Das Projekt "Marktstruktur und effiziente Umweltpolitik bei Aussenhandel" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.Vielfach wird der Einsatz von umweltpolitischen Instrumenten als Ersatz fuer eine strategische Handelspolitik angesehen, die im Rahmen des GATT bzw. der WTO nicht mehr zulaessig ist. Als Folge kann z.B. das Phaenomen des Oekodumping auftreten. Hierbei scheint die Marktstruktur (vollkommener Wettbewerb, Oligopol bei Mengen- bzw. Preiswettbewerb, monopolistische Konkurrenz etc.) von entscheidender Bedeutung fuer die (In-)Effizienz der Umweltpolitik zu sein. Das Projekt soll den Einfluss der Wettbewerbsform und Intensitaet auf das moegliche Versagen der Instrumente der Umweltpolitik analysieren.
Das Projekt "Strategische Umweltpolitik bei unvollkommenem Wettbewerb" wird/wurde gefördert durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.Die Integration der Weltmaerkte geht einher mit dem zunehmenden Verzicht der Staaten auf traditionelle handelspolitische Massnahmen. Freihandelsabkommen (GATT, WTO) untersagen weitgehend den Regierungen, Zoelle, Quoten und aehnliche Instrumente anzuwenden. In diesem Zusammenhang entsteht die Befuerchtung, die Laender missbrauchten die Umweltpolitik, um handelspolitische Ziele zu verfolgen. Die inlaendische Industrie wird durch niedrige Umweltstandards gefoerdert - Oekodumping als Wettbewerbspolitik zugunsten der heimischen Unternehmen. Dieses Projekt analysiert diese moeglichen Effekte der Globalisierung auf die optimale Umweltpolitik eines Staates, der in Konkurrenz mit anderen Laendern steht. Die Arbeit konzentriert sich zunaechst auf konsumorientierte Verschmutzung, die die Unternehmen durch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen reduzieren koennen. Ansatzpunkt ist ein Modell mit unvollkommenem Wettbewerb und endogener Marktstruktur. Erste Ergebnisse zeigen, dass Oekodumping in diesem speziellen Kontext keine rationale Strategie fuer die Laender darstellt. Besonders die Endogenisierung der Marktstruktur fuehrt zu Effekten, die bisher im Rahmen der Forschung ueber strategische Umweltpolitik nicht beachtet wurden.
Das Projekt "Internationaler Standortwettbewerb und Umweltpolitik" wird/wurde gefördert durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.In juengster Zeit ueberzieht eine Fusionswelle zwischen Unternehmen in unterschiedlichen Laendern die Welt. Es entstehen immer groesser werdende multinationale Unternehmen, deren Investitionsvolumina nie gekannte Groessen erreichen. Fallende Grenzen und internationale Abkommen z.B. im Rahmen des GATT bzw der WTO ermoeglichen es den Unternehmen, bei der Standortwahl fast vollkommen flexibel zu sein. Da jedoch jedwede Investition mit sehr hohen Fixkosten zum Kapazitaetsaufbau verbunden ist, kann eine einmalig getaetigte Investition nur unter sehr hohem finanziellen Aufwand verlagert werden. Die Errichtung von Ueberschusskapazitaeten in unterschiedlichen Laendern macht die Drohung der Standortverlagerung glaubhaft. Das Drohpotential der Unternehmen gibt den Staaten nur noch begrenzte Handlungsspielraeume in ihrer nationalen Wirtschaftspolitik, falls eine Ansiedlung gewuenscht ist. Gerade bei sehr grossen Industrieansiedlungen darf hier jedoch nicht nur der fiskalische Aspekt in die Zielfunktion des Landes eingehen, sondern es sollten auch die oekologischen Auswirkungen einer Industrieansiedlung beruecksichtigt werden. Das Projekt analysiert anhand eines spieltheoretischen Ansatzes den Wettbewerb verschiedener Laender und die Verhaltensweisen multinationaler Unternehmen unter fiskalischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten. Ferner wird die Frage untersucht, inwieweit die Beruecksichtigung von umweltpolitischen Aspekten die Effizienz der Entscheidungen beruehrt.
Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.
