Karte des Saarlandes, Topographhische Karte 1:100000, Rasterdaten (farbig) Das Erscheinungsbild der KdS100 wurde verändert und das Kartenbild modernisiert. Die Darstellung des Saarlandes mit den angeschnittenen Randregionen, ist im Vergleich zur vorherigen Karte beibehalten worden. Die KdS100 ist sicherlich DIE Standardkarte für jeden Saarländer, aber auch für Gäste und Kunden über das Saarland hinaus. Sie ist aber insbesondere für Firmen und Gewerbetreibende interessant, lassen sich doch Aktivitäten auf dieser Karte geographisch dokumentieren und Planungen und Anfahrten ausarbeiten. Schon die Vorgängerversionen der KdS100 waren bei vielen Firmen, Behörden und sonstigen Institutionen in deren Büroräumen an den Wänden zu entdecken. Darüber hinaus ist die Plano-Ausgabe auch in einer laminierten Ausführung erhältlich. Dies bietet die Möglichkeit, die Karte mit Filzstift zu beschriften und die Einträge später wieder zu entfernen. Ein weiterer Vorteil ist die Wetterbeständigkeit, da die Karte auch im Außenbereich aufgehängt werden kann.
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 178/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 178/05 Magdeburg, den 19. Dezember 2005 Gemeinsame Pressemitteilung Wirtschaftsministerium und Artolith Investor schafft in Rothensee 100 Arbeitsplätze, Rehberger überreicht Förderbescheid Die M.A.L. Magdeburger Artolith GmbH investiert in Magdeburg-Rothensee fast 50 Millionen Euro in den Neubau einer Firma für kunstharzgebundene Steinplatten. Minister Dr. Horst Rehberger überreichte heute in Magdeburg den Förderbescheid an Artolith-Geschäftsführer Andreas Gratz. Minister Rehberger und der Wirtschaftsbeigeordnete der Landeshauptstadt, Dr. Klaus Puchta, würdigten das Engagement der Investorengruppe: ¿Magdeburg-Rothensee entwickelt sich dank seiner hervorragenden logistischen Anbindung an Wasser, Straße und Schiene zum wichtigsten Industriestandort Magdeburgs, vor allem für Unternehmen des Maschinenbaus und der Bauwirtschaft. Die Ansiedlung von Artolith ist ein weiterer bedeutsamer Schritt zum Ausbau des Industriegebiets rund um den Magdeburger Hafen.¿ Die Initiatorengruppe Artolith kommt aus dem Saarland sowie aus Baden-Württemberg. Sie hat sich laut Geschäftsführer Gratz zwischen drei Standorten in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt für Magdeburg-Rothensee entschieden: ¿Die Standortentscheidung wurde uns erleichtert durch den engagierten Einsatz von Minister Dr. Rehberger, der uns von den Vorteilen dieses Standorts mit guten Argumenten überzeugte. Ob beim Magistrat der Landeshauptstadt, im Ministerium, bei der Investitionsbank, bei Wirtschaftsförderern oder anderen Behörden und Institutionen - überall wurden wir schnell und kompetent unterstützt.¿ Gratz nennt als Standortvorteile die gute Anbindung an die Autobahnen A2 und A14, den nahe gelegenen Bahnanschluss mit Zugang zu moderner Schieneninfrastruktur sowie den Verladehafen in unmittelbarer Nähe, der über das Wasserstraßenkreuz weltweite Schiffstransporte ermöglicht. ¿Dazu kommt, dass die im Industriegebiet ansässige EU-Zollabfertigung eine unmittelbare, schnelle Bearbeitung garantiert. Das ist für unser exportorientiertes Unternehmen wichtig.¿ Die Artolith-Initiatorengruppe verbindet nach eigenen Aussagen Fach- und Sachkompetenz bei der Herstellung von kunstharzgebundenen Steinplatten mit Kapital. Sie fertigt in der so genannten Breton-Technologie Steinplatten von großer Festigkeit, guten Reinigungseigenschaften und hoher Witterungsbeständigkeit. Auf Kundenwunsch können Natursteinoptiken aller Art bzw. Platten in unterschiedlichen Farbtönen gefertigt werden. