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Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

§ 1(1) Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur so in den Verkehr gebracht werden, dass nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt. 1994 wird das Umweltbundesamt beauftragt, Informationen der Hersteller über die Rahmenrezepturen zu dokumentieren.

Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz tritt in Kraft

Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an die Vorgaben der geltenden EG-Detergenzienverordnung national angepasst. Das neue Gesetz gilt ergänzend zu der EG-Verordnung Nr. 648/2004 und löst mit seinem Inkrafttreten das alte WRMG vom 5. März 1987 ab. Es gilt darüber hinaus für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden.

Umweltbundesamt verbietet ätzendes Reinigungsmittel "Por Çöz"

UBA und BfR schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor salpetersäurehaltigem Kalk- und Rostlöser Das UBA untersagt im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung am 29.10.10 den Handel und den Verkauf des Reinigungsmittels Por Çöz. Das Produkt enthält mindestens 20 % Salpetersäure und stellt damit ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit dar. Das Verbot ist vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission. Der Kalk- und Rostlöser wird vorwiegend in Supermärkten mit türkischen Produkten angeboten. „Das ⁠ UBA ⁠ macht damit erstmalig von einer Regelung im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Gebrauch. Das Gesetz sieht ein vorläufiges Verbot von Wasch- und Reinigungsprodukten vor, sofern diese nachweislich ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hat die für die Überwachung zuständigen Bundesländer informiert und sie gebeten, das Verbot des Reinigers bei Importeuren und Händlern zu kontrollieren. Außerdem informierte das UBA die EU-Kommission sowie die anderen EU-Mitgliedstaaten, damit auch diese Maßnahmen ergreifen können. Grundlage dieser Entscheidung ist eine Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zu salpetersäurehaltigen Reinigungsprodukten. Im Ergebnis dieser Stellungnahme wird deutlich: „Spezielle Reiniger mit einem Salpetersäuregehalt über 20% stellen ein unverhältnismäßig großes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Neben der Ätzwirkung bei unmittelbarem Hautkontakt oder bei Verschlucken besteht auch ein gesundheitliches Risiko durch Einatmen von Salpetersäuredämpfen und den aus der Salpetersäure freigesetzten nitrosen Gasen (z.B. NO 2 ). Verwenden Menschen salpetersäurehaltige Reinigungsprodukte, können sich in der Innenraumluft bedenkliche Konzentrationen an Salpetersäure und nitrosen Gasen bilden. Unter bestimmten Bedingungen rufen diese Substanzen schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor. Das haben Modellrechungen des BfR ergeben. Deutsche Giftinformationszentren meldeten dem Bundesinstitut für Risikobewertung bereits 134 Fälle, bei denen Menschen durch salpetersäurehaltige Kalk- und Rostlöser zum Teil schwere Gesundheitsschäden erlitten. Das Einatmen von Salpetersäure-Dämpfen kann im Atemtrakt zu Schleimhautirritationen, Bronchialkatarrh, Lungenentzündung und nach einer typischen Latenzzeit von 3 bis zu 30 Stunden zum toxischen Lungenödem führen. Ein zusätzliches gesundheitliches Risiko besteht durch die Bildung von nitrosen Gasen, die unter bestimmten Bedingungen aus der Salpetersäure freigesetzt werden. In dem Gasgemisch finden sich Verbindungen, die akut toxisch oder krebserregend wirken können. 28.10.2010

Reinigung im Haushalt

Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort. Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate. Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Gewusst wie Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit. Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen: Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen: Frischer Schmutz lässt sich leichter entfernen als eingetrockneter Schmutz. Daher den Schmutz sofort beseitigen. Angebranntes, Saucenflecken und andere Verschmutzungen am Herd und im Backofen vor der nächsten Nutzung entfernen, damit diese nicht stärker einbrennen können. Einweichen in Wasser erleichtert ebenfalls die Reinigung. Wassertropfen am Badewannenrand, an der Duschkabine und an Armaturen nach der Benutzung entfernen. Verwenden Sie für große Flächen einen Abzieher und für kleine Flächen ein Tuch – das verhindert Kalkflecken und beugt Schimmel vor. Die Dosierung ist wichtig: Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel. Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind. Quelle: Blauer Engel EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. Quelle: Europäische Kommission Wahl des Reinigungsmittels: Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder der EU-Umweltblume . Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen. Hygiene in Küche und Bad: Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene. Normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC erfordern zur Beseitigung von Keimen keine Desinfektionsmittel. Klassische Reinigungsmittel reichen hier im Normalfall aus. Vorsicht vor Keimen an den Händen: Vor der Zubereitung von Speisen und nach jedem Toilettengang sollten Sie die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen und abtrocknen. Hängen Sie Spülschwämme und Geschirrtücher nach dem Gebrauch umgehend zum Trocknen auf. Wechseln Sie das Spül- und Trockentuch regelmäßig und waschen Sie es bei 60 Grad Celsius. So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren: Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind. Bewahren Sie Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Stellen Sie Reinigungsmittel nicht in die Nähe von Getränkeflaschen und füllen Sie sie auch nicht in Lebensmittelverpackungen um. Lesen Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett vor der Anwendung. Vermeiden Sie stark saure oder stark alkalische Reiniger, da sie bei unsachgemäßer Anwendung Reizungen oder Verätzungen verursachen können. Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte. Falls doch organische Lösemittel im Einsatz sind, sollten Sie kräftig lüften. Verzichten Sie möglichst ganz auf den Einsatz von Raumsprays und Duftspendern. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Gebrauch von Waschmitteln (⁠ UBA ⁠-Umwelttipps). Entkalken Sie regelmäßig die Kaffeemaschine und den Wasserkocher. Sind die Heizstäbe zunehmend verkalkt, behindert das die Wärmeabgabe an das Wasser oder das Gerät geht sogar kaputt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schimmel (UBA-Publikation). Hintergrund Umweltsituation: Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen. Gesetzeslage: Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten. Marktbeobachtung: Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Wasch- und Reinigungsmittel (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Frühjahrsputz (Radiointerview)

