daher den Schmutz sofort beseitigen.</li> <li>Angebranntes, Saucenflecken und andere Verschmutzungen am Herd und im Backofen vor der nächsten Nutzung entfernen, damit diese nicht stärker einbrennen können. Einweichen in Wasser erleichtert ebenfalls die Reinigung.</li> <li>Wassertropfen am Badewannenrand, an der Duschkabine und an Armaturen nach der Benutzung entfernen. Verwenden Sie für große Flächen einen Abzieher und für kleine Flächen ein Tuch – das verhindert Kalkflecken und beugt Schimmel vor.</li> </ul> <p><strong>Die Dosierung ist wichtig: </strong>Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_hintergrund_hellgrau_0.png"> </a> <strong> Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind. </strong> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_hintergrund_hellgrau_0.png">Bild herunterladen</a> (148,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ecolabel.gif"> </a> <strong> EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ecolabel.gif">Bild herunterladen</a> (51,66 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Wahl des Reinigungsmittels: </strong>Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/handgeschirrspuelmittel-und-reiniger-fuer-harte-oberflaechen">Blauen Engel</a> oder der <a href="https://eu-ecolabel.de/fuer-verbrauchende/produktwelten">EU-Umweltblume</a>. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen.</p> <p><strong>Hygiene in Küche und Bad:</strong> Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene.</p> <ul> <li>Normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC erfordern zur Beseitigung von Keimen keine Desinfektionsmittel. Klassische Reinigungsmittel reichen hier im Normalfall aus.</li> <li>Vorsicht vor Keimen an den Händen: Vor der Zubereitung von Speisen und nach jedem Toilettengang sollten Sie die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen und abtrocknen.</li> <li>Hängen Sie Spülschwämme und Geschirrtücher nach dem Gebrauch umgehend zum Trocknen auf.</li> <li>Wechseln Sie das Spül- und Trockentuch regelmäßig und waschen Sie es bei 60 Grad Celsius.</li> </ul> <ul></ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/gefahrenpiktogramm_aetzend_.jpg"> </a> <strong> Gefahrenpiktogramm "Ätzend" </strong> Quelle: UNECE / GHS </p><p> <p><strong>So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren:</strong> Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind.</p> <ul> <li>Bewahren Sie Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.</li> <li>Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Stellen Sie Reinigungsmittel nicht in die Nähe von Getränkeflaschen und füllen Sie sie auch nicht in Lebensmittelverpackungen um.</li> <li>Lesen Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett vor der Anwendung.</li> <li>Vermeiden Sie stark saure oder stark alkalische Reiniger, da sie bei unsachgemäßer Anwendung Reizungen oder Verätzungen verursachen können.</li> <li>Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte. Falls doch organische Lösemittel im Einsatz sind, sollten Sie kräftig lüften.</li> <li>Verzichten Sie möglichst ganz auf den Einsatz von Raumsprays und Duftspendern.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Gebrauch von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Waschmitteln</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps).</li> <li>Entkalken Sie regelmäßig die Kaffeemaschine und den Wasserkocher. Sind die Heizstäbe zunehmend verkalkt, behindert das die Wärmeabgabe an das Wasser oder das Gerät geht sogar kaputt.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-schimmel-im-haus%20">Schimmel</a> (UBA-Publikation).</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/bilder/Chemikalien_Waschmittel%20-%20Torsten%20Schon%20-%20Fotolia_3984941_Subscription_L.jpg"> </a> <strong> 1,3 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel werden jährlich verkauft. </strong> Quelle: Torsten Schon / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des <a href="https://www.ikw.org/haushaltspflege/nachhaltigkeit/ikw-nachhaltigkeitsbericht%20">Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.</a> jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93967">Frühjahrsputz</a> (Radiointerview)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel durch die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) 1. Hintergrund Infolge der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht weiterhin ein erhöhter Bedarf an Desinfektionsmitteln. