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Katrin Eder: „Hochwasservorhersagedienst schützt Mensch und Umwelt“

Heute vor 40 Jahren wurde der Hochwasservorhersagedienst eingeführt / Technik beständig weiterentwickelt / Pegel für alle kostenfrei rund um die Uhr einsehbar „Seit dem 26. Februar 1986 leistet der Hochwasservorhersagedienst einen elementaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, der Infrastruktur und der Umwelt vor den Gefahren von Hochwasserereignissen. Besonders vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender Extremwetterereignisse ist eine leistungsfähige Hochwasservorhersage wichtiger denn je“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des 40-jährigen Bestehens. „Der weitere Ausbau des Messnetzes etwa durch Satellitenübertragung, die Verbesserung von Vorhersagemodellen, die Darstellung der Daten kommunaler Messstellen sowie die enge Zusammenarbeit mit Katastrophenschutz und Kommunen sind zentrale Aufgaben auch aus dem 7-Punkte-Plan des Klimaschutzministeriums, um die Hochwasservorsorge in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken.“ Als fester Bestandteil der staatlichen Hochwasservorsorge hat sich der Hochwasservorhersagedienst schnell als zuverlässige Informations- und Entscheidungsgrundlage für Kommunen, Einsatzkräfte und Bürgerinnen und Bürger etabliert. Zudem stellt die Analyse und Berichterstattung zu abgelaufenen Hochwasser- und Starkregenereignissen eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung dar. So erfolgen in den Berichten Auswertungen über das Wettergeschehen, den Hochwasserverlauf, die Qualität der Vorhersagen und Warnungen sowie Analysen zur Einordnung. Informationen via App und Website Der Hochwasservorhersagedienst des Landesamtes für Umwelt (LfU) stellt seine Informationen auf www.hochwasser.rlp.de sowie über die App „Meine Pegel“ rund um die Uhr öffentlich zur Verfügung. Aktuelle Pegelstände, Warnungen und Vorhersagen können online abgerufen werden und unterstützen sowohl Fachstellen als auch die Bevölkerung bei der Vorbereitung auf mögliche Hochwasserereignisse. Die Webseite des Hochwasservorhersagedienstes wurde mit den technischen Fortschritten fortlaufend erweitert und mit neuen Funktionen versehen. Über den Hochwasservorhersagedienst Bereits in den ersten Jahren folgten mit den Hochwassern 1988 und 1993 die ersten Bewährungsproben. 1988 wurde am Pegel Mainz ein 50-jährliches Hochwasser gemessen mit einem Wasserstand von 770 cm – ein Wert der seitdem nicht mehr überschritten wurde. Der Hochwasservorhersagedienst wurde nach markanten Hochwasserereignissen der 1970er und 1980er Jahre ins Leben gerufen, um Hochwasserlagen frühzeitig zu erkennen und verlässliche Vorhersagen bereitzustellen. Der Fokus lag dabei zunächst auf den größeren Flüssen Rhein, Mosel, Saar, Nahe, Lahn und Sieg. Der Meldedienst war regional aufgeteilt auf drei Meldezentren bei den damaligen Wasserwirtschaftsämtern bzw. späteren Staatlichen Ämtern für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Koblenz und Trier und beim damaligen Landesamt für Wasserwirtschaft in Mainz, das zudem die übergeordnete Koordination innehatte. Eine Besonderheit stellte dabei die Vorhersage für den Rhein dar, die vom Landesamt für Wasserwirtschaft zusammen mit der damaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest des Bundes in Mainz erstellt wurden. Aufgrund der fortschreitenden technologischen Entwicklung, der gestiegenen Komplexität und der gleichzeitig notwendigen Ressourcenschonung war eine Zentralisierung des rheinland-pfälzischen Hochwasservorhersagedienstes im heutigen Landesamt für Umwelt notwendig. Seit dieser Zentralisierung im Jahr 2019 erfolgt die Hochwasservorhersage und -meldung zentral von der Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt in Mainz. Mit der Neufassung der Hochwassermeldeverordnung vom 3. Dezember 2025 kamen weitere Meldegewässer hinzu. Bereits seit 2008 werden auch für kleinere Gewässer regionsbezogene Warnungen für die kommenden 24 Stunden erstellt. Erfolgte zu Beginn des Vorhersagedienstes die Datenübertragung über analoge Modems und wurden die Meldungen noch per Fax, BTX und Radio verbreitet, so ermöglichen heute moderne Messtechnik, digitale Datenübertragung und deutlich verbesserte Vorhersagemodelle eine Bewertung der Hochwasserlage mit deutlich mehr Genauigkeit, Vorhersagezeiträumen und Aktualität. Links Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz: https://www.hochwasser.rlp.de Mehr Informationen zum Hochwasservorhersagedienst: https://lfu.rlp.de/bevoelkerung/hochwassermeldedienst

