Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.
Das Europaparlament hat am 5. Mai 2009 ein weitreichendes Handelsverbot für Robbenprodukte verabschiedet. In geringem Umfang bleibt der Handel möglich, wenn die Erzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt. Das Handelsverbot muss formal noch von den EU-Regierungen abgesegnet werden. Es soll aber noch vor der nächsten Jagdsaison 2010 in Kraft treten. Kanada und Norwegen kündigten an, gegen das Verbot eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) einzulegen.
Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) hat unter anderem das erklärte Ziel, durch die sogenannte Regulatorische Kooperation die Standards in der EU und den USA so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Für den Umweltschutz in der EU birgt eine nicht sachgerechte Gestaltung der Regulatorischen Kooperation jedoch erhebliche Risiken: Umweltstandards könnten sinken und die Umwelteigenschaften von Produkten gefährdet werden.<BR>Quelle: Verlagsinformation
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen "besonders besorgniserregenden Stoffen" zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen ChemikalienverordnungREACHwürde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so diesesUBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
Weiterentwicklung Nationales Programm für nachhaltigen Konsum Im Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung hat sich die Bundesregierung am 03.05.2021 auf ein breites Maßnahmenbündel zur Förderung nachhaltiger Konsummuster geeinigt. Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) von 2016 soll weiterentwickelt werden und unter anderem dazu beitragen, den konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030 zu halbieren. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung betonte in seiner Sitzung am 03.05.2021 die zentrale Rolle, die einem nachhaltigen Konsum für die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zukommt. Mit Blick auf die Festlegungen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aber auch des European Green Deal müsse es darum gehen, nachhaltige Konsummuster zu fördern und die negativen Sozial- und Umweltwirkungen des Konsums zu begrenzen, so der Staatssekretärsausschuss. Dabei müssten die Angebots- und die Nachfrageseite gemeinsam adressiert werden. Die Förderung nachhaltigen Konsums sei nur ein Element neben der Setzung eines geeigneten rechtlichen Rahmens entlang der Lieferketten, der Mitwirkung an europäischen und internationalen Prozessen (etwa der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Welthandelsorganisation (WTO)) sowie der Unterstützung nachhaltigen Handelns der Partnerländer. Das Maßnahmenpaket enthält eine Vielzahl an Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, wie Mobilität, Ernährung, Wohnen und Bekleidung, und verknüpft diese mit bestehenden Beschlüssen und Zielsetzungen. Zur Überprüfung der Fortschritte des Gesamtprogramms wird das Kompetenzzentrum für Nachhaltigen Konsum (KNK) einen fachlichen Vorschlag für ein Set von messbaren Indikatoren entwickeln. Dieses Indikatorenset soll die Kennzahlen mit Konsumbezug in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ergänzen. Deutschland ist eines der ersten Länder, die zum Thema Nachhaltiger Konsum ein konkretes Regierungsprogramm vorgelegt haben. Zur Umsetzung des Programms wurde bereits im Jahr 2016 das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum aus nachgeordneten Behörden mehrerer beteiligter Ministerien mit einer Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt eingerichtet.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 110/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 110/05 Magdeburg, den 20. Juli 2005 Landwirte erhielten 21 Millionen Euro für Rinder Letztmalige Auszahlung der Rinderprämien Die wichtigste Etappe der 2003 beschlossenen, bisher umfassendsten Agrarreform hat begonnen: Die Entkopplung der landwirtschaftlichen Prämien vom Produkt. Ende Juni 2005 erhielten Sachsen-Anhalts Landwirte letztmalig Rinderprämien. 