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Sichtschutzwald

Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.

Bebauungspläne Stadt Fallingbostel

Die Stadt Fallingbostel ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Kreisstadt Bad Fallingbostel zeichnet sich durch hohe Wohnqualität im Grünen, hervorragende Verkehrsanbindung, zahlreiche Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und Dienstleistung sowie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten aus. Zudem verfügt die Kreisstadt über viele öffentliche Einrichtungen und ein umfangreiches Kulturprogramm.

Axams in Tirol: Neues Leben im alten Gasthaus

In einem alten Gasthaus im Dorfkern entstehen Wohnungen und ein Nahversorger. Durch die klassische Bauweise bleibt gleichzeitig das Ortsbild erhalten. Die Erhaltung des Dorfkerns, Innenentwicklung und Bewahrung alter dörflicher und kultureller Bausubstanzen spielt auch in der Gemeinde Axams in Tirol eine große Rolle. Mitten im Dorfkern steht dort ein Traditionsgasthaus. Die Gaststube Weiss prägt das Ortsbild und ist für die Anwohner der Gemeinde nicht wegzudenken. Seit 2013 bildet genau dieser Gasthof ein Symbol für eine erfolgreiche Innenentwicklung in der Gemeinde Axams, und dafür, dass aus Altem Neues entstehen kann. Das Haus wurde in ein multifunktionales Gebäude umgebaut: Auf 3.000m² verteilen sich vier Geschäfts- und zwölf Wohneinheiten sowie zwei Tiefgaragen. Dabei wurde die Außenfassade des charakteristischen Tiroler Gasthauses nicht verändert, um die traditionelle Optik beizubehalten. Im Untergeschoss befindet sich ein Nahversorger, der den täglichen Bedarf der knapp 6.000 Einwohner großen Gemeinde deckt. Darüber wurden Wohnungen geschaffen mit schalldichten Fenstern und eigener Komfortlüftung, damit die darunter liegenden Betriebe und das Gastlokal die Wohnqualität nicht negativ beeinflussen. Weitere Informationen Innenentwicklung der Dörfer bringt leistbares Wohnen , Artikel in der „BauernZeitung“ vom 31.10.2013 Innenentwicklung hat unbestrittene Vorteile. Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung wäre allerdings kontraproduktiv. Um die Lebensqualität durch Innenentwicklung zu steigern, sind auch hier qualitative Vorstellungen nötig. Was macht man, wenn Innenstädte und Ortskerne veröden, immer mehr Geschäfte und Häuser leer stehen? Wie können Kommunen diese ‚Kern-Flucht' stoppen oder womöglich sogar eine Trendwende einleiten? Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.

Soziale Stadt

Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 aufgelegt, um städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf zu fördern. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf (vgl. § 171e BauGB). Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Soziale Stadt“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher. Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden. Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.

Lärmaktionspläne der 3. Runde: Eine große Chance für kleinere Städte und Gemeinden

Die Aufstellungsrate von Lärmaktionsplänen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in einzelnen Bundesländern gerade bei kleinen Städten und Gemeinden noch relativ gering. Zudem sind bei den verabschiedeten Lärmaktionsplänen die Bearbeitungstiefe und die Umsetzbarkeit von sehr unterschiedlicher Qualität. In Vorbereitung der anstehenden dritten Runde der Lärmaktionsplanung gilt es deshalb, die Vorteile dieser Pläne als Teil einer zukunftsorientierten Gemeindeentwicklung auch für kleine Städte und Gemeinden hervorzuheben. Da sich in der dritten Runde die technischen und quantitativen Rahmenbedingungen für die Lärmkartierung nicht verändern, besteht die große Chance, in den bis 2018 vorzulegenden Lärmaktionsplänen vor allem qualitative Aspekte des Lärmschutzes zu verfolgen. Diese Chancen sind beispielsweise höhere Wohnqualität im regionalen Wettbewerb, Förderung von Tourismus / Erholung / Kur sowie positive Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Damit kann die Attraktivität der Gemeinden deutlich erhöht werden.Quelle: https://www.immissionsschutzdigital.de

