Gutachterliche Analyse zur zivilistischen Haftung (Art-Umfang-Modifizierung) von Sammlungen genetischer Ressourcen, die gem. der VO (EU) Nr. 511/2014 in das Unions-Register von Sammlungen aufgenommen wurden.
Unter der Beruecksichtigung bisheriger und gegenwaertiger Schwierigkeiten in Deutschland, grosstechnische Anlagen und neue Techniken mit moeglicherweise groesseren Umweltauswirkungen zu genehmigen und zu implementieren, sollen diesbezueglich Erfahrungen mit alternativen (verhandlungs- und konsensbezogenen) Konfliktregelungsverfahren im Ausland und in Deutschland von ausgewiesenen in- und auslaendischen Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen dargestellt und bewertet werden sowie bezueglich ihrer Vorraussetzungen und Probleme fuer einen breiteren Einsatz in Deutschland aus der Sicht von Wissenschaftlern, Politik, Wirtschaft, Recht und Umweltorganisationen kritisch diskutiert werden. Zentral ist hierbei die Frage, inwiefern alternative Konfliktregelungsverfahren moegliche Ansaetze zu einer umweltpolitischen Modernisierung von Staat und Wirtschaft in Deutschland bieten, durch die wirtschaftliche Innovationsdynamik und gesellschaftlicher Grundkonsens in einen staerkeren Einklang, moeglicherweise in eine positive Wechselwirkung gebracht werden, als auch Optionen fuer die zukuenftige sozialwissenschaftliche Forschungspolitik zum Bereich Abbau von Entscheidungs- und Handlungsblockaden bei der Realisierung grosstechnischer Projekte entwickelt werden.
Gegenstand der interdisziplinär angelegten, juristisch-soziologischen Untersuchung ist die umweltbezogene Selbstregulation in transnationalen Unternehmen. Die umweltbezogenen Regelungen der Konzerne weisen einen Dichtegrad auf, der es nahe legt, sie als eigenständige, nicht-staatliche Rechtsordnung aufzufassen. Die empirische Untersuchung arbeitet sich sukzessive ins Innere der Konzernsteuerung vor, von den Umweltleitlinien (Codes of Conduct) über die internen technischen und organisatorischen Regeln hin zu deren Implementation durch interne Kontrollen und Audits. Der juristische Part unternimmt den Versuch, allgemeine Grundsätze verschiedener Rechtsgebiete (Recht der Werbung, Wettbewerbsrecht, Deliktsrecht) innovativ anzuwenden, um dem Bedeutungszuwachs der transnationalen Regulative Rechnung zu tragen. Die Verdichtung der Ergebnisse soll zu einer Theorie der 'Interlegalität' (B. de Sousa Santos) führen, welche in der Lage ist, das Beziehungsgeflecht zwischen nationalem, internationalem und nicht-staatlichem Recht zu systematisieren.
Das Energiekonzept der Bundesregierung formuliert eine auf vier Jahrzehnte angelegte Handlungsstrategie bis zum Jahr 2050 und enthält Maßnahmen, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Dieses Ziel erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Dazu zählen die Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Strommarktes und der Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Die notwendigen Maßnahmen im Bereich des Strommarktdesigns und der KWK-Förderung erfordern umfassende Änderungen am Energiewirtschaftsrecht einschließlich des Rechtsrahmens für die Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere des KWK-Gesetzes. Im Rahmen der begonnenen und weiter fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter rechtswissenschaftlicher Unterstützung zu Rechtsfragen des Strommarktdesigns einschließlich des KWKG zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. Das Vorhaben soll die Vorbereitung und Novellierung des rechtlichen Rahmens für den Strommarkt und die KWK durch angewandte rechtswissenschaftliche Forschung in Form von Analysen, Gutachten, Stellungnahmen und Regelungsentwürfen zu aktuellen Detailfragestellungen unterstützen.
Zunehmende Bedeutung kommt ressourcenbezogenen Regelungen wie dem Energiewirtschaftsrecht und seiner Erweiterung um Umweltaspekte zu. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die erforderlichen Weichenstellungen in Richtung einer marktwirtschaftlichen Strukturierung dieses Sektors zu untersuchen und aufzuzeigen, andererseits sind die EG-rechtlichen Gesichtspunkte zu beruecksichtigen und einzubeziehen.
