Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der 1. der raumordnerischen Zulässigkeit (Schreiben vom 02.08.2018) sowie 2. der Vereinbarkeit mit den luftfahrtrechtlichen Belangen, den militärischen Belangen 3. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 4. der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bzgl. der Vereinbarkeit mit der gemeindlichen Bauleitplanung, 5. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Standsicherheit (Schreiben vom 26.08.2019) und 6. des Entgegenstehens eines etwaigen gesetzlichen Ausschlusses bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald (Schreiben vom 24.03.2020) (siehe auch Schreiben vom 14.12.2023) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wind-energieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12.
Staatssekretär übergibt in Mainz 15 E-Fahrzeuge / Landesforsten Rheinland-Pfalz will bereits 2025 klimaneutral sein. „Landesforsten Rheinland-Pfalz treibt den Klimaschutz ambitioniert voran. Mit dem Ziel, die Forstverwaltung bereits bis 2025 bilanziell klimaneutral umzusetzen, sendet Landesforsten ein positives Signal, das über die gesamte Landesverwaltung hinausstrahlt. Deshalb freue ich mich sehr, heute hier weitere 15 E-Fahrzeuge an den Landesbetrieb zu übergeben“, sagte Staatssekretär Dr. Erwin Manz bei der Übergabe der Fahrzeuge in einem Autohaus in Mainz. Mit den 15 neuen VW ID.4 steigt die Zahl der E-Fahrzeuge im Landesbetrieb Landesforsten auf 43. Insgesamt umfasst die Fahrzeugflotte von Landesforsten rund 320 Fahrzeuge. Bis zum Ende des Jahres sollen - wenn möglich - noch weitere rund 30 E-Fahrzeuge beschafft werden. Aufgrund des Ukraine Krieges und der damit verbundenen Lieferengpässe kann es allerdings zu Verzögerungen kommen. Darüber hinaus gibt es noch nicht für alle Einsatzbereiche in der Waldwirtschaft ein passendes E-Fahrzeug. Insbesondere für den Einsatz von Forstwirtinnen und Forstwirten ist der Umstieg auf E-Fahrzeuge eine Herausforderung. „In Anbetracht der schnellen Entwicklung in den vergangenen Jahren wird es hoffentlich auch für diesen Bereich bald elektrische Alternativen geben“, erklärte Staatssekretär Manz. „Abgestorbene Bäume mahnen uns Tag täglich, dass wir beim Klimaschutz schneller handeln müssen. Darüber hinaus wird durch den Krieg in der Ukraine uns leider sehr dramatisch vor Augen geführt, dass ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Diversifizierung unserer Energieversorgung und eine geringere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch einen Beitrag zum Frieden in Europa leistet. Mit der schrittweisen Umstellung der Fahrzeugflotte von Landesforsten auf E-Fahrzeuge leistet der Landesbetrieb somit einen wichtigen Beitrag zur Energieunabhängigkeit und zum Klimaschutz“ sagte der Staatssekretär Manz weiter. Die Elektrofahrzeuge werden künftig mit klimafreundlicher Sonnenenergie aus eigenen PV-Anlagen versorgt. Das Ziel bis 2025: den Stromertrag der rund 50 Liegenschaften und rund 320 Fahrzeuge von Landesforsten Rheinland-Pfalz bilanziell durch die PV-Anlagen zu decken. „Klimaschutz hört nicht am Waldrand auf. Deshalb danke ich den rheinland-pfälzischen Forstleuten für ihren konsequenten Einsatz für die Energiewende und den Klimaschutz“, so der Staatssekretär. Hintergrund zur klimaneutralen Forstverwaltung Die rheinland-pfälzische Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, die bilanzielle Klimaneutralität bereits bis 2025 zu erreichen. Dafür investiert Landesforsten in PV-Anlagen, Holz-Solar-Carports, Heizungsanlagen auf Biomassebasis und E-Fahrzeuge. Für die Bilanz wird der Klimaschutzeffekt des Waldes, der Holzprodukte und der Windenergie im Wald nicht berücksichtigt. Daher setzt Landesforsten auf einen schrittweisen Umstieg auf Elektromobilität sowie den Ausbau von Photovoltaik. Insgesamt soll die Fahrzeugflotte, die zum Großteil aus Nutzfahrzeugen des praktischen Forstbetriebs besteht, nach und nach auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Den Strom für die Fahrzeuge sollen PV-Anlagen auf bereits vorhandenen Dachflächen von Dienstgebäuden und von Holz-Solar-Carports liefern. Zudem wird derzeit eine flächendeckende, einheitliche und intelligente Ladeinfrastruktur aufgebaut.
