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ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

<p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p><p>Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche</p><p>Im Jahr 2023 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">(ZEMA</a>) insgesamt 21 meldepflichtige Ereignisse in 3.962 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 11.06.2025, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2023“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 16 Störfälle der Kategorie I des Anhang VI Teil 1 der 12. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠ und 14 sonstige meldepflichtige Ereignisse (Kategorie II und III). Es wurden demnach ca. 0,5 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet.</p><p>Acht dieser Ereignisse traten im Jahr 2023 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, drei Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, ein im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, drei im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, fünf im Bereich Wärmeerzeugnis, Bergbau, Energie und ein im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2023“).</p><p>Bei den 21 Ereignissen gab es keine Todesfälle. 9Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 17 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von insgesamt ca. 24 Millionen Euro und außerhalb von ca. 250.000 Euro auf. Umweltschäden wurden bei 5 Ereignissen innerhalb und einem außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Hierbei kam es u. a. zu einem Entweichen von Biogas in die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠. Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 81.000 Euro. Zudem sind bei einem Drittel der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei zwei Drittel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten.</p><p>Fehlerquellen Mensch und Technik</p><p>Im Jahr 2023 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Fehler bei Reparaturarbeiten, Bedienfehler und organisatorische Fehler aufgetreten. In zwei Fällen wurde der Eingriff Unbefugter als Ursache identifiziert.</p><p>Der Bereich Biogasanlagen war bei 5 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen wurde eine zu hohe Schneelast als Ursache angegeben.</p><p>Störfallrisiken in Betriebsbereichen</p><p>Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012 <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527750875521&amp;uri=CELEX:32012L0018">(Richtlinie 2012/18/EU)</a>. Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/BJNR060310000.html">Störfall-Verordnung</a> um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt.</p><p>Mitte 2023 hatten wir in Deutschland 3.962 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse).</p><p>Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis</p><p>Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen</p><p>Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit">Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt.</a></p><p>Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“.</p><p>Unternehmen sollen voneinander lernen</p><p>Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">ZEMA</a>). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.</p>

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2020

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.

Jahresbericht 2020 / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Störfälle 2020: Chemieindustrie am häufigsten betroffen

<p>22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen hat die ZEMA im Jahr 2020 registriert – die meisten in Chemieanlagen. Mehr im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt.</p><p>Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt.</p><p>Der Sonderteil „Personenschäden bei Einsatzkräften“ ist jetzt fester Bestandteil des Jahresberichtes.</p><p>Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/z?tag=ZEMA#alphabar">ZEMA</a>⁠) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen.</p>

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2018 - 2019

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.

