Zone 0 umfasst im wesentlichen Grünland, Äcker, Wälder, Rieselfelder und in Einzelfällen auch sehr locker bebaute Gebiete mit hohem Vegetationsanteil, zumeist außerhalb des Stadtgebietes. Einen Schwerpunkt bilden die offenen Heide- und Grünlandflächen westlich der Linie Hennigsdorf-Potsdam. Aber auch Bereiche innerhalb der stadtrandnahen Wälder Berlins, wie tiefgelegene Lichtungen oder Moore (Barssee, Pechsee und Teufelsbruch), liegen in dieser Zone. Die nächtliche Abkühlung ist als sehr hoch, in den Waldgebieten als hoch einzustufen, ebenso auch die Frosthäufigkeit. Dagegen gilt die Schwülewahrscheinlichkeit fast ausnahmslos als gering. Tiefgelegene Bereiche der Döberitzer Heide sowie die Teufelsbruch-Wiesen östlich von Schönwalde stellen auffällige geländeklimatische Extremlagen dar (Zone 0*) ; hier sind nächtliche Abkühlung und Frosthäufigkeit besonders hoch. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit ist in den geschlossenen Waldgebieten tags und nachts sehr hoch. Das gilt auch für die locker bebauten, aber stark durchgrünten Wohngebiete. Auf Grünland und Äckern ist die Windreduzierung tags mäßig bis gering und nachts mäßig. Die Ausbildung von stärkeren Bodeninversionen in Strahlungsnächten verringert jedoch die Windgeschwindigkeit und damit auch die Belüftung beträchtlich. Zone 1 war in der ersten Ausgabe dieser Karte die Zone, von der angenommen wurde, dass sie die Freilandverhältnisse widerspiegelte. Tatsächlich zeigten aber die Einbeziehung des Umlandes, dass dort noch deutlich niedrigere Temperaturmittel bzw. -minima sowie höhere Tagesamplituden der Temperatur vorkommen. Deshalb muss nun davon ausgegangen werden, dass auch die in Zone 1 liegenden Bereiche sehr gering von der Stadt beeinflusst werden. Es handelt sich im wesentlichen um die ausgedehnten, in Stadtrandnähe gelegenen Waldgebiete, große – meist innenstadtferne – Grünanlagen sowie um einen großen Teil der im Umland gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen und um größere, locker bebaute Siedlungen außerhalb von Berlin. Einzelne ausgedehnte Freiräume am Innenstadtrand wie das Südgelände, der Volkspark Prenzlauer Berg, die Jungfernheide sowie die Forst- und Kleingartenflächen im Bereich Königsheide weisen ebenfalls die Charakteristika der Zone 1 auf. Hier sind nächtliche Abkühlung und Frosthäufigkeit im allgemeinen hoch, in den Waldgebieten eher mäßig. Die Schwülegefährdung ist in den meisten Bereichen dieser Zone sehr gering. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit ist im Bereich dichterer Vegetationsstrukturen Tag und Nacht als sehr hoch einzustufen. Vor allem emittentennahe innerstädtische Parkanlagen gelten daher als äußerst immissionsgefährdet. Landwirtschaftlich genutzte Flächen weisen am Tage höhere und in der Nacht mittlere Windgeschwindigkeiten auf, wobei in austauscharmen Strahlungsnächten hier durch Kaltluftbildung eine Stabilisierung der bodennahen Luftschicht eintritt. Zone 2 weist hauptsächlich die stadtrandtypischen Nutzungen wie lockere Bebauung und Kleingärten auf, etwa die umfangreichen Neubaukomplexe Karow-Nord und Buchholz. Daneben umfasst sie große innerstädtische oder innenstadtnahe Freiraumkomplexe bzw. Teile davon, z. B. Flughafen Tempelhof, Hasenheide, Friedhöfe Bergmannstraße Südgelände in seinen äußeren Bereichen, Friedhof Bergstraße, Insulaner den zentralen Teil des Großen Tiergarten. Ebenfalls der Zone 2 zugeordnet wurden alle ausgedehnten Gewässer; allerdings konnten aus messtechnischen