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Windenergienutzung im Wald

Die ambitionierten Energiewendeziele für Deutschland werden zu einem verstärkten Ausbau von Windenergieanlagen in Wäldern führen. Auf Basis eines Literaturüberblicks verdeutlicht dieser Beitrag zunächst, dass dadurch negative ökologische Auswirkungen auf Tiergruppen im Wald auftreten können, insbesondere durch Lebensraumveränderungen, Kollisionen mit den Anlagen sowie Verdrängungseffekte während Bau und Betrieb der Anlagen. Zudem argumentieren wir, dass ein Komplettausschluss des Waldes für die Windenergienutzung als Antwort auf negative ökologische Auswirkungen die Erreichung der Energiewendeziele gefährden und gesellschaftliche Zielkonflikte mit sich bringen würde. Stattdessen sollten negative ökologische Auswirkungen der Windenergienutzung im Wald durch eine gezielte Kombination von flächen- und anlagenbezogenen Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden. Wir betonen, dass dafür zeitnah regulatorische Lücken geschlossen werden müssen. Diese betreffen etwa die Weiterentwicklung der Landesvorgaben zur Windenergienutzung im Wald, die Verabschiedung eines Naturflächenbedarfsgesetzes, die Präzisierung der Vorgaben für die strategische Umweltprüfung sowie die Umsetzung der nationalen Artenhilfsprogramme.

WD 8 - 094/20 Zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für eine Beschränkung der Windkraftnutzung in Wäldern

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für eine Beschränkung der Windkraftnutzung in Wäldern Die Umwandlung von Wald, zu der auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald gehört, ist nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde zulässig. Bei der Entschei- dung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzu- wägen. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Natur- haushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentli- cher Bedeutung ist (§ 9 Absatz 1 Bundeswaldgesetz/BWaldG). Die Kompetenzen der Länder für Regelungen zur Nutzung und zum Schutz der Wälder ergeben sich aus §§ 5, 9 Absatz 3 BWaldG. Danach dienen die Regelungen des zweiten Kapitels des BWaldG als Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung. Die Länder können bei der Ausfül- lung dieses Rahmens unter anderem bestimmen, dass die Umwandlung von Wald weiteren Be- schränkungen unterworfen und insbesondere bei Schutz- und Erholungswald untersagt wird. Eine solche Regelung kann zum Beispiel Aspekte des Umweltschutzes – inklusive des Natur- schutzes und des Bodenschutzes – und der Landschaftspflege berücksichtigen. Das Bundes-Bodenschutzgesetz enthält in § 3 Absatz 1 Nr. 6 BBodSchG eine Vorrangregelung zu- gunsten des zweiten Kapitels des BWaldG (§§ 5-14) und der Landeswaldgesetze. Eine Beschrän- kung der landesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz erfolgt daher durch das Bundes-Boden- schutzgesetz nicht. *** WD 8 - 3000 – 094/20 (8. Dezember 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Errichtung und Betrieb von neun WEA, ABO Wind AG

Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der 1. der raumordnerischen Zulässigkeit (Schreiben vom 02.08.2018) sowie 2. der Vereinbarkeit mit den luftfahrtrechtlichen Belangen, den militärischen Belangen 3. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 4. der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bzgl. der Vereinbarkeit mit der gemeindlichen Bauleitplanung, 5. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Standsicherheit (Schreiben vom 26.08.2019) und 6. des Entgegenstehens eines etwaigen gesetzlichen Ausschlusses bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald (Schreiben vom 24.03.2020) (siehe auch Schreiben vom 14.12.2023) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wind-energieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12.

