[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © Nikola Tomašić / Pexels Tierseuchen: 2025 dominiert von Geflügelpest und Blauzungenkrankheit Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2025 wur- de von einem im Vergleich zu den Vorjahren mas- siven Geflügelpestausbruch im Herbst 2025 bei Wildvögeln und dem Wiederausbruch der Blauzun- genkrankheit vom Serotyp 8 in Rheinland-Pfalz do- miniert. Aber auch andere Tierseuchen haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) stark beschäf- tigt: Die Afrikanische Schweinepest, die zusätz- lich zum Geschehen in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und im Juni 2025 auch in Nord- rhein-Westfalen nahe der Grenze zu Rheinland- Pfalz festgestellt wurde; der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Berlin-Brandenburg im Januar 2025 und neue Seuchen wie die Epizootische Hä- morrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit (LSD), die aus dem Westen und Süden Frankreichs immer näher rücken. Ein besonders be- merkenswertes Ereignis war der Nachweis eines Tuberkulose-Erregers bei einem Mähnenwolf aus einem rheinland-pfälzischen Zoo. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Lan- des Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seu- chen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkran- kungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Un- tersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Programmen sowie so- genannte Handelsuntersuchungen, durch die si- chergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Be- stände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersu- chungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpo- pulation und tragen somit dazu bei, den Gesund- heitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn nicht zuletzt wird hierdurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA 2 2025 insgesamt 207.687 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen landesweit einheit- lich ausgelegt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. Krankheiten, die durch Vektoren übertragenen werden, wie die die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit, haben im LUA zusammen mit der Maul- und Klau- enseuche an Bedeutung gewonnen. Denn sie sind bei Tieren, die eine klinische Symptomatik aufwei- sen, differentialdiagnostisch relevante Erreger zur Blauzungenkrankheit. Das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV) der Hirsche ist wie das Blauzungenvirus ebenfalls ein Orbivirus aus der Familie der Reovi- ridae und diesem sowohl in Hinsicht auf die klini- schen Symptome als auch in Hinblick auf die Aus- breitung sehr ähnlich. Überträger sind wie beim Blauzungenvirus sogenannte Gnitzen. Die höchste Empfänglichkeit wurde bei Antilopen und Weiß- schwanzhirschen beobachtet. Rinder können aber auch erkranken. Unterschieden werden zurzeit sie- ben Serotypen. Im November 2022 wurde das Virus erstmals in- nerhalb Europas in Sardinien und Südspanien nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der letzten BVD, BHV-1, Blauzunge: Mehrere Tierseuchen gefährden die Gesundheit von Rindern. © Christina & Peter / Pexels Jahre hat sich das Virus vor allem über Frankreich weiter nach Norden verbreitet. 2025 wurden im LUA 675 Proben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 329 rheinland-pfälzischen Beständen, sowie 33 Wild- und Zootiere auf das EHD-Virus unter- sucht. Alle Proben waren negativ. Bei der Lumpy Skin Krankheit (LSD) handelt es um eine Erkrankung, die durch ein Virus der Gat- tung Capripocken verursacht wird. Das Virus ist nahe verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Übertragung erfolgt vor allem durch blutsaugende Insekten. Die Lumpy Skin Krankheit oder Dermatitis No- dularis ist in der Hauptsache eine Erkrankung bei Rindern und Büffeln. Klinisch zeigen die Tie- re zunächst hohes Fieber, Milchrückgang und Hautveränderungen (Knoten/ Knötchen). Auch die Schleimhäute können betroffen sein. In den letzten Jahren wurde LSD in Europa nur in den südlichen Ländern nachgewiesen. Ein Nach- weis in Frankreich in 2025 nahe der Grenze zur Schweiz führte zu vermehrten Untersuchungen in Deutschland, da aus den daraufhin eingerichteten Restriktionszonen zuvor Rinder nach Deutschland transportiert worden waren. Im LUA wurden 2025 insgesamt 78 Proben aus 15 rheinland-pfälzischen Beständen virologisch auf Capripocken und 72 Proben aus elf Beständen auf Antikörper unter- sucht. Auch hier waren alle Proben negativ. Andere Tierseuchen, die schon länger Bekämp- fungsmaßnahmen unterliegen, werden im Rah- men von Monitoring und diagnostischen Untersu- chungen und Handelsuntersuchungen überwacht. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Her- pesvirus Typ 1 (BHV-1) etwa führt zu einer le- benslang bestehenden Infektion, die sich häufig in Leistungsminderung, grippeartigen Erscheinungen und Störungen der Fruchtbarkeit äußert. 2025 hat das LUA in zwei rheinland-pfälzischen Betrie- ben bei insgesamt zwölf Tieren BHV-1-Antikörper nachgewiesen. In einem Fall wurden Tiere bei ei- nem Viehhändler wegen einer Transportüberla- dung vorübergehend eingestellt und untersucht. 