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Alles beim Alten? – Erfassung des Artenwissens von Besucherinnen und Besuchern auf einer Bundesgartenschau mit lebenden Pflanzen, echten Tieren und Dermoplastiken

Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.

Vergleichende wirkungsbezogene Untersuchungen zur Toxizitaet von Einzelsubstanzen und Substanzkombinationen an Wirbeltieren, Wirbellosen, Algen und Bakterien

Wassergefaehrdende Stoffe werden mit Bakterien-, Algen-, Daphnien- und Fischtests auf ihre akute Toxizitaet hin untersucht.

Die vertikale Dimension des Naturschutzes: Ein kostengünstiger Plan zur Einbeziehung unterirdischer Ökosysteme in die Biodiversitäts- und Klimaschutzagenden nach 2020

Subterrane Ökosysteme beherbergen eine breite Vielfalt spezialisierter und endemischer Organismen, die einen einzigartigen Bruchteil der globalen Vielfalt ausmachen. Darüber hinaus leisten sie entscheidende Beiträge der Natur für die Menschen – insbesondere die Bereitstellung von Trinkwasser für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung. Diese unsichtbaren Ökosysteme werden jedoch bei den Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen für die Zeit nach 2020 übersehen. Nur 6,9 % der bekannten subterranen Ökosysteme überschneiden sich mit dem ´Netzwerk von Schutzgebieten. Zwei Haupthindernisse sind für diesen Mangel an Schutz verantwortlich. Erstens bleiben subterrane Biodiversitätsmuster weitgehend unkartiert. Zweitens fehlt uns ein mechanistisches Verständnis der Reaktion subterraner Arten auf vom Menschen verursachte Störungen. Das DarCo-Projekt zielt darauf ab, subterrane Biodiversität in ganz Europa zu kartieren und einen expliziten Plan zur Einbeziehung subterraner Ökosysteme in die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union (EU) für 2030 zu entwickeln. Zu diesem Zweck haben wir ein multidisziplinäres Team führender Wissenschaftler in subterraner Biologie und Makroökologie zusammengestellt und Naturschutz aus einem breiten Spektrum europäischer Länder. Das Projekt gliedert sich in drei Arbeitspakete, die der direkten Forschung gewidmet sind (WP2-4), plus ein viertes (WP5), das darauf abzielt, die Verbreitung der Ergebnisse und das Engagement der Interessengruppen für die praktische Umsetzung des Naturschutzes zu maximieren. Zunächst werden wir durch die Zusammenstellung bestehender Datenbanken und die Nutzung eines kapillaren Netzwerks internationaler Mitarbeiter Verbreitungsdaten, Merkmale und Phylogenien für alle wichtigen subterranen Tiergruppen sammeln, einschließlich Krebstiere, Mollusken, Insekten und Wirbeltiere (WP2). Diese Daten werden dazu dienen, die Reaktionen von Arten auf menschliche Bedrohungen mithilfe der hierarchischen Modellierung von Artengemeinschaften (WP3) vorherzusagen. Die Vorhersagen der Modelle zur Veränderung der biologischen Vielfalt werden die Grundlage für eine erste dynamische Kartierung des subterranen Lebens in Europa bilden. Durch die Verschneidung von Karten von Diversitätsmustern, Bedrohungen und Schutzgebieten werden wir einen Plan zum Schutz der subterranen Biodiversität entwerfen, der das aktuelle EU-Netzwerk von Schutzgebieten (Natura 2000) ergänzt und gleichzeitig klimabedingte Veränderungen in subterranen Ökoregionen berücksichtigt (WP4). Schließlich versuchen wir durch gezielte Aktivitäten in WP5, das gesellschaftliche Bewusstsein für subterrane Ökosysteme zu schärfen und Interessengruppen einzuladen, die subterrane Biodiversität in multilaterale Vereinbarungen einzubeziehen. In Übereinstimmung mit dem europäischen Plan S werden wir alle Daten offen und wiederverwendbar machen, indem wir eine zentralisierte und offene Datenbank zum subterranen Leben entwickeln – die Subterranean Biodiversity Platform.

GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B2: Schädlinge in Feld und Forst - Ein Vergleich ihrer Bekämpfung im 18. und 19. Jahrhundert

