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MMP FFH0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz - Massmahnetabelle

Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.

MMP FFH0034LSA - Maßnahmetabelle

Seite 1 14.4 Maßnahmentabelle Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope, LRT und Arten gemäß Natura 2000-Landesverordnung Biotope/LRT/Ar Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination ten Gewässer-LRT • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des (LRT 3150, LRT Oberflächenwassers; 3260) • kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B; • keine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraumelementen, Schutzbestimmungen bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen: • kein Verbau, Befestigung oder Begradigung von Gewässerbetten; Maßnahmen zur Ufersicherung sind nach Einvernehmensherstellung mit der zuständigen Naturschutzbehörde möglich, • Einhaltung einer zeitlichen und räumlichen Staffelung (abschnittsweise, halbseitig, einseitig oder wechselseitig) bei der Durchführung von Böschungsmahd, (Grund-) Räumung oder Sohlkrautung und nur in dem Umfang, der zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses oder zum Erhalt der Gewässer notwendig ist, • keine Räumung mittels Graben-, Scheibenrad- oder Trommelfräse, • Sohlkrautung außerhalb der Zeit vom 15. Juli bis 31. Oktober nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige an die zuständige Naturschutzbehörde, • Keine Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen, • Böschungsmahd ganzjährig unter Einsatz schonender Mähtechniken (z. B. mittels Mähkorb mit Arbeitsbreite von maximal 3 m, Balkenmäher, Sense oder Motorsense, mit jeweils Mindestschnitthöhe von 10 cm), • Entkrautung regelmäßig mit einem Mindestabstand von ca. 10 cm zum Gewässergrund, • Entnahme von Totholz nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • (Grund-)Räumung außerhalb der Zeit vom 15. August bis 15. November nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige; Ausführung stromaufwärts und ohne Vertiefung der Gewässersohle. LRT 6430 • Mahd des LRT 6430 im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August Grünland-LRT • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist (LRT 6510, LRT von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, 6440) • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Düngung über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr im Mittel der vom jeweiligen Betrieb im jeweiligen besonderen Schutzgebiet bewirtschafteten Grünlandfläche; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C. • kein Lagern von Düngemitteln sowie ohne dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT, • keine Nach- oder Einsaat. Wald-LRT (LRT • Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger 9160, LRT 9190, biologischer Maßnahmen, LRT 91E0*, LRT • Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. 91F0) Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen, • Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern, • Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August, • kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln, •keine Kalkung natürlich saurer Standorte, •kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen, • Erhalt der LRT, • keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen, • keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFHRL durch Holzpolterung, • flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde; • Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung, • keine Aufforstung von Flächen mit Offenland-LRT. • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze • Erhaltung oder Herstellung eines Mosaiks mehrerer Waldentwicklungsphasen durch Abkehr von schlagweisen Endnutzungsverfahren und Umstellung auf Einzelbaum- bzw. femelweise Nutzung; •Nutzung von Rückegassen zur Holzernte in Wald-LRT mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm in einem Abstand von mindestens 40 m bzw. bei einem BHD unter 35 cm in einem Abstand von mindestens 20 m, •ohne Ganzbaum- und Vollbaumnutzung unterhalb der Derbholzgrenze (7 cm ohne Rinde), •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung bzw. Förderung lebensraumtypischer Gehölze. LRT 91E0* Biber Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes • keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue oder Fischotterbaue • kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue • die Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung. Seite 2 Biotope/LRT/Ar Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination ten Bitterling •die Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), •die Vermeidung von Beeinträchtigungen oder die Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), •die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. Rapfen•die Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer (Fließgewässer mit ausgeprägter Freiwasserzone, strömenden Bereichen mit kiesiger Sohle sowie strömungsberuhigten Abschnitten) einschließlich ihrer strukturreichen Gewässerufer, •die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit dieser Gewässer, •die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Stoff- oder Feinsedimenteinträge, Gewässerausbau oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Steinbeißer•die Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer (naturnahe Gewässer mit sich natürlich umlagerndem Sand, abschnittsweiser Gewässervegetation und flachen Gewässerabschnitten mit höchstens geringer Strömungsgeschwindigkeit sowie tieferer Abschnitte als Winterhabitate) •die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Gewässerausbau oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Schlammpeitzge •die Erhaltung oder die Wiederherstellung naturnaher Lebensräume (z. B. Auengewässer) mit großflächigen, emersen bzw. submersen Pflanzenbeständen und r lockeren Schlamm- und Sandböden, •die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung bzw. Schadstoffeinträge oder zu starker Verlandung; •die Gewässerunterhaltung sollte abschnittsweise und in 3- bis 5-jährigen Abständen erfolgen, Fischotter •die Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur •die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung. Ergänzende Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope, LRT und Arten Biotope/LRT/Ar Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination ten • Erhaltung und Entwicklung der eutrophen Stillgewässer mit Arten ihrer Wasserpflanzen- und Ufervegetation und der typischen Fauna, LRT 3150 • Sicherung des trophischen Niveaus durch die Vermeidung und Minimierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Einrichtung bzw. Beibehaltung von Pufferzonen (Gewässerrandstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m) zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere zu angrenzenden Ackerflächen, • kein Uferverbau- und -befestigung sowie keine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren sowie von Wasser- oder Schwimmblattvegetation. LRT 3260•die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, •soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, •die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit unter Wahrung des Wasserrückhaltes im PG, •die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung. LRT 6430•die Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, •die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze. LRT 6440• die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels Mahd (Optimalvariante) oder ggf. Beweidung zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt: • zweischürige Mahd (mit Abräumen). LRT 6510• die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels Mahd oder ggf. Beweidung zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt: • zweischürige Mahdnutzung, Mahd mit Abräumen, früher Erstschnitt zum Ährenschieben der hauptbestandsbildenden Gräser. LRT 9160, LRT • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums und Erhalt der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung 91F0 (insbesondere eines angemessenen Anteils an Eiche), • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Altbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, •ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT. LRT 9190•die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums und Erhalt der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung (insbesondere eines angemessenen Anteils an Eiche), • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Altbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, LRT 91E0*• die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Altbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT. Seite 3 Gebietsbezogene Maßnahmen Zielarten/Ziel- Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme LRT LRT 3260, •der Einbau naturnaher bzw. standorttypischer Strukturelemente (Substrate, gezielte Bitterling, Störelementeinbauten und Totholz) zur Verbesserung und Förderung der Habitatvielfalt und Erhöhung Rapfen, der Dynamik im Gewässer, Steinbeißer, •die Entfernung von Ufer- und Sohlverbau, wo nicht Gründe der Standsicherheit oder Stabilität Schlammpeitzge entgegenstehen, r, Biber, •die Erhöhung des Strukturreichtums der Uferbereiche durch Förderung des Aufkommens Fischotter standorttypischer Ufergehölze in Abschnitten fehlender bachbegleitender Gehölze, insbesondere von Eichen, Eschen, Ulmen und Erlen, bzw. durch gezielte Anpflanzungen, •die Wiederherstellung der ökologischen Längsdurchgängigkeit in den Fließgewässersystemen unter Wahrung des Wasserrückhaltes im PG Art der Maßnahme EH, EW, W