Wäsche waschen, Waschmittel

Klimabewusstes Wäschewaschen entlastet die Umwelt und spart Kosten Wie Sie mit kleinen Tricks umweltschonend Wäsche waschen Waschmaschine möglichst voll beladen - ausgenommen Fein- und Wollwäsche. Dosieren Sie Waschmittel sparsam in Abhängigkeit von Wasserhärte und Verschmutzungsgrad gemäß Dosierempfehlung auf der Verpackung. Waschen Sie mit möglichst geringer Temperatur. Verwenden Sie hochkonzentrierte Waschpulver. Verzichten Sie auf Weichspüler. Gewusst wie Wäschewaschen verbraucht Energie und belastet Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien. Umweltbewusstes Waschen entlastet die Umwelt und spart Kosten. Waschtrommel voll beladen: Die Waschmaschine sollte bei normaler Koch-/Buntwäsche voll beladen werden, so dass gerade noch eine Handbreit "Luft" in der Trommel bleibt. Das spart Energie, Wasser und Geld und liefert saubere Wäsche. Bei "Pflegeleicht" ist die Maschine hingegen nur zur Hälfte, bei Feinwäsche zu 1/4 und bei Wollwäsche zu 1/5 der maximalen Füllmenge zu beladen. Waschmittel sparsam nach Verschmutzungsgrad dosieren: Richten Sie sich nach der auf der Waschmittelpackung empfohlenen Dosierung. Für Wäsche im Haushalt genügt meist die Dosierung für "leicht" oder "normal" verschmutzte Wäsche. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern nur höhere Kosten und eine größere Umweltbelastung. Auf Wasserhärte achten: Die Dosierung ist von der Wasserhärte abhängig. Weiches Wasser erfordert die geringste Waschmittelmenge. Liegt Ihr Wasser im Härtebereich "mittel" bis "hart", ist etwas mehr Waschmittel erforderlich. Die Wasserhärte erfahren Sie bei Ihrem Wasserwerk. Mit geringer Temperatur waschen: Der Energieverbrauch beim Waschen ist in erster Linie von der Waschtemperatur abhängig, da das Aufheizen des Wassers deutlich mehr Energie verbraucht als die Trommelbewegung. Darum laufen energiesparende Programme länger, um ein vergleichbar gutes Waschergebnis wie bei höheren Temperaturen zu erzielen. Leicht und normal verschmutzte Buntwäsche wird meist bei 20 bis 30 °C und Weißwäsche in der Regel bereits bei 40 °C sauber. Einmal monatlich sollte die Maschine jedoch zur Vermeidung von Keimwachstum mit 60°C betrieben werden. Weitere Informationen zum Thema Waschtemperatur und Hygiene finden Sie auf unserer Themenseite "Waschtemperaturen". Umweltschonende Waschmittel: Es gibt keine per se umweltfreundlichen Waschmittel, da Waschmittel grundsätzlich Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien belasten. Trotzdem gibt es relevante Unterschiede: Lieber fest statt flüssig: Waschpulver sind umweltschonender als flüssige Waschmittel. Sie haben eine höhere Waschleistung und belasten das Klärwerk weniger. Bei farbigen Textilien lieber Color- statt Vollwaschmittel: Colorwaschmittel schonen die Farben und tragen so zur längeren Tragbarkeit bunter Textilien bei. Baukastensysteme bevorzugen: Bei Baukastensystemen sind Waschmittel, Enthärter und Bleichmittel getrennt. Dadurch kann genauer nach Bedarf und damit sparsamer dosiert werden. Was Sie noch tun können: Überdenken Sie Ihre Reinigungsansprüche: Nicht jedes Wäschestück muss nach einmaliger Benutzung gewaschen werden. Beachten Sie unsere Tipps zu Waschmaschine und Trockner . Behandeln Sie starke Verschmutzungen mit Fleckenmittel oder Gallseife vor. Beachten Sie die Pflegehinweise auf den Etiketten. Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich. Waschmaschine nach Gebrauch geöffnet lassen, damit die Maschine innen trocknen kann. Hintergrund Umweltsituation: Etwa 540.000 Tonnen* Waschmittel werden jährlich in Deutschland verbraucht. Umgerechnet verbraucht jeder Einwohner etwa 6,5 Kilogramm* Waschmittel im Jahr. Hinzu kommen Weichspüler und weitere Waschhilfsmittel und Wäschepflegemittel, insgesamt sind das etwa 332.000 Tonnen* pro Jahr. Seit 1986 haben sich phosphatfreie Waschmittel auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Heute werden in den Haushalten nur noch phosphatfreie Textilwaschmittel benutzt. Gesetzeslage: Wasch- und Reinigungsmittel werden hinsichtlich der biologischen Abbaubarkeit der darin enthaltenen Tenside, des Phosphorgehaltes und der Kennzeichnung durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und das nationale Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Rechtliche Regelungen (UBA-Themenseite) Wasch- und Reinigungsmittel (UBA-Themenseite) * Quelle: IKW "Bericht Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland Ausgabe 2023" Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Dies entlastet die Umwelt und auch die Haushaltskasse, denn die Ausgaben für Strom lassen sich merklich senken. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Der Stromverbrauch pro Waschgang sinkt bereits durch Verringerung der Waschtemperatur vom 40° C auf 30°C um über 35 Prozent. Nachhaltiges Handeln im Haushalt zahlt sich somit direkt aus.