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Das Produkt ist u. a. in der Empfangshalle des einzigen 7-Sterne-Hotels der Welt, des Burj al Arab in Dubai, installiert. Für den Bau der Firma wird ca. ein Jahr veranschlagt. Errichtet werden eine 48x330 Meter große Halle sowie ein Verwaltungsgebäude. Die Jahresproduktion von 1 Million Quadratmeter Steinplatten wird von 100 Mitarbeitern und zusätzlichen Auszubildenden auf zwei Fertigungsstraßen produziert. Die Abmessungen der fertigen Platten betragen ca. 1,40x3,05 Meter bei ca. 3 Zentimeter Dicke. Die Rohmaterialien für die Produktion (ca. 90.000 Tonnen pro Jahr) kommen aus Steinbrüchen in maximal 150 Kilometer Entfernung. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Erläuterungen zu Teil 5 Zu Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a 5-1.1 Der Ausdruck "UMVERPACKUNG" muss nicht in Großbuchstaben erfolgen. In Deutschland wird die englische Schreibweise " OVERPACK " und die französische Schreibweise " SUREMBALLAGE " nicht beanstandet. 5-1.2 Sofern zusätzlich zu einer Umverpackung eine weitere Umhüllung erfolgt, z. B. als Wetterschutz oder als Thermohaube, ist diese ebenfalls als eine Umverpackung zu bewerten und entsprechend zu kennzeichnen und zu bezetteln. 5-1.3 Durch den Bezug auf Kapitel 5.2 in Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a (ii) besteht eine Verknüpfung zu dem Unterabschnitt 5.2.1.2 und zu den Absätzen 5.2.2.2.1.6 und 5.2.2.2.1.7 und somit gelten die Anforderungen hinsichtlich der Lesbarkeit und Witterungsbeständigkeit auch für Umverpackungen. Zu Kapitel 5.2 und 5.3 5-2 Versandstücke, Tanks, Container, MEGC , MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit. Bei der ausschließlichen Beförderung von Gütern in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 darf die Beförderungseinheit nicht mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis zu 12 Tonnen. Zu Unterabschnitt 5.2.1.3 5-3 Das Kennzeichen "BERGUNG" ist auch bei der Verwendung einer Bergungsverpackung nach Absatz 4.1.1.19.1 Satz 2 ADR / RID erforderlich. Zu Unterabschnitt 5.2.1.9 5-4 In dem Kennzeichen für Lithiumbatterien dürfen auch mehrere UN-Nummern zur Auswahl vorhanden sein. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, z. B. durch Durchstreichen oder Ankreuzen, welche UN-Nummer(n) angewendet wird (werden) und sich tatsächlich in dem Versandstück befindet (befinden). Zu Absatz 5.2.2.1.12.2 5-5 Ob eine Anbringung von Ausrichtungspfeilen an unverpackten Gegenständen möglich ist, hängt von der Beschaffenheit des Gegenstandes ab. Auf eine Anbringung darf nur dann verzichtet werden, wenn diese physisch nicht möglich ist. Zu Absatz 5.2.2.2.1.2, 3. Unterabsatz 5-6 Als beschädigt, aber noch verwendbar sind Gefahrzettel anzusehen, wenn auf einem Teil des Gefahrzettels die Hinweise auf Gefahren wie Symbole oder Ziffer der Klasse erkennbar sind und der Informationsgehalt des Gefahrzettels erkennbar bleibt. Zu Absatz 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5 5-7 Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben. Zu Unterabschnitt 5.3.1.3 Bem. ADR 5-8.S Trägerfahrzeuge mit Wechselaufbauten (Wechselbehältern), in denen Container, Tankcontainer, MEGC oder ortsbewegliche Tanks befördert werden, sind nach Unterabschnitt 5.3.1.3 ADR zu kennzeichnen, d. h. es müssen dieselben Großzettel auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug oder am Wechselbehälter selbst angebracht werden. Zu Absatz 5.3.2.1.1 ADR 5-9.S Absatz 5.3.2.1.1 Satz 4 und 5 ADR gilt nur, wenn der getrennte Anhänger mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen ist. Zu Abschnitt 5.3.2.1.3 ADR 5-10.S Bei der Beförderung von UN 1202, 1203, 1223, 1268 und 1863 zusammen mit Biodiesel als Nichtgefahrgut ist eine Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.3 ADR zulässig. Zu Abschnitt 5.3.2 ADR 5-11.1.S Wenn mit einer Beförderungseinheit in einem Tank und in Versandstücken der gleiche nach Kapitel 3.2 Tabelle A für Tanks zulässige Stoff befördert wird und nicht nach Absatz 5.3.2.1.1 und 5.3.2.1.2, sondern nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR gekennzeichnet ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG ). 