Manz: „Landesforsten setzt weiteres Zeichen in Richtung klimaneutrale Verwaltung“

Staatssekretär übergibt in Mainz 15 E-Fahrzeuge / Landesforsten Rheinland-Pfalz will bereits 2025 klimaneutral sein. „Landesforsten Rheinland-Pfalz treibt den Klimaschutz ambitioniert voran. Mit dem Ziel, die Forstverwaltung bereits bis 2025 bilanziell klimaneutral umzusetzen, sendet Landesforsten ein positives Signal, das über die gesamte Landesverwaltung hinausstrahlt. Deshalb freue ich mich sehr, heute hier weitere 15 E-Fahrzeuge an den Landesbetrieb zu übergeben“, sagte Staatssekretär Dr. Erwin Manz bei der Übergabe der Fahrzeuge in einem Autohaus in Mainz. Mit den 15 neuen VW ID.4 steigt die Zahl der E-Fahrzeuge im Landesbetrieb Landesforsten auf 43. Insgesamt umfasst die Fahrzeugflotte von Landesforsten rund 320 Fahrzeuge. Bis zum Ende des Jahres sollen - wenn möglich - noch weitere rund 30 E-Fahrzeuge beschafft werden. Aufgrund des Ukraine Krieges und der damit verbundenen Lieferengpässe kann es allerdings zu Verzögerungen kommen. Darüber hinaus gibt es noch nicht für alle Einsatzbereiche in der Waldwirtschaft ein passendes E-Fahrzeug. Insbesondere für den Einsatz von Forstwirtinnen und Forstwirten ist der Umstieg auf E-Fahrzeuge eine Herausforderung. „In Anbetracht der schnellen Entwicklung in den vergangenen Jahren wird es hoffentlich auch für diesen Bereich bald elektrische Alternativen geben“, erklärte Staatssekretär Manz. „Abgestorbene Bäume mahnen uns Tag täglich, dass wir beim Klimaschutz schneller handeln müssen. Darüber hinaus wird durch den Krieg in der Ukraine uns leider sehr dramatisch vor Augen geführt, dass ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Diversifizierung unserer Energieversorgung und eine geringere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch einen Beitrag zum Frieden in Europa leistet. Mit der schrittweisen Umstellung der Fahrzeugflotte von Landesforsten auf E-Fahrzeuge leistet der Landesbetrieb somit einen wichtigen Beitrag zur Energieunabhängigkeit und zum Klimaschutz“ sagte der Staatssekretär Manz weiter. Die Elektrofahrzeuge werden künftig mit klimafreundlicher Sonnenenergie aus eigenen PV-Anlagen versorgt. Das Ziel bis 2025: den Stromertrag der rund 50 Liegenschaften und rund 320 Fahrzeuge von Landesforsten Rheinland-Pfalz bilanziell durch die PV-Anlagen zu decken. „Klimaschutz hört nicht am Waldrand auf. Deshalb danke ich den rheinland-pfälzischen Forstleuten für ihren konsequenten Einsatz für die Energiewende und den Klimaschutz“, so der Staatssekretär. Hintergrund zur klimaneutralen Forstverwaltung Die rheinland-pfälzische Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, die bilanzielle Klimaneutralität bereits bis 2025 zu erreichen. Dafür investiert Landesforsten in PV-Anlagen, Holz-Solar-Carports, Heizungsanlagen auf Biomassebasis und E-Fahrzeuge. Für die Bilanz wird der Klimaschutzeffekt des Waldes, der Holzprodukte und der Windenergie im Wald nicht berücksichtigt. Daher setzt Landesforsten auf einen schrittweisen Umstieg auf Elektromobilität sowie den Ausbau von Photovoltaik. Insgesamt soll die Fahrzeugflotte, die zum Großteil aus Nutzfahrzeugen des praktischen Forstbetriebs besteht, nach und nach auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Den Strom für die Fahrzeuge sollen PV-Anlagen auf bereits vorhandenen Dachflächen von Dienstgebäuden und von Holz-Solar-Carports liefern. Zudem wird derzeit eine flächendeckende, einheitliche und intelligente Ladeinfrastruktur aufgebaut.