Gründen nur die Gewässerufer für eine direkte Erfassung der Klimaparameter genutzt werden. Größere horizontale Gradienten sind jedoch über den Gewässern selbst nicht zu erwarten. Zone 2 zeichnet sich durch eine mäßige nächtliche Abkühlung und Frostgefährdung aus. Einige Gebiete befinden sich im Bereich sehr geringer, die meisten aber im Bereich mäßiger Schwülegefährdung. Entsprechend den vorhandenen Vegetations- und Bebauungsstrukturen werden die Windgeschwindigkeiten ganztägig stark bis mäßig reduziert. Große Wasserflächen sowie Kuppenlagen sind hingegen sehr gut belüftet und daher auch weniger immissionsgefährdet. Zone 3 umfasst einen großen Teil des Innenstadtrandes, Gebiete am Stadtrand mit stärker verdichteter Bebauung sowie in der Regel auch die stadtrandnahen Hochhaussiedlungen. Im Innenstadtgebiet selbst sind zum einen kleinere Park- und Brachflächen, aber auch die Randbereiche der in Klimazone 2 beschriebenen größeren Grünnutzungen hier einzuordnen. Die nächtliche Abkühlung und die Anzahl der Frosttage in dieser Zone sind gering. Die Schwülewahrscheinlichkeit ist bis auf wenige Gebiete, wo sie als sehr gering (Bereich Olympiastadion, nordwestlich Wuhlheide) bzw. hoch (z. B. Haselhorst, Industriegebiet Tegel, Altstadt Köpenick) einzustufen ist, nur mäßig. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit reicht tags und nachts je nach Bau- und Vegetationsstruktur von mäßig bis gering. Während kleinere Grünflächen schlechter belüftet sind, kommt es über Stadtbrachen am Tage zu höheren Windgeschwindigkeiten und in den Nachtstunden je nach Stabilisierungsgrad der bodennahen Luftschicht zu stärkeren Reduzierungen. Gewerbe- und Industriegebiete mit einem hohen Anteil unbebauter Flächen sowie Bahnflächen sind ganztägig relativ gut belüftet. Im Bereich von Hochhaussiedlungen muss sogar mit stärkeren Windbelastungen gerechnet werden. Zone 4 umfasst nahezu ausschließlich die hochverdichtete Innenstadt sowie dicht bebaute und stark versiegelte industriell genutzte Bereiche außerhalb der Innenstadt (z. B. Industriegebiet Spreetal in Spandau). Analog zu den Aussagen der übrigen aktualisierten Klimakarten muss auch in dieser Karte der Bereich der stärksten innerstädtischen Veränderung nunmehr als geschlossener Ring dargestellt werden. Die bisherigen Unterbrechungen im Zuge der Verbindungen vom Gleisdreieck zum Humboldthafen sowie nördlich des Großen Tiergarten sind als Folge der Baumaßnahmen nicht mehr nachzuweisen. Im Süden bilden in etwa der Landwehrkanal, im Osten die Ebertstraße und im Norden der Moabiter Werder die Grenze der vom Großen Tiergarten günstig beeinflussten Zone 3. Die nächtliche Abkühlung und die Anzahl der Frosttage ist sehr gering. Dagegen muss die Schwülegefährdung im größten Teil von Zone 4 als hoch eingestuft werden. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit kann tagsüber als mäßig bis gering eingeschätzt werden. In den Nachtstunden verspätet sich zumindest die übliche Windabschwächung, da in den Straßenzügen eine geringere Neigung zur Stabilisierung der bodennahen Luftschicht besteht. Windverstärkungen sind im allgemeinen auf die Kanalisierung in den Straßenzügen zurückzuführen. Jedoch bedeutet dies keine Verbesserung des Luftaustausches, da eine Anbindung an höhere Luftschichten oder an das Umland nur unzureichend vorhanden ist. Die Immissionsgefährdung – vor allem innerhalb der geschlossenen Bebauungstrukturen – muss durch die unzureichende Be- und Entlüftung als sehr hoch eingestuft werden.