Die Fische im Konstanzer See parasitierende Wuermer: Ihre saisonale und ortsabhaengige Fortpflanzung und ihre Auswirkungen auf die Fischereiindustrie

Das Projekt "Die Fische im Konstanzer See parasitierende Wuermer: Ihre saisonale und ortsabhaengige Fortpflanzung und ihre Auswirkungen auf die Fischereiindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Zoologisches Institut, Lehrstuhl Tierphysiologie, Abteilung Physiologische Ökologie der Tiere durchgeführt. Objective: The ultimate goal is to produce a method which details the incidence of parasitic infestation according to location, frequency and time of the year. General Information: In order to determine whether parasitism changes the decrease in water pollution and how it affects the quality and quantity of the fish harvest, measurements will be taken from individuals of edible species in Lake Constance. The fish caught will be subjected to a quantitative and qualitative examination for ectoparasites and a histological study (especially concentrated on cestodes and cestodaria) for endoparasites. Other subjects to be studied are how parasitism can affect growth and how feeding can be responsible for infestation. Also, the possible seasonal variation in parasitic infestation will be reported. Achievements: Fish, including edible ones from 7 various locations around the upper lake of Lake Constance and the Alpenrhein, were investigated regularly for parasites. The statistical distribution of most of the commonest parasite species fitted closely to the negative binomial. Seasonal and location dependent differences relating to parasitic infestation were found with the digenean trematodes Bunodera lucipercae, Ichthyocotylurus variegatus and the cestodes Proteocephalus percae and Proteocephalus exiguus occurring seasonally. Perth and roach caught in front of Langenargen were less infested with Diplostomum spathaceum and Tylodelphys clavata than those taken from Bottighofen. Perth and roach populations from these locations do not interchange. The condition of white fish (infested with P exiguus) and of perch (invaded by D spathaceum, I variegatus, adult P percae, cysts of Trainophorus nodulosus and T clavata) was not influenced by parasites because of the great food resources. The condition of white fish caught in the Alpenrhein was worse than of those caught in the middle of the lake because the river is colder and the food is limited. Female white fish and perch were more invaded by Proteocephalus (intermediate hosts: copepods) than males during the spawning season because the food consumption of the females was higher. Cyprinids (bream, dace and roach) were less infested with Digenea (D spathaceum, T clavata) in comparison with results gained in the seventies. The decreasing eutrophication has caused a decrease of the intermediate hosts (snails). All the parasite species found are not infectious to man.

Toxizität und Transport bei fungaler Produktion industrierelevanter Chemikalien (TTRAFFIC)

Das Projekt "Toxizität und Transport bei fungaler Produktion industrierelevanter Chemikalien (TTRAFFIC)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Angewandte Mikrobiologie (Biologie IV) durchgeführt. Im TTRAFFIC-Projekt soll die Produktion von industriell relevanten Dikarbonsäuren aus erneuerbaren Ressourcen optimiert werden. Itakonsäure wurde aufgrund ihrer Anwendung in der Polymerindustrie als Produkt mit hohem Marktpotenzial gewählt. Diese kann mit verschiedenen Pilzen aus CO2-neutralen, nachwachsenden Rohstoffen, wie Zucker oder deren Polymere, hergestellt werden und hat den Vorteil, dass es bereits einige am Markt etablierte Polymere gibt, die auf diesem Monomer basieren. Damit ist es möglich, einen schnellen Beitrag zu einer zukünftigen Kreislaufwirtschaft zu leisten. In TTRAFFIC soll die Kompartimentierung der Pilzstoffwechselwege im Mittelpunkt stehen, mit dem Ziel Ganzzellkatalysatoren zu verbessern. Die RWTH Aachen befasst sich mit der Transportercharakterisierung und dem Engineering des Pilzes Ustilago als Itakonsäureproduktionswirt. Unser übergeordnetes Ziel ist es, einen Pilz mit stark verbesserter Itakonsäureproduktion bezüglich Titer, Ausbeute und Rate herzustellen. Die erwarteten Ergebnisse von TTRAFFIC könnten auf weitere organische Säuren, wie Succinat und Citrat, übertragbar sein. Mit dieser Technologie ist eine Prozessintensivierung möglich, was zu einer Ressourcenschonung beiträgt. Eine mögliche industrielle Verwertung, der in TTRAFFIC entstandenen Technologien und Produkte, soll optimiert werden. Deswegen wird der deutsche Industriepartner BRAIN AG diese Technologien bewerten.

