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Die Eiszeit in Nordwestdeutschland - Zur Vereisungsgeschichte der Westfälischen Bucht und angrenzender Gebiete

Die Eiszeit war ein relativ kurzer, jedoch für die Landschaft, Vegetation und Tierwelt des behandelten Raumes entscheidender Abschnitt der jüngeren Erdgeschichte. Während der Saale-Kaltzeit drangen die Gletscher des skandinavischen Inlandeises in die Westfälische Bucht vor und führten dort zu Verhältnissen, wie sie heute nur noch in den Polarregionen der nördlichen und südlichen Halbkugel anzutreffen sind. Die Sonderveröffentlichung wendet sich sowohl an das wissenschaftlich, als auch natur- und heimatkundlich interessierte Publikum. Die Kapitel sind thematisch eigenständige Beiträge verschiedener Verfasser, besitzen jedoch zahlreiche objektbezogene Berührungspunkte und sind entsprechend aufeinander abgestimmt. [1993. 143 S., 49 Abb., 24 Tab., 2 Taf., 2 Karten; ISBN 978-3-86029-924-1]

Die Eiszeit in Nordost-Westfalen und angrenzenden Gebieten Niedersachsens – Elster- und saalezeitliche Ablagerungen und ihre kristallinen Leitgeschiebegesellschaften

Anlass für die vorliegende Dokumentation gaben Untersuchungen zum eiszeitlichen Geschehen in der Westfälischen Bucht mit dem Nachweis von drei saalezeitlichen Eisvorstößen mit nahezu gleichen Verhältnissen wie in den Niederlanden. Die Ergebnisse veranlassten die Autoren, ihre Untersuchungen weiter nach Nordosten über das Weserbergland bis in das norddeutsche Tiefland auszudehnen, um eine Parallelisierung mit den Moränenablagerungen im niedersächsischen Raum herzustellen. Als Ergebnis sind deutliche Gemeinsamkeiten im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Gebieten zu erkennen, die über die allgemeine Tatsache eines saalezeitlichen Hauptvorstoßes nach Nord- und Nordwestdeutschland hinausgehen und eine Parallelisierung einzelner Eisvorstöße von Niedersachsen über Westfalen bis in das Rheinland zulassen. [2003. 95 S., 15 Abb., 10 Tab., Anh. mit 2 Tab. u. 1 Fototaf.; ISBN 978-3-86029-967-8]

