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Errichtung und Betrieb von zwölf Windkraftanlagen in 15848 Friedland - Reg.-Nr.: G04315

Der Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam wurde im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in 15848 Friedland, Gemarkung Günthersdorf, Flur 1, Flurstücke 75, 85, 91, 103,105 sowie Flur 3, Flurstücke 24, 28, 35, 37, 45 zwölf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. (G04315) Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windkraftanlagen des Typs Vestas V126, 3.3 MW mit einem Rotordurchmesser von 126 m, einer Nabenhöhe von 137 m zuzüglich 1,5 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 201,5 m über Grund. Die Nennleistung beträgt 3,3 MW je Anlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffenden behördlichen Entscheidungen nach § 13 BImSchG mit ein. Dabei handelt es sich insbesondere um: - die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) - die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG).

Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 15518 Briesen (Mark) - Reg.-Nr.: G09516

Der Firma Windmüllerei BLU Projekt GmbH, Wokrenter Weg 21 in 18246 Jürgenshagen wurde im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in 15518 Briesen (Mark), Gemarkung Biegen, Flur 2, Flurstücke 144, 165 drei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G09516). Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs ENERCON E-141 mit einem Rotordurchmesser von 141 m, einer Nabenhöhe von 158,95 m und einer Gesamthöhe von 229,5 m über Grund. Die Nennleistung beträgt 4,2 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG: - die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit der Zulassung der beantragten Abweichung (Reduzierung der Abstandsflächentiefe von 139,94 m auf 70,90 m) gemäß § 67 Absatz 1 BbgBO von der Vorschrift des § 6 BbgBO, - die naturschutzrechtliche Eingriffszulassung gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 16278 Angermünde - Reg.-Nr.: G08220-W

Die Firma Teut Windprojekte GmbH, Vielitzer Weg 12 in 16835 Lindow/Mark, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16278 Angermünde in der Gemarkung Crussow, Flur 2, Flurstücke 20 und 21 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben (Az.: G08220-W). Das Genehmigungsverfahren wurde aus einem Widerspruchsverfahren heraus wiederaufgenommen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs Nordex N149/5.X Delta4000 mit einem Rotordurchmesser von 149,1 m, einer Nabenhöhe von 164 m zuzüglich 0,89 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 238,6 m über Grund zuzüglich 0,89 m Fundamenterhöhung und einer Nennleistung von je 5,7 MW. Zu der Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im Januar 2026 vorgesehen.

Neugestaltungsentwurf nach § 38 FlurbG; Bodenordnungsverfahren nach § 64 i. V. m. § 56 LwAnpG "Wetterzeube“, Landkreis Burgenlandkreis

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd führt das mit Datum vom 08.12.2000 angeordnete Bodenordnungsverfahren nach § 64 i. V. m. § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) "Wetterzeube“ durch. Das Bodenordnungsverfahren (BOV) „Wetterzeube“ ist bis auf die derzeit widerspruchsbehaftete Zuteilung eines Flurstückes abgeschlossen. Dieses Flurstück wurde im Jahr 1964 durch die ehemalige LPG „Roter Banner“, Rechtsnachfolger LPG (T) „Einigkeit“ Droyßig i.L. mit einer Tankstelle bebaut. Ziel der Maßnahme ist der komplette Rückbau der Tankstellenanlage und damit die Instandsetzung des Abfindungsflurstückes. Im Ergebnis werden auch langjährige Rechtsstreitigkeiten und das derzeit laufende Widerspruchsverfahren, Widerspruchsführer Bodeneigentümer (Erbengemeinschaft), erledigt. Zum BOV gehört durch aktuelle Hinzuziehung im Weiteren ein Flurstück, welches im Dammbereich „Mühlendamm am Floßgraben“ liegt und für die Realisierung der geplanten und notwendigen landschaftsgestaltenden Maßnahmen (Ersatzpflanzungen) dient. Durch die Planänderung werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt.

Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens (PDF)

Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU 1 Z Aug. 2020 K Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz · Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: office@lgb-rlp.de www.lgb-rlp.de Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 55155133 Mainz Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Stellv. Vorsitzenden der Geschäftsführung Herrn Steffen Kanitz Eschenstraße 55 31224 Peine Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! 2300/19-013 ,hue/mwa Ihr Schreiben vom SG02101/26- 3/39-2020#41 vom 07.07.2020 14.08.2020 Ansprechpartner/in/ E-Mail AG GeolDG geoldg@lgb-rlp.de Telefon 06131 9254-0 Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz Sehr geehrter Herr Kanitz, sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 7. Juli 2020 bzgl. der Zuordnung von Daten .zu den verschiedenen Datenkategorien als Voraussetzung für die öffentliche Bereitstellung von Daten wurde · dem Landesamt für Geologie und Bergbau . Rheinland-P{alz (LGB) durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) weitergeleitet. Nach einer ersten Prüfung nimmt das LGB mit Zustimmung des MWVLW hierzu wie folgt Stellung. 1. Verwaltungsverfahren Im genannten Schreiben fordern Sie das LGB auf, für alle Ihnen gelieferten geolo- gischen Daten nach § 29 Absatz 5 Satz 2 GeolDG innerhalb der gemäß § 33 Absatz 8 Satz 1 GeolDG vorgegebenen Frist Prüfungen durchzuführen und Verwaltungsakte zu erlassen. Wir weisen darauf hin, dass in RLP grundsätzlich das Widerspruchsverfahren vor der Einschaltung von Gerichten durchgeführt wird. Somit ist vor der Zusendung der von Ihnen angeforderten etwaigen gerichtlichen Entscheidungen vom LGB über mögliche Widersprüche nach ordnungsgemäßem Ermessen (§ 32 Geologiedatengesetz) zu Bankverbindung: Bundesba.nk Filiale Ludwigshafen BIC MARKDEF1545 IBAN DE 79 545 000 000 054 501 505 Ust. Nr. 26/673/0138/6 Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BER.GBAU entscheiden. Daher werden wir Ihnen die eingegangenen Widersprüche für jeden Einzelfall zur Kenntnis geben. Auf dieser Grundlage kann die BGE prüfen, ob damit ein Hemmnis die Veröffentlichung vorliegt, oder das öffentliche Interesse an der öffentlichen Bereitstellung überwiegt (§ 33 Abs. 6 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 GeolDG). Wir weisen ·vorsorglich bereits jetzt darauf hin, dass die Verfahren im Rahmen des GeolDG innerhalb der gesetzlichen Frist bereits auf Grund des Anhörungserforder- nisses im Einzelfall zur Prüfung nach § 32 Abs : 1 Satz 1 GeolDG voraussichtlich nicht vollständig abgeschlossen werden können . 2. Bergbaudaten Mit BGE, wurden am 11 . Februar 2020 in unserem Hause die Möglichkeiten der Digitalisierung von historischen Unterlage_n zu den früheren berg - baulichen Tätigkeiten in ·Rheinland-Pfalz, die bis in eine Teufe von mind. · 300 m reichen, besprochen. Ein durch die BGE zu beauftragender Auftragnehmer sollte demnach auf dieser Basis die jeweils max. Teufen sowie die laterale Ausdehnung der Grubenbaue zur Feststellung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens auszu- schließenden „Umhüllenden" ermitteln . Gemäß sollten die durch das · LGB übergebenen Informationen und Unterlagen zum historischen Bergbau seitens BGE ohne weiteren geologischen Bezug zur räumlichen Ermittlung der durch diesen beeinflussten Bereiche dienen. Das bedeutet, dass diese Daten nicht unter den Geltungsbereich des GeolDG fallen. Vor diesem Hintergrund wurden Ihnen bis April 2020 die Rissdateien (ca. 3.700 Dateien zu den hier vorhandenen Scans der einzelnen Risswerksblätter), ein Auszug aus der zentralen Altbergbaurissdatenbank (Metadatenbank) mit 12.570 Einträgen und eine Arbeitsanweisung zur Georeferenzierung und Ablage der Risse digital über- mittelt. Gleichwohl finden sich die Einträge der Metadatenbank nun vollständig von der Gruppen-lD.: 18.246 bis 30.816 (12.570 Einträge) in dem übermittelten Excel- Spreadsheet, mithin 12.570 Einträge. 2/3 Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU Hinsichtlich der an die BGE übergebenen ca. 3. 700 Dateien zu den hier vorhandenen Scans der einzelnen Risswerksblätter verweisen wir zusätzlich auf das Schreiben des im Auftrag des Direktorenkreises (OK) der Staatlichen Geologischen Dienste der Länder (SGD) vom 16. Juli 2020 und die zum Ausschlusskriterium AK.B19 bis AK.B22 gegebenen Erläuterungen, wonach das bergrechtliche Risswerk .nicht vom Anwendungsbereich des Geologiedatengesetz (GeolDG) .erfasst wird. 3. Geologische Daten Die Datensätze der geologischen Betroffenheiten können zu einem wesentlic.hen Teil nicht bzw. nicht sicher zugeordnet werden. Die von Ihnen in der Rubrik „Kenn- lD/Original-ID", im Anschreiben erläutert als „Name, ldentifier, sonstige Kennung des zu kategorisierenden Einzelobjekts" ist in diesen Fällen nicht bekannt. Zum Teil fehlen diese Angaben auch vollständig. Weitere Informationen, die eine Zuordnung ermög- lichen könnten, sind Ihrem Datensatz leider nicht zu entnehmen. Bitte senden Sie uns eine vollständige Liste der Ihnen zur Verfügung · gestellten Datensätze mit eindeutigen, nachvollziehbaren Identifikationsmöglichkeiten. Andern- falls ist eine Zuordnung der Dateneigentümer nicht möglich und die Verwaltungs- verfahren können mangels Adressaten für diese Datensätze nicht eingeleitet werden. 3/3

