Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern und Gebühren"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
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1.1 Bezeichnung der Statistik
Umweltbezogene Steuern und Gebühren (EVAS-Nr. 85421).
1.2 Geltungsbereich
Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) stellen auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene quantitativ die
Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft in Form von
Fluss- und Bestandsgrößen dar. Dabei ist die Wirtschaft als
komplette Anthroposphäre und somit als Gegensatz zur Umwelt
definiert. Sie umfasst dementsprechend die gesamte
Volkswirtschaft bestehend aus Unternehmen, den staatlichen
Institutionen und den privaten Haushalten. Die UGR lassen
sich dabei in unterschiedliche Konten (engl. accounts)
einteilen, die untereinander in Beziehung stehen und eine
Einheit bilden.
Die UGR basieren auf dem international vereinbarten System
of Environmental-Economic Accounting (SEEA) und verwenden
einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen.
Sie sind dabei so weit wie möglich kompatibel mit den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und ergänzen
so die ökonomische Sichtweise der VGR um zusätzliche
Aspekte. Das kohärente Kontensystem der UGR dient - auch in
Kombination mit den Konten der VGR - als wichtiges Werkzeug
für Analysen und Politikfolgenabschätzungen.
1.3 Statistische Einheiten
Da die umweltbezogenen Steuern und Abgaben ein Rechensystem
sind, gibt es keine Erhebungseinheiten.
Darstellungseinheiten sind institutionelle Einheiten gemäß
dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnung (ESVG), und zwar gebietsansässige
Unternehmen und private Haushalte sowie gebietsfremde
Einheiten auf der Aufkommensseite.
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die
Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem
03.10.1990. Die Darstellung erfolgt ausschließlich
aggregiert für das gesamte deutsche Bundesgebiet.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die UGR berechnen und veröffentlichen die Ergebnisse der
umweltbezogenen Steuern und Abgaben jeweils für ganze
Kalenderjahre.
1.6 Periodizität
Die Ergebnisse werden jährlich erstellt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische
umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils gültigen
Fassung.
Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz
(BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des
Statistischen Bundesamtes.
Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert
auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen
verabschiedeten internationalen Rahmenwerk System of
Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework
(SEEA-CF).
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik
dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine
Ausnahme bilden Einzelangaben, die den Befragten nicht
zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer
Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten
(Tabellen). Die Datengrundlage der umweltbezogenen Steuern
und Abgaben besteht zu überwiegenden Teilen ausschließlich
aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder
sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht
wurden und damit nicht der Geheimhaltung unterliegen.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Die Geheimhaltung ist bei Gesamtrechnungssystemen im
Allgemeinen unproblematisch, da es sich um makroökonomische
Betrachtungen handelt. Verwendet werden im Wesentlichen
Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken oder
sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht
wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung
unterliegen. Im Einzelfall wird Einzeldatenmaterial zu
Verteilungszwecken von bekannten Eckwerten oder als
Grundlage für Schätzungen verwendet. Durch das Einbeziehen
zahlreicher Datenquellen im Kontensystem sowie das
Zusammenfassen zu Wirtschaftsbereichen oder zur Position
"Private Haushalte" entsteht eine sehr hohe
Aggregationsebene. Im weiteren Berechnungsverfahren werden
die Zwischenergebnisse zusätzlich untereinander
harmonisiert und dadurch gegenüber den Ausgangsdaten weiter
verändert. Somit ist es im Regelfall nicht möglich,
Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu
ziehen.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten
statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik
als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und
die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein.
Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik
orientieren sich die UGR an international abgestimmten
Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen
und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits
qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in
Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und
wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung
herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf
die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter
bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei
gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung
der Basisdaten nur rudimentär erforderlich.
Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und
nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig
eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von
bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen.
Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des
Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu
den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und
Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Einige Basisdaten stehen zum durch EU-Recht vorgegebenen
Liefertermin nicht zur Verfügung. Daher beruht die
Erstveröffentlichung eines Berichtsjahres teilweise auf
Schätzungen. Erst nach rund vier Jahren liegen die
notwendigen Basisdaten vor, und die Ergebnisse gelten,
vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Methodik, den
Basisdaten oder Klassifikationen, als "endgültig".
