s/wasser gefährdende stoffe/Wassergefährdende Stoffe/gi
Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung von innovativen Indikatoren, die eine räumlich strukturierte Beschreibung und Bewertung der Belastungssituation und des Risikopotenzials von sedimentgebundenen Schadstoffen in marinen Systemen ermöglichen. Dieses Projekt wird es zum ersten Mal ermöglichen, Daten zur Toxizität der Porenwasserkonzentration von hydrophoben organischen Schadstoffen mit sehr geringer Unsicherheit zu erheben, direkt mit einer chemischen Analyse zu korrelieren und schließlich über entsprechende künstliche Mischungen zu verifizieren. Um dies zu erreichen, wird in diesem Projekt ein in situ Gleichgewichtssammlers (Passivsammlers) auf Basis der Festphasenmikroextraktion (passive sampling) für die Untersuchung von hydrophoben organischen Schadstoffen im marinen Bereich adaptiert. Anschließend werden die mittels Silikon Hohlfasern gesammelten Schadstoffmischungen direkt durch passive dosing in kleinskalige Biotestsysteme eingebracht. Durch Verzicht auf die vorherige Extraktion der Fasern wird das Risiko, die ursprüngliche Probenzusammensetzung zu verändern, deutlich reduziert. Erhobene Daten sind daher in hohem Maße repräsentativ für die tatsächliche Belastungssituation vor Ort. Des Weiteren werden die analysierten Schadstoffmischungen künstlich wiederhergestellt, um sie mittels passive dosing in unterschiedlichen Konzentrationen in Biotests zu untersuchen. Damit sollen Konzentrations-Wirkungskurven erstellt werden, die es erlauben, das von den sedimentgebundenen Schadstoffen ausgehende Risiko abzuschätzen (Mischtoxizität).
Das Vorhaben ist in 4 Zielbereiche gegliedert: 1) Aufklaerung, Bilanzierung organischer Wasserschadstoffe, insbesondere biologisch schwer abbaubare Verbindungen, 2) Adsorptive Wasserreinigung mit Aluminiumoxid, insbesondere Abtrennung und Rueckgewinnung von Phosphat aus Abwasser, 3) Aufklaerung der Wirkung von Ozon auf organische Wasserinhaltsstoffe und Entwicklung eines Verfahrens der kombinierten Anwendung von Ozon und biologischer Behandlung fuer Abwasser, 4) Verfahrensentwicklung zur Teilentsalzung von Wasser durch Ionenaustausch, insbesondere zur Verminderung des Nitratgehaltes.
Bekanntmachung gemäß §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 19 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeit (UVPG) Die Windpark Möncheberg GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragt jeweils einzeln die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW mit einer Na-benhöhe von 169 m, einer Gesamthöhe von 250 m und einer Leistung von jeweils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 33014 Bad Driburg: WEA 1: Gemarkung Herste, Flur 2, Flurstück 99 WEA 2: Gemarkung Herste, Flur 2, Flurstück 130 Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin mit Schreiben vom 04.09.2024 gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 24.09.2024 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Anträgen, beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbe¬sondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare, Übersichtskarten und Pläne, Bauantrag und Bauvorlagen, Aus¬sagen zur Standsicherheit, Anlagen- und Betriebsbeschreibung, technische Datenblätter, Her¬stellerunterlagen, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht), Allgemeine In-forma¬tionen über Umwelteinflüsse, Angaben zum Abfall, Angaben zu wassergefährdenden Stoffen, Sicherheitsdatenblätter, Angaben zur Abwasserwirtschaft und Niederschlagswasser, Land¬schaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtliche Prüfungsunterlagen (u.a. Arten-schutz¬prüfung), FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Notfall- und Alarmplan, Schallimmissions-prognose, Schattenwurfprognose, Angaben zum Brandschutz, Eisabwurfgutachten sowie eine denkmalschutzrechtliche Beurteilung der Anlagen. Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen können während des Zeitraums vom 12.06.2025 bis einschließlich zum 14.07.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmög-lichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/startseite bekannt gegeben. Die Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 12.06.2025 bis ein-schließlich 14.07.2025 bei der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Zimmer 217 aus. Sie können dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststun-den eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schrift-liche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwin-gend erforderlich. Dienststunden der Stadtverwaltung Bad Driburg: Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Herr Florian Greger, florian.greger@bad-driburg.de, 05253/88135 (Stadt Bad Driburg). Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, insgesamt vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.08.2025, schriftlich oder elektronisch (z. B. unter m.wiedemeier@kreis-hoexter.de) bei den vorstehend genannten Behörden erhoben werden. Maßgeblich für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o. g. Frist bei einer der o. g. Behörden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlos-sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich an-schließendes Gerichtsverfahren. Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Es wird empfohlen, außerdem die Gründe des Einwandes darzulegen. In der Einwendung sollten zudem Angaben zum Grundstück des Einwenders / der Einwenderin (Straße, Hausnummer) gemacht werden. Einwendungen mit unleserlichem Namen oder un-leserlicher Anschrift können nicht sachgemäß berücksichtigt werden. Die Einwendungs-schreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Es wird vorsorglich da-rauf hingewiesen, dass bei Einwendungen hinsichtlich der Schall- und Schattenauswirkungen die Angabe der Anschrift erforderlich ist, um die Einwendung beurteilen zu können. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 6 BIm-SchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er nicht aufgrund einer Ermessensent-scheidung der Genehmigungsbehörde gem. § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 16 der 9. BIm-SchV entfällt. Der Termin und der Ort der mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendun-gen wird, sofern eine Entscheidung zur Durchführung des Termins getroffen wird, durch die Genehmigungsbehörde rechtzeitig bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung wird vorsorglich zunächst für den Fall, dass Einwen-dungen erhoben werden, auf den 23.09.2025 ab 10:00 Uhr anberaumt. Er wird voraussicht-lich in den Räumlichkeiten der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Raum 228, durchgeführt. Bei Bedarf kann die Erörterung am Folgetag ab 10:00 Uhr fortge-setzt werden. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorge-bracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teil-nahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den jeweiligen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 05.06.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0105/24/1.6.2- Dr. Kathrin Weiß 43.0106/24/1.6.2 Fachbereichsleitung
Bei der Messung des Tritiumgehalts in deutschen Fluessen stehen zwei Aspekte im Vordergrund: zum einen sollen Basiswerte erarbeitet werden fuer die Tritium-Belastung durch die Kernenergie, zum anderen sollen die Laufzeitspektren fuer das Wasser zwischen Ausregnen und Auftreten im Flusswasser untersucht werden.
Bestimmung der Metallkonzentrationen und -frachten und ihres zeitlichen Verlaufes im Rhein; Entwicklung von Analysenverfahren dazu.
Die Beeintraechtigung der Photosynthese der Gruenalge Haematococcus pluraialis durch wassergefaehrdende Stoffe wird durch manometrische Bestimmung der Sauerstoffbruttoproduktion getestet.
Ziel des Vorhabens ist es unter Berücksichtigung vorhandener Informationen und ggf. zusätzlich zu untersuchender Proben Oberflächenwasserkörper mit natürlicherweise erhöhten Gehalten an Blei (Pb), Cadmium (Cd), Kupfer (Cu), Nickel (Ni) und/oder Zink (Zn) in der Wasserphase oder im Sediment/Schwebstoff zu identifizieren und für diese Wasserkörper die natürlichen Hintergrundkonzentrationen für diese Schwermetalle in der Wasserphase sowie im Sediment/Schwebstoff abzuleiten. Auf Basis der Ergebnisse können einerseits für diejenigen Wasserkörper, in denen die Umweltqualitätsnormen (UQN)für die prioritären Metalle Pb, Cd und Ni auf Grund von natürlichen Gegebenheiten überschritten werden, Ausnahmen nach Artikel 4(5) WRRL geltend gemacht werden. Andererseits wird die Ursachenforschung für die fünf betrachteten Metalle deutlich unterstützt. Dadurch können Minderungsmaßnahmen zielgerichteter und kosteneffizienter gestaltet werden.
In vivo-Belastung von Fischen (Regenbogenforelle, Zebrabaerbling, Goldorfe, Aal, Medaka) mit organischen Schadstoffen. Ziel: Entwicklung eines Biomonitoring-Modells fuer den Nachweis subletaler Veraenderungen durch umweltrelevante Konzentration von organischen Schadstoffen auf der Basis cytologischer und biochemischer Untersuchungen. Bisher untersuchte Schadstoffe: 4-Nitrophenol, 4-Chloranilin, Atrazin Endosulfan, Lindan, Dinitro-o-kresol, Disulfoton, Linuron, Tributylzinnoxid, Triphenylzinnacetat, Ochratoxin, Malachitgruen, Nonylphenol, Estradiol, Estradiolsulfat.
Vorversuche mit Modellkomponenten haben bereits gezeigt, dass ueberkritisches CO2 geeignet ist, organischen Kohlenstoff aus Wasser zu extrahieren. Ziel der Arbeiten ist jetzt die kontinuierliche Detektion, wozu hauptsaechlich apparative Entwicklungsarbeit erforderlich ist.
Origin | Count |
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Daten und Messstellen | 40 |
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Gesetzestext | 3 |
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