Windpark Winkelsett

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von 6 Windenergieanlagen im Windpark Winkelsett, Gemeinde Winkelsett, Samtgemeinde Harpstedt, Landkreis Oldenburg. Das Vorhaben besteht aus der Errichtung von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 mit einer Nabenhöhe von 149,08 m, einer Gesamthöhe von 206,93 m sowie einem Rotordurchmesser von 115,71 m mit einer Leistung von jeweils 3,0 MW auf den Grundstücken Gemarkung Reckum, Flur 5, Flurstück 14/5, Flur 7, Flurstück 138/44 und Flur 8, Flurstück 64/3 sowie von zwei weiteren Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,38 m, einer Gesamthöhe von 179,38 m und einem Rotordurchmesser von 82 m mit einer Leistung von jeweils 2,3 MW auf dem Grundstück Gemarkung Reckum, Flur 23, Flurstück 8/15. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid wurde am 27.12.2016 bereits erteilt. Gegen diesen Genehmigungsbescheid wurden form- und fristgerecht Drittwidersprüche eingelegt, so dass die Genehmigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollziehbar ist. Im Zuge des Widerspruchsverfahrens wurde von den Vorhabenträger aus Rechtssicherheitsgründen vorsorglich die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1b Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 Nieders. Verwaltungsverfahrensgesetz und entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz beantragt. Antragsteller und Vorhabenträger ist nach einem angezeigten Bauherrnwechsel zwischenzeitlich die Bürgerwind Winkelsett GmbH & Co. KG, Dorfstraße 1, 27243 Winkelsett und die Zweite Spradau Wind GmbH & Co. KG, Spradau 1, 27243 Winkelsett, zusammengefasst als ARGE Bürgerenergie Winkelsett. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich im Jahr 2020.

Durchführung einer freiwilligen nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die bestehenden und in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen (WEA) ZOT 1, 2 und 4 in Braunsbach-Jungholzhausen

Die Firma EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41 in 74076 Heilbronn betreibt auf den Flurstücken Nr. 787, 654 und 596, Gemarkung Jungholzhausen, Gemeinde Braunsbach die mit Entscheidung vom 08.02.2016 in Form der Änderungsgenehmigung vom 01.08.2016 nach Ziff. 1.6.2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigten 3 Windenergieanlagen. Aufgrund von anhängigen (Dritt-)Widerspruchsverfahrens gegen die Genehmigung der WEA ZOT 1, 2 und 4 wird vorsorglich für diese Anlagen eine freiwillige UVP entsprechend § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt.

E-Mail-Verlauf zwischen LLUR und BGE – Widersprüche Datenkategorisierung (PDF)