2 Inhalte und Nutzerbedarf
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2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die UGR im Allgemeinen umfassen mehrere Strom- und
Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes,
übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives
Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen
Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer
abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen
der Umwelt geben.
Die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern informieren u.
a. darüber, wie hoch das Aufkommen aus der Energie- und
Stromsteuer, der EEG-, KWKG, und Offshore-Netzumlage, dem
Verkauf bzw. der Versteigerung von nationalen und
europäischen Emissionszertifikaten, dem Beitrag zum
Erdölbevorratungsverband, der Kernbrennstoffsteuer, Kfz-
und Luftverkehrsteuer der Unternehmen je
Wirtschaftsbereich, der privaten Haushalte und der
gebietsfremden Einheiten im Inland ist (Inlandskonzept).
2.1.2 Klassifikationssysteme
Das konzeptionelle Rahmenwerk der Rechnungen zu
umweltbezogenen Steuern (kurz: Umweltsteuern) basiert auf
dem System of Environmental-Economic Accounting Central
Framework (SEEA - CF), dem internationalen statistischen
Standard der Vereinten Nationen. Die umweltbezogenen
Steuern werden danach in vier Kategorien unterteilt:
- Energie,
- Verkehr,
- Umweltverschmutzung und
- Ressourcen.
Die Einnahmen des Staates aus Umweltsteuern werden darüber
hinaus entsprechend der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) nach
Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt dargestellt. Ergänzt
werden sie durch Informationen über private Haushalte und
gebietsfremde Einheiten.
Die WZ 2008 basiert auf der europäischen
Wirtschaftszweigklassifikation, der NACE Rev. 2, und
erweitert diese um eine fünfte Ebene, die sog.
Unterklassen.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definition
Die Rechnung der umweltbezogenen Steuern und Abgaben ist
Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und
beruht auf dem "System of Environmental-Economic Accounting
- Central Framework" (SEEA-CF), dem internationalen
statistischen Standard zur Messung der Umwelt und der
zwischen dieser und der Wirtschaft bestehenden Beziehungen.
Das SEEA-CF ist weitgehend mit dem "System of National
Accounts (SNA)", dem internationalen statistischen Standard
zur Beschreibung von Volkswirtschaften, kompatibel, da bei
der Entwicklung des SEEA-CF die grundlegenden Konzepte und
Klassifikationen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
(VGR) beibehalten wurden. So gelten u. a. dieselben
Systemgrenzen und Buchungsregeln.
Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an
der Besteuerungsgrundlage - unabhängig von den Beweggründen
zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der
Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine
physische Einheit - oder eine Ersatzgröße dafür - bezieht,
die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die
Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten
Sinne wie beispielsweise Luftemissionen, Abwasser, Abfall
oder Lärm sowie Energieerzeugnisse und emittierende
Sektoren wie der Verkehr. Es wurde ein pragmatischer Ansatz
gewählt, der ausschließlich an der Besteuerungsgrundlage
ansetzt. Folglich kann beispielsweise die Verringerung der
Umweltverschmutzung infolge der Erhöhung der Steuersätze
analysiert werden. Zugleich wurde seitens des Statistischen
Amtes der Europäischen Union (Eurostat) festgelegt, dass
die Mehrwertsteuer, die auf Energieerzeugnisse,
Kraftfahrzeuge o. Ä. erhoben wird, nicht zu den
umweltbezogenen Steuern zählt. Für Deutschland werden
zusammengefasst folgende Umweltsteuern berücksichtigt:
- Energiebezogene Steuern: Energiesteuer, Stromsteuer, EEG-,
KWKG, und Offshore-Netzumlage, Einnahmen des Staates aus
dem europäischen und nationalen Emissionshandel, Beitrag
zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer.
