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AGEE-Stat aktuell - Nr.: 4/2024

Liebe Leser*innen, vor wenigen Tagen wurde unser „Monatsbericht-PLUS+“ veröffentlicht. Damit präsentierte die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024. In diesem Newsletter finden Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse, sowie weitere Informationen zu aktuellen Daten der Arbeitsgruppe. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024“ veröffentlicht Entwicklung in den ersten drei Quartalen 2024 Quelle: AGEE-Stat Erneuerbare Stromerzeugung der ersten drei Quartale 2024 steigt um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Insgesamt wurde in den ersten neun Monaten 2024 mit knapp 217 Terawattstunden (TWh) deutlich mehr erneuerbarer Strom erzeugt als im Vorjahreszeitraum (199 TWh). Dank weiteren Leistungszuwächsen trugen insbesondere die Photovoltaik (+14 Prozent) und Windenergie an Land und See (+10 Prozent) zu dieser Entwicklung bei. Aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahreszeitraum niederschlagsreichen Witterung, verzeichnete auch die Stromerzeugung aus Wasserkraft eine Steigerung von 12 Prozent. Die Stromerzeugung aus Biomasse blieb nach jetzigem Datenstand in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Rückgang der erneuerbaren Wärmeerzeugung um 4 Prozent aufgrund warmer Witterung Die ersten neun Monate des Jahres 2024 waren deutlich wärmer als im Vorjahreszeitraum. Dies führte zu einem Rückgang in der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, nach vorläufigen Daten um etwa vier Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurden rund 128 TWh Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Davon entfielen fast 60 Prozent auf die Nutzung von Holz. Weitere 20 Prozent wurden durch andere Biomassen (flüssig und gasförmig) sowie aus biogenem Abfall bereitgestellt. Wärmepumpen trugen zu 14 Prozent zum erneuerbaren Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bei, Solarthermieanlagen zu etwa 6 Prozent. Im Verkehr genutzte EE-Strommenge nimmt weiter zu Nach ersten vorläufigen Daten, wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 etwa 32,3 TWh aus erneuerbaren Quellen im Verkehr eingesetzt. Dies ist ein leichter Rückgang von weniger als einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei stieg die Menge des eingesetzten erneuerbaren Stroms um deutliche 18 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und kompensierte damit den Rückgang bei der Nutzung von Biodiesel. Von der im Verkehr eingesetzten erneuerbaren Energiemenge stammen 78 Prozent aus Biokraftstoffen (25,2 TWh) und rund 21 Prozent aus erneuerbarem Strom (4,7 TWh). Die im Verkehr eingesetzte erneuerbare Strommenge entspricht dabei knapp drei Prozent des in Deutschland genutzten grünen Stroms. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das erste Halbjahr des Jahres 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Juni finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS+“. Monatsbericht-Plus mit Informationen zur quartalsweisen Entwicklung der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr Aktualisierte Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien veröffentlicht Die aktualisierten Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland mit Datenstand September 2024 sind veröffentlicht. Sie bilden die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr in den Jahren 1990 bis einschließlich 2023 ab und basieren unter anderem auf den aktuellsten vorliegenden amtlichen Daten. Innerhalb der Zeitreihendaten findet sich ab dieser Berichtsrunde ein neu ergänztes Blatt mit einer Zusatzdifferenzierung zum Energieträger Oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen). Daneben wurden die Datenblätter zur Emissionsbilanz erneuerbarer Energien weiter ausdifferenziert. Die aktualisierten Zeitreihendokumente sind auf der UBA-Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“ veröffentlicht. Die Zeitreihendokumente sind dabei in Deutsch ( Excel | PDF ) und Englisch ( Excel | PDF ) verfügbar. Die zugehörigen Abbildungen zum Stand der erneuerbaren Energien sind ebenfalls auf der Themenseite zu finden.

