Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Wyhl.
Die Wahlbereichseinteilung für die Kreiswahl im Wahlgebiet des Landkreises Nienburg/Weser wird nach § 7 Abs. 5 NKWG aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2015 in vier Wahlbereichen durchgeführt.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
null Wertvolle Natur im Blick Baden-Württemberg/Emmendingen/Ravensburg . Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die diesjährigen Kartierungen von Biotopen im Offenland gestartet. Ihre Expertenteams sind in den Landkreisen Emmendingen und Ravensburg im Einsatz und erfassen ausgewählte Lebensräume. Kartiert wird vom Frühjahr bis in den Herbst in den jeweiligen Gemeindegebieten außerhalb von Siedlungen, Wäldern und Verkehrsflächen. Artenreiche Lebensräume im Offenland „Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der ökologisch wertvollsten und artenreichsten Gebiete in unserem Land“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Das Spektrum der erfassten Biotope ist in den beiden Kreisen groß: Es reicht von blütenreichen Trockenrasen bis hin zu nassen Moorflächen, wie sie für das Alpenvorland typisch sind. Auch artenreiche Mähwiesen werden bei der Kartierung erfasst. Diese Biotope sind Inseln der Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten.“ Biotope sind per Gesetz geschützt – nicht durch Kartierungen Bundesgesetze sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg bilden den Rahmen für diese Aufgabe. „Biotope sind gesetzlich geschützt – unabhängig von ihrer Kartierung“, betont Maurer. „Unsere Kartierungen machen diese wertvollen Lebensräume für die kommunale und regionale Planung sichtbar. Die gewonnenen Daten fließen auch in die landwirtschaftliche Förderung ein – mit finanziellem Ausgleich für eine angepasste Nutzung.“ Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, im freien Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Natürlich führen sie eine entsprechende Kartierbescheinigung mit sich. Kreis Emmendingen Kreis Ravensb urg Die Treffpunkte sind in Kartenform auf der folgenden Webseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bürgerinnen und Bürger können sich für Fragen rund um die Kartierungen des Offenlandes an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich über die folgende E-Mail-Adresse für die Informationsveranstaltungen anzumelden: pressestelle@lubw.bwl.de . Vor den Veranstaltungen erhalten Sie weiterführende Informationen. Nach vorheriger Absprache stehen Mitarbeitende der LUBW am Ende der Veranstaltung gerne für Fragen zur Verfügung. Daten und Fakten Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland rund 283.000 Biotope mit 150.000 Hektar Fläche (darunter 63 Biotope mit rund 2.700 Hektar Fläche im Bodensee). Die letzte landesweite Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die jetzige Erfassung für Baden-Württemberg startete im Jahr 2010. Seitdem wurden 938 der 1.101 Gemeinden erfasst. Die Daten der diesjährigen Erhebungen werden voraussichtlich Ende 2027 online veröffentlicht. Die Kartierergebnisse der vergangenen Jahre bis einschließlich 2024 sind bereits über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar: Daten- und Kartendienst der LUBW – geschützte Biotope Weitere Informationen zu Zielen, Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der Offenland-Biotopkartierung sind auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung “ zu finden sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung der LUBW ist das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG). Festgelegt ist darin eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Nach § 33 Absatz 6 NatSchG ist die LUBW verpflichtet, diese Biotope zu erfassen, in Karten und Listen darzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Erfassung hat deklaratorische Bedeutung, das heißt: Der gesetzliche Schutz besteht für