Die Weiße Seerose (Nymphaea alba) ist Wasserpflanze des Jahres 2017. Die Weiße Seerose ist, mit Ausnahme des hohen Nordens, in ganz Europa verbreitet. Sie ist an nährstoffreiche, stehende und schwach fließende Gewässer angepasst. Die Wurzeln sind in humus- und nährstoffreichem Schlamm verankert. Die bevorzugte Wassertiefe beträgt rund ein bis eineinhalb Meter, die Blattstängel können bis 3 Meter lang werden und damit hält sie in Europa den Rekord der längsten Blattstiele. In den letzten Jahren hat der Förderkreis Sporttauchen e.V. die Wasserpflanzen ausgewählt. Zu Jahresbeginn 2011 haben das die nationalen Tauchsportverbände von Deutschland, Österreich und der Schweiz als gemeinsame Aufgabe grenzüberschreitend übernommen. Mit der Wahl der Weiße Seerose zur Wasserpflanze des Jahres möchten die Verbände auf die Gefährdung des Flachwasserbreiches aufmerksam machen. Dieser ist ein wichtiger Lebensraum für viele Wassertiere und -pflanzen.
The project studied the hearing ability of Humboldt penguins. The hearing ability of the penguins was determined psychoacoustically and by auditory evoked potentials (AEP). The results show that penguins hear best between 1 and 4 kHz in air. In addition, an animal audiogram database was created to facilitate comparison between the published audiograms of different aquatic animals. Penguins responded with a surprisingly low response threshold to sound stimuli in underwater playback experiments. This project has laid the foundation for future studies on the hearing capacity of diving birds, contributing to a greater understanding of how marine birds are affected by underwater noise. Veröffentlicht in Texte | 101/2024.
The project studied the hearing ability of Humboldt penguins. The hearing ability of the penguins was determined psychoacoustically and by auditory evoked potentials (AEP). The results show that penguins hear best between 1 and 4 kHz in air. In addition, an animal audiogram database was created to facilitate comparison between the published audiograms of different aquatic animals. Penguins responded with a surprisingly low response threshold to sound stimuli in underwater playback experiments. This project has laid the foundation for future studies on the hearing capacity of diving birds, contributing to a greater understanding of how marine birds are affected by underwater noise.
Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.
Um die Durchgängigkeit am Wehr des Triebwerks "Vilswörth" herzustellen, ist beabsichtigt einen Fischaufstieg am Wehr in Form eines Beckenpasses zu erstellen, dessen Abmessungen so gewählt sind, dass diese für die vorhandenen Fischarten wie Barbe und auch Nerfling/Aland ausreichend groß sind. Die Länge des Fischaufstiegs beträgt ca. 108 m, die mittlere Gerinnebreite ca. 3,80 m und die lichte Beckenlänge 4,00 m. Im Bereich der Unterwasseranbindung wird eine deutliche Lockströmung aus dem Fischaufstieg erzeugt und somit die Auffindbarkeit der Aufstiegsanlage auch bei höheren Unterwasserständen der Vils sichergestellt. Die Anbindung des Ein- und Auslaufbereiches der Fischaufstiegshilfe erfolgt über eine leichte Anrampung mit Steinen (Neigung < 1:2), damit auch sohlennahe Wassertiere bzw. Fische den Aufstieg bzw. Abstieg nutzen können. Im Grundriss wurden die Steinriegelöffnungen im Aufstiegsgerinne so angeordnet, dass der Wasserstrom aus dem Schlitz nicht direkt auf den unterhalb liegenden Schlitz auftrifft und somit keine sog. Kurzschlussströmung ergibt. Die Grundrissgestaltung entspricht demnach den Anforderungen nach DWA Merkblatt DWA- M 509. Die Sohle des Aufstiegs ist außerdem mit einem durchgängigen Sohlsubstrat mit einer Stärke von ca. 30 cm versehen, damit sohlennahe Wasserlebewesen den Aufstieg ebenfalls nutzen können. Aufgrund der Anordnung beträgt die lichte Fließlauflänge im Becken deutlich über 4 m und weist dabei eine Sohlbreite von über 3,00 m auf. Die Anlage ist für die größte vorkommende Fischart Barbe (70 cm) ausgelegt. Alle anderen Fische sind ebenfalls berücksichtigt. Der Be-ckensprung beträgt ca. 10-11 cm und die Dotation bei W 30 beträgt mind. 600 l/s. Im Fischaufstieg sind zudem 4 Ruhebecken vorgesehen (lichte Beckenlänge > 5,5 m, Wassertiefe ca. 1,00 m). Über eine Öffnung im Wehrschütz (Größe 75/11 cm, b/h) werden zusätzlich 50 l/s in die Ausleitungsstrecke abgeführt, so dass insgesamt eine Wassermenge von 