Anlagensicherheit

<p>Ziel von Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, gilt es für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Bei diesen Arbeiten orientiert sich das Umweltbundesamt am Leitbild der "Nachhaltigen Produktion".</p><p>Nationale, europäische und internationale Anforderungen an die Anlagensicherheit</p><p>Zur Förderung der Anlagensicherheit forscht das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ und unterstützt das Bundesumweltministerium sowie den Vollzug. Wir arbeiten in regelsetzenden Gremien mit und erfassen sowie analysieren national und international auftretende Störungen, um technische und organisatorische Maßnahmen zu deren künftiger Vermeidung oder zumindest Begrenzung zu entwickeln.</p><p>Rechtsvorschriften und Normen bilden die entscheidende Grundlage für die Festlegung von Anforderungen an die Anlagensicherheit. Daher bringt das UBA seine Expertise sowohl bei der Erarbeitung und Fortentwicklung von Rechtsvorschriften und Normen als auch bei der Unterstützung und Verbesserung ihrer Anwendung in die Vollzugspraxis ein. <br>Im Hinblick auf die nationalen Anforderungen sind hier vor allem folgende Gesetze und Verordnungen zu nennen.</p><p>Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Anlagen, die – auch durch Störungen – schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren verursachen können, stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchG#alphabar">BImSchG</a>⁠). Insbesondere gilt die Pflicht zur Einhaltung des Standes der Technik. Das BImSchG unterscheidet zwischen Anlagen, deren Errichtung und Betrieb keiner Genehmigung bedarf und bei der nur schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und zu mindern sind, sowie Anlagen, deren Errichtung und Betrieb einer Genehmigung bedarf und bei denen auch „sonstige Gefahren“ relevant sind.</p><p>Betriebe, in denen bestimmte gefährliche Stoffe ab festgelegten Mengenschwellen vorhanden oder vorgesehen sind, unterliegen der europäischen Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG). Das gilt auch für Anlagen, bei denen davon auszugehen ist, dass solche Stoffe bei einem außer Kontrolle geratenen industriellen chemischen Verfahren anfallen. In Deutschland wurde die Seveso-II-Richtlinie hauptsächlich mit der zwölften Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠), der sogenannten Störfall-Verordnung (StörfallV), umgesetzt. An die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von sogenannten Betriebsbereichen werden durch die StörfallV besondere Anforderungen gestellt. Sie legt zum Beispiel Pflichten zur Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik, zur Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems sowie zur Ausarbeitung und Anwendung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen fest. Für größere Betriebsbereiche gelten&nbsp; sogenannte erweiterte Pflichten; hierzu gehört z.B.ein Sicherheitsbericht und Alarm- und Gefahrenabwehrplan. <br>Am 09. Januar 2017 ist die 12. BImSchV (StörfallV) novelliert worden, um die neue Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) in nationales Recht umzusetzen.</p><p>Soweit in Anlagen mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/wassergefaehrdende-stoffe">wassergefährdenden Stoffen</a> umgegangen wird, ergeben sich Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Unterhaltung, Betrieb und Stilllegung aus Paragraf 62 f Wasserhaushaltsgesetz. Derartige Anlagen müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. Die Anforderungen des Gesetzes sollen in einer Bundes-Verordnung weiter präzisiert werden.</p><p>Bestimmte Leitungsanlagen („Rohrfernleitungen“) bedürfen einer ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Planfeststellung#alphabar">Planfeststellung</a>⁠ oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Plangenehmigung#alphabar">Plangenehmigung</a>⁠ nach Paragraf 20 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Die Rohrfernleitungsverordnung und die Technische Regel Rohrfernleitungen bestimmen genauere Anforderung an Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb. Insbesondere müssen diese dem Stand der Technik entsprechen.</p><p>Zahlreiche internationale, europäische und nationale Gremien befassen sich mit der Fortentwicklung von wissenschaftlichem Kenntnisstand, Grundsätzen, Leitfäden und Technischen Regeln sowie mit der Förderung des Vollzugs im Bereich Anlagensicherheit.</p><p>Auf internationaler Ebene arbeitet das Umweltbundesamt insbesondere in der Arbeitsgruppe Chemieunfälle der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠ und den Arbeitsgruppen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Industrieunfallkonvention der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠ Economic Commission for Europe (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNECE#alphabar">UNECE</a>⁠) mit.</p><p>Auf europäischer Ebene steht die Seveso-Richtlinie im Zentrum der Aktivitäten zur Anlagensicherheit. Ihre Umsetzung wird von einem ständigen Komitee der Mitgliedstaaten begleitet, in dem auch das Umweltbundesamt mitarbeitet.</p><p>Auf der nationalen Ebene lässt sich das Bundesumweltministerium in Fragen der Anlagensicherheit von der Kommission für Anlagensicherheit nach Paragraf 51a BImSchG beraten. Für den speziellen Bereich der Rohrfernleitungen wurde der Ausschuss für Rohrfernleitungen (AfR) als Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums nach Paragraf 9 Rohrfernleitungsverordnung geschaffen. Der Ausschuss „Allgemeiner Immissionsschutz/Störfallvorsorge“ (AISV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bemüht sich unter anderem um eine bundeseinheitliche Umsetzung der Störfallverordnung durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Eine ähnliche Rolle nimmt der Bund/Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ wahr. In diesen Gremien arbeitet das Umweltbundesamt aktiv mit. Es bringt seine Expertise darüber hinaus in verschiedene Gremien und Arbeitskreise zur Erarbeitung zum Beispiel von Technischen Regeln und Normen sowie Hilfen zum Vollzug der Rechtsvorschriften ein.</p><p>Übergreifende fachliche Themen</p><p>Bestimmte fachliche Themen sind für die Sicherheit von Anlagen grundsätzlich von Bedeutung, wenngleich sie in den rechtlichen Regelungen unterschiedlich berücksichtigt sind.</p><p>Nach Paragraf 3 Absatz 6 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchG#alphabar">BImSchG</a>⁠ ist der Stand der Technik folgendermaßen definiert: „Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme […] zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, […] zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt. […]“</p><p>Paragraf 2 Nummer 5 der 12. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠ bestimmt ergänzend: „Stand der Sicherheitstechnik [ist] der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Verhinderung von Störfällen oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen gesichert erscheinen lässt. […]“</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ arbeitet an der Präzisierung und Fortentwicklung dieser Grundsatzanforderungen im Hinblick auf spezielle Themen, wie</p><p>Für die Sicherheit von Anlagen sind nicht nur Technik und menschliches Verhalten relevant, sondern auch die betriebliche Sicherheitsorganisation. Sicherheitsmanagementsysteme beinhalten nach Störfall-Verordnung folgende Elemente: Organisationsstruktur, Verantwortungsbereiche, Handlungsweisen, Verfahren, Prozesse und Mittel. Die Sicherheitsorganisation soll eine hohe Qualität bei der Errichtung, dem Betrieb, bei Änderungen, bei der Instandhaltung und Überwachung ebenso wie Planung für Notfälle gewährleisten und somit Störfälle verhindern und Störfallauswirkungen begrenzen. Das UBA hat Hilfestellungen erarbeitet, die zu einer Fortentwicklung des Sicherheitsmanagements genutzt werden können.</p><p>Die qualifizierte Kommunikation über Risiken vor, während und nach einem Störfall oder einer Störung ist für den Schutz von Menschen und Umwelt bedeutsam. In Forschungsvorhaben wurde daher die Kommunikation vor Störfällen untersucht und Handlungshilfen ausgearbeitet.</p><p>Durch die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA) im Umweltbundesamt werden alle nach der StörfallV meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in einer Datenbank sowie Jahresberichten veröffentlicht. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen können.</p>

