API src

Found 151 results.

Related terms

Siedlungs- und Verkehrsfläche

<p> <p>Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.</p> </p><p>Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.</p><p> Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke <p>In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des&nbsp;<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html">Statistischen Bundesamts</a> hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2024 von 40.305 auf 52.266 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 32 Jahren um 11.960 km² bzw. 29,7 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 42,9 % und die Verkehrsfläche um 10,4 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung">Bodenversiegelung</a> ist.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_SuV_Art-tats-Nutzung_2026-02-25.png"> </a> <strong> Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_SuV_Art-tats-Nutzung_2026-02-25.pdf">Diagramm als PDF (59,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_SuV_Art-tats-Nutzung_2026-02-25.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (33,53 kB)</a></li> </ul> </p><p> Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück <p>Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als gleitender Mittelwert über vier Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2021 bis 2024 auf 50 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“).&nbsp;</p> <p>Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> für die Jahre ab 2016 allenfalls der Vier-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Zudem wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende&nbsp;4-Jahres-Mittelwerte zuletzt außerplanmäßig revidiert. Auf der&nbsp;<a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Internetseite des Statistischen Bundesamtes</a> kann man die Hintergründe dieser Revidierung nachlesen. Von 2021 bis 2024 liegt der Flächenverbrauch bei 50 Hektar pro Tag. Damit ist eine leichte Abnahme zum Wert von 2020 bis 2023 zu verzeichnen, der bei 51 Hektar pro Tag liegt.</p> <p>Ein Diagramm stellt in Balkenform für jedes Jahr dar, wie viel Hektar Fläche in Deutschland zwischen 2000 und 2024 pro Tag neu für Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgewiesen wurden. Ergänzend wird als Linie der gleitende Vier-Jahres-Durchschnitt abgebildet.</p> <strong> Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche </strong> <p>* Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte außerplanmäßig revidiert. Mehr dazu unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.</p> Quelle: <p>Werte aus Statistisches Bundesamt 2026, Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (gleitender 4-Jahres Mittelwert) und Anstieg der Unterarten der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Jahreswerte)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_TERR-03_SuV_2026-02-25_2.pdf">Diagramm als PDF (58,67 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_TERR-03_SuV_2026-02-25_3.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (48,99 kB)</a></li> </ul> </p><p> Politische Ziele <p>2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie</a> das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde ein neues Ziel formuliert, und zwar den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17925">Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a>). Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf">Weiterentwicklung 2025</a> wurde dieses Ziel bekräftigt. Damit trägt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Klimaanpassung, Rohstoffabbau und Energieerzeugung.</p> <p>Das&nbsp;<a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/integriertes-umweltprogramm-2030">integrierte Umweltprogramm 2030</a> des Bundesumweltministeriums formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem&nbsp;<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan</a> der Bundesregierung – der Übergang zur&nbsp;<a href="https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42006/was-ist-eigentlich-flaechenkreislaufwirtschaft.html">Flächenkreislaufwirtschaft</a> (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele formuliert&nbsp;(siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme).&nbsp;</p> <p>Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl113s1548.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s1548.pdf%27%5D__1559633545585">Gesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung</a> erlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Zwischenziele-Flaechenneuinanspruch_2026-02-25.png"> </a> <strong> Tab: Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Zwischenziele-Flaechenneuinanspruch_2026-02-25.pdf">Tabelle als PDF (40,16 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Zwischenziele-Flaechenneuinanspruch_2026-02-25.xlsx">Tabelle als Excel (230,35 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zukünftige Entwicklung <p>Trotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2024 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2021 bis 2024 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig.</p> <p>Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt.</p> <p>Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13190">Flächenkontingentierung</a> – konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Auf der im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelten Internetplattform „<a href="https://aktion-flaeche.de/index.html">Aktion Fläche</a>“ sind verschiedenste Möglichkeiten zum Flächensparen erläutert.&nbsp;</p> </p><p> Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016 <p>Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien.</p> <p>Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten.</p> <p>Relevant für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17925">Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a> sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Rana arvalis Nilsson, 1842 Moorfrosch Amphibien Gefährdet