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen wird für die kommenden Monate mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage insbesondere für Händedes- infektionsmittel gerechnet. Aus diesem Grund hat die BfC eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausnahmegenehmigung nach Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) erlassen. Die Bundesstelle für Chemikalien ist ein Fachbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen im Chemikalien- recht zuständig ist. • Gegenstand der Allgemeinverfügung vom 16.09.2020 ist die o • o Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygi- enischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Ver- braucher und berufsmäßige Verwender Wesentliche Änderungen: oDie sieben Rezepturen auf Basis von Ethanol und 2-Propanol aus der letzten Allgemeinverfügung bleiben unverändert. oDie Rezeptur auf Basis von 70%igem 1-Propnaol ist weggefallen. Es wurde eine monatliche Mitteilungspflicht an die BfC ab dem 07.10.2020 für die impor- tierten oder hergestellten Mengen eingeführt. 2. Hinweise Sachsen-Anhalt Gemäß der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Chemikalienrecht (ChemZustVO) vom 28. Februar 2011 ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt(LVwA) die obere Chemikaliensicherheitsbehörde. Dem LVwA obliegt der Vollzug des Chemikaliengesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes, der daraufhin erlassenen Rechtsverordnun- gen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der EG und EU bei den Herstellern, Import- euren sowie im Groß- und Fachhandel mit Ausnahme von Angelegenheiten des Arbeits- schutzes. Das Landesverwaltungsamt, Referat 402, SG Chemikaliensicherheit ist somit zuständig für den Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung). Bezüglich der Inan- spruchnahme der Ausnahmezulassungen für Desinfektionsmittel zur hygienischen Hände- desinfektion ist demzufolge das LVwA zu kontaktieren. Unternehmen, insbesondere Unternehmen der chemischen Industrie, die im Rahmen der Allgemeinverfügung erstmals beabsichtigen Desinfektionsmittel herzustellen und in Verkehr zu bringen, haben beim LVwA vorab bzw. fortlaufend folgende Unterlagen einzureichen: • • • • Welche Produkte werden in welchen Mengen an wen geliefert? Rezepturen der in Verkehr gebrachten Produkte Nachweis der Qualitäten der eingesetzten Rohstoffe Kopie der Etiketten • SDB der Produkte Die Unterlagen sind an folgenden Kontakt zu übersenden: Landesverwaltungsamt Referat 402 Immissionsschutz / SG Chemikaliensicherheit Dessauer Str. 70 06118 Halle Tel.: 0345/514-2569 Fax: 0345/514-2512 E-Mail: lvwa-chemikaliensicherheit@lvwa.sachsen-anhalt.de Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an o. g. Kontakt bzw. an die im Abschnitt 5 dieses Schreibens genannten Ansprechpartner. 3. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung Bei einer Allgemeinverfügung handelt es sich um eine Maßnahme in einer speziellen Aus- nahmesituation für einen sehr begrenzten Zeitraum, die mit einer Regelzulassung nicht ver- gleichbar ist. •Die Allgemeinverfügung vom 16.09.2020 tritt am 07.10.2020 in Kraft. •Die Allgemeinverfügung vom 16.09.2020 tritt am 05.04.2021 außer Kraft. Die Allgemeinverfügung wurde unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt. Bitte beachten Sie die Aktualisierung der Informationen durch die BAuA. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Allgemeinverfügung ausschließlich auf die darin aufgeführten Rezepturen, Adressa- ten, Empfängerkreise und die jeweilig genannte Verwendung (hygienische Händedes- infektion) beschränkt ist! Produkte mit anderen Wirkstoffen dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie eine Regelzulassung haben oder auf Grund der nationalen Übergangsvor- schriften noch zulassungsfrei sind. Weitere Informationen zum besseren Verständnis der Allgemeinverfügungen hat die BAuA in einem FAQ-Dokument zusammengestellt, welche unter folgendem Link zur Verfügung stehen: • Häufig gestellte Fragen zur Allgemeinverfügungen zur Zulassung von Biozidproduk- ten zur hygienischen Händedesinfektion auf Grund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit der BAuA vom 16. September 2020 https://www.reach-clp-biozid- helpdesk.de/SharedDocs/Biozide/Downloads_PDF/Allgemeinverfuegung_FAQ_Haen de_September.pdf?