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 55

Geehrte Leserinnen, geehrte Leser, wie gehen lokale Vereine, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen mit den Folgen des Klimawandels direkt vor ihrer Haustür um? Die diesjährigen Gewinner des Klimaanpassungswettbewerbs „Blauer Kompass“ zeigen innovative Wege auf. Wir stellen sie in unserem Schwerpunktartikel vor. Lassen Sie sich von den Gewinnern des „Blauen Kompass“ inspirieren und beantragen Sie zwischen dem 1. August und 31. Oktober eine Förderung vom Bundesumweltministerium für ein eigenes Klimaanpassungsprojekt. Sommerliche Grüße, Ihr KomPass Team im Umweltbundesamt Blauer Kompass: Projekte der Klimaanpassung ausgezeichnet Mit dem Wettbewerb "Blauer Kompass" zeichnet das UBA Anpassungspioniere im Bereich Klimawandel aus. Quelle: Raum11/Zappner/Umweltbundesamt Ein innovatives Konzept zur Stadtentwässerung, Bildungsmodule für Auszubildende, ein Nachbarschaftsprojekt zur Stadtbegrünung und eine Ultraleichtbaukonstruktion mit Solarstruktur als Schattenspender – das sind die vier Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs „Blauer Kompass“. Sie wurden gemeinsam mit den nominierten Projekten am 22. Juni von Bundesumweltministerin Schulze und UBA-Fachbereichsleiter Lehmann bei einer feierlichen Preisverleihung in Berlin geehrt. Bereits zum dritten Mal zeichnet das Umweltbundesamt innovative Projekte der Klimaanpassung mit dem „Blauen Kompass“ aus. Mit insgesamt 111 Bewerbungen verzeichnete der Wettbewerb einen neuen Teilnehmerrekord und stellt das Thema Klimaanpassung in den Fokus der Öffentlichkeit. Anbieter-Nutzer-Netzwerk zu Klimaanpassungsdiensten gegründet Das KlimAdapt Anbieter-Nutzer-Netzwerk soll zukünftig das bundesweite Angebot an Klimaanpassungsdiensten sowie das übergeordnete Klimavorsorgeportal (KLiVO; Launch im Sommer 2018) auf bedarfs- und nutzergerechte Anwendbarkeit prüfen und weiterentwickeln. Beim Auftakttreffen am 23. Mai 2018 in Berlin diskutierten Anbieter, Nutzer und Nutzerinnen aus Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, Verbänden, Zivilgesellschaft und Unternehmen über verschiedene Arten von Klimaanpassungsdiensten, Bedarfe von Nutzer/innen und mögliche Themen für die nächsten Netzwerktreffen. Weitere Informationen folgen im nächsten Newsletter. Alpenraum-Projekt GoApply: Stakeholderworkshop zur Klimawandelanpassung in Kempten Das Umweltbundesamt führte am 6. Juni 2018 gemeinsam mit dem lokalen Klimaschutzmanagement einen Workshop zur Klimawandelanpassung in Kempten (Allgäu) durch. Knapp 20 Teilnehmende aus Lokalpolitik, Verwaltung, Verbänden und Wirtschaft diskutierten Herausforderungen und Chancen des Klimawandels für die Region. Lokale Expertinnen und Experten verdeutlichten, wie sich der Klimawandel auf zentrale Bereiche wie Gesundheit, Grünflächenentwicklung, Landwirtschaft, Katastrophenvorsorge und Tourismus auswirken könnte. Die Akteure setzen ihre gemeinsame Arbeit im Rahmen des Interreg-Alpine-Space-Projekts „GoApply“ mit einer Anschlussveranstaltung im Herbst fort. BMU-Förderung für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel geht in die nächste Runde Im Rahmen der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ fördert das Bundesumweltministerium Pilotprojekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und vergleichbare Akteure können ihre Projektideen vom 1. August bis zum 31. Oktober 2018 beim Projektträger Jülich einreichen. Klimafeste Deiche entlang der Tideelbe Steigende Meeresspiegel und extreme Sturmfluten führen auch in Deutschland immer häufiger zu Überschwemmungen. Um die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Tideelbe vor den Schäden durch Überschwemmungen zu schützen, haben sich Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg auf einheitliche Bemessungswasserstände der Deiche geeinigt. Schwerin: 5. Regionalkonferenz des Bundes und der norddeutschen Länder Am 26. September findet die 5. Regionalkonferenz des Bundes und der norddeutschen Länder zum Thema "Klimawandel Norddeutschland - Herausforderung Infrastruktur" statt. Neben Vorträgen werden drei Workshops angeboten: Klimaangepasstes Bauen, Versorgungssicherheit im Klimawandel und Verkehrsinfrastruktur im Klimawandel. Zehn Kommunen aus NRW für Klimaanpassung ausgezeichnet Landesumweltministerin Schulze Föcking zeichnete in Nordrhein-Westfalen zehn Kommunen für individuelle und integrierte Maßnahmen der Klimaanpassung aus, die sie im Modellversuch „eea-Plus“ entwickelt haben. Als Pendant zum European Energy Award ist der eea-Plus ein Probelauf für den „European Climate Adaptation Award (eca)“, der Kommunen anhand einer Klimaanalyse dabei helfen soll, sinnvolle Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln. Wohlfühlen trotz Hitze: Forschungsprojekt startet Messungen in Dresden und Erfurt Wie kann die Hitzebelastung in Großstädten reduziert werden? Dieser Frage geht das Projekt „HeatResilientCity“ nach und startet Messungen der Lufttemperatur und Luftfeuchte in Dresden und Erfurt. Veränderungen der Hitzebelastung werden beobachtet und der Einfluss von versiegelten Flächen, Stadtgrün und Gewässern auf die Wohnqualität untersucht. Simulationen zeigen, wie bauliche Anpassungen die Wohnqualität verbessern können. Sturzfluten: Bayern entwickelt Hinweiskarten zur Bürgervorsorge Allein im Sommer 2016 hat das Bayerische Landesamt für Umwelt über 50 Hochwasserereignisse infolge von Starkregen in Bayern registriert. Um seine Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen besser vor Sturzfluten zu schützen, entwickelt der Freistaat Bayern nun lokale Hinweiskarten für gefährdete Gebiete. Bis 2020 sollen die Hinweiskarten für ganz Bayern vorliegen. Leitfaden für Klimaschutz in kleinen Kommunen in Bayern Klimabedingte Überflutungen, Hitzewellen oder Trockenperioden stellen Kommunen vor große Herausforderungen. In Bayern wurde daher ein Leitfaden entwickelt, der insbesondere kleine Gemeinden bei Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel unterstützen soll. Von Hochwasserschutz über Begrünungsprojekte oder klimaangepasste Bauleitplanung – der Leitfaden gibt Tipps in allen Bereichen. UV-Newsletter informiert über aktuelle Sonnenbrandgefahr Sonne macht gute Laune und fördert die Produktion des gesunden Vitamin D. Doch mit dem Sonnenbad steigt