Baumpflanzungen an innerstädtischen Standorten sind häufig gleichbedeutend mit Stress für die gepflanzten Gehölze. Zu kleine Baumscheiben, unzureichende Entwicklungsmöglichkeiten sowohl unter- als auch oberirdisch, Trockenstress, Rückstrahlwärme durch Asphalt und Gebäude, eine stärkere Aufheizung während der Sommermonate, Immissionen durch Verkehr und Industrie, aber auch häufig in der Folge Schädlingsbefall, sind nur ein Teil der Faktoren, die das Leben eines Baumes in der Stadt erschweren. Gerade an viel befahrenen Straßen können sich diese Faktoren potenzieren. Die bisher vielfach an der Straße gepflanzten Baumarten wie z. B. Ahorn, Kastanie, Linde oder auch die als besonders Stadtklima tolerante Platane stehen zunehmend in der Diskussion. Der Auswahl geeigneter Gehölze für Pflanzvorhaben im urbanen Raum, im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes, kommt eine große Bedeutung zu. Ziel muss es sein, das Gehölzsortiment durch geeignete Arten und Sorten mit entsprechender Klimatoleranz zu ergänzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um heimische oder fremdländische Arten handelt. Für die Verwendung in unseren Breiten müssen diese Baumarten und -sorten sowohl heiße, trockene Sommer unbeschadet überstehen können als auch eine ausreichende Winterhärte aufweisen. Seit geraumer Zeit wird hinsichtlich der Verwendung neuer Baumarten und -sorten für den innerstädtischen Bereich geforscht. So wurde z. B. mit der KLAM von der Technischen Universität Dresden/Tharandt ein Instrument für Planer entwickelt, das die Einsatzmöglichkeiten ausgewählter Gehölze hinsichtlich ihrer Trockentoleranz und Winterhärte anschaulich beschreibt (Roloff, A., 2013: Bäume in der Stadt, Eugen Ulmer KG, Stuttgart (Hohenheim), S. 168 – 186). Straßenbaumtests der Deutschen GALK geben Hilfestellung durch praxisnahe Bewertungen und Beschreibungen der bereits verwendeten Gehölze an der Straße: Straßenbaumtest 1 / Straßenbaumtest 2 . Darüber hinaus hat sich deutschlandweit das Forschungsnetzwerk “Klimawandel und Baumsortimente der Zukunft” gebildet, dem derzeit vier Partner angehören (Humboldt-Universität zu Berlin (Lebenswissenschaftliche Fakultät, Fachgebiet Urbane Pflanzenökophysiologie), Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Zentrum für Gartenbau und Technik Quedlinburg)). Die Prüfung der Klimatoleranz von Baumarten erfolgt in möglichst vielen unterschiedlichen Klimabereichen. Dadurch soll eine für ganz Deutschland gültige Aussage getroffen bzw. Differenzierungen zur Eignung einer Art oder Sorte als Straßenbaum gefunden werden (Fellhölter, G.; Schreiner, M.; Zander; Ulrichs, C., 2014: Stresstest an Straßenbäumen in Berlin-Neukölln, ProBaum 02/2015, S. 22-24). Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt Neukölln , dem Pflanzenschutzamt Berlin und der Humboldt Universität zu Berlin wurde im Frühjahr 2014 einen Freilandversuch unter Bedingungen eines typischen Straßenbaumstandortes auf den Weg gebracht. Die Neue Späthstraße erfüllt hierbei fast sämtliche Kriterien eines extremen Stressstandortes für Straßenbäume – starke Windbelastung, Gefälle des Pflanzstreifens, keine Beschattung, ein vierspuriger mit mehr als 40.000 Fahrzeuge pro Tag befahrener Autobahnzubringer und den damit verbundenen Abgasimmissionen (Abb. 1) sowie, trotz differenzierten Winterdienstes, eine hohe Belastung mit Auftausalz Bei der Zum Einsatz kamen die Japanische Zelkove ( Zelkova serrata ), die Kobushi-Magnolie ( Magnolia kobus ), die Ungarische Eiche ( Quercus frainetto ), die Italienische Erle ( Alnus cordata ), die Rotesche ( Fraxinus pennsylvanica ) sowie der Kegel-Feldahorn Acer campestre ‘Elsrjik’). Gepflanzt wurden je Baumart sechs Bäume (Abb. 2-3). Die Auswahl der Baumarten erfolgte unter Berücksichtigung des ober- und unterirdischen Entwicklungspotenzials, Schnittverträglichkeit der Gehölze und phytopathologischer Aspekte. Die eingesetzten Versuchsbäume wurden im Vorfeld auf einer Versuchsfläche der Baumschule Lorberg in Kleinziethen im Rahmen eines INKA BB Projekts drei Jahre kultiviert. Da aufgrund der begrenzten Standortbedingungen nur Platz für 30 Pflanzungen vorhanden war, wurden sechs Herzblättrige Erlen ( Alnus cordata ) den weiteren Straßenverlauf folgend in den Mittelstreifen der Blaschkoallee gepflanzt (Abb. 4). Unter Berücksichtigung der Standortverhältnisse werden die Bäume regelmäßig bonitiert und in ihrer Entwicklung dokumentiert. Hierbei werden z. B. Parameter zur Phänologie (Austrieb, Fruchtbildung, Laubfärbung, Laubfall), das Auftreten möglicher Schädlinge und Krankheiten, abiotische Schäden durch Frost und Trockenheit, aber auch Stammzuwächse sowie der allgemeine Eindruck erfasst. Neben der Sichtung der Bäume zur Etablierung an diesem Standort werden im Rahmen der Pflanzung noch weitere Fragestellungen bearbeitet. So werden bei den Bäumen auch den Einsatz von Mykorrhiza im Hinblick auf deren Etablierung und Nutzen für die Gehölze sowie ein Bodenhilfsstoff, der u. a. die Wasserverfügbarkeit für die Bäume, gerade unter Trockenperioden verbessern soll, getestet. Darüber hinaus werden hinsichtlich der Belastung mit Auftausalz an den Standorten Bodenproben sowie Blattproben entnommen. Ein zentraler Punkt der Versuchspflanzung beschäftigt sich mit dem Thema Eintrag von Auftausalz in die Baumscheibe und der damit verbundenen Schädigungen für die Gehölze. Hierzu wird während der Wintermonate ein temporärer Salzschirm beidseitig der Straße errichtet, der die jungen Wurzeln vor direkten Beeinträchtigungen des Streusalzeintrages schützen soll (Abb. 5). Ebenso soll der Salzschirm die Anreicherung von Natriumchlorid im Wurzelraum der Bäume verhindern und die damit verbundene Aufnahme durch das Gehölz. Erste Ergebnisse zu den genannten Punkten liegen nach Ablauf der Entwicklungspflege im Herbst 2017 vor, wurden entsprechend ausgewertet und veröffentlicht. Die Versuchspflanzung wird auch in den nächsten Jahren weiterhin in ihrer Entwicklung vom Pflanzenschutzamt begleitet.
