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Wärmebedarf - Gemeinden

Modellierter jährlicher Wärmebedarf (Warmwasser und Raumwärme) aller Gebäude in den Gemeinden.

Gründungen von Windenergieanlagen auf jungen Tagebaukippen

Rekultivierte Flächen ehemaliger Braunkohletagebaue sind für die Errichtung von Windparks besonders attraktiv, da diese üblicherweise in größerer Entfernung zu Wohnbebauung liegen und die Windenergieanlagen (WEA) daher eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren. Allerdings müssen diese Flächen nach Herstellung durch den Tagebau in der Regel 10 bis 15 Jahre liegen, um bergschadensrelevante Setzungsprozesse auszuschließen. Das hier vorgeschlagene Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, die Gründung von WEA auf rekultivierten Flächen von Tagebaukippen deutlich früher als bisher zu ermöglichen. Herausforderungen stellen dabei die großen Mächtigkeiten und der hinsichtlich des Materialbestands inhomogene Aufbau der Abraumschüttungen dar. Auf der Basis eines Feldversuchs und numerischer Simulationen wird ein Konzept entwickelt, mit Hilfe dessen die Eignung eines Standortes für eine frühzeitige WEA-Gründung zuverlässig eingeschätzt werden kann. Kern dieses Konzepts ist eine zielführende optimierte Erkundung des Kippenuntergrundes sowie dessen Abbildung in einem adäquaten numerischen Modell, welches Prognosen der zeitlichen Entwicklung der Setzungen und Schiefstellungen unter Berücksichtigung aller relevanten Prozesse im Kippenkörper erlaubt. Neben den Konsolidierungs- und Kriechverformungen sind insbesondere die aus der dynamischen Windeinwirkung resultierende akkumulierte Verdichtung des Bodens im Nahbereich der Gründung zu nennen, die nur durch spezielle Akkumulationsmodelle abgebildet werden kann. Des Weiteren wird im Rahmen des Projekts numerisch untersucht, inwiefern Gründungskonzepte aus dem Offshore-Bereich, insbesondere das Einvibrieren von Einzelpfählen großen Durchmessers (sog. Monopiles) in den Kippenboden, zur frühzeitigen Gründung von WEA herangezogen werden können. Bei diesen Untersuchungen ist es insbesondere erforderlich, die Änderungen des Zustands des locker gelagerten bzw. weichen Bodens infolge der Pfahlinstallation zu berücksichtigen.

Sanierung außerhalb der Freistellungs­verfahren

Bild: Birgit Rauch, RAUCH CONSULT GmbH Gaswerk Ernst-Thälmann-Park Im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg befindet sich der etwa 24 ha große Ernst-Thälmann-Park. 1872 entstand hier das vierte Berliner Städtische Gaswerk. Neben Gas wurden Koks und die üblichen Nebenprodukte wie Teer, Schwefel und Ammoniak hergestellt. Weitere Informationen Bild: Arge Sanierung Blockdammweg Gaskokerei Rummelsburg Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei- und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit verschiedenen Schadstoffen festgestellt. Weitere Informationen Bild: KWS Geotechnik GmbH, Herr Meier Regenbogenfabrik Berlin-Kreuzberg Das Quartier der heutigen „Regenbogenfabrik“ im Bereich der Lausitzer Straße 22 in 10999 Berlin Kreuzberg entstand um ca. 1875. Dabei wurden innerstädtische Wohnbebauungen gemischt mit gewerblicher Nutzung errichtet. Weitere Informationen Bild: BfU GmbH (Büro für Umweltfragen) Südhafen Spandau Im Südhafen Spandau wurde seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts neben Kohle u.a. auch flüssige Brennstoffe und Öle umgeschlagen und gelagert. Im Zuge der Altlastenerkundung seit Beginn der 90er Jahre wurden erhebliche Verunreinigungen in Boden und Grundwasser festgestellt. Weitere Informationen Bild: IMAGO GbR Tanklager Britzer Zweigkanal Von 1969 bis 1986 wurden im Tanklager Britzer Zweigkanal auf einer Fläche von ca. 2.700 m² von verschiedenen Pächtern Vergaserkraftstoffe und Heizöl gelagert. Es wurde eine zweistufige Strippanlage konzipiert, mit der 95% der Schadstoffe abgetrennt und anschließend an Luftaktivkohle adsorbiert wurden. Weitere Informationen Wasserstadt Spandau Im Grundwasserabstrom eines Tanklagergeländes am östlichen Ufer der Havel wurde zu Beginn der 80er Jahre eine Verunreinigung durch Arsen festgestellt. Auf einer ca. 20.000 m² großen Teilfläche reichten die Verunreinigungen sogar bis weit in den grundwassergesättigten Bereich. Weitere Informationen Bild: IGB Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH Sicherung des Wasserwerks Kladow (Galerie Kladow) Die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Kladow werden durch LCKW belastet. Der Ursprung der Belastung wird im Ortskern Kladow vermutet. Durch eine Gefahrenabwehrmaßnahme wird das Wasserwerk geschützt und weitere Erkundungen werden umgesetzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Eichwalde Verursacht durch den Einsatz von Löschschäumen auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz hat sich im Grundwasser eine Belastung mit PFAS bis zu den Brunnengalerien des Wasserwerks Eichwalde ausgebreitet. Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Gefahrenabwehrmaßnahmen umgesetzt. Weitere Informationen

Bebauungsplan Hausbruch 30-Neugraben-Fischbek 54 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."

Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

Bebauungsplan Hamm 1 - Borgfelde 11 Hamburg

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).

Bebauungsplan Uhlenhorst 17 Hamburg

Das Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord, im Stadtteil Uhlenhorst (Ortsteil 415) gelegen. Es wird im Südwesten durch das mit Wohngebäuden bestandene Flurstück 6571 (Martha- Muchow-Weg Nr. 11) und die Flurstücke 6462 und 6339 (Polizeiwache Oberaltenallee Nr. 44), im Nordwesten durch die Oberaltenallee, im Nordosten durch die Leo-Leistikow-Allee und im Südosten durch den Martha-Muchow-Weg begrenzt. Das Vorhabengebiet umfasst das Flurstück 6772.

Bebauungsplan Schnelsen 82 Hamburg

Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.

Bebauungsplan Bergstedt 17 Hamburg

Der Bebauungsplan Bergstedt 17 für den Geltungsbereich nördlich des Volksdorfer Damms zwischen Bergstedter Alte Landstraße, Bergstedter Chaussee und Heidredder sowie westlich der Wohnbebauung am Henseweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergstedter Alte Landstraße - Bergstedter Chaussee - Nord- Ostgrenze des Flurstücks 950, Nordgrenze des Flurstücks 1639 (Heidredder), über das Flurstück 1639, Ostgrenze des Flurstücks 261 der Gemarkung Bergstedt-Volksdorfer Damm.

Bebauungsplan Allermöhe 21-Billwerder 15 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Allermöhe 21/Billwerder 15 vom 19. Mai 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 130) wird in der Planzeichnung für die Flurstücke 3543 und 4277 der Gemarkung Allermöhe - beidseitig Fährbuernfleet, westlich Annenfleet zwischen nördlichem und südlichem Teil des Fanny-Lewald-Ringes - geändert. In den genannten Flurstücken wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten" aufgehoben.

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