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt deutlich unter 10 % (Glandt 2006). Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind jedoch hochgradig isolierte Vorposten (Laufer 2004, 2006). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Moorfrosch besiedelt ein sehr großes Areal von Nordostfrankreich bis zum Baikalsee (Glandt 2006). Als Charakterart der Tiefebenen und Auen fehlt er natürlicherweise in den Gebirgen und Mittelgebirgen. In Norddeutschland tritt er fast flächendeckend auf. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Verbreitung weit lückiger. In diesen Bundesländern ist der Moorfrosch außerdem durch erhebliche Bestandsverluste gekennzeichnet. Auch in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zeigt der Moorfrosch deutliche Rückgänge und ist hier in allen regionalen Roten Listen als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Im Saarland gilt der Moorfrosch als „Ausgestorben oder verschollen“. Die Art wird im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Ihre Verbreitung in Deutschland ist gut bekannt. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 22,8 % und kann trotz der deutlichen Rückgänge im Bundesgebiet noch der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zugeordnet werden. Der langfristige Bestandstrend wird als starker Rückgang eingestuft und lässt sich zum einen direkt mit der Zerstörung von Hoch- und Niedermooren (Günther & Nabrowsky 1996), zum anderen mit der Intensivierung der Landnutzung (Glandt 2006) in Verbindung bringen. Aufgrund fortschreitender Verluste im Süden und Westen Deutschlands und der allgemeinen Ausdünnung der Populationen muss beim kurzfristigen Bestandstrend von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Daraus folgt insgesamt die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Bewertung des kurzfristigen Bestandstrends (mäßige Abnahme) in der vorliegenden Liste fußt auf einem verbesserten Kenntnisstand insbesondere aus dem FFH-Monitoring. Kühnel et al. (2009) schätzten den kurzfristigen Bestandstrend noch als starke Abnahme ein. Die Gefährdungseinstufung ändert sich dadurch jedoch nicht. Der anhaltende Rückgang der Art hat drei Hauptursachen: Verlust bzw. Verschlechterung typischer Lebensräume, insbesondere von Mooren, Auenlandschaften und Kleingewässern durch Entwässerung, Eutrophierung und intensive Landnutzung; die Art reagiert besonders empfindlich auf hydrologische Veränderungen im Laich- und Sommerhabitat – diese werden sich durch Klimaänderungen nach derzeit gültigen Prognosen gerade im Frühjahr noch verstärken (z. B. Mattern et al. 2019); zunehmende Fragmentierung der Lebensräum und Verinselung der Vorkommen durch intensive Landnutzung, Zersiedlung und Straßenverkehr. Die zu frühe oder zu häufige Mahd sowie der Einsatz von Kreisel- und Trommelmähwerken gelten noch immer als bedeutende Gefährdungsfaktoren. Auch in den letzten 10 bis 20 Jahren sind dadurch noch einzelne Populationen erloschen. Das Aufgeben großer Truppenübungsplätze wird als weitere Ursache für den Rückgang in Nordrhein-Westfalen angegeben. Grundsätzlich ist von einer hohen Sensibilität der Art gegenüber Agrochemikalien auszugehen. Dies betrifft sowohl mineralische Dünger (Schneeweiß & Schneeweiß 1997) als auch Pestizide (Brühl et al. 2013). In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickelt sich der neozoische Kalikokrebs (Faxonius immunis) zu einem der Hauptgefährdungsfaktoren für die dort bereits sehr kleinen Populationen. Der invasive Krebs frisst die Entwicklungsstadien von Amphibien vom Laich bis zu den Larven und kann so für Reproduktionsausfälle sorgen (Martens 2016). Die Art ist auf intakte Lebensräume angewiesen. Hierbei kommt den Söllen in den Jungmoränenlandschaften, den periodischen Flachgewässern im extensiv genutzten Grünland und vitalen Mooren eine besondere Bedeutung zu. Die aquatischen Lebensräume sind sowohl im Wald als auch im Offenland zu erhalten und bei Bedarf zu pflegen (Zurückdrängen der Sukzession, vor allem im Agrarland). Die Wasserhaltung in der Landschaft stellt gerade unter den Bedingungen des Klimawandels eine zentrale Herausforderung dar. Grundsätzlich kann der Art mit angepasster Landwirtschaft geholfen werden, beispielsweise sollte in den Randbereichen der Kleingewässer auf Düngung und Pestizideinsatz verzichtet werden. Bei der Mahd sollten Balkenmähwerke eingesetzt werden. Außerdem sind eine geringe Mahdfrequenz, eine möglichst späte Mosaik- oder Streifenmahd bei mäßiger Schnitttiefe (mindestens 10 cm über dem Boden belassen) sowie die Erhaltung von Saumstrukturen entscheidend für den Schutz von Moorfrosch-Vorkommen. Der großflächige Schutz und die Vernetzung der Vorkommen sind überregional von Bedeutung. Gepflegte und funktionstüchtige Amphibienschutzanlagen an Straßen reduzieren Tierverluste und Isolationseffekte. In verschiedenen Landschaften Deutschlands sind Renaturierungsprojekte erfolgreich umgesetzt worden (z. B. in Schleswig-Holstein). Mit ihrer Umsetzung lässt sich der Zustand der Habitate erheblich verbessern, sofern z. B. flache und temporär überflutete Feuchtwiesen geschaffen und ehemalige Bruchwälder und Moore revitalisiert werden. Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG der Europäischen Union) soll außerdem der naturnahe Zustand der Fließgewässer wiederhergestellt werden.

Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen

Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Entsiegelungsmaßnahmen stehen als Klimaanpassungsmaßnahmen verstärkt im Fokus der Aufmerksamkeit der Fachleute und der Öffentlichkeit. Aus Sicht des Bodenschutzes erfüllen Entsiegelungsmaßnahmen allerdings ihre Aufgabe zur Klimaanpassung erst dann nachhaltig, wenn nach dem Rückbau der Versiegelung standorttypische Bodenmaterialien eingebaut und natürliche Bodenfunktionen fachgerecht wiederhergestellt werden. Auf dieser Grundlage werden klimawirksame Flächen mit naturnahen Böden bereitgestellt, die sich für eine klimaangepasste Biotopentwicklung eignen und einen wertvollen Beitrag und einen nachhaltigen Nutzen für den Naturhaushalt und das Mikroklima in der Stadt im Sinne der Klimaanpassung leisten. Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Bild: J. Bierbaß Arbeitshilfen für Entsiegelungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen einer durchwurzelbaren Bodenschicht Entsiegelungsmaßnahmen sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Eine Kostenschätzung kann helfen, die Planung der Entsiegelung zu konkretisieren. Für die Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht und der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Nutzungsfunktion nach einer Entsiegelung werden Arbeitsmaterialien für die Praxis bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen

Lacerta viridis (Laurenti, 1768) Östliche Smaragdeidechse Reptilien Vom Aussterben bedroht