Die Firma NeuenkirchenWind GmbH & Co. KG, Scholien 6, 21763 Neuenkirchen hat mit Antrag vom 28.02.2020 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 mit einer Leistung von 4,8 MW sowie den Rückbau dreier Bestandsanlagen vom Typ AN Bonus mit einer Leistung von je 1 MW (Repowering-Vorhaben) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven als zuständige Genehmigungsbehörde, beantragt. Die Windenergieanlage hat eine Nabenhöhe von 84,40m, einen Rotordurchmesser von 135,00 m bei einer Gesamthöhe von 151,40 m (jeweils unter Windlast). Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standort geplant: „WEA 1“ – Gemarkung Neuenkirchen, Flur 17, Flurstück 74/1. Im Zuge des Repoweringvorhabens zurückgebaut werden drei Bestands-Windenergieanlagen (genehmigt unter Az.: B 2181/1998): „WEA B3“ – Gemarkung Neuenkirchen, Flur 17, Flurstück 69, „WEA B4“ – Gemarkung Neuenkirchen, Flur 17, Flurstück 74/1, „WEA B5“ – Gemarkung Neuenkirchen, Flur 17, Flurstück 66/2. Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlage sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant: Eine Kranstellfläche, Kabelverlegung, Wegebau zu der WEA (Neuanlage und Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur) incl. Wegetrichter und temporärer Lager- und Logistikflächen sowie naturschutzfachlich erforderlicher Kompensationsflächen. Die Zuwegung erfolgt über die Kreisstraße K15, Stichweg "Brünninghemm" über die Flurstücke 84/1, 94 und 72/5 der Flur 17 Gemarkung Neuenkirchen. Die beantragte WEA tritt kumulierend zu den errichteten und verbleidenden 3 WEA'n in der Gemarkung Neuenkirchen im Windpark Neuenkirchen im Sinne v. § 11 UVPG hinzu. Auf eine UVP-Vorprüfung wurde entspr. § 7 Abs. 3 UVPG verzichtet, da die Antragstellerin die Umweltverträglichkeitsprüfung freiwillig beantragt. Das Genehmigungsverfahren für die beantragte WEA wird daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zusammen mit den Antragsunterlagen wird der für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendige UVP-Bericht nach § 4e der 9. BImSchV ebenfalls mit öffentlich ausgelegt.