Von: Gesendet: An: Betreff: Dienstag, 13. Dezember 2022 14:09 llur.landsh.de' AW: Widerspruch Datenkategorisierung , Sehr geehrte ich danke Ihnen vielmals für die Mitteilung über den zurückgezogenen Widerspruch und bestätige Ihnen hiermit den Erhalt der aktualisierten Tabelle. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen i.A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43- www.bge.de @bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Von: @llur.landsh.de> Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2022 10:10 @bge.de> An: Betreff: AW: Widerspruch Datenkategorisierung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Sie im Jahr 2021 darüber informiert, dass gegen einen Teil unserer Daten-Kategorisierung nach dem Geologiedatengesetz durch zwei Parteien Widerspruch erhoben worden ist. Wir möchten Ihnen nun mitteilen, dass auch die zweite Partei ihren Widerspruch zurückgezogen hat. Ein Update unserer Tabelle vom 21.09.2021, aus der die jetzige Rücknahme des Widerspruches der betroffenen Daten hervorgeht, befindet sich im Anhang. Mit freundlichen Grüßen, 1 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein LLUR 6019 - Dezernat Geologie Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: +49 4347 704- Fax: +49 4347 704- E-Mail: @llur.landsh.de poststelle@llur.landsh.DE-Mail.de Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – beBPo (§ 6 ERVV) www.schleswig-holstein.de/llur/ Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für verschlüsselte oder qualifiziert elektronisch signierte Dokumente Von: (LLUR) Gesendet: Dienstag, 3. Mai 2022 10:39 @bge.de> An: Cc: Betreff: AW: Widerspruch Datenkategorisierung Sehr geehrte , Die Widersprüche über die wir Sie in unserer Email vom 21.09.2921 informiert haben, wurden von zwei verschiedenen Parteien eingereicht. Der Widerspruch der ersten Partei wurde im November 2021 zurückgezogen. Das Widerspruchsverfahren der zweiten Partei ist noch nicht abgeschlossen. Wir informieren Sie, sobald auch dieses beendet ist. Ein Update unserer Tabelle vom 21.09.2021, aus der die Rücknahme des Widerspruches für einen Teil der Daten hervorgeht, befindet sich im Anhang. Mit freundlichen Grüßen, --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein LLUR 6019 - Dezernat Geologie Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek 2 Telefon: +49 4347 704- Fax: +49 4347 704- E-Mail: @llur.landsh.de poststelle@llur.landsh.DE-Mail.de Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – beBPo (§ 6 ERVV) www.schleswig-holstein.de/llur/ Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für verschlüsselte oder qualifiziert elektronisch signierte Dokumente Von: @bge.de> Gesendet: Freitag, 22. April 2022 07:53 An: (LLUR) @llur.landsh.de> Cc: Betreff: [EXTERN] AW: Widerspruch Datenkategorisierung Sehr geehrte , wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 21.09.2021 und bitten Sie uns den aktuellen Stand des Widerspruchsverfahrens mitzuteilen sowie über etwaige Anträge nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und die Entscheidung des Gerichtes zu informieren. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen i.A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43- www.bge.de @bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Christian Kühn Von: Gesendet: Dienstag, 9. November 2021 13:22 An: @llur.landsh.de 3

Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (PDF)

Bayerisches Landesamt für Umwelt LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt · 86177 Augsburg Bundesgesellschaft für Endlagerung Eschenstraße 55 31224 Peine – Versand per E-Mail – Ihre Nachricht SG02101/26-3/2-2020#2 01.07.2020 Unser Zeichen 10-8771.887-76784/2020 Bearbeitung Datum 25.09.2020 @lfu.bayern.de Tel. +49 (9281) 1800- Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Anlage(n): - Tabelle Kategorisierung_Bayern_LfU - Tabelle Kategorisierung_Bayern_StMWi - Tabelle Kategorisierung_Bayern_Bergamt Nordbayern - Tabelle Kategorisierung_Bayern_Bergamt Südbayern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juli 2020, mit dem Sie unter Bezug auf § 33 Ab- satz 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) die Kategorisierungsvorschläge der Bundes- gesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) im Rahmen des Standortauswahlverfahrens übermittelten Daten zur Verfügung stellen. Hierzu informieren wir wie folgt: 76784/2020 *76784/2020* Das LfU ist seit 15.08.2020 zuständige Behörde gemäß § 37 Abs. 1 GeolDG. In die- ser Funktion antworten wir nicht nur zu Ihren dem LfU zugeordneten Daten, sondern auch zu den Daten, die Sie mit Schreiben vom 1. Juli 2020 dem Bayerischen Staats- ministerium für Wirtschaft, Landesplanung und Energie (StMWi) (Az. SG02101/26- 3/3-2020#3), dem Bergamt Nordbayern und dem Bergamt Südbayern zugeordnet ha- ben. Eine gesonderte Stellungnahme von dort entfällt. Hauptsitz LfU Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 AugsburgDienststelle Hof Hans-Högn-Str. 12 95030 Hof Telefon +49 821/9071-0 Telefax +49 821/9071-5556Telefon +49 9281/1800-0 Telefax +49 9281/1800-4519 www.lfu.bayern.de poststelle@lfu.bayern.de -2- In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie die – soweit recherchierbar – um die ge- wünschten Ergänzungen und Korrekturen vervollständigten Tabellen zu Ihrer weiteren Verwen- dung zurück. In Summe sind die meisten von uns vorgenommenen Eintragungen eindeutig und selbsterklärend. Für einige wenige Datensätze werden im Feld „Bemerkungen“ erläuternde In- formationen gegeben. Darüber hinaus bitten wir folgende Anmerkungen zu beachten:  Zu Spalte W „Datum der Ausstellung der Kategorisierungsbescheide“: Die Spalte W ent- hält das Datum des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung für bisher nicht veröffentlichte, nicht staatliche Daten. Die Angabe der nach § 14 Satz 1 GeolDG verpflichteten Personen (Spalte „Eigentü- mer*in“) konnte insbesondere für Bohrungen nicht in allen Fällen abschließend geklärt werden. Bei unklaren Verhältnissen wurde dies durch die Eintragung „unbekannt“ ver- merkt. Die als „unbekannt“ gekennzeichneten Datensätze wurden im Wege der Allge- meinverfügung bekannt gemacht. Die unter Dokumenten-ID 11873385, Gruppen-ID 7699, Datei-ID 153429-155557 aus Vorgang 10-8871.5044-60132/2019 geführten LAS-Files geophysikalischer Daten bein- halten Datensätze, die eine differenzierte Prüfung nach §§ 31 und 32 GeolDG erfordern. Dazu befindet sich in der Tabelle Kategorisierung_Bayern_LfU ein eignes Tabellenblatt (LAS-Files). Des Weiteren hat sich durch die laufende Fortschreibung unserer Bohrdatenbank für ei- nige Bohrungen eine neue Objekt-ID ergeben. Diese haben wir in der Tabelle vermerkt. In Bayern findet kein Widerspruchsverfahren statt. Sobald wir Kenntnis von einer Klageerhe- bung erhalten, werden wir Sie entsprechend informieren. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erhalten einen Abdruck die- ses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen gez. Präsident

