Statement of Principles I. Foreword by the Management Board of the Bundesgesellschaft für Endlagerung Acting on behalf of the federal government, the Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) is responsible for selecting the best possible location for the final disposal of high- level radioactive waste materials and for the permanent storage of radioactive waste deep underground. With this Statement of Principles pursuant to section 6(2) sentence 2 of the Supply Chain Act (LkSG), we, the Management Board of the BGE, stipulate the handling of human-rights and environmental risks in our own area of responsibility and for the BGE’s supply chains with respect to all of our sites. At the same time, with this Statement of Principles, the BGE sets out the expectations of employees, suppliers and business partners in terms of respect for human rights throughout supply and value chains. II. Commitment of the BGE to respect for human rights Against this background and as enshrined in its compliance programme, the BGE is committed to respect for human rights and the prevention and remediation of violations in these areas. The BGE’s commitment to the upholding of human rights is based on the Guiding Principles on Business and Human Rights of the United Nations (UN) and is also shaped by the International Bill of Human Rights and the International Labour Organization’s Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (ILO Core Labour Standards), with its four basic principles regarding freedom of association and the right to collective bargaining, the elimination of forced or compulsory labour, the abolition of child labour, and the prohibition of discrimination in employment. To this end, the BGE obeys applicable national rules, such as the Basic Law as well as labour and social laws and regulations. The BGE expects its employees to follow the guidelines set out in this Statement of Principles, as well as the BGE’s Mission Statement, when making business decisions. This includes respectful and appreciative cooperation and fair collaboration with our business partners. The BGE also expects suppliers and business partners to commit to and abide by the respect for human rights and internationally recognised labour and environmental standards expressed in this Statement of Principles. At the same time, they are called upon to pass this expectation on to their own suppliers and business partners. III. Approach of the BGE to implementing human rights due diligence Implementation forms part of the BGE’s integrated management system approach. In particular, the existing occupational safety and health and the risk- and compliance- management system help to prevent or minimise harm to the reputation and credibility of the BGE in terms of the avoidance of any violations of human and environmental rights. In this way, the BGE builds trust and contributes to fair cooperation. For the handling of risks within the supply chain and within its own area of responsibility, the BGE has implemented a multistage process in which overall responsibility ultimately lies with the Management Board. LkSG risk management is covered by the uniform corporate risk management and is monitored by the Compliance/Anti-Corruption staff unit. Negative impacts, whether they relate to human rights or the environment, are systematically identified and remedied both at the BGE and at suppliers. The process described in detail in chapters IV to VII forms the basis for the BGE’s holistic and continuous LkSG approach. The arranged activities are regularly reviewed in terms of their appropriateness and effectiveness and undergo continual further development. The processes and results are documented and stored accordingly and are incorporated into the annual report to the Federal Office for Economic Affairs and Export Control (BAFA) in accordance with section 10(2) of the LkSG. IV. Risk analysis in our own area of responsibility and in the supply chains With this in mind, the BGE continually checks where particular risks of human-rights and environmental violations exist within its own area of responsibility and its supply chains. This check is based on an annual and also ad hoc risk analysis process that is carried out both for our own business activities and for direct suppliers. This process, which is also carried out for the BGE’s indirect suppliers where necessary, begins with an abstract consideration of risks and serves, in particular, to identify industry-, raw material- and country-specific risks for individual supplier groups with a view to the subsequent risk analysis. In the second step, suppliers that are subject to an increased risk are examined in relation to priority human-rights and environmental risks as part of a specific risk analysis. This process incorporates the expertise and experience of the relevant employees, who are in constant contact with the suppliers. The following areas are identified as being particularly sensitive: child and forced labour, income, working hours, discrimination, respect for freedom of association, and occupational safety and health. The results of the risk analyses are continually incorporated into business decision-making processes in relation to internal business strategies as well as the BGE procurement processes, which are regulated by procurement law. The risk analysis also provides a basis for the identification of appropriate preventive and remedial measures. V. Preventive measures At suitable points, the integrated management system approach involves using the completed risk analyses as the basis for defining aims and measures. These are then adapted and scrutinised in light of new results or findings. Corresponding measures are implemented on different levels in order to minimise the priority risks: • • • VI. Human-rights and environmental topics are enshrined within the BGE’s own area of responsibility by means of guidelines, internal awareness-raising, and staff education, as well as by continually reviewing measures with regard to their suitability. On entering into a contract, suppliers are obliged through supplementary contractual terms to respect the values and expectations arising from this Statement of Principles and to apply them when selecting their own suppliers. Furthermore, the BGE reserves the right to implement different risk-appropriate control mechanisms (e.g. spot checks and rights to information) in its supplementary contractual terms. Moreover, in formal procurement procedures exceeding the value limits set by the BGE, suppliers are called upon to include information on violations of the LkSG that are punishable by a fine in a self-declaration. Complaint procedure An appropriate and effective complaint procedure is available to employees, suppliers and business partners, as well as potentially affected parties, allowing them to report violations or negative impacts on humans and the environment in their own area of responsibility and in the supply chain and then to prevent or counteract them accordingly. Reporting individuals can contact the BGE’s Compliance and Anti-Corruption Officer with their complaints/reports not only by phone but also via the internet (https://www.bge.de/en/compliance/) and by post. This process is strictly confidential, and the reporting individual can also submit their complaint anonymously. The complaint procedure is impartial and respects the principle of the presumption of innocence. All complaints and reports relating to human rights violations and relevant violations of environmental obligations are processed in a transparent and predictable procedure. The findings provide the basis for the identification, introduction and monitoring of effective measures. The sequence of complaint procedures is described in the procedural rules (https://www.bge.de/en/compliance/).
Umwelt- & Klimaschutz schafft krisenfestere Wertschöpfungsketten Das ist die Botschaft einer virtuellen Podiumsdiskussion von UBA, OECD und UNEP. Hintergrund sind aktuelle Debatten zur Krisenanfälligkeit globaler Wertschöpfungsketten und zur rechtlichen Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten international tätiger Unternehmen. Herausgehoben wurde die Notwendigkeit, Umweltschutz und Achtung der Menschenrechte besser zu verzahnen. Umweltzerstörung und Klimawandel treffen auch die Wirtschaft und die internationalen Warenströme. Schäden an Infrastrukturen durch zunehmende Extremwetterereignisse und Meeresspiegelanstieg, Veränderungen bei landwirtschaftlichen Erträgen oder anhaltendes Niedrigwasser in Flüssen etwa durch häufigere und intensivere sommerliche Dürren können die Lieferketten deutscher Unternehmen zum Erliegen bringen. Wie Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten selbst einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten können, war Thema der virtuellen Podiumsdiskussion „Building environmental resilience and responding to global crises through supply chain due diligence” mit rund 250 Teilnehmenden. Die Veranstaltung fand als Side-Event im Rahmen des diesjährigen “Global Forum on Responsible Business Conduct” der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) statt. Christoph Töpfer vom Umweltbundesamt ( UBA ) wies in einem Kurzvortrag auf die sektorübergreifende Notwendigkeit hin, Umweltauswirkungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stärker zu berücksichtigen. Dabei wies er auch auf aktuelle UBA-Forschungsergebnisse zur Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und zur ökologischen Kritikalität von Rohstoffen hin. Außerdem stellte er dem internationalen Publikum eine Maßnahme aus der neuen Rohstoffstrategie der Bundesregierung vor, mit der das Bundesumweltministerium die Entwicklung eines