Windverhältnisse in Ballungsgebieten Eine wesentliche Bedeutung für die lufthygienischen Verhältnisse und das Klima einer Region haben die bodennahen Luftaustauschprozesse. Ein Maß für den Luftaustausch stellt die Windgeschwindigkeit dar. Sie beschreibt die Strömungsgeschwindigkeit, mit der gleichzeitig zum Ausdruck kommt, daß die Atmosphäre Luftmassen heranführt bzw. abtransportiert. Innerhalb von bebauten Bereichen ist gegenüber dem freien Umland mit einer Verminderung der Windgeschwindigkeit in Bodennähe um durchschnittlich 20 – 30 % zu rechnen. Bei gleichzeitiger Erhöhung der bioklimatischen und lufthygienischen Belastung ist somit die Zufuhr unbelasteter Luftmassen auf der einen Seite sowie die Verwirbelung, Verdünnung und der Abtransport dieser belasteten Luft auf der anderen Seite häufig nicht mehr gewährleistet. In direkter Umgebung einzelner Baustrukturen und im Straßenbereich kann es jedoch zu so starken Erhöhungen der Windgeschwindigkeit durch Böen und Windkanalisierungen kommen, daß unangenehme Wirkungen auf Menschen (Windbelastung, Staubaufwirbelung, Augenreizung etc.) verursacht werden können. Bestimmt wird der Wind als vektorielle Größe über seine Richtung und Geschwindigkeit . Die kontinuierliche Messung des Windes erfolgt nach internationaler Absprache (World Meteorological Organisation 1983) an festen, möglichst ungestörten Stationen in einer Höhe von 10 m über dem Erdboden. Das vertikale Profil der Windgeschwindigkeit wird entscheidend von der jeweiligen Bodenrauhigkeit bestimmt (vgl. Abb. 1). Als weitere Einflussfaktoren können besonders in austauscharmen Strahlungsnächten mit geringem Bewölkungsgrad durch reliefbedingte Kaltluftabflüsse oder in Stadtgebieten auch durch Flurwindeffekte eigene Windsysteme aufgebaut werden. Die durch die starke Erwärmung der Stadt aufsteigenden Luftmassen bewirken ein Nachströmen kühlerer Luft aus dem Umland. Flurwindeffekte können aber nur dann innerstädtisch wirksam werden, wenn vom Stadtzentrum ausgehend Luftleitbahnen oder zumindest durchlässige Baustrukturen bis an die städtische Peripherie vorhanden sind. Für sehr große Ballungsgebiete wie Berlin spielen die Flurwindeffekte vor allem eine Rolle im Nahbereich geeigneter kaltluftproduzierender Flächen an der Stadtperipherie, aber auch bei Grünflächen in innerstädtischer Lage. Der Nachweis solcher Flurwinde ist sehr aufwendig und für Berlin bisher lediglich im Modell simuliert worden (vgl. Wagner 1993 und Karte 04.07, SenStadtUm 1993). Windrichtung und Geschwindigkeit In Berlin liegen für verschiedene Wind-Messstationen z. T. langjährige Messreihen der horizontalen Windverhältnisse vor. Die meteorologische Station auf dem Flugfeld Tempelhof gibt im Vergleich aller Stationen die ungestörtesten und für den regionalen Maßstab repräsentativsten Windgeschwindigkeiten wieder (vgl. SenStadtUm 1994). Im regionalen Maßstab werden die Windverhältnisse Berlins durch die Lage im Übergangsbereich zwischen kontinental und mehr ozeanisch geprägtem Klima bestimmt – West- bis Nordwestwinde entsprechen der ozeanischen Komponente mit zumeist wenig schadstoffbelasteter Meeresluft, Ost- bis Südostwinde der kontinentalen Komponente mit geringeren Windgeschwindigkeiten und vor allem im Winter erhöhter Schadstoffkonzentration (vgl. Abb. 2 und 3). Innerhalb des Stadtgebietes jedoch beeinflussen auch kleinräumige Faktoren, wie Temperatur- und Druckunterschiede zwischen verschiedenen Stadtstrukturen, die Windströmungen. Die Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen für den Berliner Raum ist sowohl für Tages- als auch für Nachtstunden repräsentativ (vgl. Abb. 2). Die häufigste Windrichtung ist West mit 21 % aller Stunden, gefolgt von Südwest mit 16 %. Bei beiden Windrichtungen treten Windgeschwindigkeiten > 4 m/s am häufigsten auf. Nord und Nordost sind als Windrichtungen am wenigsten vertreten. Die mittlere Windgeschwindigkeit (über das Jahr gemittelt) ist bei den häufigsten Windrichtungen (West und Südwest) am größten (vgl. Abb. 3). Winde aus Südosten weisen im Mittel die geringsten Windgeschwindigkeiten auf. Der Jahresgang der Windgeschwindigkeit hat ein Maximum im Winterhalbjahr und ein Minimum in den Sommermonaten. Immissionsklimatologisch ungünstige Wetterlagen mit Windgeschwindigkeiten < 2 m/s bzw. Windstillen werden mit einem Anteil von 18 % registriert. Im Winter ist die Häufigkeitsverteilung wie erwähnt zu höheren Geschwindigkeitswerten hin verschoben. Danach ist der offene Messstandort Flughafen Tempelhof weder insgesamt noch während der Wintermonate als immissionsklimatologisch ungünstiger Standort einzustufen. Verteilung der Windrichtung Ein Vergleich langjähriger Messreihen von vier Stationen in Berlin (Ostkreuz, Buch), Potsdam und Schönefeld zur Windrichtungsverteilung zeigt für alle Messorte ebenfalls ein ausgeprägtes Vorkommen von West- bis Südwest-Winden (vgl. Abb. 4). Für die langjährige Berliner Bezugsstation Dahlem werden Windrosen zusätzlich für die Halbjahreszeiträume Sommer (Mai – Oktober) und Winter (November – April) dargestellt (vgl. Abb. 5). Die Windrosen in Abbildung 5 zeigen ebenfalls, allerdings jahreszeitlich unterschiedlich stark ausgeprägt, die genannten Verteilungen. Dabei fällt auf, dass besonders die übrigen Windrichtungen bei allen Stationen unterschiedlich stark vertreten sind. Die Ursache für diese Abweichungen liegt in der jeweils spezifischen Umgebung der Messstationen. Eine ähnliche Heterogenität der Messergebnisse zeigen auch Karten der bodennahen Windrichtung (Karten 04.03.3 und 04.03.4, SenStadtUm 1985). Danach gelten die dargestellten Windrichtungen nur für den jeweiligen Messort, anders als bei den Windgeschwindigkeiten sind die Aussagen innerhalb vergleichbarer Stadtstrukturen nicht übertragbar.