Umweltbewusst waschen und reinigen

Umweltbewusst waschen und reinigen Gibt es umweltfreundliche Waschmittel? Nein, denn jedes Waschmittel kann Stoffe enthalten, die biologisch nicht leicht oder nicht vollständig abbaubar sind oder biologisch nicht leicht oder nicht vollständig abbaubar sind oder Gewässerorganismen schädigen oder Gewässerorganismen schädigen oder sich in der Umwelt oder den Organismen anreichern. sich in der Umwelt oder den Organismen anreichern. Diese Stoffe können über das Abwasser bis in die Gewässer gelangen. Gemäß den Ergebnissen einer Studie der Universität Bonn (Kruschwitz, A., Augsburg, A., Stamminger, R., 2013. How Effective are Alternative Ways of Laundry Washing?, Tenside Surfactants Detergents - Journal. 2013, 263-269.) sind alternative Waschverfahren, z. B. die Verwendung spezieller Waschbälle, derzeit nicht dazu geeignet, die superkompakten Waschmittel zu ersetzen. Wer wäscht, nimmt also in jedem Fall eine gewisse Umweltbelastung in Kauf. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Umwelt durch das eigene Waschverhalten weniger zu belasten. Und dabei tut man nicht nur etwas für die Umwelt, sondern spart auch noch Geld! Die wichtigsten Verhaltensempfehlungen dazu sind: Waschmaschine voll beladen Waschmaschine voll beladen Dosierung entsprechend dem Verschmutzungsgrad Dosierung entsprechend dem Verschmutzungsgrad Wird auf der Packung zwischen „leicht”, „normal” und „stark verschmutzter” Wäsche unterschieden, genügt für Wäsche im Haushalt meist die Dosierung für leicht bzw. normal verschmutzt. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern nur höhere Kosten und Umweltbelastung. Dosierung entsprechend der Wasserhärte (diese bitte bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen erfragen) Dosierung entsprechend der Wasserhärte (diese bitte bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen erfragen) Der Wasserhärtebereich "weich" erfordert die geringste Waschmittelmenge. Liegt Ihr Wasser im Härtebereich "mittel" bis "hart" ist etwas mehr Waschmittel erforderlich. Die Dosierung für die verschiedenen Wasserhärtebereiche und Verschmutzungsgrade muss nach Wasch- und Reinigungsmittelgesetz auf der Verpackung erkennbar sein. Entscheiden Sie sich für Baukastensysteme oder Kompakt- und Superkompaktwaschmittel im Tandemsystem . Sie erreichen damit gute Waschergebnisse und ersparen der Umwelt überflüssige Chemikalien. Flüssigwaschmittel belasten Kläranlagen und Gewässer wegen ihres höheren Tensidgehaltes stärker als kompakte Pulver. Nutzung des 30°C- bzw. 40°C-Waschprogramms anstelle von 60°C. Nutzung des 30°C- bzw. 40°C-Waschprogramms anstelle von 60°C. Für leicht und normal verschmutzte Wäsche reichen bei Buntwäsche meist 20 bis 30 °C und bei Weißwäsche in aller Regel 40 °C. Das bringt beim 40 °C-Programm etwa 35 bis 40 Prozent Energieeinsparung gegenüber dem Waschprogramm mit 60 °C. Zur Vermeidung von Keimwachstum in der Waschmaschine sollte jedoch einmal monatlich bei 60 °C mit pulverförmigem Vollwaschmittel gewaschen werden. Kochwäsche sollte im Haushalt die Ausnahme sein, z. B. bei ansteckenden Krankheiten. Damit entlasten Sie die Umwelt durch Einsparung von Energie. Verzicht auf Vorwäsche: Die Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich. Verzicht auf Vorwäsche: Die Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich. Minimieren Sie den Einsatz von Weichspülern . Minimieren Sie den Einsatz von Weichspülern . Angemessene Waschhäufigkeit Angemessene Waschhäufigkeit Überdenken Sie Ihre Reinigungsansprüche. Nicht jedes Wäschestück muss nach einmaliger Benutzung gewaschen werden. Möglichst Verzicht auf separaten Wäschetrockner. Möglichst Verzicht auf separaten Wäschetrockner. Etwa 630.000 Tonnen Waschmittel werden jährlich in Deutschland verbraucht. Umgerechnet verbraucht jeder Einwohner fast 8 Kilogramm Waschmittel im Jahr. Hinzu kommen Weichspüler und weitere Waschhilfsmittel und Wäschepflegemittel, insgesamt sind das etwa 220.000 Tonnen pro Jahr. Angesichts dieser Zahlen wird klar, dass Verbraucher beim Einkauf und beim Gebrauch von Waschmitteln den Waschmittelmarkt entscheidend beeinflussen und zugleich etwas für den Schutz der Umwelt tun können. So haben sich seit 1986 phosphatfreie Waschmittel auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Heute werden dadurch in den Haushalten nur noch phosphatfreie Textilwaschmittel benutzt. Als Orientierungshilfe für den umweltbewussten Einkauf von Waschmitteln sollten Sie sich die Angaben zur Ergiebigkeit ansehen, die auf der Verpackung aufgedruckt sind. Produkte mit hoher Ergiebigkeit erfordern nur eine geringe Dosierung pro Waschgang. So gelangen durch den Einsatz hoch konzentrierter und damit sehr ergiebiger Waschmittel entsprechend weniger Waschmittelchemikalien in die Abwässer und Gewässer als bei der Verwendung herkömmlicher Waschmittel. Gleichzeitig benötigen hochkonzentrierte Waschmittel kleinere Pakete und sparen Verpackungsmaterial. Wundern Sie sich nicht über den relativ hohen Preis der kleinen Kompakten! Vergleichen Sie die Preise an Hand der aufgedruckten Angaben zur Ergiebigkeit: Die Ergiebigkeit unterschiedlicher Waschmittel lässt sich heute leicht vergleichen: Auf den Verpackungen ist die Zahl der normalen Waschmaschinenfüllungen angegeben, die mit dem Packungsinhalt bei mittlerem Wasserhärtegrad gewaschen werden können. Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Dies entlastet die Umwelt und auch die Haushaltskasse, denn die Ausgaben für Strom lassen sich merklich senken. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Der Stromverbrauch pro Waschgang sinkt bereits durch Verringerung der Waschtemperatur vom 40° C auf 30°C um über 35 Prozent. Nachhaltiges Handeln im Haushalt zahlt sich somit direkt aus.

