Diese Daten spiegeln das Ergebnis der Verfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III (Windenergie an Land) in Schleswig-Holstein 2020 gemäß GVOBL vom 30.12.2020 wider. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Vorranggebiete Windenergie) festgelegt. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden. Innerhalb der Vorranggebiete Windenergie dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden. Zur stärkeren räumlichen Konzentration der raumbedeutsamen Windkraftanlagen, zur Entlastung des Landschaftsbildes und zur Steigerung der Effektivität sind zusätzlich Vorranggebiete für Repowering-Vorhaben (Vorranggebiete Repowering) festgelegt. Weitere Informationen zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Windenergie 2020 bietet der Internetauftritt der Landesplanung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/windenergie-raeumliche-steuerung_node.html ## Attribute - `KEY` = Eindeutiger Flächenschlüssel - `Hektar` = Flächengröße in Hektar - `Gebietsart` = Vorranggebiet für Windenergie, Vorranggebiet für Repowering - `PR` = Nummer des Planungsraumes - `KREIS` = Abkürzung des Kreises - `Shape_Leng` = Flächenumfang in Meter - `Shape_Area` = Flächengröße in Quadratmeter Projektion: "Transformation über ArcGIS (Beta2007):" ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32 (EPSG-Code: 25832) Erfassungsmaßstab: 1:100.000
Diese Daten spiegeln das Ergebnis der Verfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III (Windenergie an Land) in Schleswig-Holstein 2020 gemäß GVOBL vom 30.12.2020 wider. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Vorranggebiete Windenergie) festgelegt. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden. Innerhalb der Vorranggebiete Windenergie dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden. Zur stärkeren räumlichen Konzentration der raumbedeutsamen Windkraftanlagen, zur Entlastung des Landschaftsbildes und zur Steigerung der Effektivität sind zusätzlich Vorranggebiete für Repowering-Vorhaben (Vorranggebiete Repowering) festgelegt. Weitere Informationen zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Windenergie 2020 bietet der Internetauftritt der Landesplanung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/windenergie-raeumliche-steuerung_node.html ## Attribute - `KEY` = Eindeutiger Flächenschlüssel - `Hektar` = Flächengröße in Hektar - `Gebietsart` = Vorranggebiet für Windenergie, Vorranggebiet für Repowering - `PR` = Nummer des Planungsraumes - `KREIS` = Abkürzung des Kreises - `Shape_Leng` = Flächenumfang in Meter - `Shape_Area` = Flächengröße in Quadratmeter Projektion: "Transformation über ArcGIS (Beta2007):" ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32 (EPSG-Code: 25832) Erfassungsmaßstab: 1:100.000
Kohlestrom erhöht die Emissionen – und gefährdet so das nationale Klimaschutzziel Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind im Jahr 2013 um 1,2 Prozent erneut leicht gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das zeigen erste, vorläufige Berechnungen und Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA). Insgesamt wurden 2013 etwa 951 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2Äq) freigesetzt; das sind fast 12 Millionen Tonnen mehr als 2012. Den Anstieg dominieren die CO2-Emissionen mit einem Plus von 1,5 Prozent. Der Grund: Bei der Stromerzeugung wurde mehr Steinkohle verbrannt und witterungsbedingt kam mehr Öl und Gas beim Beheizen von Häusern und Wohnungen zum Einsatz. Auch der um über sieben Prozent gestiegene Nettostromexport auf 33 Terrawattstunden (TWh) erhöhte die Emissionen. UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann: „Dass sich der Trend zur Kohleverstromung im Jahr 2013 noch verstärkt hat, erfüllt uns mit Sorge. Hält das an, wird es kaum möglich sein, das Klimaschutzziel der Bundesregierung für das Jahr 2020 zu erreichen.“ Dieses legt fest, dass Deutschland im Jahr 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 ausstößt. Nach den aktuellen UBA-Zahlen liegt die Minderung aktuell bei nur 23,8 Prozent. „Die europäischen und nationalen Klimaschutzmaßnahmen reichen offensichtlich noch nicht aus. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung sich in Brüssel dafür stark macht, europaweit ein Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 festzuschreiben. Wichtig sind auch anspruchsvolle EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Energieeffizienz“, so Holzmann weiter. National müsse vordringlich die energetische Gebäudesanierung und die nachhaltige Mobilität vorangebracht werden. Der Schlüssel zum Erfolg liege national wie europäisch aber in der Reform des Emissionshandels: „Das Emissionshandelssystem setzt derzeit viel zu wenig Anreize für die Unternehmen, weniger klimaschädliche Energieträger zu verfeuern. Wir unterstützen die Forderung der Bundesregierung, noch deutlich vor 2020 Stabilisierungsinstrumente für den Emissionshandel einzuführen“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Emissionshandel ist in Deutschland für mehr als 50 Prozent der nationalen CO2 -Emissionen verantwortlich (Anmerkung: Die verifizierten CO2-Emissionen des Emissionshandelssektors im Jahr 2013 werden turnusgemäß erst zum 1. April 2014 vorliegen.). Dass der Emissionsanstieg trotz vermehrter Kohleverstromung in 2013 vergleichsweise moderat ausfiel, lag wie in den Vorjahren an den erneuerbaren Energien. Diese erzeugten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen in 2013 bereits brutto 23,9 Prozent des Stroms. UBA-Vizepräsident Holzmann: „Wir sind gut beraten, die erneuerbaren Energien weiter zügig auszubauen. Bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollten wir sicherstellen, dass die festgelegten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erreicht werden können – vor allem bei der Windenergie an Land und der Photovoltaik. Gleichzeitig brauchen wir einen Umbau des fossilen Kraftwerksparks hin zu flexibleren und weniger CO2-intensiven Kapazitäten.“
In Deutschland bieten sich deutlich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen und vor allem: als benötigt. Rund 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes ( UBA ) für die Windenergie nutzen - ohne sensible Naturräume zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Möglich wäre demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Derzeit sind an Land rund 30 GW Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land viel mehr Platz vorhanden, als wir praktisch brauchen, selbst dann wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergienutzung an Land vergrößert. Wir müssen das immense Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. In diesem Energiemix spiele die Windenergie auf See weiter eine wichtige Rolle. Veröffentlicht in Broschüren.
Über ein Zehntel der Landesfläche eignet sich prinzipiell für Windenergieanlagen In Deutschland bieten sich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen. Bis zu 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Theoretisch ließe sich auf dieser Fläche eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szenarien angenommen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellen die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll. Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen besonders wichtig. Die Windenergie an Land ist nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzieren diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liegt. Derzeit sind an Land rund 30 Gigawatt Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat im Auftrag des UBA berechnet, welche Fläche in Deutschland sich prinzipiell für die Windenergienutzung eignet. Das Ergebnis: Es ließen sich theoretisch 13,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen nutzen. Das entspricht einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem Szenario zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen. Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfügt. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet ist und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringt. Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche. Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen. In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes – berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigen, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar ist, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeigt aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum besteht. Stand der Windkraft in 2012: Im Jahr 2012 gab es in Deutschland rund 23.000 Anlagen an Land mit einer Nennleistung von 31.000 Megawatt.
Das Leistungs- und Ertragspotenzial der Windenergie an Land hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen ausfällt. Während das bundesweite Leistungs-potenzial bei einem Abstand von 600 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen 1.188 Gigawatt (GW) beträgt, verbleibt bei einem Abstand von 2.000 m lediglich ein Potenzial in Höhe von 36 GW. Eine Erhöhung des Abstands wirkt sich in den Bundesländern unterschiedlich auf das Leistungs- und Ertragspotenzial aus. Das hängt von der Besiedlungsdichte und -struktur des Bundeslandes ab. Veröffentlicht in Texte | 73/2014.