- Verkehrsbezogene Steuern: Kraftfahrzeugsteuer,
Luftverkehrsteuer.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der UGR im Allgemeinen
und der umweltbezogenen Steuern und Abgaben im Speziellen,
zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe
Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen
statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus
der UGR - und somit auch der umweltbezogenen Steuern und
Abgaben im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz.
Daher können aus den Rechnungen zu den umweltbezogenen
Steuern und Abgaben zahlreiche Indikatoren abgeleitet
werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten der
UGR oder aus den Berechnungen der VGR verwenden. Diese
finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der
Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der
internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der
Vereinten Nationen, oder im Rahmen der Berichterstattung
zur Nachhaltigkeit des Tourismus. Die an Eurostat
übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage
für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Die
Hauptnutzer im politischen Bereich sind somit das
Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie deren
nachgeordnete Behörden.
Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die
Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben bedingt
durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach
Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere
Informationen zusammenzustellen.
Die Wünsche nach möglichst schnellen, tief gegliederten,
genauen, aber zugleich umfassenden und konsistenten Daten
können nicht immer zugleich erfüllt werden. Gemäß der
Konzeption als Rechensystem, die Sachverhalte umfassend auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene darstellen und dabei
strukturelle Gegebenheiten und langfristige Entwicklungen
aufzeigen, liegt der Fokus bei der Datenbereitstellung auf
Vollständigkeit und Konsistenz. Dabei werden die
Berechnungsprozesse möglichst zeiteffizient gestaltet und
die durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine eingehalten.
Mitunter wird auch der Bedarf einer Ausdehnung der
dargestellten Sachverhalte auf zusätzliche Themengebiete
geäußert. Dem kommen die UGR entgegen, indem sie
internationale Diskussionen frühzeitig aufgreifen und im
Rahmen von Projekten ihr Repertoire kontinuierlich
weiterentwickeln.
2.3 Nutzerkonsultation
Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist
durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7
Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der
Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden
Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen
berücksichtigt.
Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in
entsprechenden Gremien diskutiert.
Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch
den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018, nächster
voraussichtlich 2025) vom Statistischen Bundesamt
veranstalteten Fachausschuss
"Umweltstatistiken/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR)" statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen
diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen
dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von
Nutzern zu gewinnen.
3 Methodik
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3.1 Basisstatistiken
Als Datenquellen für die Jahressummenwerte der einzelnen
umweltbezogenen Steuern dienen im Wesentlichen die
Statistik über das Steueraufkommen sowie die nationale
Steuerliste (National Tax List, NTL), aber auch Marktdaten
zu Umweltprodukten der Leipziger Energiebörse, der European
Energy Exchange AG (EEX), Daten der Deutschen
Emissionshandelsstelle (DEHSt), Jahresabrechnungen der
Übertragungsnetzbetreiber und die Geschäftsberichte des
Erdölbevorratungsverbands.
Weitere Datenquellen, die insbesondere bei der
Untergliederung nach den verschiedenen Wirtschaftsbereichen
notwendig sind, stellen die Inlandsproduktberechnungen der
VGR, Daten des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu
Steuereinnahmen, Daten aus der Transport Emission Model
(TREMOD)-Datenbank des Instituts für Energie- und
Umweltforschung Heidelberg (ifeu), Wirtschaftszweigangaben
aus dem Unternehmensregister sowie Berechnungen zu
Energieverbrauch und Emissionen aus den physischen
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen dar. Ergänzend werden
Daten der Strom- und Energiesteuerstatistik, von der
Generalzolldirektion und dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle hinzugezogen.
3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung
Berechnung der energiebezogenen Steuern:
Zur Kategorie der "energiebezogenen Steuern" zählen die
Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer,
die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG-Umlage), die Umlage nach dem
Kräft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) und die
Offshore-Netzumlage (ON-Umlage) sowie die Einnahmen des
Staates aus dem europäischen und nationalen
Emissionshandel, die Kernbrennstoffsteuer und der Beitrag
zum Erdölbevorratungsverband.
Die NTL stellt den Ausgangspunkt dar. Hier wird das
Gesamtaufkommen der Steuern aufgeführt.
Für die Gliederung nach Wirtschaftsbereichen sind weitere
Berechnungen notwendig.
