Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum Verhältnis der Richtlinie 98/70/EG zu den Europäischen Normen zur Qualität von Dieselkraftstoffen Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2019 die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union“ be- schlossen, mit der unter anderem die „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeich- nung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) geändert werden soll. Die Ver- 1 ordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. § 4 Absatz 1 10. BImSchV soll zukünftig vorsehen, dass Dieselkraftstoffe nur dann in Verkehr ge- bracht werden dürfen, wenn sie der Norm DIN EN 590 (Ausgabe Oktober 2017) entsprechen. In dieser Norm werden auch in der jüngsten Fassung unter anderem eine Mindest- und eine Maxi- maldichte für Dieselkraftstoffe festgelegt. Synthetische Kraftstoffe, die unter anderem mit Hilfe erneuerbarer Energien hergestellt werden können, weisen demgegenüber eine geringere Dichte auf. Daher können solche Kraftstoffe auch nach Inkrafttreten der von der Bundesregierung be- 2 schlossenen Änderung der 10. BImSchV nur als Beimischung in Verkehr gebracht werden. Die technischen Spezifikationen von Kraftstoffen sind zudem Gegenstand der Richtlinie 3 98/70/EG. Ziel der Richtlinie ist insbesondere eine Harmonisierung der technischen Spezifikati- onen an die Kraftstoffqualität, die sich aus den Aspekten des Gesundheits- und Umweltschutzes ergeben (Artikel 1). Dabei werden auch die technischen Anforderungen der Motoren berücksich- tigt. Mit Blick auf die Dichte von Dieselkraftstoffen wird in Anhang II der Richtlinie lediglich ein Maximalwert von 845 kg/m³ festgelegt. 1 Bundesratsdrucksache 486/19. 2 Vgl. die Begründung auf Bundesratsdrucksache 486/19, S. 45. 3 Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2018/1999. Eine konsolidierte Fassung ist verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:01998L0070- 20181224&from=EN . WD 8 - 3000 - 142/19 (28. November 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zum Verhältnis der Richtlinie 98/70/EG zu den Europäischen Normen zur Qualität von Dieselkraftstoffen Artikel 5 der Richtlinie 98/70/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Kraftstoffen, die den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen, weder untersagen noch be- schränken noch verhindern dürfen. Artikel 6 der Richtlinie 98/70/EG ermöglicht unter bestimm- ten Voraussetzungen strengere umweltbezogene Anforderungen. Die vom Europäischen Komitee für Normung angenommene Norm EN 590 (Ausgabe Oktober 2017) übernimmt zum einen den Wert der Maximaldichte für Dieselkraftstoffe aus der Richtlinie 98/70/EG. Die in der Norm EN 590 (Oktober 2017) zum anderen festgelegte Mindestdichte von 820 kg/m³ beruht hingegen nicht unmittelbar auf der Richtlinie 98/70/EG, wie auch die Erläute- rung der Tabelle 1 dieser Norm angibt. Hintergrund ist, dass sich dieser Grenzwert nicht dem Umweltschutz dient, sondern Aspekte der Betriebs- und Anlagensicherheit der Tankstellen so- wie des Verbraucherschutzes betrifft. Dies verdeutlicht auch der Umstand, dass das Europäische Komitee für Normung einen eigenen Standard für paraffinierte Dieselkraftstoffe (EN 15940) aufgestellt hat und nicht den allgemeinen Standard für Dieselkraftstoffe so angepasst hat, dass er auch sortenreine synthetische Kraftstoffe zulässt. Aus Sicht des Umweltschutzes wäre eine Lockerung des Standards für Dieselkraftstoffe funktional äquivalent zu der Normierung eines eigenen Standards. Andere Aspekte können hinge- gen nur durch eine differenzierte Standardsetzung berücksichtigt werden. Die Aspekte der Anlagensicherheit und des Verbraucherschutzes können die Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit unabhängig von den Aspekten des Umweltschutzes tragen. Dies gilt insbeson- dere, wenn sie in einer europäischen Norm festgelegt werden und daher keine einseitigen und potentiell diskriminierenden Handelshemmnisse begründet werden, die mit der Warenverkehrs- freiheit in Konflikt stünden. Artikel 5 der Richtlinie 98/70/EG steht solchen Spezifikationen nicht entgegen, da er nach Sinn und Zweck der Regelung nur umweltbezogene Spezifikationen betrifft. *** Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wurde die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geändert. Die Änderung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates, die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geändert worden ist. Mit der Richtlinie 2023/2413/EU wird Diesel B10, also konventioneller Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann, eingeführt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie 2023/2413/EU vor, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Verfügbarkeit der Bestandsschutzsorte Diesel B7 sicherzustellen. Die Verordnung wurde am 22. November 2023 vom Kabinett beschlossen.