Angesichts der aktuellen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden für den Ausbau der Windenergienutzung an Land in verstärktem Maße auch Waldflächen herangezogen, insbesondere in den waldreichen Bundesländern. Zur Bewältigung der Anforderungen von Artenschutz und Eingriffsregelung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren sind Kenntnisse zu Störwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf Waldvögel erforderlich, die bislang jedoch noch weitgehend fehlen. Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Forschungsvorhaben einen wesentlichen Kenntnisgewinn über Störwirkungen und Verdrängungseffekte in Bezug auf bestimmte Waldvogelarten liefern. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses für betroffene Arten leisten und das Risiko von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des europäischen Arten- und Gebietsschutzes sowie der Eingriffsregelung minimieren. Ziel ist die qualitative und quantitative Erhöhung der Datenlage, um hinreichend belastbare Aussagen treffen zu können. Diese wiederum sollen die Basis für die Erarbeitung naturschutzfachlicher Handlungs-hinweise in Bezug auf störungsempfindliche Waldvogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bilden.
Rheinland-Pfalz im Ländervergleich weiterhin an der Spitze / Mehr als die Hälfte der 2020 in Betrieb genommenen Windenergieanlagen stehen im Wald. „Die Energiewende schützt langfristig unsere Wälder, da Erneuerbare Energien bei der Erzeugung kein klimaschädliches CO2 ausstoßen. Deshalb ist es wichtig, auch im Wald mehr Windenergieanlagen zu errichten. Ich bin froh, dass wir in Rheinland-Pfalz unsere Spitzenposition im Ländervergleich zur Windenergie im Wald behaupten und damit den Kampf gegen den Klimawandel vorantreiben“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel anlässlich des aktuellen Berichts der Fachagentur Windenergie an Land. Im Jahr 2020 wurden mit 15 neuen Anlagen mehr als die Hälfte der neuen Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz auf Waldflächen in Betrieb genommen (58 Prozent). Damit ist Rheinland-Pfalz weiterhin das Bundesland mit den meisten Windenergieanlagen im Wald. Jedes vierte Windrad im Land drehte sich letztes Jahr im Forst. Von den im Wald installierten Windrädern stehen 84 Prozent auf kommunalen Flächen und bieten so eine gute Einnahmequelle für die Gemeinden und für die Zukunft der nachfolgenden Generationen – sie ermöglichen beispielsweise die Finanzierung einer Kita oder eines neuen Spielplatzes. „Die Klimaziele des Landes sind mit Aufforstung allein nicht zu erreichen. Deshalb ist die effiziente und naturverträgliche Nutzung von Windenergie im Wald notwendig: durch den erneuerbaren Strom einer Windenergieanlage können im Vergleich zur gleichen Menge Braunkohlestrom jährlich rund 4.500 Tonnen CO2 vermieden werden. Dabei sind die Emissionen für den Bau der Anlage bereits berücksichtigt. Zum Vergleich: Der Klimaschutzbeitrag von einem Hektar Wald beläuft sich in Rheinland-Pfalz auf rund 10,4 Tonnen CO2. Dementsprechend können alle Windenergieanlagen in den rheinland-pfälzischen Wäldern – insgesamt 467 – so viel CO2 einsparen wie eine Fläche von etwa 200.000 Hektar Wald. „Die dramatische Situation in unseren Wäldern macht die Auswirkungen des Klimawandels sichtbar. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir die Windenergienutzung im Land mindestens verdoppeln. Der Vorteil von Windenergie im Wald: Die Standorte sind oft fernab von Wohngebieten und auf Flächen, an denen der Wind besonders stark weht. Sie bieten häufig beste Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Windenergieanlagen. Das wollen wir weiterhin sinnvoll und naturverträglich nutzen und mit der Windenergie im Wald die Energiewende vorantreiben sowie dem Waldsterben etwas entgegensetzen“, so Spiegel abschließend. Hintergrund: Die Fachagentur Windenergie an Land veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Windenergie im Wald. Rheinland-Pfalz ist, wie bereits im vorigen Jahr, weiterhin führend beim Ausbau und der Nutzung von Windenergieanlagen auf Waldflächen. Mit 840.000 Hektar sind 42 Prozent der gesamten Landesfläche in Rheinland-Pfalz Waldgebiet. Annähernd die Hälfte des Waldes (46 Prozent) sind im Besitz von Städten und Gemeinden, ein gutes Viertel (26 Prozent) ist im Besitz des Landes. Ende 2020 waren in Rheinland-Pfalz 467 Windturbinen auf Waldflächen in der Eifel, im Hunsrück, im Westerwald und im Taunus mit einer Gesamtleistung von 1.233 MW in Betrieb: 15 mehr als noch im Vorjahr. Jedes vierte Windrad beziehungsweise 33 Prozent der installierten Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz drehte sich Ende letzten Jahres im Forst. Dass sich der Ausbau von Windenergie im Wald rentiert, zeigt unter anderem der Rhein-Hunsrück-Kreis. Dieser wurde als erster Landkreis in Deutschland bilanziell CO2-neutral. Zuvor eine der strukturschwächsten Regionen, haben die dortigen Gemeinden mittlerweile die landesweit geringste kommunale Verschuldung. Die Einnahmen allein aus dem Betrieb der Erneuerbaren Energien-Anlagen von rund 50 Mio. Euro jährlich dienen der Erhöhung von Lebensqualität, sozialen Zwecken sowie zur Förderung weiterer Investitionen in Klimaschutz-Maßnahmen wie Biomasse-Vergärungsanlagen, moderne Nahwärmenetze mit Solarthermie oder effiziente Kläranlagen. Und: inmitten von Windparks ist die Geierlay-Hängebrücke eine Attraktion.
In Erweiterung bisheriger Untersuchungsansätze, insbesondere der Arbeiten von REICHENBACH et al. (2015), soll die Untersuchung etwaiger Stör- und Vertreibungseffekte auf ausgewählte Waldvogelarten vorrangig durch eine automatisierte akustische Erfassung erfolgen, die in größerem Umfang quantitative akustische Daten im Rahmen eines systematischen Impact-Gradient-Designs erhebt, ergänzt durch eine vertiefte Kartierung von Neststandorten. Dieser innovative Ansatz beruht auf einer technischen Eigenentwicklung, deren grundsätzliche Eignung bereits getestet wurde. Im Rahmen des hier geplanten Vorhabens bedarf es jedoch eines ersten Erprobungs- und Optimierungsjahres, um diese Methode weiter auszubauen und an die spezifischen Anforderungen der Untersuchung anzupassen. Auf dieser Basis sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung wird das geplante Vorhaben in fünf Arbeitspakete aufgeteilt: 1 Ermittlung, Fortschreibung und Einbeziehung des aktuellen Kenntnisstandes zur spezifischen Betroffenheit von Vögeln durch Windenergieanlagen im Wald, 2. Erprobung und Optimierung der einzusetzenden Technik zur akustischen Erfassung sowie der weiteren Methodik im ersten Untersuchungsjahr, 3. Durchführung und Auswertung zweijähriger Felduntersuchungen, 4. Entwicklung naturschutzfachlicher Handlungshinweise für störungsempfindliche Vogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald, 5. Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes für den weiteren Forschungsbedarf, insbesondere für die Arten Ziegenmelker und Mäusebussard.