auch die Gefahr für Hautkrebs durch die ultraviolette (UV) Strahlung. Der UV-Newsletter des Bundesamtes für Strahlenschutz informiert im Sommer bis zu drei Mal pro Woche über den aktuellen UV-Index und hilft Sonnenliebhabern so dabei, Sonnenbrand vorzubeugen. Robinien in Städten – die natürliche Klimaanlage Eine Studie der TU München hat den Kühlungseffekt der beliebten Stadtbaumarten Linde und Robinie verglichen. Das Ergebnis: Robinien brauchen wenig Wasser, trocknen daher umliegende Grasflächen nicht aus und bieten einen guten Kühlungseffekt. Im Gegensatz zur durstigeren Linde sind Robinien daher besser für die Klimatisierung von Städten geeignet. Klimaanpassung im Weinbau: neue Rebsorte gezüchtet Deutsche Bio-Weinbauern leiden besonders unter den Folgen des Klimawandels, weil vermehrter Niederschlag im Sommer den Pilzbefall der Rebstämme begünstigt. Das Julius Kühn-Institut hat jetzt mit Calardis blanc eine neue Weißwein-Traube gezüchtet, die besonders resistent gegen die häufigsten Pilz- und Schimmelsorten ist. Umfrage zur Klimaanpassung bei Großveranstaltungen Ob Starkregen beim Festival oder Hitzewelle während der Jahrestagung – Extremwetterereignisse können Teilnehmende und Veranstalter von Großevents auf die Probe stellen. Um Schäden durch Extremwetterereignisse während Großveranstaltungen vorzubeugen entwickelt der Deutsche Evangelische Kirchentag derzeit einen Leitfaden. Dazu ruft er Veranstalter und Kommunen auf, über ihre Erfahrungen zu berichten und sich an einer Umfrage zu beteiligen. Meeresspiegel steigt schneller an Die Erwärmung des Klimas führt zu einem immer schnelleren Anstieg des Meeresspiegels. Zu diesem Ergebnis kamen 84 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem großen Klimagutachten. Durch das Abschmelzen der Eismassen in der Antarktis ist der Meeresspiegel seit 1992 bereits um fast 7,6 Millimeter angestiegen – zwei Drittel davon wurden in den letzten fünf Jahren verursacht. Klimavorhersagen im Winter: Neues System erlaubt Langzeitvoraussagen Eine verlässliche Voraussage für die Witterung der nächsten drei Monate wäre Gold wert für Landwirtschaft und Industrie. Bisher sind zuverlässige Prognosen in Europa jedoch vor allem im Winter kaum möglich. Forscherinnen und Forscher vom Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit (CEN) der Universität Hamburg haben jetzt ein System entwickelt, das Drei-Monats-Prognosen in Europa – auch im Winter – verbessern soll. Natech Risk Management Workshop in Potsdam Vom 5. bis 7. September 2018 veranstaltet die UN/OECD einen Workshop zu „Natech Risikomanagement“ in Potsdam. Denn wenn Naturkatastrophen wie Hurrikane, Tsunamis, Fluten oder Erdbeben auf Chemiewerke treffen, kann das nicht nur Menschen gefährden, sondern auch die Umwelt stark belasten. Umso wichtiger ist es, solche Anlagen entsprechend zu schützen. Langzeiterfolg: Strenger Klimaschutz spart Billionen und schützt vor Klimafolgen Strenger Klimaschutz und die radikale Reduktion von Treibhausgasen verlangen Investitionen – beispielsweise in die Umstellung der Energiesysteme. Doch lohnt sich dieser Aufwand? Eine Studie der US-amerikanischen Stanford-Universität zeigt: Ja. Strengerer Klimaschutz würde der Weltwirtschaft bis zum Ende des Jahrhunderts Kosten in Höhe von 20 Billionen Dollar ersparen. UBA: Moderne Stadtentwicklung: gesund, sozial, umweltfreundlich und klimaresilient Wie können in dicht besiedelten Städten soziale Gerechtigkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz in Einklang gebracht und gleichzeitig klimarobust gestaltet werden? Mit einer strategischen Forschungsagenda identifiziert das UBA zukünftige Forschungsschwerpunkte für eine an Umweltqualitätszielen ausgerichtete Entwicklung von Siedlungsräumen und zeigt bestehende Wissenslücken einer umweltorientierten, sozialverträglichen und gesundheitsfördernden urbanen Entwicklung auf. BBSR: Stresstest Stadt – wie resilient sind unsere Städte? Eine vorausschauende und intelligente Stadtplanung kann die Resilienz von Städten steigern. Probleme müssen antizipiert, Anpassungen und konstruktive Szenarien für den Störungsfall vorbereitet werden. Mit der Publikation „Stresstest Stadt“ möchte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung die Kommunikation in den Städten und Gemeinden über Risiken für die Stadtentwicklung und die städtische Resilienz anregen. BBSR: Starkregeneinflüsse auf die bauliche Infrastruktur Als Folge des Klimawandels treten Extremwetterereignisse wie Starkregen immer häufiger auf. Allerdings sind die Strukturen von Städten häufig noch nicht darauf ausgerichtet. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat nun untersucht, welchen Effekt Starkregen auf die Struktur von Bauwerken hat und welche Potenziale sich daraus ergeben. WWF stellt Konzept für naturfreundlichen Küstenschutz vor Zunehmende Sturmfluten und ein steigender Meeresspiegel bedrohen das Wattenmeer und die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordseeküste. Als Schutz werden oft künstlich befestigte Ufer aus Stein und Asphalt angelegt. Diese bilden nicht nur harte Kanten, sondern stören auch die Natur. Der WWF zeigt mit der Publikation „Weiche Kante“, wie naturnaher Küstenschutz in Zukunft aussehen kann. EEA Berichte zu Risikoanalysen und Anpassungsplattform Climate-ADAPT Fast alle europäischen Länder haben bereits ihre Betroffenheit gegenüber den Folgen des Klimawandels analysiert, um sich besser vor Schäden zu wappnen. So fasst es die Europäische Umweltagentur EEA in ihrem neuen Bericht „National climate change vulnerability and risk assessments in Europe 2018“ zusammen. Eine häufige Informationsquelle für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger ist das Onlineportal Climate-ADAPT der EEA. Die Wissensplattform wurde nach sechsjähriger Laufzeit erstmalig evaluiert. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst. UNEP: Wie kann man Anpassung messbar machen? Anpassungsstrategien an den Klimawandel gewinnen sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene an Bedeutung. Doch welche Maßnahmen sind tatsächlich erfolgreich? Wie und wo werden finanzielle Mittel am sinnvollsten eingesetzt? Der Frage, wie der Erfolg von Anpassungsstrategien gemessen werden kann, geht eine neue Ausgabe der „perspective series“ von der UNEP DTU Partnerschaft nach.

