Region Hannover/Naturpark Steinhuder Meer. Weniger Phosphor im See, gezielte Entschlammung, bessere Daten zum Wasserhaushalt und konkrete Maßnahmen an Zuflüssen und Entwässerungssystemen: Der zweite Teil des Seeentwicklungsplans für das Steinhuder Meer liegt vor. Er wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Region Hannover erarbeitet. Ziel ist es, den größten See Niedersachsens langfristig als Naturraum, Lebensraum und nutzbares Gewässer zu erhalten. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Seit 2019 arbeiten das Land und die Region in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sowie Akteuren aus Naturschutz, Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Fischerei und Wassersport daran, die Nutzungsansprüche an das Steinhuder Meer mit Natur- und Gewässerschutz, Klimawandel, Wasserrahmenrichtlinie und Schlammmanagement zusammenzuführen. Der erste Teil des Seeentwicklungsplans hatte 2022 vorhandene Gutachten, Studien und Daten zum Steinhuder Meer gebündelt. Der zweite Teil baut darauf auf und übersetzt die Grundlagen in konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, der Umgang mit Schlamm, das Wasserstandsmanagement, Maßnahmen an Zuflüssen, bessere Datengrundlagen sowie Moor- und Feuchtgebietsentwicklung. Fachlich erstellt wurde der Plan durch das Institut biota. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Der Plan macht deutlich: Um die Zukunft des Steinhuder Meeres zu sichern, reichen einzelne Maßnahme nicht aus. Entschlammung bleibt notwendig, behandelt aber vor allem die Folgen der Belastung. Langfristig entscheidend ist, die Ursachen der Schlammneubildung zu verringern – vor allem die Einträge von Phosphor in den See. Für einen stabileren ökologischen Zustand wird ein Zielwert von maximal 50 Mikrogramm Phosphor pro Liter festgelegt. Das entspricht einer jährlichen Gesamtemission von rund 520 Kilogramm Phosphor. Die modellierten Einträge liegen mit rund 2.000 Kilogramm pro Jahr derzeit fast viermal so hoch. Zur Verringerung der Phosphor-Belastung benennt der Plan konkrete Ansatzpunkte: Am Winzlarer Grenzgraben, über den rund 25 Prozent des jährlichen Phosphor-Gesamteintrags in den See gelangen, soll nordwestlich des Südbachdükers eine offene Einstau-Aue entstehen. Am Großenheidorngraben ist ein schilfbewachsenes Rückhaltebecken vorgesehen. Am Hochmoorgraben sollen nährstoffreiche Abflüsse aus ehemaligen und teils noch aktiven Torfabbauflächen im Toten Moor zurückgehalten werden. Hinzu kommen Maßnahmen an der Oberflächenentwässerung aus Steinhude und Großenheidorn: Ein Retentionsbodenfilter ist bereits in Planung und soll 2028 fertiggestellt werden. Außerdem sollen besonders belastete Einleitstellen durch Messungen identifiziert und direkte Regenwassereinleitungen verringert werden. Auch eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Bruchdamm in Steinhude soll geprüft werden. Gezielte Entschlammung bleibt ebenfalls notwendig. Seit 1980 wurden im Durchschnitt jährlich rund 30.000 bis 40.000 Kubikmeter Schlamm entnommen. Die aktuelle mittlere jährliche Schlammneubildung wird auf rund 52.000 bis 64.000 Kubikmeter geschätzt. Solange die Neubildung nicht sinkt, soll sich die Entnahme an dieser Größenordnung orientieren und die Menge damit stabil halten. Der Schlamm soll dort entnommen werden, wo er Nutzung und Unterhaltung besonders beeinträchtigt. Die Bereiche sollen über Vorpeilungen bestimmt werden. Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Der Seeentwicklungsplan ist der Arbeitsrahmen für die kommenden Jahre. Er ersetzt keine später notwendigen Genehmigungen oder Einzelentscheidungen, dient aber als gemeinsamer fachlicher Fahrplan für die weiteren Schritte. Die prioritären Maßnahmen werden jetzt weiter vorbereitet, Zuständigkeiten geklärt, Fördermöglichkeiten geprüft und Planungen konkretisiert. Der Plan benennt für die einzelnen Maßnahmen jeweils Maßnahmenträger und Kooperationspartner. Die weitere Vorbereitung und Umsetzung erfolgt je nach Zuständigkeit durch ArL Leine-Weser, NLWKN, Region