„Hochwasservorhersagedienst schützt Mensch und Umwelt“

Heute vor 40 Jahren wurde der Hochwasservorhersagedienst eingeführt – Technik beständig weiterentwickelt – Pegel für alle kostenfrei rund um die Uhr einsehbar Anlässlich dem 40-jährigem Bestehen des Hochwasservorhersagedienstes, der vom Landesamt für Umwelt betrieben wird, würdigte Klimaschutzministerin Katrin Eder in einem Statement die Arbeit zum Schutz der Bevölkerung: Pressemitteilung der Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 26.02.26 „Seit dem 26. Februar 1986 leistet der Hochwasservorhersagedienst einen elementaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, der Infrastruktur und der Umwelt vor den Gefahren von Hochwasserereignissen. Besonders vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmender Extremwetterereignisse ist eine leistungsfähige Hochwasservorhersage wichtiger denn je“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des 40-jährigen Bestehens. „Der weitere Ausbau des Messnetzes etwa durch Satellitenübertragung, die Verbesserung von Vorhersagemodellen, die Darstellung der Daten kommunaler Messstellen sowie die enge Zusammenarbeit mit Katastrophenschutz und Kommunen sind zentrale Aufgaben auch aus dem 7-Punkte-Plan des Klimaschutzministeriums, um die Hochwasservorsorge in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken.“ Als fester Bestandteil der staatlichen Hochwasservorsorge hat sich der Hochwasservorhersagedienst schnell als zuverlässige Informations- und Entscheidungsgrundlage für Kommunen, Einsatzkräfte und Bürgerinnen und Bürger etabliert. Zudem stellt die Analyse und Berichterstattung zu abgelaufenen Hochwasser- und Starkregenereignissen eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung dar. So erfolgen in den Berichten Auswertungen über das Wettergeschehen, den Hochwasserverlauf, die Qualität der Vorhersagen und Warnungen sowie Analysen zur Einordnung. Informationen via App und Website Der Hochwasservorhersagedienst des Landesamtes für Umwelt (LfU) stellt seine Informationen auf www.hochwasser.rlp.de sowie über die App „Meine Pegel“ rund um die Uhr öffentlich zur Verfügung. Aktuelle Pegelstände, Warnungen und Vorhersagen können online abgerufen werden und unterstützen sowohl Fachstellen als auch die Bevölkerung bei der Vorbereitung auf mögliche Hochwasserereignisse. Die Webseite des Hochwasservorhersagedienstes wurde mit den technischen Fortschritten fortlaufend erweitert und mit neuen Funktionen versehen. Über den Hochwasservorhersagedienst: Bereits in den ersten Jahren folgten mit den Hochwassern 1988 und 1993 die ersten Bewährungsproben. 1988 wurde am Pegel Mainz ein 50-jährliches Hochwasser gemessen mit einem Wasserstand von 770 cm – ein Wert der seitdem nicht mehr überschritten wurde. Der Hochwasservorhersagedienst wurde nach markanten Hochwasserereignissen der 1970er und 1980er Jahre ins Leben gerufen, um Hochwasserlagen frühzeitig zu erkennen und verlässliche Vorhersagen bereitzustellen. Der Fokus lag dabei zunächst auf den größeren Flüssen Rhein, Mosel, Saar, Nahe, Lahn und Sieg. Der Meldedienst war regional aufgeteilt auf drei Meldezentren bei den damaligen Wasserwirtschaftsämtern bzw. späteren Staatlichen Ämtern für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Koblenz und Trier und beim damaligen Landesamt für Wasserwirtschaft in Mainz, das zudem die übergeordnete Koordination innehatte. Eine Besonderheit stellte dabei die Vorhersage für den Rhein dar, die vom Landesamt für Wasserwirtschaft zusammen mit der damaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest des Bundes in Mainz erstellt wurden. Aufgrund der fortschreitenden technologischen Entwicklung, der gestiegenen Komplexität und der gleichzeitig notwendigen Ressourcenschonung war eine Zentralisierung des rheinland-pfälzischen Hochwasservorhersagedienstes im heutigen Landesamt für Umwelt notwendig. Seit dieser Zentralisierung im Jahr 2019 erfolgt die Hochwasservorhersage und -meldung zentral von der Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt in Mainz. Mit der Neufassung der Hochwassermeldeverordnung vom 3. Dezember 2025 kamen weitere Meldegewässer hinzu. Bereits seit 2008 werden auch für kleinere Gewässer regionsbezogene Warnungen für die kommenden 24 Stunden erstellt. Erfolgte zu Beginn des Vorhersagedienstes die Datenübertragung über analoge Modems und wurden die Meldungen noch per Fax, BTX und Radio verbreitet, so ermöglichen heute moderne Messtechnik, digitale Datenübertragung und deutlich verbesserte Vorhersagemodelle eine Bewertung der Hochwasserlage mit deutlich mehr Genauigkeit, Vorhersagezeiträumen und Aktualität. Links: Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz: https://www.hochwasser.rlp.de/ Mehr Informationen zum Hochwasservorhersagedienst: https://lfu.rlp.de/bevoelkerung/hochwassermeldedienst YouTube-Video