21 Millionen Euro wurden insgesamt für Mutterkuhprämien, Sonderprämien für männliche Rinder, Schlacht- sowie Extensivierungsprämien ausgezahlt. Mit der Durchführung dieser Abschlusszahlung endet das bisherige, produktionsorientierte Direkt-Beihilfesystem. Der Landwirtschaft gehen die Gelder jedoch nicht verloren. Sie werden allerdings im künftigen Prämiensystem von der Zahl der Tiere entkoppelt und stattdessen pro Hektar, also flächenbezogen für Acker- und Grünland gewährt. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sieht die Landwirtschaft vor ihrer bisher größten Herausforderung. Wernicke betont jedoch die positiven Aspekte der Reform:" Das neue System belohnt unternehmerisch denkende Landwirte, die ein Produkt rentabel produzieren und sich am Markt orientieren." Nach Einschätzung Wernickes sind die sachsen-anhaltischen Landwirte sehr gut auf diese Herausforderung vorbereitet. Die Reform trägt auch den aktuellen Herausforderungen wie der Erweiterung der Europäischen Union und den Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) zur weiteren Liberalisierung des Welthandels Rechnung. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 108/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 108/05 Magdeburg, den 15. Juli 2005 Zu den Protestaktionen der Zuckerrübenbauer Zur Protestaktion der Zuckerrübenbauer vom heutigen Freitag erklärt Landwirtschafts-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens: "Die von der EU geplante Reform der Zuckermarktordnung ist in dieser Form nicht annehmbar. Wir stehen grundsätzlich einer Reform nicht ablehnend gegenüber. Eingefordert werden jedoch Regelungen, die für alle Beteiligten annehmbar sind, und die über einen längeren übergangszeitraum umgesetzt werden. Dass die Reform in der vorliegenden Form angepackt werden soll, ist nicht zuletzt auch der Schwäche der Bundesregierung zuzuschreiben. Seitens der Bundesregierung wurden die Zuckerrübeninteressen der deutschen Landwirte gegenüber der EU-Kommission schlecht vertreten. Sachsen-Anhalt wird sich weiterhin dafür einsetzen , dass der Preis für die Zuckerrübenbauern besser ausfällt. Diese Kernforderung muss der Bund bei der EU entschiedener vertreten." Sachsen-Anhalt hatte sich bereits im September 2004 gemeinsam mit anderen unionsregierten Ländern mit einem Bundesratsantrag gegen die Reform ausgesprochen. Die Knackpunkte der Gesetzesvorlage liegen nach Ansicht Sachsen-Anhalts in einer Absenkung des Zuckerpreises in der EU um 39 Prozent und einer Reduzierung des Mindestrübenpreises für die Landwirte um 43 Prozent. Konkret bedeutet das für den Landwirt, dass er statt 4,36 Euro je Dezitonne abgelieferter Zuckerrüben nur noch 2,50 Euro erhält. Diese Erlösminderung soll allerdings zu 60 Prozent durch entsprechende entkoppelte Direktzahlungen ausgeglichen werden. Weiterhin wird die EU durch den Schiedsspruch der Welthandelsorganisation zum Exportverbot von Zucker gezwungen, ihre Zuckerrübenquote auf den Bedarf der EU-25 abzusenken. Die EU-Kommission will vorerst versuchen, durch einen freiwilligen Herauskauf von Quoten die Zuckerproduktion in Europa zu drosseln. Dies soll über einen Zeitraum von vier Jahren durch angemessene Entschädigungszahlungen erfolgen. In Sachsen-Anhalt werden auf 50.000 Hektar oder 5 Prozent des Ackerlandes von rund 1.500 Landwirten Zuckerrüben angebaut. Die Erntemenge von jährlich mehr als 2,6 Millionen Tonnen Zuckerrüben wird in drei der modernsten Zuckerfabriken Europas in Klein Wanzleben, Könnern und Zeitz verarbeitet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 093/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 093/05 Magdeburg, den 22. Juni 2005 Landwirtschaftsministerin Wernicke zur Zuckermarkt-Reform: Bundesregierung hat deutsche Interessen schlecht vertreten Zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine Reform der Zuckermarktordnung erklärte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: "Sachsen-Anhalt steht einer Reform der Zuckermarktordnung grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Eingefordert