Hannover, Kommunen, Landkreise und weitere Fachpartner. Die Planungsgruppe aus ArL Leine-Weser, NLWKN und Region Hannover bleibt bestehen, begleitet den Prozess und stimmt die weiteren Schritte ab. Die Ergebnisse zeigen auch, dass für ein effektives Management des Wasserhaushalts bessere Daten benötigt werden – etwa zu Zuflüssen, Grundwasser, Wasserstand und möglichen Folgen des Klimawandels. Das NLWKN-Seen-Kompetenzzentrum soll diese Grundlagen gemeinsam mit weiteren Fachstellen verbessern. Der Plan beziffert den dafür notwendigen Aufwand auf rund 450.000 Euro, unter anderem für hydrologische Modelle, Grundwasserdaten und Abflussmessungen an den Zuflüssen. Die Ergebnisse sollen helfen, spätere Entscheidungen zum Wasserstandsmanagement und zur Steuerung des Sees fachlich belastbarer zu treffen. Auch die Entschlammung wird weiter fachlich begleitet. Nach Umsetzung mittelfristiger Maßnahmen soll die Schlammneubildungsrate gutachterlich überprüft werden. Zugleich sollen die verfügbaren Polderkapazitäten fortgeschrieben werden, damit die jährliche Logistik realistisch geplant werden kann. Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Die betroffenen Akteure rund um das Steinhuder Meer wurden Anfang des Jahres in die Erarbeitung des Plans einbezogen. Der Entwurf wurde vorgestellt, schriftliche Stellungnahmen wurden geprüft und vertiefende Fachgespräche geführt. Alle Rückmeldungen wurden aber fachlich geprüft und abgewogen. Ein konkretes Ergebnis der Beteiligung ist die erneute fachliche Überprüfung der Tiefensituation. 2019 war das Schlammvolumen im Steinhuder Meer auf rund 14,4 Millionen Kubikmeter geschätzt worden – bei einem Wasservolumen von etwa 40 Millionen Kubikmetern. Erste Zwischenergebnisse der Peilung 2026 zeigen, dass die räumliche Verteilung der Schlammauflagen und die Struktur der Deipen weitgehend unverändert geblieben sind. Zugleich gibt es weite Bereiche mit Zunahme der Schlammmächtigkeit, allerdings auch einige Bereiche mit geringerer Schlammmächtigkeit. Das unterstreicht, dass Sedimentumlagerungen im Steinhuder Meer ein dynamischer Prozess sind. Wo gibt es weitere Informationen? Beide Teile des Seeentwicklungsplan sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zustand des Steinhuder Meers sind unter www.hannover.de/entwicklung-steinhuder-meer veröffentlicht. Im Herbst wird der Seeentwicklungsplan zudem Thema der Naturpark-Konferenz des Naturparks Steinhuder Meer sein. Dort sollen zentrale Inhalte vorgestellt und die weitere Umsetzung mit Akteur*innen aus der Region diskutiert werden. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Wo gibt es weitere Informationen?
Dieser Datensatz umfasst die Daten der [Hotspots Karte](https://surfen-sh.de/de/hotspots) mit allen Standorten und Bezeichnungen. Gern können Sie das Kartenmaterial auf Ihrer eigenen Webseite einsetzen. Es wird darum gebeten, keine Veränderungen an bestehenden Naturschutz- und Sperrgebieten sowie an Badezonen vorzunehmen. Des Weiteren wird keine Haftung für die Richtigkeit der Daten übernommen.
Die Olympischen Disziplinen im Rudern und Schwimmen wurden im Shunyi Water Park im Nordosten Pekings ausgetragen. Die extra dafür angelegten künstlichen Seen werden zum Teil mit Grundwasser aus Brunnen im Umland des Parks versorgt. In Zusammenarbeit mit unserem chinesischen Kooperationspartner BNEAT Co. Ltd. wurde ribeka beauftragt ein Grundwasser Monitoring System für das Umland des Shunyi Water Park zu entwerfen und installieren. Zahlreiche Multi-Parameter Datenlogger wurden in den Brunnen zur Überwachung der Grundwasserqualität und der zeitlichen Entwicklung des Grundwasserstandes installiert. Die Datenlogger wurden mit der neuesten Generation von GPRS Datenübertragungsmodulen ausgerüstet. Das Grundwassermonitoring kann somit in Echtzeit durchgeführt werden, die Daten sind direkt in der Grundwasser Monitoring Software GW-Base® verfügbar. Der technische Support erfolgt über unseren chinesischen Kooperationspartner als auch durch regelmäßige Besuche von ribeka Personal in Peking.