BfN-Schriften 643 - Auswirkungen von WEA auf die akustische Aktivität ausgewählter Waldvogelarten

Angesichts der aktuellen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden für den Ausbau der Windenergienutzung an Land in verstärktem Maße auch Waldflächen herangezogen, insbesondere in den waldreichen Bundesländern. Zur Bewältigung der Anforderungen von Artenschutz und Eingriffsregelung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren sind Kenntnisse zu Störwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf Waldvögel erforderlich, die bislang jedoch noch weitgehend fehlen. Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Forschungsvorhaben einen wesentlichen Kenntnisgewinn über Störwirkungen und Verdrängungseffekte in Bezug auf bestimmte Waldvogelarten liefern. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses für betroffene Arten leisten und das Risiko von erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des europäischen Arten- und Gebietsschutzes sowie der Eingriffsregelung minimieren. Ziel ist die qualitative und quantitative Erhöhung der Datenlage, um hinreichend belastbare Aussagen treffen zu können. Diese wiederum sollen die Basis für die Erarbeitung naturschutzfachlicher Handlungs-hinweise in Bezug auf störungsempfindliche Waldvogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bilden.

Volksbegehren zur Windkraft in Brandenburg gescheitert

Das Volksbegehren zur Beschränkung der Windkraftanlagen in Brandenburg ist gescheitert. Am 6. Juli 2016 endete die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald einsetzt. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper gab bekannt, dass sich insgesamt 47.172 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,25 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.902 Eintragungen ungültig. Somit haben 45.270 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. Um den Landtag zur Auseinandersetzung mit dem Anliegen zu zwingen, wären 80.000 Unterstützer nötig gewesen, die Marke wurde also weit verfehlt.

Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen im Wald hinsichtlich der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen

In Erweiterung bisheriger Untersuchungsansätze, insbesondere der Arbeiten von REICHENBACH et al. (2015), soll die Untersuchung etwaiger Stör- und Vertreibungseffekte auf ausgewählte Waldvogelarten vorrangig durch eine automatisierte akustische Erfassung erfolgen, die in größerem Umfang quantitative akustische Daten im Rahmen eines systematischen Impact-Gradient-Designs erhebt, ergänzt durch eine vertiefte Kartierung von Neststandorten. Dieser innovative Ansatz beruht auf einer technischen Eigenentwicklung, deren grundsätzliche Eignung bereits getestet wurde. Im Rahmen des hier geplanten Vorhabens bedarf es jedoch eines ersten Erprobungs- und Optimierungsjahres, um diese Methode weiter auszubauen und an die spezifischen Anforderungen der Untersuchung anzupassen. Auf dieser Basis sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung wird das geplante Vorhaben in fünf Arbeitspakete aufgeteilt: 1 Ermittlung, Fortschreibung und Einbeziehung des aktuellen Kenntnisstandes zur spezifischen Betroffenheit von Vögeln durch Windenergieanlagen im Wald, 2. Erprobung und Optimierung der einzusetzenden Technik zur akustischen Erfassung sowie der weiteren Methodik im ersten Untersuchungsjahr, 3. Durchführung und Auswertung zweijähriger Felduntersuchungen, 4. Entwicklung naturschutzfachlicher Handlungshinweise für störungsempfindliche Vogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald, 5. Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes für den weiteren Forschungsbedarf, insbesondere für die Arten Ziegenmelker und Mäusebussard.

Betriebsmonitoring von Windenergieanlagen im Wald – Auswirkungen auf die Avifauna

Wälder sind Lebensraum für viele Vogelarten. Im Zuge der Energiewende werden Wälder zunehmend als Standorte für Windenergieanlagen genutzt. Der vom Betrieb der Anlagen ausgehende Lärm und/oder die Rotationsbewegungen können sich störend auf Waldvogelarten auswirken. Inwieweit in Waldbereichen nahe von Windparks ein Meideverhalten dieser Arten vorliegt, wurde an mehreren Windparks wissenschaftlich untersucht. Dabei wurden neue technische Verfahren genutzt.