__blob=publicationFile&v=5 4. Sonstige Regelungen • Mit den Ausnahmegenehmigungen wurden für die o. g. Produkte die zeitlich begrenzten Zulassungen erteilt. •Die Kennzeichnung des Biozidproduktes enthält einen Hinweis auf die Allgemeinverfü- gung (BAuA AllgVfg vom 16. September 2020, Rezeptur …). •Die Produkte sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) einzustu- fen, zu kennzeichnen und zu verpacken. •Die Sicherheitsdatenblätter gemäß Artikel 31 i. V. m. Anhang II Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind zu erstellen und in der Lieferkette bereitzustellen. •Die Kennzeichnungsvorschriften gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) sind einzuhalten. o • Das betrifft u. a. die Angabe des Verfallsdatums unter normalen Lagerbedin- gungen gemäß Artikel 69 Absatz 2 Buchst. k). Das Verfallsdatum ist der Zeit- punkt, ab dem das Produkt nicht mehr angewendet werden sollte, da dessen sichere Verwendung bzw. hinreichende Wirksamkeit danach nicht mehr ge- währleistet ist. ACHTUNG: Das Verfallsdatum des Produktes ist nicht zu verwechseln mit dem Datum, bis zu dem das Produkt gemäß den Allgemeinverfügungen verwendet werden darf. Die Allgemeinverfügung sieht nur eine befristete Zulassung für die darin festgelegten Mittel vor. Die Gültigkeit ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen! o Artikel 55 Absatz 1 ermöglicht eine zeitlich befristete Ausnahme von den Re- gelungen der Artikel 17 und 19 der Biozidverordnung. Das bedeutet, dass nach 180 Tagen diese Ausnahme nicht mehr greift und diese Produkte ohne vorherige Zulassung unter der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen, wenn sie nicht im Rahmen von nationalen Übergangsvorschriften verkehrsfähig sind. •Gleiches gilt hinsichtlich der Werbevorschriften nach Artikel 72 der Biozid-Verordnung. •Regelungen anderer Rechtsbereiche bleiben unberührt. 5. Ansprechpartner Sachsen-Anhalt Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE) Ansprechpartner: Herr Dr. Handschack E-Mail: Thomas.Handschack@mule.sachsen-anhalt.de Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) Ansprechpartner: Frau Edith Ömler E-Mail: Ömler Edith.Oemler@lvwa.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) Ansprechpartner: Frau Dr. Jähn E-Mail: Anke.Jaehn@lau.mlu.sachsen-anhalt.de
Phosphonate sind schwer abbaubare Komplexbildner, die über das Abwasser in Gewässer eingetragen werden. Im Rahmen eines Vorhabens zu schwer abbaubaren organischen Inhaltsstoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln (FKZ 3709 65 430) wurde festgestellt, dass der Hauptanteil ins Abwasser eingetragener Phosphonate dem Einsatz von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRM) entstammt. Die in WRM eingesetzten Phosphonate sind bekannt: Sie sind biologisch schwer abbaubar, einzelne zudem ökotoxisch. Die bislang vorliegenden Daten hinsichtlich ihres Verhaltens und Verbleibs in der Umwelt sind unzureichend und lassen eine Umweltrisikobewertung nicht zu. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Phosphonate aus WRM Kläranlagen in relevanten Mengen passieren, in der aquatischen Umwelt langfristig akkumulieren sowie nachteilig auf Wasserorganismen wirken können. In einem ersten Schritt sollen daher geeignete Verfahren zur Analyse von WRM-relevanten Phosphonaten in Sediment- und Wasserproben identifiziert und/oder angepasst bzw. entwickelt werden. Auf Basis der entwickelten Analytik soll im zweiten Teil des Projekts ihr Verbleib in der Umwelt exemplarisch an ausgewählten Kläranlagen und Gewässern untersucht werden. Projektablauf/-inhalt: a) Literaturrecherche zur Erhebung vorhandener Methoden zur Bestimmung WRM-relevanter Phosphonate; b) Bei Bedarf (Weiter-)Entwicklung geeigneter Methoden; c) Anpassung der Methodik für die Analytik von Oberflächenwasser, Abwasser und Sediment; d) Messung WRM-relevanter Phosphonate in Zu- und Ablauf ausgewählter Kläranlagen; e) Messung WRM-relevanter Phosphonate in Sediment und Oberflächenwasser ausgewählter Gewässer. Auf Grundlage der Ergebnisse zum Verbleib von WRM-relevanten Phosphonaten in der Umwelt sollen durch UBA Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, die zu einer wirksamen Reduktion des Eintrags dieser schwer abbaubaren Inhaltsstoffe führen.
Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) seine Arbeit auf – als erste nationale Umweltbehörde in Deutschland. Das 50. Jubiläum ist Anlass, kritisch zurückzuschauen auf die eigene Geschichte, auf Erfolge und Misserfolge, aber auch auf die Herausforderungen, denen sich der Umweltschutz künftig stellen muss. In der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (1969–1974) wird der Umweltschutz endlich eigenständiger Politikbereich. Bereits im Oktober 1971 legt Hans-Dietrich Genscher, damals als Innenminister für Umweltschutz zuständig, das erste Umweltprogramm der Bundesregierung vor. Das Programm empfiehlt die Errichtung eines „Bundesamts für Umweltschutz“. Am 22. Juli 1974 legt das Umweltbundesamt mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin (West) los. Die Entscheidung bleibt nicht ohne Kritik – das SED-Blatt „Neues Deutschland“ spricht von einem Anschlag auf die Entspannung. Damit Haarspray nicht die Ozonschicht zerstört: Auch Friseurprodukte tragen den „Blauen Engel“. Der Jurist Heinrich von Lersner (geb. 1930) wird erster Präsident des Umweltbundesamtes. Hier zeigt er asbestfreie Bremsbeläge. In den ersten Jahren kümmert sich das Umweltbundesamt vor allen um gesunde Luft, weniger Lärm und Abfall. Ende der 1970er Jahre hat das Amt bereits rund 400 Beschäftigte. Der Zeit voraus: Auf der Hannover-Messe 1979 präsentiert das Umweltbundesamt Feinstaub-Messtechnik. In der Politik kommt das Thema erst viele Jahre später an. Gleich zu Beginn der 80er Jahre legt das Umweltbundesamt eine Analyse zu Ursachen und Wirkungen des Sauren Regens vor. Die klare Empfehlung lautet: Die Emissionen deutlich mindern und das möglichst direkt bei den Kraftwerken. Deutschland nimmt schnell eine Vorreiterrolle bei der Luftreinhaltung ein. Daten aus dem Luftmessnetz des Umweltbundesamtes liefern bis heute wichtige Erkenntnisse zum atmosphärischen Ferntransport von Luftschadstoffen. In den Medien ist das Umweltbundesamt häufig präsent: Aufnahmen des ZDF für die Sendung ‚Tatsachen’ mit Präsident Heinrich von Lersner Anfang der 1980er Jahre. Im Jahr 1984 legt das Umweltbundesamt erstmals seine „Daten zur Umwelt“ vor. Das Buch leitet eine Reihe von Berichten ein, die bis heute zu den gefragtesten Publikationen des Umweltbundesamtes gehören. Das Interesse der Öffentlichkeit am Umweltschutz wächst: Den „Zentralen Antwortdienst“ des Umweltbundesamtes erreichen 1980 bereits über 15.000 Anfragen. 1980 Der gemeinsam mit der Industrie entwickelte lärmarme Lkw wird vorgestellt 1982 Chemikaliengesetz: Das UBA prüft Umweltauswirkungen neuer Stoffe 1983 Die Großfeuerungsanlagenverordnung tritt in Kraft. Mit Erfolg: Bis 1993 sinkt allein in Westdeutschland der Ausstoß von Schwefeldioxid um 89 Prozent. 1980 Der gemeinsam mit der Industrie entwickelte lärmarme Lkw wird vorgestellt 1982 Chemikaliengesetz: Das UBA prüft Umweltauswirkungen neuer Stoffe 1983 Die Großfeuerungsanlagenverordnung tritt in Kraft. Mit Erfolg: Bis 1993 sinkt allein in Westdeutschland der Ausstoß von Schwefeldioxid um 89 Prozent. Das Interesse der Öffentlichkeit am Umweltschutz wächst: Den „Zentralen Antwortdienst“ des Umweltbundesamtes erreichen 1980 bereits über 15.000 Anfragen. Bundesmodell Recycling: Mit einer Versuchsanlage in Baden-Württemberg testet das UBA ab 1981, ob sich Müll mechanisch trennen und wiederverwerten lässt. Einer der „Umweltschutz-Messwagen“ des Umweltbundesamtes in der Frankfurter Fußgängerzone. Noch provisorisch angebracht ist der Schriftzug der „Bundesstelle für Umweltangelegenheiten“, der 1973 gegründeten Vorläuferinstitution des UBA. Bleifreies Benzin, „Tempo 120“ auf deutschen Autobahnen oder Katalysatorpflicht – die Empfehlungen des Umweltbundesamtes stoßen nicht immer auf Gegenliebe bei Politik, Wirtschaft und Verbänden. Mit dem groß angelegten Modellprojekt „Fahrradfreundliche Stadt“ trägt das Umweltbundesamt wesentlich zum Fahrradboom der 1980er Jahre bei – und setzt sich generell für eine Verkehrsberuhigung ein. Seit 1987 ist es amtlich: Die Novelle des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes schreibt vor, dass Tenside biologisch abbaubar sein müssen. Außerdem müssen die Angaben zur Umweltverträglichkeit an das Umweltbundesamt gemeldet werden. Attraktiver Hauptpreis: Ein modernes und vor allem verkehrssicheres Fahrrad. Auch mit Wettbewerben fördert das UBA seit den 80er Jahren das Fahrradfahren als umweltfreundliche Alternative zum Auto. 1988 demonstriert UBA-Präsident Heinrich von Lersner an einer Zapfsäule das Gaspendelverfahren. Diese Technik dient zur Rückführung giftiger Benzol-dämpfe in den Speichertank. 