<p> <p>Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.</p> </p><p>Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.</p><p> <p>Es gibt unterschiedliche Methoden, den Bootsrumpf vor Bewuchs zu schützen. Die etablierteste Maßnahme ist die Verwendung biozidhaltiger Antifouling-Beschichtungen. Aus diesen lösen sich biozide Wirkstoffe nach und nach heraus, um an der Grenzfläche zum umgebenden Wasser die Bewuchsorganismen zu töten oder auf andere Weise zu schädigen. Die giftigen Wirkstoffe werden also direkt und beabsichtigt in die Gewässer eingetragen und können dort, neben den eigentlichen Zielorganismen, auch andere im Gewässer lebende Organismen schädigen.</p> <p>Die bioziden Antifouling-Produkte werden europaweit durch die Biozid-Verordnung EU 528/2012 reguliert. Unter den 11 zurzeit in der EU verkehrsfähigen Antifouling-Wirkstoffen werden die kupferbasierten Antifouling-Biozide besonders häufig verwendet. Kupfer ist prinzipiell in der Umwelt nicht abbaubar. Es lagert sich in den Sedimenten der Binnengewässer oder Meere an und kann dort lebende Sedimentorganismen schädigen. Zwischen 2013 – 2015 konnten beispielsweise in etwa 10% der Messstellen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lawa-0">LAWA</a>) kritische Kupferkonzentrationen in Schwebstoffproben nachgewiesen werden. Das Umweltbundesamt schätzt (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sind-kupferhaltige-antifouling-anstriche-ein">Hintergrundpapier</a>), dass etwa 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer von Beschichtungen von Sportbooten stammen. Die Verwendung von bioziden Antifouling-Beschichtungen im Freizeitbereich trägt somit erheblich zur Schadstoffbelastung deutscher Oberflächengewässer bei.</p> <p>Dabei ist ein Verzicht auf biozidhaltige Produkte gerade im Sportbootbereich oft möglich und sollte immer in Erwägung gezogen werden. Alternative biozidfreie Produkte sind auf dem Markt durchaus verfügbar. 71 Prozent der Sportboot-Liegeplätze in Deutschland befinden sich in Binnenrevieren. Die Zusammensetzung und die Menge an Bewuchs sind im Vergleich zu Nord- und Ostsee hier weniger problematisch, sodass ein Verzicht auf Biozide gerade im Landesinneren möglich ist. Aber auch in Gewässern mit anspruchsvolleren Bewuchs-Bedingungen wie in der Nord- oder Ostsee kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Biozide verzichtet werden.</p> <p>Auch bei der Verwendung biozidhaltiger Beschichtungen bestehen Möglichkeiten, den Bewuchsschutz umweltverträglicher zu gestalten. So konnten zum Beispiel Untersuchungen im EU-Forschungsprojekt CHANGE zeigen, dass Produkte mit geringeren Kupfer-Konzentrationen beziehungsweise geringeren Freisetzungsraten als üblich in vielen Bereichen der Ostsee einen ausreichenden Bewuchsschutz bieten.</p> <p>Eine Palette an möglichen Maßnahmen zeigt der Leitfaden des Umweltbundesamtes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antifouling-im-wassersport-was-ist-das-beste-fuer">Antifouling im Wassersport</a>“ auf. Dieser soll Bootsbesitzende umfänglich über das Thema Antifouling informieren, aufklären und sensibilisieren. So sollten bei der Produktwahl zum Beispiel grundsätzlich immer die Nutzungsgewohnheiten und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Fouling, Antifouling und den Umweltrisiken werden auch die gängigsten biozidfreien Bewuchsschutzmethoden kurz vorgestellt und der aktuelle Stand der Zulassung von biozidhaltigen Antifouling-Produkten in Deutschland und anderen europäischen Ländern zusammengefasst.</p> <p>Insgesamt bilden drei Kapitel zu den Themenblöcken Produktauswahl, Umgang mit Antifouling-Produkten und Reinigung von Bootsrümpfen den Kern des Leitfadens. Diese Inhalte sind jeweils in „verbindliche“ und „vorbildliche“ Maßnahmen unterteilt. Dies soll den Anwenderinnen und Anwendern erleichtern zu erkennen, was zwingend zu beachten ist oder im Sinne der Umwelt und des Gesundheitsschutzes zusätzlich umgesetzt werden kann.<br> </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Übersichtskarte Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Polygoncover