650 l/s in der ca. 370 m langen Ausleitungsstrecke zur Verfügung stehen. Im Bereich der Wiedereinleitung bzw. der Mündung weist die Vils einen großen Abflussquerschnitt auf. Die Ausströmung aus der Ausleitungsstrecke steht in Konkurrenz zur Ausströmung aus dem Mühlkanal. Insbesondere bei Volllastbetrieb dürfte sich für die Fische eine deutliche Lockströmung in den Unterwasserkanal hinein ausbilden. Die Auffindbarkeit wird daher nur durch den Einbau einer so genannten Lockstromdüse möglich sein. Die Lockstromdüse besteht aus einer Öffnung in Buhnenbauwerk am Auslauf der Auslei-tungsstrecke. Bei Abflussmengen im Unterwasserkanal von Q30 = 3,6 m3/s bis QA= 9,70 m3/s sollen die Auffindbarkeit der Ausleitungsstrecke sowie die Passierbarkeit durch den Schlitz gewährleistet werden. Der Höhenunterschied in der Buhnenöffnung beträgt ca. 8 bis 10 cm und ist somit frei durchschwimmbar für alle vorkommenden Fischarten. In der Ausleitungsstrecke und somit in der Buhnenöffnung ist ein Abfluss von 650 l/s vorhanden. In der Ausleitungsstrecke, ab der Wehranlage bis zur Mündung des Unterwasserkanals, werden außerdem verschiedene Strukturmaßnahmen durchgeführt werden. Durch die Anordnung von verschiedenen kleineren Leitbuhnen aus natürlichen Steinen ergeben sich zusätzliche Ruhezonen, Möglichkeiten zur Bildung von Sand und Kiesbänken, Flachwasserzonen und ein mäanderndes Fließbild mit unterschiedlichen Fließtiefen und Fließbreiten in der Ausleitungsstecke. Das gesamte Fließbild und die Strukturvielfalt in der Ausleitungsstrecke wer-den dadurch wesentlich verbessert. Zusätzlich wird zur besseren Auffindbarkeit der Ausleitungsstrecke und der Fischaufstiegsanlage an der Wehranlage, im Zusammenflussbereich eine sog. Leitbuhne angeordnet werden. Diese bewirkt, dass die Lockströmung im Bereich des Altarmzuflusses besser ausgeprägt wird und somit die Auffindbarkeit der vorhandenen Fischaufstiegsanlage wesentlich verbessert wird. Die Ausführung der Leitbuhne erfolgt in naturnaher Bauweise in Form von Spornen mit Kiesanfüllung zur Gewährleistung der Dichtheit und zur Schaffung von möglichen Kiesbänken, Wurzelstöcken und Störsteinen. Die Oberkante der Buhne befindet sich nur leicht über dem Niedrigwasserstand der Vils, so dass die Buhnenkonstruktion kein Hochwasserhindernis dars Mit der Anordnung von Strukturmaßnahmen in der ca. 370 m langen Ausleitungsstecke wird mit der vorgeschlagenen Mindestwassermenge von insgesamt mindestens 650 l/s die Auffindbarkeit der Fischaufstiegsanlage gewährleistet und zudem der ökologische Zustand der Vils durch die geplanten verschiedenen Strukturmaßnahmen deutlich verbessert. Der derzeit sehr unstrukturierte Altwasserbereich wird dadurch erstmalig wieder einer wertvollen Lebensraumentwicklung, nicht nur für Fische zugeführt. Der Fischaufstieg wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 466/1, Gemarkung Vilshofen, errichtet und die Strukturmaßnahmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 445, Gemarkung Vilshofen, die beide im Eigentum des Freistaates Bayern stehen
Ein Lernangebot für Kinder. Der Wasserdrache aus dem Gartenteich Wie ein kleiner Drache sieht der Kammmolch in seiner Wassertracht aus. Grasfrosch. Springfrosch. Der Kammmolch ist Frühaufsteher. Wenn im Februar die ersten wärmeren Tage locken und Erdkröten sich noch einmal gemütlich in ihrem Laubbett herumdrehen, steht er schon in den Startlöchern. Kammmolche gehören nämlich zu den Ersten, die sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern machen. Zugegeben - der Weg ist meist nicht weit, denn Kammmolche suchen sich ihr Winterquartier am liebsten ganz in der Nähe. Kammmolche gehen sogar so zeitig im Jahr los, dass sie manchmal sogar vom zurückkehrenden Winter überrascht werden - und dann zwischen Eis und Schnee im Teichwasser sitzen. Fast zeitgleich gehen auch Grasfrösche und Springfrösche auf Wanderschaft - wenn sie nicht sowieso schon am Grund des Gewässers überwintert haben. Seinen Namen hat der Kammmolch von dem auffällig gezackten Kamm, der während der Paarungs- und Laichzeit auf seinem Rücken wächst. Dann sieht er aus wie ein kleiner Unterwasser-Drache. Er ist unsere größte Molchart und kann bis zu 18 Zentimeter groß werden. Damit ist er für viele Wassertiere ein ernsthafter Feind, denn der Kammmolch ist nicht nur groß, sondern auch ein Räuber. Mit Vorliebe frisst er die Larven anderer Molche.