die Biotope unabhängig von der Kartierung. Die Erfassung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Jahre, zu wiederholen. Eine weitere Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen günstigen Erhaltungszustand der europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierzu erfassen die Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen und berichten darüber alle sechs Jahre an die Europäische Union. In Baden-Württemberg übernimmt die LUBW diese Aufgabe. Da viele FFH-Lebensraumtypen gleichzeitig gesetzlich geschützte Biotope sind, werden Angaben zu FFH-Lebensraumtypen innerhalb der Biotope bei der Offenland-Biotopkartierung miterfasst. Was bewirken die Kartierungen? Die Kartierung der LUBW weist keinen Schutzstatus aus. Flächen, die die Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotops aufweisen – etwa durch bestimmte Vegetation und Strukturen, wie sie in der verbindlichen Kartieranleitung festgelegt sind – sind per Gesetz geschützt, unabhängig davon, ob sie kartiert wurden oder nicht. Die Kartierung hilft, diesen Schutz sichtbar zu machen und in der Praxis umzusetzen. Übersicht der 2026 kartierten Gemeinden in den beiden Landkreisen In folgenden Gemeinden werden 2026 die Biotope im Offenland erfasst: Landkreis Emmendingen Landkreis Ravensburg Forchheim Achberg Freiamt Aichstetten Gutach im Breisgau Aitrach Malterdingen Amtzell Sasbach am Kaiserstuhl Argenbühl Sexau Baienfurt Weisweil Baindt Winden im Elztal Berg Wyhl Bodnegg Fronreute Grünkraut Horgenzell Isny im Allgäu Kißlegg Leutkirch im Allgäu Ravensburg Schlier Vogt Waldburg Wangen im Allgäu Weingarten Wilhelmsdorf Wolfegg Wolpertswende In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*: Landkreis Emmendingen: Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen am Kaiserstuhl, Kenzingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Simonswald, Teningen, Vörstetten Landkreis Ravensburg: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände erfolgen überwiegend während der Vegetationsperiode im ersten Jahr. Die Abgrenzung der Biotope sowie die zugehörigen Fachdaten – etwa Biotopbeschreibung und Artenlisten – werden in den Wintermonaten digital erfasst und aufbereitet. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und der abschließenden Datenaufbereitung stehen die Ergebnisse in der Regel im November des Folgejahres zur Verfügung – also etwa 1,5 Jahre nach Beginn der Kartierung. Die Daten können über den Daten- und Kartendienst der LUBW abgerufen werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ Bild zeigt: Sonnentau – ein typischer Moorbewohner. Mit seinen klebrigen Tentakeln fängt und verdaut er Insekten und bessert damit das karge Nährstoffangebot auf. Quelle: Carsten Wagner Bild zeigt: Moore sind Lebensraum für zahlreiche seltene Arten und schützen zugleich unser Klima. Quelle: Carsten Wagner Das Bildmaterial kann auf Nachfrage für die Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Diese Karte stellt die Wahlkreise zur Landtagswahl in Sachsen 2024 und zur Bundestagswahl 2021 dar. Die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag findet am 1. September 2024 statt.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Freiburg, hat mit Schreiben vom 18.12.2018 die wasserrechtliche Planfest-stellung für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach a.K., Wyhl a.K., Weisweil und Rheinhausen nach §§ 68, 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Der Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil ist ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes Integriertes Rheinprogramm, das zwischen Basel und Mannheim 13 Hochwasserrückhal-teräume vorsieht. Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die Verbesserung des Hoch-wasserschutzes am Oberrhein. Das Überflutungsgebiet des geplanten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 595 Hektar auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach, Wyhl und Weisweil. Begrenzt wird der Rückhalteraum im Westen vom Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau, im Osten vom Hochwasserdamm (HWD) IV, im Süden durch den Verbindungsdamm zwischen Rheinseitendamm und HWD IV und im Norden durch die „Weisweiler Rheinstraße“, die als Querdamm erhöht wird. Der in Fließrichtung des Rheines nördlich zum Rückhalteraum unmittelbar angrenzende Abströmbereich erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 480 ha auf den Gemarkungen der Gemeinden Weisweil und Rheinhausen. Er beginnt am Querdamm „Weisweiler Rheinstraße“ und ist im Westen ebenfalls begrenzt vom Rheinseitendamm bzw. im Unterwasser des Stauwehrs Rhinau vom Leinpfad sowie im Osten vom HWD IV. Im Norden endet der Abströmbereich am lin-ken Leopoldskanaldamm bzw. am Leopoldskanal selbst. Zur Herstellung des Rückhalteraums sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorge-sehen: Der Um- bzw. Neubau von drei Einlassbauwerken am Rhein zur Beflutung des Rückhalteraums, der Aus- und Neubau von Gewässern im Rückhalteraum und damit ver-bunden die Reaktivierung der sogenannten Schluten, die Erhöhung der Wyhler Rheinstraße und der Weisweiler Rheinstraße, die Ertüchtigung von Dämmen und der Bau von Grundwasserbrunnen zum Schutz der Ortslagen vor ansteigendem Grundwasser bei Be-trieb des Rückhalteraums. Vorgesehen sind die Umwandlung von Waldflächen und Auf-forstung von landwirtschaftlichen Flächen. Im Betrieb ist geplant, bei Hochwasser kontrolliert Rheinwasser in den Rückhalteraum rechtsseitig des Rheines zwischen dem Rheinseitendamm und dem Hochwasserdamm IV zu leiten, das dann zeitlich verzögert südlich der Mündung des Leopoldkanals wieder in den Rhein zurückfließt. Als anrechenbares Volumen sind 7,7 Mio. m³ berechnet. In den Ortslagen der Gemeinden Weisweil und Wyhl sowie im Freizeitgebiet Kuhwaide Wyhl werden Schutzbrunnen errichtet und betrieben, um einen zusätzlich schadbringenden Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Rückhalteraumes zu vermeiden. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltver-träglichkeitsprüfung wird nach §§ 74 i.V.m. 3 ff. UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Das Landratsamt Emmendingen, Amt 55, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen, ist zu-ständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung mit umfasst. Eine grenzüberschreitende Beteiligung der Préfecture du Bas-Rhin, Frankreich, findet statt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragsteller den Erläu-terungsbericht, Planunterlagen (insbes. Lage- und Höhenpläne, hydraulische Berechnun-gen), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine spezielle Artenschutzprüfung sowie ein FFH-Natura-2000- Gutachten vorgelegt. Als naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahme ist die Durchführung von „Ökologischen Flutungen“ Teil des Antrags.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) feierte am 24. Juni 2012 sein 40-jähriges Jubiläum. Der BBU wurde am 24. Juni 1972 von Bürgerinitiativen, Umweltgruppen und Friedensinitiativen vor dem Hintergrund des drohenden Baus eines Atomkraftwerks in Wyhl gegründet. Der BBU war zunächst einer der ersten und zudem der größte bundesweit arbeitende Umweltverband. Zu den Mitgliedern des BBU gehören heute ebenso örtliche Bürgerinitiativen wie große Verbände wie etwa Greenpeace und Robin Wood. Der BBU ist ein überparteilicher Zusammenschluss und als Verein gemeinnützig anerkannt.