Die Avacon Netz GmbH hat im Wege der Verkehrs- und Versorgungssicherheit auf Grundlage eines Eislastertüchtigungskonzeptes höhere Eis- und Windlasten bei der 110-kV-Leitung Westerstede – Zwischenahn zugrunde gelegt, um die Standsicherheit von Abspannmasten zu verbessern. Es ist vorgesehen, dass der Mast Nr. 001 im Bereich seines Fundaments und seiner Stahlkonstruktion standortgleich verstärkt wird. Da der Mast Nr. 001 samt seinem Fundament neueren Baujahrs ist, kann ausgeschlossen werden, dass mögliche kontaminierende Stoffe in dem Fundament festzustellen sind. Bei dem hier betroffenen Stufenfundament handelt es sich ausschließlich um eine Betonplatte. Bei der Verstärkung des bestehenden Stufenfundaments wird auf jeglichen Ausbau/Abbruch verzichtet. Die Verstärkung erfolgt durch eine min. 0,8 m unter Geländeoberkante, auf einer Breite von ca. 5 m x 5 m und ca. 1.5m mächtigen Betonplatte. Der Mast Nr. 002 wird ausschließlich am Mastgestänge verstärkt. Eine Fundamentverstärkung ist nicht vorgesehen. Zusätzlich sollen die Seile zwischen den Abspannabschnitten Portal Nr. 000 – Mast Nr. 001 – Mast Nr. 002 getauscht werden. Der Seilzug erfolgt direkt am Mast und innerhalb der dargestellten Arbeitsflächen. Bodeneingriffe sind für den Seilzug nicht nötig. Weitere Maßnahmen an den Freileitungsmasten sind nicht geplant. Die Gesamtlänge der 110-kV-Leitung Westerstede – Zwischenahn beträgt etwa 10,6 Kilometer. Die Strecke vom Portal Nr. 000 bis zum Mast Nr. 002 beläuft sich auf rund 513 Meter. Die Masthöhen betragen für den Mast 001 und 28,13 m ü EOK und für den Mast 002 32,00 m ü EOK. Die Masten 001 und 002 haben nach der Fertigstellung der Maßnahmen die gleiche Höhe. Gegenüber dem Bestand geht damit keine Masterhöhung oder Schutzstreifenerweiterung einher. Signifikante nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Schutzgüter können ausgeschlossen werden.
Die einsystemige 110-kV Freileitung Höllriegelskreuth – Hohenbrunn (J91) wurde 1955 errichtet und hat eine Gesamtlänge von 16 km. Die Leitung beginnt am UW Höllriegelskreuth östlich der Ortschaft Buchenhain, am westlichen Ufer des Isarwerkkanals und endet im Umspannwerk Hohenbrunn, das sich südlich des Ortsteils Riemerling der Gemeinde Hohenbrunn befindet. Die Leitung Nr. J91 besteht aus insgesamt 73 Stahlgittermasten im Bereich der Gemeinden Baierbrunn, Brunnthal, Hohenbrunn, Oberhaching und Taufkirchen sowie auf gemeindefreiem Gebiet (Grünwalder Forst). Die Regierung von Oberbayern hat das Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2022 genehmigt. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden nun der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme zugänglich gemacht. Die Standsicherheit (erhöhte Anforderungen bei Eis- und Windlasten) der Leitung Höllriegelskreuth – Hohenbrunn soll durch sog. FNN-Sanierungen an einzelnen Masten erhöht werden. Zudem ist vorgesehen mehrere Masten zu erhöhen, um die Boden- und Objektabstände zu verbessern. Insgesamt sind folgende Maßnahmen vorgesehen: • Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung (Maste Nr. A6, A7, A31, A36, A39, A45, A48, A51, A52, A53, A58, A60) • Masterhöhung mit Mast- und Fundamentverstärkung (Maste Nr. A5, A8, A10, A15, A18, A23, A24, A37, A40, A42, A44) • Ersatzneubau am gleichen Standort (Maste Nr. A33, A47, A65, A70, A71) • Ersatzneubau an neuem Standort und Rückbau (Maste Nr. A59, A61, A62, A63, A64, A66, A67, A68, A69) Im Zuge der genannten Maßnahmen werden auch die bestehenden Leiterseile im letzten Tras-senabschnitt (von Mast Nr. A58 bis Mast Nr. A71) durch identische neue Seile ausgetauscht. Das Blitzschutzseil wird auf der Gesamtlänge der Leitung erneuert.