3 Die drei Reagenten wurden aus dem Bestand zur Schlachtung verbracht. Nach zwei negativen Nachuntersuchungen des Restbestandes gilt der Betrieb wieder als BHV-1 frei. In dem zweiten Fall wurden bei einer Routineun- tersuchung in dem Bestand bei zwei Tieren BHV- 1-Antikörper nachgewiesen. Die Untersuchung des Gesamtbestandes ergab weitere Reagen- ten. Nach der Entfernung der Reagenten und der Nachuntersuchung des Gesamtbestandes nach etwa sechs Wochen wurden keine weiteren BHV- 1-Antikörper mehr nachgewiesen. Das Auftreten der BHV-1-Infektion zeigt nach- drücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng da- rauf achten müssen, ausschließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosi- cherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den Eintrag und die Ausbreitung einer Infek- tion zu verhindern. Insgesamt wurden im LUA im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seu- chenfreiheit 54.186 Blutproben aus 2.887 rhein- land-pfälzischen Beständen sowie 5.458 Tank- und Einzelmilchproben aus 941 Beständen auf BHV-1 untersucht. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2025 wurden im LUA insgesamt 108.741 Ohrstanzproben aus 3.214 rheinland-pfälzischen Beständen untersucht. Dabei wurde das Virus der BVD bei keinem Kalb nachgewiesen. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen und zu diagnosti- schen Zwecken wurden zusätzlich weitere 1.017 4 Blut- und Organproben von diversen Wiederkäu- ern auf das Vorhandensein von BVD mit negati- vem Ergebnis getestet. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West Nil Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde 2024 erst- mals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pfer- den geführt. In 2025 gab es keine weiteren Nach- weise. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infektionsgeschehens des durch blutsaugen- de Stechmücken übertragenen Erregers aber kei- ne Rolle. Die Erkrankung tritt insbesondere bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neuro- logischen Symptomen und gehäuften Todesfäl- len führen. Der Erreger kann auch auf Menschen übertragen werden und verursacht eine grippe- ähnliche Erkrankung. In seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Es muss aber weiterhin mit dem Auftreten des WNF in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseu- chenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maß- nahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrie- ben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Sym- ptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys imp- fen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Vi- rus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseu- chenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Untersuchungen an 5.047 verendeten Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern und 347 geschlachteten Rindern, Schafen und Ziegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf Transmis- sible spongiforme Enzephalopathie (BSE, Scra- pie, CWD) ergaben 2025 erfreulicherweise nur negative Untersuchungsergebnisse. Die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu klinischen Symptomen mit Durch- fall und teilweise hohem Fieber. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Ein- zelfällen zu Fehlgeburten kommen. Ausgewach- sene Tiere erkranken zwar eher selten klinisch, können die Erreger aber über längere Zeit aus- scheiden und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Die hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermöglicht den Bakterien dort ein langes Überleben. Keine Scrapie: Die mit Verhaltens- und Bewegungsstö- rungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung wurde 2025 bei keinem Tier aus dem Land nachgewie- sen. © Studio Lichtfang / Pexels tritt spontan auf. Tierseuchenrechtliche Maßnah- men erfolgen in der Regel nicht, da fast immer nur Einzeltiere betroffen sind. Die Nachweise aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen aber, dass die Moni- toring-Untersuchungen zum Vorkommen der Er- krankung weiterhin erforderlich sind, um deren verstärktes Auftreten erfassen und einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette verhindern zu können. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen. Diese bakteriellen In- fektionserreger werden meist bei differenzialdi- agnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache nachgewie- sen. 2025 wurden die Salmonellen bei 16 Rin- dern, Schafen und Ziegen in zwölf Betrieben nachgewiesen. Darüber hinaus wurden die Bakte- rien auch bei 15 Wild- und Zootieren sowie in vier Umgebungsproben aus Hühner- und Gänsehal- tungen in zwei Beständen festgestellt. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen an der Spitze der möglichen Infektionsquellen für den Menschen. Die Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmit- tel; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haustieren sind möglich. Die Infektion äu- ßert sich beim Menschen meist als akute Darm- entzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leichtem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Perso- nen zu einer ausgeprägten Dehydratation (Aus- trocknung durch Wasserverlust) führen. In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat im vergangenen Jahr 38 Tiere aus Rhein- land-Pfalz auf Tularämie untersucht, und dabei die Zoonose bei 19 Feldhasen aus sieben Kreisen nachgewiesen. An der Zahl der Nachweise ist er- kennbar, dass die Erkrankung bei Feldhasen relativ weit verbreitet ist. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangs- punkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrankten Wildtieren 5
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.
Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.
Landwirtschaftsministerin Christine Schneider und Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Dr. Markus Böhl stellen Tierseuchenbilanz 2025 vor: Klassische Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest (ASP) im Fokus der Veterinärbehörden „Seuchenausbrüche bedeuten Leiden für die betroffenen Tiere, wirtschaftliche Schäden für die Betriebe und im schlimmsten Fall Gesundheitsgefahren für den Menschen. Sie früh zu erkennen und konsequent zu bekämpfen, ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Neben verantwortungsbewussten Tierhalterinnen und Tierhaltern und aufmerksamen Veterinärbehörden leistet das Landesuntersuchungsamt einen entscheidenden Beitrag dazu“, so Landwirtschaftsministerin Christine Schneider am heutigen Donnerstag in Koblenz am Landesuntersuchungsamt (LUA). Dort stellte sie gemeinsam mit LUA-Präsident Dr. Markus Böhl die LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen 2025“ vor. 2025 standen bei den Veterinärbehörden und Tierhaltern in Rheinland-Pfalz mehrere Tierseuchen im Fokus, darunter vorrangig die Afrikanische Schweinepest und die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Tierseuchen und Zoonosen, den zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen, und sonstigen Tier-Erkrankungen. Die Untersuchungen ermöglichen einen aktuellen Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl sagte: „Im vergangenen Jahr haben wir im LUA fast 208.000 Proben von Tieren untersucht. Da viele Proben auf mehrere Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der Untersuchungen sogar noch viel höher.“ Landwirtschaftsministerin Schneider machte deutlich: „Tierbestände zu schützen bedeutet auch die heimische Landwirtschaft zu schützen. Tierverluste und Handelsbeschränkungen bedeuten für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Vor allem schweine- und geflügelhaltende Betriebe merken dies aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und Geflügelpest immens. Deshalb lassen wir die Landwirtinnen und Landwirte nicht allein. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest mit Schutzzäunen, intensiven Bejagungen und Drohnenüberwachungen, bietet das Landesuntersuchungsamt viele Beratungsangebote an und führt die entsprechenden Untersuchungen durch. Hinzukommen Impfzuschüsse zur Verbeugung der Blauzungenkrankheit, die jeweils anteilig vom Land und der Tierseuchenkasse übernommen werden, sowie eine finanzielle Beteiligung des Landes bei der MKS-Vakzinebank der Länder zur Bereitstellung von MKS-Impfstoffen im Seuchenfall.“ Zu den einzelnen Tierkrankheiten und Tierseuchen: Eine Tierseuche, die wegen ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft wird, ist die Geflügelpest, Aviäre Influenza oder Vogelgrippe . Die bei Wildvögeln zunehmend ganzjährig in Europa zu beobachtende Erkrankung breitete sich ab dem Herbst 2025 in Deutschland mit ungewöhnlicher Dynamik bei Wildvögeln aus – auch in Rheinland-Pfalz. In der Folge ordneten viele kommunale Veterinärämter eine Aufstallpflicht für Hausgeflügel an, um eine Ansteckung durch den hohen Virusdruck zu verhindern. Von Ende Oktober bis Ende des Jahres 2025 gab es in Rheinland-Pfalz gesicherte Erregernachweise bei insgesamt 100 Wildvögeln und in zwei Geflügelhaltungen. Der massive Eintrag des hochansteckenden Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI) ging hauptsächlich auf den ersten großen Kranichzug zurück. Die Virus-belasteten Gewässer in Rheinland-Pfalz waren aber auch nach dem Vogelzug noch eine erhöhte Infektionsquelle und der Erreger wurde weiter nachgewiesen – vor allem in toten Wasservögeln wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen. Der letzte Nachweis bei einem Wildvogel im Rahmen des Geschehens war im März dieses Jahres. Im Frühjahr und im Sommer 2025 nahm das Seuchengeschehen rund um die Blauzungenkrankheit an Fahrt auf. Der Erreger wird durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen. Das LUA hat das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei 100 Rindern, 14 Schafen und Ziegen und 11 Zoo- und Wildtieren aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Bei einem Rind aus Rheinland-Pfalz war es der Serotyp 8 (BTV-8), bei einem Rind aus dem Saarland der Serotyp 8 FRA23 (BTV-8). Betroffen waren insgesamt 88 Tierbestände. In der Folge wurde neben der bereits seit Mai 2024 bestehenden BTV-3 Restriktionszone in Rheinland-Pfalz und mittlerweile in ganz Deutschland eine zusätzliche BTV-8 Restriktionszone eingerichtet, die ganz Rheinland-Pfalz sowie Teile von Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden umfasst. Aus der BTV-8 Zone heraus können empfängliche Tiere grundsätzlich verbracht werden, wenn sie 14 Tage vor dem Transport mit Repellentien behandelt wurden und ein aktuell negatives Untersuchungsergebnis vorweisen können oder wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen BTV-8 haben. Innerhalb derselben Zonen in Deutschland gelten keine Einschränkungen beim Verbringen. Dieselben Anforderungen gelten analog auch für die BTV-3 Restriktionszone, hier gibt es einen BTV-3 Impfstoff. Infizierte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Eine Impfung der Tiere ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) auch empfohlen. Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse zahlten auch 2025 und zahlen dieses Jahr weiterhin einen Zuschuss zur BTV-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) blieb auch 2025 im Fokus der Veterinärbehörden. In den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms wurden 2025 nur noch wenige Virus- und Antikörpernachweise geführt, die alle aus der Kernzone des Geschehens stammten. Allerdings wurde im Juni 2025 die ASP im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe nahe der Landesgrenze festgestellt. In den rheinland-pfälzischen Gemeinden, die an Nordrhein-Westfalen grenzen, wurden daraufhin eine intensivere Bejagung, Überwachung und Untersuchung angeordnet. Alle Untersuchungsergebnisse waren bis heute negativ. Positive ASP-Nachweise gab es im Jahr 2025 bei 17 Wildschweinen (15 Virusnachweise und zwei Nachweise von ASP-Virus-Antikörpern) im Kerngebiet der Sperrzone II. Ausbrüche von ASP bei Hausschweinen wurden 2025 nicht festgestellt. Die mit hohem Fieber und Blutungen einhergehende Infektion führt bei Haus- und Wildschweinen innerhalb weniger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Der überraschende Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einer Wasserbüffelherde in Brandenburg im Januar 2025 hatte auch Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz: Nach den Vorgaben der EU und des Bundeslandwirtschaftsministeriums mussten die Bundesländer die mögliche Ausbreitung des Virus stärker überwachen. Im LUA wurden bis Ende des Jahres 1.709 Proben von rheinland-pfälzischen Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von Zoo- und Wildtieren auf das MKS-Virus und 2.114 Proben auf MKS-spezifische Antikörper untersucht. Es waren alle Ergebnisse negativ. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren. Betroffen sein können alle Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere. Der letzte Ausbruch der MKS in Deutschland lag 2025 bereits 37 Jahre zurück. Weitere Infos: Die gesamte Bilanz finden Sie hier: https://lua.rlp.de/service/publikationen Infos zur ASP sowie die aktuellen Fallzahlen finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1 Infos zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt Infos zur MKS finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/maul-und-klauenseuche
EU SPA, Schutzgebiete gem. Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Umweltministerin verleiht 32. Tierschutzpreis des Landes – Erstmals Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro – Drei Vereine für besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet „In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielfalt an Tierschutzprojekten, in denen sich Menschen mit großem ehrenamtlichem Engagement ihren Herzensthemen widmen. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Mit dem Tierschutzpreis des Landes würdigen wir den Einsatz von Einzelpersonen und Vereinen – und das seit über 30 Jahren. Der Preis verhilft den Projekten und dem Tierschutz im Allgemeinen zu mehr Sichtbarkeit, soll zur Nachahmung anregen und er erfreut sich einer besonders hohen Popularität: In diesem Jahr können wir zum ersten Mal 10.000 Euro – und damit fast doppelt so viel wie zuvor – an Preisgeld vergeben und hatten besonders viele Einreichungen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Verleihung des 32. Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz. In diesem Jahr werden drei Vereine für ihren besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet. Jeweils 4.000 Euro erhalten die Katzenhilfe Mainz e.V. und die Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V./Futterausgabe der TierTafel, weitere 2.000 Euro gehen an die Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.. Bisher war der Preis mit 6.000 Euro dotiert. Aus insgesamt 26 Vorschlägen, die den Teilnahmekriterien entsprachen, wurden die drei Preisträger ausgewählt. Preisträger „Katzenhilfe Mainz e.V.