Geschichte der Meteorologie in Bayern

Die Zielsetzung bei meteorologischen Beobachtungen in Bayern unterlag einem Wandel im Lauf der Geschichte. Anfangs zeichneten einzelne Äbte das Wetter auf mit dem Ziel, die Klosterökonomie zu verbessern. 1781 organisierte die Akademie der Wissenschaften ein regionales Messnetz, bei dem vor allem Instrumente zum Einsatz kamen und eine einheitliche Beobachtungsmethode zugrunde gelegt wurde. Die Ideen und fachlichen Vorgaben dazu waren von Heinrich Lambert schon 1761 ausgearbeitet worden. Als 1803 die Klöster aufgelöst wurden, die die Beobachtungen vorgenommen hatten, wurden die Landgerichtsärzte zu Beobachtungen verpflichtet, doch war keine zentrale Steuerung vorgesehen. Neue Ansätze der Akademie ab 1807 zur Restituierung des Netzes fanden nicht die erforderliche Unterstützung der Ministerien, so dass nur zwei amtliche Stationen existierten und daneben durch Privatinitiativen Beobachtungen in einzelnen Städten zustande kamen. Ab 1839 gelang es Lamont von der Sternwarte Bogenhausen, erneut ein Messnetz zu organisieren, das aber zeitlich befristet war. 1863 kam ein forstmeteorologisches Projekt zustande. Nach internationalen Vorarbeiten entstand 1878 ein modernes staatliches Beobachtungsnetz mit einer Zentralanstalt in München, die auch Datenprüfungen vornahm. Die im Vorgängerprojekt erfolgreich begonnenen Recherchen und Zusammenstellungen von relevantem Archiv- und Literaturmaterial bietet eine gute Grundlage für eine Geschichte der Meteorologie in Bayern, sie sind aber noch fortzuführen und auszuarbeiten. Über die Situation vor 1820 geben private Briefe von Gelehrten und Instrumentenbauern zusätzliche Anhaltspunkte. Die konkreten Arbeitsziele sind:1. Edition der Briefe des Augsburger Feinmechanikers Georg Friedrich Brander (1713-1783), die im Zeitraum 1756-1783 an das Kloster Polling geschickt wurden (etwa 140 Briefe).2. Edition der Briefe des Benediktiners Placidus Heinrich, OSB in Regensburg, an Augustin Stark in Augsburg aus dem Zeitraum 1804-1824 (etwa 50 Briefe). 3. Geschichte der Meteorologie in Bayern.

Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie

Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität über die Zentralisierung Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion

Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung hier: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes

Schaffung einer einheitlichen Stelle gemäß europarechtlicher Anforderungen, Zentralisierung immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (Koblenz) und Süd (Neustadt/Weinstraße); Anlage: Verordnungsentwurf Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes

Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen

Zentralisierung der Zuständigkeit für emissionsrechtliche Genehmigungen, Vereinfachung und Digitalisierung von Antragsunterlagen, Evaluierung des Verfahrens; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

LSA VERM

77 Karin Schultze Gemeinsam stark im Wandel – Zwei Jahre AdV-Vorsitz Sachsen-Anhalt LSA VERM 2/2025 Gemeinsam stark im Wandel – Zwei Jahre AdV-Vorsitz Sachsen-Anhalt Von Karin Schultze, Magdeburg Zusammenfassung Sachsen-Anhalt hat in den Jahren 2024 und 2025 den Vorsitz der AdV geführt. Im Mittelpunkt standen die digitale Transformation, die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in gemeinsamen Verfahren und die Bündelung der Kräfte. Damit stärkt die AdV ihre Rolle als Motor der Digitalisierung und als Impulsgeberin für ein zukunftsorientiertes Vermessungs- und Geoinformationswesen. 1 Verantwortung im föderalen Verbund Mit Beginn des Jahres 2024 übernahm Sachsen-Anhalt den Vorsitz der Arbeitsge- AdV als Motor der meinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutsch- digitalen land (AdV). Im Mittelpunkt der beiden Vorsitzjahre stand das Ziel, die Transformation Geoinformationsverwaltungen noch stärker als bisher zum Motor der digitalen Transformation zu machen und die Potenziale der Digitalisierung für die eigenen Prozesse zu nutzen [MID 2024]. Seit mehr als 75 Jahren arbeiten die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetz- es für das amtliche Geoinformationswesen zuständigen Länderverwaltungen in der AdV erfolgreich zusammen. Die Länder stellen – in Umsetzung landesgesetzlicher Aufträge – für das gesamte Staatsgebiet qualitativ hochwertige Geobasisdaten be- reit: aktuell, flächendeckend und bundesweit einheitlich nach internationalen Nor- men und Standards. Dabei wirken sie in der AdV auch mit dem Bund zusammen, der in einzelnen Verwaltungszweigen nationale Aufgaben im Vermessungswesen wahr- nimmt [Kummer, Schultze 2020]. Die national einheitliche anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Geobasisda- ten ist im föderalen Gefüge anspruchsvoll: Die Verantwortung liegt in den Ländern, die Nutzung aber ist bundesweit. Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft erwarten konsistente, aktuelle und verlässliche Daten. Gerade darin liegt die Stärke der AdV: Sie verbindet föderale Vielfalt mit fachlicher Einheitlichkeit in gemeinsamen Verfah- ren, Datenmodellen und Standards. Entscheidungen der AdV werden im Plenum getroffen, getragen von dem gemeinsamen Interesse an bundesweit einheitlichen Lösungen. Dabei bewegt sich die Arbeit der AdV stets in einem Spannungsfeld zwischen Konsens, fachlicher Diskussion sowie den un- terschiedlichen Leistungs- und Handlungsmöglichkeiten der Länder. Hinzu kommt die politische Schwerpunktsetzung in den einzelnen Mitgliedsverwaltungen, die sich auf Tempo, Tiefe und Ausrichtung der gemeinsamen Vorhaben auswirkt. Der Vorsitz hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern nimmt eine moderierende und koordinierende Rolle wahr. Er bündelt Themen, setzt Prioritäten und gestaltet tragfähige Kompromisse – ein Balanceakt zwischen strategischer Koordination und partnerschaftlicher Mode- ration. „Die AdV ist Ausdruck eines lebendigen Föderalismus.“ [AdV 2007] LSA VERM 2/2025 Karin Schultze Gemeinsam stark im Wandel – Zwei Jahre AdV-Vorsitz Sachsen-Anhalt 78 LA Geobasis Der Lenkungsausschuss Geobasis (LA Geobasis) bildet hierzu die operative Ebene der Zusammenarbeit zwischen den Ländern [Schultze 2012]. Sie dient in Umset- zung der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation im amtlichen deutschen Vermessungswesen (VV KoopVerm) der gemeinsamen Wahrnehmung fachlicher Aufgaben und der Abstimmung in der praktischen Umsetzung. Damit steht der LA Geobasis in einem engen, funktionalen Zusammenhang mit der AdV, die auf strategi- scher Ebene die Grundsätze und Zielrichtung vorgibt. Beide Strukturen ergänzen sich und gewährleisten ein abgestimmtes und kohärentes Handeln im föderalen Ver- bund. Sachsen-Anhalt setzte in seiner Vorsitzzeit den Schwerpunkt auf Digitalisierung und Kooperation – zwei Seiten einer gemeinsamen Aufgabe. Der digitale Wandel verän- dert nicht nur Prozesse, sondern auch die Art der Zusammenarbeit. Nur wenn Kompetenzen und Ressourcen gebündelt werden, lassen sich die wachsenden An- forderungen an die Geobasisdaten nachhaltig erfüllen. Diese Leitbotschaft zog sich wie ein roter Faden durch den Vorsitz der Jahre 2024 und 2025. 