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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Technische Innovation und Recht - Antrieb oder Hemmnis?

Das Forschungsvorhaben beschaeftigt sich mit der Frage, wie das Recht auf technische Innovationen wirkt. Der Forschungsansatz ist dabei weit gespannt und reicht auf der einen Seite von der Behauptung nachhaltiger 'Innovationshemmnisse durch Recht' bis hin zu der Vermutung einer grundsaetzlichen 'Innovationsfoerderung durch Recht' auf der anderen Seite. Das Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, dieses Spektrum sowohl im grundsaetzlichen als auch im besonderen auszuleuchten. Als Referenzgebiet der allgemeinen Analyse wird der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Blick genommen, wobei es vor allem um die nationalen wie internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen neuen Entwicklungen in diesem Bereich geht. Ausgehend vom Thema des Forschungsvorhabens liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der Frage, wie sich Regelungen zur Informations- und Kommunikationstechnik auf Innovationen auswirken. Als erster Schritt in diesem Forschungsvorhaben hat in der Zeit vom 27. bis 29. September 1995 ein internationales und interdisziplinaeres Symposium zum Thema 'Technische Innovation und Recht' in Dresden stattgefunden.

Rechtsfragen von Verpackungsabfaellen

Das Projekt betrifft einerseits Rechtsfragen der geltenden Verpackungsverordnung und ihrer Weiterentwicklung (Verfassungsmaessigkeit und Gesetzmaessigkeit der Verpackungsverordnung, das Verhaeltnis privatrechtlicher und hoheitlicher Abfallentsorgung, kartellrechtliche Probleme). Andererseits werden Fragen der Verfassungsmaessigkeit und Ausgestaltung kommunaler Verpackungssteuern untersucht.