werden jedoch Regelungen, die für alle Beteiligten annehmbar sind, und die über einen längeren übergangszeitraum umgesetzt werden. Die Hoffnungen, dass noch grundsätzliche änderungen an dem in Grundzügen bereits bekannten Papier eingearbeitet werden, haben sich aber nicht bestätigt. Wir müssen vielmehr erkennen, dass alle Initiativen, die Reform für die Landwirte doch noch verträglicher zu gestalten, mit dem Entwurf vorerst gescheitert sind. Nicht zuletzt ist dies auch der Schwäche der Bundesregierung zuzuschreiben. Seitens der Bundesregierung wurden die Zuckerrübeninteressen der deutschen Landwirte gegenüber der EU-Kommission schlecht vertreten. Sachsen-Anhalt wird sich weiterhin dafür einsetzen , dass der Preis für die Zuckerrübenbauern besser ausfällt. Diese Kernforderung muss der Bund bei der EU entschiedener vertreten." Sachsen-Anhalt hatte sich bereits im September 2004 gemeinsam mit anderen unionsregierten Ländern mit einem Bundesratsantrag gegen die Reform ausgesprochen. Die Knackpunkte der Gesetzesvorlage liegen nach Ansicht Sachsen-Anhalts in einer Absenkung des Zuckerpreises in der EU um 39 Prozent und einer Reduzierung des Mindestrübenpreises für die Landwirte um 43 Prozent. Konkret bedeutet das für den Landwirt, dass er statt 4,36 Euro je Dezitonne abgelieferter Zuckerrüben nur noch 2,50 Euro erhält. Diese Erlösminderung soll allerdings zu 60 Prozent durch entsprechende entkoppelte Direktzahlungen ausgeglichen werden. Weiterhin wird die EU durch den Schiedsspruch der Welthandelsorganisation zum Exportverbot von Zucker gezwungen, ihre Zuckerrübenquote auf den Bedarf der EU-25 abzusenken. Die EU-Kommission will vorerst versuchen, durch einen freiwilligen Herauskauf von Quoten die Zuckerproduktion in Europa zu drosseln. Dies soll über einen Zeitraum von vier Jahren durch angemessene Entschädigungszahlungen erfolgen. Weiterhin besteht durch die Europäische Initiative "Alles außer Waffen" die Gefahr, dass der EU-Zuckermarkt in der Zukunft generell liberalisiert wird. Das kann dazu führen, dass durch den Import von Rohrzucker aus Billiglohnländern die Zuckerrübe weitestgehend von unseren Feldern verdrängt wird. In Sachsen-Anhalt werden auf 50.000 Hektar oder 5 Prozent des Ackerlandes von rund 1.500 Landwirten Zuckerrüben angebaut. Die Erntemenge von jährlich mehr als 2,6 Millionen Tonnen Zuckerrüben wird in drei der modernsten Zuckerfabriken Europas in Klein Wanzleben, Könnern und Zeitz verarbeitet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
§ 11 Gleichwertigkeitsklausel Den Kraftstoffen nach § 3 und § 4 Absatz 1 sowie den §§ 5 bis 9 sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die den Anforderungen anderer Normen oder technischer Spezifikationen genügen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Türkei oder einem anderen Mitglied der Welthandelsorganisation in Kraft sind, sofern diese Normen oder technischen Spezifikationen mit einer der folgenden Normen übereinstimmen: DIN EN 228, Ausgabe Oktober 2014, DIN EN 590, Ausgabe April 2014, DIN EN 14214, Ausgabe Juni 2014, DIN 51625, Ausgabe August 2008, DIN EN 589, Ausgabe Juni 2012, DIN 51624, Ausgabe Februar 2008, DIN 51605, Ausgabe September 2010, oder DIN SPEC 51623 , Ausgabe Juni 2012, und die Kraftstoffe die klimatischen Anforderungen erfüllen, die in den unter Nummer 1 angegebenen Normen für die Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind. Stand: 05. Dezember 2014
Das Projekt "Tagung: WTO II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Europäisches Naturerbe - EURONATUR durchgeführt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 61 |
Land | 3 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 55 |
Text | 5 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 6 |
offen | 58 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 64 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 2 |
Dokument | 1 |
Keine | 48 |
Webseite | 16 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 33 |
Lebewesen & Lebensräume | 39 |
Luft | 30 |
Mensch & Umwelt | 64 |
Wasser | 18 |
Weitere | 63 |