Vulkanisierungsbeschleuniger DCBS: Hersteller muss informieren

Vulkanisierungsbeschleuniger DCBS: Hersteller muss informieren DCBS ist ein Vulkanisationsbeschleuniger und wird bei der Gummiherstellung verwendet. Das Umweltbundesamt (UBA) hat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stoffbewertung durchgeführt. Am Ende standen Forderungen nach Daten und Information vom Hersteller. Der Widerspruch eines Reifenproduzenten gegen die Informationsanforderungen wurde jetzt als unzulässig abgelehnt. Das ⁠ UBA ⁠ hat gemeinsam mit dem ⁠ BfR ⁠ von April 2013 bis April 2014 eine Stoffbewertung gemäß REACH -Verordnung durchgeführt. Im Februar 2015 hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten (⁠ MSC ⁠) die Entscheidung zu Forderungen von Tests und Informationen vom Hersteller einstimmig angenommen. Im November 2015 hat ein Reifenproduzent als Anwender des Stoffes vor der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienbehöre (ECHA) Widerspruch eingelegt. Am 30. Mai 2017 hat die ECHA den Widerspruch gegen die Informationsanforderungen als unzulässig abgelehnt . Der Hersteller des Stoffes muss somit weitere Daten und Informationen liefern. DCBS ist bioakkumulierend und reichert sich deshalb im Körper von Menschen, Tieren und Pflanzen an. Weitere Einzelheiten zum ⁠ Stoff ⁠ finden sich bei der öffentlichen Datenbank des UBA und bei der Europäischen Chemikalienagentur . Aufgrund von fehlenden Tests ist bisher unklar ob DCBS auch persistent (langlebig) ist. Persistente Substanzen bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab. Die Kombination aus ⁠ Persistenz ⁠ und Bioakkumulation kann dazu führen dass ein Stoff vom Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) unter REACH als besonders besorgniserregender Stoff im Sinne der REACH-VO identifiziert  wird. DCBS (2-Benzothiazolesulfenamide, N,N-dicyclohexyl-) ist eine organischen Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Sie liegt u.a. als weißliches Pulver vor. Sie schmilzt zwischen 95° und 102°C je nach Reinheit. Bei einer Temperatur größer 200°C zersetzt sie sich. DCBC ist als Gefahrstoff nicht als Gefahrgut eingestuft. Sie wird als Ersatzstoff für krebserregende Nitrosamine in einer technischen Regel (TRGS 552) aufgeführt. Die für REACH zuständigen Bundesoberbehörden UBA und BfR haben die ECHA während des Widerspruchsverfahrens und in der mündlichen Verhandlung unterstützt. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

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