Die brandenburgischen Vorkommen der Östlichen Smaragdeidechse sind vom Hauptareal der Art hochgradig isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist. Die Vorkommen sind dem Areal der Art mehrere hundert Kilometer nordwestlich vorgelagert und damit zoogeografisch eine außerordentliche Besonderheit. Die Östliche Smaragdeidechse kommt in Deutschland autochthon nur in zwei weiträumig getrennten Gebieten innerhalb der kontinentalen Region vor (Rykena et al. 1996). Es handelt sich um dem Hauptareal weit nordwestlich vorgelagerte Reliktpopulationen im ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet und um Vorkommen an den Südhängen des Donautals östlich von Passau. Für die Art liegen umfassende faunistische Daten vor. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz von 0,1 % (Zeitraum 2000 – 2018) ist die Art in Deutschland extrem selten. Die Individuenzahlen der kleinen bis mittelgroßen Vorkommen schwanken erheblich. Wiederansiedlungsprojekte in Brandenburg befinden sich in der Anfangsphase und wurden in die vorliegende Bewertung nicht einbezogen (Schneeweiß 2012). Die langfristig sehr starken Bestandsrückgänge sind mit ungünstigen Witterungsphasen (Peters1970) und damit verbundenen Reproduktionseinbußen sowie mit einer Verschlechterung bzw. einem Verlust von Habitaten (z. B. infolge von Aufforstung, Zersiedlung und Sukzession) zu erklären. Im Berliner Raum haben zudem Tierfang und -handel zur Dezimierung einzelner Vorkommen beigetragen. Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung der Lebensräume sowie günstige Witterungsphasen in den letzten 25 Jahren hatten eine Stabilisierung einzelner Vorkommen zur Folge. Jedoch wirken grundlegende Veränderungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung und dem Ausbau von Verkehrswegen, der Eutrophierung und Sukzession sowie einer gebietsweise hohen Prädatorendichte weiterhin negativ auf die Bestände ein. Deutschlandweit wird der kurzfristige Bestandstrend insgesamt als stabil bewertet. Besondere Risiken, die voraussichtlich zu einer Verschlechterung des kurzfristigen Bestandstrends führen werden, stehen im Zusammenhang mit verstärkten direkten menschlichen Einwirkungen (Risikofaktor D) wie z. B. dem forstlichen und touristischen Wegebau, dem zunehmenden Straßen- und Wegeverkehr (Schneeweiß & Bohle 2011), dem Ausbau von Siedlungen sowie der beschleunigten Sukzession (Risikofaktor I) infolge von Nährstoffeinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und aus der Atmosphäre (Elbing 2016, Aßmann & Bayerl 2019). Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Auf die Abhängigkeit der Art von Naturschutzmaßnahmen wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Aufgrund einer Experteneinschätzung mit verbesserter Datenbasis wurde der langfristige Bestandstrend von der Kriterienklasse „starker Rückgang“ auf „sehr starker Rückgang“ hochgestuft. Gegenwärtig ist die Gefährdung der Östlichen Smaragdeidechse vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen (Elbing 2016, Aßmann & Bayerl 2019): Unterhaltung und Ausbau von Verkehrs- und Forstwegen sowie zunehmender Verkehr; zunehmende touristische Erschließung und Nutzung der Lebensräume; zunehmende Fragmentierung der Vorkommen; Sukzession offener Habitate, zum Teil durch Nährstoffeinträge beschleunigt; Entwertung von Habitaten durch Neophyten (z. B. Robinie); Anwendung von Insektiziden in Forstkulturen; Waldbrände; Lebensraumverluste z. B. durch Nutzungswandel (Landwirtschaft) oder durch Ausweitung von Siedlungen; Bestandszunahme von Prädatoren (u. a. Neozoen wie z. B. der Waschbär); Bestandseinbußen durch illegalen Fang; mögliches Aussetzen von Terrarientieren, daraus resultierender Verlust genetischer Integrität und überlebenswichtiger Anpassungen und/oder Übertragung von Krankheiten. Nahezu alle Vorkommen der Östlichen Smaragdeidechse liegen in Naturschutz- und FFH-Gebieten. Die Schutzmaßnahmen werden auf Grundlage von Pflege- und Managementplänen darauf ausgerichtet, die Populationen zu stabilisieren und die Anzahl der Vorkommen zu vergrößern. Wichtigstes Instrument hierbei ist die Erhaltung der Habitate in einem günstigen Zustand und die Anlage neuer Habitate in einem räumlich günstigen Verbund. Regelmäßige Pflegemaßnahmen sind unverzichtbar und beinhalten u. a. das Auflichten von Gehölzbeständen bzw. Forstkulturen, das Entkusseln und die extensive Beweidung von Teilflächen (ggf. rotierend), die Wiesenmahd, das Abplaggen dichter Vegetationsdecken sowie die Anlage von Strukturen aus Totholz und/oder Gestein in thermisch günstigen Lagen (Schneeweiß & Stein 2012, Aßmann & Bayerl 2019). Der Strukturvielfalt in offener bzw. halboffener Lage kommt große Bedeutung zu. L. viridis meidet beispielsweise monotone Calluna-Heiden. Mit dem Ziel der Vernetzung der Vorkommen werden „Trittsteine“ angelegt und Barrieren abgebaut. Zum Schutz vor Prädatoren oder Weidetieren hat sich in Brandenburg die Umzäunung von Kernhabitaten bzw. „Trittsteinen“ bewährt. Wiederansiedlungen in früheren Vorkommensbereichen in Brandenburg und dem Berliner Raum erweitern das Spektrum der Schutzmaßnahmen und können das Aussterberisiko reduzieren.