Ein Lernangebot für Kinder. Diese Steckbriefe von Wassertieren habt ihr uns bisher geschickt! Eingeschickt von Antonia (8 Jahre) Eingeschickt von Len (10) Eingeschickt von Lowis (11) Eingeschickt von Luzia (6) Eingeschickt von Maria (8). Eingeschickt von Carlotta (6) Eingeschickt von Miriam (10). Eingeschickt von Ole (6). Eingeschickt von Aliya (6). Eingeschickt von Arvid (7) Eingeschickt von Aaron (7) Eingeschickt von Mia (6). Eingeschickt von Jonas (7) Eingeschickt von Nils (8)
Die Firma RISE GmbH, Bochumerstraße 60, 45549 Sprockhövel, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 WHG für die Neuerteilung der Wasserrechte für die bestehende Wasserkraftanlage Niederhausen sowie den Einbau einer neuen Wasserschnecke, den Neubau einer Fischauf- und -abstiegsanlage, Einbau einer Querrechenanlage im Zulaufbereich der Anlage und Einbau einer Lockbuhne in der Nahe beantragt.
Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben Allgemein bedeutet Aquakultur im Bereich der Tiergesundheit die Aufzucht und Haltung von Wasserorganismen, einschließlich Fischen, Weichtieren, Krebstieren, die zu Zierzwecken oder zum menschlichen Verzehr gehalten werden. Ein wichtiges Kriterium bei der Definition eines Aquakulturbetriebes ist, dass die Wassertiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Fang, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person sind. Dies stellt eine Abgrenzung zur Fischerei dar, wo Gewässer im Rahmen der Hegepflicht nach Landesfischereigesetz bewirtschaftet werden. Unter den Begriff Aquakultur fallen somit nicht nur die klassische Teichwirtschaft, sondern zum Beispiel auch Angelparks, Anlagen im Hobby- oder Nebengewerbe und Zierfischhändler. Grundsätzlich bedarf jeder Aquakulturbetrieb entweder einer Registrierung oder einer Zulassung. Der Betreiber eines Aquakulturbetriebes ist daher verpflichtet vor Aufnahme der Tätigkeit dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. zu beantragen. In wie weit eine Registrierungs- oder Zulassungspflicht vorliegt wird durch die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrecht) geregelt. Eine generelle Registrierungspflicht besteht für: Angelparks oder Betriebe, die Erzeugnisse aus der Aquakultur direkt an den Endkunden abgeben Eine generelle Zulassungspflicht besteht für: Aquakulturbetriebe, die Wassertiere verbringen; entweder lebend oder in Form von (verarbeiteten) Erzeugnissen Ausgenommen von der Registrierungs- oder Zulassungspflicht sind: Betriebe die wild lebende Wassertiere ernten bzw. fangen und anschließend bis zur Schlachtung ohne Fütterung halten Heimtierhalter, die Wassertiere zu Zierzwecken ausschließlich privat in Heimaquarien oder Gartenteichen halten Aufgrund des Artikel 185 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Artikel 21 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 ist ein Verzeichnis der Aquakulturbetriebe zu führen. Das Verzeichnis für Nordrhein-Westfalen entnehmen Sie bitte dem nachstehendem Link: Verzeichnis der Aquakulturbetriebe Nordrhein-Westfalen (Excel) Weitere Informationen Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): Infoschreiben „Anwendung des AHL ab 21.04.2021" Entscheidungsbaum „Zulassung-Registrierung"
Ein Lernangebot für Kinder. Der Trick mit der Taucherglocke Die meisten Spinnen leben an Land und fangen Insekten. Doch es gibt auch eine, die macht es ganz anders: Die Wasserspinne. Sie lebt in sauberen, stehenden oder langsam fließenden Gewässern und jagt kleine Wassertiere. Ihr ganzes Leben verbringt sie unter Wasser - und atmet trotzdem Luft. Wie macht sie das?
Origin | Count |
---|---|
Bund | 195 |
Land | 21 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 187 |
Text | 18 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 28 |
offen | 188 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 214 |
Englisch | 32 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 2 |
Dokument | 8 |
Keine | 171 |
Multimedia | 1 |
Webseite | 41 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 153 |
Lebewesen & Lebensräume | 216 |
Luft | 118 |
Mensch & Umwelt | 214 |
Wasser | 182 |
Weitere | 213 |