5-11.2.S Orangefarbene Tafeln dürfen auch sichtbar angebracht sein, wenn die in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Mengengrenzen nicht erreicht sind oder im Verlauf der Beförderung unterschritten (z. B. durch Teilentladung) werden. Zu Absatz 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.6 ADR 5-12.S Die erleichternde Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR darf auch bei der Beförderung von Containern oder Schüttgut-Containern angewendet werden, in denen nur ein gefährlicher Stoff oder Gegenstand in loser Schüttung oder ein unter ausschließlicher Verwendung zu befördernder verpackter radioaktiver Stoff enthalten ist. Zu Abschnitt 5.3.6 5-13 Wird das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach Abschnitt 5.3.6 wie ein Großzettel verwendet, begründet das Fehlen weiterer gestalterischer Merkmale nach Abschnitt 5.3.1 keine Ordnungswidrigkeit. Zu Unterabschnitt 5.4.0.2 5-14.1 Diese Regelung betrifft alle schriftlichen Dokumentationen, die in Kapitel 5.4 geregelt sind. Die Verfügbarkeit von elektronischen Dokumentationen während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV -Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR) oder vor Ort (RID) oder an Bord ( ADN ) bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können. 5-14.2 Ein elektronisches Beförderungsdokument kann unter Einhaltung des Verfahrens gemäß dem "Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN" ( VkBl. 2021 Heft 4 Seite 103) verwendet werden. Das zwischen BMDV , den Ländern und der beteiligten Wirtschaft abgestimmte nationale Verfahren zur Anwendung eines elektronischen Beförderungspapiers (VkBl. 2015 Heft 14 Seite 450) kann seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr angewendet werden. Zu Unterabschnitt 5.4.1.1 5-15 Die Angaben im Beförderungspapier im Vor- und/oder Nachlauf des See-/Luftverkehrs dürfen auch in englischer Sprache erfolgen. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe b 5-16.1 Nicht alle dem Sprengstoffrecht unterliegenden Stoffe sind gefährliche Güter der Klasse 1. Empfohlen wird, bei der Beförderung solcher Stoffe im Beförderungspapier einen entsprechenden Vermerk anzubringen. 5-16.2 Zusätzliche Angaben, die in Kleinbuchstaben als beschreibender Text in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 enthalten sind, dürfen zur Konkretisierung in das Beförderungspapier aufgenommen werden. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c 5-17 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c "wenn mehrere Nummern der Gefahrzettelmuster angegeben sind, sind die Nummern nach der ersten Nummer in Klammern anzugeben" kann die Angabe im Beförderungspapier sich wie folgt darstellen: UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3, 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3 + 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3) (8), l. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e 5-18 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e "Beschreibung der Versandstücke" ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen. Beispiele: 10 Säcke, 3 IBC , 2 Bergungsverpackungen. Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen wie z. B. Akkukasten, Holzfass, Fasscontainer. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe f ADR 5-19.S Sofern nur gefährliche Güter einer UN-Nummer unter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR in der Beförderungseinheit befördert werden und dabei der berechnete Wert nach Bem. 1 nicht angegeben wird, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe h ADR 5-20.S In Deutschland gibt es hierzu die Ausnahme 18 (S) der GGAV mit der Möglichkeit, bei örtlich begrenzten Verkehren (Verteilerverkehr einschließlich Sammelverkehr) auf den Eintrag des Empfängers im Beförderungspapier zu verzichten. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe k ADR 5-21.S Bei einer Beförderung innerhalb der Freistellungsregelungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR ist die Eintragung der Tunnelbeschränkungscodes in das Beförderungspapier nicht erforderlich, weil Tunnelbeschränkungen keine Anwendung finden. Für den Verlauf der Beförderung muss jedoch sichergestellt sein, dass die Mengengrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden. Zu Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR 5-22.S Wird der Tunnelbeschränkungscode bei Anwendung von Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR nicht angegeben, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.14 5-23 Bei der Beförderung von erwärmten Stoffen ist unter bestimmten Bedingungen im Beförderungspapier direkt nach der offiziellen Benennung für die Beförderung der Ausdruck "HEISS" anzugeben. Wenn dieser Ausdruck stattdessen vor der offiziellen Benennung angegeben wird, wie dies in der englischen Sprachfassung des ADR/RID/ADN vorgesehen ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.18 5-24 Angaben nach Absatz 5.4.1.1.18 ausschließlich in englischer Sprache begründen keine Ordnungswidrigkeit. Zu Absatz 5.4.1.1.18 und 5.4.1.1.1 5-25 Die Angabe nach Absatz 5.4.1.1.18 ("UMWELTGEFÄHRDEND" oder "MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND") darf nicht in die vorgegebene Reihenfolge der Angaben im Beförderungspapier nach Absatz 5.4.1.1.1 eingefügt werden. Zu Absatz 5.4.1.2.5.4 5-26 Die erforderlichen Zeugnisse für Stoffe der Klasse 7 sind die in Absatz 5.1.5.2.1 aufgeführten Zulassungen und Genehmigungen. Die erforderlichen Antragsinhalte für diese Zulassungen/Genehmigungen sind in Abschnitt 6.4.23 ADR/RID beschrieben. Zu Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz ADR/ADN 5-27 Der in Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz verwendete Begriff "Vermerke" bezieht sich auf alle verbindlich in das Beförderungspapier einzutragenden Angaben (siehe auch Unterabschnitt 1.8.3.11 Buchstabe b, 4. Anstrich ADR/ADN). Zu Unterabschnitt 5.4.3.4 5-28 Die Regelung bezieht sich ausschließlich darauf, dass Form und Inhalt dem abgebildeten Muster entsprechen müssen. Eine äußere Umrahmung, um die schriftlichen Weisungen gegenüber anderen Dokumenten hervorzuheben, begründet keine Ordnungswidrigkeit. Stand: 29. August 2023
Die International Union of Geological Sciences (IUGS) hat den Deutschen Dachschiefer (German Roofing Slate) als Naturstein-Welterbe ausgezeichnet. Damit ist der Deutsche Dachschiefer neben dem Rochlitzer Porphyrtuff, dem Solnhofener Plattenkalk und dem Juramarmor der vierte deutsche Naturwerkstein, der diesen Titel erhalten hat. Nicht nur die Bedeutung der Dachbedeckung, Fassadenverkleidung und Fußböden für die Baukultur in den Regionen wurde gewürdigt, sondern auch die kunstvollen altdeutschen Deckarten, wie etwa die schuppen- und bogenförmigen Platten, die sich durch zahlreiche regionale Besonderheiten auszeichnen. Im Sinne von „Dachschiefer“ ist Schiefer ein metamorphes Gestein, das aus Ton- oder Schiefertonen besteht und durch einen hohen Druck- und Temperatureinfluss eine Metamorphose erfahren hat. Dachschiefer zeichnet sich durch seine Schichtstruktur aus, die es ermöglicht, den Schiefer in dünne Platten zu spalten. Diese Platten werden traditionell als Dachbedeckung verwendet, da Dachschiefer eine hohe Wetterbeständigkeit, Langlebigkeit, Feuerfestigkeit und eine gute ästhetische Qualität aufweist. Tonschiefer ist im Rheinischen Schiefergebirge weit verbreitet, doch nicht alle Vorkommen sind für die Verwendung als Dachschiefer geeignet. Nur dünnplattige und qualitativ hochwertige Tonschiefer aus wenigen Gesteinshorizonten, die vom Silur bis ins Unterkarbon reichen, erfüllen die Anforderungen und wurden deshalb unter oft erheblichem Aufwand sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau gewonnen. Die Nutzung von Dachschiefer reicht bis in die Römerzeit zurück. Während der Blütezeit des