2 Die AdV in der digitalen Transformation Geobasisdaten – Bundesweit einheitliche, standardisierte Geobasisdaten haben sich in der digitali- Treibstoff der sierten Welt zu einer unverzichtbaren staatlichen Infrastrukturleistung entwickelt Digitalisierung [Schultze 2023]. Sie bilden die Grundlage, um zentrale gesellschaftliche Aufgaben zu bewältigen: von Landesverteidigung und innerer Sicherheit über Katastrophenschutz und Klimawandel bis hin zur Mobilität und Stadtentwicklung. Im täglichen Verwal- tungshandeln sind Geobasisdaten eine unverzichtbare Planungsgrundlage und eine verlässliche Entscheidungshilfe. Gleichzeitig wirken sie weit über das Verwaltungs- handeln hinaus: Sie treiben Innovationen voran und unterstützen datenbasierte Wertschöpfung. Geobasisdaten sind damit ein zentraler Treiber des digitalen Wan- dels in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen. Fortwährend entstehen daraus neue Geschäftsmodelle, digitale Anwendungen und datengetriebene Lösungen. Abb. 1: Herausforderungen der AdV in der digitalen Transformation Zwei Perspektiven: Beitrag leisten (außen); Potenziale nutzen (innen) Die digitale Transformation markiert für die Geoinformationsverwaltungen eine dop- pelte strategische Dimension. Sie eröffnet Gestaltungsspielräume auf zwei Ebenen: nach außen, um die eigene Rolle als Motor der Digitalisierung zu stärken und nach in- nen, um die Potenziale neuer Technologien und Kooperationsformen konsequent zu erschließen (siehe Abb. 1). Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der Bündelung der Kräfte. 79 Karin Schultze Gemeinsam stark im Wandel – Zwei Jahre AdV-Vorsitz Sachsen-Anhalt LSA VERM 2/2025 Um diesem Anspruch aktiv zu begegnen und die Position der AdV im digitalen Wan- del zu stärken, sind die Geoinformationsverwaltungen gefordert, die Bereitstellung von Geobasisdaten als staatliche Infrastrukturleistung nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Darüber hinaus ist die Bedeutung der Geobasisdaten als strategischem Baustein und Innovationstreiber der Digitalisierung weiter auszubauen. Geobasisdaten sind den wachsenden und sich wandelnden Bedürfnissen einer digitalen Gesellschaft entsprechend bereitzustellen. Gleichzeitig gilt es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Prozesse können optimiert und stärker automatisiert werden. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz und Big Data eröffnen völlig neue Möglichkeiten in der Erfassung, Verar- beitung und Bereitstellung von Geobasisdaten. Sie ermöglichen automatisierte Aus- wertungen, intelligente Analyseverfahren und eine schnellere Aktualisierung der Datenbestände. Cloud-Technologien erlauben einen länderübergreifenden, gemein- samen Betrieb von Verfahren und stehen damit für einen Paradigmenwechsel in der Aufgabenerledigung. Kollaborative Arbeitsweisen, agile Entwicklungsprozesse und digitale Plattformen stehen für eine neue Form der Zusammenarbeit. Die virtuelle Zentralisierung von Verfahren ermöglicht es, Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten und Ressourcen effizienter zu nutzen – ohne die föderale Zuständigkeit aufzugeben. Die Rahmenbedingungen bleiben jedoch herausfordernd. Die Mitgliedsverwaltungen stehen unter zunehmendem Ressourcendruck, der Fachkräftemangel verschärft sich und die Innovationszyklen werden immer kürzer. Diese Entwicklungen sind einer- seits Realität, mit der umgegangen werden muss; anderseits aber auch Antrieb, neue Wege zu gehen. Die digitale Transformation stellt die Geoinformationsverwaltungen mit ihrer gestärkten Rolle, den neuen Chancen und zugleich schwierigen Rahmenbedingun- gen vor die Notwendigkeit einer klaren strategischen Orientierung. Die AdV knüpft dabei an ihre langjährige Rolle als Wegbereiterin der Digitalisierung an und versteht sich heute mehr denn je als Treiberin der digitalen Transformation (s. Abb. 2). Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, Verantwortung im digitalen Wandel zu übernehmen und die technologischen Möglichkeiten gezielt einzusetzen, die eigenen Prozesse zu optimieren und die Zusammenarbeit der Vermessungs- und Geoinformationsver- waltungen – in enger Kooperation mit dem Bund – zukunftsorientiert neu zu gestalten. Abb. 2: Strategische Ansätze der AdV