Am 20. Dezember 2019 ist eine überarbeitete Fassung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen – 10. BImSchV) in Kraft getreten. Die Neufassung der 10. BImSchV vom 20. Dezember 2019 erfordert auch eine Anpassung beziehungsweise Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) bezüglich Ablehnungsgrenzwerte, Prüfverfahren aufgrund neuer DIN-Normen sowie Prüfprotokolle und weitere rechtstechnische Anpassungen im Umgang mit der Beprobung der Brenn- und Kraftstoffe. Die AVV zur 10. BImSchV soll den zuständigen Landesbehörden Hilfestellung bei den Überprüfungen von Kraftstoffqualitäten und der Auszeichnungspflicht von Kraftstoffen leisten, um den bundeseinheitlichen Vollzug der Verordnung sicherzustellen.
Im Dieselkraftstoffmarkt ist vor allem Biodiesel seit der Jahrtausendwende etabliert. Der Einsatz von Biodiesel ist jedoch durch die Kraftstoffnorm DIN EN 590 auf 7 % begrenzt. Als neuer biogener Kraftstoff wurde hydriertes Pflanzenöl (HVO) im Projekt Diesel regenerativ als Blend mit 2 % bzw. 7 % Biodiesel erfolgreich getestet. Neben emissionsseitigen Vorteilen von HVO besitzt dieser Kraftstoff jedoch den Nachteil, dass er nicht konform zur Dieselkraftstoffnorm (DIN EN 590) ist, da die Dichte von HVO mit 780 kg/m3 bei 15 °C unter dem vorgeschriebenen Minimalwert von 820 kg/m3 liegt. Somit ist der Vertrieb von HVO als Reinkraftstoff nicht möglich. Um diesen Nachteil zu umgehen und trotzdem die Vorteile des biogenen Kraftstoffs nutzen zu können, wurde die Kraftstoffformulierung Diesel R33 definiert. Mit der Formulierung eines 33 %-igen biogenen Kraftstoffes können die DIN EN 590 sowie die 10. BImSchV eingehalten werden. Dabei setzt sich die Kraftstoffformulierung aus 7 % Altspeiseölmethylester und 26 % HVO sowie einem qualitativ hochwertigen Dieselkraftstoff zusammen. Für den herkömmlichen Biodieselanteil von sieben Prozent wird ausschließlich gebrauchtes Rapsöl, das in der Region gesammelt wurde, verwendet. Zur Herstellung des HVO-Anteils wurde neben Rapsöl auch Palmöl verwendet. Dieser neue Kraftstoff Diesel R33 wurde unter Realbedingungen in einem Großflottenversuch getestet. Die Flotte bestand aus rund 280 Fahrzeugen (Nutzfahrzeuge, Pkw, Busse und mobile Arbeitsmaschinen), die unterschiedliche Abgasklassen (Euro 0 bis Euro 6) besaßen. Insgesamt wurden in der Projektlaufzeit 1.899.508 Liter des Kraftstoffs verbraucht. In einem weiteren Schritt werden zwei Fahrzeuge mit einem HVO-Anteil betrieben, der rein aus Algenöl bzw. aus der Hefefermeation hergestellt wurde. Neben dem Aspekt der Kompatibilität war ein weiterer wesentlicher Aspekt im Projekt Diesel R33 und für dessen Einführung die Luftqualitätsverbesserung. Ein zusätzliches wissenschaftliches Ziel war die Verlängerung des Motorölwechselintervalls.
Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I Seite 1849), die durch Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 1890) geändert worden ist. Die neue Fassung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG sowie der europäischen Schwefelrichtlinie 1999/32/EG. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
Alphabetisches Verzeichnis der Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht Rechtsverordnungen Sportschifffahrt (Interner Link) In den hier veröffentlichten Rechtsverordnungen, Gesetzen und Richtlinien sind die jeweiligen Änderungen beziehungsweise Änderungsverordnungen aufgenommen sowie Anlagen, Grafiken und weitere ergänzende Texte enthalten. Der Stand bezieht sich jeweils auf die letzte aktuelle Änderungsanpassung, die in den einschlägigen Veröffentlichungsorganen der Bundesregierung ( Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und Verkehrsblatt ) veröffentlicht wurde. Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes (www.recht.bund.de) ist seit dem 01. Januar 2023 die amtliche Fassung einer Rechtsverordnung, eines Gesetzes oder einer Richtlinie. Sie hat die gedruckte Fassung abgelöst und wird vom Bundesministerium der Justiz als Verkündungsorgan für alle Bundesgesetze und Rechtsverordnungen herausgegeben. Der Bundesanzeiger wird ebenfalls vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Sein Amtlicher Teil enthält elektronische Veröffentlichungen von Bekanntmachungen des Bundes und erscheint täglich. Das Verkehrsblatt ist das Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält amtliche Bekanntmachungen über das Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland und wird zweimal im Monat veröffentlicht. Erst nach Verkündung der o. g. amtlichen elektronischen Fassungen werden die Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ( ELWIS ) aktualisiert, was je nach Umfang der Veröffentlichung zu einer Verzögerung führen kann. Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien Abkürzung Langfassung / PDF -Download Fundstelle in ELWIS ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen Stand: 01. Januar 2025 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > ADN ALV Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen Allgemeine Lotsverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > ALV AnlBV Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen Anlaufbedingungsverordnung (PDF) Stand: 16. September 2025 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > AnlBV 10. BImSchV Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (PDF) Stand: 05. Dezember 2014 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > 10. BImSchV BinSchAbfÜbkAG Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (PDF) Stand: 09. Februar 2021 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > BinSchAbfÜbkAG BinSchArbZV Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrt-Arbeitszeitverordnung (PDF) Stand: 01. August 2017 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchArbZV BinSchAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchAufgG BinSchAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin Binnenschifferausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Berufsqualifikation > BinSchAusbV BinSchEO Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen Binnenschiffseichordnung (PDF) Stand: 21. Oktober 2025 Untersuchung/Eichung > Eichung > BinSchEO BinSchG Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsgesetz (PDF) Stand: 01. März 2025 Schifffartsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchG BinSchKapAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Berufsausbildung > BinSchKapAusbV BinSchLotsVergV Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwigshafen BinSchLotsVergV (PDF) Stand: 26. Oktober 2012 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > BinSchLotsVergV BinSchPersBetrEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung BinSchPersBetrEBefähPrV (PDF) Stand: 06. Juli 2022 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersBetrEBefähPrV BinSchPersFührEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen nach der Binnenschiffspersonalverordnung für die Führungsebene Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersFührEBefähPrV BinSchPersV Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt Binnenschiffspersonalverordnung (PDF) Stand: 21. Oktober 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersV BinSchSprFunkV Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Schifffahrtsrecht > Sprechfunkzeugnisse > BinSchSprFunkV BinSchStrO Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung BinSchStrO, Erster und Dritter Teil sowie Anlagen (PDF) BinSchStrO, Zweiter Teil (PDF) Stand: 21. Oktober 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchStrO BinSchUO Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt Binnenschiffsuntersuchungsordnung (PDF) Stand: 21. Oktober 2025 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchUO BMDV-WS-BesGebV Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-BesGebV) BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (PDF) Stand: 02. April 2025 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BMDV-WS-BesGebV BVKatBin-See Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen BVKatBin-See (PDF) Stand: 01. Juni 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BVKatBin-See CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Straßburger Abfallübereinkommen (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > CDNI Elbe-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe Elbe-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Elbe-LV Ems-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems Ems-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Ems-LV EmsSchO Deutsch-Niederländisches Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung Schifffahrtsordnung Emsmündung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > EmsSchO ES-TRIN Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ES-TRIN (Externer Link) Untersuchung/Eichung > Untersuchung FahrSiLehrgZulV Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > FahrSiLehrgZulV FäV Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen Fährenbetriebsverordnung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > FäV FlaggRG Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe Flaggenrechtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlaggRG FlRV Flaggenrechtsverordnung FlRV (PDF) Stand: 05. April 2017 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlRV GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (PDF) Stand: 26. Juni 2025 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGAV GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutbeförderungsgesetz (PDF) Stand: 09. März 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > GGBefG GGKostV Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutkostenverordnung (PDF) Stand: 26. Juni 2025 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGKostV GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (PDF) Stand: 26. Juni 2025 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB GGVSee Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Gefahrgutverordnung See (PDF) Stand: 01. Januar 2020 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See Durchführungsrichtlinien GGVSee (PDF) Stand: 17. März 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee > Richtlinien Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Handbuch Binnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil (Ausgabe 2017) Handbuch Binnenschifffahrtsfunk - Regionaler Teil Deutschland - 2025 Schifffahrtsrecht > Sprechfunkzeugnisse HgFSNatSchV Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes Helgoländer Felssockel HgFSNatSchV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HgFSNatSchV HmbNSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HmbNSGBefV KFV Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffspersonalverordnung für kleine Fahrgastschiffe Kleine Fahrgastschiffe Verordnung (PDF) Stand: 25. Juli 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersV > KFV KVR Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Kollisionsverhütungsregeln (PDF) Stand: 17. Dezember 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > KVR LTV Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere Lotstarifverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > LTV MoselSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV (PDF) Stand: 01. September 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > MoselSchPV NeckarSchlBetrZV Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar NeckarSchlBetrZV (PDF) Stand: 01. Dezember 2021 Binnenschifffahrt > Schleuseninformationen > NeckarSchlBetrZV NOKBefAbgV Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal NOKBefAbgV (PDF) Stand: 01. Juli 2023 Seeschifffahrt > Nord-Ostsee-Kanal > NOKBefAbgV NOK-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde NOK-LV (PDF) Stand: 17. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > NOK-LV NordSBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee NPNordSBefV (PDF) Stand: 01. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NordSBefV NPBefVMVK Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NPBefVMVK NSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 09. November 2019 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > NSGBefV OstseeSHNSGBefV Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > OstseeSHNSGBefV RheinSchPV Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > RheinSchPV RheinSchPersV Rheinschiffspersonalverordnung RheinSchPersV (PDF) Stand: 13. August 2025 Schifffahrtsrecht > Binnenschiffahrsrecht > RheinSchPersV RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (PDF) Stand: 19. Juni 2025 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB > RSEB SchRegDV Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung SchRegDV (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO > SchRegDV SchRegO Schiffsregisterordnung SchRegO (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO SchSG Schiffssicherheitsgesetz SchSG (PDF) Stand: 16. September 2025 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSG SchSiHafV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen SchSiHafV (PDF) Stand: 01. November 2019 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSiHafV SchSV Schiffssicherheitsverordnung SchSV (PDF) Stand: 02. April 2025 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSV SchutzhafenV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord SchutzhafenV (PDF) Stand: 31. März 1983 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > SchutzhafenV SeeAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Seeaufgabengesetz (PDF) Stand: 10. Juli 2025 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > SeeAufgG See-BV Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt Seeleute-Befähigungsverordnung (PDF) Stand: 02. April 2025 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Querseinstieg aus der Seeschifffahrt > See-BV SeeFSichV Verordnung über die Sicherung der Seefahrt SeeFSichV (PDF) Stand: 02. April 2025 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeFSichV SeeLAuFV Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen SeeLAuFV (PDF) Stand: 25. Februar 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLAuFV SeeLG Gesetz über das Seelotswesen Seelotsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2025 Englische Version (PDF) (Arbeitsübersetzung) Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLG SeeLotsEigV Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen SeeLotsEigV (PDF) Stand: 28. Mai 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLotsEigV SeelotRevierV Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere SeelotRevierV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeelotRevierV SeeSchStrO Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung SeeSchStrO (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Englische Version (2,6 Megabyte) (PDF, extern) (Nichtamtliche Übersetzung) Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeSchStrO SperrWarngebV Verordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal Sperr- und Warngebietverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SperrWarngebV TspV Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren Talsperrenverordnung (PDF) Stand: 30. September 2022 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > TspV WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WaStrG (PDF) Stand: 15. August 2025 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > WaStrG Weser/Jade-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade Weser/Jade-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Weser/Jade-LV WIROST-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund WIROST-LV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > WIROST-LV Stand: 31. Oktober 2025