Schädlinge und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung sind für menschliche Gesellschaften von großer Bedeutung. Seit den Anfängen von Ackerbau und Viehzucht waren es neben den Krankheitserregern und Hausschädlingen vor allem die Ertragsverluste in Agrar- und Forstwirtschaft sowie der Verlust von Nutzvieh und Jagdwild, die eine Bekämpfung von schädlichen Tieren notwendig machten. Bis heute bestimmen Schädlinge große Bereiche des menschlichen Lebens und beeinträchtigen Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden. Über die Geschichte ihrer Bekämpfung und der damit verbundenen impliziten und expliziten Wert- und Unwertvorstellungen über Organismen liegen bisher nur geringe Kenntnisse vor. Seit dem 18. Jahrhundert finden sich in den deutschen Territorien zunehmend gedruckte Ratschläge und Verordnungen zur Schädlingsbekämpfung. Neben solchen Erfahrungsberichten finden sich auch theoretische Schriften über die Naturgeschichte der Schädlinge und ihre Stellung in der Schöpfung. Die Bekämpfung sogenannter 'culturschädlicher Thiere' spielt in dieser Zeit als Untertanenschutz und Vorsorge zur Verbesserung der Lebensbedingungen auch eine zentrale Rolle im staatlichen Handeln, wobei sie sich in den allgemeinen Forschungsgedanken integriert. Trotz vereinzelt auftretender religiöser Bedenken wird die Schädlingsbekämpfung aufgrund der menschlichen Lebensansprüche in öffentliches wie privates Handeln integriert. Ende des 18. Jahrhunderts sind zahlreiche schädliche bzw. als schädlich betrachtete Wirbeltiere aus der Kulturlandschaft verschwunden, sodass sich die vorher auf jene fixierte Schädlingsbekämpfung im 19. Jahrhundert überwiegend auf den Kampf gegen Wirbellose konzentriert. Nach den Ergebnissen der vorausgehenden Projekte des Graduiertenkollegs und der Begleitforschung ist eine weitere thematische Fokussierung auf den Vergleich der Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft lohnend. Diskurse zur Schädlingskunde und zur Schädlingsbekämpfung liefen in beiden Bereichen nicht synchron. Der Arbeit liegt die Beobachtung zugrunde, dass die Systematisierung und Verwissenschaftlichung der praktischen Agrarschädlingskunde in Deutschland mehrere Jahrzehnte später erfolgten als bei der Forstschädlingskunde. Dieser Umstand ist erstaunlich, da eine Schädlingskalamität in der Getreidewirtschaft eher noch zu einer existenziellen Bedrohung werden konnte als eine Forstkalamität und die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Erkenntnismittel in beiden Wirtschaftsbereichen gleicher Art waren. Das Ziel der Arbeit ist eine Überprüfung und Analyse dieser Diskrepanz im 18. und 19. Jahrhundert und ihrer möglichen biologischen und gesellschaftlichen Ursachen. In die Analyse werden unterschiedliche Quellengattungen einbezogen. Neben der deutschen Hausväterliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts, findet der Gelehrtendiskurs aus wissenschaftlichen Monographien und Artikeln aus Forst-, Agrar- und Jagdzeitschriften Verwendung. usw.

Chemosensorische Sinnesleistungen und ökologische Nischen nicht-menschlicher Primaten

Sinnesleistungen spiegeln häufig Anpassungen an die ökologische Nische einer Spezies wider. Während es im visuellen und im auditorischen System zahlreiche Beispiele für solche evolutiven Adaptationen gibt, sind Nachweise über entsprechende Spezialisierungen der chemischen Sinne, zumindest bei Vertebraten, bislang rar. Daher ist es Ziel des geplanten Projektes, auf Verhaltensebene zu untersuchen, ob es auch beim Geruchs- und Geschmackssinn einen Zusammenhang zwischen dem sensorischen Leistungsspektrum einer Spezies und ihrer Lebensweise gibt. Angesichts der engen funktionellen Verknüpfung von Chemoperzeption und Ernährung sind solche Anpassungen gerade in diesem Kontext zu erwarten und sollen daher einen Schwerpunkt der Untersuchungen bilden. Nicht-menschliche Primaten sind - trotz ihres Nimbus als 'typische Augentiere' - für diese Fragestellung eine besonders gut geeignete Tiergruppe, da sie neben Nahrungsgeneralisten eine große Vielfalt von Nahrungsspezialisten umfassen. Durch einen vergleichenden Ansatz, der neben verschiedenen Primatenarten auch Kaninchen - als Prototyp eines herbivoren Säugetiers - einschließt, soll zudem geprüft werden, ob die ökologische Nische einer Spezies oder ob die Nähe ihrer stammesgeschichtlichen Verwandtschaft zu anderen Arten entscheidend für Parallelen bzw. Unterschiede in olfaktorischen und gustatorischen Sinnesleistungen ist.

Auswirkungen von Unterwasserschall auf marine Wirbeltiere (Hydroschallmessungen in den Natura 2000 Gebieten der Nord- und Ostsee)

Phylogenie und Paläobiogeographie terrestrischer Wirbeltiere aus dem unteren und mittleren Jura Kirgisiens (Zentralasien)

Aus dem unteren und mittleren Jura sind bisher nur ganz wenige terrestrische Faunen mit Wirbeltieren bekannt. Insbesondere für die Phylogenie der Säugetiere ist dieser Zeitabschnitt von großer Bedeutung, da hier Stammlinienvertreter der modernen Säugetiere (Marsupialia und Placentalia) mit tribosphenischen Backenzähnen zu erwarten sind. Bisherige Untersuchungen deuten darauf hin, dass die tribosphenischen Säugetiere vermutlich in Asien entstanden sind und sich von dort nach Europa und Nordamerika ausbreiteten. Weite Gebiete Zentralasiens sind allerdings bisher wirbeltierpaläontologisch weitestgehend unerforscht. Erste vielversprechende Kleinwirbeltier-Funde in Kirgisien lassen auf das Potential dieser Region für die Aufklärung der Stammesgeschichte mesozoischer Säugetiere und anderer Wirbeltiergruppen schließen. Bei den geplanten Geländearbeiten und nachfolgenden Laboruntersuchungen werden grundlegende neue Erkenntnisse zur Phylogenie und Paläobiogeographie der Säugetiere, aber auch anderer Gruppen wie etwa der Amphibien, Squamaten und Dinosaurier erwartet.