Die Avacon Netz GmbH hat im Wege der Verkehrs- und Versorgungssicherheit auf Grundlage eines Eislastertüchtigungskonzeptes höhere Eis- und Windlasten bei der 110-kV-Leitung Farge – Bremervörde zugrunde gelegt, um die Standsicherheit von Abspannmasten zu verbessern. Innerhalb der 110-kV-Leitung Farge – Bremervörde soll an zwei Masten (Nr. 154 und 190) das Mastgerüst verstärkt werden. An zwei weiteren Masten (Nr. 143N und 180N) ist ein Ersatzneubau an gleicher Stelle vorgesehen. Die Masthöhen der bestehenden Maste 143 und 180 betragen 30,84 m bzw. 31,10 m über Erdoberkante. Die Masten 143N und 180N haben nach der Fertigstellung eine Höhe von 31,7 m über der Erdoberkante, die mit einer Masterhöhung von 0,86 m bzw. 0,60 m einhergeht. Die Änderung der Masthöhen wirkt sich geringfügig mindernd mit insgesamt 2.662,60 m2 auf die Schutzstreifenbreite in den angrenzenden Abspannabschnitten aus. Die bestehenden Blockfundamente bleiben bestehen und werden im Rahmen des Ersatzneubaus als kombinierte Pfahl-Plattengründung ausgeführt. Die Blockfundamente der bestehenden Maste haben einen Flächenbedarf von 13 m² (Mast 143) und 10 m² (Mast 180) der nicht für die Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Durch den standortgleichen Ersatzneubau vergrößert sich die Fläche die nicht mehr bewirtschaftet werden kann auf 49 m² pro Mast (7 m Kantenlänge von der Außenkante der Betonköpfe – abzüglich der Betonköpfe). Damit stehen 32,8 m² (Mast 143) und 35,8 m² (Mast 180) weniger Fläche zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Vom Fundament sind lediglich die vier Betonköpfe oberirdisch sichtbar, die jeweilige Betonplatte erhält eine Erdüberdeckung von 1 m Mächtigkeit und steht damit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zur Verfügung. Durch die Fundamentsanierung entsteht eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von insgesamt 68,60 m2, die lediglich mit einer Oberflächenneuversiegelung durch die aus dem Erdreich herausragenden Betonköpfe von 3,2 m² pro Ersatzneubau (Mast 143N und 180N) einhergeht. Die temporäre Flächeninanspruchnahme durch Zuwegungen und Arbeitsflächen beträgt ca. 24.400 m². Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung während der Baumaßnahme werden die Masten 143 und 180 in Leitungsachse verrollt, so dass Freileitungsprovisorien nicht erforderlich werden.
Die Avacon Netz GmbH hat als Vorhabensträgerin im Wege der Verkehrs- und Versorgungssicherheit auf Grundlage eines Eislastertüchtigungskonzeptes höhere Eis- und Windlasten bei der 110-kV-Leitung Wechold – Nienburg Nord zugrunde gelegt, um die Standsicherheit der Leitungstrasse zu verbessern. Innerhalb der 110-kV-Leitung Wechold -Nienburg Nord sollen insgesamt 38 Masten ertüchtigt werden, davon sollen an 31 Masten reine Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen, indem das Mastgerüst lediglich verstärkt wird. An fünf weiteren Masten (Nr. 90 - 92, 96 und 97) ist die Verstärkung des Mastgestänges (Stahlkonstruktion) am bestehenden Maststandort und die Demontage der unteren dritten Traverse vorgesehen. An Mast 73 ist die Verstärkung des Mastgerüstes (Stahlkonstruktion) sowie die Verstärkung der Rammfundamente mit einem Block (1,5 m x 1,5 m x 0,50 m) am bestehenden Maststandort erforderlich. Ferner ist für den Mast 72 ein standortgleicher Ersatzneubau einschließlich Fundament vorgesehen. Der Mast 72N hat nach der Fertigstellung eine Höhe von 45,3 m über der Erdoberkante und geht mit einer Masterhöhung von 1,70 m einher. Die Änderung der Masthöhe wirkt sich geringfügig auf die Schutzstreifenbreite im Spannfeld von Mast 71 bis 73 mit 1 m Verbreiterung aus. Ferner wird das Rammfundament durch ein Plattenfundament (9,5 m x 9,5 m) an Mast 72 ersetzt. Die eingesetzte Fundamentplatte wird durch eine Deckschicht von 0,80 m Mächtigkeit überdeckt, so dass die Renaturierung möglich bleibt. Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung während der Baumaßnahme ist ein Freileitungsprovisorium notwendig.
Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen Die Südausrichtung der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich. Ein einzelnes Modul (ca. 400 Watt) ist aus finanzieller Sicht in der Regel die optimale Größe, weil damit die Haushaltsgrundlast gedeckt werden kann. Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten in der Regel nicht. Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung u. a. aus Gründen des Personenschutzes nicht zulässig. Organisieren Sie eine Sammelbestellung , um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren. Achten Sie auf eine normgerechte Montage , die auch Windlasten standhält. Melden Sie das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister an. Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle. Gewusst wie Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten. Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich: Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° „Dachneigung“) liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren. Ein Modul meist ausreichend: Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Haushalten liegt meist deutlich unter 100 Watt. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 400 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die geringere Anforderungen an die Montage stellen. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen. Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel: Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Wintermonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Im Verhältnis zu den hohen Anschaffungskosten wird er sich darum in der Regel nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. Normgerechte Geräte kaufen: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von derzeit bis zu 600 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Anschluss an das Hausnetz: Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung bisher nicht zugelassen, da die Gefahr eines Stromschlags besteht, wenn der Stecker nicht eingesteckt ist, die Solaranlage aber Strom produziert. Die Anschlussnorm soll bis Sommer 2025 überarbeitet werden. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden! Transport sorgsam planen: Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben. Auf stabile Anbringung achten: Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen. Beim Marktstammregister anmelden: Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige Anleitung als PDF . Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Defekte Module richtig entsorgen: Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp Alte Elektrogeräte richtig entsorgen . Was Sie sonst noch tun können: Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hintergrund Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer UBA -Themenseite Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) .
Oldenburg. Das Winterhochwasser 2023/2024 war ein echter Stresstest für die Deiche entlang der Hunte. Im Zuge der Hochwasserlage mussten dabei in Oldenburg im Bereich Achterdiek auch Bäume zur Gefahrenabwehr weichen. Aktuell führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Nacharbeiten im betroffenen Bereich durch. Die Arbeiten werden voraussichtlich noch in dieser Woche abgeschlossen. Das Winterhochwasser 2023/2024 war ein echter Stresstest für die Deiche entlang der Hunte. Im Zuge der Hochwasserlage mussten dabei in Oldenburg im Bereich Achterdiek auch Bäume zur Gefahrenabwehr weichen. Aktuell führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Nacharbeiten im betroffenen Bereich durch. Die Arbeiten werden voraussichtlich noch in dieser Woche abgeschlossen. Die Bäume, die auf der Deichbinnenböschung des in Fließrichtung gesehen linksseitigen Huntedeichs standen, waren im Dezember kurzfristig und nach Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt Oldenburg gefällt worden. „Angesichts der durchweichten Böden und erwarteter hoher Windlasten stellten sie eine Gefahr für die Hochwassersicherheit dar“, erinnert Hergen Oetken, Aufgabenbereichsleiter beim NLWKN in Brake. Der Landesbetrieb ist in diesem Abschnitt der Hunte für die Unterhaltung der Schutzanlagen zuständig. Im Rahmen der jetzt durchgeführten Nacharbeiten werden aus dem Deichprofil noch herausragenden Baumstümpfe oberflächennah abgesägt. Anschließend werden sie bis zu einer Tiefe von mindestens 25 Zentimetern unterhalb des Deichprofils mit einer Stubbenfräse gefräst. Es erfolgt noch eine Auffüllung betroffener Stellen mit Mutterboden. Danach wird eine Ansaat durchgeführt. Der Deichabschnitt vom Südmoslesfehner Wasserzug bis zum Schülerbootshaus musste aufgrund der Arbeiten zwischenzeitlich für den Publikumsverkehr gesperrt werden. Auch der Parkplatz zwischen dem Post SV und dem Schülerbootshaus konnte wegen der benötigten Baustelleneinrichtung vorübergehend nicht genutzt werden. „Durch die jetzt durchgeführten Gehölzarbeiten konnte eine potentielle Gefahrenstelle für den Hochwasserfall beseitigt werden“, so Oetken.
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