Vielfach wird der Einsatz von umweltpolitischen Instrumenten als Ersatz fuer eine strategische Handelspolitik angesehen, die im Rahmen des GATT bzw. der WTO nicht mehr zulaessig ist. Als Folge kann z.B. das Phaenomen des Oekodumping auftreten. Hierbei scheint die Marktstruktur (vollkommener Wettbewerb, Oligopol bei Mengen- bzw. Preiswettbewerb, monopolistische Konkurrenz etc.) von entscheidender Bedeutung fuer die (In-)Effizienz der Umweltpolitik zu sein. Das Projekt soll den Einfluss der Wettbewerbsform und Intensitaet auf das moegliche Versagen der Instrumente der Umweltpolitik analysieren.
Die Integration der Weltmaerkte geht einher mit dem zunehmenden Verzicht der Staaten auf traditionelle handelspolitische Massnahmen. Freihandelsabkommen (GATT, WTO) untersagen weitgehend den Regierungen, Zoelle, Quoten und aehnliche Instrumente anzuwenden. In diesem Zusammenhang entsteht die Befuerchtung, die Laender missbrauchten die Umweltpolitik, um handelspolitische Ziele zu verfolgen. Die inlaendische Industrie wird durch niedrige Umweltstandards gefoerdert - Oekodumping als Wettbewerbspolitik zugunsten der heimischen Unternehmen. Dieses Projekt analysiert diese moeglichen Effekte der Globalisierung auf die optimale Umweltpolitik eines Staates, der in Konkurrenz mit anderen Laendern steht. Die Arbeit konzentriert sich zunaechst auf konsumorientierte Verschmutzung, die die Unternehmen durch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen reduzieren koennen. Ansatzpunkt ist ein Modell mit unvollkommenem Wettbewerb und endogener Marktstruktur. Erste Ergebnisse zeigen, dass Oekodumping in diesem speziellen Kontext keine rationale Strategie fuer die Laender darstellt. Besonders die Endogenisierung der Marktstruktur fuehrt zu Effekten, die bisher im Rahmen der Forschung ueber strategische Umweltpolitik nicht beachtet wurden.
In juengster Zeit ueberzieht eine Fusionswelle zwischen Unternehmen in unterschiedlichen Laendern die Welt. Es entstehen immer groesser werdende multinationale Unternehmen, deren Investitionsvolumina nie gekannte Groessen erreichen. Fallende Grenzen und internationale Abkommen z.B. im Rahmen des GATT bzw der WTO ermoeglichen es den Unternehmen, bei der Standortwahl fast vollkommen flexibel zu sein. Da jedoch jedwede Investition mit sehr hohen Fixkosten zum Kapazitaetsaufbau verbunden ist, kann eine einmalig getaetigte Investition nur unter sehr hohem finanziellen Aufwand verlagert werden. Die Errichtung von Ueberschusskapazitaeten in unterschiedlichen Laendern macht die Drohung der Standortverlagerung glaubhaft. Das Drohpotential der Unternehmen gibt den Staaten nur noch begrenzte Handlungsspielraeume in ihrer nationalen Wirtschaftspolitik, falls eine Ansiedlung gewuenscht ist. Gerade bei sehr grossen Industrieansiedlungen darf hier jedoch nicht nur der fiskalische Aspekt in die Zielfunktion des Landes eingehen, sondern es sollten auch die oekologischen Auswirkungen einer Industrieansiedlung beruecksichtigt werden. Das Projekt analysiert anhand eines spieltheoretischen Ansatzes den Wettbewerb verschiedener Laender und die Verhaltensweisen multinationaler Unternehmen unter fiskalischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten. Ferner wird die Frage untersucht, inwieweit die Beruecksichtigung von umweltpolitischen Aspekten die Effizienz der Entscheidungen beruehrt.
Das Forschungsprojekt TANNRE an der Justus-Liebig-Universität Gießen unter der Leitung von Prof. Dr. Helmut Breitmeier und Dr. Sandra Schwindenhammer leistet einen Beitrag zur Analyse der Bedingungen für die Überwindung grundlegender Norm- und Zielkonflikte in der Welternährungspolitik. Das Projekt richtet dabei den Blick auf praktische Regulierungsansätze und geht der Frage nach, welche Faktoren die Entwicklung und inhaltliche Ausgestaltung der Norm der Nachhaltigkeit in inter-institutionellen Arrangements des globalen Regimekomplexes für Ernährung beeinflussen. Das Projekt basiert auf einem deduktiven Vorgehen und generiert Hypothesen aus struktur- und akteursbasierten Ansätzen der politikwissenschaftlichen Forschung der Internationalen Beziehungen. Dabei wird das Erklärungspotenzial von Interplay Management, Macht und Ressourcen sowie (konsensualem) Wissen herangezogen. Das Projekt zielt auf die Durchführung systematisch-vergleichender Fallstudien ab. Auf der Mikroebene werden die Dimensionen der jeweiligen Verankerung der Nachhaltigkeitsnorm in einzelnen internationalen Institutionen des Regimekomplexes (FAO, WTO, WHO, UNEP) identifiziert. Auf der Makroebene werden solche Institutionen in den Blick genommen, in denen inter-institutionell bereits mit einer Bearbeitung von Normkonflikten zwischen Nahrungssicherheit und Nachhaltigkeit begonnen wurde. Die qualitative Fallstudienforschung basiert u.a. auf der Analyse von Dokumenten über zentrale internationale Institutionen im globalen Regimekomplex für Ernährung und ausgewählten inter-institutionellen Arrangements. Es werden halbstandardisierte und durch einen Leitfaden gestützte Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen internationaler Institutionen, inter-institutioneller Arrangements, staatlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geführt. Die Expert*inneninterviews basieren auf einem strukturierten Fragebogen. Die systematische und vergleichende Datenanalyse erfolgt durch eine qualitative Inhaltsanalyse. Weiterführende Informationen über das Projekt TANNRE können auf der Webseite des Projekts eingesehen werden.
