null Wertvolle Natur im Blick Baden-Württemberg/Emmendingen/Ravensburg . Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die diesjährigen Kartierungen von Biotopen im Offenland gestartet. Ihre Expertenteams sind in den Landkreisen Emmendingen und Ravensburg im Einsatz und erfassen ausgewählte Lebensräume. Kartiert wird vom Frühjahr bis in den Herbst in den jeweiligen Gemeindegebieten außerhalb von Siedlungen, Wäldern und Verkehrsflächen. Artenreiche Lebensräume im Offenland „Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der ökologisch wertvollsten und artenreichsten Gebiete in unserem Land“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Das Spektrum der erfassten Biotope ist in den beiden Kreisen groß: Es reicht von blütenreichen Trockenrasen bis hin zu nassen Moorflächen, wie sie für das Alpenvorland typisch sind. Auch artenreiche Mähwiesen werden bei der Kartierung erfasst. Diese Biotope sind Inseln der Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten.“ Biotope sind per Gesetz geschützt – nicht durch Kartierungen Bundesgesetze sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg bilden den Rahmen für diese Aufgabe. „Biotope sind gesetzlich geschützt – unabhängig von ihrer Kartierung“, betont Maurer. „Unsere Kartierungen machen diese wertvollen Lebensräume für die kommunale und regionale Planung sichtbar. Die gewonnenen Daten fließen auch in die landwirtschaftliche Förderung ein – mit finanziellem Ausgleich für eine angepasste Nutzung.“ Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, im freien Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Natürlich führen sie eine entsprechende Kartierbescheinigung mit sich. Kreis Emmendingen Kreis Ravensb urg Die Treffpunkte sind in Kartenform auf der folgenden Webseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bürgerinnen und Bürger können sich für Fragen rund um die Kartierungen des Offenlandes an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich über die folgende E-Mail-Adresse für die Informationsveranstaltungen anzumelden: pressestelle@lubw.bwl.de . Vor den Veranstaltungen erhalten Sie weiterführende Informationen. Nach vorheriger Absprache stehen Mitarbeitende der LUBW am Ende der Veranstaltung gerne für Fragen zur Verfügung. Daten und Fakten Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland rund 283.000 Biotope mit 150.000 Hektar Fläche (darunter 63 Biotope mit rund 2.700 Hektar Fläche im Bodensee). Die letzte landesweite Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die jetzige Erfassung für Baden-Württemberg startete im Jahr 2010. Seitdem wurden 938 der 1.101 Gemeinden erfasst. Die Daten der diesjährigen Erhebungen werden voraussichtlich Ende 2027 online veröffentlicht. Die Kartierergebnisse der vergangenen Jahre bis einschließlich 2024 sind bereits über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar: Daten- und Kartendienst der LUBW – geschützte Biotope Weitere Informationen zu Zielen, Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der Offenland-Biotopkartierung sind auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung “ zu finden sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung der LUBW ist das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG). Festgelegt ist darin eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Nach § 33 Absatz 6 NatSchG ist die LUBW verpflichtet, diese Biotope zu erfassen, in Karten und Listen darzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Erfassung hat deklaratorische Bedeutung, das heißt: Der gesetzliche Schutz besteht für die Biotope unabhängig von der Kartierung. Die Erfassung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Jahre, zu wiederholen. Eine weitere Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen günstigen Erhaltungszustand der europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierzu erfassen die Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen und berichten darüber alle sechs Jahre an die Europäische Union. In Baden-Württemberg übernimmt die LUBW diese Aufgabe. Da viele FFH-Lebensraumtypen gleichzeitig gesetzlich geschützte Biotope sind, werden Angaben zu FFH-Lebensraumtypen innerhalb der Biotope bei der Offenland-Biotopkartierung miterfasst. Was bewirken die Kartierungen? Die Kartierung der LUBW weist keinen Schutzstatus aus. Flächen, die die Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotops aufweisen – etwa durch bestimmte Vegetation und Strukturen, wie sie in der verbindlichen Kartieranleitung festgelegt sind – sind per Gesetz geschützt, unabhängig davon, ob sie kartiert wurden oder nicht. Die Kartierung hilft, diesen Schutz sichtbar zu machen und in der Praxis umzusetzen. Übersicht der 2026 kartierten Gemeinden in den beiden Landkreisen In folgenden Gemeinden werden 2026 die Biotope im Offenland erfasst: Landkreis Emmendingen Landkreis Ravensburg Forchheim Achberg Freiamt Aichstetten Gutach im Breisgau Aitrach Malterdingen Amtzell Sasbach am Kaiserstuhl Argenbühl Sexau Baienfurt Weisweil Baindt Winden im Elztal Berg Wyhl Bodnegg Fronreute Grünkraut Horgenzell Isny im Allgäu Kißlegg Leutkirch im Allgäu Ravensburg Schlier Vogt Waldburg Wangen im Allgäu Weingarten Wilhelmsdorf Wolfegg Wolpertswende In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*: Landkreis Emmendingen: Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen am Kaiserstuhl, Kenzingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Simonswald, Teningen, Vörstetten Landkreis Ravensburg: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände erfolgen überwiegend während der Vegetationsperiode im ersten Jahr. Die Abgrenzung der Biotope sowie die zugehörigen Fachdaten – etwa Biotopbeschreibung und Artenlisten – werden in den Wintermonaten digital erfasst und aufbereitet. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und der abschließenden Datenaufbereitung stehen die Ergebnisse in der Regel im November des Folgejahres zur Verfügung – also etwa 1,5 Jahre nach Beginn der Kartierung. Die Daten können über den Daten- und Kartendienst der LUBW abgerufen werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ Bild zeigt: Sonnentau – ein typischer Moorbewohner. Mit seinen klebrigen Tentakeln fängt und verdaut er Insekten und bessert damit das karge Nährstoffangebot auf. Quelle: Carsten Wagner Bild zeigt: Moore sind Lebensraum für zahlreiche seltene Arten und schützen zugleich unser Klima. Quelle: Carsten Wagner Das Bildmaterial kann auf Nachfrage für die Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Wyhl.