Förderschwerpunkt Biotechnologie: ChemBioTec: Umweltschonende Herstellung und Aufreinigung von Biotensiden (Rhamnolipiden) mit dem nicht-pathogenen Bakterium Pseudomonas putida (Phase 2)

Das Projekt "Förderschwerpunkt Biotechnologie: ChemBioTec: Umweltschonende Herstellung und Aufreinigung von Biotensiden (Rhamnolipiden) mit dem nicht-pathogenen Bakterium Pseudomonas putida (Phase 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Ulm, Institut für Pharmazeutische Biotechnologie durchgeführt. Ziel des Gesamtprojektes (Phase 1 und Phase 2) ist die Entwicklung eines nachhaltigen Produktionsverfahrens für Rhamnolipide mit Hilfe eines nicht-pathogenen Bakteriums als Katalysator und umweltschonender Produktaufarbeitung. Dabei zielt das Projekt durch Bündelung der Expertisen beginnend bei der Stammkonstruktion, über die Optimierung von Stämmen und Verfahrenstechniken bis hin zum Scale-Up und der Entwicklung alternativer Produktaufarbeitungstechniken direkt auf einen Transfer von Technologie der akademischen Partner hin zu den Industriepartnern ab. Durch balanzierte Expression der relevanten Biosynthese Gene/ Operons aus P. aeruginosa im nicht-pathogenen Stamm P. putida, der sich durch eine hohe Toleranz gegenüber dem Rhamnolipid als Produkt auszeichnet, soll dessen Produktivität gesteigert werden. Hierzu wurde in Kooperation mit der Firma Evocatal ein neues System zur Konstruktion und nachfolgenden Durchmusterung von Bibliotheken synthetischer Promotoren entwickelt. Dieses innovative Promoter-Trap-System basiert auf den neuartigen evoglow-Reporterproteinen und wurde bereits genutzt, um eine Promotorbank zu erzeugen, die nunmehr in Kooperation getestet wird. Hierzu wurde die Parallelkultivierung rekombinanter P. putida im BioLector-System erfolgreich etabliert und die Technik genutzt, um die Toleranz der Stämme gegenüber hohen Produkttitern und die Kompatibilität des verwendeten Antibiotikums zu bestätigen. Ferner wurde gezeigt, dass die Schaumbildung keine Limitierung für den Einsatz des Systems darstellt. Somit steht bereits jetzt die notwendige Hochdurchsatzmethodik zur Isolierung geeigneter Promotoren zur Verfügung. Durch Analyse des metabolischen Netzwerks konnte in einem ein ersten erfolgreichen Schritt das Potential des Stammes für eine metabolische Optimierung gezeigt werden. Hierbei wurde die die Rhamnolipidproduktion durch Verwendung einer Mutante des um Vorläufermoleküle konkurrierenden Stoffwechselweg zur Synthese von Polyhydroxyalkanoaten (PHAs) um den Faktor 3,5 gesteigert werden. Ferner wurde eine Entkopplung von Zellwachstum und Rhamnolipidproduktion gezeigt, die eine vereinfachte Optimierung der Leistungsfähigkeit des Wirtsmetabolismus und des genetischen Konstrukts zur Rhamnolipidproduktion erlauben wird. In Up-scaling-Versuchen wurde die rekombinante Produktion von Rhamnolipiden erfolgreich im 50 Liter-Maßstab durchgeführt. Es zeigte sich, dass das gezielte Ausschäumen des Produkts eine Anreicherung um ca. den Faktor 100 erbringen kann, was eine interessante Option zur Verbesserung der Reinigung im Sinne der Umweltfreundlichkeit darstellt. Der Test von Adsorbentien verlief ebenso vielversprechend wie erste Versuche zur Reinigung von Monorhamnolipiden. Die Produktion von Rhamnolipiden war ferner unter Verwendung von Glukose in Mineralmedium möglich. (Text gekürzt)

Funktionelle Analyse von Krankheitsresistenzgenen bei der Erdhummel (Bombus terrestris) (FUGABEE)