Standorte von Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland – abgeleitet aus Fernerkundungsdaten (Datensatz)

Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energiequellen stellt eine große Herausforderung dar, wenn es darum geht, die Energieentwicklung mit konkurrierenden Interessen in Einklang zu bringen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit präziser raumbezogener Daten, um eine effektive Bilanzierung, Steuerung oder Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu ermöglichen. In Deutschland stellt das vom Bundesnetzagentur betriebene Marktstammdatenregister (MaStR) eine weit verbreitete Datenquelle für standort- und anlagenspezifische Informationen dar. Der vorliegende Datensatz baut auf dem Marktstammdatenregister auf und verbessert dessen räumliche Genauigkeit für Onshore-Windkraftanlagen durch die Nutzung hochauflösender Fernerkundungsdaten und Deep Learning gestützter Objekterkennung. Der Datensatz besteht aus Punktgeometrien von Windenergieanlagen an Land in Deutschland. Die Windkraftanlagen wurden mithilfe des Objekterkennungsalgorithmus YOLO auf hochauflösenden Satellitenbild-Zeitreihen von PlanetScope detektiert. Die Inferenz erfolgte auf monatlichen PlanetScope-Basiskarten (Global Monthly Basemaps) für die Monate April bis Oktober der Jahre 2018 bis 2024, mit insgesamt 45 deutschlandweiten Inferenzdurchläufen. Das Trainingsdatenset basiert auf den von Manske & Schmiedt (2023) am UFZ semi-manuell korrigierten Standortdaten des Marktstammdatenregisters für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Dabei wurden Windkraftanlagen standortgleichmäßig ausgewählt, um eine geografisch ausgewogene Trainingsstichprobe zu gewährleisten. Zusätzlich wurden Negativbeispiele in das Trainingsset aufgenommen. Diese wurden sowohl zufällig aus ganz Deutschland ausgewählt (mit Ausschlusszonen um Windkraftstandorte) als auch gezielt aus Objektklassen, die häufig zu Fehlklassifizierungen führen (z. B. Strommasten, Mobilfunktürme), basierend auf Daten aus OpenStreetMap. Der Datensatz wurde in mehreren Iterationen verfeinert: Schlechte anfängliche Labels, die nicht zuverlässig über mehrere Zeitpunkte hinweg vom trainierten Modell erneut erkannt wurden, wurden gefiltert. Zusätzlich wurden Szenen ergänzt, bei denen das Modell Schwierigkeiten hatte. Die monatlichen Detektionen von Windkraftanlagen über Deutschland hinweg wurden zeitlich aggregiert. Hierzu wurden alle Detektionen zusammengeführt, die innerhalb eines bestimmten Puffers über die Zeit hinweg wiederholt erkannt wurden. Die Zeitreihe der Erkennungszeitpunkte wurde als Attribut an die aggregierten Punkte angefügt. Um Detektionsrauschen zu filtern, kann der Datensatz nach einer Mindestanzahl von Erkennungen pro Punkt gefiltert werden. In zukünftigen Arbeiten planen wir, den Datensatz um aktuelle Monate zu erweitern, die Nachbearbeitung zur Eliminierung von Fehlklassifikationen zu verbessern sowie für jede Erkennung eine Verlinkung zur jeweiligen ID im Marktstammdatenregister bereitzustellen.

Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Wake-Modellierung von Turbulenzen und Lasten im nahen Nachlauf

Energieforschungsplan EVUPLAN, Methodenentwicklung für ein Monitoring zur Witterungsbereinigung der EE- Stromerzeugung