Forschung zu Gebäudemodernisierung durch Eigentümergemeinschaften

<p> <p>Rund 22 Prozent der Wohnungen in Deutschland befinden sich in der Hand einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die komplexen Entscheidungsprozesse tragen zu Defiziten bei der energetischen Modernisierung bei. Diese sind Gegenstand eines Forschungsprojekts unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, gefördert vom 8. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.</p> </p><p>Rund 22 Prozent der Wohnungen in Deutschland befinden sich in der Hand einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die komplexen Entscheidungsprozesse tragen zu Defiziten bei der energetischen Modernisierung bei. Diese sind Gegenstand eines Forschungsprojekts unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, gefördert vom 8. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.</p><p> Die Ausgangslage: Wohngebäude mit Eigentümergemeinschaften weisen großen Rückstand bei energetischer Gebäudemodernisierung auf <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> erfordert erhebliche Investitionen unter anderem im Gebäudebestand, um dessen Energieeffizienz zu steigern und den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu senken. In Deutschland entfielen im Jahr 2025 knapp 16 Prozent der gesamten THG-Emissionen (103 Millionen Tonnen von 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente; <a href="https://openumwelt.de/entities/publication/37055074-2167-4ba0-81b1-d0928e9329e0">Treibhausgas-Projektionen 2026</a>) auf die Bereitstellung von Raumwärme in privaten Haushalten. Von den 43,1 Millionen Wohnungen befinden sich etwa 21,5 Prozent (9,2 Millionen) in Gebäuden in der Hand einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), wobei 45 Prozent der Eigentümer ihre Wohnung selbst nutzen und 51 Prozent vermieten. Etwa je 30 Prozent der Eigentumswohnungen befinden sich in Gebäuden mit zwei bis sechs oder sieben bis zwölf Wohneinheiten, 40 Prozent in Gebäuden mit mehr als zwölf Wohneinheiten.&nbsp;</p> <p>Ganz überwiegend entstanden diese Gebäude vor dem Jahr 2000 und weisen damit oft einen deutlich schlechteren energetische Zustand auf als vergleichbare Wohngebäude in privater Hand oder von Wohnungsbaugesellschaften. Zudem sind Gas- (60 Prozent) und Ölheizungen (22 Prozent) in GdWE-Gebäuden noch überdurchschnittlich oft vertreten. Dies deutet auf strukturelle Hürden hin, die mit der besonderen Eigentumsform und den komplexen Entscheidungsprozessen innerhalb der GdWEs zusammenhängen.&nbsp;</p> <p>Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene haben diese Problematik erkannt und Reformen der Entscheidungsmechanismen eingeführt bzw. gefordert – bislang jedoch ohne erkennbare Erfolge.&nbsp;</p> Die Fragestellung des Projekts WEGweiser <p>WEGweiser steht für: Wohnungseigentümergemeinschaften energetisch gerecht wandeln: Ein interdisziplinärer Ansatz zur Förderung kollektiver Investitionsentscheidungen.</p> <p>Das Projekt WEGweiser untersucht, wie Entscheidungen über energetische Modernisierungen von GdWEs durch gesetzliche Rahmenbedingungen zur Beschlussfassung und Lastenverteilung sowie durch die Gemeinschaftsordnung strukturiert, begrenzt und ermöglicht werden. Ziel ist es, daraus Empfehlungen für Wohnungseigentümer, Verwaltungen, Rechtsprechung und Gesetzgebung bei Anwendung, Auslegung und Änderung des WEG-Rechts abzuleiten, die eine effektive Umsetzung der angestrebten Treibhausgasneutralität auch im Bereich der GdWEs unterstützen. Die Entscheidungsfindungsprozesse in GdWEs werden interdisziplinär, theoriegeleitet und empirisch anhand repräsentativer konkreter Fallbeispiele untersucht.&nbsp; &nbsp;</p> Methodischer Ansatz <p>Zunächst erfolgt eine umfassende <strong>Erhebung zentraler GdWE-Merkmale</strong>, zum Beispiel Gebäudealter, Gebäudegröße, Wohnungsgröße, energetischer Zustand, Heiztechnologie, Eigentümerstruktur, demografische und einstellungsbezogene Merkmale.&nbsp;</p> <p>Parallel werden empirisch die <strong>Entscheidungsfindung und Lastenverteilung</strong> bei Modernisierungsinvestitionen seit Inkrafttreten des WEG 2020 analysiert.&nbsp;</p> <p>Ausgehend von repräsentativen GdWE-Gebäudetypen werden ingenieur-wissenschaftlich <strong>Modernisierungsoptionen identifiziert</strong>, mit denen das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden kann.&nbsp;</p> <p><strong>Kosten, Einsparpotenziale und Komfortgewinne</strong> werden wohnungsscharf bestimmt. Sie bilden die Grundlage für rechtsökonomische und verhaltensökonomische Modellierungen zu Präferenzen und Investitionsbereitschaften und zur Rechtfertigung von Kostenverteilungen, die vom gesetzlichen Standard oder bestehenden Vereinbarungen abweichen&nbsp;</p> <p>Als Gegenstück zu diesen tatsächlichen Untersuchungen wird auch rechtsdogmatisch analysiert, welche <strong>Beschlusskompetenzen&nbsp;</strong>über Modernisierungsmaßnahmen die GdWE nach geltendem Recht hat und welche Entscheidungen über deren Kostenverteilung und Finanzierung, insbesondere bei Abweichungen von der gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungen die GdWE treffen kann – mit welchen Mehrheitserfordernissen und mit welchen Begründungen. Auch die Möglichkeiten und Grenzen individueller Maßnahmen werden eruiert.&nbsp;</p> <p>Die rechtlich bisher bei energetischen Modernisierungen möglichen <strong>Entscheidungsprozesse, Kostenverteilungen und Finanzierungsformen</strong> werden weiterentwickelt und rechtsökonomisch hinsichtlich ihrer Wirkungen auf das Entscheidungsverhalten in GdWE untersucht. Hierfür wird für unterschiedliche GdWE-Konstellationen und Modernisierungsoptionen herausgearbeitet, welche Anreizwirkungen von diesen unterschiedlichen Entscheidungsprozessen, Kostenverteilungskriterien und Finanzierungsformen für die individuellen Entscheidungen der Wohnungseigentümer und die Mehrheitsbildung ausgehen. Im Sinne einer verhaltensökonomischen Ergänzung der klassischen mikroökonomischen Theorie des Rechts werden auch nicht-monetäre Kosten der sozialen Interaktion innerhalb von GdWE und die Rückkopplungen mit Mietverhältnissen berücksichtigt.&nbsp;</p> <p>Die theoretischen Überlegungen werden in <strong>verhaltens-ökonomischen Experimenten und Befragungen</strong> überprüft und ergänzt. Hier wird empirisch untersucht, wie unterschiedliche Entscheidungs- und Kostenaufteilungsregeln die Entscheidungen von (individuellen) Wohnungseigentümern beeinflussen.&nbsp;</p> Das Projektkonsortium <p>Durchgeführt wird das Projekt von&nbsp;</p> <ul> <li>der Universität Kassel mit dem Fachgebiet „Grundlagen des Rechts, Privatrecht und Ökonomik des Zivilrechts“ als Verbundleiter und dem Fachgebiet „Mikroökonomik und empirische Energieökonomik“,</li> <li>dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. München (FIW),</li> <li>dem Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) und</li> <li>dem Umweltbundesamt.</li> </ul> <p>Das Projekt ist eine Nachfolgeprojekt zum Projekt "Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz" (FLAMME).</p> Die Projektlaufzeit <p>Das Projekt ist im August 2006 gestartet und läuft bis Juli 2029. Die Projektergebnisse werden anschließend auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV)