Das Projekt "Funktionelle Analyse von Krankheitsresistenzgenen bei der Erdhummel (Bombus terrestris) (FUGABEE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Institut für Biologie , Mikrobiologie durchgeführt. Seit 2 Jahrzehnten wird die Hummel als landwirtschaftlich relevanter Bestäuber von Nutzpflanzen eingesetzt. Initial in Gewächshäusern eingesetzt wird die Hummel heutzutage auch für die Freilandbestäubung genutzt. Klassischerweise werden Honigbienen zur Bestäubung eingesetzt, jedoch mittlerweile von den Hummel verdrängt, was sich am Wachstum der Hummel-produzierenden Industrie und dem Rückgang der Zahl kommerzieller Imker ablesen läßt. Hummeln sind in vielfacher Hinsicht bessere Bestäuber als Honigbienen, da die Bestäubungsqualität wesentlich höher liegt. Durch die geringere Größe der Völker sind diese besser zu handhaben. Wurden vor einigen Jahrzehnten noch die Tomaten maschinell bestäubt oder Erdbeeren manuell, so werden diese Nutzpflanzen heutzutage ausschliesslich durch Hummeln bestäubt. Es hat sich eine kommerzielle Hummelindustrie entwickelt, die sich auf die Massenproduktion der Völker spezialisiert hat. Jedoch wird bei den kommerziell erzeugten Hummelvölkern keine Zucht auf bestimmte Merkmale eingesetzt. Die Firmen leiden teilweise unter dem massiven Befall der Völker durch Pathogene. Ausgeglichen wird dies durch enorme neue Freilandfänge, die oft auch die Einführung habitatfremder Unterarten zur Folge haben, welche neue Pathogene mit sich bringen können oder mit der lokalen Fauna konkurrieren. Wir schlagen hier die Entwicklung eines neuen Detektions-Werkzeugs vor, welches der wachsenden Hummel-produzierenden Industrie helfen soll, gezielt zu züchten um die negativen Effekte zu vermeiden. Wir wollen kommerzielle als auch natürliche Populationen nach Krankheitsresistenzen und nach einem gesteigerten Immunsystem untersuchen. Aus einer Verbindung von Zucht und Selektion sowie molekulargenetischen Methoden, wie Genexpressionsstudien und Genkartierungen, sowie der einzigartigen Möglichkeit haploide Mänchen nutzen zu können, werden wir die Grundlagen für die erste Marker-gestützte Selektion bei diesem immens wichtigen landwirtschaftlichen Insekt schaffen.

Teilvorhaben 4: Produktion und Optimierung glycolytischer Enzyme

Das Projekt "Teilvorhaben 4: Produktion und Optimierung glycolytischer Enzyme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ASA Spezialenzyme GmbH durchgeführt. Um den Aufschluss der Lignocellulose aus Getreidestroh kostengünstiger und effizienter zu machen, sollen mikrobieller Enzyme wie Cellulasen, Hemicellulasen, Laccasen und Peroxidasen aus extremophilen Mikroorganismen und mittels Metagenomanalyse aus Mikroorganismen, die im Darm von grasfressenden Termiten leben und deren Wirt, isoliert werden. Die so exprimierten neuen Cellulasen werden auf ihre Effizienz des Celluloseabbaus, Stabilität und Endprodukthemmung hin untersucht und mittel Protein-Engineering optimiert. Darüber hinaus werden ausgewählte Enzyme mit verbesserten Eigenschaften in größeren Mengen fermentiert und den Projektpartnern für Aufschlussversuche zur Verfügung gestellt. Zunächst wird ein Testsystem zur Messung der Endprodukthemmung etabliert. Danach werden die neu identifizierten Enzyme kloniert, in Pichia pastoris exprimiert und hinsichtlich ihrer Eigenschaften, insbesondere der Endprodukthemmung, charakterisiert und mit kommerziell erhältlichen Enzymen verglichen. Weiterhin werden größere Mengen der neuen Enzyme mit vorteilhaften Eigenschaften hergestellt und den Projektpartnern für Versuche zur Verfügung gestellt.