Wälder sind Lebensraum für viele Vogelarten. Im Zuge der Energiewende werden Wälder zunehmend als Standorte für Windenergieanlagen genutzt. Der vom Betrieb der Anlagen ausgehende Lärm und/oder die Rotationsbewegungen können sich störend auf Waldvogelarten auswirken. Inwieweit in Waldbereichen nahe von Windparks ein Meideverhalten dieser Arten vorliegt, wurde an mehreren Windparks wissenschaftlich untersucht. Dabei wurden neue technische Verfahren genutzt.
Ministerin weiht ersten Holz-Solarcarport am Forstamt Trier ein / Landesforsten Rheinland-Pfalz will bereits 2025 klimaneutral sein. „Landesforsten Rheinland-Pfalz treibt den Klimaschutz ambitioniert und in vorbildlicher Weise voran. Die neue Zielsetzung, die Forstverwaltung bereits bis 2025 bilanziell klimaneutral umzusetzen, sendet ein positives Signal für die gesamte Landesverwaltung. Deshalb freue ich mich sehr, heute den ersten Holz-Solarcarport hier am Forstamt Trier einzuweihen, mit dem ein erster zentraler Schritt in Richtung Klimaneutralität gegangen wird“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel bei ihrem Besuch am Forstamt Trier. Die Hochschule Trier hat den Prototyp für den Holz-Solarcarport entwickelt. Das Forstamt Trier nutzt das Modell und deckt mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Carport-Dach künftig seinen gesamten bilanziellen Jahresbedarf an Strom. Das Besondere: das verbaute Holz stammt größtenteils aus heimischen Wäldern, ist FSC®-zertifiziert und speichert dauerhaft rund 15 Tonnen CO2. „Der Holz-Solarcarport verbindet regionale Wertschöpfung mit innovativem Holzbau. Dank der CO2-Speicherung im Holz können die Vorteile des nachhaltigen Rohstoffs Holz maximal ausgeschöpft werden. Zeitgleich bietet der Carport einen zusätzlichen temporären Trockenarbeitsplatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forstamtes Trier. Neben dem neuen Carport hat das Forstamt auch noch weitere Bestandsdächer mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet, um auch die bereits vorhandenen Dachflächen für die Stromproduktion auszuschöpfen“, berichtete Spiegel weiter. So können die ersten Elektrofahrzeuge des Forstamtes künftig mit klimafreundlicher Sonnenenergie vom Solarcarport versorgt werden. Das Ziel bis 2025: den Stromertrag der rund 50 Liegenschaften und rund 300 Fahrzeuge von Landesforsten Rheinland-Pfalz bilanziell durch landeseigene PV-Anlagen zu decken. „Klimaschutz hört nicht am Waldrand auf. Deshalb danke ich den rheinland-pfälzischen Forstleuten und insbesondere dem Forstamt Trier für ihren konsequenten Einsatz für den Klimaschutz“, so die Ministerin abschließend. Hintergrund zur klimaneutralen Forstverwaltung: Die rheinland-pfälzische Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, die bilanzielle Klimaneutralität bereits bis 2025 zu erreichen. Dafür investiert Landesforsten allein in den nächsten zwei Jahren rund zwei Millionen Euro in Solar-Carports, PV-Anlagen und E-Fahrzeuge. Für die Bilanz soll der Klimaschutzeffekt des Waldes, der Holzprodukte und der Windenergie im Wald nicht berücksichtigt werden. Daher setzt Landesforsten auf einen schrittweisen Umstieg auf Elektromobilität sowie den Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen. Insgesamt sollen allein rund 6.000 m² PV-Anlagen auf bereits vorhandenen Dachflächen von Dienstgebäuden errichtet werden. Auch die Fahrzeugflotte, die zum Großteil aus Nutzfahrzeugen des praktischen Forstbetriebs besteht, soll schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Noch gibt es nicht für alle Einsatzbereiche geeignete E-Fahrzeuge. Der Anteil von E-Fahrzeugen soll aber noch in diesem Jahr rund zehn Prozent betragen. Zudem werden alte fossile Heizungsanlagen gegen Pellet-Heizungen ausgetauscht.