Spiegel: Windenergie im Wald ist von besonderer Bedeutung für die Energiewende

Rheinland-Pfalz im Ländervergleich weiterhin an der Spitze / Mehr als die Hälfte der 2020 in Betrieb genommenen Windenergieanlagen stehen im Wald. „Die Energiewende schützt langfristig unsere Wälder, da Erneuerbare Energien bei der Erzeugung kein klimaschädliches CO2 ausstoßen. Deshalb ist es wichtig, auch im Wald mehr Windenergieanlagen zu errichten. Ich bin froh, dass wir in Rheinland-Pfalz unsere Spitzenposition im Ländervergleich zur Windenergie im Wald behaupten und damit den Kampf gegen den Klimawandel vorantreiben“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel anlässlich des aktuellen Berichts der Fachagentur Windenergie an Land. Im Jahr 2020 wurden mit 15 neuen Anlagen mehr als die Hälfte der neuen Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz auf Waldflächen in Betrieb genommen (58 Prozent). Damit ist Rheinland-Pfalz weiterhin das Bundesland mit den meisten Windenergieanlagen im Wald. Jedes vierte Windrad im Land drehte sich letztes Jahr im Forst. Von den im Wald installierten Windrädern stehen 84 Prozent auf kommunalen Flächen und bieten so eine gute Einnahmequelle für die Gemeinden und für die Zukunft der nachfolgenden Generationen – sie ermöglichen beispielsweise die Finanzierung einer Kita oder eines neuen Spielplatzes. „Die Klimaziele des Landes sind mit Aufforstung allein nicht zu erreichen. Deshalb ist die effiziente und naturverträgliche Nutzung von Windenergie im Wald notwendig: durch den erneuerbaren Strom einer Windenergieanlage können im Vergleich zur gleichen Menge Braunkohlestrom jährlich rund 4.500 Tonnen CO2 vermieden werden. Dabei sind die Emissionen für den Bau der Anlage bereits berücksichtigt. Zum Vergleich: Der Klimaschutzbeitrag von einem Hektar Wald beläuft sich in Rheinland-Pfalz auf rund 10,4 Tonnen CO2. Dementsprechend können alle Windenergieanlagen in den rheinland-pfälzischen Wäldern – insgesamt 467 – so viel CO2 einsparen wie eine Fläche von etwa 200.000 Hektar Wald. „Die dramatische Situation in unseren Wäldern macht die Auswirkungen des Klimawandels sichtbar. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir die Windenergienutzung im Land mindestens verdoppeln. Der Vorteil von Windenergie im Wald: Die Standorte sind oft fernab von Wohngebieten und auf Flächen, an denen der Wind besonders stark weht. Sie bieten häufig beste Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Windenergieanlagen. Das wollen wir weiterhin sinnvoll und naturverträglich nutzen und mit der Windenergie im Wald die Energiewende vorantreiben sowie dem Waldsterben etwas entgegensetzen“, so Spiegel abschließend. Hintergrund: Die Fachagentur Windenergie an Land veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Windenergie im Wald. Rheinland-Pfalz ist, wie bereits im vorigen Jahr, weiterhin führend beim Ausbau und der Nutzung von Windenergieanlagen auf Waldflächen. Mit 840.000 Hektar sind 42 Prozent der gesamten Landesfläche in Rheinland-Pfalz Waldgebiet. Annähernd die Hälfte des Waldes (46 Prozent) sind im Besitz von Städten und Gemeinden, ein gutes Viertel (26 Prozent) ist im Besitz des Landes. Ende 2020 waren in Rheinland-Pfalz 467 Windturbinen auf Waldflächen in der Eifel, im Hunsrück, im Westerwald und im Taunus mit einer Gesamtleistung von 1.233 MW in Betrieb: 15 mehr als noch im Vorjahr. Jedes vierte Windrad beziehungsweise 33 Prozent der installierten Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz drehte sich Ende letzten Jahres im Forst. Dass sich der Ausbau von Windenergie im Wald rentiert, zeigt unter anderem der Rhein-Hunsrück-Kreis. Dieser wurde als erster Landkreis in Deutschland bilanziell CO2-neutral. Zuvor eine der strukturschwächsten Regionen, haben die dortigen Gemeinden mittlerweile die landesweit geringste kommunale Verschuldung. Die Einnahmen allein aus dem Betrieb der Erneuerbaren Energien-Anlagen von rund 50 Mio. Euro jährlich dienen der Erhöhung von Lebensqualität, sozialen Zwecken sowie zur Förderung weiterer Investitionen in Klimaschutz-Maßnahmen wie Biomasse-Vergärungsanlagen, moderne Nahwärmenetze mit Solarthermie oder effiziente Kläranlagen. Und: inmitten von Windparks ist die Geierlay-Hängebrücke eine Attraktion.