internationalen Leitfadens für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten initiieren will (Maßnahme 15). Die Umsetzung der Maßnahme soll in enger Zusammenarbeit mit der OECD erfolgen. Weitere Beiträge gab es zu folgenden Themen: zu einem kürzlich erschienenen Unternehmensleitfaden des japanischen Umweltministeriums (Naomi Sugo), zur Rolle von Umweltaspekten in bestehenden OECD-Dokumenten (Louis Marechal, OECD), zur Frage wie Covid-19 nationale Umwelt- und Sozialpolitiken ausbremsen kann (Sara Seck, Dalhousie University), zu den Ansätzen der BMW Group für nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Niels Angel) sowie zu den Bewertungsmaßstäben für nachhaltige Investitionen bei der französischen Großbank BNP Paribas (Helena Vines Fiestas). In Abschlussstatements von Arnold Kreilhuber (Umweltprogramm der Vereinten Nationen ( UNEP ), Director Law Division) und Cristina Tébar-Less (OECD, Acting Head, Centre for Responsible Business Conduct) wurde auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit von Kooperationen zwischen den internationalen Organisationen, aber auch mit nationalen Akteuren verwiesen. OECD und UNEP planen aktuell weitere Arbeiten zu den Umweltauswirkungen in den Wertschöpfungsketten ausgewählter Branchen. Auf europäischer Ebene hatte Justizkommissar Didier Reynders kürzlich eine Regulierungsinitiative der Europäischen Kommission für Sorgfaltspflichten von Unternehmen angekündigt. Zudem bestehen Schnittmengen zur Umsetzung der europäischen Konfliktmineralienverordnung, aktuellen Arbeiten der Europäischen Kommission zur Novellierung der Batterierichtlinie und Initiativen zu entwaldungsfreien Lieferketten. In Deutschland werden aktuell Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz erarbeitet.
Stellenausschreibung Nr. 48/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Geschäftsbereich Grundlagen, Planung und Bau, Deich- rückverlegung und Polder am Standort Magdeburg oder Halle (Saale) einen Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) von Liegenschaften für Bauprojekte. Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Projektleitung der Flächenlegitimation für wasserwirtschaftliche Investitionsvorhaben Koordination des Verwaltungsvollzuges. Administration für Liegenschaftsmanagement Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei der Vergabe von Dienstleistungen für die Regelung und Durchführung des Grunderwerbs, Erstellung von Aufgabenstellun- gen und Ergebniskontrolle der Leistungserbringung für Wertgutachten und anderen un- terstützenden Dienstleistungen für Grundstückangelegenheiten zur Vorbereitung und Durchführung von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben Bedarfsuntersetzung und Abrechnung der beauftragten Dienstleistungen, Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Grundstücksangelegenheiten und damit zusammen- hängenden Vorgängen im Zuge der Vorbereitung und Durchführung sowie nach Ab- schluss von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben. Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften/des Wirtschaftsrechts z. B. als Dip- lom-Rechtspfleger (a), Wirtschaftsjurist (a) (Bachelor of Laws, LL. B./Master of Laws, LL. M.), Diplom-Jurist (a) oder der Nachweis eines Hochschulstudiums mit vergleichbaren Studieninhalten gute Kenntnisse des Grundstücksrechts sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Erfahrung im Zusammenhang mit grundstücksrechtlichen Transaktionen, z. B. aus Tätig- keit in einer Kanzlei, Grundbuchamt, Immobiliengesellschaft, Bank oder Kapitalverwal- tungsgesellschaft Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 48/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Stellenausschreibung Nr. 48/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Geschäftsbereich Grundlagen, Planung und Bau, Deich- rückverlegung und Polder am Standort Magdeburg oder Halle (Saale) einen Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) von Liegenschaften für Bauprojekte. Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Projektleitung der Flächenlegitimation für wasserwirtschaftliche Investitionsvorhaben Koordination des Verwaltungsvollzuges. Administration für Liegenschaftsmanagement Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei der Vergabe von Dienstleistungen für die Regelung und Durchführung des Grunderwerbs, Erstellung von Aufgabenstellun- gen und Ergebniskontrolle der Leistungserbringung für Wertgutachten und anderen un- terstützenden Dienstleistungen für Grundstückangelegenheiten zur Vorbereitung und Durchführung von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben Bedarfsuntersetzung und Abrechnung der beauftragten Dienstleistungen, Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Grundstücksangelegenheiten und damit zusammen- hängenden Vorgängen im Zuge der Vorbereitung und Durchführung sowie nach Ab- schluss von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben. Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften/des Wirtschaftsrechts z. B. als Dip- lom-Rechtspfleger (a), Wirtschaftsjurist (a) (Bachelor of Laws, LL. B./Master of Laws, LL. M.), Diplom-Jurist (a) oder der Nachweis eines Hochschulstudiums mit vergleichbaren Studieninhalten gute Kenntnisse des Grundstücksrechts sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Erfahrung im Zusammenhang mit grundstücksrechtlichen Transaktionen, z. B. aus Tätig- keit in einer Kanzlei, Grundbuchamt, Immobiliengesellschaft, Bank oder Kapitalverwal- tungsgesellschaft Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 48/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/06 Magdeburg, den 16. Februar 2006 "Die Stellung Sachsen-Anhalts in der Gemeinschaft deutscher Länder" Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzungam 16. Februar 2006 Anrede! Eine Regierungserklärung in der letzten Plenarsitzung einer Legislaturperiode kann naturgemäß keinen programmatischen Inhalt haben, wenn sie nicht als Wahlkampf missverstanden werden soll. Der gleiche Verdacht würde aufkommen, wenn sie wie ein Bilanzbericht angelegt werden würde. Beides habe ich nicht vor. Ich möchte am Ende dieser Legislaturperiode die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige Gedanken vorzutragen, für die wir uns während der bisherigen gemeinsamen Arbeit kaum Zeit nehmen konnten. Die Staatsqualität Sachsen-Anhalts hat unter allen 16 Bundesländern die kürzeste Geschichte. Als eigenständiges Land hatte Sachsen-Anhalt lediglich von Sommer 1945 bis zum Sommer 1952 bestanden, bevor es mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 am 14. Oktober 1990 wieder errichtet wurde. Die Reföderalisierung des Gebietes der ehemaligen DDR war nicht nur eine formale Anpassung an die Strukturen der Bundesrepublik, sie entsprach auch dem ausdrücklichen Willen der Bürgerrechtsbewegung in diesem Teil Deutschlands. Die erklärte Absicht, staatlicher Allmacht durch horizontale Gewaltenteilung zukünftig Schranken zu setzen, wurde von den meisten der damals aktiven Gruppierungen vertreten. Anders als in unseren Nachbarländern, die ihre Identität aus einer längeren gemeinsamen Geschichte ableiten, gibt es eine solche historisch gewachsene Landesidentität in Sachsen-Anhalt nicht. Obwohl bei einer Umfrage 1994 in Sachsen-Anhalt nur 45% der Befragten eine Identifikation mit ihrem Land angaben und damit weniger als in allen anderen deutschen Ländern, waren jedoch 78% der Meinung, das Land Sachsen-Anhalt solle auch bei einer eventuellen Länderneugliederung erhalten bleiben. Das muss jede Landesregierung als Auftrag verstehen, wenn sie die Interessen der eigenen Bürger nicht verraten will. Niemand bestreitet trotzdem die Notwendigkeit einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland. Weil der Bundestag während der vergangenen mehr als fünf Jahrzehnte immer häufiger von der Möglichkeit der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, sind die Landtage in ihren Gesetzgebungsbefugnissen ausgeblutet. Sie haben kaum noch eigene Entscheidungsmöglichkeiten. Die Länder wurden mehr und mehr zu Verwaltungsprovinzen, ihr Staatscharakter ist kaum noch erkennbar. Dies wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die Gesamtheit der alten Bundesländer beklagt diese Entwicklung als eigenen Bedeutungsverlust. Die neuen Bundesländer, die größere eigene Kompetenz nie selbst erlebt haben, sehen dies unterschiedlich. Soweit sie eine eigene Tradition haben, streben sie schon deshalb ebenfalls einen deutlicheren eigenen Staatscharakter an. Soweit sie diese eigene Tradition nicht haben, entsteht gelegentlich der Eindruck, als ob die nur als Verwaltungsprovinz empfundene Eigenständigkeit eine beliebige Spielmasse zur Profilierung sei. Deshalb sollten auch bei uns zukünftige Landesregierungen der eigenen Bevölkerung jenes Maß an Authentizität und Selbstwertgefühl vermitteln, das unsere Nachbarländer ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen. Kritiker missverstehen das absichtlich als kultivieren einer Kleinstaaterei. Dabei geht es allen Ländern nur um die Wahrung eigener Identität in einem gemeinsamen Bundesstaat, den niemand in Frage stellt. Auch dieser Bundesstaat bedarf der Reformen. Die Welt um uns verändert sich rasant. Grundsätzliche technologische und soziologische Entwicklungen während der letzten Jahrzehnte des vorigen Jahrhunderts haben dazu geführt, dass diese Welt nie wieder so sein wird, wie sie einmal war. Andere Nationen holen auf und dominieren in nie da gewesener Weise die Märkte. Uns gelingt es immer weniger, mit diesem Tempo mitzuhalten. Im Wettbewerb der Standorte sind jene Staaten im Vorteil, die schnell entscheiden können. Wir brauchen deshalb für unsere innerstaatliche Ordnung klare Zuständigkeiten beim Bund einerseits und bei den Ländern andererseits. Die