Bauleitplanung: Breisach am Rhein

Offenlage - Stadt Breisach am Rhein Navigation: Oben Navigationsbereich oben Navigation: Inhalte Navigation: Zusatzinhalte Navigation: Unten Leben&Arbeiten Breisach am Rhein Leben & Arbeiten » Aktuelles » Bauleitplanung » Offenlage Navigation: Inhalte Offenlage Öffentliche Bekanntmachung Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neumatten II“ im Stadtteil Oberrimsingen Der Gemeinderat der Stadt Breisach hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Neumatten II“ gefasst. Darauf aufbauend soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Träger der öffentlichen Belange nach § 4 (1) BauGB durchgeführt werden. Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Breisach am Rhein beabsichtigt, dass bestehende Gewerbegebiet „Neumatten“ in Oberrimsingen südlich zu erweitern. Ursprünglich war geplant, dass das Baugebiet eine größere Fläche umfasst. Aufgrund der damaligen Beschränkungen durch die Hochwassergefahrenkarte war eine Entwicklung im geplanten Umfang nicht möglich und es wurde eine Planung in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Um die immer noch hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücke insbesondere in Ober- und Niederrimsingen decken zu können, wird nun der zweite Bauabschnitt entwickelt. Dadurch werden die Rahmenbedingungen zum Erhalt und Ausbau attraktiver Arbeitsplätze und Sicherung des Wirtschaftsstandorts geschaffen. Hierfür sollen zwischen den Kreisstraßen 4931 und 4932 insgesamt ca. 5,3 ha gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt und im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Neumatten II“ sollen dementsprechend folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden:  Sicherung und Stärkung von in Oberrimsingen ansässigen Betrieben  Befriedigung des dringenden Verlagerungs- und Erweiterungsbedarfs mehrerer bestehender Gewerbebetriebe  Schaffung von neuen sowie Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen  Einbindung in das Ortsbild  Berücksichtigung angrenzender Nutzungen  Schaffung einer optimalen verkehrlichen Anbindung  Grünordnerische Einbindung Der Planbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Oberrimsingen. Nördlich wird es durch das vorhandene Gewerbegebiet „Neumatten“ begrenzt, östlich und westlich angrenzend befinden sich die Kreisstraße 4931 und 4932. Östlich grenzen ebenfalls örtliche Sportflächen wie auch Mischflächen an. Der Planbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Die Unterlagen im Vorentwurf werden mit Kurzbeschreibung und Scopingpapier vom 29.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, im Flur 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Frühzeitige Beteiligung "Neumatten II" - Geltungsbereich Geltungsbereich (png) (324.95 kB) Frühzeitige Beteiligung "Neumatten II" - Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung (pdf) (299.81 kB) Frühzeitige Beteiligung "Neumatten II" - Scoping Papier Scoping Papier (pdf) (488.8 kB) Öffentliche Bekanntmachung der STADT BREISACH a. Rh. Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Breisach am Rhein Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die zukünftige Entwicklung im Plangebiet gesteuert und ein bauplanungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der zum einen die mögliche Bebauung an geeigneten Stellen erweitert und zum anderen ortstypische und erhaltenswerte Strukturen des Gebietes schützt. Der Planbereich wird begrenzt im Norden durch die Straße „Leopoldschanze“ im Osten durch die vorhandene Wohnbebauung im Süden durch die Straßen „Schwanenstraße“ und „Rheintorstraße“ im Westen durch das Bebauungsplangebiet „Rheinumschlaggelände“. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 30.01.2024. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Der Bebauungsplan „Waldstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 19.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Breisach, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein, 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Breisach am Rhein unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Offenlage "Waldstraße" - Planzeichnung Planzeichnung (pdf) (1.02 MB) Offenlage "Waldstraße" - Abgrenzung Geltungsbereich Abgrenzung Geltungsbereich (pdf) (208.67 kB) Offenlage "Waldstraße" - Satzung Satzung (pdf) (109.12 kB) Offenlage "Waldstraße" - Begründung Begründung (pdf) (1.24 MB) Offenlage "Waldstraße" - Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften (pdf) (292.3 kB) Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Vogesenstraße III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Breisach am Rhein Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Vogesenstraße III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland im Anschluss an das vorhandene Baugebiet „Vogesenstraße II“ im nördlichen Bereich von Breisach geschaffen werden. Als Zielstellung soll ein klimagerechtes und flächensparendes Wohnquartier entstehen. Die Planung verfolgt insbesondere folgende Ziele: Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum und ergänzenden Nutzungen; Schaffung von bezahlbarem Wohnraum; Städtebauliche Integration in den räumlichen Kontext; Schaffung eines attraktiven Quartiers mit hohen Wohnqualitäten; Gliederung in Nachbarschaften mit sozialer Durchmischung; Schaffung von privaten und öffentlichen Grünräumen mit hoher Aufenthaltsqualität; Beachtung ökologischer und klimatischer Belange; Beachtung der Prinzipien der Schwammstadt und offene Wasserführung; ökonomische, orientierungsleichte und verkehrsminimierende Erschließung unter Einbindung bestehender Straßen; Attraktives Rad- und Fußwegenetz. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Der Planbereich wird im Norden durch die Straße „Christmannsweg“ und „Meisennest“, im Osten durch die Straße „Müllheimer Straße“ und das angrenzende Wohngebiet „Vogesenstraße II“, im Süden durch das Gelände des Bauhofs sowie des Technischen Hilfswerks im Westen durch das angrenzende Gewerbegebiet „Isenberg“ begrenzt. Die Fläche auf der Gemarkung Breisach umfasst eine Größe von ca. 5,75 ha. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.10.2023. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Der Bebauungsplan „Vogesenstraße III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung sowie folgenden Fachgutachten: − Schalltechnische Untersuchung, − Regenwasserkonzept mit Anlagen, − Geotechnischer Bericht vom 02.01.2024 bis einschließlich 06.02.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Breisach, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein, 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden. Alle Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Breisach am Rhein unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom 12.12.2023 (Freiraum- und LandschaftsArchitektur Ralf Wermuth). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen: 1. Arten/Biotope: Durch die geplante Bebauung sind mittlere bis hohe Auswirkungen durch den relativ großflächigen Verlust von grasreichen, trocken-warmen Ruderalflächen mit mittlerer ökologischer Wertigkeit und einigen, höhlenreichen Einzelbäumen in Siedlungsnähe zu erwarten. Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG (Verletzung/Tötung, Störung und Schädigung) zu vermeiden, sind für die Artengruppen Insekten, Reptilien, Vögel und Fledermäuse Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen notwendig. Weiterhin müssen (vorgezogene) Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vor Baubeginn umgesetzt werden. 2. Geologie und Boden/Fläche: Durch die Planung sind hohe bis sehr hohe Auswirkungen durch Versiegelung von Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und den Verlust hochwertiger Ackerflächen zu erwarten. 3. Klima und Luft/Grundwasser: Aufgrund des relativ großflächigen Eingriffs und Versiegelung von Siedlungsflächen sind mittlere bis hohe Auswirkungen auf den Umweltbelang Klima und Luft sowie mittlere Auswirkungen auf den Umweltbelang Grundwasser zu erwarten. 4. Mensch/Wohnen: Während der Bauphase sind durch die zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen geringe Beeinträchtigungen für den Umweltbelang Mensch/Wohnen zu erwarten. 5. Landschafts- und Ortsbild: Im Hinblick auf die Umweltbelange Landschafts- und Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung ist mit geringen Beeinträchtigungen durch die Bebauung einer innerstädtischen Freifläche zu rechnen. 6. Kultur- und Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt. Es sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Breisach am Rhein, den 18.12.2023 Oliver Rein, Bürgermeister Offenlage "Vogesenstraße III" - Satzungen Satzungen "Vogesenstraße III" (pdf) (552.31 kB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Planzeichnung Planzeichnung "Vogesenstraße III" (pdf) (3.85 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften "Vogesenstraße III" (pdf) (1.48 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Begründung Begründung "Vogesenstraße III" (pdf) (1.61 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Umweltbeitrag Umweltbeitrag "Vogesenstraße III" (pdf) (642.79 kB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Artenschutzrechtliche Prüfung Artenschutzrechtliche Prüfung "Vogesenstraße III" (pdf) (3.54 MB) Offenlage Vogesenstraße III - Dokumentation Nistkästen Dokumentation Nistkästen "Vogesenstraße III" (pdf) (839.16 kB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Ausgleichs- und Entwicklungskonzept Blauwasser Ausgleichs- und Entwicklungskonzept Blauwasser "Vogesenstraße III" (pdf) (3.71 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung "Vogesenstraße III" (pdf) (15.45 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Regenwasserkonzept Regenwasserkonzept "Vogesenstraße III" (pdf) (1.84 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang 1 Regenwasserkonzept - Lageplan Ableitungs- und Versickerungselemente Anhang 1 Regenwasserkonzept - Lageplan Ableitungs- und Versickerungselemente (pdf) (1.77 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang 2 Regenwasserkonzept - Vorgaben Bebauungsplan Anhang 2 Regenwasserkonzept - Vorgaben Bebauungsplan (pdf) (1.18 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang Regenwasserkonzept - Einzugsgebiete, Fließrichtungen und Mulden Anhang Regenwasserkonzept - Einzugsgebiete, Fließrichtungen und Mulden (pdf) (1.87 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang Regenwasserkonzept - Muldentiefen Anhang Regenwasserkonzept - Muldentiefen (pdf) (1.33 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang Regenwasserkonzept -Bemessungstabellen Anhang Regenwasserkonzept -Bemessungstabellen (pdf) (1.37 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Geotechnischer Bericht Geotechnischer Bericht "Vogesenstraße III" (pdf) (4.81 MB) Navigation: Zusatzinhalte Suche Schnell zum Ziel Abfallkalender Ansprechpartner Bürgerbewegung für Inklusion Stadtanzeiger Stellenangebote Veranstaltungen Öffentl. Bekanntmachungen Stadtverwaltung Breisach am Rhein Münsterplatz 1 79206 Breisach am Rhein Telefon07667 / 832 - 0 Fax07667 / 832 - 900 E-Mailinfo@breisach.de Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag - Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Bürgerservice: Montag - Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr --------------------------------------------------------------------- IBAN: Sparkasse Staufen-Breisach: DE83 6805 2328 0006 0001 37 Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG: DE95 6806 1505 0000 5885 04 Top ^ Navigation: Oben Navigationsbereich oben Navigation: Inhalte Navigation: Zusatzinhalte Navigation: Unten