Bodenmonitoring in NRW

Zum Schutz der Böden muss deren Zustand kontinuierlich und langfristig überwacht werden. Dazu werden Bodendaten über einen langen Zeitraum in Monitoringprogrammen erhoben und ausgewertet. So lassen sich frühzeitig Veränderungen und Beeinträchtigungen des Bodenzustandes und der natürlichen Bodenfunktionen erkennen. Durch die industrielle Vorgeschichte Nordrhein-Westfalens haben sich über viele Jahrzehnte Schadstoffeinträge aus der Luft auch in industriefernen Böden des Landes angereichert. Dazu zählen auch Säureeinträge. Eine fortschreitende Bodenversauerung mit den damit einhergehenden Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Schädigung des Ökosystems sind die unmittelbaren Folgen. Davon betroffen sind nicht nur Böden in Ballungsräumen, sondern auch Böden in ländlichen Regionen unabhängig von ihrer Nutzung wie Wald, Grünland oder Acker. Weitere Einflussfaktoren wie die Auswirkung des voranschreitenden Klimawandels und die landwirtschaftliche Bodenbearbeitung können sich darüber hinaus zusätzlich auf den Boden auswirken. Um eine systematische Erfassung des aktuellen Bodenstatus, der zukünftigen Entwicklung der Bodeneigenschaften sowie ein allgemein besseres Verständnis der in Böden ablaufenden chemischen, physikalischen und biologischen Prozesse ermöglichen zu können, wurden in NRW seit dem Ende der achtziger Jahre gezielt verschiedene sich ergänzende Boden-Monitoringprogramme angelegt: Bodenzustandserhebung im Wald Um den Status der Waldböden überwachen zu können, wurde in den 1980er Jahren im Rahmen des forstlichen Umweltmonitorings bundesweit die Bodenzustandserhebung im Wald initiiert, bei der die Geländeaufnahme und Datenerhebung durch das jeweilige Bundesland koordiniert und durchgeführt wird. Die erhobenen Daten werden anschließend an das für die bundesweite Datenauswertung zuständige Thünen-Institut weitergeleitet. Dort wurden die Ergebnisse der Bodenzustandserhebung im Wald 2006 bis 2008 (BZE II) veröffentlicht. Stichprobenverfahren und Standorte Die Bodenzustanderhebung ist eine systematische Stichprobeninventur im bundesweit repräsentativen Stichprobenraster von 8x8 km gemäß dem Level-I-Programm des Forstlichen Umweltmonitorings . Um der regionalen Variabilität und räumlichen Verteilung der Waldstandorte in NRW Rechnung tragen zu können, wurden in ausgesuchten Regionen Nachverdichtungen in einem 4x4 km Raster durchgeführt. Die BZE III in NRW umfasst 330 Stichprobenpunkte, deren Lage der untenstehenden Karte entnommen werden kann. Untersuchungsturnus und -umfang Die Geländeaufnahmen zur BZE in NRW werden seit der Erstaufnahme in den Jahren 1989-1991 in einem Turnus von 15-20 Jahren durchgeführt. Die Geländeaufnahmen zur zweiten BZE fanden im Zeitraum von 2006-2008 statt, während die Untersuchungen der dritten BZE im Zeitraum 2022-2024 durchgeführt werden ( siehe Flyer ). Die Probenahme erfolgt im Auflagehumus horizontweise, im mineralischen Ober- und Unterboden entsprechend definierter Tiefenstufen. Das an den BZE-Stichprobenpunkten zu untersuchende Parameterspektrum umfasst dabei sowohl bodenchemische und bodenphysikalische Daten über die Waldböden als auch eine Beschreibung des Bodenprofils und der Humusformen. Zur Interpretation der bodenkundlichen Daten werden zudem Parameter zur Waldbestockung wie Baumhöhe und Stammzahl ermittelt, sowie standortbezogene Bodenvegetationsaufnahmen durchgeführt und Informationen zur Waldkalkung, forstlichen Nutzung und Düngung eingeholt. Neben den bodenkundlichen und vegetationskundlichen Untersuchungen erfolgt eine umfassende Untersuchung der Waldbäume. Die Stichprobenpunkte sollen im Rahmen der unterschiedlichen BZE-Kampagnen wiederholt beprobt werden. Durch die Dürre und tiefgründige Austrocknung der Waldböden in den Jahren 2018 bis 2020 sind einige Stichprobenpunkte infolge von Borkenkäferkalamitäten zum Zeitpunkt der dritten Beprobungsphase ohne Bestand. Trotzdem werden auf den betroffenen Flächen die bodenkundlichen Untersuchungen durchgeführt. Bodengrube für die Beprobung im Rahmen der BZE III, Foto: Nadine Eickenscheidt, LANUV Lage der Probenahmeflächen für die Bodenzustandserhebung in NRW (Stand: 2021) Bodendauerbeobachtung Mit dem BDF-Programm in Nordrhein-Westfalen wird seit 1995 an ausgewählten Flächen insbesondere die Entwicklung der Bodenversauerung und der Schwermetallbelastung der Böden beobachtet. Damit wird das Ziel verfolgt, spezifische Belastungssituationen im Hinblick auf langfristige Änderungen der Bodenzustände zu beschreiben und zukünftige Entwicklungen prognostizieren zu können. Das BDF-Programm verfolgt nicht das Ziel einer boden-, landschafts-, nutzungs- und belastungsrepräsentativen Erfassung des Bodenzustands in Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse aus dem BDF-Programm sind daher nicht repräsentativ für die Landschaften, Böden, Nutzungen und Belastungen in Nordrhein-Westfalen. Stichprobenverfahren und Standorte Zunächst wurden exemplarisch Böden auf 21 Standorten untersucht. Die 21 BDF verteilen sich auf 13 Laubwald-, 3 Nadelwald- und 4 Grünlandstandorte sowie eine Parkwiese. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den Auswertungen der bodenchemischen Untersuchungen und der bodenbiologischen Untersuchungen sowie der Anpassung der Zielsetzungen an aktuelle Fragestellungen werden seit 2015 nur noch fünf BDF-Waldflächen in einem 10-Jahres Intervall untersucht. Diese fünf Waldflächen sind gleichzeitig als Bodendauerbeobachtungsflächen in das Level II-Programm des forstlichen Umweltmonitorings und somit in die europaweite Waldzustandsüberwachung des ICP Forest integriert (siehe untenstehende Karte). Untersuchungsturnus und -umfang Neben den physikalischen (einmalige Untersuchung) und chemischen Parametern wurden auch bodenmikrobiologische und bodenzoologische Daten erhoben. Die Probenahme für die chemischen Untersuchungen ( BDF-Bericht "Konzeption und Sachstand" ) erfolgen alle 10 Jahre. Dabei wird die Humusauflage ebenso wie der mineralische Ober- und Unterboden beprobt. Für den Mineralboden sind fest definierte Tiefenstufen vorgegeben. Mit 24 Stichproben je Standort, die zu 6 Mischproben vereint werden, werden für die Bodenchemie sehr umfangreiche Beprobungen durchgeführt. Entsprechend der zu erwartenden Reaktionen der Böden auf mögliche Schadstoffeinwirkungen werden die sich nur langsam verändernden chemischen Parameter seit dem Beginn des Programms 1995 im Turnus von 10 Jahren bestimmt. Die Untersuchungen zur Bodenmikrobiologie ( Bericht zu Bodenbiologischen Untersuchungen auf BDF ) erfolgten hingegen von 1995 bis 2007 jährlich unter Grünland bzw. alle 3 Jahre unter Wald. Die Bestandsaufnahme von Regenwürmern und Kleinringelwürmern erfolgte 5-jährlich bis zum Erreichen von zunächst 3 Bestandsaufnahmen je Fläche. Diese bodenbiologischen Untersuchungen sind aktuell nicht Bestandteil des laufenden Monitorings. Lage der Probenahmeflächen für die Bodendauerbeobachtung in NRW Humusmonitoring Als Humus wird die organische Substanz in Böden bezeichnet, welche essentiell für die Bodenfruchtbarkeit und die Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen im Wasser- und Nährstoffhaushalt sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist. Dabei macht organischer Kohlenstoff (C org ) den größten Teil der organischen Substanz aus. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist zudem die hohe Speicherfunktion von Böden im globalen Kohlenstoffkreislauf hervorzuheben. Da Ackerböden ein besonders hohes C-Speicherpotenzial besitzen, hat das LANUV das Humusmonitoringprogramm gezielt auf Ackerböden in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Das Programm dient der Bestimmung der Gehalte und Vorräte an organischem Kohlenstoff sowie deren Veränderungen durch den Klimawandel und die landwirtschaftliche Nutzung. Nicht zuletzt sollen die Ergebnisse auch in die Beratung von Landwirten zur bestmöglichen Humuspflege einfließen, um zu einem vorsorgenden Bodenschutz beizutragen und die langfristige Leistungsfähigkeit der Ackerböden zu erhalten. Stichprobenverfahren und Standorte Extensiv: Die 200 Untersuchungsflächen des einmalig in 2009 durchgeführten Extensivprogramms wurden nach räumlichen Kriterien (Flächennutzung und Bodenartenhauptgruppen) ausgewählt und sind auf fünf zusammengefasste Regionen in NRW verteilt (siehe auch untenstehende Karte). Intensiv: Das Intensivprogram wird auf 45 der 200 bereits im Extensivmonitoring beprobten und untersuchten Ackerflächen durchgeführt. Kriterien für die Flächenauswahl waren unter anderem eine vergleichbare Bewirtschaftung und Bodenart der Standorte innerhalb einer Region. Jeweils 15 Flächen befinden sich in den Lössgebieten der Regionen Niederrheinisches Tiefland und Rheinische Bucht sowie 15 Flächen in der durch Sandböden dominierten Westfälischen Bucht. Untersuchungsturnus und –umfang Extensiv: Für das Extensivprogramm erfolgte die Probenahme einmalig im Jahr 2009 auf Ackerflächen im obersten Horizont der Böden, dem sogenannten Pflughorizont. Das Untersuchungsspektrum umfasste neben dem C org -Gehalt zudem weitere bodenphysikalische (u.a. Textur) und bodenchemische Parameter (z.B. Gesamtstickstoffgehalt, Carbonatgehalt, pH-Wert und ausgewählte Schwermetalle). Intensiv: Auf 45 Flächen wurde diese Untersuchung zwischen 2010 und 2019 jährlich im Oberboden und zusätzlich bis zu einer Tiefe von 60 cm wiederholt. Der Untersuchungsturnus wurde in der Folge angepasst, sodass weitere Beprobungen in den Jahren 2021 und 2024 durchgeführt wurden bzw. geplant sind. Somit ist sichergestellt, dass alle drei Jahre ungestörte Bodenproben aus dem Ober- und Unterboden zur Bestimmung der Lagerungsdichte und des Anteils grober Bodenbestandteile (u.a. Steine) entnommen werden, um die Humusvorräte berechnen zu können. Die Humusvorräte dienen zudem als Indikator für den Bereich Boden im Klimafolgenmonitoring des LANUV . Gleichzeitig werden im Rahmen des Projektes „Analyse und Auswertung verschiedener Kohlenstoff-Pools in 90 Proben von BDF-Ackerflächen“ im dreijährigen Turnus die Humusfraktionen der Böden bestimmt. Die teilnehmenden Landwirte stellen zudem jährlich Informationen zur Bewirtschaftung (Fruchtfolge, Düngung und Bodenbearbeitung) ihrer Flächen zur Verfügung. Mit diesen Informationen können zusätzlich Humusbilanzen nach der Methode der VDLUFA (2004, 2014) berechnet werden. Lage der Probenahmeflächen für das Humusmonitoring auf Ackerflächen in NRW Die Bodenzustandserhebung im Wald und die Bodendauerbeobachungsflächen sind zudem in das Level-I- (BZE Wald) bzw. Level-II-Programm (BDF Wald) des Forstlichen Umweltmonitorings (ForUm) eingebunden.