Übertragung von Mikrosporidien in forstlichen Lepidopteren

Das Projekt "Übertragung von Mikrosporidien in forstlichen Lepidopteren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz durchgeführt. Unser Wissen vom Einfluss von Mikrosporidieninfektionen auf die Populationsdynamik forstschädlicher Insekten ist nach wie vor sehr lückenhaft. Ein Schlüsselprozess in den Wechselwirkungen zwischen Krankheitserreger und Wirtsinsekt ist die Übertragung der Krankheit. Darüber hinaus ist ein detailliertes Verständnis der zugrundeliegenden Mechanismen der Übertragung von entscheidender Bedeutung, wenn solche insektenpathogene Organismen für die biologische Schädlingskontrolle in Betracht gezogen werden. Die Pathologie einer Mikrosporidiose, charakterisiert durch Entwicklungszyklus, Organspezifizität und Virulenz des Erregers, kann nicht ohne Berücksichtigung der Krankheitsübertragung interpretiert werden. Unterschiedliche Charakteristika der Erkrankung sollten in unterschiedlichen Mechanismen der Übertragung ihren Niederschlag finden. Im vorliegenden Projekt untersuchen wir einen bedeutenden Schädling in unseren Eichenwäldern, den Schwammspinner, Lymantria dispar, und drei ihn befallende Mikrosporidienarten, namentlich Vairimorpha sp., Nosema lymantriae und Endoreticulatus schubergi als Modellsystem für die Krankheitsübertragung. Diese drei Mikrosporidien zeichnen sich durch den Befall unterschiedlicher Organe des Wirtes aus, und man nimmt an, dass sie unterschiedliche Hauptwege der Übertragung nutzen. Unsere Studie wird experimentelle Daten zur Rolle von Exkrementen, Seide und Kadavern infizierter Wirte bei der Krankheitsübertragung ermitteln. Alle potentiellen Mechanismen der Freisetzung infektiöser Dauerstadien des Pathogenes werden für die drei Arten quantifiziert. Wir werden die Möglichkeit der Krankheitsübertragung auf die nächste Generation untersuchen, ebenso die Dauerhaftigkeit infektiösen Materials unter Winterbedingungen. So soll gezeigt werden, wie eine Krankheit über mehrere, durch den Winter getrennte Generationen in der Wirtspopulation überdauern kann. Die neuen, quantitativen Daten werden verwendet, um ein mathematisches Modell zur Beschreibung der Krankheitsübertragung, das für eine nahe verwandte Nosema aus dem Schwammspinner entwickelt worden ist, zu verbessern und zu vervollständigen. Dieses Modell wird darüber hinaus adaptiert, um die vermutlich höchst unterschiedlichen Übertragungswege von Vairimorpha und Endoreticulatus zu beschreiben. Diese experimentell-vergleichende Studie könnte die erste detaillierte und modellhafte Darstellung der Übertragung von Mikrosporidien in einem forstschädlichen Insekt im Kontext unterschiedlicher Krankheitsverläufe liefern.