Bezüglich der Energie- und Stromsteuer sowie der zuvor
genannten drei Stromumlagen werden Endenergiedaten aus den
physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR)
herangezogen und mittels Umrechnungsfaktoren und den
maßgeblichen Umlage- bzw. Steuersätzen monetarisiert. Die
sich so ergebenden theoretischen Maximalsteuerbeträge
werden reduziert um die gesetzlich geregelten
Steuererleichterungen.
Die Einnahmen des Staates aus dem europäischen
Emissionshandel umfassen die gesamten Erlöse des Staates
bei der Versteigerung von Emissionsberechtigungen an der
EEX im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Zur
tieferen Aufgliederung dieser Erlöse nach
Wirtschaftsbereichen wird die Differenz aus Emissionen und
kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen dem
wirtschaftlichen Schwerpunkt der am EU-ETS teilnehmenden
Betreibern von stationären Anlagen und Luftfahrzeugen
verwendet. Die Emissionen und damit benötigten Zertifikate
der Betreiber sind regelmäßig höher als die von Deutschland
versteigerten Zertifikate und entsprechenden Erlöse.
Dementsprechend sind die inländischen Aufwendungen von
Unternehmen höher als die als Steuern verbuchten
Versteigerungserlöse des Staates.
Die Erlöse des Staates aus dem nationalen Emissionshandel
entsprechen den Aufwendungen, die die Inverkehrbringer der
vom nationalen Emissionshandel erfassten Brennstoffe in
Erfüllung ihrer Zertifikatspflicht tätigen. Den
europäischen Vorgaben entsprechend, wird die sonstige
Abgabe, um die es hier im Sinne der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen geht, bei den Emittenten der Treibhausgase
verbucht. Die relevanten Emissionsmengen müssen geschätzt
werden, da es sich beim nationalen Emissionshandel um einen
sogenannten Upstream-Emissionshandel handelt. Für die Jahre
2021 und 2022 erfolgte dies unter Verwendung von Angaben
der physischen Energieflussrechnungen bzw. der im Rahmen
des nationalen Emissionshandels rechtlich vorgegebenen
Emissionsfaktoren sowie unter näherungsweiser
Berücksichtigung von Vorabzügen, die der Vermeidung einer
Doppelbelastung durch den nationalen und den europäischen
Emissionshandel dienen. Mit Ausweitung der
emissionsrelevanten Brennstoffe ab dem Berichtsjahr 2023
wird auf die Luftemissionsrechnung als Hauptdatenquelle
umgestellt. Bei der Schätzung der Emissionen für die
auszuweisenden Wirtschaftszweige, privaten Haushalte und
gebietsfremden Einheiten fließen u. a. Daten zu den vom
europäischen Emissionshandel erfassten Emissionen ein.
Der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband ist von Unternehmen
zu entrichten, die Erdöl und Erdölerzeugnisse im Inland
herstellen oder nach Deutschland importieren. Diese Kosten
werden letztlich auf die Endverbraucher der Energieträger
umgelegt. Entsprechend erfolgt die Aufgliederung auf
Wirtschaftszweige, private Haushalte und gebietsfremde
Einheiten anhand von Daten zum Endenergieverbrauch der
relevanten Erdölerzeugnisse aus den physischen
Energieflussrechnungen.
Berechnung der verkehrsbezogenen Steuern:
Zu den verkehrsbezogenen Steuern zählen die
Kraftfahrzeugsteuer sowie die Luftverkehrsteuer.
Auch hier stellt die NTL die Ausgangsbasis dar. Dort wird
das Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeugsteuern sowie der
Luftverkehrsteuer ausgewiesen. Für die Gliederung nach
Wirtschaftszweigen sind wiederum weitere Berechnungen
notwendig.
Mithilfe der Verwendungsstruktur der Dienstleistungen im
Linienluftverkehr aus den VGR kann das
Gesamtsteueraufkommen aus der Luftverkehrsteuer auf die
einzelnen Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden.
Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer werden die Steuern für
Lastkraftwagen (LKW), Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge,
Personenkraftwagen (PKW) und sonstige Fahrzeuge ermittelt.
Ausgangspunkt stellen die monetären Angaben der
Aufkommensstatistik des BMF über die Kraftfahrzeugsteuer
bei PKW und Nutzfahrzeugen dar. Um die Steuerlast den
entsprechenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen, werden Daten
aus der TREMOD-Datenbank zur Anzahl der Nutzfahrzeuge nach
Kraftstoffarten, Schadstoff- und Gewichtsklassen sowie
Anzahl der PKW nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und
Hubraumklassen unter Anwendung der 23 Haltergruppen
entsprechend der Definition des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
genutzt. Um die einzelnen Ergebnisse für LKW,
Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und PKW von
Haltergruppen des KBA auf Wirtschaftszweige umzurechnen,
werden die Produktionswerte aus der
Inlandsproduktberechnung der VGR hinzugezogen. Bei allen
Berechnungen ist zu beachten, dass die Haltergruppe
"Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" von der
Besteuerung ausgenommen ist.
3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch; die
Darstellung erfolgt in den jeweiligen Preisen.
Eine Saisonbereinigung dient als Ausgleich für
wiederkehrende unterjährige Effekte, die sonst einen
Vergleich mit unterjährigen Vorperioden erschweren würden.
Die UGR stellen bisher allerdings nur Jahresergebnisse
bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar
und auch nicht erforderlich.
Eine Bereinigung um strukturelle Effekte zwischen
verschiedenen Jahren findet nicht statt.
3.4 Beantwortungsaufwand
Da es sich um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem
bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und
Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen
weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche
Belastung von Auskunftspflichtigen statt.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
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4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in
die Rechnungen der umweltbezogenen Steuern und Abgaben
einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in
den Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die
Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von
Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler
lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche
an die Aktualität der Daten hintanstehen sollen. Somit
besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen
Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der
Ergebnisse.
Die Qualität der Berechnungen wird während des
Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige
Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können.
Die wichtigsten Elemente dieses
Qualitätssicherungsverfahrens sind:
- Die genutzten Ausgangsdaten werden, soweit sie aus dem
Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den
Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen.
- In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten
nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
- Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der
umfassende Abgleich der verwendeten Basisdaten wie auch der
UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen
Quellen.
- Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz.
Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort
sichtbar.
4.2 Qualität der Datenquellen
Die UGR basiert zu großen Teilen auf Angaben aus der
amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit
vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als
möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind
bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert.
Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der
Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in
Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt.
Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR
findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt.
Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich
ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer
Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt,
um so die Vollständigkeit und Kohärenz des
Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet
wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges
und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf
allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in
einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und
Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt.
4.3 Revisionen
4.3.1 Revisionsgrundsätze
Als Revision bezeichnet man in der amtlichen Statistik die
nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter
statistischer Ergebnisse. In den UGR – und somit für die
umweltbezogenen Steuern und Abgaben - finden zum einen
laufende Revisionen, zum anderen auch anlassbedingte
Revisionen statt. Laufende Revisionen ergeben sich daraus,
dass die zugrundeliegenden Datenquellen selbst Revisionen
unterworfen sein können. Im Rahmen der laufenden Revisionen
werden daher auch für zurückliegende Berichtsjahre die
jeweils aktuellsten Versionen der Datenquellen verwendet
und in die Berechnungen einbezogen. Die Datennutzer können
somit auf bestmögliche Ergebnisse für Analysen und
Prognosen zurückgreifen.
Anlassbedingte Revisionen sind zum Beispiel aufgrund von
Änderungen in der zugrundeliegenden Methodik oder bei den
verwendeten Klassifikationen erforderlich. Weitere Gründe
können sein, dass bislang verwendete Datenquellen nicht
mehr zur Verfügung stehen und durch andere Quellen ersetzt
werden müssen oder bei unveränderter Verfügbarkeit eine
besser geeignete Datenquelle identifiziert wurde und diese
die bisherige ersetzt. Auch ist es möglich, dass eine
bestimmte Datenquelle für den vorgesehenen
Veröffentlichungszeitpunkt nicht rechtzeitig vorliegt, dies
vorübergehend durch Schätzungen kompensiert wird und die
Schätzungen später ersetzt werden.