14. Änderung des F-Planes der SG Lachendorf "Wind"

Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, die die konkrete Darstellung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen zum Inhalt hat, wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollte der Einsatz von regenerativen Energien gefördert werden. Zum anderen sollten durch die Konzentration von Windkraftanlagen an wenigen dafür geeigneten Stellen eine weitere Zersiedlung des Landschaftsraumes langfristig verhindert werden.

Bebauungsplan Bergen Nr. 37 "Mozartstraße Mitte-West"

In der zeichnerischen Darstellung im Landes-Raumordnungsprogramm 2017 liegt Bergen an einer Hauptverkehrsstraße (Bundesstraße 3 Celle – Soltau), an einer sonstigen Eisenbahnstrecke (Soltau – Beckedorf) sowie an einem linienhaften Biotopverbund (Berger Bach). Auswirkungen auf die Planinhalte des vorliegenden Bebauungsplanes ergeben sich daraus nicht. Bei der Entwicklung der Siedlungsstruktur sollen Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dies wird hier beachtet. Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2005 für den Landkreis Celle (RROP) enthält für den Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes ein Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung. In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der festgelegten vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein. Weiterhin ist der Planbereich Teil der die bebaute Ortslage Bergens überdeckenden Darstellung „in rechtskräftigen F.-Plänen ausgewiesene Bauflächen“. Die Siedlungsentwicklung ist grundsätzlich auf Ortsteile mit zentralörtlicher Funktion entsprechend ihrer jeweiligen Zentralitätsstufe zu konzentrieren. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete sind zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung auszuschöpfen. Die Zersiedelung der Landschaft ist zu verhindern. Auch im Entwurf 2016 des neuen Regionalen Rumordnungsprogrammes wird das Vorranggebiet Trinkwasserschutz hier dargestellt. Die bebaute Ortslage Bergens, zu der der Planbereich zählt, wird nunmehr als zentraler Siedlungsbereich benannt. Diesen Zielen und Grundsätzen der regionalen Raumordnungsplanung wird hier gefolgt.

ArcGIS Server REST-Dienst - Bodenversiegelung

Der REST-Dienst Bodenversiegelung stellt die mittlere Bodenversiegelung für den Sachsen zur Verfügung. Er enthält einen Layer mit einer Zellgröße von 100 × 100 Meter. Der mittlere Versiegelungsgrad einer jeden Zelle wurde klassifiziert, sodass die Zellen des Layers in 6 verschiedenen Versiegelungsklassen visualisiert werden. Die fachliche Grundlage bildet die Methode zur Erfassung einer mittleren Bodenversiegelung für die gesamte Landesfläche aus vorhandenen Daten, die durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entwickelt wurde. Es werden Informationen aus dem ATKIS-Basis-DLM des Sächsischen Landesamtes für Geobasisinformation verwendet, und die mittlere Bodenversiegelung den jeweiligen Legendeneinheiten zugeordnet. Die initiale Erfassung der mittleren Bodenversiegelung erfolgte auf Grundlage des ATKIS-Datenstandes 2018. Die zweite Erfassung erfolgte mit dem ATKIS-Datenstand von 2021.