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Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle Sachgebietsleitung (m/w/d) Pflanzenschutz unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Weißenfels oder Halle (Saale). Es wird darauf hingewie- sen, dass beabsichtigt ist, das ALFF Süd voraussichtlich Ende 2024 am Standort Weißenfels zu konzentrieren. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit seinem Hauptsitz in Weißen- fels und seiner Außenstelle in Halle (Saale) gehört als untere Landesbehörde zum Geschäfts- bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Für das Sachgebiet Pflanzenschutz (Sachgebiet 27) suchen wir eine Sachgebietsleitung (m/w/d). In dieser Funktion obliegen Ihnen folgende Aufgaben:          Leitung des Sachgebietes Pflanzenschutz mit der Verantwortung für die sachgerechte, zügige und wirtschaftliche Erledigung der Dienstgeschäfte einschließlich Anleitung der unterstellten Bediensteten Organisation, Leitung und Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvor- schriften im Bereich des Pflanzenschutzes zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz Bearbeitung von Anzeigen und Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht Planung von Pflanzenschutzversuchen im Acker-, Obst- und Gemüsebau; Bearbeitung von Versuchsfragen, Boniturmethoden und Auswertung der Versuche Beratung und Schulung von Landwirtschafts-, Obst- und Gartenbaubetrieben im Pflan- zenschutz Erarbeitung von Konzeptionen, Berichten und Stellungnahmen im Rahmen des Fach- rechts Pflanzenschutz und der Pflanzengesundheit Organisation, Leitung und Durchführung von Kontrollen im Bereich der Pflanzengesund- heit bei Import/Export und Durchfuhren von Pflanzen und deren Produkten einschließ- lich Zertifizierung Leitung und Durchführung von Kontrollen im Bereich Pflanzenschutz zur Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen Unterstützung der Amts- und Abteilungsleitung bei ihren Aufgaben. Ihr Profil: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder entsprechender Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Landwirtschaft oder Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau oder Pflanzenschutz. Bewerber*innen (m/w/d) mit Führungserfahrung werden be- vorzugt berücksichtigt. Darüber hinaus können Sie eine mehrjährige Berufserfahrung im Pflanzenschutz, vorzugs- weise im amtlichen Pflanzenschutzdienst nachweisen. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde bzw. die Bereit- schaft zum Erwerb dieser Sachkunde sowie der Führerschein der Klasse B (Nachweis als Ko- pie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert umfassende Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzen- schutz und Pflanzengesundheit. Die sichere Beherrschung der Standardsoftware wird voraus- gesetzt. Weiterhin sind gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1 erforderlich. Erwartet werden ferner Kommunikationsfähigkeit, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungskompetenz. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten Team Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung ausreichend Parkmöglichkeiten an der Dienststelle in Weißenfels Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 13) richten sich nach dem Ta- rifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt dementspre- chend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vor- genannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Süd. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 28.05.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1135715). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate Führerschein ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) möchten Sie darüber infor- mieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutz- fragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

