Gutachterliche Analyse zur zivilistischen Haftung (Art-Umfang-Modifizierung) von Sammlungen genetischer Ressourcen, die gem. der VO (EU) Nr. 511/2014 in das Unions-Register von Sammlungen aufgenommen wurden.
Das Energiekonzept der Bundesregierung formuliert eine auf vier Jahrzehnte angelegte Handlungsstrategie bis zum Jahr 2050 und enthält Maßnahmen, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Dieses Ziel erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Dazu zählen die Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Strommarktes und der Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Die notwendigen Maßnahmen im Bereich des Strommarktdesigns und der KWK-Förderung erfordern umfassende Änderungen am Energiewirtschaftsrecht einschließlich des Rechtsrahmens für die Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere des KWK-Gesetzes. Im Rahmen der begonnenen und weiter fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter rechtswissenschaftlicher Unterstützung zu Rechtsfragen des Strommarktdesigns einschließlich des KWKG zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. Das Vorhaben soll die Vorbereitung und Novellierung des rechtlichen Rahmens für den Strommarkt und die KWK durch angewandte rechtswissenschaftliche Forschung in Form von Analysen, Gutachten, Stellungnahmen und Regelungsentwürfen zu aktuellen Detailfragestellungen unterstützen.
A) Problemstellung: Die Bundesregierung wird Ende 2010 ein Energiekonzept vorlegen. Es wird eine Handlungsstrategie bis 2050 und erste Maßnahmen beschreiben, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Außerdem muss Deutschland die Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkt bis 2011 national umsetzen. Das Ziel einer CO2-freie Energieversorgung erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Die Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, der Ausbau der Offshore-Windenergie, die bessere Intergration erneuerbarer Energien in den Markt und effizienter Energieerzeugung in die Energieversorgungsnetze sowie die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (faire Preise, neue Marktakteure, neue Kraftwerke) werden umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Durch Anpassung des energiewirtschaftlichen Rahmens muss der Umbau auf ein nahezu CO2-freies und versorgungssicheres Energiesystem, damit erforderliche langfristige Investitionen und eine wettbewerbliche Energieversorgung gewährleistet werden. Im Rahmen der begonnenen und im kommenden Jahr fortzuführenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter juristischer Unterstützung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: - Laufende juristische Analyse und Begleitung des BMU zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
Am 19.11.2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2008/101/EG beschlossen, die vorsieht, ab 2012 sowohl den innereuropäischen als auch den internationalen Luftverkehr in das Europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen. Durch die Einbeziehung auch internationaler Flüge wird somit der Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandelssystems über den europäischen Raum hinaus ausgeweitet und in einen internationalen Kontext gestellt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird zum einen untersucht, inwiefern das unilaterale Vorgehen der Europäischen Union im Kontext der auf Kooperation ausgerichteten internationalen Regime, namentlich dem UNFCCC- und dem ICAO-Prozess, zu beurteilen ist. Daneben erfolgt eine umfassende Analyse, ob die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Europäischen Emissionshandelssystems zu einer Kollision mit anderweitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den aus den WTO-Verträgen, dem Chicagoer Abkommens, dem allgemeinen Völkerrecht und den bilateralen Luftverkehrsabkommen folgenden Verpflichtungen.
Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Nachhaltiges Wirtschaften der Unternehmen spielt bei der Erreichung umweltpolitischer Ziele eine große Rolle. Dies gilt im Besonderen für Kapitalanlage- gesellschaften, die mit gezielten Investition überlassener Gelder beispielsweise in Klimaschutzprojekte helfen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. In den vergangenen Jahren gab es Versuche des Gesetzgebers, Unternehmen zu größeren Anstrengungen beim nachhaltigen Wirtschaften und Investieren zu bewegen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Bilanzreformgesetz). Dennoch sind vor allem im Kapitalanlagerecht (Investmentgesetz) nichtfinanzielle Kriterien für die Investmententscheidung der Kapitalanlagegesellschaft - wie soziale oder umweltschutzorientierte Belange - kaum vorhanden. Eine UNEP-Studie kritisierte 2005 besonders das deutsche Kapitalanlagerecht. Im Anschluss an die BMU/UBA-Veranstaltung 'Climate Change and Financial Services tapping Markets of the Future' vom 30.08.07 (UBA-F+E, FG I 2.2 alt/I 1.4 neu) und zur Stärkung des 'CSR-Konzepts' (siehe geplante ISO-Norm 26000) soll das Projekt zunächst eine Bestandsaufnahme derzeit geltender deutscher und europäischer Vorschriften zu nachhaltigem Wirtschaften und Investieren vornehmen. Diese sind auf ihre Relevanz für Umweltschutzaspekte hin zu analysieren und sodann - bei aufgezeigten Mängeln - Vorschläge für Verbesserungen zu unterbreiten. In einem zweiten Schritt soll das Projekt analysieren, welche Vorschriften des Unternehmenswirtschafts- (z.B. das Bilanzrecht und das Recht der Risikokommunikation) und Kapitalanlagerechts, die derzeit keine nichtfinanziellen Aspekte enthalten, für eine Aufnahme solcher - vor allem den Umweltschutz betreffender - Kriterien geeignet erscheinen und hierfür ebenfalls Vorschläge unterbreiten.
Ländliche Räume haben in der öffentlichen Diskussion lange Zeit ein Schattendasein geführt. Als vermeintlich rückständiger Gegenpol zu den industriell geprägten und dicht besiedelten Ballungsräumen assoziiert man mit ihnen häufig wirtschaftliche Strukturschwäche und eine hohe Arbeitslosigkeit. Andererseits verbindet man mit dem ländlichen Raum häufig Heimatidylle mit unverbauter Landschaft, intakten dörflichen Gemeinschaften und hohem Erholungswert. In der Realität steht diesen Bildern eine sehr große Vielfalt ländlicher Räume gegenüber: So herrschen in einigen ländlichen Räumen tatsächlich wirtschaftliche Stagnation und Abwanderungstendenzen vor. Daneben gibt es aber auch prosperierende ländliche Räume, etwa in Tourismusregionen, vielfach ist sogar ein Trend zur 'Wiederentdeckung des Landes' zu beobachten. Durch den gesamtwirtschaftlichen Strukturwandel stehen ländliche Räume unter erheblichem Anpassungsdruck, der in Ostdeutschland durch die Folgen der Wiedervereinigung noch verstärkt wurde. Die Nutzung peripherer, ländlicher Räume ist dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt, gleichzeitig entstehen neue Experimentierfelder für Innovationen in der Landnutzung. Die 2004 eingerichtete interdisziplinäre Arbeitsgruppe 'Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume' hat zum Ziel, eine grundsätzliche Vision für die zukünftige Nutzung ländlicher Räume, insbesondere in der Region Berlin-Brandenburg, zu entwickeln. Die zentrale Forschungsfrage lautet: Welchen Veränderungen sind die ökologischen und sozioökonomischen Systeme in ländlichen Räumen unterworfen und welchen Beitrag können technologische und soziale Innovationen zu einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung ländlicher Räume leisten? Das Vorhaben beginnt mit einer Analyse der naturräumlichen Grundlagen. Angesichts sich wandelnder Umweltbedingungen sollen auch Prognosen, insbesondere über die Klimaentwicklung, einbezogen werden. Parallel zur Analyse der Naturraumpotenziale erfolgt die Analyse der demographischen Entwicklung und der strukturellen, sozialen und ökonomischen Wandlungsprozesse. Besondere Beachtung erfährt hierbei der Einfluss der Politik, insbesondere der EU-Agrarreform und der Erweiterung der Europäischen Union. Auf dieser Grundlage werden technologische und soziale Innovationen und deren möglicher Beitrag zur dauerhaft-umweltgerechten Landnutzung in ländlichen Räumen diskutiert. Im Fokus stehen hierbei a) mit der grünen Gentechnik verbundene Innovationen im Pflanzenbau, b) der Anbau nachwachsender Rohstoffe und die Nutzung von Bioenergie, c) Neuerungen in Tierproduktion und Tierhaltung sowie d) soziale, rechtliche und infrastrukturelle Innovationsfelder, etwa in der Verwaltungsorganisation oder im Dienstleistungssektor. Die Untersuchung der genannten Phänomene erfolgt im Raum Barnim-Uckermark. usw.