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sieht unter §98 ein jährliches Monitoring zur Zielerreichung der festgelegten Ziele vor. Zu diesem Zwecke wird betrachtet, ob in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr der Richtwert für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 4a erreicht worden ist, und es wird die Ausbaugeschwindigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wetterbedingungen in dem vorangegangenen Kalenderjahr bewertet. Um dies überprüfen zu können, ist neben der Evaluation der umgesetzten Maßnahmen unter anderem auch eine nähere Untersuchung der witterungsbedingten Unsicherheiten der Strombereitstellung durch fluktuierende Quellen erforderlich. Dafür soll eine jährliche Quantifizierung der Witterungseffekte auf die EE-Stromerzeugung erfolgen. Durch Unterstützung des Projektes soll eine geeignete Methode zur Witterungsbereinigung von erneuerbarer Erzeugung (Windenergie (onshore), Windenergie (offshore), Photovoltaik (PV) und Wasserkraft) entwickelt werden. Das Vorhaben legt hierfür die energiemeteorologischen Grundlagen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Nutzung öffentlich verfügbarer Daten gelegt und die Fortschreibbarkeit der Methodik durch das Umweltbundesamt ermöglicht werden. Das Vorhaben soll eine systematische Beschreibung der Witterungseffekte beinhalten. In dem Zusammenhang sollen auch mittel- bis langfristige Effekte des Klimawandels auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen diskutiert werden.

Weiterentwicklung und Betreuung der Software ProBat zum fledermausangepassten Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland

Erfahrungsbericht gem. § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) zum spartenspezifischen Vorhaben 'Windenergie an Land'

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Neuausrichtung der SUP als Prüfinstrument für ein beschleunigtes Verfahren für die Ausweisungen von Flächen für die Windenergie an Land

Mit der nationalen Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien) wurden Maßnahmen beschlossen, mit dem Ziel den Ausbau der Erneuerbaren Energien, z.B. von Windkraftanlagen, zu beschleunigen. Dazu soll das Unterbleiben von Umweltverträglichkeitsprüfungen beitragen. Lediglich auf der Planebene ist eine Strategische Umweltprüfung gefordert. Nach dem Auslaufen der EU-Notfallverordnung zum 30. Juni 2024 ist zu erwarten, dass die Grundzüge dieser Regelungen, mit der Umsetzung des Vorschlags zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II-Änderung, 2021/0218(COD) verstetigt werden. Angesichts des auch in den kommenden Jahren anhaltend hohen Ausbaubedarfs für Windkraftanlagen zur Umsetzung der Energiewende ist in diesem F+E-Vorhaben die Neuausrichtung der SUP bei der Ausweisung von Windenergiegebieten und bei der Planung von Windkraftanlagen zu prüfen. Aufgrund des Wegfallens der UVP als Regelfall in Windenergiegebieten ('Go-to-Gebiete') sollen die neuen Anforderungen an die SUP die rechtssichere Durchführung der Planungs- und Zulassungsverfahren gewährleisten. Zur Neuausrichtung der SUP bei der Ausweisung von Windenergiegebieten und für ein beschleunigtes Verfahren zur Genehmigungserteilung von Windkraftanlagen ohne UVP sollen im Rahmen des Vorhabens daher eine rechtliche Anforderungsanalyse durchgeführt sowie methodisch-fachliche Eckpunkte unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Im Kontext der Umsetzung der novellierten RED-RL und der notwendigen Anpassung des nationalen Rechts soll über das Vorhaben zudem eine Ad-hoc-Beratung des BMUV zu rechtlichen und ggf. methodischen Fragen der Umweltprüfungen im Kontext der Planung und Zulassung von EE-Anlagen realisiert werden. Diese Ad-hoc-Beratung wird bereits zu Beginn des Vorhabens im Herbst 2023 durchgeführt.