Bauleitplanung: Ilsfeld

Ilsfeld - Amtliche Bekanntmachungen StartseiteRathaus BürgerVerwaltungAmtliche Bekanntmachungen Gemeinde Ilsfeld Rathaus Bürger Leben Wohnen Bildung Kultur Energie Klima Gewerbe Freizeit Tourismus Gemeinde Ilsfeld Rathaus Bürger Verwaltung Rathaus aktuell Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Bankverbindung Rathausteam Bauhof Satzungen Amtliche Bekanntmachungen Haushalt und Jahresabschluss Bürgerservice Trauzimmer Rathaus Ilsfeld Bauen und Sanieren Nachrichtenblatt Gebühren und Steuern Gemeinderat Wahlen Stellenangebote Glasfasernetz der Deutschen GigaNetz Leben Wohnen Bildung Kultur Energie Klima Gewerbe Freizeit Tourismus Amtliche Bekanntmachungen Alle Boxen aufklappen / Alle Boxen zuklappen Veröffentlichung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 - Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal Veröffentlichung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 GVV Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 GVV 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal Öffentliche Bekanntmachung Begründung Teil 1 Begründung Teil 2 Umweltbezogene Stellungnahme - frühzeitige Beteiligung Umweltbezogene Stellungnahme - Offenlegung Behandlungsübersicht Offenlegung Lagepläne Teil 1 - 5 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal Öffentliche Bekanntmachung Begründung Lageplan zur Änderung Bebauungsplan „Steinhäldenweg, 2. Erweiterung – 1. Änderung“ Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung Satzung Veränderungssperre Bebauungsplan Bahnhofstraße 30 (vorhabenbezogen) Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Schozachwasserversorgungsgruppe, Sitz Untergruppenbach Wasserhärte nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und Nitratwerte Gemeindeverwaltung Ilsfeld Rathausstraße 8 74360 Ilsfeld Tel. 07062 9042-0 Fax 07062 9042-19 gemeinde@ilsfeld.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Anmelden Registrieren Kontakt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap teilentwitter

Besondere Gebührenverordnung des BMUV für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (BMUBGebV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen (1) Gebühren und Auslagen werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: 1. Chemikaliengesetz, auch in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/407 (ABl. L 81 vom 9.3.2021, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1068 (ABl. L 234 vom 21.7.2020, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 2. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 3. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 (ABl. L 433 vom 22.12.2020, S. 11) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 4. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, 5. Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1124 (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 66) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, 6. Trinkwasserverordnung, 7. Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung, 8. Verpackungsgesetz, 9. Bundesnaturschutzgesetz, 10. Umweltschadensgesetz, 11. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/2117 (ABl. L 320 vom 11.12.2019, S. 13) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 12. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/220 (ABl. L 35 vom 7.2.2019, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 13. Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, 14. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben, 15. Einwegkunststofffondsgesetz. (2) Für gebührenfähige Leistungen nach Absatz 1 Nummer 9 und 10 in Verbindung mit Abschnitt 9 Nummer 2 und Abschnitt 10 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage gelten die Vorschriften dieser Besonderen Gebührenverordnung nach Maßgabe der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799; 1995 II S. 602) auch im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.