Die generellen, uebergeordneten Projektzielsetzungen koennen wie folgt definiert werden: Es werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet (Ex-post-Evaluation) und neue Spielraeume (Ex-ante-Evaluation) ausgelotet, die fuer die nachhaltige Entwicklung des Skitourismus im Berggebiet von grosser Bedeutung sind und zwar in den folgenden Bereichen: volkswirtschaftlicher Nutzen und betriebswirtschaftliche Eigenstaendigkeit der Seilbahnunternehmungen, skitouristische Eignung der Landschaft und landschaftsoekologisches Potential der Skigebiete, regionale Autonomie und staatliche Rahmenbedingungen. Bedingt durch die unterschiedliche Projektzusammensetzung und die verschiedenen Auftraggeber ergeben sich in den untergeordneten Zielsetzungen vier verschiedene Schwerpunktbereiche: Beobachtung, Kontrolle, Mediation und Strategien. Die zwei ersten Zielsetzungen unterscheiden sich grundsaetzlich von der vierten: Sie sind 'ex post' ausgerichtet, waehrend die vierte den 'ex ante'-Blickwinkel verlangt. Die dritte Zielsetzung wurde waehrend des Projektes immer wichtiger, da die Spannungsfelder sich verschaerften.
A) Problemstellung: Die Bundesregierung wird Ende 2010 ein Energiekonzept vorlegen. Es wird eine Handlungsstrategie bis 2050 und erste Maßnahmen beschreiben, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Außerdem muss Deutschland die Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkt bis 2011 national umsetzen. Das Ziel einer CO2-freie Energieversorgung erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Die Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, der Ausbau der Offshore-Windenergie, die bessere Intergration erneuerbarer Energien in den Markt und effizienter Energieerzeugung in die Energieversorgungsnetze sowie die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (faire Preise, neue Marktakteure, neue Kraftwerke) werden umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Durch Anpassung des energiewirtschaftlichen Rahmens muss der Umbau auf ein nahezu CO2-freies und versorgungssicheres Energiesystem, damit erforderliche langfristige Investitionen und eine wettbewerbliche Energieversorgung gewährleistet werden. Im Rahmen der begonnenen und im kommenden Jahr fortzuführenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter juristischer Unterstützung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: - Laufende juristische Analyse und Begleitung des BMU zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
Am 19.11.2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2008/101/EG beschlossen, die vorsieht, ab 2012 sowohl den innereuropäischen als auch den internationalen Luftverkehr in das Europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen. Durch die Einbeziehung auch internationaler Flüge wird somit der Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandelssystems über den europäischen Raum hinaus ausgeweitet und in einen internationalen Kontext gestellt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird zum einen untersucht, inwiefern das unilaterale Vorgehen der Europäischen Union im Kontext der auf Kooperation ausgerichteten internationalen Regime, namentlich dem UNFCCC- und dem ICAO-Prozess, zu beurteilen ist. Daneben erfolgt eine umfassende Analyse, ob die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Europäischen Emissionshandelssystems zu einer Kollision mit anderweitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den aus den WTO-Verträgen, dem Chicagoer Abkommens, dem allgemeinen Völkerrecht und den bilateralen Luftverkehrsabkommen folgenden Verpflichtungen.
Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Nachhaltiges Wirtschaften der Unternehmen spielt bei der Erreichung umweltpolitischer Ziele eine große Rolle. Dies gilt im Besonderen für Kapitalanlage- gesellschaften, die mit gezielten Investition überlassener Gelder beispielsweise in Klimaschutzprojekte helfen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. In den vergangenen Jahren gab es Versuche des Gesetzgebers, Unternehmen zu größeren Anstrengungen beim nachhaltigen Wirtschaften und Investieren zu bewegen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Bilanzreformgesetz). Dennoch sind vor allem im Kapitalanlagerecht (Investmentgesetz) nichtfinanzielle Kriterien für die Investmententscheidung der Kapitalanlagegesellschaft - wie soziale oder umweltschutzorientierte Belange - kaum vorhanden. Eine UNEP-Studie kritisierte 2005 besonders das deutsche Kapitalanlagerecht. Im Anschluss an die BMU/UBA-Veranstaltung 'Climate Change and Financial Services tapping Markets of the Future' vom 30.08.07 (UBA-F+E, FG I 2.2 alt/I 1.4 neu) und zur Stärkung des 'CSR-Konzepts' (siehe geplante ISO-Norm 26000) soll das Projekt zunächst eine Bestandsaufnahme derzeit geltender deutscher und europäischer Vorschriften zu nachhaltigem Wirtschaften und Investieren vornehmen. Diese sind auf ihre Relevanz für Umweltschutzaspekte hin zu analysieren und sodann - bei aufgezeigten Mängeln - Vorschläge für Verbesserungen zu unterbreiten. In einem zweiten Schritt soll das Projekt analysieren, welche Vorschriften des Unternehmenswirtschafts- (z.B. das Bilanzrecht und das Recht der Risikokommunikation) und Kapitalanlagerechts, die derzeit keine nichtfinanziellen Aspekte enthalten, für eine Aufnahme solcher - vor allem den Umweltschutz betreffender - Kriterien geeignet erscheinen und hierfür ebenfalls Vorschläge unterbreiten.