Wasserschutzgebiete

Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiete Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung können nach § 51 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz durch Rechtsverordnungen Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Des Weiteren werden Gebiete für die zukünftige Wasserversorgung in der Landesraumplanung ausgewiesen (Vorrang- und Reservegebiete). Status Anzahl Gesamt- fläche (km²) % der Landesfläche Festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete 403 4099 12 davon Oberflächenwasserschutzgebiete (Trinkwassertalsperren) 21 558 1,6 davon Grundwasserschutzgebiete 382 3541 10,4 Geplante Trinkwasserschutzgebiete 282 1849 5,4 davon Oberflächenwasserschutzgebiete (Trinkwassertalsperren) 9 283 0,8 davon Grundwasserschutzgebiete 273 1566 3,5 Summe Trinkwasserschutzgebiete 685 5948 17,4 Stand: 18.03.24, Tabelle: LANUV Schutzzonen Das Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage. Der unterschiedlichen Auswirkung der Gefahrenherde auf die Wassergewinnung wird durch Gliederung des Wasserschutzgebietes in Schutzzonen entsprochen. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an die Gewinnungsanlage zunimmt, werden entsprechend dem steigenden Schutzbedarf die Schutzanforderungen in Richtung Fassungsanlage immer höher. Von innen nach außen ergibt sich folgende generelle Einteilung des Schutzgebietes: Zone I Der Fassungsbereich, Zone I, dient dem Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage vor jeglicher Verunreinigung. Die Zone I ist, außer bei Talsperren, i.d.R. sehr klein und nur dem Betreiber der Gewinnungsanlage zugänglich. Außer der Aufrechterhaltung der Gewinnung ist praktisch jede Nutzung verboten. Bei Trinkwassertalsperren umfasst die Zone I i.A. den gesamten Wasserkörper mit einem Uferrandstreifen. Zone II Die Engere Schutzzone, Zone II, soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen sowie sonstige Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Gewinnungsanlage sein können. So ist z.B. Intensivbeweidung in der Zone II regelmäßig verboten. Bei Grundwasserschutzgebieten entspricht die Grenze der Zone II der so genannten 50-Tage-Linie. Von dieser Linie benötigt das Grundwasser 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage. Diese Mindestverweildauer gewährleistet, dass pathogene Keime weitgehend eliminiert werden. Bei Talsperren wird die Zone II entlang der oberirdischen Zuflüsse ausgewiesen. Zone III Die weitere Schutzzone, Zone III, soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. So sind z.B. Anlagen zum Lagern von Autowracks und Schrott i.d.R. verboten. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. Die Zone III umfasst nach Möglichkeit das gesamte Wassereinzugsgebiet. Sehr große Schutzzonen können in die Teilzonen III A und III B unterteilt werden. Abb: Wasserschutzgebiete Borken-Im Trier Die Festsetzung der Schutzgebiete erfolgt durch die Bezirksregierungen und Unteren Wasserbehörden. Die Verordnungen werden in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht und sind unbefristet gültig. Allerdings kann die zuständige Behörde die Verordnung in besonderen Fällen befristen. In den Verordnungen werden schutzgebietsspezifische Verbots- und Genehmigungstatbestände geregelt, soweit diese nicht durch eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt sind. Für die Einhaltung der Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Eine interaktive Kartendarstellung der Trinkwasserschutzgebiete findet sich im Geo-Informationssystem Umweltdaten vor Ort oder im Fachinformationssystem Wasser – ELWAS-web . Die Geodaten der Trinkwasserschutzgebiete auf Regierungsbezirksebene können bei der zuständigen Bezirksregierung und die Geodaten aller nordrheinwestfälischen Schutzgebiete können bei dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen angefragt werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Betreff „Anfrage Wasserschutzgebiete“ an poststelle(at)munv.nrw.de . Heilquellenschutzgebiete Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Status Anzahl Gesamt- fläche (km²) % der Landesfläche Festgesetzte Heilquellenschutzgebiete 14 1196 3,5 geplante Heilquellenschutzgebiete 2 4 0,01 Summe Heilquellenschutzgebiete 16 1200 3,5 Stand: 18.03.24 Zum Schutz vor Beeinträchtigungen der Heilquellen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. Zusätzlich werden oft quantitative Schutzzonen festgesetzt. Sie sollen gewährleisten, dass das Fließsystem und die Ergiebigkeit nicht beeinträchtigt und die natürlichen Konzentrationen nicht verändert werden. Die Zonen werden mit A-D gekennzeichnet. Quantitative und qualitative Zonen von Heilquellenschutzgebieten überschneiden sich in der Regel. Heilquellenschutzgebiete befinden sich in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich im Weserbergland und in der Westfälischen Bucht. Eine interaktive Kartendarstellung der Heilquellenschutzgebiete finden Sie im Geo-Informationssystem Umweltdaten vor Ort oder im Fachinformationssystem Wasser – ELWAS-web . Die Geodaten der Heilquellenschutzgebiete auf Regierungsbezirksebene können bei der zuständigen Bezirksregierung und der Datenbestand aller nordrheinwestfälischen Schutzgebiete bei dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen  angefragt werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Betreff „Anfrage Wasserschutzgebiete“ an poststelle(at)munv.nrw.de . Abb: Heilquellenschutzgebiet Bad Lippspringe

Omocestus viridulus (Linnaeus, 1758) Bunter Grashüpfer Heuschrecken und Fangschrecken Vorwarnliste

Omocestus viridulus ist auf Basis der TK25-Rasterfelder nach wie vor häufig in Deutschland. Allerdings weisen schon Maas et al. (2011) auf leichte Abnahmen hin. Der lang- und kurzfristige Bestandstrend wurde damals aber noch als stabil eingestuft. Derzeit verdichten sich die Erkenntnisse, dass O. viridulus in den letzten 20 bis 30 Jahren auf Populationsebene erhebliche Bestandseinbußen verzeichnen musste. Im Rahmen von Wiederholungsstudien konnten u.a. Abnahmen für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen werden (u.a. Hafner & Zimmermann 2019, Löffler et al. 2019, Fumy et al. 2020, Fartmann et al. 2021, Fartmann et al. 2022, Ogan et al. 2022, Thorn et al. 2022). Besonders dramatisch sind laut Detzel et al. (2022) die Verluste im Tiefland. In Teilen der Westfälischen Bucht sind beispielsweise zwischen 1995 und 2012 knapp 40% der ehemaligen Vorkommen erloschen (Fartmann et al. 2021, Fartmann et al. 2022). Die Berechnung des kurzfristigen Bestandstrends ergab eine Bestandsveränderung von −12%. Dies würde einer mäßigen Abnahme entsprechen. Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Verluste wurde die Kriterienklasse in eine starke Abnahme korrigiert. Die negative Bestandsentwicklung der letzten Jahre sollte auch bei der Einschätzung des langfristigen Bestandstrends Berücksichtigung finden – zumal es inzwischen Belege für historische Bestandseinbußen gibt (Poniatowski et al. 2020). Als typische Art extensiv genutzter Wiesen und Weiden reagiert O. viridulus sehr empfindlich auf eine Nutzungsintensivierung (Detzel 1998, Detzel et al. 2022). Ein starker Rückgang infolge des Landnutzungswandels – insbesondere seit Mitte des 20. Jahrhunderts – ist daher wahrscheinlich. Zudem bereitet der Klimawandel der Art wahrscheinlich Probleme (Poniatowski et al. 2018): So sind die auf dem Boden abgelegten Eier kaum vor Austrocknung geschützt und aufgrund der frühen Phänologie (Eiablage schon im Mai/Juni) lange einer möglichen Sommerdürreperiode ausgesetzt (vgl. Ingrisch 1983, Gardiner 2010).

Literaturauswahl

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Wege zur Vielfalt - Lebensadern auf Sand

Für den Schutz und die Vernetzung von Lebensräumen und Arten nährstoffarmer Sandstandorte im Hotspot 22 „Südliches Emsland und nördliche Westfälische Bucht“ macht sich der Kreis Steinfurt mit seinen sechs Verbundpartnern aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen stark.