Anfrage zur rechtlichen Grundlage zum Fangen und kastrieren vermeintlich verwilderter Hauskatzen im Saarland – konkreter Fallbezug

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft zur rechtlichen Grundlage für das Einfangen und die Kastration von Hauskatzen durch Privatpersonen bzw. Tierschutzorganisationen im Saarland. Hintergrund meiner Anfrage ist folgender konkreter Fall: Unser als Haustier gehaltener Kater (Henry) war für rund drei Wochen verschwunden. Trotz intensiver Suche blieb er unauffindbar. Erst durch eine Veröffentlichung im örtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde (Fundbüro) wurden wir auf eine Fundkatze aufmerksam gemacht, bei der es sich eventuell um unseren vermissten Kater handeln konnte. Wie sich herausstellte, war er von einer Tierschützerin in einer Entfernung von nur etwa 200 Metern Luftlinie von unserem Wohnhaus in Eppelborn-Humes eingefangen, in das Tierheim Linxbachhof verbracht wurde. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Tierheim zur Abholung wurde uns am Telefon mitgeteilt, dass Henry unmittelbar nach Ankunft in einer Tierklinik kastriert wurde. Bei Herausgabe des Tieres sei ein Ablösebetrag in Höhe von 200 € zu zahlen. Eine Begründung für diese Summe wurde nicht näher erläutert. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden im Saarland Hauskatzen eingefangen und kastriert, insbesondere außerhalb des Geltungsbereichs der Katzenschutzverordnung Saarland wie z. B. in Blieskastel? 2. Ist dem Ministerium oder untergeordneten Stellen bekannt, dass Katzen eingefangen, ins Tierheim verbracht werden und unmittelbar kastriert? 3. Wie ist der Begriff „verwilderte Hauskatze“ rechtlich oder behördlich definiert, und woran wird im Einzelfall festgestellt, dass es sich nicht um ein Haustier mit Halter handelt? 4. Wie wird der Begriff „Hotspot“ definiert und wer legt diese sogenannten Hotspots fest? Erfolgt dies durch eine amtliche Stelle oder ausschließlich durch Tierschutzorganisationen? 5. Wie wird ausgeschlossen, dass Katzen eingefangen und ohne Wissen oder Zustimmung des Halters kastriert werden? 6. Welche Informationspflichten bestehen gegenüber den Tierhaltern, wenn Kastrationsmaßnahmen oder Fangaktionen in Wohngebieten stattfinden? 7. Wie wird die Höhe von Abhol- oder Rückführungsgebühren im Tierheim in solchen Fällen (hier 200 €) geregelt und auf welcher rechtlichen Grundlage wird ein solcher Betrag erhoben? 8. Inwieweit ist das Einfangen und Kastrieren von Katzen ohne medizinische Indikation mit dem Tierschutzgesetz (§ 6 TierSchG) vereinbar, insbesondere im Hinblick auf das Verbot der Amputation oder sonstigen Entfernung von Körperteilen oder Organen bei Wirbeltieren ohne tierärztlich begründete Notwendigkeit? Wie wird dabei sichergestellt, dass die Tiere keinem vermeidbaren Leid, Schmerz oder Stress, etwa durch Fangaktionen, Transport und Operationen, ausgesetzt werden? 9. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Privatpersonen oder Tierschützer überhaupt befugt sind, Lebendfallen zum Einfangen von Katzen aufzustellen? Wie wird sichergestellt, dass die verwendeten Fallen tierschutzgerecht und funktionsfähig sind, d.h. dass sie die Tiere unversehrt fangen und weder zu Verletzungen noch zu unnötigem Stress führen? Gibt es – in Anlehnung an Vorgaben aus dem Jagdrecht – eine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle der Fallen, etwa im Abstand weniger Stunden, und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben? Im konkreten Fall haben wir letztendlich ein völlig traumatisiertes Tier zurückbekommen. Ich danke Ihnen für die Klärung der genannten Punkte und bitte um eine schriftliche Rückmeldung.

Biodiversity Exploratories Information System

BExIS is the online data repository and information system of the Biodiversity Exploratories Project (BE). The BE is a German network of biodiversity-related working groups from areas such as vegetation and soil science, zoology and forestry. Up to three years after data acquisition, the data use is restricted to members of the BE. Thereafter, the data is usually publicly available (https://www.bexis.uni-jena.de/ddm/publicsearch/index).

Tierschutz beim Transport Runderlass zu Tiertransporten Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Tierschutzkontrollen beim Transport Handbuch Tiertransporte Dokumente

Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.

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