Forstministerium sorgt für Hilfen für den Wald durch Walderklärung, Handlungsempfehlung, Windräder, Holzbau, Fördergelder, „Waldklimaprämien“-Initiative und externe Unterstützung durch Bundeswehr. „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald sind dramatisch: Je länger die Dürre andauert, desto größer werden die Schäden. Die klimawandelbedingte Waldkrise verursachte seit 2018 7,4 Millionen Festmeter Schadholz – allein dieses Jahr waren es bisher schon 2,3 Millionen notgeerntete Bäume, davon 0,77 Millionen im Privatwald, 0,37 Millionen im Staatswald und 1,16 Millionen im Kommunalwald“, sagte Forst- und Umweltministerin Ulrike Höfken angesichts der verheerenden Situation in den rheinland-pfälzischen Wäldern. Seit dem Dürresommer 2018 entstanden dadurch landesweit 15.000 Hektar, die wiederbewaldet werden müssen. Das kostet allein rund 75 Millionen Euro, davon sind bis Mitte dieses Jahres 25 Millionen Euro angefallen. Im Jahr 2018 wurden 460.000 junge Bäume gepflanzt, 2019 waren es 709.000. „Um unseren Wald als Heimat und für künftige Generationen zu erhalten, unterstützen wir alle Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz bei der Bewältigung dieser Mammutaufgabe und lassen sie nicht allein“, so Höfken weiter. · Unserem Umweltministerium ist es gelungen, zusätzliche Gelder der Bundesregierung für unseren Wald zu erreichen: Die GAK-Förderung zur Bewältigung der Extremwetterschäden im Wald für 2020 wurde auf mehr als 16,5 Millionen Euro erhöht. Das Land übernimmt die erforderlichen Kofinanzierungmittel – rund 6,6 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2019 belief sich die Förderung auf insgesamt 4,5 Millionen Euro. Für 2020 liegt bereits ein Anzeigevolumen von rund 14,6 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterschäden im Wald vor. Gleichzeitig haben wir ein Konzept für eine „Waldklimaprämie“ entwickelt und eine bundesweite Initiative gestartet. Wir setzen uns bei der Bundesregierung für diese „Waldklimaprämie“ ein, damit die wichtigen gesellschaftlichen Leistungen wie Klimaschutz, Biodiversität, Erholung oder Arbeitsplätze gerade auch in den Kommunen erhalten und verursachergerecht Mittel der CO2-Emissionsbepreisung zum Aufkommen der Schäden herangezogen werden können. · Da Klimaschutz der beste Waldschutz ist, setzt Rheinland-Pfalz auf Erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Beachtung der Naturverträglichkeit und des Emissionsschutzes. Im Ländervergleich ist Rheinland-Pfalz führend bei der Nutzung der Windenergie im Wald , die den Wald am effektivsten vor den Schademissionen schützt. Ende 2019 waren es 452 Windturbinen (1.181 MW), die sich auf Waldflächen in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus drehten. · Um den Holzbau und damit eine klimafreundliche Alternative zu Beton oder Stahl zu stärken, setzen wir uns für eine deutliche Steigerung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe, insbesondere von Holz, bei Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz ein: Mit einer Quote genehmigter Gebäude, die überwiegend aus Holz gebaut werden, liegt Rheinland-Pfalz 2019 mit insgesamt 22 Prozent bereits über dem Bundesdurchschnitt von knapp 19 Prozent. · Wir haben Handlungsempfehlungen für die Waldbesitzenden auf Grundlage des Grundsatzpapiers „Maßnahmen zur Verminderung von Klimastressfolgen im Wald“, um allen Waldbesitzenden fachliche Unterstützung zur Wiederbewaldung zu geben, wie zum Beispiel die aktive Entwicklung naturnaher Mischwälder durch punktuelles Einbringen heimischer und geeigneter Arten. · Jede und jeder Waldbesitzende ist dazu gesetzlich verpflichtet, für den Verkehr gefährliche Bäume zu entfernen oder sie zu beseitigen, wenn sie auf öffentliche Straßen oder auf Wanderwege