Wenn Revisionen notwendig sind, werden die revidierten
Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der nächsten regulären
Veröffentlichung publiziert.
4.3.2 Revisionsverfahren
Anlassbedingte Revisionen erfolgen bei methodischen
Neuerungen oder geänderter Verfügbarkeit der verwendeten
Datenquellen rückwirkend für den längst möglichen Zeitraum.
Laufende Revisionen finden dann statt, wenn für ausgewählte
Merkmale benötigte Datenquellen nicht rechtzeitig zum
Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stehen. In diesem
Fall werden fehlende Daten zunächst geschätzt und bei
Vorliegen der jeweiligen Datenquelle ersetzt. Weitere
laufende Revisionen erfolgen aufgrund von Revisionen in den
für die Berechnung verwendeten Datenquellen.
4.3.3 Revisionsanalysen
Eine Möglichkeit zur Abschätzung der Zuverlässigkeit der
veröffentlichten Ergebnisse besteht in der Analyse von
Revisionsdifferenzen. Dabei wird die Abweichung zwischen
dem zuerst veröffentlichten Ergebnis und dem späteren
(revidierten) Ergebnis untersucht. Mit der Berechnung von
Revisionsdifferenzen erhalten Nutzer einen Eindruck davon,
welchen Einfluss die Revisionen auf die Ergebnisse haben.
Übliche Revisionsmaße sind die "Mittlere Revision" (MR) und
die "Mittlere absolute Revision" (MAR), die das
arithmetische Mittel der in der Vergangenheit beobachteten
Abweichungen zwischen erstmalig und zu einem späteren
Zeitpunkt veröffentlichten Werten mit (MR) beziehungsweise
ohne (MAR) Berücksichtigung des Vorzeichens berechnen.
Die folgende Übersicht zeigt diese Revisionsmaße für die an
Eurostat in den Jahren 2013 bis 2025 übermittelten Daten
des Merkmals "Gesamtaufkommen aus umweltbezogenen Steuern".
Dabei gibt die Spalte "t zu t+1" den Vergleich zwischen den
erstmals für ein Berichtsjahr an Eurostat übermittelten
Daten und den im Folgejahr für dasselbe Berichtsjahr
übermittelten Daten an. Die Spalte "t zu t+2" vergleicht
die erstmals für ein Berichtsjahr an Eurostat übermittelten
Daten mit den im übernächsten Jahr für dasselbe
Berichtsjahr übermittelten Daten usw.
Die Berechnungen zeigen, dass sich die mittlere Revision
zwischen 0,28 und 5,13 bewegt. Die mittlere Revision ist
dabei positiv, das heißt die ursprünglichen
veröffentlichten Werte werden in der jährlich
aktualisierten Version tendenziell nach oben korrigiert.
Die Revisionen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass
rückwirkend drei Stromumlagen neu als Steuern im Sinne der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen betrachtet werden.
Bei der Interpretation der Revisionsmaße ist zu beachten,
dass methodisch bedingte Revisionen, wie sie gerade bei
eher neu entwickelten Berechnungen noch häufig vorkommen,
nicht einer mangelnden Datenqualität im engeren Sinne
anzulasten sind.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die erste Veröffentlichung vollständiger, teilweise noch
nicht endgültiger Ergebnisse erfolgt zum Zeitpunkt t+16
Monate (Monat April) nach Ende des Berichtsjahres (1.1. bis
31.12.). Der Veröffentlichungszeitpunkt orientiert sich zum
einen an der durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des
Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen
Lieferfrist an Eurostat, zum anderen sind sie ein
akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den
Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten
und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen
Datenquellen.
5.2 Pünktlichkeit
Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt fristgerecht
entsprechend der durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des
Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Frist
zum 30. April. Die Veröffentlichung erster, vorläufiger
Ergebnisse erfolgt regulär im Juni.