Net Zero Industry Act (NZIA) Dokumente

Der Net Zero Industry Act ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat zum Ziel, den Produktionshochlauf von Netto-Null-Technologien (z.B. Produktion von Windkraftanlagen, Solarzellen, Batteriezellen etc.) in der europäischen Union zu beschleunigen. Dieses Ziel soll v.a. durch die Straffung von Genehmigungsverfahren und die Bündelung von Informationen vorangetrieben werden. Der NZIA unterstützt geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können: Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien, Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie, Batterie- und Energiespeichertechnologien, Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie, Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan, Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2, Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes, Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf, Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe, Wasserkrafttechnologien, Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen, energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien, Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen, transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen, Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2, Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr, Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen. Der NZIA sieht zur Unterstützung beim Aufbau oder der Erweiterung von neuen Produktionsanlagen für Netto-Null-Technologie oder von Investitionen in die Umstellung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Netto-Null-Technologien die Einrichtung von zentralen Kontaktstellen vor (Art.6 NZIA). Hier geht es zur Zentralen Kontaktstelle .

Stromnetz 2045: Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Stromnetz 2045: Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz Zusammenfassung 4 Vorwort 6 1. Einleitung 8 2. Abgleich von Planungsprämissen für die Energielandschaft in Rheinland-Pfalz  2.1 Erzeugungslandschaft 2.1.1 Onshore-Windkraft 2.1.2 Photovoltaik 2.1.3 Konventionelle Erzeugung 2.2 Kommunale Lastentwicklung 2.2.1 Elektromobilität 2.2.2 Wärmebereitstellung 2.2.3 Dezentrale Flexibilitäten 2.3 Industrielle Lastentwicklung 2.3.1 Entwicklung der industriellen Energiebedarfe 2.3.2 Regionalisierung des zukünftigen industriellen Energiebedarfs 2.4 Fazit zu Planungsprämissen10 14 14 16 19 20 20 22 24 26 26 28 30 3.  Schlussfolgerungen und Ausblick  3.1 Umfeldbedingte Heraus­forderungen 3.1.1 Paradigmenwechsel: Bisherige Netzausbaulogik stößt an Grenzen 3.1.2 Dynamische Entwicklung im Strom­sektor und gesamten Energiesystem 3.2 Prozessbedingte Heraus­forderungen 3.2.1 Unterschiedliche Entscheidungs­zyklen/Henne-Ei-Dilemma 3.2.2 Unterschiedliche Zieljahre in den Planungsprozessen 3.2.3 Zeitlicher Versatz in (und zwischen) den Planungsprozessen 3.2.4 Regionalisierung von Mantelzahlen 3.3 Empfehlungen 3.3.1 Stakeholder-Feedback durch Mittelfrist-Szenario ermöglichen 3.3.2 „Bottom-up“-Abgleich als Plausibilitätscheck integrieren 3.3.3 Szenariotrichter breiter fassen 3.3.4 Allokationssignale für eine netzdienliche Verortung setzen 3.3.5 Planungsprozesse rollierend synchronisieren mit einheitlichen Betrachtungsjahren 3.3.6 Koordinierungskreis zu Anschluss­begehren einsetzen 3.4  Ausblick32 33 33 33 34 34 34 35 35 36 36 36 36 37 38 38 39 Anhang41 Abbildungen Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Schema­tische Darstellung zur Regionalisierung von Erzeugern und Verbrauchern Schematische Übersicht der Themenschwerpunkte inkl. betrachtete Parameter Anzahl an Datenmeldungen Räumliche Verteilung der eingereichten Datenmeldungen zum Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz Netzbetreiberdaten installierte Leistung Windkraftanlagen Netzbetreiberdaten installierte Leistung Photovoltaik Netzbetreiberdaten Elektrofahrzeuge Netzbetreiberdaten Wärmepumpen Einsatz von Flexibilitäten Industrieentwicklung 11 12 12 13 15 17 21 23 25 26 ZUSAMMENFASSUNG Der vorliegende Abschlussbericht fasst die wesentlichen Ergebnisse des vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobili- tät (MKEUM) initiierten Beteiligungsprojektes „Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz: Stromnetz 2045“ zusammen. Von Mai bis Oktober 2024 haben Netzbetreiber, Stadtwerke, Kommu- nen, Industrie, Planungsbe­hörden und Wirt- schaftsverbände ihre Planungsdaten und Informationen zur zukünftigen Energieland- schaft in Rheinland-Pfalz zusammengeführt und diskutiert. Dazu wurden vorab Daten zu relevanten Para- metern abgefragt und in drei Workshops zu den Themenschwerpunkten (1) Erzeugungslandschaft, (2) kommunale Lastentwicklung und (3) indus- trielle Lastentwicklung vertieft. Ziel war es, die Annahmen zur Entwicklung von Energieerzeu- gung und -verbrauch im Land abzugleichen und darüber ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen in der Infrastruktur­planung zu entwickeln sowie erste Handlungsempfeh- lungen abzuleiten. Die Ergebnisse des Datenab- gleichs sind in einem Dashboard aufbereitet und stehen für alle öffentlich zur Verfügung. Beim Abgleich der Daten und in den Vertiefungs- workshops wurde deutlich, dass die beteiligten Akteure unterschiedliche Planungshorizonte betrachten, die eine belastbare Planung über lange Zeithorizonte erschweren. Während Netz- betreiber aufgrund der langen Vorlaufzeit und Nutzungsdauer ihrer kapitalintensiven Infrastruk- tur sehr langfristig planen müssen, haben Stake- holder wie Industrieunternehmen angesichts der Abhängigkeit vom Marktumfeld sehr viel kürzere Planungs- und Entscheidungszyklen. Weitere He- rausforderungen bei der Prognose der künftigen 4 Stromnetz 2045: Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz | Oktober 2024 Energielandschaft ergeben sich insbesondere aus den dynamischen Entwicklungen im Stromsektor, der Betrachtung unterschiedlicher Zieljahre so- wie dem zeitlichen Versatz in und zwischen den Planungsprozessen und der Regionalisierung von Mantelzahlen anhand eines Top-down-Prozesses. Die Datenwerkstatt hat gezeigt, dass ein Ab- gleich der zentralen Planungsannahmen mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort unerlässlich ist. Daraus wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Planungsannahmen und der Planungsprozesse insgesamt formuliert. Um die unterschiedlichen Planungshorizonte von Netzbetreibern, Kommunen und Unternehmen stärker zu vereinen, sollte beispielsweise darüber nachgedacht werden, formal ein mittelfristiges Betrachtungsjahr in die Netzplanungsprozesse zu integrieren. Dies würde den Stake­holdern die wichtige Chance eröffnen, eine fundiertere Ein- schätzung abzugeben, ob die Entwicklungspfade mit ihren Planungen übereinstimmen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und wie ein „Bottom-up“-Abgleich mit regionalen Daten und Informationen als Plausibilitätscheck in die Regelprozesse der Netzplanung integriert werden könnte. So wäre sichergestellt, dass die regionalen Besonderheiten und aktuellen Entwicklungen an- gemessen berücksichtigt werden. Eine gemeinsame Plattform oder entsprechende Austauschformate können dazu beitragen, die Planungen besser auf­­- einander abzustimmen, indem Abhängigkeiten frühzeitig identifiziert und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden können. Die Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz ist der erste Beteiligungsprozess dieser Art. Erstmals wurden auf Landesebene alle beteiligten Akteure von In- dustrie, Wirtschaftsverbänden, Planungsbehörden, Stadtwerken, Kommunen bis hin zu Netzbetrei- bern zusammengebracht und so ein Rundumblick auf die künftige Energielandschaft und die damit verbundenen Herausforderungen in Rheinland- Pfalz ermöglicht. Ein solches Beteiligungsprojekt zum Abgleich von Planungsannahmen kann eine Blaupause sein, ein ähnliches Format auch in anderen Bundesländern zu etablieren. So können Energiewende-Akteure ihr lokales Wissen zusam- menbringen und dieses gebündelt in Planungspro- zesse zur Verbesserung der Datenqualität für die Infrastrukturentwicklung einspielen. Stromnetz 2045: Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz | Oktober 2024 5

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