Ziele: Für Nahrungsmittelwertschöpfungsketten ausgewählter Produkte sind bekannt: 1. Wertschöpfung, ökonomische Transfers, Umfang und Ursachen von Verzerrungen sowie Gewinner und Verlierer insgesamt und für die einzelnen Stufen; 2. Preisunterschiede zwischen Inland- und EU/Weltmarkt; 3. Relative Höhe der Subventionierung oder Besteuerung einzelner Stufen; 4. Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Produkten und Maßnahmen zur gezielten Verbesserung; 5. Beurteilung der Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit verschiedenen Produktions- und Versorgungstechnologien sowie deren Einfluss auf die Umwelt und die Nahrungsmittel-Wertschöpfungskette. Problemstellung: Die Schweizer Nahrungsmittelwertschöpfungsketten werden u.a. durch folgende Faktoren beeinflusst: - Hohe Produzentenpreise; - Verlagerung von einer produktpreisstützenden zu einer produktpreisunabhängigen Einkommenssicherung für die Landwirtschaftsbetriebe; - Direktzahlungen für Leistungen der Landwirtschaft; - Umsetzung der WTO-Abkommen und der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU; - Konzentration bei den Anbietern von Vorleistungen und Lebensmitteln mit vertikaler Integration in die Lebensmittelindustrie; Konzentration in der Lebensmittelverarbeitung; kleinstrukturierte landw. Produktion; - Konsumenten mit hoher Kaufkraft dank hohem Lohnniveau; - Hohe Kosten für die Produktionsfaktoren Boden und Arbeit, tiefe für Kapital; - Erzeugung von Agrarprodukten im Bereich der Selbstversorgung oder darunter, Ausnahme Milch; - Für Schweizer Produkte werden auf dem inländischen Markt innerhalb des in den WTO-Verhandlungen festgelegten Rahmens Importzölle erhoben bzw. Importkontingente versteigert; - Die landw. Produktion und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist mit Externalitäten verbunden; - Die Tierschutzbestimmungen und ökologischen Auflagen verursachen höhere Produktionskosten; - Für ausgewählte Nahrungsmittel-Wertschöpfungsketten soll untersucht werden, wie sich diese Einflussfaktoren auf die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Nahrungsmittel-Wertschöpfungsketten auswirken und wie diese verbessert werden könnte.
Ausgangslage: Die europäische Chemikalienverordnung REACH regelt detailliert das Inverkehrbringen und die Anwendung von Stoffen und Gemischen. Für Erzeugnisse sind hingegen nur sehr wenige Bestimmungen enthalten. Dies kann beispielsweise im Bereich der Zulassungspflicht von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) dazu führen, dass ein solcher Stoff zwar von europäischen Herstellern nicht mehr verwendet werden darf, in Importerzeugnissen aber legal vorliegen kann. (Z. B. könnte dies für den Weichmacher DEHP in Kabeln ab dem Jahr 2015 der Fall werden.) Eine Lösung dieses Problems läge in der Ausweitung der Zulassungspflicht auf Stoffe in (Import-)Erzeugnissen. Zielstellung: Im ersten Teil des Vorhabens sollen die verschiedenen rechtlichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der REACH-VO für Stoffe in Erzeugnissen ausgelotet werden. Neben der oben genannten Ausweitung der Zulassungspflicht auf SVHC in Erzeugnissen sind dies u. a. ein verpflichtendes Kommunikationsformat für Stoffe in Erzeugnissen, die Registrierung auch der unbeabsichtigten Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen, der Bezug der 0,1 Prozent-Grenze für SVHC auf das Teilerzeugnis statt auf das Gesamterzeugnis und die Kennzeichnungspflicht von SVHC in Erzeugnissen. Die Ergebnisse sollen dann im zweiten Teil des Vorhabens mit relevanten europäischen Akteuren diskutiert werden, z. B. Vertretern anderer Mitgliedstaaten oder der EU-Kommission. Methodik: Juristische Analyse, wo und wie die REACH-VO geändert werden müsste und was dem ggf. entgegensteht (z. B. WTO-Regelungen), Vorträge oder Workshops zur Kommunikation der Ergebnisse.
<p> <p>Das geplante Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) könnte bei falscher Ausgestaltung zu einer Aufweichung strengerer EU-Umweltstandards führen.</p> </p><p>Das geplante Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) könnte bei falscher Ausgestaltung zu einer Aufweichung strengerer EU-Umweltstandards führen.</p><p> <p>Blei und Quecksilber etwa sind in der EU für Elektrogeräte verboten, in den USA aber in einzelnen Bundesstaaten noch erlaubt. Ein Positionspapier des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> zu TTIP hält eine verstärkte Zusammenarbeit mit den USA aber gleichwohl für sinnvoll: etwa beim Abbau umweltschädlicher Subventionen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so dieses UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen. Veröffentlicht in Texte | 40/2015.
Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) hat unter anderem das erklärte Ziel, durch die sogenannte Regulatorische Kooperation die Standards in der EU und den USA so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Für den Umweltschutz in der EU birgt eine nicht sachgerechte Gestaltung der Regulatorischen Kooperation jedoch erhebliche Risiken: Umweltstandards könnten sinken und die Umwelteigenschaften von Produkten gefährdet werden. Veröffentlicht in Position.
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