1988 legt das Umweltbundesamt bereits zum dritten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbekämpfung in der Bundesrepublik vor. Dauerhafter Lärm erhöht das Erkrankungsrisiko und kann ernste gesundheitliche Folgen haben. Das UBA befasst sich deshalb seit seiner Gründung mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm als Tätigkeitsschwerpunkt. Erster Dienstsitz des Umweltbundesamtes war von 1974 bis 1995 ein in den 1930er Jahren für den nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienst erbautes Gebäude am Bismarckplatz in Berlin-Grunewald Hans-Dietrich Genscher | Bundesminister a. D. Früh aktiv im Klimaschutz: 1990 nimmt das Fachgebiet „Schutz der Erdatmosphäre“ seine Arbeit auf. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern. Militärische Altlasten: Über 1.000 Liegenschaften der sowjetischen Truppen bewertet das UBA nach der Wende in den neuen Bundesländern. Nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamts wird 1994 das traditionsreiche „Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene“ („WaBoLu“) mit rund 300 Beschäftigten und mehreren Außenstellen in das UBA integriert. Der nach der Wende bezogene temporäre Dienstsitz des UBA im ehemaligen Reichspropagandaministerium an der Mauerstraße in Berlin-Mitte Das Dienstgebäude des „WaBoLu“ am Corrensplatz in Berlin-Dahlem Erst 1994 wird mit Artikel 20a der Umweltschutz im Grundgesetz verankert. Schon 1970 forderte Hans-Dietrich Genscher in der ersten Umweltdebatte des Deutschen Bundestags: „Das Grundgesetz kennt das Wort Umweltschutz noch nicht. Dem Grundrechtskatalog fehlt ein Menschenrecht auf unschädliche Umwelt.“ Das 1994 in das UBA integrierte Versuchsfeld Berlin-Marienfelde des „WaBoLu“ in den 1980er Jahren Nach 21 Jahren unter der Leitung von Gründungspräsident Heinrich von Lersner bekommt das UBA im Jahr 1995 einen neuen Präsidenten: Andreas Troge. Der promovierte Ökonom bringt einen neuen Stil und frischen Schwung ins Amt. 1995 Die Umweltprobenbank des UBA geht nach mehrjähriger Probephase in den Regelbetrieb 1996 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt in Kraft 1998 Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag: Reisen und Forschen in der Antarktis genehm-igt jetzt das UBA 1995 Die Umweltprobenbank des UBA geht nach mehrjähriger Probephase in den Regelbetrieb 1996 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt in Kraft 1998 Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag: Reisen und Forschen in der Antarktis genehm-igt jetzt das UBA 1997 zeigt die Studie „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ neue Perspektiven auf: Für den Umweltschutz sind nicht nur Staat und Industrie verantwortlich, auch jede und jeder Einzelnen kann helfen. Denn: Ein Großteil der Umweltprobleme beruht auf den herrschenden Konsummustern. In der Umweltprobenbank werden Umweltproben bei Minus 150 Grad Celsius gelagert – sie können so auch Jahrzehnte später noch analysiert werden Als „eine der zwei großen Niederlagen des Umweltbundesamtes“ bezeichnet Andreas Troge aus damaliger Sicht das 1998 verabschiedete Bodenschutzgesetz, da, so Troge, wesentliche Empfehlungen des UBA im Gesetzestext keine Berücksichtigung fanden. Schlüsselübergabe: Nach 21 Jahren an der Spitze des UBA übergibt Heinrich von Lersner die Leitung an Andreas Troge. 