Jahresbericht 2018-2019 / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⥠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Umfassende systematische Auswertung von Störfällen und sonstigen Ereignissen in industriellen Anlagen, insbesondere mit Auswirkungen auf die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft

Die Ziele dieses Vorhabens sind die Verbesserung der Anlagensicherheit und die Fortschreibung des Standes der (Sicherheits-)Technik durch kontinuierliches Lernen aus Ereignissen und Beinahe-Ereignissen in industriellen Anlagen. Hierdurch sollen Ereignisse verhindert bzw. ihre Auswirkungen begrenzt werden. In diesem Sinne wurden in diesem Vorhaben geeignete und relevante Ereignisse aus nationalen und internationalen Ereignisdatenbanken ausgewählt. 14 dieser ausgewählten Ereignisse wurden ganzheitlich und vertieft analysiert unter Berücksichtigung der Ergebnisse des UBA-Forschungsvorhabens "Ereignisanalyse zur Fortschreibung des Standes der Technik" (FKZ 3713 43 313 1). Insgesamt wurden 166 beitragende Faktoren/Ursachen identifiziert, die sieben Schwerpunkte zugeordnet werden konnten: betriebliche Regeln, systematische und strukturierte Risiko-/Gefahrenanalysen, Anlagenänderungen (Design), verstärkte Aufsicht/Sanktionen, direkte Unterweisungen von Fremdfirmen, Verantwortung des Betreibers und Alterungsmanagement/Nachrüstung. Diese Schwerpunkte konnten anhand der Ergebnisse aus der ZEMA-Datenbank an den nicht vertieft analysierten Ereignissen validiert werden. Für diese Schwerpunkte wurden vier generelle Maßnahmenvorschläge, die weiter spezifiziert wurden, zu den folgenden Themen abgeleitet: Regelwerksergänzungen zu diversen Themen, unzureichende Umsetzung von Regelwerksanforderungen, systematische und strukturierte Risiko-/Gefahrenanalysen und Implementierung eines industrieweiten Lernens aus Betriebserfahrungen. Alle Zwischen- und Endergebnisse wurden mit dem UBA und dem KAS AS-ER diskutiert und abgestimmt. Quelle: Forschungsbericht

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2015 - 2017

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ ZEMA ⁠ ) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2015 bis 2017 berichtet über 86 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 6 Todesfälle gemeldet, 115 Personen wurden verletzt. Bei 11 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 5 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren technische Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht einen Sonderteil: „Personenschäden bei Einsatzkräften“. Veröffentlicht in Broschüren.

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