Biologische Vielfalt in der atlantischen Region erhalten

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen mit einem länderübergreifenden Projekt die Trendwende beim Verlust der Artenvielfalt und wertvoller Naturräume einleiten. Zum Erhalt der Biodiversität haben NRW und Niedersachsen vor zwei Jahren das integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ beantragt, das am 1. Oktober 2016 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Damit stehen für das Projekt in den kommenden zehn Jahren 16,875 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen zum Beispiel vorhandene Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer optimiert beziehungsweise wiederhergestellt werden; zugleich sollen die Bestände dort lebender Fokusarten, wie zum Beispiel Knoblauchkröte, Laubfrosch und Kammmolch, gestärkt werden. „Ich freue mich sehr, dass wir jetzt den offiziellen Startschuss für dieses Projekt geben können“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel bei der Auftaktveranstaltung in Ibbenbüren. „Der Erhalt der Biodiversität ist eine zentrale Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge und neben dem globalen Klimawandel die große umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Mit der europäischen und deutschen Biodiversitätsstrategie wollen wir deshalb den fortschreitenden Verlust an Arten- und Lebensräumen in den nächsten Jahren stoppen und die biologische Vielfalt wieder vergrößern.“ Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel betonte die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit: „Mit diesem Vorhaben betreten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam Neuland. Auch wenn in beiden Bundesländern schon umfangreiche Erfahrungen mit LIFE-Projekten vorhanden sind, ist doch das von der EU-Kommission aufgelegte Format der „integrierten Projekte“ für alle Beteiligten mit neuen Chancen verbunden. So können beispielsweise Maßnahmen zum Schutz und zur Regeneration von Mooren erheblich zur Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase beitragen.“ Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, sagte: „Ich freue mich sehr, dass zwei Bundesländer gemeinsam für den Erhalt der biologischen Vielfalt eintreten und mit dem LIFE-Projekt Atlantische Sandlandschaften ein ganz besonderes Vorhaben starten. Es ist das erste integrierte LIFE-Projekt in Bereich Naturschutz und Biologische Vielfalt und verfolgt einen neuen, gebiets- und bundesländerübergreifenden Ansatz statt nur auf die Verbesserung von Einzelgebieten zu zielen. Das Projekt ist ein Beispiel für eine länderübergreifende, großräumige Zusammenarbeit, dessen Erfolge auf andere Regionen übertragen werden können." Das Integrierte LIFE-Projekt "Atlantische Sandlandschaften" hat das Erreichen insbesondere von Ziel 1 der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 im deutschen Teil der atlantischen biogeo-graphischen Region zum Ziel. Hierfür müssen sich die Erhaltungszustände von 34 Prozent der Lebensraumtypen und 26 Prozent der Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bis 2020 verbessert haben. (Im Ergebnis könnten 100 Prozent mehr Habitate und 50 Prozent mehr Arten mit einen verbesserten Schutzstatus in den FFH-Berichten ausgewiesen werden.) Dies wird im Wesentlichen durch die erste Säule des Projektes "Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände schwerpunktmäßig in Natura 2000-Gebieten der Sandlandschaften in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen" bewirkt. Um hier gegenzusteuern, wurde in den vergangenen zwei Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort der Förderantrag für das Integrierte Life-Projekt erarbeitet. In einem ersten Schritt wurden in NRW und in Niedersachsen jeweils auf Landesebene die Verbände und Einrichtungen des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft informiert. Danach wurden auf regionaler Ebene die Kreise und kreisfreien Städte, die Biologischen Stationen und die Verbände in die Erarbeitung des Antrages und die konkrete Entwicklung von Maßnahmen einbezogen. Auch auf Bundesebene erfolgte eine Zusammenarbeit mit weiteren Bundesländern der atlantischen biogeographischen Region. In beiden Bundesländern stehen 15 Lebensraumtypen und zehn Arten der biogeographischen Region "Atlantische Sandlandschaften" im Fokus der geplanten Naturschutzmaßnahmen. Für die kommenden zweieinhalb Jahre sind 98 Maßnahmen geplant, davon werden 27 in Nordrhein-Westfalen - Schwerpunkt Münsterland und Niederrhein - durchgeführt. In beiden Bundesländern liegt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung bei den Umweltministerien. Die operative Umsetzung des Projektes, besonders in Bezug auf die Realisierung der konkreten Einzelmaßnahmen vor Ort, wurde an die Bezirksregierung Münster übertragen, die diese Aufgabe in Kooperation mit den jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen und den eingerichteten Fach- und Umsetzungsarbeitsgemeinschaften