1995 schließt das UBA sein Projekt zur Bewertung militärischer Altlasten auf ehemaligen Stützpunkten sowjetischer Truppen in Deutschland ab Im Juli 2002 tritt die EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft. Sie soll die Lärmbelastung der Bevölkerung europaweit senken. Das Umweltbundesamt war maßgeblich an ihrer Erarbeitung beteiligt. Auf dem Versuchsfeld Berlin-Marienfelde entsteht die neue Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage (FSA). Das UBA erforscht hier unter anderem, wie Chemikalien auf Pflanzen und Tiere in Gewässern wirken. 2001 wird das UBA mit dem EMAS-Gütesiegel (Umweltaudit) ausgezeichnet – als erste deutsche Behörde Ein Versuchsaufbau mit den Kunststoffrinnensegmenten der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlagen (FSA) des UBA in Berlin- Marienfelde Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist seit 2004 im UBA für die Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland zuständig. Der neue Fachbereich wurde innerhalb kurzer Zeit aufgebaut – pünktlich zum europaweiten Start des Emissionshandels ab 2005 – und feiert 2024 das 20. Jubiläum. Frischgebackene Umweltexpertinnen und -experten: In Zusammenarbeit mit vielen Partnern bietet das UBA Fortbildungsprogramme im Umweltschutz für Entwicklungs- und Schwellenländer an. Im Mai 2005 zieht das UBA mit erstem Dienstsitz nach Dessau. Der Einzug in den neu errichteten ökologischen Musterbau ist Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den neuen Ländern anzusiedeln. Ab 2005 wird die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien verboten. Zu der neuen Verordnung leistete das UBA wesentliche Vorarbeiten. Im selben Jahr treten mit Hilfe des UBA festgelegte Grenzwerte für Feinstaub in der Luft in Kraft. Diese bilden eine wichtige Grundlage der ab 2008 geltenden EU-Richtlinie. Jochen Flasbarth (geb. 1962) wird 2009 dritter Präsident des Umweltbundesamtes. Er leitet das Amt bis Dezember 2013 und wird dann Staatssekretär im Bundesumweltministerium. International aktiv: Das UBA prüft auf einer Inspektionsreise, ob die Regeln des Antarktisvertrags eingehalten werden. 2009 scheitert das Umweltgesetzbuch endgültig – Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gibt das Vorhaben aufgrund massiver politischer Widerstände auf. Das UBA hatte sich seit Jahrzehnten sehr für das Thema stark gemacht. Der Neubau des UBA neben dem Gelände des ehemaligen Wörlitzer Bahnhofs in Dessau-Roßlau Mit einer umfassenden UBA-Studie weist das UBA 2010 nach: Nächtlicher Fluglärm erhöht das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Das Amt empfiehlt daher: Keine Nachtflüge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. „Energieziel 2050“ – 2010 zeigt eine UBA-Studie, dass eine sichere Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien möglich ist. Und Ende 2013 kann das UBA in der Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ zeigen, dass im Jahr 2050 sogar 95 Prozent weniger Treibhausgase möglich sind als 1990. Am Standort Berlin-Marienfelde errichtet das UBA 2013 das erste Null-Energie-Dienstgebäude des Bundes Blei macht dumm. Und daher gibt es seit 1. Dezember 2013 einen strengen Grenzwert. Trinkwasser darf maximal 0,01 Milligramm Blei pro Liter enthalten. Da Wasser aus Bleileitungen diesen Grenzwert praktisch nicht einhalten kann, müssen die Leitungen ausgetauscht werden. Auch online stets aktuell: Ende 2013 startet die komplett modernisierte Website des UBA. Durch das Responsive Design kann die UBA-Website komfortabel vom Smartphone, Tablet oder Computer aufgerufen werden. Der vierte Präsident wird eine Präsidentin: Mit Maria Krautzberger (geb. 1954) steht ab Mai 2014 erstmals eine Frau an der Spitze des Umweltbundesamtes. Heinrich Freiherr von Lersner (1930 – 2014) Präsident des Umweltbundesamtes von 1974 bis 1995 Im September 2015 fliegt der Dieselskandal auf: Autos namhafter deutscher und europäischer Hersteller haben illegale Abschalteinrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge eingebaut. Messungen und Modellierungen des UBA zeigen im Jahr 2017: Die Flotte der Diesel-Pkw stößt durchschnittlich sogar noch mehr Stickstoffoxide aus, als nach Bekanntwerden des Dieselskandals befürchtet. Im Jahr 2018 belegt das UBA die damit verbundenen Gesundheitsrisiken, wie zum Beispiel Lungenkrebs. 