In Fortsetzung des Projektes 'Gute Nachbarschaft - Bilanz und Perspektiven' führt der Lehrstuhl 'Regionalentwicklung und Raumordnung' gemeinsam mit dem Lehrstuhl 'Öffentliches Recht' im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen das Projekt 'Gute Nachbarschaft im bayerisch-tschechischen Grenzraum - Aufbau eines grenzüberschreitenden Kommunikations- und Informationsmanagements' durch. Die Entwicklung zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Mentalität hat in den vergangenen Jahren einige Fortschritte gemacht. Insbesondere Projekte, bei denen Bewohner von beiden Seiten der Grenze gemeinsam aktiv sind, leisten dazu wichtige Beiträge. Hemmend wirken dagegen vor allem sprachliche Verständigungsschwierigkeiten und Informationsdefizite sowie noch nicht überwundene Vorurteile und Vorbehalte. Ziel des Projektes ist es, durch die Umsetzung von Pilotprojekten die Schaffung grenzüberschreitender Mentalität, Identität und kreativer Milieus zu fördern. Zudem sollen in verschiedenen Bereichen Kontakt-, Informations- und Kommunikationsnetze zu mentalen, administrativen und rechtlichen Aspekten zwischen Bayern und der Tschechischen Republik aufgebaut werden. Dadurch sollen - gerade auch im Hinblick auf die EU-Osterweiterung - mittel- und langfristig bestehende Vorurteile auf beiden Seiten der Grenze abgebaut und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die Entwicklung eines gut nachbarschaftlichen Verhältnisses verbessert werden. Vorgehensweise: Das Gesamtprojekt beinhaltet insgesamt acht Teilprojekte, die in unterschiedlichen Bereichen (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft, Recht, Medien, interregionale Zusammenarbeit, interkulturelle Kompetenz) angesiedelt sind. Schwerpunkt bildete bei der Auswahl der Projekte deren hohe grenzüberschreitende mentalitätsbildende Wirkung. Bei der Umsetzung und Durchführung der ausgewählten Teilprojekte kooperieren die Projektpartner mit Akteuren im Grenzraum und externen Partnern, veranstalten Seminare und Workshops und dokumentieren die Arbeitschritte und Ergebnisse, um sie einem größeren Kreis von Interessenten zugänglich zu machen. Ziel ist es, die Fortführung der Projekte auch über die Pilotphase hinweg im Raum zu gewährleisten. Daneben wurde in einem eigenen Teilprojekt ein grenzüberschreitendes Informations- und Kommunikationsmanagement konzipiert und in einer Pilotphase umgesetzt. Dies umfasst den Auf- und Ausbau von Informationsnetzen zwischen Bürgern, Vereinen, Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft. Außerdem werden Informationen für Grenzregionen zu unterschiedlichen Aspekten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (u.a. Kartenmaterialien, 'Best Practices', Fördermittel, Zuständigkeiten, Verwaltungsausbau) aufbereitet und zweisprachig im Rahmen eines Internetauftritts unter der Domain: www.gute-nachbarschaft.org präsentiert. usw.
1. Internationale und globale Verrechtlichungsprozesse und gegenläufige - entrechtlichende - Tendenzen sollen anhand verschiedener komparativ angelegter Fallstudien aus unterschiedlichen Bereichen des internationalen Rechts nachgezeichnet werden (Welthandelsrecht, Umweltvölkerrecht, Völkerstrafrecht). 2. Ein analytisches Konzept zur Bestimmung des Globalisierungsgrades des internationalen Rechts in den jeweiligen Bereichen soll entwickelt werden. Dies soll Antwort auf die Fragen geben a) wie weit der Prozess der globalen Verrechtlichung bereits fortgeschritten ist, b) ob das globale Recht sich in Richtung auf eine einheitliche 'Weltrechtsordnung' oder eine funktional-pluralistische Vielheit der Rechtsordnungen in unterschiedlichen 'issue areas' entwickelt und c) inwieweit die globale Verrechtlichung einen Beitrag zu Global Governance leistet.
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| Bund | 21 |
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