gefallen sind. Im Januar 2020 hat das Umweltministerium eine landesweite Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und dem Landesbetrieb Landesforsten abgeschlossen. Diese sieht unter anderem die Durchführung gemeinsamer Baumkontrollen für Baumbestände auf Straßengrundstücken und angrenzenden Waldgrundstücken sowie die effiziente Beseitigung von Verkehrsgefährdungen bei Gefahr im Verzug vor. Aktuell ergänzen wir zusätzlich unsere Förderrichtlinien, um auch die Beseitigung von Borkenkäfern geschädigten Bäumen im Gefahrenbereich öffentlicher Verkehrswege finanziell zu unterstützen. Mit der Förderung ist noch im Laufe des Jahres zu rechnen. · Die Schonzeit von Schalenwild kann seit diesem Jahr verkürzt bzw. angepasst werden. Hintergrund ist, dass hohe Verbissschäden durch sehr hohe Wildbestände dem Wald schaden. Wild bevorzugt die Triebe junger Bäume – diese fallen damit für die Wiederbewaldung aus. · Für rund vier Monate hat Landesforsten mit der Bundeswehr bei der Eindämmung der Borkenkäferkatastrophe zusammengearbeitet. Vor allem in den Bereichen Hunsrück, Eifel und Westerwald, in denen noch nennenswerte und erhaltenswerte Fichtenbestände zu finden sind, haben die Soldatinnen und Soldaten zielgerichtet bei der Borkenkäferbekämpfung unterstützt. Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken erklärte: „Der Wald kann jede Hilfe gut gebrauchen – und wir alle brauchen den Wald. Ich danke den Soldatinnen und Soldaten für die Unterstützung in den vergangen vier Monaten.“ Das Forstministerium setzt sich täglich dafür ein, dass die Leistungen des Waldes für die Gesellschaft honoriert werden. „Der Wald speichert rund ein Viertel aller CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz, die Forst- und Holzbranche beschäftigt rund 51.000 Menschen – damit mehr als die Chemie-Branche. Zudem bietet der Wald Raum zur Erholung, liefert den klimaschonenden Rohstoff Holz, filtert die Luft vor Staub, schenkt Kühlung und bietet vielen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum. Mit der Walderklärung ‚Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz‘ als Dialog aller Akteure und den zahlreichen Beschlüssen zu den Förderungen ist das gemeinsame Ziel klar: Mit zielgerichteten Maßnahmen unseren Wald retten“, erklärte die Forstministerin abschließend. Hintergrund: Unser Wald in Zahlen Naturnahe Waldwirtschaft: · Schon 1999 wurde die naturnahe Waldbewirtschaftung im Landeswaldgesetz festgeschrieben. Das bedeutet: keine Monokulturen, keine Kahlschläge, Walderneuerung vornehmlich durch natürliche Ansamung, Einbeziehung der Naturabläufe durch vernetzte holznutzungsfreie Bereiche im Wald. Trotz vieler Schadereignisse (Stürme, Hitze, Dürren, Borkenkäferbefall) wurde unser Wald seitdem vorratsreicher (mehr Zuwachs als Nutzung) und immer vielfältiger nach Mischung, Struktur und Ungleichaltrigkeit. · Seit 2015 ist der komplette Staatswald in Rheinland-Pfalz neben PEFC™ auch FSC®- (Lizenznummer FSC®-C111982) zertifiziert. Unabhängige Prüferinnen und Prüfer kontrollieren, ob die 44 Forstämter die Nachhaltigkeitsstandards einhalten. · Insbesondere das FSC®-Zertifikat unterstützt, dass holznutzungsfreie Waldbereiche nachgewiesen werden, ohne chemisch-synthetische Pestizide gearbeitet wird und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung nach hohen Naturschutz- und Sozialstandards erfolgt. Waldanteil: • Rheinland-Pfalz ist mit rund 42 Prozent Waldanteil gemeinsam mit Hessen das relativ waldreichste Bundesland (bundesweit: 31 Prozent). · Der Laubbaumanteil liegt in Rheinland-Pfalz bei rund 60 Prozent (bundesweit: 44 Prozent), der Nadelbaumanteil bei knapp 40 Prozent (bundesweit: 56 Prozent). · Die häufigste Baumart mit rund 22 Prozent ist die Buche (bundesweit: 15 