Spiegel: „Landesforsten geht vorbildlichen ersten Schritt in Richtung klimaneutrale Verwaltung“

Ministerin weiht ersten Holz-Solarcarport am Forstamt Trier ein / Landesforsten Rheinland-Pfalz will bereits 2025 klimaneutral sein. „Landesforsten Rheinland-Pfalz treibt den Klimaschutz ambitioniert und in vorbildlicher Weise voran. Die neue Zielsetzung, die Forstverwaltung bereits bis 2025 bilanziell klimaneutral umzusetzen, sendet ein positives Signal für die gesamte Landesverwaltung. Deshalb freue ich mich sehr, heute den ersten Holz-Solarcarport hier am Forstamt Trier einzuweihen, mit dem ein erster zentraler Schritt in Richtung Klimaneutralität gegangen wird“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel bei ihrem Besuch am Forstamt Trier. Die Hochschule Trier hat den Prototyp für den Holz-Solarcarport entwickelt. Das Forstamt Trier nutzt das Modell und deckt mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Carport-Dach künftig seinen gesamten bilanziellen Jahresbedarf an Strom. Das Besondere: das verbaute Holz stammt größtenteils aus heimischen Wäldern, ist FSC®-zertifiziert und speichert dauerhaft rund 15 Tonnen CO2. „Der Holz-Solarcarport verbindet regionale Wertschöpfung mit innovativem Holzbau. Dank der CO2-Speicherung im Holz können die Vorteile des nachhaltigen Rohstoffs Holz maximal ausgeschöpft werden. Zeitgleich bietet der Carport einen zusätzlichen temporären Trockenarbeitsplatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forstamtes Trier. Neben dem neuen Carport hat das Forstamt auch noch weitere Bestandsdächer mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet, um auch die bereits vorhandenen Dachflächen für die Stromproduktion auszuschöpfen“, berichtete Spiegel weiter. So können die ersten Elektrofahrzeuge des Forstamtes künftig mit klimafreundlicher Sonnenenergie vom Solarcarport versorgt werden. Das Ziel bis 2025: den Stromertrag der rund 50 Liegenschaften und rund 300 Fahrzeuge von Landesforsten Rheinland-Pfalz bilanziell durch landeseigene PV-Anlagen zu decken. „Klimaschutz hört nicht am Waldrand auf. Deshalb danke ich den rheinland-pfälzischen Forstleuten und insbesondere dem Forstamt Trier für ihren konsequenten Einsatz für den Klimaschutz“, so die Ministerin abschließend. Hintergrund zur klimaneutralen Forstverwaltung: Die rheinland-pfälzische Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, die bilanzielle Klimaneutralität bereits bis 2025 zu erreichen. Dafür investiert Landesforsten allein in den nächsten zwei Jahren rund zwei Millionen Euro in Solar-Carports, PV-Anlagen und E-Fahrzeuge. Für die Bilanz soll der Klimaschutzeffekt des Waldes, der Holzprodukte und der Windenergie im Wald nicht berücksichtigt werden. Daher setzt Landesforsten auf einen schrittweisen Umstieg auf Elektromobilität sowie den Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen. Insgesamt sollen allein rund 6.000 m² PV-Anlagen auf bereits vorhandenen Dachflächen von Dienstgebäuden errichtet werden. Auch die Fahrzeugflotte, die zum Großteil aus Nutzfahrzeugen des praktischen Forstbetriebs besteht, soll schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Noch gibt es nicht für alle Einsatzbereiche geeignete E-Fahrzeuge. Der Anteil von E-Fahrzeugen soll aber noch in diesem Jahr rund zehn Prozent betragen. Zudem werden alte fossile Heizungsanlagen gegen Pellet-Heizungen ausgetauscht.

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