Die Aktualisierung und Erweiterung der Umweltatlaskarten erfolgte in den drei Arbeitsschritten: Überarbeitung der Flächennutzungssystematik, Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung sowie Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Berlin. Überarbeitung der Flächennutzungssystematik Für beide Stadthälften mußte eine einheitliche Systematik erarbeitet werden, in der vorhandene Mängel beseitigt und der speziellen Ost-Berliner Datengrundlage Rechnung getragen werden sollte. Gegenüber der alten Systematik sind die Kategorien Verkehrsfläche, zu der jetzt auch Flugplätze und Hafenanlagen gehören, die Kategorien Baustelle und Stadtplatz/Promenade hinzugekommen. Die früher eigene Kategorie Wassersportgebiete wird jetzt unter Sportplatz/Freibad mitgeführt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Auf Grund der unterschiedlichen Datengrundlagen sind die Kategorien Wohngebiet, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbegebiet für den West- und den Ostteil der Stadt nicht direkt miteinander vergleichbar. Für West-Berlin erfolgte die Bestimmung der Nutzungskategorien rechnerisch über die Bruttogeschoßflächenanteile der STU und der Stadtplanungsdatei. Da für Ost-Berlin keine entsprechenden Bruttogeschoßflächenangaben existieren, schätzten die Bezirksämter die Flächenanteile der zum Wohnen oder durch Handel/Dienstleistung bzw. Gewerbe genutzten Flächen mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Daten und ordneten sie entsprechend dieser geschätzten Nutzungsanteile in die Systematik der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) ein. Dabei verwendeten die einzelnen Bezirke bei der Abgrenzung der Nutzungskategorien unterschiedliche Prozentanteile. Entsprechend mußten die Kategorien der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) zur Übertragung in die Systematik der Karte 06.01 (vgl. Tab. 1) neu bewertet und eingeordnet werden. Da in den Flächennutzungskarten der Bezirke Mischgebiete in der Regel nicht differenziert in Typ I und II dargestellt sind, wurde zur Abgrenzung der Mischgebietstypen I und II zusätzlich die Baustruktur herangezogen. Zeigte das Luftbild für ein Mischgebiet eine überwiegend gewerbliche Baustruktur, wurde es als Mischgebiet II ausgewiesen. Entsprach die Baustruktur der typischen Baustruktur West-Berliner Mischgebiete des Typs I, wurde es auch als solches eingestuft. Diese Vorgehensweise bedingt, daß in der Kategorie Mischgebiet I in Ost-Berlin auch Flächen erfaßt sein können, die einen hohen Anteil an kleingewerblichen Betrieben aufweisen. Da von ihnen ebenso wie von Handels- und Dienstleistungsunternehmen eine relativ geringe Belastung auf angrenzende Wohnnutzungen ausgeht, ist die Differenzierung der Mischgebiete Ost-Berlins anhand der Baustruktur trotz aller Unsicherheiten sinnvoll. Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 % – 100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995). Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muß von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfaßt, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfaßt sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfaßt auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen, z.B. Sendeanlagen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfaßt, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingarten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfaßt alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadtUm geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schloßpark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadtUm geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfaßt. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt (vgl. Tab. 2). Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung Die zur Verfügung stehenden Karten wurden untereinander verglichen und mit den Luftbildern auf Veränderungen hin überprüft. Wichtigste Kartengrundlagen zur Aktualisierung und Ermittlung waren für West-Berlin die Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen, Stand 1989, Maßstab 1:4 000 und für Ost-Berlin die Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand), Stand 1990/91, Maßstab 1:5 000. Mit nutzungshomogenen Blockteilflächen von Grundstücksgröße bis hin zur Blockgröße ist die Nutzung sehr differenziert dargestellt. Dadurch konnte die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien gut nachvollzogen und entsprechend der hier verwandten Systematik durchgeführt werden. Bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks wurden nutzungshomogene Blockteilflächen abgegrenzt. Aus Darstellungsgründen beträgt die Mindestgröße 1 ha und die Mindestbreite 20 m. In Einzelfällen wurden bei gegensätzlicher