koordiniert. Unterstützt wird die Umsetzung des IP-LIFE ferner durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Mit der Auftaktveranstaltung heute (20. April 2017) soll die breite Öffentlichkeit über die Projektziele der bis 2026 zu realisierenden Naturschutzmaßnahmen informiert werden. Das IP-LIFE-Projekt "Atlantische Landschaften" hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Das Projektbudget von 16,875 Millionen Euro wird zu 60 Prozent von der Europäischen Kommission gefördert. Zudem werden weitere Fördermittel, sogenannte Hebelmittel, einbezogen. Zum Hintergrund: Zum Hintergrund: Folgende Arten stehen im Fokus der geplanten Naturschutzmaßnahmen: Folgende Arten stehen im Fokus der geplanten Naturschutzmaßnahmen: • Kreuzkröte • Europäischer Laubfrosch • Knoblauchkröte • Moorfrosch • Kleiner Wasserfrosch • Kammmolch • Froschkraut • Große Moosjungfer • Schlingnatter • Zauneidechse Folgende Lebensräume sollen mit den geplanten Maßnahmen verbessert oder erweitert werden: Folgende Lebensräume sollen mit den geplanten Maßnahmen verbessert oder erweitert werden: • Trockene Sandheiden mit Besenheide und Ginster • Trockene Sandheiden mit Besenheide und Schwarzer Krähenbeere • Dünen mit offenen Grasflächen mit Silber- und Straußgräsern • Nährstoffarme, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen • Nährstoffarme bis mesotrophe (= mit mittlerem Nährstoffgehalt) stehende Gewässer • Dystrophe (= nährstoffarme, huminsäurereiche und kalkfreie) Seen und Teiche • Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Glockenheide • Trockene europäische Heiden • Formationen von Heide-Wacholder, auf Kalkheiden und -rasen • Artenreiche Borstgrasrasen • Lebende Hochmoore • Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore • Übergangs- und Schwingrasenmoore • Torfmoor-Schlenken • Moorwälder Das EU-LIFE-Programm und IP-LIFE Das EU-LIFE-Programm und IP-LIFE Das LIFE-Programm dient auf europäischer Ebene als Förderinstrument für Maßnahmen im Bereich Umwelt und Klimawandel. Das LIFE-Programm startete im Jahr 1992 und feiert so-mit in diesem Jahr (ebenso wie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) das 25-jährige Jubiläum. Bislang wurden vier komplette Programmphasen durchlaufen (LIFE I: 1992-1995, LIFE II: 1996-1999, LIFE III: 2000-2006 and LIFE+: 2007-2013). In diesem Zeitraum wurden EU-weit 4500 Projekte kofinanziert. Integrierte LIFE-Projekte, kurz: IP-LIFE Integrierte LIFE-Projekte, kurz: IP-LIFE Die sogenannten "Integrierten Projekte" wurden eingeführt, um die Umweltgesetzgebung und Umweltziele überregional umzusetzen und damit die Wirkung des LIFE-Programms zu erhöhen. Sie bieten Fördermittel für Pläne, Programme und Strategien auf regionaler, multiregionaler oder nationaler Ebene. Der integrative Ansatz berücksichtigt über Natur und Umweltaspekte hinaus weitere Problemfelder (wie zum Beispiel den Klimawandel und nachhaltige Ressourcennutzung). Für IP-LIFE-Projekte müssen zudem zusätzliche Hebelmittel nachgewiesen werden, das heißt es ist ein wichtiges Ziel, Förderungen von außerhalb (z.B. ELER, EFRE, FöNa, etc.) im Sinne des Projektes zu mobilisieren. Die Atlantische Region Die Atlantische Region Die biogeographischen Regionen sind ein Zonenmodell in der Europäischen Union und dienen insbesondere als Grundraster für die Bewertung und Flächenauswahl der FFH-Gebiete. Sie weisen jeweils besondere Charakteristika hinsichtlich der dort vorkommenden Arten und Lebensräume auf. Die sogenannte "Atlantische Region" kennzeichnet das küstennahe Nordwesteuropa und umfasst neben Teilen Deutschlands Bereiche in Belgien, Dänemark, Frankreich, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie Irland und die Niederlande. In Deutschland umfasst diese biogeographische Region mit etwa 70.000 Quadratkilometer 20 Prozent der Landfläche und erstreckt sich über den westlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene. Der Großteil (circa 80 Prozent befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Nieder­sachsen; die übrige Fläche verteilt sich auf die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie Teile Schleswig-Holsteins und Sachsen-Anhalts. In NRW wird die Atlantische Region durch die Westfälische Bucht mit den Flüssen Lippe und Ems, das niederrheinische Tiefland zu beiden Seiten des Rheins sowie die Kölner Bucht abgegrenzt. Sandlandschaften Sandlandschaften Die Lebensräume der Atlantischen Region, die natürlicherweise überwiegend nährstoffarm sind oder mittlere Nährstoffgehalte aufweisen, sind häufig durch Sandböden gekennzeichnet. Die oberen Sedimentschichten wurden im Quartär, Holozän und Pleistozän geformt, durch die eiszeitlichen Veränderungen transportiert und abgelagert und formten so die Landschaft. Im Rahmen des Projektes sollen beispielsweise vorhandene Heidelandschaften, artenreiche Sandtrockenrasen und nährstoffarme Stillgewässer optimiert beziehungsweise wieder hergestellt werden sollen.