Das Verhältnis von Staat und Gesellschaft Ein Artikel von Lukas Kübler und Dr. Monika Arzberger (BASE) erschienen in der BASE-Publikation "Atomausstieg in Deutschland", 2022 Dr. Monika Arzberger © BASE Lukas Kübler © BASE Im konfliktträchtigen Verhältnis von Gesellschaft und Atomkraft und seiner Geschichte in Deutschland ist ein Akteur von besonderer Bedeutung: der Staat. In der BRD wurde 1955 das Atomministerium gegründet und in der DDR wurde Ende der 1950er Jahre mit dem Bau des AKW Rheinsberg begonnen. So trat der Staat zunächst vor allem als Initiator und Förderer der technisch-industriellen Entwicklung der Atomkraft in Erscheinung, bis in den 1970er Jahren der großflächige Ausbau der Atomkraft in Gang gekommen war. Neben der Förderung von Forschung und Infrastrukturausbau war dabei die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu regeln: Die Pläne zur unterirdischen Endlagerung , das Vorhaben der sogenannten „integrierten Entsorgungsanlage“ (1974) oder die Einführung des Entsorgungsnachweises (1976) gehörten ebenfalls zu den staatlichen Maßnahmen dieser Ausbaupolitik. Protest gegen den Bau von Atomkraftwerken © BASE Bis in die 1970er Jahre hinein hatte diese staatliche Ausbaupolitik breite gesellschaftliche Unterstützung, unter anderem durch alle damals im Bundestag vertretenen Parteien. Mit den Protesten gegen das geplante AKW Wyhl 1975 änderte sich diese gesellschaftliche Situation grundlegend (Rucht, 1980). In der Folge entwickelte sich schnell eine „Frontstellung“ (Radkau, 2011) zwischen Zivilgesellschaft und Staat: Die zivilgesellschaftlich organisierten Proteste in Gorleben, die Entstehung der Umweltbewegung und schließlich auch der Partei „Die Grünen“ setzten der staatlichen Förderung der Atomkraft zunehmenden gesellschaftlichen Widerstand entgegen. Aufgelöst wurde dieser Konflikt erst im Rahmen des ersten Atomausstiegs 2002 bzw. insbesondere durch dessen Erneuerung 2011. Bis dahin überlagerte der Konflikt außerdem die Endlagerfrage, weil jeder Versuch mit ihrer Befassung als Versuch verstanden wurde, den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke zu zementieren. Entsprechend erstreckte sich der zivilgesellschaftliche Widerstand ebenfalls auf die Endlagerung , insbesondere auf das umstrittene Endlagerprojekt in Gorleben. Der Atomkonflikt als Katalysator der bundesrepublikanischen Demokratieentwicklung In der Geschichte des Atomkonflikts in Deutschland spiegelt sich auch die Weiterentwicklung der bundesrepublikanischen Demokratie seit den 1970er Jahren: Heute besteht in der Demokratietheorie weitgehend Einigkeit, dass seit den 1970er Jahren die klassischen Beteiligungs- und Beratungsformen der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie durch „unkonventionelle“, zivilgesellschaftliche Beteiligungsformen wie Straßenprotest, Bürgerinitiativen, neue soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen weiterentwickelt wurde. Eine lebendige Zivilgesellschaft, die ihre Anliegen selbstbewusst gegenüber Staat und Wirtschaft behaupten kann, gilt heute als Voraussetzung einer funktionierenden und wirkmächtigen Demokratie. Sie macht auf Problemlagen aufmerksam, hinterfragt staatliches Handeln und unterstützt die politische Meinungsbildung, gerade im Fall von umweltpolitischen oder langfristigen Zukunftsthemen, die keine politische Lobby haben. Damit versucht sie, Einfluss auf die Öffentlichkeit und die Institutionen des parlamentarischen Systems zu nehmen, um eine bürgernahe Politik zu befördern (Habermas, 1994). Rückblickend wurde so die Konfrontation und Polarisierung von Staat und Zivilgesellschaft im Atomkonflikt in den demokratischen Institutionen schrittweise bearbeitet und in eine „Erfolgsgeschichte der bundesdeutschen Verhandlungsdemokratie“ (Uekötter, 2022) transformiert. Zugleich haben sich aber auch die Rahmenbedingungen staatlichen Handelns und der öffentlichen Verwaltung stark verändert. Der französische Demokratieforscher und -historiker Pierre Rosanvallon hebt hervor, dass die oben genannten, heute fest etablierten Formen „unkonventioneller“ Beteiligung vorrangig auf die Überwachung, Kontrolle und Verhinderung konkreter staatlicher Vorhaben abzielen (Rosanvallon, 2018; Smeddinck, 2021). Dahinter steht ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln und deshalb benennt Rosanvallon diese Entwicklung auch mit dem provokanten Begriff der „Gegen-Demokratie“. Beispiele dafür reichen von Infrastrukturprojekten wie „Stuttgart 21“ bis zu politischen Entscheidungen wie der Erhöhung der Dieselsteuer in Frankreich, an der sich 2018 die „Gelbwesten“-Proteste entzündeten. Rosanvallon zufolge ist diese Entwicklung eine Tatsache, die das Verhältnis von Staat und Gesellschaft grundsätzlich verändert hat. Sie birgt Chancen wie Risiken: Einerseits ist sie eine wichtige Weiterentwicklung der Demokratie und Voraussetzung für eine Gesellschaft, die ihre Anliegen dem Staat gegenüber selbstbewusst vertritt. Zugleich droht die Gegen-Demokratie aber auch beständig, in Blockade- oder Verweigerungsbestrebungen umzukippen, ohne dass realistische Alternativvorschläge entwickelt werden. Partizipation und Kooperation bei der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle Was bedeutet dies für die verbleibende Aufgabe der Endlagerung ? Zunächst ist das Problem der Endlagerung durch den Atomausstieg von der Polarisierung des Atomkonflikts befreit worden. Darauf aufbauend ist durch die Arbeit der Endlagerkommission und die parteiübergreifend unterstützte Novellierung des StandAG 2017 ein geeigneter politischer Rahmen geschaffen worden, die Aufgabe neu in Angriff zu nehmen. Die darin festgelegten Prinzipien von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Mitgestaltung nehmen die Ansprüche der (zivil-)gesellschaftlichen Akteure ernst. Zum einen erkennt das Standortauswahlverfahren damit die „gegen-demokratischen“ Interessen und Bestrebungen gesellschaftlicher Akteure als neue Realität staatlichen Handelns an und bietet diesen einen Resonanzraum. Zum anderen geht es aber auch darüber hinaus: Die Mitwirkung unterschiedlicher Akteur:innen und Stakeholder soll selbst auch zu einer Ressource für das Verfahren gemacht werden. Damit knüpft das Standortauswahlverfahren an Entwicklungen an, die auch in anderen Themenfeldern in den vergangenen Jahren zu Innovationsmotoren der öffentlichen Verwaltung geworden sind: Partizipation und Kooperation. Um beides zu verwirklichen, muss das Standortauswahlverfahren einen neuen, eben nicht konfrontativen Interaktionsraum zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren ermöglichen (Weißpflug, 2022). Beteiligung © BASE Jüngere Forschungen zur Bürgerbeteiligung haben in den vergangenen Jahren untersucht, unter welchen Bedingungen Beteiligung helfen kann, das Scheitern großer, kontroverser Infrastrukturprojekte zu verhindern. In Theorie und Praxis bildet sich zunehmend ein Verständnis von Beteiligung heraus, das Beteiligung als dialogischen, wechselseitigen und kreativen Prozess versteht, der sich von öffentlichen Anhörungen grundlegend unterscheidet, die vorrangig dem Rechtsschutz dienen (Arndt, 2021). Beteiligung wird dann als „dialogorientiert“ bzw. „deliberativ“ verstanden, wenn das Ziel eine moderierte, sachliche Diskussion der beteiligten Positionen ist. Um Konflikte und Probleme dabei konstruktiv zu bearbeiten, muss dieser Dialog frühzeitig beginnen (solange noch Offenheit für Gestaltung besteht), ein breites Spektrum an Perspektiven repräsentieren und die Wirksamkeit des Beteiligungsverfahrens von vornherein geregelt sein (Sommer, 2021; OECD , 2020). Das StandAG orientiert sich an dieser „dialogorientierten“ ( § 5 Abs. 2) Vorstellung von Beteiligung. Darüber hinaus sieht es aber auch vor, dass Bürger:innen als „Mitgestalter“ des Beteiligungsverfahrens „einzubeziehen“ seien (§ 5 Abs. 1). Außerdem ist neben den Betroffenen der Standortregionen die breite Öffentlichkeit einzubeziehen. So gehörten z. B. zu den Zielgruppen der Fachkonferenz Teilgebiete neben den Bürger:innen auch Kommunen, Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch dies entspricht der gegenwärtigen Einsicht der Partizipationsforschung, dass