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Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ist am Dienstort Halberstadt die Stelle Sachbearbeitung Forstförderung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Die Einstellung von Bewerbern/ Be- werberinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte mit seinem Hauptsitz in Halberstadt und der Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet „Forstförderung“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen entsprechend der Förderprogramme der Euro- päischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, für die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und die Durchführung forstwirtschaftli- cher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019), zur Förderung von Waldumwelt- und Klima- dienstleistungen der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen) sowie zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz- FP 7507). Im Einzelnen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen: Erteilung von Auskünften und Beratung potentieller Antragsteller bezüglich der forstwirt- schaftlichen Förderverfahren, Prüfung der Anträge auf Erfüllung der forstfachlichen und zuwendungsrechtlichen Voraus- setzungen, Prüfung von Auszahlungsanträgen und Verwendungsnachweisen,  Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inaugenscheinnahmen und Vor-Ort-Kon- trollen, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Erarbeitung von Berichten und Statistiken im Aufgabenbereich. Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Sie verfügen vorzugsweise über die Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß N. 9.2.1 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LVO LSA) oder über einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Forstwirtschaft bzw. Forstwissenschaften. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 3.2.1 Ab- schnitt I der Anlage 1 zu § 2 LVO LSA, ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissen- schaften oder einen abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II verfügen. Darüber hinaus ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb dieses Nachweises erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen, auch in unwegsamen Gelände. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Nachgewie- sene Erfahrungen im Umgang mit Geografischen Informationssystemen (GIS-Anwendungen) sowie im Umgang mit profil c/s sind von Vorteil. Kenntnisse im Zuwendungs- und Verwaltungs- recht sind wünschenswert. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Belastbarkeit, auch bei Außendiensttätigkeiten. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet, einen sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase sowie die Möglichkeiten zur Teilnahme an Fortbildungen, eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, betriebliche Zusatzversorgung (VBL) als ergänzende Altersversorgung für Tarifbeschäf- tigte, Betriebliches Gesundheitsmanagement,   Parkmöglichkeiten und Fahrradstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nach- weis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (Tel. 03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 31.03.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1097711). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht), Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate, ggf. Führerschein,  ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes). Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.

