Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.
<p>Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen</p><p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p><p>Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche</p><p>Im Jahr 2023 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">(ZEMA</a>) insgesamt 21 meldepflichtige Ereignisse in 3.962 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 11.06.2025, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2023“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 16 Störfälle der Kategorie I des Anhang VI Teil 1 der 12. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a> und 14 sonstige meldepflichtige Ereignisse (Kategorie II und III). Es wurden demnach ca. 0,5 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet.</p><p>Acht dieser Ereignisse traten im Jahr 2023 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, drei Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, ein im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, drei im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, fünf im Bereich Wärmeerzeugnis, Bergbau, Energie und ein im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2023“).</p><p>Bei den 21 Ereignissen gab es keine Todesfälle. 9Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 17 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von insgesamt ca. 24 Millionen Euro und außerhalb von ca. 250.000 Euro auf. Umweltschäden wurden bei 5 Ereignissen innerhalb und einem außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Hierbei kam es u. a. zu einem Entweichen von Biogas in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 81.000 Euro. Zudem sind bei einem Drittel der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei zwei Drittel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten.</p><p>Fehlerquellen Mensch und Technik</p><p>Im Jahr 2023 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Fehler bei Reparaturarbeiten, Bedienfehler und organisatorische Fehler aufgetreten. In zwei Fällen wurde der Eingriff Unbefugter als Ursache identifiziert.</p><p>Der Bereich Biogasanlagen war bei 5 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen wurde eine zu hohe Schneelast als Ursache angegeben.</p><p>Störfallrisiken in Betriebsbereichen</p><p>Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527750875521&uri=CELEX:32012L0018">(Richtlinie 2012/18/EU)</a>. Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/BJNR060310000.html">Störfall-Verordnung</a>um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt.</p><p>Mitte 2023 hatten wir in Deutschland 3.962 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse).</p><p>Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis</p><p>Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen</p><p>Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit">Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt.</a></p><p>Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“.</p><p>Unternehmen sollen voneinander lernen</p><p>Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">ZEMA</a>). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.</p>
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.
<p>Störfälle 2020: Chemieindustrie am häufigsten betroffen</p><p>22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen hat die ZEMA im Jahr 2020 registriert – die meisten in Chemieanlagen. Mehr im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt.</p><p>Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt.</p><p>Der Sonderteil „Personenschäden bei Einsatzkräften“ ist jetzt fester Bestandteil des Jahresberichtes.</p><p>Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/z?tag=ZEMA#alphabar">ZEMA</a>) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen.</p>
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⥠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Die Ziele dieses Vorhabens sind die Verbesserung der Anlagensicherheit und die Fortschreibung des Standes der (Sicherheits-)Technik durch kontinuierliches Lernen aus Ereignissen und Beinahe-Ereignissen in industriellen Anlagen. Hierdurch sollen Ereignisse verhindert bzw. ihre Auswirkungen begrenzt werden. In diesem Sinne wurden in diesem Vorhaben geeignete und relevante Ereignisse aus nationalen und internationalen Ereignisdatenbanken ausgewählt. 14 dieser ausgewählten Ereignisse wurden ganzheitlich und vertieft analysiert unter Berücksichtigung der Ergebnisse des UBA-Forschungsvorhabens "Ereignisanalyse zur Fortschreibung des Standes der Technik" (FKZ 3713 43 313 1). Insgesamt wurden 166 beitragende Faktoren/Ursachen identifiziert, die sieben Schwerpunkte zugeordnet werden konnten: betriebliche Regeln, systematische und strukturierte Risiko-/Gefahrenanalysen, Anlagenänderungen (Design), verstärkte Aufsicht/Sanktionen, direkte Unterweisungen von Fremdfirmen, Verantwortung des Betreibers und Alterungsmanagement/Nachrüstung. Diese Schwerpunkte konnten anhand der Ergebnisse aus der ZEMA-Datenbank an den nicht vertieft analysierten Ereignissen validiert werden. Für diese Schwerpunkte wurden vier generelle Maßnahmenvorschläge, die weiter spezifiziert wurden, zu den folgenden Themen abgeleitet: Regelwerksergänzungen zu diversen Themen, unzureichende Umsetzung von Regelwerksanforderungen, systematische und strukturierte Risiko-/Gefahrenanalysen und Implementierung eines industrieweiten Lernens aus Betriebserfahrungen. Alle Zwischen- und Endergebnisse wurden mit dem UBA und dem KAS AS-ER diskutiert und abgestimmt. Quelle: Forschungsbericht
a) Gegenstand sind meldepflichtige und nicht meldepflichtige Ereignisse, wie Process Safety Incidents, an Anlagen im Sinne des BImSchG. In einer ersten Phase sollen Quellen mit Informationen über Ereignisse ausgewertet und darin Ereignisse identifiziert werden, die aufgrund von Häufigkeiten, wie Art der Anlage, Art der Abläufe, Ursachen, oder wegen der Höhe der potenziellen Auswirkungen für die Vermeidung von Störfällen oder Begrenzung der Auswirkungen besonders relevant sind. In einer zweiten Phase sollen mit systematischen Methoden Detailanalysen der in der ersten Phase ausgewählten ca. 10 Ereignisse erfolgen, um den Kenntnisstand über Abläufe und das Verständnis der Ursachen zu vertiefen. Wenn erforderlich, sind hierzu Informationen bei Behörden oder Betreibern neu zu erheben. Zusätzlich soll die systematische Analyse von Ereignissen gefördert werden. Die Anwendung der Arbeitshilfen zur Ereignisanalyse aus dem Vorhaben 'Ereignisauswertung zur Fortschreibung des Standes der Technik' und die Arbeit des Joint Research Centers der EU zur Förderung der systematischen Ereignisanalyse sollen unterstützt werden. In einer dritten Phase sollen Vorschläge zur Verbesserung der Ereignisanalyse und Anlagensicherheit ausgearbeitet werden. Zwischenberichte und der Endbericht sollen mit dem Ausschuss 'Ereignisauswertung' der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) abgestimmt werden. b) Ergebnis sollen eine Vorlage für die KAS mit Empfehlungen zur Verbesserung der Ereignisanalyse und der Anlagensicherheit gemäß § 51a BImSchG und Kurzberichte (deutsch/englisch) über die analysierten Ereignisse sein.
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen ( ZEMA ) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2015 bis 2017 berichtet über 86 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 6 Todesfälle gemeldet, 115 Personen wurden verletzt. Bei 11 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 5 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren technische Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht einen Sonderteil: „Personenschäden bei Einsatzkräften“. Veröffentlicht in Broschüren.
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