Nutzung (z.B. Grünfläche und Wohnblock) Teilflächen mit weniger als 1 ha aber mindestens 7 000 m 2 abgegrenzt. Da in den Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen und den Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) auch Flächen unter der Mindestgröße von 1 ha dargestellt sind, mußten sie zu größeren Blockteilflächen zusammengefaßt werden. Handelte es sich um nutzungshomogene Blockteilflächen, die über die Anteile von Wohnen, Handel/Dienstleistung und Gewerbe/Industrie definiert waren, wurden die jeweiligen Grundstücksflächenanteile der verschiedenen Blockteilflächen geschätzt und entsprechend den Nutzungsanteilen in die Kategorien der Tabelle 1 neu eingeordnet. Mußten nutzungshomogene Blockteilflächen zusammengefaßt werden, die nach sehr unterschiedlichen Kriterien definiert sind, z.B. Wohnfläche und Gemeinbedarfsfläche, wurde nach dem Dominanzprinzip verfahren: Flächennutzungen mit geringerer Größe wurden der vorherrschenden Nutzungskategorie zugeschlagen. Die Informationen der benutzten Kartengrundlagen wurden an Hand der Luftbilder überprüft. Insbesondere der Freiflächenbestand konnte mit Hilfe der Luftbilder sehr gut aktualisiert werden. Auch strukturelle Veränderungen, wie Neubebauung und -begrünung und der Verlauf von Grenzlinien nutzungshomogener Blockteilflächen, konnten festgestellt und entsprechend korrigiert werden. Nutzungsänderungen ohne Veränderung der Baustruktur, beispielsweise die Umnutzung eines Wohngebietes in ein Mischgebiet, ließen sich nur aus den Karten, aber nicht aus den Luftbildern entnehmen. Zur Abgrenzung und Überprüfung der Mischgebiete in Ost-Berlin wurde zusätzlich die Karte Flächennutzung Bestand (Berlin und Umland) aus dem Jahr 1990 herangezogen. Für die Überprüfung der Gewerbegebiete Ost-Berlins wurde die Karte der Gewerbeflächenuntersuchung des ISA verwandt. Der topographische Stadtplan wurde zur Bestimmung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungsstandorten und von Ver- und Entsorgungseinrichtungen Ost-Berlins benutzt. Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im UIS verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem dient eine digitale topographische Grundkarte im Maßstab 1:50 000, die Arbeitskarte des UIS . Darin ist der einzelne statistische Block, der in der Regel durch Straßen begrenzt wird, mit seiner Blocknummer dargestellt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Statistischen Landesamt geführt. Dem neuesten Stand entsprechend wurden die statistischen Blöcke der digitalen Arbeitskarte im Rahmen der Bearbeitung der realen Flächennutzung für den Westteil der Stadt aktualisiert und für den Ostteil der Stadt erstmals digitalisiert. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt wurden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Straßen haben im räumlichen Bezugssystem des UIS keine Fläche und sind somit datentechnisch nicht ansprechbar. Der Straßenverlauf ergibt sich durch die Grenzen der einzelnen statistischen Blöcke. Die Daten der realen Flächennutzung sind in der Nutzungsdatei gespeichert. Diese Datei enthält zusätzlich zur Angabe der realen Flächennutzung eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche weitere Informationen über die Flächengröße, den Flächentyp, den Versiegelungsgrad, die Verteilung unterschiedlich durchlässiger Oberflächenbeläge sowie vertiefende Informationen zu Mischgebieten und Brachflächen.
Der Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält 25 Kanustrecken in Niedersachsen, die dem Landschaftserleben für das Landschaftserleben und der naturbezogenen Erholung dienen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 88 |
| Kommune | 3 |
| Land | 97 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 17 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 12 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 48 |
| Taxon | 2 |
| Text | 53 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 46 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 84 |
| Offen | 75 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 164 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 13 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 72 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 47 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 73 |
| Lebewesen und Lebensräume | 148 |
| Luft | 77 |
| Mensch und Umwelt | 166 |
| Wasser | 131 |
| Weitere | 159 |