6 Vergleichbarkeit
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6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Rechnungen der umweltbezogenen Steuern und Abgaben
werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr.
691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie
verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und
Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben
halten sollen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit
vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch
eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedstaaten
andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die
Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren
angewandt werden.
Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der UGR durch die
Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting
(SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht.
Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der
Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit
zurückreichende Revisionen vorzunehmen, um den Datennutzern
ein optimales Datenangebot zu bieten.
Die Vergleichbarkeit von UGR-Ergebnissen über einen langen
Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die
Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder
Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer
langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt
in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten
selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar
sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle,
etwa wenn der technische Aufwand für eine weit
zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der
Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher
Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird.
Die Jahressummenwerte der umweltbezogenen Steuern sind
vergleichbar ab 1995; detaillierte Ergebnisse nach
Wirtschaftszweigen der WZ 2008 sind vergleichbar von 2008
bis 2018. Ab Berichtsjahr 2019 werden die energiebezogenen
Steuern basierend auf physischen Daten der
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen abzüglich von
Steuererleichterungen geschätzt. Zugleich führte eine
Neubewertung von drei Stromumlagen (EEG-, KWKG- und
ON-Umlage) als Steuern im Sinne des ESVG 2010 zu einer
Ausweitung des Erfassungsbereichs der umweltbezogenen
Steuern. Durch die methodischen Änderungen sind die Daten
ab Berichtsjahr 2019 mit denen früherer Jahre unter
Umständen nicht mehr vergleichbar. Eine Rückrechnung
früherer Berichtsjahre ist vorgesehen.
7 Kohärenz
===========
Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend
kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu
den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten
der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu
analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend
werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und
internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen,
gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet.
Andererseits unterscheiden sich die von den UGR
veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken
des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen
Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen
Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede
begründet und liegt auch in der Natur eines
Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl
unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines
Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die
Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges
und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt
und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf
Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die
Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen
Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR
ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für
statistisch valide Analysen bereitzustellen.
Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt
das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem
Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten
Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige
Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die
Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu.
In den UGR wird das Steueraufkommen periodengerecht
bilanziert, das heißt zum Zeitpunkt des Bezuges des Gutes
oder der Dienstleistung und damit unabhängig vom Zeitpunkt,
wann die kassenmäßige Zahlung erfolgt. Dem gegenüber stehen
die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder
und der Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht
werden. Somit ist ein Vergleich mit diesen Daten nur
eingeschränkt möglich. Abgesehen von der allgemeinen Regel
der Periodenabgrenzung erfassen die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen die Staatseinnahmen aus dem europäischen
und nationalen Emissionshandelssystem gemäß dem
europäischen Handbuch zu Staatsdefizit und
Staatsverschuldung zum Zeitpunkt der Abgabe der Zertifikate
und beispielsweise nicht zum Zeitpunkt der Emissionen. Dies
führt zu Abweichungen zwischen den Daten der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der
Umweltökonomischen Gesamtrechnung.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben
werden auf der Seite www.destatis.de/ugr im Laufe des
Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen
abgeschlossen sind.
Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von
einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte
interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse werden auf der Seite www.destatis.de in Form
von Tabellen und Grafiken veröffentlicht. Weitere
Ergebnisse finden sich im Statistischen Bericht
"Umweltökonomische Gesamtrechnungen im Überblick" (Tabellen
85421-XX), der im Excel-Format unter "Publikationen" zur
Verfügung steht.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85421
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Im Rahmen der UGR werden keine Mikrodaten erhoben,
entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten
bereitzustellen.
Sonstige Verbreitungswege:
Entfällt.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
- Weiterführende Informationen unter www.destatis.de/ugr auf
den Themenseiten "Überblick" sowie "Steuern und weitere
Abgaben".
- Sven C. Kaumanns, Dr. Simon Schürz: Die Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen - Wo stehen wir?, erschienen in:
Wirtschaft und Statistik 6/2002, S. 98 ff. Hrsg.:
Statistisches Bundesamt
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben
stehen für alle Nutzer allgemein und zum gleichen Zeitpunkt
unter www.destatis.de zur Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
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