Föderalismuskommission hat dazu erste Vorschläge gemacht, die in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. Europa ist eine Realität. Mehr als 50 % unseres gesamten Gesetzesrechts, mehr als 80 % unseres Wirtschaftsrechts sind durch Vorgaben der Europäischen Union geprägt oder veranlasst. Der Entwurf eines gemeinsamen Verfassungsvertrages der Europäischen Union ist in zwei Ländern gescheitert. Die Gründe mögen unterschiedliche sein. Verbreitet ist die Sorge, die EU könne sich zu einem zentralistisch organisierten Verwaltungsmoloch entwickeln, in dem die Identität der Regionen verloren geht. 73 Regionen innerhalb der Europäischen Union verfügen über Regierungen und direkt gewählte Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen. Auch wir gehören dazu. Gemeinsam umfassen die Regionen mit eigener Gesetzgebungsbefugnis fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung der EU. Auf der sechsten Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen Ende November vorigen Jahres in München haben diese mit Zustimmung auch Sachsen-Anhalts eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der das Subsidiaritätsprinzip mehr als bisher als Leitgedanke für den Strukturaufbau einer Europäischen Union befürwortet wird. Der wichtige Gedanke der europäischen Gemeinschaft wird nur umgesetzt werden können, wenn er zu einer Einheit in Vielfalt führt und die Regionen ihre Identität nicht verlieren. Das gilt insbesondere für eine Region wie Sachsen-Anhalt, die aus historischen Gründen noch dabei ist, ihre eigene Identität zu finden. Die unterschiedliche Ausgangsposition der Länder innerhalb der Bundesrepublik hat auch in der Föderalismuskommission zu unterschiedlichen Zielvorstellungen geführt. Praktische Politik beginnt immer mit dem Betrachten der Realitäten. Dazu gehörte, dass wir nur die Ziele erreichen werden, die wir gemeinsam vertreten. Bereits am 6. Mai vorigen Jahres haben sich die Ministerpräsidenten auf gemeinsame Verhandlungspositionen geeinigt. Fast jedes Land hat dabei eigene Interessen zurückgestellt und um der Gemeinsamkeit willen andere Positionen mitgetragen, die keine eigene Priorität hatten. Die Zahlerländer im innerdeutschen Finanzausgleich halten eine grundlegende Neuordnung der Finanzverfassung für dringend notwendig. Alle Empfängerländer haben dies erst einmal abgelehnt. Um die erreichbaren Ziele umsetzen zu können, wurde dieses Thema zunächst ausgeklammert. Nach der gesetzestechnischen Verabschiedung der konsensfähigen Reformschritte sind weitere Gespräche über eine Neuordnung der Finanzverfassung vorgesehen. Davor wird noch viel zu klären sein. Bund und Länder bekennen sich zur Fortführung des Solidarpaktes einschließlich der Finanzierung des sog. Korbes II, wie dies bereits 2001 beschlossen wurde. Dafür sind die neuen Länder dankbar. Spätestens jetzt, wo es um die Konkretisierung einzelner Maßnahmen geht, wird deutlich, was Eingeweihte schon von Anfang an wussten, dass diese Einmütigkeit auf den unsicheren Füßen versteckter Undeutlichkeiten steht. Von Anfang an ist undeutlich geblieben, was alles zum Korb II gerechnet wird. Alle Versuche, mit der früheren Bundesregierung darüber in Gespräche zu kommen, sind gescheitert. Wenigstens aus der Sicht des Bundesfinanzministeriums soll alles dazu gezählt werden, was an Finanzierung in die neuen Bundesländer fließt. Das führt dazu, dass uns gelegentlich vorgeworfen wird, wir hätten schon viel zu viel Geld bekommen ¿ nachzulesen in einer kürzlich vom neuen Aufbau-Ost-Minister Tiefensee autorisierten Presseerklärung. Bei dieser Betrachtung wird die Finanzierung aller Bundesaufgaben in den neuen Ländern wie zum Beispiel Investitionen in Bundeswehrstandorte und ähnliches mit eingerechnet. Das entspricht nicht unseren Vorstellungen von der inneren Einheit in Deutschland. Die neuen Länder verstehen sich nicht als ein besonderes Gouvernement in Deutschland, sondern als wesensgleiche Länder in einem Bund. Die Finanzierung von Bundesaufgaben in den neuen Ländern sollte deshalb nicht anders gewertet werden, als eine solche in den alten Ländern. Ich bin dankbar dafür, dass sich die neue Bundeskanzlerin bereit erklärt hat, noch in diesen Monat mit Gesprächen darüber beginnen zu wollen. Niemand kann ein schnelles Ergebnis erwarten. In einem ersten Schritt soll über die Struktur solcher Gespräche entschieden werden. Sofern der Bund im Interesse der neuen Länder in diesem Gebiet seinerseits überproportional investiert, wird dies berücksichtigt werden müssen. Es ist sicher, dass diese Verhandlungen nicht einfach werden. Genauso wichtig sind Gespräche mit der neuen Bundesregierung über die Bewertungskriterien in den sog. Fortschrittsberichten der Bundesregierung über den Aufbau Ost. Ich halte es für selbstverständlich, dass wir über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen Rechenschaft ablegen müssen. Für die geplanten Föderalismusgespräche über die innerdeutsche Finanzstruktur wird ein Benchmarking der Länderhaushalte angedacht. Dass aber die Behebung von teilungsbedingten Sonderlasten nur mit einem einzigen fiskalischen Parameter gemessen wird, ist nicht sachgerecht. Dies dient einigen Medien regelmäßig zu einer Diffamierung der neuen Länder und bedient Ressentiments in westlichen Ländern. Hierüber mit uns zu sprechen, hat sich die neue Bundesregierung bereit erklärt. Wir wollen noch in diesen Monat das Verfahren dazu verabreden. Dabei sollten wir vor uns selbst nicht verschweigen, dass die Haushaltssituation in den neuen Bundesländern durchaus unterschiedlich ist. Aufgrund konsequenter eigener Politik steht Sachsen wesentlich besser da als wir in Sachsen-Anhalt. Es überzeugt nicht, die Gründe dafür nur bei anderen zu suchen. Wer sie wissen will, muss sich die Protokolle der parlamentarischen Haushaltsberatungen der letzten Jahre durchlesen. Das löst zwar unsere eigenen Probleme nicht, sollte aber vor der Wiederholung gemachter Fehler und politischer Konstellationen bewahren. Eins ist sicher, wir werden unsere selbst gemachten Schulden nicht bei anderen abladen können. Für unsere Position in der Föderalismusdebatte bedeutet dies, dass ein reiner Wettbewerbsföderalismus bei derzeit ungleicher Ausgangsposition für Sachsen-Anhalt völlig inakzeptabel sein muss. Aus der Interessenlage unseres Landes werden wir einen kooperativen Gestaltungsföderalismus anstreben, der - den Wettbewerb in den Bereichen zulässt, in denen zwischen den Ländern Chancengleichheit besteht und - der solidarische Strukturen zwischen den Ländern festschreibt, um die Chancengleichheit zu erhalten und in den Bereichen zu schaffen, wo diese noch nicht besteht. Diese Position wird von einer Mehrheit der Länder geteilt. Sie auszufüllen bedarf noch vieler Vereinbarungen und Absprachen. Unstrittig sind inzwischen die gefundenen Regelungen zu einem nationalen Stabilitätspakt mit einer Neuformulierung des Art. 109 Abs. 5 Grundgesetz (neu) und zur EU-Haftung in Art. 104a Abs. 6 GG (neu). Damit binden sich die Länder in ihre gesamtstaatliche Verantwortung ein. Konkret bedeutet das, dass niemand in einem Land Finanzierungsversprechungen machen kann, die er nicht mit eigenen Einnahmen finanzieren kann ¿ wenigstens solange nicht, so lange es dafür keinen gesamtstaatlichen Konsens gibt. Die übermäßige Verschuldung eines Landes belastet auch die anderen mit. Eine ausschließliche Haftung nach dem Verursacherprinzip wie sie von einigen Ländern gewünscht wurde, würde aber der unterschiedlichen Ausgangssituation nicht gerecht. Für Sachsen-Anhalt habe ich der jetzt gefundenen Kompromisslösung zugestimmt in der Hoffnung, dass sie niemals durch unser Verschulden greifen müsste. Bundesgesetze, die die Länder finanziell verpflichten, werden immer Zustimmungsgesetze bleiben. In einigen Bereichen waren die Länder bereit auf Zustimmungsrechte im Bundesrat zu verzichten, wenn in anderen originäre Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder übertragen werden. Nicht allein die Mitwirkung an der Rechtsetzung des Bundes entspricht dem Staatscharakter der Länder, sondern die Gesetzgebung aus eigenem Recht. Das bedeutet, dass eine klare Abschichtung der Kompetenzen von Bund und Ländern nach dem Prinzip der Subsidiarität zu erfolgen hat. Der Staat muss von den Bürgern her gedacht werden. Er muss deshalb von unten nach oben organisiert werden. Nur was die Kommunen nicht leisten können, gehört in die Zuständigkeitsebene der Länder und nur was die Länder nicht leisten können, auch durch Koordination untereinander, gehört in die Zuständigkeit des Bundes. Wenn Chancengleichheit besteht, ermöglicht ein solcher Gestaltungsföderalismus auch einen gesunden Wettbewerb um die besten Lösungen. Dann geht es nicht um eine ungesunde Konkurrenz, sondern um ein lernendes System, das neuen politischen Ideen und Lösungen eine Chance gibt. Auch eine staatliche Ordnung muss innovationsoffen werden. Das geht am besten, wenn unterschiedliche Konzepte regional erprobt werden können. Nach Vollzug der Kreisgebietsneugliederung werden wir in einer zweiten Stufe der Verwaltungsreform nach den gleichen Prinzipien darüber entscheiden, was Gemeinden und Kreise selbst regeln können und was auf der Landesebene verbleiben muss. Die Erfahrungen aus der Finanzsituation mancher Abwasserzweckverbände lehren die Dinge so zu gestalten, dass das Land nicht erst zur Behebung auf der kommunalen Ebene selbst verschuldeter Notlagen in die Pflicht genommen wird. Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern soll das gleiche Problem mit einem nationalen Stabilitätspakt eingefangen werden. Unter diesen prinzipiellen Gesichtspunkten soll der Bund künftig auf Regelungen der Behördenorganisation ganz verzichten und die Regelung des Verwaltungsverfahrens den Ländern überlassen. Das gilt prinzipiell für alle nach der Grundgesetzänderung neu vom Bund verabschiedeten, nicht im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze. Offen und noch umstritten ist die Anwendung auf bereits bestehende Gesetze. Dafür wird gegenwärtig noch eine Übergangsregelung gesucht. Da die Länder keine Steuergesetzgebungskompetenz haben, wäre es naheliegend, die Steuerverwaltung ausschließlich dem Bund zu überlassen. Das allerdings haben die meisten Länder abgelehnt. Solange das bisherige Verteilungssystem besteht, soll die Steuerverwaltung von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet werden. Andererseits soll die Übertragung von haushaltsrelevanten Aufgaben durch den Bund an die Kommunen zukünftig grundsätzlich unterbleiben. Das Projekt der optierenden Kreise in der Arbeitsverwaltung als Bundesaufgabe war insofern die letzte Ausnahme. Ganz offensichtlich scheint sich dieses Modell zu bewähren. In den nächsten Jahren wird dieses Modell noch zu erheblichen grundsätzlichen Diskussionen führen. Solange noch erhebliche Unterschiede in der Steuerkraft und der Arbeitslosenquote unter den Ländern bestehen, sind wir an einer Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung ohne Neuverteilung des Steueraufkommens nicht interessiert. Mit Ausnahme von Sachsen waren die neuen Bundesländer bisher nicht aktiv interessiert an der Übernahme der vollen Arbeitgeberkompetenz für die eigenen Beamten. Rechtssystematisch ist das logisch und insofern ist die Forderung der Länder begründet. Andererseits waren es die Länder selbst, die in den frühen 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Tariffindung dem Bund übertragen haben. Aus meiner Sicht wird die jetzt mehrheitlich gewollte Lösung nicht am Votum Sachsen-Anhalts scheitern. Wir werden unsererseits darauf achten, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder eine Koordinierungsfunktion untereinander übernimmt. Die Verhandlungsführung durch die Länder hat sich ohnehin bewährt. Für den Bund bedeuteten Tariferhöhungen regelmäßig mehr Steuereinnahmen als die Erhöhung der eigenen Personalausgaben ausgemacht hatte. Das ist bei den Ländern umgekehrt, weshalb sie zukünftig für sich selbst verhandeln wollen. Der Bund hat eine Personalquote von unter 20 %, die Ländern von bis zu 50 %. Besonders die südwestlichen Länder fordern deshalb im Sinne der Eigenstaatlichkeit die Organisations- und die Personalhoheit für die eigenen Bediensteten zurück. Ich bin bereit dies mitzutragen, weil wir die Solidarität dieser Länder in anderen für uns existenziellen Fragen brauchen. Für viele Länder war und ist eine umfassende eigene Bildungskompetenz wichtig. Bundesweit vergleichbare Standards, insbesondere bei der Zulassung und den Abschlüssen können die Länder untereinander selbst koordinieren. Gemeinsame Standards in der Qualitätssicherung bedürfen nicht der Einflussnahme des Bundes und dürfen einen notwendigen Qualitätswettbewerb untereinander nicht konterkarieren. Die in Vergleichsstudien festgestellten unterschiedlichen Ergebnisse der Länder können zu einer Ergebnisverbesserung bei allen Ländern führen. Eine zentralistische Bundeseinheitlichkeit führt dagegen eher zu einer Erstarrung des Systems und nicht zu einem sich selbst beflügelnden Wettbewerb um die bessere Lösung. Die ungehinderte Mobilität der Menschen in Deutschland muss darunter nicht leiden, wenn die Koordinierung über die Kultusministerkonferenz funktioniert. Der Wegfall der Mischfinanzierung Hochschulbau ist für die neuen Länder akzeptabel. Mit Art. 143c Abs. 3 GG (neu) ist eine Übergangsregelung bis zum Auslaufen des Solidarpaktes vorgesehen, nach der zunächst bis Ende 2013 die durchschnittlichen Finanzierungsanteile des Bundes aus dem Referenzzeitraum 2000 ¿ 2008 weitergezahlt werden. Das schafft mehr Planungssicherheit als wir vorher hatten. Es wird von uns selbst abhängen, wie wir in einem solchen Wettbewerb abschneiden. Wenn wir in jeder Legislaturperiode aus ideologischen Gründen grundsätzliche Bildungsstrukturen immer wieder ändern, werden wir verlieren und den eigenen Kindern schaden. Auch das beste System braucht Zeit, um sich bewähren zu können. Nach den letzten Reformen sind wir jetzt gut aufgestellt und brauchen den Wettbewerb mit anderen nicht zu fürchten. Auch für die Hochschulen haben wir bereits mit einer kooperativen Strukturreform und einem gemeinsamen Wissenschaftszentrum die Voraussetzungen für einen Wettbewerb mit anderen geschaffen. Für die Teilnahme an Exzellenzprogrammen brauchen wir noch innovative Formen der Zusammenarbeit. Über das Wissenschaftszentrum des Landes wären sie organisierbar, wenn die einzelnen Einrichtungen ihrerseits zu einer intensiveren Zusammenarbeit bereit sein werden. Die strukturellen Voraussetzungen dazu sind geschaffen. Wir sind gut aufgestellt im Bereich der alternativen Energieerzeugung, sowohl der Photovoltaik als auch aus nachwachsenden Rohstoffen. Für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wäre es sinnvoll, unsere wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Potentiale auf die Effizienzverbesserung und Kostensenkung im Bereich alternativer Energieerzeugung zu konzentrieren. Das sind absolute Zukunftstechnologien. Das Land, das in diesem Bereich als erstes marktführende Produzenten hat, kann einen erheblichen Standortvorteil daraus machen. Wird sind ebenfalls gut aufgestellt im Bereich der Landwirtschaft und der Ernährungsgüterindustrie. Durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, durch marktgesteuerte Kundenorientierung und durch zunehmende Bioenergiegewinnung sind wir in diesem Bereich auf die Herausforderungen des europäischen Binnenmarktes vorbereitet. Die Produktivität pro Arbeitsplatz ist in dieser Branche im bundesweiten Vergleich am höchsten. Es verwundert deshalb nicht, dass unsere Landwirte bundesweit im letzten Jahr die höchsten Einnahmen je Betrieb hatten. Das trifft mit geringen Einschränkungen auch zu auf die chemische Industrie. Besonders in diesem Bereich ist die Produktivität pro Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt höher als im Bundesdurchschnitt. Wir haben hochmoderne Arbeitsplätze, aber leider noch zu wenig davon. Während man vor zehn bis zwölf Jahren in der chemischen Industrie noch mit einer Kapitalinvestition von ca. 1 Million DM pro neuen Arbeitsplatz rechnen musste, sind es gegenwärtig mehr als 1 Million Euro. Im Vergleich zu den großen internationalen Konzernen sind unsere Standorte noch klein. Durch Einfluss auf die Rahmenbedingungen versuchen wir ihnen zu helfen, selbst zu wachsen. In einem von uns mit initiierten Verband der Chemieregionen der EU hat Sachsen-Anhalt gegenwärtig den Vorsitz. Im Zusammenhang mit der Diskussion zu den so genannten REACH-Vorschriften ist es gelungen, den eigenen Chemiestandort vor Überregulierung zu bewahren. In den anderen Wirtschaftszweigen haben wir in den letzen Jahren durchaus aufgeholt, sind aber im Länderranking noch nicht über Mittelfeldpositionen hinaus gekommen. Nur wer weiß, wo wir vor vier Jahren standen, weiß auch, dass wir uns deutlich verbessern konnten. Die Auswirkungen unserer Arbeit auf den Arbeitsmarkt beginnen erkennbar zu werden. Sachsen-Anhalt ist nicht mehr das Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit und hat alle Chancen, das auch nicht mehr zu werden. Trotzdem sind wir noch lange nicht zufrieden. In den letzten Monaten haben wir bundesweite Aufmerksamkeit gefunden mit innovativen Arbeitsmarktprojekten auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzgebung. Ich beobachte mit Interesse, wie immer mehr Länder mit geringen Variationen dies nachmachen und als bundesweite Neuerung anbieten. Dadurch ist eine bundesweite, zum Teil sehr grundsätzliche Diskussion über Reformen in der Arbeitsmarktpolitik in Gang gekommen, an der wir uns mit eigenen Erfahrungen beteiligen. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass es zwischen dem geschützten, mit Sozialtransfer finanzierten, nicht nachfrageregulierten Arbeitsmarkt einerseits und dem freien, tariffinanzierten, wettbewerbs- und nachfrageorientierten Arbeitsmarkt andererseits einen Zwischenbereich geben muss. Das wäre dann ein teils tarif- und teils transferfinanzierter und so gestützter, gemeinwohlorientierter und dadurch wirtschaftsferner Arbeitsmarktbereich. Mehrere Länder suchen gegenwärtig dafür nach Umsetzungsmodellen. Zwangsläufig muss dabei die Frage entschieden werden, welchen Mindesttarif der Arbeitgeber leisten muss als Eigenanteil des Trägers solcher Maßnahmen, und ab welcher Einnahmenhöhe die Stützung durch Sozialtransfers aufhören muss. In diese, sehr grundsätzliche Diskussion, können die neuen Bundesländer eigene Erfahrungen einbringen. In die Infrastrukturentwicklung des Wirtschafts- und des Wissenschaftsstandortes, in die Bildungs- und die Arbeitsmarktpolitik haben wir viel Geld investiert. Inzwischen sind wir aber das Flächenland mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben im Haushalt und mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung. Dieses statistische Ergebnis ist nur zum geringeren Teil durch die abnehmende Einwohnerzahl bedingt. Ich bin mir sicher, dass bei zukünftigen Haushaltsberatungen Benchmarkingvergleiche zwischen den Ländern wichtiger sein werden als eloquent vorgetragene Ressortforderungen. Das Saarland hat beim Bundesverfassungsgericht geklagt, um die Fortsetzung von Bundesergänzungssonderzuweisungen zu erzwingen. Die Stellungnahme der anderen Landesregierungen dazu sollte zur Pflichtlektüre derjenigen werden, die sich mit Haushaltsfragen beschäftigen. Die bevorstehenden Föderalismusgespräche zur innerdeutschen Finanzstruktur werden sich bis in jedes Parlament auswirken. Wenn in einem anderen Land gleiche oder sogar bessere Ergebnisse, mit geringerem Finanzierungsaufwand erzielt werden, dann ist das kein