Allgemeine Informationen zu Bundeswasserstraßen, Binnen- und Seeschifffahrt Schnellzugriff zu den Rechtsverordnungen und Gesetzen der Rubrik Schifffahrtsrecht (Interner Link) Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ) Die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt wie z. B. die Schifffahrtspolizei, Schiffszulassung, Schiffsvermessung und Befähigungszeugnisse werden im Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) (Interner Link) geregelt. Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ) Das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) (Interner Link) beschreibt die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Dieses bildet die Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren einschließlich schädlicher Umweltauswirkungen und gilt auch jenseits des Küstenmeeres. Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ) Der Ausbau, Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie deren Nutzungsmöglichkeiten durch die Schifffahrt oder sonstige Nutzer wird im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) (Interner Link) geregelt. Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV ) Die bisher für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen erhobenen Abgaben der gewerblichen Güter und Fahrgastschifffahrt wurden aufgehoben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt zu stärken. Aufgrund des Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes ist der Bund zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen verpflichtet. Nach Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts von 18. Juli 2016 sind entsprechende Gebühren und Auslagen spätestens ab dem 01. Oktober 2021 zu erheben. Dies wird mit der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) (Interner Link) umgesetzt. Hiervon nicht betroffen sind die Abgaben für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals, die aufgrund der Verordnung über die Befahrensabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 28. September 1993 ( BAnz. 1993 Nummer 185 Seite 9285) erhoben werden. Ebenfalls nicht betroffen sind die Abgaben für das Befahren der Mosel, die aufgrund des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel erhoben werden. Sie können nur mit Zustimmung der Vertragspartner abgeschafft werden. Ebenfalls nicht betroffen sind die Abgaben für das Benutzen von Häfen, die nicht bundeseigene Seehäfen sind. Für diese Häfen sind in der Regel die Länder zuständig. Gefahrgutbeförderungsgesetz ( GGBefG ) Das grundlegende Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) (Interner Link) . Es regelt den Geltungsbereich der Gefahrgutvorschriften allgemein, legt die Ermächtigungen und die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesbehörden und die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten fest. Kraftstoffe auf Binnenschiffen Am 14. Dezember 2010 ist für die Binnenschifffahrt die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV ) (Interner Link) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die Belastungen der Umwelt durch die Binnenschifffahrt dahingehend reduziert, dass nur noch Kraftstoff mit einem Schwefelanteil ≤ 10 ppm (Interner Link) verwendet werden darf. Mit der 10. BImSchV wurde die Richtlinie 2009/30/ EG in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen ( BVKatBin-See ) Aufgrund der Änderung bestehender und des Inkrafttretens neuer gesetzlicher Vorschriften sowie der Neufassung der Beträge für Verwarnungsgelder und Geldbußen ist zum 01. Juli 2015 die Neufassung des Buß- und Verwarnungsgeldkataloges Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) (Interner Link) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind angewiesen, seit dem 01. Dezember 2015 Verstöße nach der Neufassung zu ahnden. Der Katalog enthält Vorgaben für die einheitliche Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen strompolizeiliche Vorschriften, schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt und auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Der Bußgeldkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgebend sind die Bußgeldbewehrungen in den einzelnen Vorschriften. Binnenschifffahrtsgesetz ( BinSchG ) Vorschriften über die Pflichten des Schiffsführers, der Schiffsmannschaft sowie die Regelungen, insbesondere auch die besonderen Haftungsbeschränkungen der Schiffseigner im Zusammenhang mit Beförderungs- und Transportschäden bei der Beförderung mit Binnenschiffen innerhalb Deutschlands sind im Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) (Interner Link) festgehalten. Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ) / Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ) Die Staatszugehörigkeit von Schiffen bzw. die Bedingungen zur Führung der Flagge werden im Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) (Interner Link) geregelt. Im ersten Abschnitt sind enthalten die Bestimmungen über das Recht zur Führung der Bundesflagge, der Nachweis über die Bescheinigung zum Führen der Bundesflagge, das Verbot anderer Nationalflaggen, die Flaggenführung und die Führung des Schiffsnamens, die Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge sowie die Voraussetzungen bezüglich der Eintragung der Berechtigung zum Führen der Bundesflagge in das Internationale Seeschifffahrtsregister. Der zweite Abschnitt regelt die Flaggenführung der Binnenschiffe. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind im dritten Abschnitt enthalten. Das Flaggenrechtsgesetz wird ergänzt durch die Flaggenrechtsverordnung (FlRV) (Interner Link) . Schwimmende Anlegestellen Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer strom- und schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeit ist es, den Zustand der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg für die Schifffahrt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu erhalten. Zum Anlegen und Festmachen von Schiffen zur Verkehrsverbindung zwischen Schiff und Land dienen schwimmende Anlegestellen. Eine schwimmende Anlegestelle ist eine vom Ufer ausgehende Brücke als Ausrüstung einer Anlegestelle, bei der mindestens ein Aufleger als Schwimmkörper ausgebildet ist. Weitergehende Informationen (Externer Link) zu Baumaßnahmen und Nutzungen an Bundeswasserstraßen bietet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf ihrer Internetseite an. Stand: 07. November 2022
Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Allgemeine Informationen 10. BImSchV Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV) *) **) vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I Seite 1849) geändert durch Artikel 8 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 02. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1021), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 1890). Es verordnen die Bundesregierung auf Grund des § 34 Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Seite 3830), von dem Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I Seite 1728) eingefügt worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise, sowie auf Grund des § 34 Absatz 2 und des § 37 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und auf Grund des § 2a Absatz 3 des Benzinbleigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 25. November 1975 (BGBl. I Seite 2919) eingefügt worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 1 und 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, von dem die Absätze 1 und 5 zuletzt durch Artikel 313 Nummer 2 Buchstabe a und b der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden sind und Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I Seite 2186) geändert worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Anhörung der beteiligten Kreise auf Grund des § 38 Absatz 2 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 60 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden ist: Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Chlor- und Bromverbindungen § 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung § 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt § 5 Anforderungen an Biodiesel § 6 Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85) § 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff § 8 Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff § 10 Schwefelgehalt von Heizöl § 11 Gleichwertigkeitsklausel § 12 Einschränkungen § 13 Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen § 14 Nachweisführung § 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen § 16 Ausnahmen § 17 Zugänglichkeit der Normen § 18 Überwachung § 19 Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der: Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (ABl. L 350 vom 28.12.1998, Seite 58), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist, Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 121 vom 11.05.1999, Seite 13), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist. **) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, Seite 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, Seite 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. Stand: 05. Dezember 2014 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BimSchV ) *) **) vom 08. Dezember 2010 ( BGBl. I Seite 1849) geändert durch Artikel 8 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 02. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1021), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 1890). Es verordnen die Bundesregierung auf Grund des § 34 Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I Seite 3830), von dem Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I Seite 1728) eingefügt worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise, sowie auf Grund des § 34 Absatz 2 und des § 37 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und auf Grund des § 2a Absatz 3 des Benzinbleigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 25. November 1975 (BGBl. I Seite 2919) eingefügt worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 1 und 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, von dem die Absätze 1 und 5 zuletzt durch Artikel 313 Nummer 2 Buchstabe a und b der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden sind und Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I Seite 2186) geändert worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Anhörung der beteiligten Kreise auf Grund des § 38 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 60 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) geändert worden ist: Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Chlor- und Bromverbindungen § 3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung § 4 Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt § 5 Anforderungen an Biodiesel § 6 Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85) § 7 Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff § 8 Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff § 10 Schwefelgehalt von Heizöl § 11 Gleichwertigkeitsklausel § 12 Einschränkungen § 13 Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen § 14 Nachweisführung § 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen § 16 Ausnahmen § 17 Zugänglichkeit der Normen § 18 Überwachung § 19 Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen Download Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der: Richtlinie 98/70/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/ EWG des Rates ( ABl. L 350 vom 28.12.1998, Seite 58), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist, Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 121 vom 11.05.1999, Seite 13), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009, Seite 88) geändert worden ist. **) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, Seite 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, Seite 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. Stand: 05. Dezember 2014
Zuständigkeiten Nachrichtenbereitschaftszentrale, Sondereinsatz Grundlagen der Emissionsüberwachung, Bekanntgabe/Kontrolle von bekanntgegebenen Untersuchungsstellen Angelika Notthoff Abteilungsleitung Abteilung4(at)lanuk.nrw.de 02361 305-2109 Nachrichtenbereitschaftszentrale, Sondereinsatz Meldekopf des Umweltministeriums NRW Meldekopf(at)lanuk.nrw.de Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUK NRW NBZ(at)lanuk.nrw.de Sondereinsatz Sondereinsatz(at)lanuk.nrw.de 0201 714488 Grundlagen der Emissionsüberwachung, Bekanntgabe/Kontrolle von bekanntgegebenen Untersuchungsstellen Bekanntgabe von Messstellen gemäß § 29b BImSchG; Bekanntgabe von Prüfstellen gemäß §13 Abs.3 der 1.BImSchV notifizierung(at)lanuk.nrw.de Koordination der Emissionsdatenfernübertragung EFÜ efue(at)lanuk.nrw.de Koordination der Überwachung der Kraftstoffqualität gemäß 10. BImSchV kraftstoffe(at)lanuk.nrw.de Prüfung von Emissionsmessberichten im Rahmen der Qualitätskontrolle von nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstellen messberichte(at)lanuk.nrw.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Land | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
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|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Gesetzestext | 3 |
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