Prozent), gefolgt von der Fichte und Eiche zu je rund 20 Prozent (bundesweit: 25 Prozent und 10 Prozent). · Mischwälder mit verschiedenen Baumarten kommen in Rheinland-Pfalz auf 82 Prozent der Fläche vor (bundesweit: 76 Prozent). Naturverjüngung: 87 Prozent der Jungbäume (unter vier Meter Höhe) haben sich in Rheinland-Pfalz im Staatswald natürlich angesamt (bundesweit: 85 Prozent). Das heißt, sie wurden nicht gepflanzt. Försterinnen und Förster fördern die „Naturverjüngung“, indem sie gezielt einzelne stark schattende Bäume entnehmen. So dosieren sie den Lichteinfall auf dem Waldboden und der Nachwuchs der Mutterbäume kann sich einstellen und entwickeln. Schutzzonen: In Rheinland-Pfalz sind bereits neun Prozent der Staatswaldfläche als Waldrefugien, Naturwaldreservate, holznutzungsfreie Flächen in den Rheinauen, in den Kernzonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen, im Großnaturschutzgebiet Bienwald und im Nationalpark Hunsrück-Hochwald ausgewiesen. Damit liegt Rheinland-Pfalz mit seinem eigenen Wald, dem Staatswald, in der Spitzengruppe der Bundesländer, wenn es um die Erfüllung des diesbezüglichen Zehn-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie geht. Arbeitsplätze: Rund 51.000 Menschen arbeiten in Rheinland-Pfalz in der Forst- und Holzbranche. Dazu gehören mehr als 7.000 Unternehmen. Die Branche erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von fast 10 Mrd. Euro. Somit ist die Forst- und Holzwirtschaft am Umsatz gemessen nach der chemischen Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig im produzierenden Gewerbe in Rheinland-Pfalz. Gemessen an den über 50.000 Beschäftigen steht sie im Land sogar an erster Stelle – noch vor der chemischen Industrie. Holzpreisentwicklung: Der Durchschnittspreis für Fichten-Stammholz im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz ist im Laufe der letzten Jahre massiv eingebrochen. Von 90 Euro je Festmeter in 2014 bis auf unter 40 Euro in 2020.
Das Volksbegehren zur Beschränkung der Windkraftanlagen in Brandenburg ist gescheitert. Am 6. Juli 2016 endete die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald einsetzt. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper gab bekannt, dass sich insgesamt 47.172 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,25 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.902 Eintragungen ungültig. Somit haben 45.270 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. Um den Landtag zur Auseinandersetzung mit dem Anliegen zu zwingen, wären 80.000 Unterstützer nötig gewesen, die Marke wurde also weit verfehlt.
Die Windkraft wird in Deutschland derzeit auch im Wald massiv ausgebaut. Zahlreiche Fledermausarten sind davon durch Lebensraumverluste und Kollisionen mit Windenergieanlagen (WEA) betroffen. Im Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur Minderung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse, insbesondere im Wald" des BfN wurde in verschiedenen Fallstudien der Kenntnisstand zur Ökologie und Verbreitung verschiedener Waldfledermausarten erweitert. In mehreren Metastudien wurden Verbreitungsdaten (Wochenstubenvorkommen und akustische Daten sowohl in Bodennähe als auch in der Höhe) ausgewertet. In Quartiergebieten ausgewählter Arten (Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Kleinabendsegler) wurden zudem die Höhenaktivitäten untersucht sowie die Phänologie und Quartier- und Raumnutzung betrachtet. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden Empfehlungen für Erfassungen und Maßnahmen beim Bau von WEA im Wald gegeben, die Behörden und Vorhabensträgern als Grundlage für die Prüfung und Bewertung von Feldermausvorkommen in Wäldern dienen sollen.
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