in Beteiligungsprozessen die Beteiligungsformen (z. B. Konsultation, Beratung, Kooperation) auszubalancieren und unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Expert:innen, organisierte ökonomische, politische oder gesellschaftliche Interessenträger, Selbstselektion oder Zufallsauswahl von Bürger:innen; Fung, 2015) differenziert einzubinden sind. Die Übergänge von Beteiligung zur Kooperation sind fließend. Dahinter steht die Vorstellung, dass öffentliche Institutionen ihre Aufgaben in einer komplexen Welt besser bewältigen können, wenn sie in der Lage sind, mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Politik- und Verwaltungswissenschaft haben die Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschaft lange unter der Fragestellung betrachtet, inwiefern dadurch gesellschaftliche Konflikte entschärft und Probleme frühzeitiger erkannt werden können. Seit Kurzem rückt aber immer stärker auch die Frage in den Vordergrund, wie staatliche Institutionen ihre eigentlichen Aufgaben durch die proaktive und gezielte Kollaboration mit anderen Akteuren noch besser erfüllen können. Denn einerseits ist die Spezialisierung einer Fachbehörde eine wesentliche Voraussetzung dafür, um mit technischen und komplizierten Problemen erfolgreich umzugehen. Andererseits steckt in der Spezialisierung auch immer die Gefahr , Zusammenhänge zu übersehen oder naheliegende Lösungen zu ignorieren. Als wissenschaftliche Begriffe für solche Lösungsansätze haben sich in den vergangenen Jahren „Ko-Produktion“ und „Ko-Kreation“ eingebürgert (Ansell, 2021). „Ko-Produktion“ meint die gezielte Einbeziehung von Nutzer:innen in die Entwicklung und/oder Bereitstellung von Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung. Einen wichtigen Anstoß haben dafür Konzepte von „nutzerzentrierter Serviceentwicklung“ oder „Design Thinking“ gegeben, die ursprünglich aus der Software- oder Produktentwicklung stammen. Nutzer:innen von Dienstleistungen oder Produkten sollten in deren Entwicklung mit einbezogen werden, um ihre Bedürfnisse einzubringen. Dies unterstützt auch staatliche Behörden darin, bürgerfreundlicher Dienstleistungsangebote zu entwickeln. Da außerdem viele öffentliche Güter auf die freiwillige Mitwirkung der jeweiligen Nutzer:innen angewiesen sind, sollte deren Rolle von vornherein auch im Design von Dienstleistungen bedacht werden – sei es über das Ausfüllen eines Formulars oder die Vorbereitung auf ein Auswahlgespräch für eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle. Das Konzept der „Ko-Kreation“ verallgemeinert diese Kooperationsidee nun dahingehend, dass die öffentliche Verwaltung Lösungsvorschläge für ein bestimmtes Problem in offenen Beteiligungsprozessen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder erarbeitet. Eine „beteiligende Verwaltung“ lädt daher proaktiv Bürger:innen, Wissenschaftler:innen, Stakeholder und andere Behörden und Ressorts dazu ein, beratenden, konsultativen oder mitgestaltenden Einfluss auf Entscheidungen auszuüben. Sofern es gelingt, die unterschiedlichen Perspektiven in einen konstruktiven Dialog zu bringen, können dabei kreative wie realistische Lösungen entstehen. Eine Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, diese Ansätze eines neuen kooperativen Miteinanders von Staat und Gesellschaft auszubauen und zu konsolidieren. In der Weiterentwicklung des Beteiligungsverfahrens von Phase 1 des Standortauswahlverfahrens erprobt das BASE ein solches ko-kreatives Vorgehen gemeinsam mit Vertreter:innen der gesellschaftlichen Akteure, der BGE mbH und dem NBG . Um die Grundlagen für Kollaboration und Beteiligung insgesamt zu stärken, hat das BASE außerdem Anfang 2022 das Laboratorium Beteiligende Verwaltung eingerichtet (BASE, 2022b). Quellenangaben: Rucht, 1980 Rucht, D. (1980): Von Wyhl nach Gorleben. Bürger gegen Atomprogramm und nukleare Entsorgung, Munich, C.H. Beck, u. a. S. 