Das Projekt "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Modul 2 (1): TANNRE - Das Transformationspotenzial inter-institutioneller Arrangements und die Norm der Nachhaltigkeit im globalen Regimekomplex für Ernährung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Politikwissenschaft.Das Forschungsprojekt TANNRE an der Justus-Liebig-Universität Gießen unter der Leitung von Prof. Dr. Helmut Breitmeier und Dr. Sandra Schwindenhammer leistet einen Beitrag zur Analyse der Bedingungen für die Überwindung grundlegender Norm- und Zielkonflikte in der Welternährungspolitik. Das Projekt richtet dabei den Blick auf praktische Regulierungsansätze und geht der Frage nach, welche Faktoren die Entwicklung und inhaltliche Ausgestaltung der Norm der Nachhaltigkeit in inter-institutionellen Arrangements des globalen Regimekomplexes für Ernährung beeinflussen. Das Projekt basiert auf einem deduktiven Vorgehen und generiert Hypothesen aus struktur- und akteursbasierten Ansätzen der politikwissenschaftlichen Forschung der Internationalen Beziehungen. Dabei wird das Erklärungspotenzial von Interplay Management, Macht und Ressourcen sowie (konsensualem) Wissen herangezogen. Das Projekt zielt auf die Durchführung systematisch-vergleichender Fallstudien ab. Auf der Mikroebene werden die Dimensionen der jeweiligen Verankerung der Nachhaltigkeitsnorm in einzelnen internationalen Institutionen des Regimekomplexes (FAO, WTO, WHO, UNEP) identifiziert. Auf der Makroebene werden solche Institutionen in den Blick genommen, in denen inter-institutionell bereits mit einer Bearbeitung von Normkonflikten zwischen Nahrungssicherheit und Nachhaltigkeit begonnen wurde. Die qualitative Fallstudienforschung basiert u.a. auf der Analyse von Dokumenten über zentrale internationale Institutionen im globalen Regimekomplex für Ernährung und ausgewählten inter-institutionellen Arrangements. Es werden halbstandardisierte und durch einen Leitfaden gestützte Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen internationaler Institutionen, inter-institutioneller Arrangements, staatlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geführt. Die Expert*inneninterviews basieren auf einem strukturierten Fragebogen. Die systematische und vergleichende Datenanalyse erfolgt durch eine qualitative Inhaltsanalyse. Weiterführende Informationen über das Projekt TANNRE können auf der Webseite des Projekts eingesehen werden.
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen "besonders besorgniserregenden Stoffen" zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen ChemikalienverordnungREACHwürde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so diesesUBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
Das Projekt "Die Durchsetzung von Umweltschutzabkommen im Recht der WTO" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Chemnitz, Lehrstuhl Jura I, Professur für öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht.Enforcement-Probleme; WTO-Konformitaet insbesondere mittelbar handelsbezogener Vorschriften in Umweltschutzabkommen; Dissertationsprojekt.
Das Projekt "Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH - Weiterentwicklung der Verordnung im vorhandenen Rechtsrahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V..Ausgangslage: Die europäische Chemikalienverordnung REACH regelt detailliert das Inverkehrbringen und die Anwendung von Stoffen und Gemischen. Für Erzeugnisse sind hingegen nur sehr wenige Bestimmungen enthalten. Dies kann beispielsweise im Bereich der Zulassungspflicht von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) dazu führen, dass ein solcher Stoff zwar von europäischen Herstellern nicht mehr verwendet werden darf, in Importerzeugnissen aber legal vorliegen kann. (Z. B. könnte dies für den Weichmacher DEHP in Kabeln ab dem Jahr 2015 der Fall werden.) Eine Lösung dieses Problems läge in der Ausweitung der Zulassungspflicht auf Stoffe in (Import-)Erzeugnissen. Zielstellung: Im ersten Teil des Vorhabens sollen die verschiedenen rechtlichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der REACH-VO für Stoffe in Erzeugnissen ausgelotet werden. Neben der oben genannten Ausweitung der Zulassungspflicht auf SVHC in Erzeugnissen sind dies u. a. ein verpflichtendes Kommunikationsformat für Stoffe in Erzeugnissen, die Registrierung auch der unbeabsichtigten Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen, der Bezug der 0,1 Prozent-Grenze für SVHC auf das Teilerzeugnis statt auf das Gesamterzeugnis und die Kennzeichnungspflicht von SVHC in Erzeugnissen. Die Ergebnisse sollen dann im zweiten Teil des Vorhabens mit relevanten europäischen Akteuren diskutiert werden, z. B. Vertretern anderer Mitgliedstaaten oder der EU-Kommission. Methodik: Juristische Analyse, wo und wie die REACH-VO geändert werden müsste und was dem ggf. entgegensteht (z. B. WTO-Regelungen), Vorträge oder Workshops zur Kommunikation der Ergebnisse.
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) könnte bei falscher Ausgestaltung zu einer Aufweichung strengerer EU-Umweltstandards führen. Blei und Quecksilber etwa sind in der EU für Elektrogeräte verboten, in den USA aber in einzelnen Bundesstaaten noch erlaubt. Ein Positionspapier des UBA zu TTIP hält eine verstärkte Zusammenarbeit mit den USA aber gleichwohl für sinnvoll: etwa beim Abbau umweltschädlicher Subventionen.
Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) hat unter anderem das erklärte Ziel, durch die sogenannte Regulatorische Kooperation die Standards in der EU und den USA so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Für den Umweltschutz in der EU birgt eine nicht sachgerechte Gestaltung der Regulatorischen Kooperation jedoch erhebliche Risiken: Umweltstandards könnten sinken und die Umwelteigenschaften von Produkten gefährdet werden.<BR>Quelle: Verlagsinformation
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