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist zuständig für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug und den Verbraucherschutz in Hamburg. Außerdem führt sie die Rechtsprüfung bei der Landesgesetzgebung durch und beaufsichtigt die Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Hamburg.

Bodenpolitik der oeffentlichen Hand

Vorrangige Aufgabe der Bodenpolitik aus wohnungspolitischer und stadtentwicklungspolitischer Sicht ist die Erhoehung des marktfaehigen Baulandangebotes, verbunden mit eine behutsamen Umgang mit Grund und Boden, sowie Sicherstellung einer zuegigen baulichen Nutzung. Des weiteren wird insbesondere auf die Bodenvorratspolitik die Aufgabe zukommen, zur Sicherung von Freiflaechen im Innen- und Aussenbereich beizutragen. Im Vordergrund der Fragestellungen stehen der Einsatz der Boden- und Baulandpolitik unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten als Instrument zur Steuerung der Planung und Erleichterung der Planrealisierung, zur Bodenbevorratung, um im Bedarfsfall Grundstuecke unmittelbar oder im Austausch bereitstellen zu koenne, zur preisguenstigen Bereitstellung von Bauland und - wenn auch zeitlich befristet - Beeinflussung des Bodenmarktes und zur Sicherung von Gruen- und Freiflaechen durch vorsorglichen Ankauf oder Tausch mit anderweitigem Grundbesitz. Die laufenden Forschungen zur Bodenpolitik der oeffentlichen Hand und zu privatrechtlichen Verfahren der Grundstuecksbeschaffung und -bereitstellung sind auf qualitative und quantitative Analysen der Wirkungen des bodenpolitischen Instrumentariums ausgerichtet, mit empirischer Begleitforschung anhand ausgewaehlter Beispiele. Es geht darum, in Staedten und Gemeinden den zweckmaessigen Einsatz des kommunalen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung sowie Bodenordnung darzustellen und den jeweiligen kommunalen und regionale Rahmenbedingungen angepasste Strategien der Bodenpolitik zu entwickeln. Empirische Untersuchung auf der Grundlage von Akten-, Dokumenten- ...

Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz

An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.

Aufbau von langfristig und bundesweit wirksamen Strukturen und Standards zur Förderung der biologischen Vielfalt auf Flächen des Nationalen Naturerbes im Eigentum von Stiftungen und Verbänden, Teilvorhaben: Maßnahmenplanung, Standardentwicklung & Kommunikation

Aufbau von langfristig und bundesweit wirksamen Strukturen und Standards zur Förderung der biologischen Vielfalt auf Flächen des Nationalen Naturerbes im Eigentum von Stiftungen und Verbänden, Teilvorhaben: Datenmanagement und Programmierung

Natürliche Waldentwicklung (NWE) in Deutschland: Operationale und systematische Ergänzung der bestehenden Flächenkulisse

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