“ Die Katzenhilfe setzt sich seit 1985 und damit seit über 40 Jahren für das Wohlergehen von Katzen im Stadtgebiet Mainz und dessen weiterem Umfeld ein. Die Ehrenamtlichen betreuen Futterstellen für Streunerkatzen und führen Kastrationsaktionen durch, die eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern sollen. Zudem vermitteln sie tierärztliche Hilfe für Fund- und Streunerkatzen und haben Pflegestellen für verwaiste Tiere, von wo aus diese weitervermittelt werden sollen. „Der Verein arbeitet ausschließlich im Ehrenamt und finanziert sich nahezu zu 100 Prozent aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen“, hob Katrin Eder hervor. „Durchaus auch bei nächtlichen Einsätzen sowie an Sonn- und Feiertagen widmen die Ehrenamtlichen ihre Freizeit dem Wohlergehen hilfsbedürftiger Katzen. Mit Infoveranstaltungen und ihrem Einsatz für eine bundesweite Kastrations- und Registrierungs-pflicht sensibilisieren sie die Öffentlichkeit außerdem für wichtige Belange des Tierschutzes“, so Eder. Preisträger „Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V. / Futterausgabe der TierTafel“ Der Verein Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V. hilft seit 2014 mit seiner TierTafel vor allem Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, ihr bereits im Haushalt lebendes Haustier gesund und artgerecht zu halten. Neben einem Futterangebot beraten die Ehrenamtlichen des Vereins auch die Tierhalterinnen und -halter in Zusammenarbeit mit Tierärzten, um langfristig einer schlechten Gesundheit und mangelhaften Versorgung der Tiere vorzubeugen und so zudem ein mögliches Aussetzen oder die Abgabe im Tierheim zu verhindern. Ehrenamtliche übernehmen das Abholen, Abpacken und die Ausgabe von Futter oder auch Katzenstreu und Zubehör. Um den Gesundheitszustand der Tiere zu beurteilen, werden teilweise auch Hausbesuche abgestattet. „Mit regelmäßigen Kontrollen und außerordentlichem Engagement soll über die Tier-Tafel neben der Versorgung der Tiere mit Futter auch eine artgerechte Haltung sichergestellt werden. Der Verein stillt so ein Grundbedürfnis der Tiere nach Nahrung und übernimmt zugleich soziale Verantwortung für Tier und Mensch in finanziellen Notlagen“, sagte Katrin Eder. Preisträger „Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.“ Seit 1984 werden in der Wildvogel Pflegestation Kirchwald verletzte Wildvögel und Igel medizinisch und mit Nahrung erstversorgt und auf ein Leben in der Natur vorbereitet. Im Jahr 2025 waren es mehr als 3500 Vögel und etwa 450 Igel, denen in der Pflegestation geholfen werden konnte. „Besonders hervorzuheben ist der Einsatz der Helferinnen und Helfer der Pflegestation beim Öl-Unfall im Naturschutzgebiet Thürer Wiesen vor rund einem Jahr. Mit unermüdlichem Einsatz halfen sie mehrere hundert Vögel mit ölverklebtem Gefieder zu sichern, aufzupäppeln und wieder auszuwildern“, hob Katrin Eder hervor. Die Wildvogelpflegestation ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Naturschutzbehörden, Kommunen, Privatleute sowie Polizei und Feuerwehr, wenn es um gefundene Wildtiere in der Region geht. Hintergrund zum Tierschutzpreis Das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium schreibt seit 1994 den Tierschutzpreis des Landes aus. Er ist in diesem Jahr erstmals mit insgesamt 10.000 Euro dotiert (bisher 6.000 Euro) und sieht folgende Kategorien vor, in denen Vorschläge möglich sind: der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren Projekte im Jugendtierschutz Die Vorschläge können von allen für den Tierschutz tätigen Vereinen, Verbänden, Behörden und Gruppen oder vom Tierschutzbeirat des Landes eingebracht werden. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, können Vorschläge machen – jedoch keine Einzelpersonen. Bewerbungen in eigener Sache sind ebenfalls nicht möglich. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe.
nach dem Ausbruch der Vogelgrippe im Winter 25/26, in deren Verlauf neben Vögeln in Geflügelbetrieben Tausende von Kranichen und andere Wildvögeln umkamen, wollte das Umweltministerium eine Studie zum Ursprung der Viruskrankheit in Auftrag geben. Ich bitte um Informationen über Resultate und Schlussfolgerungen aus dieser Studie.
| Organisation | Count |
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| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
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| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 21 |
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| Text | 79 |
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| License | Count |
|---|---|
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|---|---|
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|---|---|
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