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Препоръки относно процедурите за сертификация и обучение за алтернативни хладилни агенти съгласно Регламент (ЕС) № 517/2014

In order to reduce greenhouse gas emissions, cooling technologies based on natural refrigerants with negligible or insignificant effect on the environment and climate have experienced a renaissance in recent years. A variety of highly efficient applications has been developed and has now reached a technical level that makes their use economically viable. Because natural refrigerants require careful handling, particular attention has to be paid to adequate qualification of servicing personnel. This guidance document presents recommendations for the implementation of relevant EU legislation, which have been derived from experiences made in the training and certification system in Germany. Veröffentlicht in Broschüren.

Umweltbundesamt: „Haus 2019“ in Berlin erhält Auszeichnung für nachhaltiges Bauen

Das "Haus 2019", das Bürogebäude des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfeld, erfüllt die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019 schon heute. Auf der Bau in München wurde daher am 19. Januar 2015 die Zertifizierungsurkunde überreicht. Es ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde. Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie.

„Gold“ für UBA-Neubau

„Haus 2019“ in Berlin erhält Auszeichnung für nachhaltiges Bauen Noch klingt der Name nach Zukunft: Das „Haus 2019“ – doch schon heute erfüllt das Bürogebäude des Umweltbundesamtes (UBA) die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019. Auf der Bau 2015 in München überreichte daher der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold, heute die Zertifizierungsurkunde für das neue Bürogebäude des UBA in Berlin-Marienfelde. „Das ‚Haus 2019‘ ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde“, so Florian Pronold bei der Übergabe der Urkunde. „Darauf können wir zu Recht stolz sein, und ich danke allen Projektbeteiligten für Ihr besonderes Engagement.“ Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie. „Mit dem ‚Haus 2019‘ setzen wir nicht nur ein Zeichen für vorbildliches, nachhaltiges Bauen, sondern zeigen auch beispielhaft, wie Null-Energie-Gebäude künftig geplant und gebaut werden können“, betonte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ein neues, hochwertiges Bürogebäude errichten und dennoch die natürlichen Ressourcen schonen – dieser Spagat ist dem Umweltbundesamt mit seinem neuem Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde gelungen. Mit dem Gebäude wird durchgängig eine nachhaltige Bauweise verwirklicht: So versorgt sich das Gebäude durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und einer Grundwasser-Wärmepumpe komplett selbst mit Energie. Zudem wurde im ersten Jahr sogar ein Energieüberschuss festgestellt. Der Weg dorthin war eine besondere Herausforderung. Die Planungen für das Projekt waren ausgesprochen umfangreich, denn der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes einschließlich aller Kosten musste berücksichtigt werden. Dabei spielten zum einen die Gebäudequalitäten eine Rolle, zum anderen aber auch der Wärme- und Schallschutz, der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ und die Flächeneffizienz. Hinzu kamen weitere Kriterien, die berücksichtigt werden sollten: Die Nutzung durch die Angestellten, die Umweltverträglichkeit und die Instandhaltung des Gebäudes. Nun forschen dort 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ⁠ UBA ⁠ zu allen Fragen rund um das Thema Wasser. Als erstes Gebäude des Bundes wurde das „Haus 2019“ nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) geplant und bewertet. Der Erfolg dieses Projektes war nur durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verwirklichen. Maria Krautzberger: „Unser besonderer Dank gilt dem Architekten Herrn Braun (Büro BKL) und dem Haustechnik-Ingenieur Herrn Nienaber (Schimmel Ingenieure) sowie allen Partnern im Bundesamt für Bauwesen und ⁠ Raumordnung ⁠ (BBR) und dem zugehörigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).“ Durch diese erfolgreiche Zusammenarbeit entstand ein Gebäude, welches durch seine besondere ökologische Bauweise als Vorbild für zukünftige Bürogebäude des Bundes dienen soll.