Bei 2.000 Metern Abstand bliebe bundesweit nur 3 Prozent der potentiellen Leistung Deutschland hat ein großes Potenzial für die Windenergie an Land. Rund 13,8 Prozent der Landesfläche ließen sich prinzipiell für den Bau von Windenergieanlagen nutzen. Möglich wäre demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Ein pauschaler Abstand von zwei Kilometern zu Wohnbauflächen würde dieses Potenzial aber stark schrumpfen lassen, sodass rein rechnerisch nur noch 36 Gigawatt möglich wären. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Praktisch wäre der Verlust sogar noch größer, denn es gibt zahlreiche weitere Faktoren, die in Genehmigungsprozessen von Windenergieanlagen eine Rolle spielen. So sind zum Beispiel besonders geschützter Tierarten relevant, wenn es um die Nutzung einer Fläche für Windenergieanlagen geht. Dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner tragen die Analysen ausreichend Rechnung: “Wir haben wir für unsere Potenzialermittlung zwei moderne Anlagentypen zugrundegelegt. Diese halten im schallreduzierten Betrieb schon bei einem Mindestabstand von 600 Metern die nachts geltenden Lärmrichtwerte ein“, sagte UBA -Präsidentin Maria Krautzberger. Die Untersuchung des UBA verdeutlicht, wie entscheidend der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung für das Potenzial der Windenergie ist. Die Analyse vertieft die im Jahr 2013 veröffentlichte Studie des UBA zu den bundesweiten Leistungsmöglichkeiten der Windenergie an Land. Unterschiede zwischen Bundesländern: Die Analyse des UBA verdeutlicht, dass hohe Abstände zur Wohnbebauung das Leistungspotenzial in den Bundesländern unterschiedlich stark mindern. In den eher dünn besiedelten Flächenländern vor allem im Osten Deutschlands sinkt das Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Maß, in den dicht besiedelten Ländern in der Mitte und im Süden dagegen deutlich stärker. Aber auch in Schleswig-Holstein, wo sich im ländlichen Raum viele Splittersiedlungen befinden, verbleibt bei 1.600 Metern Abstand gerade mal ein Prozent des gesamten Potenzials im Land. Ausbauziele nicht gefährden: Derzeit sind in Deutschland Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 35 Gigawatt an Land installiert. Am 1. August 2014 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass diese Leistung pro Jahr um bundesweit 2,5 Gigawatt zusätzlich gesteigert wird. Zeitgleich änderte der Gesetzgeber das Baugesetzbuch: Es ist den Bundesländern nun erstmals möglich, verbindliche Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Landesgesetzen festzulegen. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger rät: „Die Bundesländer sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden. Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung schränken den Spielraum der Regionen und Kommunen schnell zu stark ein.“ Weitere Informationen: Mit Stand 30. Juni 2014 befinden sich in Deutschland an Land rund 24.000 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von gut 35 Gigawatt in Betrieb. Damit wird bereits ein Anteil von 8,5 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs gedeckt. In der 2013 vom UBA veröffentlichten Studie „Potenzial der Windenergie an Land“ wurde das bundesweite Flächen- und Leistungspotenzial der Windenergie an Land ermittelt. Auf Basis der getroffenen Annahmen ergab sich ein Flächenpotenzial von rund 49.400 Quadratkilometer bzw. 13,8 Prozent der Bundesfläche. Dies entspricht einer möglichen Leistung von rund 1.200 Gigawatt mit einem Ertrag von 2.900 Terawattstunden. Dabei ist zu beachten, dass Belange, die in der Praxis einer Einzelfallprüfung bedürfen wie zum Beispiel der besondere Artenschutz nicht berücksichtigt werden konnten und das technisch-ökologische Potenzial daher tatsächlich erheblich niedriger ist. Das realisierbare Potenzial ist nochmals deutlich geringer einzuschätzen.
Die zentrale Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land ist die ausreichende Verfügbarkeit nutzbarer Flächen. Das Vorhaben baut auf den Ergebnissen des Vorhabens „Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land“ auf. Analysiert werden die ausgewiesenen und in Aufstellung befindlichen Flächen Ende 2021. Der Fokus wird dabei auf die Nutzbarkeit von Flächen gelegt. Einschränkungen durch rechtliche und planerische Vorgaben und zusätzliche entgegenstehende Hemmnisse werden soweit möglich quantifiziert. Abgeleitet wird der notwendige Flächenbedarf bis 2030 unter den gesetzten Annahmen und Ausbauzielen. Veröffentlicht in Climate Change | 32/2023.
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt anspruchsvolle Ziele im Hinblick auf die weitere Fortentwicklung der Windenergienutzung. Die Koalitionsparteien der Bundesregierung stufen den „ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien“ in ihrer Koalitionsvereinbarung ausdrücklich als ein wichtiges Element ihrer Klimaschutz - und Energiepolitik ein. Konkret zum Bereich Windenergie heißt es dort, die Regierung konzentriere sich auf die Erneuerung alter Anlagen ( Repowering ), auf die Offshore-Windstromerzeugung sowie auf die Aufgabe, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2007.
Dem Repowering von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
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