50 Jahre Umweltbundesamt: Für Mensch und Umwelt - Scrollytelling Umweltbundesamt

Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) seine Arbeit auf – als erste nationale Umweltbehörde in Deutschland. Das 50. Jubiläum ist Anlass, kritisch zurückzuschauen auf die eigene Geschichte, auf Erfolge und Misserfolge, aber auch auf die Herausforderungen, denen sich der Umweltschutz künftig stellen muss. In der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (1969–1974) wird der Umweltschutz endlich eigenständiger Politikbereich. Bereits im Oktober 1971 legt Hans-Dietrich Genscher, damals als Innenminister für Umweltschutz zuständig, das erste Umweltprogramm der Bundesregierung vor. Das Programm empfiehlt die Errichtung eines „Bundesamts für Umweltschutz“. Am 22. Juli 1974 legt das Umweltbundesamt mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin (West) los. Die Entscheidung bleibt nicht ohne Kritik – das SED-Blatt „Neues Deutschland“ spricht von einem Anschlag auf die Entspannung. Damit Haarspray nicht die Ozonschicht zerstört: Auch Friseurprodukte tragen den „Blauen Engel“. Der Jurist Heinrich von Lersner (geb. 1930) wird erster Präsident des Umweltbundesamtes. Hier zeigt er asbestfreie Bremsbeläge. In den ersten Jahren kümmert sich das Umweltbundesamt vor allen um gesunde Luft, weniger Lärm und Abfall. Ende der 1970er Jahre hat das Amt bereits rund 400 Beschäftigte. Der Zeit voraus: Auf der Hannover-Messe 1979 präsentiert das Umweltbundesamt Feinstaub-Messtechnik. In der Politik kommt das Thema erst viele Jahre später an. Gleich zu Beginn der 80er Jahre legt das Umweltbundesamt eine Analyse zu Ursachen und Wirkungen des Sauren Regens vor. Die klare Empfehlung lautet: Die Emissionen deutlich mindern und das möglichst direkt bei den Kraftwerken. Deutschland nimmt schnell eine Vorreiterrolle bei der Luftreinhaltung ein. Daten aus dem Luftmessnetz des Umweltbundesamtes liefern bis heute wichtige Erkenntnisse zum atmosphärischen Ferntransport von Luftschadstoffen. In den Medien ist das Umweltbundesamt häufig präsent: Aufnahmen des ZDF für die Sendung ‚Tatsachen’ mit Präsident Heinrich von Lersner Anfang der 1980er Jahre. Im Jahr 1984 legt das Umweltbundesamt erstmals seine „Daten zur Umwelt“ vor. Das Buch leitet eine Reihe von Berichten ein, die bis heute zu den gefragtesten Publikationen des Umweltbundesamtes gehören. Das Interesse der Öffentlichkeit am Umweltschutz wächst: Den „Zentralen Antwortdienst“ des Umweltbundesamtes erreichen 1980 bereits über 15.000 Anfragen. 1980 Der gemeinsam mit der Industrie entwickelte lärmarme Lkw wird vorgestellt 1982 Chemikaliengesetz: Das UBA prüft Umweltauswirkungen neuer Stoffe 1983 Die Großfeuerungsanlagenverordnung tritt in Kraft. Mit Erfolg: Bis 1993 sinkt allein in Westdeutschland der Ausstoß von Schwefeldioxid um 89 Prozent. 1980 Der gemeinsam mit der Industrie entwickelte lärmarme Lkw wird vorgestellt 1982 Chemikaliengesetz: Das UBA prüft Umweltauswirkungen neuer Stoffe 1983 Die Großfeuerungsanlagenverordnung tritt in Kraft. Mit Erfolg: Bis 1993 sinkt allein in Westdeutschland der Ausstoß von Schwefeldioxid um 89 Prozent. Das Interesse der Öffentlichkeit am Umweltschutz wächst: Den „Zentralen Antwortdienst“ des Umweltbundesamtes erreichen 1980 bereits über 15.000 Anfragen. Bundesmodell Recycling: Mit einer Versuchsanlage in Baden-Württemberg testet das UBA ab 1981, ob sich Müll mechanisch trennen und wiederverwerten lässt. Einer der „Umweltschutz-Messwagen“ des Umweltbundesamtes in der Frankfurter Fußgängerzone. Noch provisorisch angebracht ist der Schriftzug der „Bundesstelle für Umweltangelegenheiten“, der 1973 gegründeten Vorläuferinstitution des UBA. Bleifreies Benzin, „Tempo 120“ auf deutschen Autobahnen oder Katalysatorpflicht – die Empfehlungen des Umweltbundesamtes stoßen nicht immer auf Gegenliebe bei Politik, Wirtschaft und Verbänden. Mit dem groß angelegten Modellprojekt „Fahrradfreundliche Stadt“ trägt das Umweltbundesamt wesentlich zum Fahrradboom der 1980er Jahre bei – und setzt sich generell für eine Verkehrsberuhigung ein. Seit 1987 ist es amtlich: Die Novelle des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes schreibt vor, dass Tenside biologisch abbaubar sein müssen. Außerdem müssen die Angaben zur Umweltverträglichkeit an das Umweltbundesamt gemeldet werden. Attraktiver Hauptpreis: Ein modernes und vor allem verkehrssicheres Fahrrad. Auch mit Wettbewerben fördert das UBA seit den 80er Jahren das Fahrradfahren als umweltfreundliche Alternative zum Auto. 1988 demonstriert UBA-Präsident Heinrich von Lersner an einer Zapfsäule das Gaspendelverfahren. Diese Technik dient zur Rückführung giftiger Benzol-dämpfe in den Speichertank. 1988 legt das Umweltbundesamt bereits zum dritten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbekämpfung in der Bundesrepublik vor. Dauerhafter Lärm erhöht das Erkrankungsrisiko und kann ernste gesundheitliche Folgen haben. Das UBA befasst sich deshalb seit seiner Gründung mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm als Tätigkeitsschwerpunkt. Erster Dienstsitz des Umweltbundesamtes war von 1974 bis 1995 ein in den 1930er Jahren für den nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienst erbautes Gebäude am Bismarckplatz in Berlin-Grunewald Hans-Dietrich Genscher | Bundesminister a. D. Früh aktiv im Klimaschutz: 1990 nimmt das Fachgebiet „Schutz der Erdatmosphäre“ seine Arbeit auf. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern. Militärische Altlasten: Über 1.000 Liegenschaften der sowjetischen Truppen bewertet das UBA nach der Wende in den neuen Bundesländern. Nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamts wird 1994 das traditionsreiche „Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene“ („WaBoLu“) mit rund 300 Beschäftigten und mehreren Außenstellen in das UBA integriert. Der nach der Wende bezogene temporäre Dienstsitz des UBA im ehemaligen Reichspropagandaministerium an der Mauerstraße in Berlin-Mitte Das Dienstgebäude des 