Der Blaue Engel aktiv im Klimaschutz

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium und der Jury Umweltzeichen Kennzeichnung besonders energiesparender und klimafreundlicher Produkte Der Blaue Engel setzt künftig stärker auf den Klimaschutz: Ab Beginn des kommenden Jahres wird das älteste und bekannteste Umweltzeichen der Welt auch besonders energiesparende und klimafreundliche Waren und Dienstleistungen kennzeichnen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit eine bessere Orientierung beim Kauf liefern. „Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die Jury Umweltzeichen entwickeln den Blauen Engel so weiter, dass er im Rahmen der Klimapolitik der Bundesregierung zum führenden Kennzeichen für klimafreundliche Produkte wird”, sagte Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium auf der Jubiläumsveranstaltung zum 30. Geburtstag des Blauen Engel heute (19. November 2008) in Berlin. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Bedürfnis nach Informationen, die ihnen helfen im alltäglichen Leben einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Blaue Engel weist ihnen künftig ganz gezielt den Weg”, so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, anlässlich der Vorstellung des Klimaschutzzeichens. Zunächst soll es das neue Zeichen für zehn besonders verbrauchernahe Produktgruppen mit hoher Klimarelevanz geben, wie Kühlschränke und Waschmaschinen sowie Fernsehgeräte und Espressomaschinen. Die Vergabekriterien werden derzeit erarbeitet. Im Laufe der kommenden drei Jahre sollen bis zu 90 weitere wichtige Produktgruppen hinzukommen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die besten Produkte hinsichtlich des Klimaschutzes noch leichter erkennen können, wird dies auch im Logo des Blauen Engel kenntlich gemacht. „Es ist nur konsequent und richtig, dass wir auf ein bewährtes Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem, nämlich den Blauen Engel, zurückgreifen. Über 80 Prozent der Deutschen kennen das Umweltzeichen, knapp 900 Unternehmen nutzen es. Besser können die Ausgangsbedingungen für ein Klimazeichen nicht sein”, sagte Prof. Dr. Edda Müller, die den Blauen Engel vor 30 Jahren mitkonzipierte und heute stellvertretende Vorsitzende der Jury Umweltzeichen ist. Jutta Penning, Leiterin des Fachbereichs „Umweltverträgliche Technik” im Umweltbundesamt betonte: „In den letzten drei Jahrzehnten prägte der Blaue Engel die produktbezogene Umweltpolitik in Deutschland maßgeblich. Weil nur die aus Umweltschutzsicht besten Produkte das begehrte Zeichen bekommen können, löste dies in der Wirtschaft immer wieder einen Wettbewerb um Innovationen aus. Dieser Top-Runner-Ansatz macht den Blauen Engel auch für die Zukunft so bedeutend.” Top-Runner - also besonders effiziente Spitzengeräte - sind in vielen Produktgruppen bereits heute auf dem Markt verfügbar. Hersteller und Händler bewerben sie jedoch oft nicht angemessen, und Verbraucherinnen und Verbraucher fragen diese Produkte nur unzureichend nach. Mit einer stärkeren Marktdurchdringung effizienter Geräte kann Energie eingespart und damit die Freisetzung klimaschädlicher Gase vermindert werden. Das neue Klimaschutzzeichen zeigt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Produkte besonders energiesparend und klimafreundlich sind. Zur Jubiläumsveranstaltung des Blauen Engel in Berlin lud das Bundesumweltministerium alle Partner des Umweltzeichens aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein, die an der Jubiläumskampagne aktiv teilnahmen. Die Tour des Blauer Engel-Aktionsbusses von Mai bis Mitte September unterstützten alle Bundesländer. Zudem beteiligten sich etwa 50 Handels- und Industrieunternehmen sowie Umwelt- und Verbraucherverbände an der Kampagne. Eine reproduktionsfähige Bilddatei des neuen Blauen Engel für den ⁠ Klimaschutz ⁠ ist bei den Pressestellen des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes erhältlich.

Meeresschutz: Blinden Passagieren geht es an den Kragen

Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer Ballastwasser­Managementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.

Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rahmen des Blauen Engel (Teil 1)

Nachwachsende Rohstoffe spielen beim Umweltzeichen Blauer Engel eine immer größere Rolle. Dabei sind die Herkunft der ⁠ Biomasse ⁠ und die damit möglicherweise verbundenen Nutzungskonkurrenzen „Tank versus Teller“ und die nachhaltige Nutzung der begrenzten Ressource Fläche entscheidende Fragen. In der übergreifenden ⁠ Machbarkeitsstudie ⁠ ist daher eine Methodik entwickelt worden, mit der entschieden werden kann, ob ein Zertifizierungssystem für die Zertifizierung von Biomasse zur stofflichen Nutzung im Rahmen des Blauen Engel geeignet ist.  Anhand von drei Fallstudien zu biobasierten Kunststoffen, biobasierten Schmierstoffen und biobasierten Wasch- und Reinigungsmitteln wird gezeigt, wie die Ergebnisse in den Vergabekriterien zum Blauen Engel umgesetzt werden können. Veröffentlicht in Texte | 87/2019.

Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rahmen des Blauen Engel (Teil 2)

Der Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens „Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von ⁠ Biomasse ⁠ im Rahmen des Blauen Engel“ und behandelt das Thema der biobasierten Kunststoffe. Bei diesen handelt es sich um Werkstoffe, die in den verschiedensten Produktgruppen zum Einsatz kommen können. Daher wurden hier grundsätzliche Aspekte betrachtet, die in den Vergabekriterien für Umweltzeichen zu Produkten aus biobasierten Kunststoffen Berücksichtigung finden sollen. Für die daraus hergestellten Produkte sind im Kontext des Blauen Engel jedoch eine Reihe Anforderungen zu beachten: So gelten die in der übergreifenden ⁠ Machbarkeitsstudie ⁠ vorgegebenen Systeme zur Zertifizierung einer nachhaltigen Biomassebereitstellung. Veröffentlicht in Texte | 88/2019.