2015 Mit HBM4EU startet das vom UBA geleitete, siebenjährige EU-Projekt zum Human-Biomonitoring 2016 In der Antarktis wird im Rossmeer das weltweit größte Meeresschutzgebiet mit 1,55 Mio. km² eingerichtet 2017 Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 Grad Celsius globaler Erwärmung erscheint 2018 EU stuft die Chemikalie Bisphenol A als „besonders besorgniserregend“ ein 2015 Mit HBM4EU startet das vom UBA geleitete, siebenjährige EU-Projekt zum Human-Biomonitoring 2016 In der Antarktis wird im Rossmeer das weltweit größte Meeresschutzgebiet mit 1,55 Mio. km² eingerichtet 2017 Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 Grad Celsius globaler Erwärmung erscheint 2018 EU stuft die Chemikalie Bisphenol A als „besonders besorgniserregend“ ein In den Meeren finden sich immer mehr kleine Plastikstückchen und sogenanntes Mikroplastik. Seevögel verhungern, weil ihr Magen voller Plastik ist, welches sie für Nahrung hielten. Das UBA rät daher, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt generell drastisch zu reduzieren. Dieselskandal mit gesundheitlichen Risiken – das UBA belegt 2018 die Folgen Das UBA empfiehlt Reduzierung des Kunststoffeintrags in die Umwelt Im Jahr 2018 wird Klimaschutz zu einer globalen Bewegung: Schülerinnen und Schüler gehen freitags in den Schulstreik und drängen auf die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Schülerinnen und Schüler streiken seit 2018 freitags weltweit für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens Das neue Verpackungsgesetz tritt 2019 in Kraft und Hersteller sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Mit Erfolg: Statt zuvor ca. 55.000 Unternehmen tragen nun über 900.000 Firmen die Kosten der Verpackungsentsorgung. Ambitionierte Quotenvorgaben sorgen für erhebliche Fortschritte, z.B. beim Recycling von Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2021 gilt ein Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie Wattestäbchen, Trinkhalmen und Besteck. Neben Debatten um die Verringerung der Auswirkungen von Kunststoffprodukten auf die Umwelt diskutiert Deutschland während der Corona-Pandemie verstärkt über die Themen „Lüften“ und „Aerosole in Innenräumen“. 2021: Jahrhundert-Hochwasser durch Starkregen an der Ahr Seit 2021 legt das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) einen CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr fest. Die Einnahmen aus dem nEHS fließen in Investitionen für Klimaschutz, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. UBA startet seine App „Luftqualität“. Bürgerinnen und Bürger können damit vom Handy aus tagesaktuell die Feinstaub- (PM10), Stickstoffdioxid- und Ozonwerte in ihrer Umgebung checken. Am 01. Januar 2020 tritt der Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. Dirk Messner seine Position als neuer Präsident des Umweltbundesamtes an: Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes Der russische Angriffskrieg hat globale Folgen – auch für die Umweltpolitik. Im Frühsommer 2022 untersucht eine UBA-Taskforce die Auswirkungen des Krieges auf die Nahrungsmittel- und Energieversorgung sowie das Gesundheitssystem. Angesichts der durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Energiekrise gibt das UBA im Herbst 2022 Tipps zum Energiesparen. In Deutschland fallen jährlich circa 240 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Mit der „Mantelverordnung“ können sie nun als Ersatzbaustoffe wiederverwendet werden und kommen u.a. im Straßenbau zum Einsatz. Das UBA schlägt vor, die Mehrwertsteuer stärker an ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten und rät zu null Prozent Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse sowie den öffentlichen Verkehr. Das Paket soll für eine sofortige Entlastung der durch stark gestiegene Lebensmittelpreise und Mobilitätskosten beanspruchten Haushaltskassen sorgen und gleichzeitig die Umwelt schützen. Damit die Energiewende gelingt, muss der Energieverbrauch gemindert werden. Energie kann überall gespart werden: im Haushalt, in Industrie, Gewerbe und im Verkehr. Die Bundesregierung veröffentlicht die „Nationale