82–83. Radkau, 2011 Radkau, J. (2011): Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte, München 2011, S. 368. Habermas, 1994 Habermas, J. (1994): Faktizität und Geltung, Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/M. 1994, Kap. VIII, insbes. S. 460f. Uekötter, 2022 Uekötter, F. (2022): Atomare Demokratie. Eine Geschichte der Kernenergie in Deutschland, Stuttgart, 2022, u. a. S. 10, 15–19, 43–45 und 291–305. Rosanvallon, 2018 Rosanvallon, P. (2018): Die Gegen-Demokratie. Politik im Zeitalter des Misstrauens, Bonn 2018. Smeddinck, 2021 Smeddinck, U. (2021): Standortauswahlgesetz und ‚Gegen-Demokratie‘. Der Rechtsrahmen der ‚Endlagersuche‘ im Spiegel von Rosanvallons Demokratie-Analysen, in: Verwaltungsarchiv 112, H. 4, S. 490 – 508. Weißpflug, 2022 Weißpflug, M. u. a. (2022): Experimente erwünscht: Öffentlichkeitsbeteiligung und staatliche Verantwortung bei der Endlagersuche in Deutschland, Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 35. Jg., H. 2 (FJSB Plus) (2022), URL: https://forschungsjournal.de/fjsb/wp-content/uploads/fjsb-plus_2022–2_weisspflug_kuebler_ahlswede_stelljes_nanz.pdf, zuletzt abgerufen am 3. August 2022. Arndt, 2021 Arndt, U. (2021): Das Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg – eine Wegmarke für die Bürgerbeteiligung, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 136. Jg., Heft 11 (2021), S. 705–711. Sommer, 2021 Sommer, J. (2021): 10 Jahre Bürgerbeteiligung in Deutschland – Erfahrungen und Herausforderungen, in: ders. (Hg.) Kursbuch Bürgerbeteiligung, Bd. 4, Berlin 2021, S. 14–23. OECD (2020): Innovative Citizen Participation and New Democratic Institutions. Catching the deliberative wave, Paris 2020. Fung, 2015 Fung, A. (2015): Putting the Public Back into Governance: The Challenges of Citizen Participation in the Future, Public Administration Review, 75. Jg., Nr. 4, 513–522. Ansell, 2021 Ansell, C., Torfing, J. (2021): Public Governance as Co-Creation, Oxford 2021. BASE, 2022b Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (2022): Laboratorium Beteiligende Verwaltung, URL: https://www.base.bund.de/DE/base/bundesamt/base-leitung/nanz/laboratorium/laboratorium.html, zuletzt abgerufen am 3. August 2022. Diesen Artikel finden Sie in der Broschüre zur Geschichte der Endlagerung Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 20MB, barrierefrei⁄barrierearm)
Durch die jüngsten Ausbaumaßnahmen des Oberrheins sind ökologische Veränderungen eingetreten. Insbesondere sind die noch vom Rhein überfluteten Auewälder durch eine neue hydrologische Dynamik gekennzeichnet. Der Grundwasserspiegel auf der Niederterrasse ist fast überall gesunken. Es wird am Beispiel des Naturschutzgebietes Taubergießen als rheinnahem Wald und der sich daran anschließenden Altaue sowie der Naturschutzgebiete Rastatter Rheinaue und Wyhl/Weisweisl untersucht, inwieweit diese neue Dynamik standortsverändernd wirkt. Diese Räume sind hydrologisch bearbeitet Die hydrologische Aufbereitung der Daten dient der besseren Beurteilung der standörtlichen Voraussetzungen des Auewaldes. Sie ermöglicht darüber hinaus eine bessere Einschätzung der Naturschutz- und Erholungsfunktion der Wälder Die abschließende Auswertung erfolgt 2002. Diese wird in einem Schlussbericht dargestellt.
Grossraeumige Betrachtung der Grundwasserumsaetze in der Umgebung von Wyhl, Auswirkungen einer kleinen Grundwasserentnahme durch Modellrechnungen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 3 |
| Land | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 9 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 1 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 19 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 3 |
| Keine | 12 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 8 |
| Lebewesen und Lebensräume | 18 |
| Luft | 7 |
| Mensch und Umwelt | 18 |
| Wasser | 11 |
| Weitere | 18 |