Teilprojekte C-1, C-5 und C-6A

Das Projekt "Teilprojekte C-1, C-5 und C-6A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. ZielePathogene Vibrionen in der marinen Umwelt sind potentielle, neu aufkommende Zoonoseerreger. Die Bewertung des Risikos für die Bevölkerung erfordert: - Erfassung des Vorkommens von pathogenen nicht-Cholera-Vibrionen in der Umwelt, in Handelsware und bei menschlichen Erkrankungen durch Sammlung von Daten aus Erkrankungen. -Aufbau einer Stammsammlung sowie Identifizierung und funktionelle Charakterisierung von Virulenzfaktoren. - Ermittlung von Parametern, die das Auftreten, die Vermehrung und Übertragung von pathogenen Vibrionen in der Umwelt in Bezug zu Klimaprozessen fördern. - Ermittlung von Faktoren in der Lebensmittelkette, die die Belastung und Vermehrung von pathogenen Vibrionen in Lebensmitteln fördern. - Identifizierung von Markern (Genen oder Proteinen), die eine schnelle Detektion von pathogenen Vibrionen im klinischen Bereich, in der Lebensmittelproduktion und in der Umwelt ermöglichen.HintergründeDie Zahl der Infektionen mit pathogenen Vibrionen hat weltweit in den letzten Jahren zuge-nommen. Vibrionen sind Gram-negative Bakterien, die in Meeresgewässern und Flussmündungen weit verbreitet sind. Sie stellen eine der Hauptursachen von bakteriellen Durchfallerkrankungen dar, die durch den Verzehr von kontaminierten Meeresfrüchten und Fischprodukten verursacht werden. Die Zunahme von Vibrionen in marinen Organismen wird mit steigenden Wassertemperaturen aufgrund der globalen Erwärmung in Zusammenhang gebracht. Da gleichzeitig der globale Handel mit Fischprodukten und Meeresfrüchten wächst, ist ein Anstieg von Vibriosen bei Menschen zu erwarten. Die Entstehung neuer hochpathogener Klone von Vibrio parahaemolyticus in Südostasien und deren weltweite Verbreitung unterstreichen die Notwendigkeit der Forschung zu Vibriosen als 'emerging disease'. Da Vibrionen mesophile Bakterien sind, ist auch ihre Zunahme in Badegewässern in Perioden mit sehr warmem Wetter beobachtet worden, was die Wahrscheinlichkeit von Wundinfektionen durch Meerwasser-Kontakt erhöht.Das Forschungsnetzwerk wird durch eine Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus asiatischen und südamerikanischen Ländern mit hoher Inzidenz von Vibrio-Infektionen ergänzt. Das BfR ist verantwortlich für die internationale Zusammenarbeit im TP C-1 und übernimmt im TP C-5 den Aufbau einer zentralen Stammsammlung, die Entwicklung von MALDI-TOF-basierten Nachweisverfahren und die Untersuchung der Toxinbildung. Im TP C-6 wird eine quantitative Erhebung des Pathogenitätspotentials gegenüber marinen Vektororganismen und dem menschlichen Wirt durchgeführt.

Teil 1: Verbreitung von Zecken in gesamt Baden-Württemberg

Das Projekt "Teil 1: Verbreitung von Zecken in gesamt Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Zoologisches Institut, Abteilung für Ökologie und Parasitologie durchgeführt. Zecken und von Zecken übertragene Krankheiten sind von großer Bedeutung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Über die Faktoren, die ihre Verbreitung und Dynamik beeinflussen, ist allerdings nur wenig bekannt. In diesem Projekt werden Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen-arbeiten, um den Einfluss von Wetter, (Mikro)Klima, Habitat, Landnutzung, menschlichen Eingriffen und die Populationsdynamik den Wirtstieren auf die Verbreitung und Dynamik von Zecken und den von ihnen übertragenen Krankheitserregern in Baden-Württemberg zu bestimmen. Das Projekt ist in vier Module unterteilt. Im ersten Modul konzentrieren wir uns auf die Verbreitung von Zecken in gesamt Baden-Württemberg, im zweiten Modul untersuchen wir im Detail, inwiefern Mikroklima, Habitat und Wirtstiere die Populationsdynamik von Zecken beeinflussen. Zecken, die im ersten und zweiten Modul gesammelt werden, werden im dritten Modul auf zeckenübertragene Pathogene und ihre Dynamik untersucht. Das vierte Modul beinhaltet eine übergreifende Analyse aller Daten, um die relative Bedeutung der untersuchten Faktoren zu bestimmen und um damit ein Risikomodel zu erstellen, das die Bedeutung von Klimaveränderungen für zeckenübertragene Krankheiten in Baden-Württemberg mit einbezieht.

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