Wasserstrategie“ Salzeinleitungen, Hitze und die Bildung einer giftigen Alge führen im September 2022 zu einem massiven Fischsterben in der Oder. Die Bundesumweltministerin mahnt zu mehr Resilienz für die Gewässer in Deutschland. Großes Fischsterben in der Oder fordert mehr Resilienz für deutsche Gewässer Am 13. September bzw. 31.Oktober 2023 wird der Bericht zum ökologischen Zustand der Nordsee und des Nordostatlantiks bzw. der Ostsee von der Oslo-Paris-Kommission bzw. der Helsinki-Kommission veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die Meeresgewässer aufgrund vielfältiger anthropogener Belastungen in keinem guten Zustand sind. Fleisch ist zunehmend in der Debatte – und Ersatzprodukte werden auch in Deutschland immer beliebter. Die UBA-Studie „Fleisch der Zukunft“ untersucht, welche Auswirkungen die drei Alternativen pflanzlicher Fleischersatz, essbare Insekten und Invitro-Fleisch auf Umwelt und Gesundheit haben. Der „Mobilität von morgen“ widmet sich das UBA in Deutschland bereits seit 2016 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche. Neue Mobilitätsoptionen werden getestet und der Straßenraum so verändert, dass Nachhaltigkeit und Lebensqualität stärker im Fokus stehen. Infoveranstaltungen, Wettbewerbe und Blicke hinter die Kulissen geben neue Perspektiven und Inspiration für den Alltag. Deutschland diskutiert vermehrt Fleischersatzprodukte einer Ernährung der Zukunft Das KI-Labor am UBA unterstützt mit Umweltdaten-Analyse eine nachhaltige Umweltpolitik Mit Künstlicher Intelligenz (KI) in die nachhaltige Zukunft? Seit 2023 hat das UBA ein Labor für Künstliche Intelligenz (das KI-Lab). Es schafft Grundlagen, um die Analyse großer Mengen an Umweltdaten (Big Data) zu vereinfachen und nachhaltige Umweltpolitik zu erleichtern. Mobilitätsoptionen von Morgen werden getestet und Nachhaltigkeit im Straßenverkehr rückt mehr und mehr in den Fokus Seit September 2023 setzt der Erweiterungsbau des UBA in Dessau-Roßlau Maßstäbe für die nachhaltige Transformation des Bausektors und die Klimaneutrale Bundesverwaltung: Das Gebäude versorgt sich im Betrieb vollständig selbst – durch Photovoltaik und eine Wärmepumpe. Umweltverträgliche Baustoffe wie Recyclingbeton und eine Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen sind selbstverständlich. Der Gründungsstandort des UBA am Berliner Bismarckplatz öffnet in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre nach umfangreichen Sanierungen seine Pforten für die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Das Gebäude aus den 1930er Jahren erfüllt nicht nur den Gold-Standard für Sanierungen, sondern bietet auch „New Work Zones“ für das Arbeiten von morgen. Der Bau von Gebäuden setzt große Mengen an Treibhausgasen frei. Deshalb gilt es, Baurohstoffe besser zu recyclen und im Kreislauf zu führen. Bereits seit 2022 setzt das UBA mit dem Projekt „AdNEB – Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ einen neuen Fokus auf die Transformation des Gebäudebestands, nachhaltige Baumaterialien und Energieeffizienz. Photovoltaik, Erdwärmesonden und eine Wärmepumpe versorgen den UBA-Erweiterungsbau mit erneuerbarer Energie. Eine öffentliche Grünanlage mit Sitzmöglichkeiten umrundet das Gebäude. Neues Gebäude mit Vorbildfunktion – der klimaneutrale UBA- Erweiterungsbau in Dessau Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim UBA-Jubiläumsfest am 15.06.2024 in Dessau-Roßlau!
Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an die Vorgaben der geltenden EG-Detergenzienverordnung national angepasst. Das neue Gesetz gilt ergänzend zu der EG-Verordnung Nr. 648/2004 und löst mit seinem Inkrafttreten das alte WRMG vom 5. März 1987 ab. Es gilt darüber hinaus für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 5 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 14 |
| Gesetzestext | 1 |
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| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 10 |
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| Language | Count |
|---|---|
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