Zero Waste Stadtquartiere

Zur Deckung des stetig steigenden Wohnungsbedarfes werden in Berlin zahlreiche neue Stadtquartiere entwickelt und geplant. Dabei müssen neben dem Hauptziel „Schaffung von Wohnraum“ auch soziale und ökologische Anforderungen berücksichtigt werden. Dazu gehören Themen wie Ressourcenschonung, Klimaschutz, Mobilität, soziale Ausgewogenheit, Barrierefreiheit, digitale Infrastruktur und vieles mehr. Dies trifft dies auch auf größere oder partielle Umgestaltungen bestehender Quartieren zu, ebenso auf Einzelmaßnahmen auf privatem oder öffentlichem Grund. Ein Schwerpunkt des Berliner Senats ist der Aufbau einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft in Berlin. So hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein Abfallwirtschaftskonzept bis 2030 unter dem Leitbild Zero Waste beschlossen. Dieses Konzept fordert neben der Abfallvermeidung den konsequenten Ausbau von Wiederverwendung und Recycling von Stoffströmen, um einerseits ökologische Stoffkreisläufe zu schließen und andererseits die bisherige immense Ressourcenverschwendung deutlich zu reduzieren. Mineralische Bau- und Abbruchabfälle bilden sowohl in Deutschland als auch in Berlin den mit Abstand größten Abfallmassenstrom. Zudem ist die Herstellung von Baustoffen und Bauteilen mit einem hohen ökologischen Aufwand verbunden und trägt wesentlich zum inländischen Rohstoffbedarf bei. Schließlich dürfen auch die begrenzten und damit teuren Deponiekapazitäten nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb gilt es, den Zero Waste-Ansatz mit einem zukunftsorientierten Stoffstrommanagement bereits bei der Planung zu berücksichtigen und damit die Attraktivität und die Lebensqualität des Quartiers dauerhaft zu erhöhen. Dies wirkt sich mittel- und langfristig auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit aus, sei es durch verringerten Platzbedarf für Abfallbehälter, optimierte Betriebskosten oder durch eine bessere Vermietbarkeit aufgrund hoher Wohnqualität. Die Senatsumweltverwaltung hat eine Planungshilfe für die Gestaltung und Anpassung von Stadtquartieren in Hinblick auf Ressourceneffizienz entwickelt. Der vorliegende Leitfaden soll insbesondere Quartiersentwickler*innen und -planer*innen sowie Architekt*innen darin unterstützen, alle notwendigen ressourcenschonenden Anforderungen frühzeitig in den Fokus zu rücken und vollständig in den Entwicklungs- und Planungsprozess zu integrieren. Der Leitfaden richtet sich ebenso an öffentliche und private Bauherr*innen wie Projektentwickler*innen oder Wohnungswirtschaft, an Stadtplaner*innen und Stadtplanungsämter.

Präsident Pleye zum Tag der Städtebauförderung in Eisleben ? Rund 44 Mio. Euro gingen an die Lutherstadt