Die Wahlbereichseinteilung für die Kreiswahl im Wahlgebiet des Landkreises Nienburg/Weser wird nach § 7 Abs. 5 NKWG aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2015 in vier Wahlbereichen durchgeführt.
Der Datensatz enthält Informationen zu den Stimmbezirken und den Wahllokalen die für die Landtagswahl 2017 verwendet worden sind.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
In Göttingen wurden am 09.06.2024 über zwei Bürgerbegehren zum Thema Radfahren in Göttingen und die damit verbundene Strategie entschieden. Wobei sich der Radentscheid 1 mit "Allgemeinen Strategien" beschäftigt. Die Wähler konnten dafür oder dagegen stimmen. Die Ergebnisse können für die gesamte Stadt oder schon kumuliert für die Wahlbezirke betrachtet werden, wobei es durch die Briefwahl hier zu Verschiebungen kommen kann. Die Datensätze enthalten folgende Informationen: datum : Datum des Wahltermins; wahl : Name der Wahl; ags : AGS der Behörde; gebiet-nr : Nummer des Wahlgebiets; gebiet-name : Name des Wahlgebiets; max-schnellmeldungen : Anzahl an insgesamt erwarteten Schnellmeldungen im Wahlgebiet; anz-schnellmeldungen : Anzahl an bisher eingegangenen Schnellmeldungen im Wahlgebiet; A1 : Wahlberechtigte ohne W; A2 : Wahlberechtigte mit W; A3 : Wahlberechtigte nicht im WVZ; A : Wahlberechtigte insgesamt; B : Stimmberechtigte insgesamt; B1 : Stimmberechtigte mit Wahlschein; C : Ungültige Stimmen; D : Gültige Stimmen; D1: Ja-Stimmen; D2: Nein-Stimmen
Die Dateien enthalten folgende Felder: Bundestagswahl datum : Datum des Wahltermins wahl : Name der Wahl ags : AGS der Behörde gebiet-nr : Nummer des Wahlgebiets gebiet-name : Name des Wahlgebiets max-schnellmeldungen : Anzahl an insgesamt erwarteten Schnellmeldungen im Wahlgebiet anz-schnellmeldungen : Anzahl an bisher eingegangenen Schnellmeldungen im Wahlgebiet A1 : Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 'W' A2 : Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 'W' A3 : Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis A : Wahlberechtigte insgesamt B : Wähler B1 : Wähler mit Wahlschein C : Ungültige Erststimmen D : Gültige Erststimmen E : Ungültige Zweitstimmen F : Gültige Zweitstimmen D1 : Erststimmen für Partei 1 ... : ... D99 : Erststimmen für Partei 99 F1 : Zweitstimmen für Partei 1 ... : ... F99 : Zweitstimmen für Partei 99 Bei der aktuellen Bundestagswahl treten folgende Parteien an: D1 / F1 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands D2 / F2 : Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen D3 / F3 : BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN D4 / F4 : Freie Demokratische Partei D5 / F5 : Alternative für Deutschland D6 / F6 : Die Linke D7 / F7 : PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ D8 / F8 : Basisdemokratische Partei Deutschland D9 / F9 : Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative D10 / F10 : FREIE WÄHLER Niedersachsen D11 / F11 : Piratenpartei Deutschland D12 / F12 : Volt Deutschland D13 / F13 : Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt D14 / F14 : Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands D15 / F15 : BÜNDNIS DEUTSCHLAND D16 / F16 : Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit D17 : OpaBraveheart D18 : Erststimme gegen Korruption D19 : Einzelwahlvorschlag Krüger D20 : Einzelbewerber Bellgardt D21 : DEMOKRATIE Verantwortung und Gerechtigkeit D22 : parteilos D23 : Tim Knauer
Die Datei enthält Informationen zu Stimmbezirken und Wahlräumen.
Die Datei enthält Informationen zur Zuordnung von Straßen/-Bereichen zu Bezirken.
Der Datensatz enthält Informationen zu den Stimmbezirken und den Wahllokalen die für die Landtagswahl 2022 verwendet worden sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3 |
| Kommune | 12 |
| Land | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 9 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 1 |
| Text | 1 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 11 |
| Offen | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 25 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 10 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7 |
| Lebewesen und Lebensräume | 24 |
| Luft | 7 |
| Mensch und Umwelt | 20 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 24 |