Datenpool zum Arten- und Biotopschutz

Das Saarland hat eine besondere Verpflichtung für ganz bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten sind zu erfassen. Repräsentative Arten bilden einen für das Saarland charakteristischen Artenkorb als Indikator für den Zustand der Natur. Dieser Artenkorb ist zu bestimmen. Im Rahmen von Arten- und Biotopkartierungen werden auch die Standorte besonders bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten und der wertvollen Landschaftsteile - insbesondere Biotope nach § 25 des SNG - erfasst und bewertet. Der Druck von Siedlungsflächen und Verkehrswegen auf die freie Landschaft ist im Saarland besonders hoch. Es gilt deshalb, Flächen mit geringer Zersiedlung und Zerschneidung sowie geringer Belastung durch Gewerbe und Industrie zu sichern. Diese ungestörten Freiräume werden systematisch erfasst.

Indikator: Artenvielfalt und Landschaftsqualität

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> liegt 2023 bei 80 Prozent und in der Nähe des Zielbereichs.</li> <li>Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt.</li> <li>Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich.</p> <p>Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Landnutzung ab.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.</p> <p>Laut Fachstudien sind die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe).</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde 2004 als Schlüsselindikator in die <a href="https://www.bfn.de/die-nationale-strategie-2007">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt</a> übernommen. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Zielwert von 100 Prozent erreicht werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien der nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die artspezifischen Zielwerte wurden so normiert, dass sich für das Jahr 2030 ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in <a href="https://www.researchgate.net/publication/262825264_Nachhaltigkeitsindikator_fur_die_Artenvielfalt_-_ein_Indikator_fur_den_Zustand_von_Natur_und_Landschaft_in_Deutschland">Achtziger et al. 2004</a>. Die Überarbeitung des Indikators wird in <a href="https://doi.org/10.19217/skr737">Dröschmeister et al. 2025</a> dargestellt.</p> <p>Der Indikator wird jährlich aktualisiert.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Nutzungsmischung und Nachhaltigkeit im Staedtebau

Die beiden Schlagworte 'Nutzungsmischung' und 'Sustainability' haben in der Umwelt- und Stadtplanung gegenwaertig Konjunktur. Nachdem die Charta von Athen mit dem Entwurf der Trennung unvertraeglicher Nutzungen und Funktionen ueber vier Jahrzehnte die Leitbilder der Stadtplanung und des Staedtebaus bestimmte, besinnt sich die Planung der 90iger Jahre auf Werte wie Urbanitaet und Identitaet zurueck. Das Leitbild 'Nutzungsmischung' erfaehrt eine Renaissance. Es beschreibt den Wunsch nach Lebendigkeit des Stadtbildes und der Stadtnutzung und wird als Herausforderung und Aufgabe der 90iger. Doch nicht nur diese Erwaegungen sind Ursache der Neuorientierung. Nutzungsmischung wird als Chance betrachtet, verschiedene Probleme heutiger Stadtentwicklung zu loesen, so etwa Verkehrsprobleme zu reduzieren loesen oder Suburbanisierung und Landschaftszersiedelung einzudaemmen. Laesst man sich auf diese Argumente ein, so kann die Hinwendung zur Nutzungsmischung im Sinne der staedtebaulichen Innenentwicklung als Beitrag zu einer zukunftsfaehigen Stadtentwicklung im Sinne der lokalen Agenda 21 begriffen werden. Das Forschungsvorhaben wird sich u.a. mit den umweltbezogenen Effekten der Nutzungsmischung und den Moeglichkeiten zum Umgang mit den zwangslaeufig entstehenden Nutzungskonkurrenzen (z.B. zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnnutzung) befassen.

1 2 3 4 5 … 14 15 16