Ländliche Räume haben in der öffentlichen Diskussion lange Zeit ein Schattendasein geführt. Als vermeintlich rückständiger Gegenpol zu den industriell geprägten und dicht besiedelten Ballungsräumen assoziiert man mit ihnen häufig wirtschaftliche Strukturschwäche und eine hohe Arbeitslosigkeit. Andererseits verbindet man mit dem ländlichen Raum häufig Heimatidylle mit unverbauter Landschaft, intakten dörflichen Gemeinschaften und hohem Erholungswert. In der Realität steht diesen Bildern eine sehr große Vielfalt ländlicher Räume gegenüber: So herrschen in einigen ländlichen Räumen tatsächlich wirtschaftliche Stagnation und Abwanderungstendenzen vor. Daneben gibt es aber auch prosperierende ländliche Räume, etwa in Tourismusregionen, vielfach ist sogar ein Trend zur 'Wiederentdeckung des Landes' zu beobachten. Durch den gesamtwirtschaftlichen Strukturwandel stehen ländliche Räume unter erheblichem Anpassungsdruck, der in Ostdeutschland durch die Folgen der Wiedervereinigung noch verstärkt wurde. Die Nutzung peripherer, ländlicher Räume ist dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt, gleichzeitig entstehen neue Experimentierfelder für Innovationen in der Landnutzung. Die 2004 eingerichtete interdisziplinäre Arbeitsgruppe 'Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume' hat zum Ziel, eine grundsätzliche Vision für die zukünftige Nutzung ländlicher Räume, insbesondere in der Region Berlin-Brandenburg, zu entwickeln. Die zentrale Forschungsfrage lautet: Welchen Veränderungen sind die ökologischen und sozioökonomischen Systeme in ländlichen Räumen unterworfen und welchen Beitrag können technologische und soziale Innovationen zu einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung ländlicher Räume leisten? Das Vorhaben beginnt mit einer Analyse der naturräumlichen Grundlagen. Angesichts sich wandelnder Umweltbedingungen sollen auch Prognosen, insbesondere über die Klimaentwicklung, einbezogen werden. Parallel zur Analyse der Naturraumpotenziale erfolgt die Analyse der demographischen Entwicklung und der strukturellen, sozialen und ökonomischen Wandlungsprozesse. Besondere Beachtung erfährt hierbei der Einfluss der Politik, insbesondere der EU-Agrarreform und der Erweiterung der Europäischen Union. Auf dieser Grundlage werden technologische und soziale Innovationen und deren möglicher Beitrag zur dauerhaft-umweltgerechten Landnutzung in ländlichen Räumen diskutiert. Im Fokus stehen hierbei a) mit der grünen Gentechnik verbundene Innovationen im Pflanzenbau, b) der Anbau nachwachsender Rohstoffe und die Nutzung von Bioenergie, c) Neuerungen in Tierproduktion und Tierhaltung sowie d) soziale, rechtliche und infrastrukturelle Innovationsfelder, etwa in der Verwaltungsorganisation oder im Dienstleistungssektor. Die Untersuchung der genannten Phänomene erfolgt im Raum Barnim-Uckermark. usw.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 21 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 19 |
| Webseite | 2 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 9 |
| Lebewesen und Lebensräume | 15 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 21 |
| Wasser | 2 |
| Weitere | 21 |