Finanzproblem mehr, sondern ein Struktur- oder ein Organisationsproblem. Wenn dann daraus die richtigen Konsequenzen gezogen werden, erweist sich der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik als ein lernendes und sich selbst optimierendes System, das einem zentralistischen Staatsaufbau überlegen ist. Wir müssen die Chancen nutzen, die in einem solchen System liegen. Bei fast allen Reformen der letzten Jahre haben wir immer geprüft, welche Erfahrungen andere Länder - mit im einzelnen anderen Regelungen ¿ gemacht haben. Das werden wir sowohl auf die Haushaltsstrukturen als auch auf die Haushaltsansätze ausdehnen. Mit der Neuordnung der Programme für die nächste Förderperiode der EU schaffen wir die Voraussetzungen für eine noch effektivere und zielgenauere Förderung von Wachstum und Beschäftigung, als dies im laufenden operationellen Programm möglich ist. Mit mehreren Verwaltungs- und Strukturreformen haben wir unser Land für die Lösung zukünftiger Aufgaben zukunftsfähig aufgestellt. Nach der organisatorischen Umsetzung der Kreisgebietsneugliederung wird in einer zweiten Phase der Verwaltungsreform über die Zuordnung von Aufgaben auf die kommunalen Ebenen neu entschieden werden. Dabei werden wir die modernen Möglichkeiten eines internetbasierten, interaktiven Landesportal ebenso berücksichtigen wie die verwaltungstechnische Kosteneffizienz. Bisher haben sich 17 Kreise dem Landesportal angeschlossen. Die Übrigen arbeiten daran. Die modernen Technologien ermöglichen es, dass Land gleichmäßig zu entwickeln. Raumordnerische Schwerpunkte wird es immer geben; auch innerhalb des Landes soll jede Region ihre Individualität behalten. Es macht Sinn, bei der Wirtschaftsförderung branchenspezifische Schwerpunkte zu begünstigen. Aber es macht keinen Sinn, Wirtschaftsförderung auf wenige Zentren zu konzentrieren, andere Regionen des Landes ausbluten zu lassen und dann mit neuen Förderprogrammen diese Regionen wieder reaktivieren zu wollen. Bei allen Sorgen, die wir noch im Land haben, soll keine Gemeinde und keine Person den Eindruck haben, sie wäre von zukünftigen Entwicklungen abgeschnitten. Am Ende seiner vierten parlamentarischen Legislaturperiode hat Sachsen-Anhalt noch fast alle für die neuen Länder in Deutschland typischen Folgeprobleme eines grundsätzlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozesses. Und wir haben die typischen Selbstfindungsprobleme eines jungen Bundeslandes ohne eigene historische Tradition. Diesen Prozess haben ältere Länder in Deutschland bereits hinter sich. Er wird bei uns nicht anders verlaufen. Wir haben uns gegenseitig in den letzten Jahren bewiesen, dass wir erfolgreich sein können, wenn wir die richtigen Prioritäten setzen. Es ist eine altbekannte Erfahrung, dass Entscheidungen in der Wirtschaft zu 50 % einen psychologischen Hintergrund haben. Wenn es uns darum geht, Sachsen-Anhalt als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort mit kulturhistorisch interessanten Hintergrund und mit nachhaltigkeitsorientierten ökologischen und familienfreundlichen, sozialen Rahmenbedingungen aufzubauen, dann sollten wir dies berücksichtigen. Investoren werden nur dort hingehen, wo die Rahmenbedingungen für das betriebswirtschaftliche Risiko für sie kalkulierbar und das Vertrauen in die eigene Zukunft erlebbar ist. Das trifft ebenso zu auf die individuelle Einzelentscheidung vieler Menschen in unserem Land. Solange wir noch keine wenigstens ausgeglichene Wanderungsbilanz haben, solange haben diese Probleme eine gestaltungspolitische Dimension von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Menschen und Betriebe werden sich dort niederlassen, wo sie Vertrauen in die Zukunft haben. Menschen brauchen Vertrauen in die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und Arbeitgeber brauchen Vertrauen in die Fähigkeiten ihrer Arbeiter und die Fähigkeiten der rahmensetzenden Politik. Nicht nur der Einzelne, auch politische Gemeinschaften und ganze Länder müssen sich selbst wollen und bejahen, wenn sie sich und anderen Vertrauen in die Zukunft vermitteln wollen. Ein Land, das sich selbst aufgibt, kann weder Einzelnen noch Institutionen Vertrauen in die Zukunft vermitteln. Sachsen-Anhalt hat seit seiner Wiedergründung eine sehr schwierige Entwicklung hinter sich. Dies und die gemeinsamen ersten Erfolge machen uns zu einer Schicksalsgemeinschaft, aus der heraus sich eine eigene Identität zu entwickeln beginnt. Im Gegensatz zu alten und manchen neuen Ländern sind wir erst dabei, den partiellen Staatscharakter unseres eigenen Landes zu begreifen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission, unser gemeinsames Schicksal und unsere gemeinsamen Erfolge werden uns dabei helfen. Sie begründen das Vertrauen in die Zukunft unseres Landes. Wir schulden unserem Land die Förderung und Entwicklung eines Wir-Gefühls. Eigene Verzagtheit darf nicht dazu führen, dem ganzen Land seine Zukunftsfähigkeit abzusprechen. Die Menschen in unserem Land hätten es nicht verdient, wenn gerade wir als ihre gewählten Vertreter ihnen die Zukunftsfähigkeit bestreiten würden. Das Vertrauen in die gemeinsame Fähigkeit, erkennbare Probleme auch zu lösen, begründet unser Vertrauen in die Zukunft unseres Landes und der Menschen, die hier leben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/07 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/07 Magdeburg, den 12. Juli 2007 LKA-Direktor Hüttemann stellt Lagebild zur Entwicklung der Wirtschaftskriminalität für das Jahr 2006 vor - Polizei registriert erheblichen Zuwachs bei den Fallzahlen um 64,13 Prozent - Vermögensschäden von über 63,0 Mio. Euro Der Direktor des Landeskriminalamtes, Frank Hüttemann, hat heute in Magdeburg das aktuelle Lagebild im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2006 vorgestellt. Hüttemann: ¿Die unverändert ernste Wirtschaftslage in Sachsen-Anhalt wird von den Kriminellen gezielt ausgenutzt. Durch Wirtschaftsstraftaten zu Lasten des Fiskus und der Verbraucher werden nicht nur erhebliche Vermögensschäden bei Privatpersonen und der öffentlichen Hand verursacht. Vielmehr geraten immer wieder gerade redliche Unternehmer und Gewerbetreibende in die Versuchung, selber kriminell zu werden, um dem von strafbar handelnden Konkurrenten ausgehenden Wettbewerbsdruck standhalten zu können.¿ Einer solchen Wirtschaftsstruktur, in der der ¿Ehrliche¿ letztlich zum vielbesagten ¿Dummen¿ werde, sei entschieden entgegen zu treten. Allerdings würden steigende Fallzahlen auch mehr bekanntgewordenen Delikte und damit eine Erhöhung des staatlichen Verfolgungsdruckes bedeuten. So seien im vergangenen Jahr 2.590 Fälle (2005: 1.578 Fälle) der Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt registriert worden. Das seien 1.012 Fälle mehr als im Vorjahr. Damit seien die Fallzahlen im Phänomenbereich Wirtschaftskriminalität entgegen dem Entwicklungstrend bei der Gesamtkriminalität um besorgniserregende 64,13 Prozent angestiegen. Die Aufklärungsquote liege mit 99,1 Prozent wie schon im Vorjahr (99,0 Prozent) auf konstant hohem Niveau. ¿Allerdings muss¿, so Hüttemann, ¿von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die polizeilichen Fallzahlen nicht die Gesamtheit aller erkannten Wirtschaftsstraftaten abbilden. Die von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Finanzbehörden unmittelbar, d.h. ohne Beteiligung der Polizei, verfolgten Wirtschaftsdelikte, werden im Landeskriminalamt nicht miterfasst.¿ Damit werde deutlich, dass die Kriminalitätsbelastung durch Wirtschaftskriminalität im Land viel höher sei, als es die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik widerspiegeln. Die gleiche Aussage treffe auch auf Bundesebene zu und werde durch eine Anfang Juli 2006 von der renommierten Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG herausgegebenen Studie bestätigt: Danach werde das Dunkelfeld bundesweit auf über 80 % geschätzt, d.h. auf jeden entdeckten Fall von Wirtschaftskriminalität kommen fünf unentdeckte. Ebenso sei jedes zweite größere Unternehmen in Deutschland von Wirtschaftskriminalität betroffen. ¿Auch wenn der Anteil der Fallzahlen ¿Wirtschaftskriminalität¿ in Sachsen-Anhalt mit nur 1,2 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen sehr niedrig ist, liegt der dadurch angerichtete Vermögensschaden mit 63.225.852 Euro bei 35,75 % am Jahresgesamtschadensaufkommen von 176.820.639 Euro¿, verdeutlich LKA-Direktor Hüttemann. Erschwerend komme hinzu, dass sich Wirtschaftsstraftaten durch einen hohen Schwierigkeitsgrad in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auszeichnen. Das bundesdeutsche Wirtschaftsrecht gehöre zu den kompliziertesten und umfangreichsten der Welt. Die Vielfalt der einzelnen Wirtschaftszweige und ¿sparten sowie die Notwendigkeit, dazu in jedem Verfahren umfangreiches fachspezifisches Wissen zu erwerben, führe zwangsläufig dazu, dass die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten sehr zeit- und personalintensiv sei. ¿Vor dem Hintergrund der statistischen Zahlen und des enormen Dunkelfeldes steht jedoch zu befürchten, dass die effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität an deutliche Grenzen in der Ausstattung der Landespolizei mit qualifiziertem Personal stößt, zumal sich die Anforderungen an die Ermittler in den letzten Jahren durch die Komplexität der Verfahren massiv erhöht haben. Im Zuge der neuen Polizeistruktur wird sich zeigen, inwieweit die Landespolizei mit dann auf drei Polizeidirektionen und das LKA verteilten Wirtschaftskriminalisten zukunftsfähig aufgestellt ist, um der wachsenden Wirtschaftskriminalität im Land effizient und erfolgreich entgegenzutreten¿, so Frank Hüttemann abschließend. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: pressestelle@lka.pol.sachsen-anhalt.de Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 049/00 Magdeburg, den 5. Mai 2000 Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung (GO LSA) und Entwurf des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstaltsgesetz ¿ AnstG) Es gilt das gesprochene Wort! (In Vertretung verlesen von Justizministerin Karin Schubert) Anrede, die vorliegenden Entwürfe eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung (GO LSA) und des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstaltsgesetz ¿ AnstG) sollen es den Kommunen ermöglichen, auf die teilweise auf europarechtliche Vorgaben zurückgehende und durch ihre nationalstaatliche Umsetzung veränderte Wettbewerbssituation angemessen zu reagieren. Leitgedanke kommunalwirtschaftlicher Betätigung bleibt jedoch die Gemeinwohlorientierung, das heißt die Erfüllung öffentlicher Zwecke unter Zurückstellung von Gewinnerzielungsabsichten. Ich betone dies gleich zu Anfang, weil in Presseberichten dargestellt wurde, dieser Leitgedanke werde aufgegeben. Das ist nicht der Fall! Im Zusammenspiel beider Gesetzentwürfe wird vielmehr nur eine vorsichtige Liberalisierung des aus dem Jahr 1935 stammenden kommunalen Wirtschaftsrechts, verbunden mit einer deutlichen Erhöhung der Transparenz kommunalen Handelns und damit einem besseren Erkennen von Risiken wirtschaftlicher Betätigung angestrebt. Die während der Anhörung des Referentenentwurfs vorgebrachten Bedenken, dass kommunale Betriebe noch stärker als bisher in Wettbewerb mit kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks und der Dienstleistungsbranchen träten und diese in ihrer Existenz gefährdeten, konnten weitgehend ausgeräumt werden. Dennoch berichtet die Presse weiter über bestehende Vorbehalte. Einigen Verbänden ginge die Novellierung nicht weit genug, anderen ginge sie zu weit. Die Erklärung hierfür liegt wohl darin, dass die Kritiker sich immer nur einzelne Regelungen vornehmen und nicht in der Lage sind, den Gesetzesentwurf insgesamt zur Kenntnis zu nehmen. Die Landesregierung hat keinen Zweifel daran, dass der Entwurf insgesamt ausgewogen ist. Die lange Phase der Anhörung nach der ersten Kabinettsbefassung und die gründliche überarbeitung des ersten Entwurfes belegen dies. Anrede, die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts soll nicht zur Ausdehnung kommunaler Wirtschaftstätigkeit führen, sondern dazu beitragen, dass die den Kommunen bisher auferlegten Beschränkungen im Wettbewerb mit der Konkurrenz etwas erleichtert werden. Die Wettbewerber haben auf der anderen Seite aber verbesserte Kontrollmöglichkeiten dieser wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden erhalten, denn die für den Rat und die Bürger zu erstellenden Beteiligungsberichte über kommunalwirtschaftliche Betätigungen, sind auch für die Privatwirtschaft öffentlich. Anrede, lassen Sie mich die Regelungen im Einzelnen vorstellen: Zur Anpassung des kommunalen Wirtschaftsrechts an die veränderte Wettbewerbssituation soll primär eine verfassungskonforme Lockerung des "örtlichkeitsprinzips" erfolgen. Mit der Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung außerhalb des Gemeindegebietes wird keine grundsätzliche Neuregelung geschaffen, weil das überschreiten der Gemeindegrenzen auch nach geltender Rechtslage, allerdings nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Gemeinde zulässig ist. Zukünftig soll es den Kommunen gestattet sein, mit ihren Unternehmen außerhalb ihres Gebietes tätig zu werden, wenn die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft gewahrt sind, also auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Mit dieser Regelung wird der berechtigten Forderung Rechnung getragen, dass das Aufbrechen monopolistischer Strukturen und die Zulassung des Wettbewerbs (z.B. in der Stromversorgung) keine Einbahnstraße zum Nachteil der Kommunen wird. Von einer Beschränkung der Bestimmung auf den Energiesektor wurde im Hinblick auf die europapolitische Tendenz der öffnung weiterer Märkte abgesehen. Eine Erhöhung der Transparenz kommunalwirtschaftlichen Handelns wird durch die Einführung eines Beteiligungsmanagements und die Erweiterung der Kriterien zur Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht angestrebt. Der vorgesehene Beteiligungsbericht wendet sich an die Mandatsträger sowie an die Bürgerinnen und Bürger. Er versteht sich als Informationsangebot über die Anzahl der Beteiligungen und die damit verfolgten Ziele, den Zielerreichungsgrad sowie der Wirtschaftlichkeit der Auslagerung von Aufgaben. Eine effektive Beteiligungsverwaltung, -betreuung und -kontrolle trägt zum besseren Erkennen finanzieller Risiken und somit zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei. Der im Rahmen der Anzeigepflicht abzuarbeitende Katalog stellt eine Checkliste für eine ausgewogene Organisationsentscheidung dar und dient damit ebenfalls dazu, Risiken überschaubarer zu machen. Die Gemeindeordnung hält an dem Vorrang öffentlich-rechtlicher vor privatrechtlichen Organisationsformen fest, was aber nicht heißt, dass die Gemeinde nicht jederzeit die privatrechtliche Organisationsform wählen dürfte. Sie muss dann nur den Nachweis erbringen, dass die privatrechtliche Organisationsform Vorteile gegenüber der öffentlich rechtlichen bietet. Dies dient dem Schutz der Gemeinde vor unternehmerischen Risiken und der besseren Kontrolle und Steuerung des Unternehmens. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen soll der Gemeinde neben dem Eigenbetrieb künftig auch die Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verfügung stehen (Anstaltsgesetz). Das Kommunalunternehmen bietet eine größere Selbständigkeit und Flexibilität als der Regie- und der Eigenbetrieb. Es ist damit von der Möglichkeit sich marktadäquat zu verhalten den Eigengesellschaften ebenbürtig. Die Vorteile der Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber privatrechtlichen Organisationsformen bestehen insbesondere darin, dass - Landesrecht maßgebend bleibt, - die Rechtsaufsicht der Kommune erhalten bleibt, - zugunsten der Anstalt Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt werden kann und dass - die Anstalt hoheitliche Aufgaben wahrnehmen kann. Zusammenfassend kann man feststellen, dass die vorliegenden Gesetzentwürfe der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Interessen dienen und in ihrer Gesamtheit die Interessen der privaten Wirtschaft berücksichtigen. Ich möchte Sie daher bitten, die Entwürfe im Innenausschuss, im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten und im Ausschuss für Finanzen zu beraten. Abschießend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auf der Seite 9 in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften in der Gemeindeordnung (GO LSA) ein redaktionelles Versehen vorliegt. Ich möchte Sie bitten, in der zweiten Zeile des letzten Absatzes das Wort "erfordert" durch "rechtfertigt" zu ersetzen. Der erste Entwurf sprach noch von "erfordern". Nach der Anhörung ist daraus wieder "rechtfertigen" geworden. Die Begründung hat dem natürlich zu folgen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/06 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/06 Magdeburg, den 12. Juli 2006 Direktor des Landeskriminalamtes Frank Hüttemann: Keine Entwarnung trotz stagnierender Entwicklung der Wirtschaftskriminalität im Jahr 2005 Im Rahmen eines Pressegesprächs zur Lage der Wirtschaftskriminalität in Sachsen-Anhalt, rief LKA-Direktor Frank Hüttemann zur Wachsamkeit auf: ¿Entgegen dem bundesweiten Trend, bei dem eine Steigerung der Wirtschaftsstraftaten um 10 % zu verzeichnen ist, verläuft die Entwicklung in Sachsen-Anhalt zwar konstant, aber es besteht kein Grund zur Entwarnung¿. Die unverändert ernste Wirtschaftslage in Sachsen-Anhalt hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaftskriminalität: ¿Die schwierige Situation wird von den Kriminellen gezielt ausgenutzt. Durch Subventionsbetrug, Arbeitsvermittlungsbetrug, betrügerischem Bankrott, Kreditvermittlungsbetrug etc. zu Lasten des Fiskus und der Verbraucher werden nicht nur erhebliche Vermögensschäden bei Privatpersonen und der öffentlichen Hand verursacht. Vielmehr geraten auch immer mehr redliche Unternehmer und Gewerbetreibende in die Versuchung, selber kriminell zu werden, weil sie befürchten, dem von strafbar handelnden Konkurrenten ausgehenden Wettbewerbsdruck ansonsten nicht mehr standhalten können¿; so Hüttemann. Dies fördere aber ein Wirtschaftsklima, in dem der ¿Ehrliche¿ letztlich der vielbesagte ¿Dumme¿ wäre. Dem sei entschieden entgegen zu treten. Gemessen an der Gesamtzahl der 2005 registrierten 216.186 Straftaten (2004: 228.647) im Land Sachsen-Anhalt stellen die 1.578 (2004: 1570) Fälle der Wirtschaftskriminalität nur einen kleinen aber im Vergleich zum Vorjahr stabilen Anteil. Allerdings kann, so das LKA, von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die polizeilichen Fallzahlen nicht die Ergebnisse der Wirtschaftsstraftaten enthalten, die von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Finanzbehörden unmittelbar, d.h. ohne Beteiligung der Polizei, verfolgt werden. So haben die für Wirtschaftskriminalität zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Halle und Magdeburg im Jahr insgesamt 2973 Verfahren bearbeitet; das bedeutet, dass 47 % aller Wirtschaftsstrafverfahren ohne Mithilfe der Polizei abgeschlossen wurden. Damit wird deutlich, dass die Kriminalitätsbelastung durch Wirtschaftskriminalität im Land viel höher ist, als es die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik widerspiegeln. Die gleiche Aussage trifft auch für die Bundesebene und wird durch eine Anfang Juli 2006 von der renommierten Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG herausgegebenen Studie bestätigt: danach ist jedes zweite größere Unternehmen in