lu-krie_511-524-Ringelnatter.pdf

||||||||||||||||||||| Berichte 4.3.25 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft RINGELNATTER 4/2015: 511 – 524 Ringelnatter – Natrix natrix (LINNAEUS, 1758) Jürgen BUSCHENDORF 1 Artsteckbrief Kennzeichen: Haut mit hornigen Schuppen/Schilden bedeckt, unbewegliche Augen- lider, mehr oder weniger abgesetzter Kopf, gekielte Rückenschuppen, beiderseits des Hin- terkopfes ein deutlicher gelber/weißer Fleck, vorn und hinten schwarz begrenzt. Größe: ♂♂ durchschnittliche Länge 70 cm (maximal 100 cm), ♀♀ durchschnittliche Länge: 85 cm, (maxi- mal 150 cm), kräftiger, dicker als ♂♂ (4 – 5 cm Körper- querschnitt). Geschlechtsunterschiede/Trachten: Oberseite: Alle Abstufungen von grau (braungrau-schwarz), oft mit 4 – 6 Längsreihen kleiner schwarzer Flecken, Unter- seite: Weiß, elfenbeinfarben mit schwarzer oder bläu- lich-schwarzer Würfelung, ♂♂ mit verdickter Schwanz- wurzel. Melanistische Exemplare sind nicht selten. Habitate: Breites Spektrum von offenen und halboffe- nen Habitaten entlang von Still- und Fließgewässern mit Eiablageplätzen, Sonnenplätzen und Tagesverste- cken, natürliche und künstliche Seen, Teiche, Rest- löcher, terrestrische Habitate: Auwälder, Feuchtgrün- land, Sümpfe. Aktivität: Hauptsächlich tagaktiv, Verlassen der Win- terquartiere März/April, Wandern zum Paarungsplatz, Paarungsaktivität Abb. 1: Oben: Auf Ast ruhende Ringelnatter (Foto: S: Eller- mann); Unten: Ringelnatter mit Gelege (Foto: P. IBe) (Montage). Mai – Juni, Aufsuchen des Eiablageplat- zes, Aufsuchen des Winterquar- tiers September/Oktober, Winterstarre. Wanderungen/Reviere: Hält sich bei günsti- gen Habitatbedingungen oft jahrelang an denselben Plätzen auf, Aktionsradius (Normalfall): 300 – 500 m, „home-range“ 8 – 30 ha, zum Aufsuchen der Eiabla- geplätze und Abwanderung von diesen werden durch- schnittlich täglich 150 m zurückgelegt, größte tägliche Wanderleistung: 460 m (Luftlinie). Fortpflanzung/Entwicklung: Paarungen Ende April bis Mai, Eiablage Ende Juni – Anfang August, schnee- weiße, von klebrigem Sekret umgebene Eier in trau- benförmigen Klumpen, Gelegegröße: am häufigsten 10 – 30 (6 – 116), Eigrößen: Länge 24 – 30 mm, Breite 14 – 20 mm. Jungtiere schlüpfen nach 30 – 33 Tagen (4 – 10 Wochen) mit 18 – 21 (13 – 23) cm Länge, 1. Häutung 1 – 14 Tage nach Schlupf, wachsen bis zur Einwinterung auf 25 cm Länge. Nahrung: Frösche (vorrangig Braunfrösche), Molche und deren Larven, auch Kröten, Fische, Kleinsäuger (Mäuse, Spitzmäuse). Alter: Im Freiland 20 – 25 Jahre, im Terrarium 28 – 35 Jahre. 511 ||||||||||||| RINGELNATTER 2Verbreitung und Ökologie 2.1Allgemeine Verbreitung 2.1.1 Areal Die Art kommt in mit Ausnahme von Irland, Schott- land, Nordskandinavien und einigen Mittelmeerinseln (Malta, Kreta, Balearen, einige Kykladen) in ganz Europa vor. Die Nordgrenze des Verbreitungsgebietes verläuft entlang des 67. Breitengrads durch England, Wales über Schweden, Norwegen und Finnland zu den Nordküsten von Ladoga- und Onegasee im euro- päischen Teil Russlands. Im Osten reicht das Areal bis zum nördlichen (burjatischen) Teil der Mongolei ca. 200 km östlich des Baikalsees. Die Südgrenze verläuft durch die Nordwestmongolei, Nord-Xinjiang (China) durch Kasachstan, Turkmenien, den nördlichen Iran bis Syrien und den nördlichen Libanon. Reliktar- tige Vorkommen wurden aus Teilen Nordwestafrikas gemeldet. 2.1.2 Verbreitung in Deutschland Die Ringelnatter ist die in Deutschland häufigste und am weitesten verbreitete Schlangenart. Es gibt aber zahlreiche Verbreitungslücken, vor allem in gewässer- armen, ausgeräumten Agrarlandschaften sowie in den Hochlagen der Mittelgebirge und der Alpen. Höchst- wahrscheinlich sind auch eine Reihe der Fehlstellen kartierungsbedingt. Die Ringelnatter wurde bisher noch nicht auf den Ostfriesischen Inseln nachgewie- sen. Von den Nordfriesischen Inseln ist sie nur auf Sylt beobachtet worden. Regionen ohne oder nur mit wenigen Nachweisen der Art sind einige Geestgebiete (Ems-Hunte und Ostfriesisch-Oldenburgische Geest), Wendland-Altmark, Nordbrandenburgisches Platten- und Hügelland, Luchland, Teile im Osten und Westen der Westfälischen Bucht, Niederrheinisches Tiefland, Kölner Bucht und Schwäbische Alb. Sehr lückige Ver- breitung der Ringelnatter weisen folgende Landschaf- ten auf: Stader Geest, Lüneburger Heide, Weser-Lei- ne-Bergland, Östliches und Nördliches Harzvorland und Börden, Fläming, Thüringer Becken, Teile des Rheinischen Schiefergebirges (Eifel, Hunsrück, Süderbergland), Nahe-Bergland, Teile des Südwest- deutschen Schichtstufenlandes und das Alpenvorland. 