Kommission führt Zertifizierungssystem für nachhaltige Biokraftstoffe ein

Die Kommission hat am 10. Juni 2010 beschlossen, die Wirtschaft, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zu ermutigen, Zertifizierungssysteme für alle Arten von Biokraftstoffen auch von in die EU importierten – einzuführen. Sie hat festgelegt, welche Anforderungen die Systeme erfüllen müssen, um von der Kommission anerkannt zu werden. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Anforderungen geleistet, nach denen Biokraftstoffe in erheblichem Maße zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen müssen und nicht aus Wäldern, Feuchtgebieten und Naturschutzgebieten stammen sollten. Die Regeln für die Zertifizierungssysteme sind Bestandteil von Leitlinien, in denen erläutert wird, wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die im Dezember 2010 in Kraft tritt, umgesetzt werden sollte.

Reiche und Flasbarth: Gebäudebereich birgt große Potentiale für effizienten Einsatz von Energie

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium UBA-Bürogebäude in Berlin wird als Null-Energiehaus errichtet Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, und der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Jochen Flasbarth, haben darauf hingewiesen, dass der Gebäudebereich enorme Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz birgt. Bei der Grundsteinlegung eines neuen Bürogebäudes für das UBA am Standort Marienfelde in Berlin sagte Reiche: „Der Gebäudebereich spielt eine Schlüsselrolle beim Klima- und Ressourcenschutz. Der UBA-Neubau ist ein Beispiel dafür, wie nachhaltiges Bauen mit hohen ökologischen Standards auch in Bürogebäuden umgesetzt werden kann.“ Das zukunftsweisende ⁠ UBA ⁠-Bürogebäude wird als Netto-Nullenergiehaus errichtet. Die gesamte Energie für den Betrieb des Hauses wird aus regenerativen Energiequellen am Gebäude stammen. Eine Solaranlage auf dem Dach liefert elektrischen Strom und eine Wärmepumpe stellt Energie aus dem Grundwasser für die Gebäudeheizung zur Verfügung. Im Jahressaldo weist das Gebäude damit eine ausgeglichene Energiebilanz auf. Das Gebäude soll bereits nach einem Jahr Bauzeit fertig gestellt sein und Platz für attraktive Büros von 30 Beschäftigten bieten. In jedem Raum sollen die Lüftung, Wärmeversorgung und Beleuchtung individuell gesteuert werden können. Flasbarth hob hervor, dass der Neubau schon heute die ab 2019 geltenden schärferen Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie erfüllt. Der UBA-Präsident ermunterte andere öffentliche Bauherrn, ebenfalls als gutes Vorbild voranzugehen: „Ökologie und Ökonomie sind auch bei größeren Bürogebäuden kein Widerspruch mehr. Mit richtiger Planung lassen sich nachhaltige Lösungen finden, die sich wirtschaftlich rechnen und auch architektonisch attraktiv sind.“ Die EU fordert ab 2019, dass Neubauten der öffentlichen Hand eine ausgeglichene Energiebilanz aufweisen müssen. Bei der Planung wurde der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet, so dass ein besonders wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet ist. Die Gebäudehülle ist so dick gedämmt, dass der Heizenergiebedarf unter 15 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr liegt, das ist etwa ein Viertel des Bedarfs eines vergleichbaren, konventionellen Neubaus. Das UBA hat seinen Hauptsitz in Dessau-Roßlau. In der Berliner Zweigstelle sind Labore der Wasserforschung und dazugehörige Büros untergebracht. Am Standort Marienfelde wird ständig für wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche Grundwasser gefördert. Einem Teil des Grundwassers soll nun mittels Wärmepumpe Energie entzogen und für die Gebäudeheizung verwendet werden. Den elektrischen Strom wird eine Photovoltaikanlage liefern, die die gesamte Dachfläche einnimmt. Neben den hohen energetischen Anforderungen wird großer Wert auf die ökologischen Aspekte gelegt: Schadstofffreie Baustoffe kommen zum Einsatz, und der gesamte Rohbau samt Fassade ist aus Holz, einem nachwachsenden Rohstoff, gefertigt. In punkto ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ wird das Gebäude nach dem Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) zertifiziert. Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens wird es den höchsten Standard in Gold erreichen.

ISCC - weltweit erstes staatlich anerkanntes Zertifizierungssystem für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen

Flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe dürfen in der Europäischen Union (EU) künftig nur noch gefördert oder auf die Energieziele angerechnet werden, wenn sie aus nachhaltigem Biomasseanbau stammen. Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland ein Zertifizierungsinstrument für den Nachhaltigkeits-Nachweis entwickelt. Mit der vorläufigen Anerkennung dieses Zertifizierungssystems namens "International Sustainability and Carbon Certification" (ISSC) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt Deutschland europäische Anforderungen in deutsches Recht um.

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