Deutschland von Wirtschaftskriminalität betroffen und das Dunkelfeld wird bundesweit auf über 80 % geschätzt, d.h. auf jeden entdeckten Fall von Wirtschaftskriminalität kommen fünf unentdeckte. Auch wenn der Anteil der Fallzahlen ¿Wirtschaftskriminalität¿ in Sachsen-Anhalt mit nur 0,73 % am Gesamtstraftatenaufkommen sehr niedrig ist, liegt der dadurch angerichtete Vermögensschaden mit 50.899.008 Euro bei 34,2 % am Jahres-Gesamtschadensaufkommen von 148.747.818 Euro. Erschwerend komme hinzu, dass sich Wirtschaftsstraftaten durch einen hohen Schwierigkeitsgrad in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auszeichnen, da sich das bundesdeutsche Wirtschaftsrecht zu einem der kompliziertesten und umfangreichsten der Welt entwickelt hat. Allein 2005 gab es rd. 36 Änderungen von wirtschaftsrechtlichen Gesetzen und Verordnungen. ¿Diese Komplexität führt zwangsläufig dazu, dass die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten sehr zeit- und personalintensiv ist, ergänzt Hüttemann. Wie umfangreich Wirtschaftsstrafverfahren sein können, belegt der kürzlich beim Landgericht Halle abgeschlossene Fall ¿Aluhett¿. Nach Eingang der Anzeige im Jahr 1997 erfolgte im Jahr 1998 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle. Durch die im LKA eingerichtete Ermittlungsgruppe ¿Aluwerke¿ (4 Beamte, 3 Wirtschaftssachbearbeiter) konnten im Ergebnis der im Oktober 1999 bundesweit durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen ca. 1.100 Aktenordner Unterlagen sichergestellt werden. Die Auswertung der ca. 190.000 Blatt Papier dauerte bis Ende 2002. Dazu kam die Auswertung von 405 Privat- und Geschäftskonten. Im November 2002 konnte das Verfahren mit einem 600 Seiten umfassenden Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben werden. Die Vorbereitung und Erhebung der Anklage erfolgte 2004. Im Mai und September des Jahres 2004 erfolgte die Festnahme zweier Hauptbeschuldigter aufgrund von erlassenen Haftbefehlen. Die Verhandlung gegen die Beschuldigten zog sich bis zur Urteilsverkündung, nach 56 Verhandlungstagen, am 16.06.2006 hin. Anhand dieses exemplarisch dargestellten Falles zeige sich aber auch, so LKA-Direktor Frank Hüttemann, dass die effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität an deutliche Grenzen in der Ausstattung der Landespolizei mit qualifiziertes Personal stößt, zumal sich die Anforderungen an die Ermittler in den letzten Jahren durch die Komplexität der Verfahren massiv erhöht haben. Auch die Frage, inwieweit die Landespolizei mit Wirtschaftskriminalisten verteilt auf sechs Polizeidirektionen und das LKA angesichts von nur zwei Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Land zukunftsfähig aufgestellt ist, dürfte ¿ wie die Aufstellung der Kriminalpolizei generell ¿ Gegenstand aktueller Diskussionen zur Polizeireform im Lande sein. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: pressestelle@lka.pol.lsa-net.de Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 219/00 Magdeburg, den 25. April 2000 Innenminister Püchel: Reform des kommunalen Wirtschaftsrechts bringt mehr Flexibilität und Transparenz/Vorteile für die Bürger durch Liberalisierung Auf Initiative von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften und den Entwurf eines Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts beschlossen. Die bestehenden Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden gehen noch auf die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 zurück und sind seither im wesentlichen unverändert geblieben. Eine auch auf europarechtliche Vorgaben zurückgehende veränderte Wettbewerbssituation, vor allem auf dem Energie- sowie dem Ver- und Entsorgungssektor, macht nach Auffassung von Püchel eine Anpassung der Vorschriften zum Wohle der Kommunen erforderlich. Im Zusammenspiel beider Gesetzentwürfe, so Püchel, werde eine Liberalisierung des kommunalen Wirtschaftsrechtes angestrebt, z. B. Lockerung des örtlichkeitsprinzips sowie deutliche Erhöhung der Transparenz kommunalen Handelns, beispielsweise durch die Reformierung der Offenlegungs- und Anzeigenpflichten. Damit solle auch ein besseres Erkennen von Risiken wirtschaftlicher Betätigung sowie die Erweiterung des Handlungsspektrums der Kommunen zum Beispiel in der Unternehmensform der Anstalt des öffentlichen Rechts erreicht werden. Zur Zeit sei es die Regel, so der Minister, dass Gemeinden grundsätzlich nur auf ihrem Gebiet tätig werden können. Mit der Neuregelung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften werde es der Gemeinde nun gestattet, mit ihrem Unternehmen auch außerhalb ihres Gebietes tätig zu werden, wenn der öffentliche Zweck dies zulässt und die berechtigten Interessen der betroffenen Kommunen gewahrt bleiben. Püchel: "Mit dieser öffnung tragen wir der berechtigten Forderung Rechnung, dass das Aufbrechen monopolistischer Strukturen und die Zulassung von Wettbewerb, z. B. in der Stromversorgung, keine Einbahnstraße zum Nachteil der Kommunen wird." Von großer Bedeutung sei auch die Reformierung der Vorschriften über Offenlegung von Beteiligungen sowie der Vorlage- und Anzeigenpflichten. Mit dieser Vorschrift werde die Transparenz kommunalen Handelns erhöht und damit auch die Kontrollmöglichkeiten durch die kommunalen Vertretungen. Gemeinsam mit der Pflicht der Kommunen, alle Vor- und Nachteile bei Errichtung neuer Unternehmen genau zu prüfen, trage dies dazu bei, die mit der wirtschaftlichen Betätigung verbundenen Risiken überschaubarer zu machen. Der Innenminister: "Von der neuen Vorschrift profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger; denn der sorgsame Umgang mit dem Vermögen einer Gemeinde ist die Voraussetzung für eine kostengünstige kommunale Versorgung und Dienstleistung." Mit dem Gesetz über die kommunalen Anstalten wird den Kommunen eine neue Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung gegeben. Grundsätzlich halte die Gemeindeordnung, so Püchel, an dem Vorrang öffentlich-rechtlicher vor privatrechtlichen Organisationsformen fest. Dies diene dem Schutz der Gemeinde vor Verlusten und der besseren Kontrolle des Unternehmens. Als öffentlich-rechtliches Unternehmen stehe der Gemeinde künftig neben dem Eigenbetrieb nun auch die sogenannte Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Diese Form eines Kommunalunternehmens biete eine größere Selbständigkeit und Flexibilität als der Eigenbetrieb und gewährleiste die Möglichkeit, sich marktwirtschaftlich zu verhalten. Gegenüber privatrechtlichen Organisationsformen bietet die Anstalt öffentlichen Rechts aber die Vorteile, dass Landesrecht maßgebend bleibe, die Anstalt öffentlichen Rechts hoheitlich tätig werden könne und die Rechtsaufsicht über das Unternehmen bei der Kommune bleibe. Püchel: "Die Reformierung des kommunalen Wirtschaftsrechts macht die Kommunen fit für die Zukunft. Sie erweitert die Handlungsspielräume, erhöht die Flexibilität und bietet durch mehr Transparenz größere öffentlichkeit und Kontrolle. Diese besseren Wirtschaftsbedingungen kommen mittel- und langfristig allen Bürgern in Form von effizienterem Umgang mit Steuergeldern zugute." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 065/02 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 065/02 Magdeburg, den 12. Dezember 2002 Landtag / Finanzminister Paqué zur rot-grünen Finanzpolitik des Bundes: sogenanntes Steuervergünstigungsabbaugesetz würde Sachsen-Anhalt schwer schaden Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen Landtagssitzung zu den Auswirkungen der rot-grünen Finanzpolitik des Bundes auf Sachsen-Anhalt Stellung genommen: Anrede, die rot-grüne Bundesregierung hat einen Entwurf für ein sog. ¿Steuervergünstigungsabbaugesetz¿ vorgelegt. Erlauben Sie mir, aus Sicht der Landesregierung zu einigen Kernpunkten dieses Entwurfes Stellung zu nehmen. Denn würde dieser Entwurf Gesetz, so würde dieses Gesetz unserem Land schwer schaden. Schon der Name des Gesetzentwurfes ist vielsagend. Bis vor kurzem hießen die steuerlichen Initiativen der Bundesregierung ¿Steuerentlastungsgesetz¿ oder ¿Steuersenkungsgesetz¿. Sie waren zwar in ihrer Ausgestaltung im einzelnen fragwürdig, aber sie zielten zumindest in die Richtung der Senkung der Abgabenlast. Mit dieser Philosophie macht das nun vorgelegte Steuervergünstigungsabbaugesetz Schluss, und zwar gründlich. Angeblich geht es dabei um das Beseitigen von ungerechtfertigten Steuervergünstigungen. Da ist die Rede davon, dass ¿in der Vergangenheit das Steuersystem immer mehr zu unterschiedlichsten Lenkungszwecken eingesetzt wurde¿ und ¿dass dabei die Erkenntnis verloren ging, dass Steuern in erster Linie der Erzielung notwendiger Einnahmen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen dienen sollen¿. Dies klingt plausibel. Und es fehlt dabei nicht an schneidigen Begründungen. Und über das Beseitigen von zweifelhaften Steuervergünstigungen, die es gibt, ließe sich natürlich im Grundsatz politisch reden. Aber dies kann und darf nur im Rahmen einer Diskussion geschehen, die eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze auf breiter Front zum Ziel hat. Es kann und darf nicht darum gehen, den Bürgern und Bürgerinnen einfach noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Es muss allein darum gehen, auf dem Weg zu einer fairen, leistungsgerechten Besteuerung die Bemessungsgrundlage zu verbreitern, Tarife zu senken und dann natürlich auch sog. Vergünstigungen abzuschaffen. Diese Philosophie liegt einigen Reformvorschlägen zugrunde, die aus der Wissenschaft und aus der Politik gekommen sind. Ich nenne allen voran den Vorschlag eines einfachen Dreistufentarifs in der Einkommensteuer, wie er vom Verfassungsrichter a.D. Prof. Paul Kirchhoff und von meiner Partei, den Freien Demokraten, vorgelegt worden ist. Das, was