Erwin Manz: „Zentralisierung der Abwasserbeseitigung in Boppard verbessert die Wasserqualität im Rhein und sorgt für mehr Klimaschutz“

Kläranlage Boppard-Ewigbach mit Kläranlage Bad Salzig verbunden – Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz überreichte Förderbescheid in Höhe von über 1,6 Millionen Euro „Über 95 Prozent des Trinkwassers wird in Rheinland-Pfalz aus Grundwasser und Uferfiltrat gewonnen. Deswegen ist es wichtig, Abwasser möglichst sauber in die Flüsse zu leiten. Der Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig ist ein wichtiger Schritt, um die Wasserqualität im Rhein zu verbessern. Denn saubere Gewässer sind die Grundlage für unser Lebensmittel Nummer 1 sowie für den Schutz des Lebensraums zahlreicher Tiere und Pflanzen“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Durch den Zusammenschluss der beiden Kläranlagen wird das Wasser künftig nach dem neuesten Stand der Technik gereinigt. Manz überreichte dazu dem Bürgermeister der Stadt Boppard, Jörg Haseneier, einen Förderbescheid in Höhe von 1.672.400 Euro. Die Reinigungsleistung der Kläranlage Boppard-Ewigbach ist nicht mehr ausreichend. Eine Erweiterung der Kläranlage an ihrem bisherigen Standort ist aufgrund der Platzverhältnisse im engen Welterbetal Oberes Mittelrheintal nicht möglich. Ein Neubau vor Ort würde die Reinigungsleistung längerfristig einschränken. Daher wird die Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig angeschlossen. Der Anschluss umfasst den Bau einer 4,7 Kilometer langen Abwasserpumpleistung und die Umrüstung der Pumpstation „Pappelwäldchen“. Nicht nur die Kläranlage Boppard-Ewigbach wird an die Kläranlage Bad Salzig angeschlossen, sondern auch die Kläranlage Holzfeld. Der Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig ist Teil der Zentralisierung der Abwasserbeseitigung der Stadt Boppard. Damit die Kläranlage Bad Salzig das zusätzliche Abwasser reinigen kann, wird sie erweitert und klimafreundlich optimiert. Sie wird auf Schlammfaulung umgestellt. Die entstehenden Gase werden zukünftig zur Stromgewinnung genutzt und dann ins Stromnetz der Kläranlage eingespeist. Die Abwärme wird zur Beheizung des Faulbehälters und der Gebäude der Kläranlage genutzt. Dadurch werden jährlich fast 400.000 Kilowattstunden Energie und 150 Tonnen CO2 eingespart. Zusammen mit dem Förderbescheid, den Erwin Manz für den Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach übergeben hat, fördert das Umweltministerium die Zentralisierung der Abwasserbeseitigung der Stadt Boppard aktuell mit 3.901.700 Euro. Darin enthalten ist auch eine energetische Optimierung der Kläranlage Boppard-Buchholz. Der Bopparder Bürgermeister Jörg Haseneier freut sich auf die Vorteile, die der Stadt durch die Zentralisierung der Abwasserreinigung entstehen: „Mit dem Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig machen wir einen großen Schritt in Richtung Modernisierung unserer Abwasserreinigung. Durch die Zentralisierung der Abwasserentsorgung können wir unsere Stadt nachhaltig gestalten und gleichzeitig die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger verbessern. Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung durch den Förderbescheid in Höhe von 1,6 Millionen Euro, der dieses wichtige Projekt weiter voranbringt. Dank des vorzeitigen Maßnahmenbeginns verlief der Anschluss bereits reibungslos, sodass wir mit dem Gesamtprojekt der Zentralisierung der Abwasserentsorgung und dem Umbau der Kläranlage Bad Salzig gut vorankommen.“ „Boppard verbindet bei der Zentralisierung seiner Abwasserreinigung die notwendige Kapazitätserweiterung mit der nützlichen Optimierung der Energieversorgung und schafft so einen Mehrwert für die Menschen in Boppard, die Wasserqualität des angrenzenden Rheins und das Klima. Der Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig ist hierfür ein wichtiger Schritt. Solche zukunftsgerichteten Projekte unterstützen wir gerne“, schloss Erwin Manz.

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