„WaBoLu“ am Corrensplatz in Berlin-Dahlem Erst 1994 wird mit Artikel 20a der Umweltschutz im Grundgesetz verankert. Schon 1970 forderte Hans-Dietrich Genscher in der ersten Umweltdebatte des Deutschen Bundestags: „Das Grundgesetz kennt das Wort Umweltschutz noch nicht. Dem Grundrechtskatalog fehlt ein Menschenrecht auf unschädliche Umwelt.“ Das 1994 in das UBA integrierte Versuchsfeld Berlin-Marienfelde des „WaBoLu“ in den 1980er Jahren Nach 21 Jahren unter der Leitung von Gründungspräsident Heinrich von Lersner bekommt das UBA im Jahr 1995 einen neuen Präsidenten: Andreas Troge. Der promovierte Ökonom bringt einen neuen Stil und frischen Schwung ins Amt. 1995 Die Umweltprobenbank des UBA geht nach mehrjähriger Probephase in den 
Regelbetrieb 1996 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt in Kraft 1998 Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag: Reisen und Forschen in der Antarktis genehm-igt jetzt das UBA 1995 Die Umweltprobenbank des UBA geht nach mehrjähriger Probephase in den 
Regelbetrieb 1996 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt in Kraft 1998 Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag: Reisen und Forschen in der Antarktis genehm-igt jetzt das UBA 1997 zeigt die Studie „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ neue Perspektiven auf: Für den Umweltschutz sind nicht nur Staat und Industrie verantwortlich, auch jede und jeder Einzelnen kann helfen. Denn: Ein Großteil der Umweltprobleme beruht auf den herrschenden Konsummustern. In der Umweltprobenbank werden Umweltproben bei Minus 150 Grad Celsius gelagert – sie können so auch Jahrzehnte später noch analysiert werden Als „eine der zwei großen Niederlagen des Umweltbundesamtes“ bezeichnet Andreas Troge aus damaliger Sicht das 1998 verabschiedete Bodenschutzgesetz, da, so Troge, wesentliche Empfehlungen des UBA im Gesetzestext keine Berücksichtigung fanden. Schlüsselübergabe: Nach 21 Jahren an der Spitze des UBA übergibt Heinrich von Lersner die Leitung an Andreas Troge. 1995 schließt das UBA sein Projekt zur Bewertung militärischer Altlasten auf ehemaligen Stützpunkten sowjetischer Truppen in Deutschland ab Im Juli 2002 tritt die EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft. Sie soll die Lärmbelastung der Bevölkerung europaweit senken. Das Umweltbundesamt war maßgeblich an ihrer Erarbeitung beteiligt. Auf dem Versuchsfeld Berlin-Marienfelde entsteht die neue Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage (FSA). Das UBA erforscht hier unter anderem, wie Chemikalien auf Pflanzen und Tiere in Gewässern wirken. 2001 wird das UBA mit dem EMAS-Gütesiegel (Umweltaudit) ausgezeichnet – als erste deutsche Behörde Ein Versuchsaufbau mit den Kunststoffrinnensegmenten der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlagen (FSA) des UBA in Berlin- Marienfelde Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist seit 2004 im UBA für die Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland zuständig. Der neue Fachbereich wurde innerhalb kurzer Zeit aufgebaut – pünktlich zum europaweiten Start des Emissionshandels ab 2005 – und feiert 2024 das 20. Jubiläum. Frischgebackene Umweltexpertinnen und -experten: In Zusammenarbeit mit vielen Partnern bietet das UBA Fortbildungsprogramme im Umweltschutz für Entwicklungs- und Schwellenländer an. Im Mai 2005 zieht das UBA mit erstem Dienstsitz nach Dessau. Der Einzug in den neu errichteten ökologischen Musterbau ist Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den neuen Ländern anzusiedeln. Ab 2005 wird die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien verboten. Zu der neuen Verordnung leistete das UBA wesentliche Vorarbeiten. Im selben Jahr treten mit Hilfe des UBA festgelegte Grenzwerte für Feinstaub in der Luft in Kraft. Diese bilden eine wichtige Grundlage der ab 2008 geltenden EU-Richtlinie. Jochen Flasbarth (geb. 1962) wird 2009 dritter Präsident des Umweltbundesamtes. Er leitet das Amt bis Dezember 2013 und wird dann Staatssekretär im Bundesumweltministerium. International aktiv: Das UBA prüft auf einer Inspektionsreise, ob die Regeln des Antarktisvertrags eingehalten werden. 