hessischen Dachschieferabbaus in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts waren vermutlich mehrere hundert Gruben in Hessen aktiv. Heute wird in Hessen jedoch kein Dachschiefer mehr abgebaut. Silurische Plattenschiefer wurden bereits Anfang des 17. Jahrhunderts bei Sinn (Lahn-Dill-Kreis) erwähnt. Unterdevonische Tonschiefer (Hunsrückschiefer) spielten in der Gegend von Usingen sowie im Wispertal zwischen Bad Schwalbach und Lorch eine größere Rolle. Tonschiefer des Unter- und Mitteldevons wurden südlich des Edersees und bei Wissenbach (Lahn-Dill-Kreis) bis in das 20. Jahrhundert gewonnen. Der letzte Untertagebetrieb in Willingen (Upland) hat im Jahr 1971 den Abbaubetrieb in mitteldevonischem Waldecker Schiefer eingestellt. Die Dachschiefergrube „Christine“ kann heute im Rahmen von Führungen besichtigt werden. Bis 1949 wurde oberdevonischer Tonschiefer in verschiedenen Regionen gefördert, darunter südlich des Edersees, bei Merenberg (Landkreis Limburg-Weilburg), östlich von Dillenburg und nördlich von Weilburg. Auch das Unterkarbon lieferte gelegentlich brauchbares Material, insbesondere die Liegenden Alaunschiefer und der Kulm-Tonschiefer westlich von Bad Wildungen. Der Dachschiefer gehört zu den ältesten Baustoffen überhaupt und prägt durch seine Materialeigenschaften die Architektur und die Bauweise vieler Regionen, vor allem im Rheinischen Schiefergebirge. Er ist relativ leicht „in Form“ zu bringen und eignet sich nicht zuletzt aufgrund seiner Hitze- und Kältebeständigkeit ideal als Werkstein im Innen- und Außenbereich von Wohngebäuden. Außerhalb der klassischen Dachschiefergebiete kam er häufig dann zum Einsatz, wenn es galt, architektonisch besonders aufwändige Dachformen zu decken. Viele Gebäude, die zum UNESCO-Welterbe zählen, sind in Mitteleuropa mit Dachschiefer gedeckt, so auch das Schweriner Schloss als jüngstes deutsches Welterbe. Bekannte Gebäude mit Dachschiefereindeckung sind der Kölner Dom mit seiner gotischen Architektur sowie in Hessen unter vielen anderen das Rathaus von Frankenberg und viele Gebäude der historischen Altstadt von Braunfels oder auch die Marburger Altstadt. Diese Gebäude zeigen die Vielseitigkeit und Ästhetik von Schiefer als Baumaterial und dessen Einsatz in unterschiedlichen Architekturstilen und Epochen. Pressemitteilung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur internationalen Auszeichnung des deutschen Dachschiefers (August 2024): Deutscher Dachschiefer zählt jetzt zum Naturstein-Welterbe! Wagner, H.W. (2018): Dach- und Wandschiefer – ein traditioneller Baustoff in Mitteleuropa.‒ Veröffentlichungen des Netzwerkes „Steine in der Stadt“ ; Heft 1, 2018. HLNUG: Flyer zum Gestein des Jahres 2019 Tonschiefer
Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von J.G. Knopf's Sohn GmbH & Co. KG durchgeführt. Das Ziel von Hydrofichi ist die Modifikation textiler Oberflächen mittels nachwachsender Rohstoffe zur Substitution von umweltschädlichen und toxischen Agenzien. Hierzu wird eine Chitosan-basierte hydrophobe und schmutzabweisende Veredlung von Textilien zur Substitution von perfluorierten Chemikalien (PFCs) entwickelt. Insbesondere bei Textilkleidung für den Outdoor- und Freizeitbereich, sowie für Arbeitskleidung, ist eine wasser- und schmutzabweisende Funktionalität von Textilien bei gleichzeitiger Luftdurchlässigkeit bei hoher mechanischer Beanspruchung und starkem Regen von den Kunden gewünscht. Derzeit werden die weit verbreiteten und funktionalen PFCs zur Oberflächenbeschichtung genutzt. Die Verwendung dieser perfluorierten Kohlenwasserstoffe ist ökologisch fragwürdig. J.G. Knopfs Sohn GmbH & Co. KG ist beteiligt in den Arbeitspaketen 1, 3, 4, 5. AP 1: Projektmanagement AP 2: Chitosanmodifikation AP 3: Untersuchung der maßgeschneiderten hydrophoben Chitosane AP 4: Anwendungsspezifische Untersuchungen der Textilbeschichtungen AP 5: Feldtests und Herstellung von Musterproben.
Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ter Hürne GmbH Co. KG durchgeführt. 1. Ziel ist die Entwicklung von dauerhaftem und formstabilem Vollholz für hohe biologische und mechanische Beanspruchung durch Kombination mehrerer Vergütungsprozesse, insbesondere der Verdichtung und der thermischen Modifizierung. Es soll ein Vollholzmaterial für den Innen und Außenbereich entwickelt werden mit dem Ziel bisher notwendige Querschnittsabmessungen zu verringern, neue Einsatzmöglichkeiten im Außenbereich zu erschließen und die Verwendbarkeit bislang ungenutzter Holzarten und Sortimente, insbesondere der Rotbuche zu steigern. 2. Die Arbeitsplanung des Projektpartner terHürne ergibt sich im Besonderen aus den Arbeitspaketen zu den anwendungsbezogenen Eigenschaften. terHürne verfügt über langjährige Erfahrungen im Parkettbereich und bei Bodenbelägen im Outdoorbereich. Neben den Wirtschaftlichkeits- und Marktpotentialanalysen sollen in der Planung unterschiedlichste Untersuchungen zur Beschichtung, Lichtechtheit, Witterungsbeständigkeit und den Möglichkeiten einer Verleimung durchgeführt werden.
Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lauffenmühle GmbH & Co. KG durchgeführt. Das Ziel von Hydrofichi ist die Modifikation textiler Oberflächen mittels nachwachsender Rohstoffe zur Substitution von umweltschädlichen und toxischen Agenzien. Hierzu wird eine Chitosan-basierte hydrophobe und schmutzabweisende Veredlung von Textilien zur Substitution von perfluorierten Chemikalien (PFCs) entwickelt. Insbesondere bei Textilkleidung für den Outdoor- und Freizeitbereich, sowie für Arbeitskleidung, ist eine wasser- und schmutzabweisende Funktionalität von Textilien bei gleichzeitiger Luftdurchlässigkeit bei hoher mechanischer Beanspruchung und starkem Regen von den Kunden gewünscht. Derzeit werden die weit verbreiteten und funktionalen PFCs zur Oberflächenbeschichtung genutzt. Die Verwendung dieser perfluorierten Kohlenwasserstoffe ist ökologisch fragwürdig. Mit einer Kombination aus chemischen und biotechnologischen Prozessen wird Chitosan mit der Oberfläche verknüpft und hydrophobe Eigenschaften auf das Textil aufgebracht (IGB). Beide Ansätze ergänzen sich bezüglich Chemoselektivität und Art der Modifikation. So kann eine Vielzahl von Funktionalitäten anvisiert werden. Ob eine simultane Verknüpfung (Hydrophobisierung und Beschichtung) oder ein sequentieller Ansatz verfolgt wird ist Gegenstand des Projektes. Eine potentielle Kopplung des modifizierten Chitosans mit Biopolymeren oder chemischen Kopplungsagenzien wird nach Aufbringen auf das Textil bezüglich Waschresistenz und Abriebfestigkeit untersucht (Dr. Petry). In physikalisch-chemischen Untersuchungen werden die gebildeten Copolymere und Derivatisierungen vorher jedoch auf ihre Eignung hin untersucht, als funktionale Beschichtung für Textilien zu fungieren (ITV, Dr. Petry, Knopf's Sohn, Lauffenmühle). Die als geeignet befundenen Chitosan-Polymere und -derivate werden nachfolgend in anwendungsorientierten Tests zur finalen Prüfung auf Garne und Gewebe aufgetragen und auch hier die textilspezifischen Charakteristika bestimmt (ITV Denkendorf, Dr. Petry, Knopf's Sohn, Lauffenmühle).
Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung, Institut für Textil- und Verfahrenstechnik (ITV) durchgeführt. Das Ziel von Hydrofichi ist die Modifikation textiler Oberflächen mittels nachwachsender Rohstoffe zur Substitution von umweltschädlichen und toxischen Agenzien. Hierzu wird eine Chitosan-basierte hydrophobe und schmutzabweisende Veredlung von Textilien zur Substitution von perfluorierten Chemikalien (PFCs) entwickelt. Insbesondere bei Textilkleidung für den Outdoor- und Freizeitbereich, sowie für Arbeitskleidung, ist eine wasser- und schmutzabweisende Funktionalität von Textilien bei gleichzeitiger Luftdurchlässigkeit bei hoher mechanischer Beanspruchung und starkem Regen von den Kunden gewünscht. Derzeit werden die weit verbreiteten und funktionalen PFCs zur Oberflächenbeschichtung genutzt. Die Verwendung dieser perfluorierten Kohlenwasserstoffe ist ökologisch fragwürdig. Mit einer Kombination aus chemischen und biotechnologischen Prozessen wird Chitosan mit der Oberfläche verknüpft und hydrophobe Eigenschaften auf das Textil aufgebracht (IGB). Beide Ansätze ergänzen sich bezüglich Chemoselektivität und Art der Modifikation. So kann eine Vielzahl von Funktionalitäten anvisiert werden. Ob eine simultane Verknüpfung (Hydrophobisierung und Beschichtung) oder ein sequentieller Ansatz verfolgt wird ist Gegenstand des Projektes. Eine potentielle Kopplung des modifizierten Chitosans mit Biopolymeren oder chemischen Kopplungsagenzien wird nach Aufbringen auf das Textil bezüglich Waschresistenz und Abriebfestigkeit untersucht (Dr. Petry). In physikalisch-chemischen Untersuchungen werden die gebildeten Copolymere und Derivatisierungen vorher jedoch auf ihre Eignung hin untersucht, als funktionale Beschichtung für Textilien zu fungieren (ITV, Dr. Petry, Knopf's Sohn, Lauffenmühle). Die als geeignet befundenen Chitosan-Polymere und -derivate werden nachfolgend in anwendungsorientierten Tests zur finalen Prüfung auf Garne und Gewebe aufgetragen und auch hier die textilspezifischen Charakteristika bestimmt (ITV Denkendorf, Dr. Petry, Knopf's Sohn, Lauffenmühle).