Vor 25 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,1 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4 Mrd. Euro tätigen.  Wenn man davon ausgeht, dass jeder Euro an Fördermitteln Bauausgaben von bis zu 8 Euro generiert, ergibt sich ein Bauvolumen von über 24 Mrd. Euro, welches durch die Städtebauförderung im Land seit 1991 aktiviert worden ist. Die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der recht- und zweckmäßigen Verwendung obliegt dem Landesverwaltungsamt.Seit 3 Jahren wird der Tag der Städtebauförderung mit zahlreichen Veranstaltungen begangen. In diesem Jahr besucht der Präsident des Landesverwaltungsamtes die Lutherstadt Eisleben und wird gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Jutta Fischer herausragende Objekte besichtigen. Insgesamt rund 44 Mio. Euro Fördermittel hat Eisleben aus den verschiedenen Städtebauförderprogrammen seit 1991 erhalten. 14,5 Mio. Euro brachte die Lutherstadt an Eigenmitteln ein. Und das Ergebnis kann sich wahrlich sehen lassen. Luthers Geburtshaus-Ensemble, die Neugestaltung des Klosterplatzes, die Platzgestaltung Hohetorstraße, die Beleuchtung in der Lindenallee oder die Instandsetzung der Klosterstraße 23, um nur einige Beispiele zu nennen, gehen auf das Konto der Städtebaufördermittel. Im Vorfeld des diesjährigen Tages der Städtebauförderung zogen der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, und die für die Städtebauförderung zuständige Abteilungsleiterin, Gabriele Neugebauer, Bilanz zur Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt. Dabei betonte Präsident Pleye: ?Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse können überall besichtigt werden. Und in den über 25 Jahren, in denen das Landesverwaltungsamt und seine Vorgängerbehörden für diese Förderprogramme zuständig ist, musste noch nie auch Geld ungenutzt zurückgegeben werden. Sollte eine Kommune Fördermittel nicht wie geplant verwenden können, werden die Mittel anderen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt, die ihre fertigen Projekteplanungen schon in der Schublade bereitliegen haben.? 2016 wurden Bundes- und Landesfördermittel in Höhe von insgesamt 80.112.337,36 Euro ausgereicht. Für das Programmjahr 2017 stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 51,273 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln des Landes können damit insgesamt 97,93 Mio. Euro für die Stadterneuerung in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Wo die Fördermittel in Anspruch genommen werden können, hängt natürlich immer auch von der Verfügbarkeit der kommunalen Eigenmittel ab. Schwerpunkte der Städtebauförderung in den nächsten Jahren werden Maßnahmen zur energetische Sanierung, Lösungen für demografische und demoskopische Entwicklung (Mehrgenerationenhäuser, betreutes Wohnen, bezahlbarer Wohnraum, Aufzugsprogramme) sowie Beiträge zur sozialen Integration sein. Hintergrund:Zum Tag der StädtebauförderungAm 13. Mai 2017 findet zum dritten Mal der jährlich wiederkehrende, bundesweite ?Tag der Städtebauförderung? statt. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und kommunale Projekte der Städtebauförderung in diesem größeren Rahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund.Auf der Homepage www.tag-der-staedtebaufoerderung.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren. Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt nehmen mit zahlreichen Veranstaltungen am Tag der Städtebauförderung teil und geben Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Städtebauförderung zu besichtigen. Die teilnehmenden Kommunen und deren Programme sind auf der Homepage zu erfahren. Die wichtigsten Städtebauförderungsprogramme:Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten.Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786 Mio. Euro. (für Eisleben 25,6 Mio. Euro)Förderquote: 80 %  -     Bundesmittel: 40%- Landesmittel: 40%- Eigenmittel Kommunen: 20% Anzahl geförderter Kommunen: 34, z. B.:- Quedlinburg- Halberstadt- NaumburgFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden.Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9 Mio. Euro. (für Eisleben rund 9,4 Mio. Euro)Förderquote: 66,6 % bis 100% -     Bundesmittel: 33,3%- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: bis 33,3 %Anzahl geförderter Kommunen: 45 (alle Mittelzentren), z. B.:- Merseburg- Wittenberg- StendalFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? RückbauMit den Fördermitteln des Rückbaus werden der Abriss und der Rückbau von dauerhaft leerstehenden Wohnungen gefördert. Der Abriss vorwiegend an den Rändern der Städte geht dabei mit der Aufwertung der Stadtzentren einher. So wird dem Problem der schrumpfenden Städte entgegengewirkt.Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 269 Mio. Euro. (für Eisleben ca. 1,5 Mio. Euro ? 488 Wohneinheiten konnten rückgebaut werden)Förderquote: 100 %  -     Bundesmittel: 50%- Landesmittel: 50%- Eigenmittel Kommunen: 0%Anzahl geförderter Kommunen: 45, z. B.:- Magdeburg- Bitterfeld/Wolfen- SangerhausenFörderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen BereichDieses eigens vom Land ins Leben gerufene und deshalb ohne Bundesmittel finanzierte Programm half insbesondere den kleineren Städten des Landes bei der Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, die für das Bund-Länder finanzierte ?klassische? Programm zu klein waren. Das Programm ist bereits ausgelaufen.Seit 1992 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 113 Mio. Euro.  (für Eisleben rund 7,3 Mio. Euro)Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 84, z. B.:- Löbejün- Jeßnitz- AllstedtFörderung von Maßnahmen der Sozialen StadtGefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 85 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 15, z. B.:- Bernburg- Wernigerode- HalleFörderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 51,6 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 21, z. B.:- Hettstedt- Naumburg- KöthenFörderung von kleineren Städten und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSG)Seit 2010 werden Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt. Die Mittel sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.Seit 2010 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 30 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 33, z. B.:- Bad Dürrenberg- Nienburg- GröningenEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)Die nationalen Städtebauförderungsmittel wurden bereits aus zwei sogenannten EU-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 verstärkt. So konnten erhebliche Mittel zur Aufwertung unserer Innenstädte verwendet werden. Auch in der derzeit laufenden Strukturfondsperiode sollen EFRE-Mittel für die Kofinanzierung der nationalen Stadtumbaumittel verwendet werden.Seit 2000 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 193,5 Mio. Euro.Förderquote: 50 % bis 79 %  - EFFRE-Mittel: 50 % bis 79 %- Bundesmittel: 7% - 20 %- Landesmittel: 7 % - 20%- Eigenmittel Kommunen: 7 % bis 16,67 %Anzahl geförderter Kommunen:  37 (2000 ? 2006)     70 (2007 ? 2013)     10 (2014 ? 2020)   z. B.:- Augusteum Wittenberg- Domplatz Magdeburg- Jugendherberge HalleSanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenGefördert werden hier städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommunen zur Behebung städtebaulicher Missstände bzw. zur erstmaligen oder neuen Entwicklung eines Gebietes. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren städtebaulichen Fördergebieten insbesondere Maßnahmen wie Neugestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und von Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baumaßnahmen (private Baumaßnahmen und kommunale Baumaßnahmen) durchzuführen.Das Förderprogramm läuft aus. In diesem Jahr werden letztmalig Fördermittel dafür ausgezahlt.Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: rund 980 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 86, z. B.:- Gerbstedt- Halberstadt- KöthenDas Programmjahr 2016Die Städtebaufördermittel werden jährlich bewilligt. Die letzten Bewilligungen sind im Programmjahr 2016 mit einem Volumen an Bundes- und Landesmitteln in Höhe von insgesamt 80.112.337,36 Euro erfolgt. Mit den Fördermitteln des Programmjahres 2016 werden wichtige Bauprojekte der Kommunen im Land umgesetzt. Hier können nur einige wenige Projekte beispielhaft genannt werden:? Bad Dürrenbergo  Umbau des Käthe-Kollwitz-Heims zum gesamtstädtischen Rathaus? Bernburgo Eulenspiegelturm? Burgo Vorbereitung der LAGA 2018? Halleo Freiflächengestaltungen Steintorplatzo Vorbereitung für die Sanierung der Scheibe C in Halle-Neustadto Fortführung der Errichtung des ?Sportparadies? am Böllberger Weg? Freyburgo Sanierung von Trockenmauern ? Weißenfelso  Neugestaltung des Marktplatzes Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

25 Jahre Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt ? 13. Mai 2017 - über 3,1 Mrd. Euro an die Kommunen ausgereicht