2009 scheitert das Umweltgesetzbuch endgültig – Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gibt das Vorhaben aufgrund massiver politischer Widerstände auf. Das UBA hatte sich seit Jahrzehnten sehr für das Thema stark gemacht. Der Neubau des UBA neben dem Gelände des ehemaligen Wörlitzer Bahnhofs in Dessau-Roßlau Mit einer umfassenden UBA-Studie weist das UBA 2010 nach: Nächtlicher Fluglärm erhöht das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Das Amt empfiehlt daher: Keine Nachtflüge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. „Energieziel 2050“ – 2010 zeigt eine UBA-Studie, dass eine sichere Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien möglich ist. Und Ende 2013 kann das UBA in der Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ zeigen, dass im Jahr 2050 sogar 95 Prozent weniger Treibhausgase möglich sind als 1990. Am Standort Berlin-Marienfelde errichtet das UBA 2013 das erste Null-Energie-Dienstgebäude des Bundes Blei macht dumm. Und daher gibt es seit 1. Dezember 2013 einen strengen Grenzwert. Trinkwasser darf maximal 0,01 Milligramm Blei pro Liter enthalten. Da Wasser aus Bleileitungen diesen Grenzwert praktisch nicht einhalten kann, müssen die Leitungen ausgetauscht werden. Auch online stets aktuell: Ende 2013 startet die komplett modernisierte Website des UBA. Durch das Responsive Design kann die UBA-Website komfortabel vom Smartphone, Tablet oder Computer aufgerufen werden. Der vierte Präsident wird eine Präsidentin: Mit Maria Krautzberger (geb. 1954) steht ab Mai 2014 erstmals eine Frau an der Spitze des Umweltbundesamtes. Heinrich Freiherr von Lersner (1930 – 2014) Präsident des Umweltbundesamtes von 1974 bis 1995 Im September 2015 fliegt der Dieselskandal auf: Autos namhafter deutscher und europäischer Hersteller haben illegale Abschalteinrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge eingebaut. Messungen und Modellierungen des UBA zeigen im Jahr 2017: Die Flotte der Diesel-Pkw stößt durchschnittlich sogar noch mehr Stickstoffoxide aus, als nach Bekanntwerden des Dieselskandals befürchtet. Im Jahr 2018 belegt das UBA die damit verbundenen 
Gesundheitsrisiken, wie zum Beispiel Lungenkrebs. 2015 Mit HBM4EU startet das vom UBA geleitete, siebenjährige EU-Projekt zum Human-Biomonitoring 2016 In der Antarktis wird im Rossmeer das weltweit größte Meeresschutzgebiet mit 1,55 Mio. km² eingerichtet 2017 Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 Grad Celsius globaler Erwärmung erscheint 2018 EU stuft die Chemikalie Bisphenol A als „besonders besorgniserregend“ ein 2015 Mit HBM4EU startet das vom UBA geleitete, siebenjährige EU-Projekt zum Human-Biomonitoring 2016 In der Antarktis wird im Rossmeer das weltweit größte Meeresschutzgebiet mit 1,55 Mio. km² eingerichtet 2017 Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 Grad Celsius globaler Erwärmung erscheint 2018 EU stuft die Chemikalie Bisphenol A als „besonders besorgniserregend“ ein In den Meeren finden sich immer mehr kleine Plastikstückchen und sogenanntes Mikroplastik. Seevögel verhungern, weil ihr Magen voller Plastik ist, welches sie für Nahrung hielten. Das UBA rät daher, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt generell drastisch zu reduzieren. Dieselskandal mit gesundheitlichen Risiken – das UBA belegt 2018 die Folgen Das UBA empfiehlt Reduzierung des Kunststoffeintrags in die Umwelt Im Jahr 2018 wird Klimaschutz zu einer globalen Bewegung: Schülerinnen und Schüler gehen freitags in den Schulstreik und drängen auf die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Schülerinnen und Schüler streiken seit 2018 freitags weltweit für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens Das neue Verpackungsgesetz tritt 2019 in Kraft und Hersteller sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Mit Erfolg: Statt zuvor ca. 55.000 Unternehmen tragen nun über 900.000 Firmen die Kosten der Verpackungsentsorgung. Ambitionierte Quotenvorgaben sorgen für erhebliche Fortschritte, z.B. beim Recycling von Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2021 gilt ein Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie Wattestäbchen, Trinkhalmen und Besteck. Neben Debatten um die Verringerung der Auswirkungen von Kunststoffprodukten auf die Umwelt diskutiert Deutschland während der Corona-Pandemie verstärkt über die Themen „Lüften“ und „Aerosole in Innenräumen“. 2021: Jahrhundert-Hochwasser durch Starkregen an der Ahr Seit 2021 legt das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) einen CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr fest. Die Einnahmen aus dem nEHS fließen in Investitionen für Klimaschutz, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. UBA startet seine App „Luftqualität“. Bürgerinnen und Bürger können damit vom Handy aus tagesaktuell die Feinstaub- (PM10), Stickstoffdioxid- und Ozonwerte in ihrer Umgebung checken. Am 01. Januar 2020 tritt der Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. Dirk Messner seine Position als neuer Präsident des Umweltbundesamtes an: Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes Der russische Angriffskrieg hat globale Folgen – auch für die Umweltpolitik. Im Frühsommer 2022 untersucht eine UBA-Taskforce die Auswirkungen des Krieges auf die Nahrungsmittel- und Energieversorgung sowie das Gesundheitssystem. Angesichts der durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Energiekrise gibt das UBA im Herbst 2022 Tipps zum Energiesparen. In Deutschland fallen jährlich circa 240 