Das Projekt "Verhalten von Beton-Bordsteinen bei Einwirkung von Frost und Tausalzen mit dem Ziel der Schaffung von Beurteilungskriterien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialprüfung, Abteilung 2, Bauwesen durchgeführt. Durch Simulation der bei der Freihaltung der Strassenoberflaechen von Eis mit Tausalzen stattfindenden Beanspruchungen von Bordsteinen aus Beton mit gewaschener Oberflaeche soll ihre Bestaendigkeit beurteilt werden.
Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik durchgeführt. Das Ziel von Hydrofichi ist die Modifikation textiler Oberflächen mittels nachwachsender Rohstoffe zur Substitution von umweltschädlichen und toxischen Agenzien. Hierzu wird eine Chitosan-basierte hydrophobe und schmutzabweisende Veredlung von Textilien zur Substitution von perfluorierten Chemikalien (PFCs) entwickelt. Insbesondere bei Textilkleidung für den Outdoor- und Freizeitbereich, sowie für Arbeitskleidung, ist eine wasser- und schmutzabweisende Funktionalität von Textilien bei gleichzeitiger Luftdurchlässigkeit bei hoher mechanischer Beanspruchung und starkem Regen von den Kunden gewünscht. Derzeit werden die weit verbreiteten und funktionalen PFCs zur Oberflächenbeschichtung genutzt. Die Verwendung dieser perfluorierten Kohlenwasserstoffe ist ökologisch fragwürdig. Mit einer Kombination aus chemischen und biotechnologischen Prozessen wird Chitosan mit der Oberfläche verknüpft und hydrophobe Eigenschaften auf das Textil aufgebracht (IGB). Beide Ansätze ergänzen sich bezüglich Chemoselektivität und Art der Modifikation. So kann eine Vielzahl von Funktionalitäten anvisiert werden. Ob eine simultane Verknüpfung (Hydrophobisierung und Beschichtung) oder ein sequentieller Ansatz verfolgt wird ist Gegenstand des Projektes. Eine potentielle Kopplung des modifizierten Chitosans mit Biopolymeren oder chemischen Kopplungsagenzien wird nach Aufbringen auf das Textil bezüglich Waschresistenz und Abriebfestigkeit untersucht (Dr. Petry). In physikalisch-chemischen Untersuchungen werden die gebildeten Copolymere und Derivatisierungen vorher jedoch auf ihre Eignung hin untersucht, als funktionale Beschichtung für Textilien zu fungieren (ITV, Dr. Petry, Knopf's Sohn, Lauffenmühle). Die als geeignet befundenen Chitosan-Polymere und -derivate werden nachfolgend in anwendungsorientierten Tests zur finalen Prüfung auf Garne und Gewebe aufgetragen und auch hier die textilspezifischen Charakteristika bestimmt (ITV Denkendorf, Dr. Petry, Knopf's Sohn, Lauffenmühle).
Origin | Count |
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Bund | 143 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 141 |
Text | 3 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 2 |
offen | 142 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 145 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
Keine | 90 |
Webseite | 55 |
Topic | Count |
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Boden | 99 |
Lebewesen & Lebensräume | 108 |
Luft | 145 |
Mensch & Umwelt | 145 |
Wasser | 67 |
Weitere | 145 |