Vor 25 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,1 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4 Mrd. Euro tätigen.  Wenn man davon ausgeht, dass jeder Euro an Fördermitteln Bauausgaben von bis zu 8 Euro generiert, ergibt sich ein Bauvolumen von über 24 Mrd. Euro, welches  durch die Städtebauförderung im Land seit 1991 aktiviert worden ist. Die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der recht- und zweckmäßigen Verwendung obliegt dem Landesverwaltungsamt.Seit 3 Jahren wird der Tag der Städtebauförderung mit zahlreichen Veranstaltungen begangen. Im Vorfeld des diesjährigen Tages der Städtebauförderung zogen der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, und die für die Städtebauförderung zuständige Abteilungsleiterin, Gabriele Neugebauer, Bilanz zur Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt. Dabei betonte Präsident Pleye: ?Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse können überall besichtigt werden. Und in den über 25 Jahren, in denen das Landesverwaltungsamt und seine Vorgängerbehörden für diese Förderprogramme zuständig ist, musste noch nie auch Geld ungenutzt zurückgegeben werden. Sollte eine Kommune Fördermittel nicht wie geplant verwenden können, werden die Mittel anderen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt, die ihre fertigen Projekteplanungen schon in der Schublade bereitliegen haben.? 2016 wurden Bundes- und Landesfördermittel in Höhe von insgesamt 80.112.337,36 Euro ausgereicht. Für das Programmjahr 2017 stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 51,273 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln des Landes können damit insgesamt 97,93 Mio. Euro für die Stadterneuerung in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Wo die Fördermittel in Anspruch genommen werden können, hängt natürlich immer auch von der Verfügbarkeit der kommunalen Eigenmittel ab. Schwerpunkte der Städtebauförderung in den nächsten Jahren werden Maßnahmen zur energetische Sanierung, Lösungen für demografische und demoskopische Entwicklung (Mehrgenerationenhäuser, betreutes Wohnen, bezahlbarer Wohnraum, Aufzugsprogramme) sowie Beiträge zur sozialen Integration sein.Hintergrund:Zum Tag der StädtebauförderungAm 13. Mai 2017 findet zum dritten Mal der jährlich wiederkehrende, bundesweite ?Tag der Städtebauförderung? statt. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und kommunale Projekte der Städtebauförderung in diesem größeren Rahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund.Auf der Homepage www.tag-der-staedtebaufoerderung.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren. Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt nehmen mit zahlreichen Veranstaltungen am Tag der Städtebauförderung teil und geben Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Städtebauförderung zu besichtigen. Die teilnehmenden Kommunen und deren Programme sind auf der Homepage zu erfahren. Die wichtigsten Städtebauförderungsprogramme:Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten.Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786 Mio. Euro.Förderquote: 80 %  -     Bundesmittel: 40%- Landesmittel: 40%- Eigenmittel Kommunen: 20% Anzahl geförderter Kommunen: 34, z. B.:- Quedlinburg- Halberstadt- NaumburgFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden.Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 % bis 100% -     Bundesmittel: 33,3%- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: bis 33,3 %Anzahl geförderter Kommunen: 45 (alle Mittelzentren), z. B.:- Merseburg- Wittenberg- StendalFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? RückbauMit den Fördermitteln des Rückbaus werden der Abriss und der Rückbau von dauerhaft leerstehenden Wohnungen gefördert. Der Abriss vorwiegend an den Rändern der Städte geht dabei mit der Aufwertung der Stadtzentren einher. So wird dem Problem der schrumpfenden Städte entgegengewirkt.Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 269 Mio. Euro.Förderquote: 100 %  -     Bundesmittel: 50%- Landesmittel: 50%- Eigenmittel Kommunen: 0%Anzahl geförderter Kommunen: 45, z. B.:- Magdeburg- Bitterfeld/Wolfen- SangerhausenFörderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen BereichDieses eigens vom Land ins Leben gerufene und deshalb ohne Bundesmittel finanzierte Programm half insbesondere den kleineren Städten des Landes bei der Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, die für das Bund-Länder finanzierte ?klassische? Programm zu klein waren. Das Programm ist bereits ausgelaufen.Seit 1992 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 113 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 84, z. B.:- Löbejün- Jeßnitz- AllstedtFörderung von Maßnahmen der Sozialen StadtGefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 85 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 15, z. B.:- Bernburg- Wernigerode- HalleFörderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 51,6 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 21, z. B.:- Hettstedt- Naumburg- KöthenFörderung von kleineren Städten und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSG)Seit 2010 werden Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt. Die Mittel sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.Seit 2010 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 30 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 33, z. B.:- Bad Dürrenberg- Nienburg- GröningenEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)Die nationalen Städtebauförderungsmittel wurden bereits aus zwei sogenannten EU-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 verstärkt. So konnten erhebliche Mittel zur Aufwertung unserer Innenstädte verwendet werden. Auch in der derzeit laufenden Strukturfondsperiode sollen EFRE-Mittel für die Kofinanzierung der nationalen Stadtumbaumittel verwendet werden.Seit 2000 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 193,5 Mio. Euro.Förderquote: 50 % bis 79 %  - EFFRE-Mittel: 50 % bis 79 %- Bundesmittel: 7% - 20 %- Landesmittel: 7 % - 20%- Eigenmittel Kommunen: 7 % bis 16,67 %Anzahl geförderter Kommunen:  37 (2000 ? 2006)     70 (2007 ? 2013)     10 (2014 ? 2020)   z. B.:- Augusteum Wittenberg- Domplatz Magdeburg- Jugendherberge HalleSanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenGefördert werden hier städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommunen zur Behebung städtebaulicher Missstände bzw. zur erstmaligen oder neuen Entwicklung eines Gebietes. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren städtebaulichen Fördergebieten insbesondere Maßnahmen wie Neugestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und von Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baumaßnahmen (private Baumaßnahmen und kommunale Baumaßnahmen) durchzuführen.Das Förderprogramm läuft aus. In diesem Jahr werden letztmalig Fördermittel dafür ausgezahlt.Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: rund 980 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 %  -     Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 86, z. B.:- Gerbstedt- Halberstadt- KöthenDas Programmjahr 2016Die Städtebaufördermittel werden jährlich bewilligt. Die letzten Bewilligungen sind im Programmjahr 2016 mit einem Volumen an Bundes- und Landesmitteln in Höhe von insgesamt 80.112.337,36 Euro erfolgt. Mit den Fördermitteln des Programmjahres 2016 werden wichtige Bauprojekte der Kommunen im Land umgesetzt. Hier können nur einige wenige Projekte beispielhaft genannt werden:? Bad Dürrenbergo  Umbau des Käthe-Kollwitz-Heims zum gesamtstädtischen Rathaus? Bernburgo Eulenspiegelturm? Burgo Vorbereitung der LAGA 2018? Halleo Freiflächengestaltungen Steintorplatzo Vorbereitung für die Sanierung der Scheibe C in Halle-Neustadto Fortführung der Errichtung des ?Sportparadies? am Böllberger Weg? Freyburgo Sanierung von Trockenmauern ? Weißenfelso  Neugestaltung des Marktplatzes Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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