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Mit der „Mantelverordnung“ können sie nun als Ersatzbaustoffe wiederverwendet werden und kommen u.a. im Straßenbau zum Einsatz. Das UBA schlägt vor, die Mehrwertsteuer stärker an ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten und rät zu null Prozent Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse sowie den öffentlichen Verkehr. Das Paket soll für eine sofortige Entlastung der durch stark gestiegene Lebensmittelpreise und Mobilitätskosten beanspruchten Haushaltskassen sorgen und gleichzeitig die Umwelt schützen. Damit die Energiewende gelingt, muss der Energieverbrauch gemindert werden. Energie kann überall gespart werden: im Haushalt, in Industrie, Gewerbe und im Verkehr. Die Bundesregierung veröffentlicht die „Nationale Wasserstrategie“ Salzeinleitungen, Hitze und die Bildung einer giftigen Alge führen im September 2022 zu einem massiven Fischsterben in der Oder. Die Bundesumweltministerin mahnt zu mehr Resilienz für die Gewässer in Deutschland. Großes Fischsterben in der Oder fordert mehr Resilienz für deutsche Gewässer Am 13. September bzw. 31.Oktober 2023 wird der Bericht zum ökologischen Zustand der Nordsee und des Nordostatlantiks bzw. der Ostsee von der Oslo-Paris-Kommission bzw. der Helsinki-Kommission veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die Meeresgewässer aufgrund vielfältiger anthropogener Belastungen in keinem guten Zustand sind. Fleisch ist zunehmend in der Debatte – 
und Ersatzprodukte werden auch in Deutschland immer beliebter. Die UBA-Studie „Fleisch der Zukunft“ untersucht, welche Auswirkungen die drei Alternativen pflanzlicher Fleischersatz, essbare Insekten und Invitro-Fleisch auf Umwelt und Gesundheit haben. Der „Mobilität von morgen“ widmet sich das UBA in Deutschland bereits seit 2016 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche. Neue Mobilitätsoptionen werden getestet und der Straßenraum so verändert, dass Nachhaltigkeit und Lebensqualität stärker im Fokus stehen. Infoveranstaltungen, Wettbewerbe und Blicke hinter die Kulissen geben neue Perspektiven und Inspiration für den Alltag. Deutschland diskutiert vermehrt Fleischersatzprodukte einer Ernährung der Zukunft Das KI-Labor am UBA unterstützt mit Umweltdaten-Analyse eine nachhaltige Umweltpolitik Mit Künstlicher Intelligenz (KI) in die nachhaltige Zukunft? Seit 2023 hat das UBA ein Labor für Künstliche Intelligenz (das KI-Lab). Es schafft Grundlagen, um die Analyse großer Mengen an Umweltdaten (Big Data) zu vereinfachen und nachhaltige Umweltpolitik zu erleichtern. Mobilitätsoptionen von Morgen werden getestet und Nachhaltigkeit im Straßenverkehr rückt mehr und mehr in den Fokus Seit September 2023 setzt der Erweiterungsbau des UBA in Dessau-Roßlau Maßstäbe für die nachhaltige Transformation des Bausektors und die Klimaneutrale Bundesverwaltung: Das Gebäude versorgt sich im Betrieb vollständig selbst – durch Photovoltaik und eine Wärmepumpe. Umweltverträgliche Baustoffe wie Recyclingbeton und eine Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen sind selbstverständlich. Der Gründungsstandort des UBA am Berliner Bismarckplatz öffnet in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre nach umfangreichen Sanierungen seine Pforten für die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Das Gebäude aus den 1930er Jahren erfüllt nicht nur den Gold-Standard für Sanierungen, sondern bietet auch „New Work Zones“ für das Arbeiten von morgen. Der Bau von Gebäuden setzt große Mengen an Treibhausgasen frei. Deshalb gilt es, Baurohstoffe besser zu recyclen und im Kreislauf zu führen. Bereits seit 2022 setzt das UBA mit dem Projekt „AdNEB – Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ einen neuen Fokus auf die Transformation des Gebäudebestands, nachhaltige Baumaterialien und Energieeffizienz. Photovoltaik, Erdwärmesonden und eine Wärmepumpe versorgen den UBA-Erweiterungsbau mit erneuerbarer Energie. Eine öffentliche Grünanlage mit Sitzmöglichkeiten umrundet das 
Gebäude. Neues Gebäude mit Vorbildfunktion – der klimaneutrale UBA-
Erweiterungsbau in Dessau Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim UBA-Jubiläumsfest am 15.06.2024 in Dessau-Roßlau!

Wasch- und Reinigungsmittel Wissenswertes Weiterführende Links

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (DetergV) regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend zur EU-Detergenzienverordnung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) . Wasch- und Reinigungsmittel (WRM) werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Neben dem Eintrag der Inhaltsstoffe ins Abwasser spielen zunehmend gesundheitliche Belastungen eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. verstärken können. Informationen darüber, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel solche Duft- und Konservierungsmittel enthält, sind auf der Verpackung zu finden. Auf der Verpackung ist eine Internetadresse anzugeben, unter welcher zum jeweiligen Produkt das Verzeichnis der Inhaltsstoffe abrufbar ist. Wasch- und Reinigungsmittel EU-Infos für Verbraucher Aktualisierungsdatum 17.10.2024 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

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