die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, ist von diesen zukunftsweisenden Vorschlägen Lichtjahre entfernt. Es ist ein Entwurf, der in der Not zusammengeschustert wurde, um Geld zusammenzukratzen, wo es noch irgendwo zu finden ist. Herausgekommen ist kein Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen, sondern ein Gesetzentwurf zur Senkung der Nettoeinkommen der Bürger . Ein großer Teil der jetzt geplanten Belastungen entfällt auf den unternehmerischen Bereich, der erst vor kurzem durch das Steuersenkungsgesetz entlastet worden ist. Damals hieß es noch in der Gesetzesbegründung, dass ¿zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft die Steuerbelastung für die Unternehmen zurückgeführt werden muss¿. Damit macht die Bundesregierung jetzt Schluss. Steuerrecht ist Wirtschaftsrecht. Wir Deutsche stehen mit unserer Unternehmensbesteuerung im internationalen Wettbewerb. Wer das Unternehmenssteuerrecht zu Lasten der Wirtschaft verändert, darf sich nicht wundern, wenn die deutsche Wirtschaft international nur noch auf der Außenbahn hinterher läuft. Vor allem die von der Bundesregierung geplante Mindestbesteuerung, die Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft und die Einschnitte bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten treffen die Wirtschaft empfindlich. Dies gilt in besonderem Maße für Mittel- und Ostdeutschland und allemal für Sachsen-Anhalt. Anrede, die Landesregierung unternimmt alle Anstrengungen, Unternehmensgründungen und Investitionen in Sachsen-Anhalt zu fördern und zu forcieren. Wenn wir die Bereitschaft zur unternehmerischen Initiative unterstützen wollen, dann ist es alles andere als hilfreich, die Anlaufschwierigkeiten von Existenzgründern durch die Einführung einer Mindestbesteuerung zu vergrößern. Junge Unternehmen können dann die Verluste, die in der schwierigen innovativen Anfangsphase anfallen, in späteren Jahren nicht mehr in vollem Umfang ausgleichen. Und wir wissen doch, dass gerade in Mittel- und Ostdeutschland die Startphasen für junge Unternehmen besonders schwierig sind, weil es noch an kräftig wachsenden industriellen Ballungsräumen fehlt, die für ortsnahen Umsatz und Nachfrage sorgen. Die Bundesregierung wirft mit diesem Steuergesetz jungen Unternehmen in Mittel- und Ostdeutschland Knüppel zwischen die Beine. Dies wird diese Landesregierung nicht mitmachen. Die vorgesehene Einschränkung der Verlustanrechnung macht es auch unattraktiv, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu übernehmen und weiterzuführen. Wir haben in Sachsen-Anhalt viele Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung die Zahl der Insolvenzen in den neuen Ländern weiter nach oben treiben, weil es nicht mehr interessant sein wird, hier ansässige Unternehmen zu sanieren und aus der Verlustzone herauszuführen. Das kostet Arbeitsplätze, und dies werden wir als Landesregierung nicht hinnehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält schließlich auch Änderungen bei der Gewerbesteuer, die sich für Sachsen-Anhalt und die anderen mittel- und ostdeutschen Länder als äußerst nachteilig erweisen könnten. Es geht vor allem um das geplante Abschaffen der sog. gewerbesteuerlichen Organschaft. Wichtig ist dies bei Unternehmen mit Sitz in den alten, aber Produktionsstätten in den neuen Ländern, und davon gibt es eine ganze Menge. Die Neuregelung könnte dazu führen, dass bei solchen Unternehmen die Gewerbesteuer nur noch dem Sitz des Unternehmens zugerechnet wird, also den alten und nicht den neuen Ländern. Auch an dieser Stelle wird die Landesregierung Sachsen-Anhalts nicht mitmachen. Im übrigen nimmt dieser Teil des Gesetzesentwurfs Elemente einer Reform der Kommunalfinanzen vorweg. Dies ist äußerst schlechter politischer Stil: Während sich noch Expertenkommissionen über die Ausgestaltung einer Reform der Kommunalfinanzen Gedanken machen, erklärt die Bundesregierung die Diskussion jedenfalls teilweise für beendet. Ein solches Vorgehen wird der Bedeutung der Kommunalfinanzreform für Länder und Kommunen nicht gerecht, wir lehnen es ab. Anrede, die gegenwärtige Steuerdebatte erfordert es, dass ich noch einige Sätze zur Vermögensteuer verliere. Es soll ja Sozialdemokraten und Grüne in Bund und Ländern geben, die eine solche Wiedereinführung befürworten. Zumindest liest man davon in der Presse. Die Herren Müntefering, Gabriel und der verehrte sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende in diesem Hohen Haus, Herr Dr. Püchel, haben sich angeblich so geäußert. Der Bundeskanzler ist wohl anderer Meinung, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was zählt derzeit schon die Meinung des Bundeskanzlers. Wir jedenfalls, die wir keine Sozialdemokraten oder gar Grüne sind, wir warten gespannt auf das nächste Machtwort des Kanzlers in dieser Frage. Wie dem auch sei, die bundesweite Wiedereinführung der Vermögensteuer ist der grundfalsche Weg. Die Vermögensteuer zieht nicht nur einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand nach sich. Sie ist auch ungerecht. Wer heute einem Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer in Höhe von 48,5 % zzgl. einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (auf den 48,5 % entsprechenden Betrag) unterliegt, zahlt heute in der Spitze auf 100 Euro Einkommen ca. 51 Euro Steuern, ggf. zusätzlich noch Kirchensteuer. Im Einkommensteuerrecht gilt zu Recht das Prinzip, dass derjenige, der viel verdient, auch verhältnismäßig mehr Steuern zu zahlen hat. Ungerecht wäre es aber, die im Beispiel verbleibenden knapp 49 Euro, soweit sie nicht konsumiert wurden und daher Vermögen des Steuerpflichtigen geworden sind, nun noch einmal zu besteuern. Im übrigen erfolgt ja heute bereits eine Besteuerung des Vermögens, und zwar beim Übergang zwischen den Generationen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; und der Wegfall der Vermögensteuer wurde seinerzeit durch einen stärkeren Zugriff bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kompensiert. Kurzum: Die Wiedereinführung der Vermögensteuer läuft darauf hinaus, gesparte Einkommensteile drei Mal zu besteuern ¿ und das in einer Zeit, in der die Sicherung der Altersversorgung eines der zentralen Probleme unserer Gesellschaft ist. Und das soll dann eine soziale Errungenschaft sein? Gerade dann, wenn die Vermögensteuer fiskalisch ein hohes Aufkommen erbringen soll, wird sie zwangsläufig den breiten Mittelstand ¿ und nicht nur wenige Großverdiener ¿ betreffen müssen. Sozial gerecht ist das nicht. Es verschlägt einem deshalb wirklich die Sprache, mit welcher Unverfrorenheit sozialdemokratische und grüne Politiker eine solche Politik der Öffentlichkeit präsentieren ¿ wenige Tage und Wochen nach einem Bundestagswahlkampf, in dem von Steuererhöhungen keine Rede war und in dem vor allem die Grünen sich als das finanzpolitische Gewissen der Koalition präsentierten, und dafür viele Stimmen erhielten. Und es ist unseriös, wenn dann noch die Wiedereinführung der Vermögensteuer als notwendige Bedingung dargestellt wird, um Bildungsausgaben zu finanzieren. Jeder weiß: Die Vermögensteuer fließt wie alle Steuern in einen großen Topf, aus dem nach politischer Prioritätensetzung Aufgaben finanziert werden. Die Zukunft der Bildung entscheidet sich nach diesen Prioritäten ¿ und nicht nach der Einführung einer zusätzlichen Steuer. Anrede, der Wegfall der Vermögensteuer auf Betriebsvermögen bedeutete seinerzeit einen wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Vermögensteuer musste aus versteuertem Einkommen entrichtet werden, in ertragsschwachen oder sogar Verlustjahren aus der Substanz. Durch die Verringerung der Ertrags- sowie der Liquiditätsbasis wird gerade die in der Existenzgründungsphase wichtige Ansammlung von Eigenkapital drastisch erschwert. Eine Steuer, die allein daran ansetzt, dass Kapital vorhanden ist, wirkt nicht nur technologie- und innovationsfeindlich, sondern gefährdet auch Arbeitsplätze. Dies gilt vor allem auch für die mittel- und ostdeutschen Länder, und allemal für Sachsen-Anhalt. Hierzulande gibt es noch gar keine großen Vermögen, die zu besteuern wären. Und die mittelständischen Unternehmer, die Handwerker und Dienstleister, die haben mit großem Einsatz in den schwierigen letzten Jahren ein vernünftiges Betriebsvermögen aufgebaut, das gerade mal reicht, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Dieses Kapital jetzt mit einer Vermögensteuer anzugreifen heißt die Eigenkapitalbasis zu gefährden und Existenzen zu ruinieren. Und es heißt, den Menschen die Motivation zu nehmen, ihr wirtschaftliches Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen. Diese Landesregierung wird deshalb einer bundesweiten Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht zustimmen, gerade auch im Interesse unseres Landes Sachsen-Anhalt. Sie wird allerdings auch nicht im Wege stehen, wenn andere Bundesländer meinen, ihren Bürgern eine Vermögensteuer zumuten zu sollen. Es liegt im Interesse eines funktionsfähigen Föderalismus, dass Bundesländer, die von Rot-Grün regiert werden, ihre standortpolitischen Vorstellungen durch Einführung einer Vermögensteuer als Landessteuer durchsetzen können. Der entsprechende Weg wird mit Zustimmung Sachsen-Anhalts im Bundesrat in der nächsten Woche rechtlich geebnet. Es wird sich denn zeigen, wie viel Zutrauen die Ministerpräsidenten der SPD in ihre eigene standortpolitische Analyse haben. Sachsen-Anhalt jedenfalls wird keine Vermögensteuer einführen. Sachsen-Anhalt wird das bleiben, wofür diese Landesregierung steht: für ein wirtschaftsfreundliches Klima, das Investitionen, Kapitalbildung und neue Arbeitsplätze in unserem Land willkommen heißt ¿ und nicht mit vermeidbaren Abgaben belastet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
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