2.1.3 An Sachsen-Anhalt grenzende Vorkommen Die sehr lückige Verbreitung der Art entlang der östli- chen Landesgrenze setzt sich auch auf brandenbur- gischem Gebiet fort. Allerdings sind dort im mittleren Grenzabschnitt (MTB 3239 südwärts bis 3639) mehr MTB besetzt als in der Elbtalniederung Sachsen-An- halts. Südlich davon existieren bis zur sächsischen Grenze beiderseits sehr große Verbreitungslücken (Fläming und Elbe-Mulde-Tiefland). Die zahlreichen Vorkommen im Schwarze-Elster-Tal, im Dessauer Elbtal und in der Dübener Heide setzen sich auch auf sächsischem Gebiet fort. Wenige Vorkommen existie- ren im Norden der Düben-Dahlener Heide und im Rie- sa-Torgauer Elbtal. Die zahlreichen Fundpunkte an der Mulde auf sachsen-anhaltischem Gebiet finden eine abgeschwächte Fortsetzung in Sachsen. Gleiches trifft auch auf das Tal der Weißen Elster zu. Ansonsten sind auf beiden Seiten des südöstlichen Grenzverlaufs kaum Vorkommen bekannt. Die Art ist im gesamten Grenzgebiet zu Niedersachsen nur an wenigen Stellen nachgewiesen. Das ist der Fall im Norden der West- lichen Altmarkplatten, im Gebiet der Jeetze, am Mit- tellandkanal bzw. der Ohre und im Harz. Die wenigen Vorkommen im Gebiet der Weißen Elster und Saale auf sachsen-anhaltischem Gebiet finden auf thüringi- scher Seite ihre Fortsetzung. Die zahlreichen Vorkom- men in den Grenzgebieten des Südlichen Harzvorlan- des und der Helme-Unstrut-Niederung setzen sich in Thüringen nur teilweise fort. Im Mittelharz-Grenzgebiet konnten sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thürin- gen mehrere Vorkommen registriert werden. 2.2 Vorkommen in Sachsen-Anhalt 2.2.1 Verbreitung und Häufigkeit Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt liegen zur Ringelnatter 1.609 Datensätze (von 9.273 Datensätzen zu Reptilien) vor. Diese bilden die Grundlage für die Errechnung der aktuellen Präsenz der Art und eine Reihe anderer Aus- sagen über die Art. Aus den 1.609 Datensätzen zur Ringelnatter konnten 1.242 Fundorte (von insgesamt 5.676 Reptilienfundor- ten in Sachsen-Anhalt) für weitere Auswertungen ver- wendet werden. Historische Verbreitung Aus dem 18. Jahrhundert berichtet Stübner (1790) über Vorkommen der Art bei Blankenburg und Walken- ried: „Wasserschlangen, welche zum Theil 4 Fuß lang sind, schwarze Hauptschilde haben, und nicht bestän- dig im Wasser, sondern mehrentheils auf dem Lande Tab. 1: Datengrundlagen zur Ringelnatter in Sachsen-Anhalt. Karte 1: Aktuelle Verbreitung (1990 – 2014) der Ringelnatter in Deutschland (modifiziert nach DGHT e. V. 2014). 512 RINGELNATTER Abb. 2: Ringelnatter in typischer Ruhestellung (Foto: S. Teufert). leben.“ Im 19. Jahrhundert sind schon mehr Infor- mationen über das Vorkommen der Ringelnatter auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt bekannt. So schreibt Zimmermann (1834): „Auf den Höhen des Oberharzes gar nicht, in den Thälern … selten; häufiger am Vorharze“. Rimrod (1856a) fand die Art „am Vorharze i. d. Thälern“ und Geitel (1881) in der Umgebung von Blankenburg und Goldfuss (1886) häufig in der Götsche bei Bitterfeld. Kohlmann (1850) schreibt von Ringelnattereierfunden bei Dessau. Wolterstorff (1888) fand eine 1,10 m lange Haut eines Stückes bei Osterburg, wo sein Bruder noch größere Stücke gesehen haben soll. Er schreibt: „Ich selbst kenne die Art nur von einen Fundort, Osterburg, genauer, wo sie in dem keineswegs großen Walde „der Klei“ sehr häufig ist.“ Alle anderen, von ihm aufgeführten Fundorte sind Angaben aus der Literatur bzw. von Gewährsleu- ten, so Naumburg, Salziger See, Seeburg, Goseck bei Weißenfels, Zöckeritz bei Bitterfeld, Friederiken- berg östlich von Tochheim bei Zerbst, bei Dessau, am Regenstein, im Selke- und Bodetal, Treseburg, am Vorharz, bei Neuhaldensleben (Bode). Köhnke (1893) schreibt von einer sicheren Beobachtung der Ringelnatter in der Umgebung von Salzwedel. Wol- terstorff (1893a) wurden Beobachtungen der Art von A. Smalian (Halle) mitgeteilt: Im Selkegebiet, z. B. bei Pansfelde, am Falkenstein, im Selketal, im südöst- lichen Teil des Harzes seltener beobachtet, Degen- ershausen, Bodetal bei Treseburg, Sägemühlenteich und Umgebung bei Blankenburg (häufig), Bodetal, im Harz weitverbreitet, aber kaum häufig, bei Eisleben ab und zu vorkommend, Steinklöbe unterhalb Wendel- Abb. 3: Ringelnatter im Angriffsverhalten (Foto: S. Ellermann). 513

Erfassung der Zusatzbelastung durch Ozon durch die Emissionen eines Ballungsraumes und die Analyse der Ozonminderung durch temporaere und langfristige Massnahmen

Das Projekt "Erfassung der Zusatzbelastung durch Ozon durch die Emissionen eines Ballungsraumes und die Analyse der Ozonminderung durch temporaere und langfristige Massnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von I.D.E.A., Immissionsdaten Erfassung und Analyse durchgeführt. In der Umgebung des Ballungsraumes Rhein/Ruhr (Westfaelische Bucht) sind 1995/96 17 Ozonmessstationen eingerichtet worden. 12 Stationen haben 1996 bereits ueber einen Zeitraum von 12 Monaten die Ozonkonzentration gemessen. Im Jahr 1997 sollen insgesamt 17 Ozonmessstationen betrieben werden. Die Zielvorgabe fuer dieses Messprogramm ist die Ursachenanalyse zur Zusatzbelastung eines laendlichen Gebietes durch Emissionen in einem Ballungsraum und die Kontrolle der Minderungsmassnahmen (temporaere und langfristige Massnahmen).

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