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Flyer Siedlungsrückzug: Recht und Planung im Kontext von Klima- und demografischem Wandel

Im Rahmen des Projektes wurde das Thema „Siedlungsrückzug“ aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht

Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht, ob und inwieweit durch Zivil- und öffentliches Recht nachhaltiger Konsum in der Kauf- und Nutzungsphase von Produkten gefördert werden kann. Während bislang in erster Linie öffentlich-rechtliche Instrumente, die den Hersteller von Produkten adressieren, zur Förderung nachhaltigen Konsums eingesetzt werden, ist diesbezüglich das Zivilrecht, insbesondere das Lauterkeits- und Gewährleistungsrecht, kaum Gegenstand der Forschung gewesen. Darüber hinaus fehlt es gänzlich an Erkenntnissen, inwieweit eine Verknüpfung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Instrumente nachhaltigen Konsum fördert. Die rechtssystematisch-intradisziplinäre Untersuchung und die ökonomische Wirksamkeitsanalyse offenbaren, dass die genannten Rechtsgebiete um Informations-, Gewährleistungs- und Klagerechte ergänzt werden sollten. Veröffentlicht in Texte | 72/2015.

Siedlungsrückzug

Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV)

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist zuständig für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug und den Verbraucherschutz in Hamburg. Außerdem führt sie die Rechtsprüfung bei der Landesgesetzgebung durch und beaufsichtigt die Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Hamburg.

BfS-Unterlage: „Aktenplan des BfS“ (PDF, nicht barrierefrei)

Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 1 10 12 13 14 15 16 17 2 20 21 22 23 24 25 26 27 28 5 50 51 52 53 54 57 6 61 65 66 67 68 69 7 70 71 72 8 80 81 82 83 04.01.2017 Allgemeine Verwaltung Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Personalangelegenheiten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Steuern Organisation Innere Dienste Informationstechnik, Dokumentation, Bibliothek und Fachinformationssysteme Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen Forschungskoordinierung und Verwaltung Sonstige Verwaltungsangelegenheiten ohne Fachbezug Kerntechnische Sicherheit Allgemeine Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit Projektübergreifende Fragen der kerntechnischen Sicherheit Kerntechnischer Ausschuss (KTA) Kernreaktoren Einrichtungen des nuklearen Brennstoffkreislaufs Firmen, Organisationen, Vereine, Verbände Ausländische Kerntechn. Anlagen Strahlenhygiene Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenhygiene Strahlenwirkungen/ Strahlenrisiko Medizinische Strahlenhygiene Radioaktive Stoffe und Umwelt Überwachung der Umweltradioaktivität Datenverarbeitung im Bereich Strahlenhygiene Nichtionisierende Strahlung Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Beruflicher Strahlenschutz und Strahlenschutzregister Strahlenschutz Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenschutzes Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen, Radon Strahlenexposition durch Umweltradioaktivität aus bergbaulichen und anderen industriellen Tätigkeiten Dosimetrie und Messmethodik Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen (außer Zwischen- und Endlager) Strahlenexposition Atom- und Strahlenschutzrecht; Internationale Zusammenarbeit Atom- und Strahlenschutzrecht Internationale Zusammenarbeit Europäische Organisationen Zusammenarbeit mit anderen Staaten Internationale Vereinbarungen Verwaltungsaufgaben Beratungsgremien Kommissionen Beratung Gutachten Brennstoffkreislauf; Aufbewahrung und Transport rad. Stoffe Allgemeines Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen Gefahrgutrechtliche Verfahren Seite: 1 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 84 85 86 9 9A 9G 9GE 9K 9KE 9M 9MB 9X 00 0000 00001 0010 00100 0012 00120 00121 00122 00123 00124 00125 0020 00200 0021 00210 00211 00212 0025 00250 00251 00252 00253 00254 00255 00256 00257 0030 00300 00301 00302 00303 00304 00305 00306 0040 00400 0050 00500 00501 04.01.2017 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen Genehmigungsverfahren Standort-Zwischenlager und Interimslager Behälter-Bauart-Prüfung Nukleare Entsorgung Projekt Asse Projekt Gorleben Eignungsprognose Gorleben Projekt Konrad Errichtung Konrad Endlager Morsleben Betrieb ohne APRO/DBE Endlagerprojekte Allgemein Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Verfassung des Bundes Grundgesetz Bundestag Allgemein Ausschüsse des Bundestages Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss Innenausschuss Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Asse Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gorleben Bundesrat Allgemein Ausschüsse des Bundesrates Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vermittlungsausschuss Drucksachen des Bundestages und Bundesrates, Anfragen, Petitionen Allgemein Drucksachen des Bundestages Drucksachen des Bundesrates Parlamentarische Anfragen, Aktuelle Stunde, Befragung der Bundesregierung Große Anfragen Petitionsangelegenheiten Kleine Anfragen Sonstige Anfragen Bundesregierung Allgemein Bundeskanzleramt BMUB BMBF BMWi BMJFFG BMI Bundesgerichte Allgemein Institutionen der Bundesregierung, sonstige Institutionen auf Bundesebene Allgemein Interministerieller Ausschuss für das BfS Seite: 2 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0055 00550 00551 00552 00553 00554 00555 00556 00557 0060 00600 00601 0070 00700 00701 00702 00703 00704 0071 00710 00711 00712 00713 00714 00715 00716 0072 00720 00721 00722 00723 00724 00725 00726 00727 00730 00731 00732 00735 00736 00737 00738 00739 0076 00760 00761 00763 00764 01 0100 01000 01001 01002 01003 04.01.2017 Bundesbehörden Allgemeines UBA DWD BZS BArm BGR BKA Bpol Landesparlamente Allgemein Landesparlamente (Auflistung gem. Anlage) Bund-Länder-Zusammenarbeit Allgemein Länder (Auflistung gem. Anlage) Umweltministerkonferenz (UMK) "Sicherheit und Schutz kerntechn. Einrichtungen" Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz Betreuung der Bundesländer im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems Länderausschuß für Atomkernenergie Allgemeines Hauptausschuss FA "Reaktorsicherheit" FA "Brennstoffkreislauf" FA "Strahlenschutz" FA "Recht" FA "Ver- und Entsorgung" Länderausschuß für Atomkernenergie, Arbeitskreise AK Aufsicht/Reaktorbetrieb des FA RS AK Stilllegung des FA RS AK Probabilistik des FA RS AK Verfahrensfragen des FA RS AK Forschungsreaktoren des FA RS AK Sicherung "Ortsfeste Anlagen" des FA RS AK Periodische Sicherheitsüberprüfung-Leitfaden AK Sicherung "Transporte" des FA RS AK Betrieb des FA BK AK Genehmigung des FA BK AK Abfallkontrollrichtlinie des FA BK AK Emission/Immission des FA Str. AK Radiologie des FA Str. AK Integriertes Meßsystem AKIM AK Verteilungsschlüssel AKUR LAA-AK Umweltradioaktivität Zusammenarbeit mit Landessammelstellen Allgemeines Abführung von Abfällen Produktkontrolle Zweckkostenausgaben Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Fachübergreifende Rechtsgebiete Allgemeines Zivilrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Seite: 3

Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht

Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht, ob und inwieweit durch Zivil- und öffentliches Recht nachhaltiger Konsum in der Kauf- und Nutzungsphase von Produkten gefördert werden kann. Während bislang in erster Linie öffentlich-rechtliche Instrumente, die den Hersteller von Produkten adressieren, zur Förderung nachhaltigen Konsums eingesetzt werden, ist diesbezüglich das Zivilrecht, insbesondere das Lauterkeits- und Gewährleistungsrecht, kaum Gegenstand der Forschung gewesen. Darüber hinaus fehlt es gänzlich an Erkenntnissen, inwieweit eine Verknüpfung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Instrumente nachhaltigen Konsum fördert. Die rechtssystematisch-intradisziplinäre Untersuchung und die ökonomische Wirksamkeitsanalyse offenbaren, dass die genannten Rechtsgebiete um Informations-, Gewährleistungs- und Klagerechte ergänzt werden sollten.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

Ressourcenschutz besser rechtlich verankern

Ressourcenschutz besser rechtlich verankern Um unsere natürlichen Ressourcen, wie Rohstoffe, fruchtbare Böden oder die biologische Vielfalt, besser zu schützen, ist auch das Umweltrecht gefragt. Wie ein eigenständiges Ressourcenschutzrecht des Bundes ausgestaltet sein könnte, sollte zunächst wissenschaftlich und dann politisch diskutiert werden. Das UBA stellt seinen Diskussionsvorschlag nun kompakt in einem Positionspapier vor. Das Papier erläutert mögliche Ansätze, wie ein übergreifendes nationales Ressourcenschutzrecht entwickelt werden könnte sowie die zugrunde liegenden Ziele und Strategien. Es zeigt außerdem, wie bestehendes Fachrecht geändert oder ergänzt werden könnte, auch über die klassischen Umweltgesetze hinaus – beispielsweise im Planungs-, Berg- oder Bürgerlichen Recht. Weiterhin enthalten: eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage.

Onlineshopping

Onlineshopping: Tipps für den umweltbewussten Einkauf im Internet Nachhaltig online shoppen: Daran sollten Sie sich orientieren Egal, wo Sie einkaufen: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte. Nehmen Sie sich Zeit für die Produktauswahl und vermeiden Sie so Retouren. Bestellen Sie – wenn möglich – Waren gebündelt und vermeiden Sie Spontankäufe von einzelnen Produkten. Lassen Sie ihr Paket nicht warten (nutzen Sie Pick-up-Points). Nutzen Sie – wenn möglich – Mehrwegverpackungen oder lassen Sie sich Produkte ohne zusätzliche Versandverpackungen senden. Gewusst wie Einfach von der Couch zu Hause über den Laptop oder unterwegs mit dem Smartphone zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Das Überraschende dabei: Das Onlineshoppen kann unter bestimmten Umständen sogar emissionsärmer als der Einkauf im stationären Handel sein. Im konkreten Einzelfall lässt sich das allerdings nur selten genau beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. In den folgenden Tipps erfahren Sie deshalb, wie Sie den Onlineeinkauf selbst umweltfreundlicher gestalten können. Umweltfreundliche Produkte bevorzugen: Für den Onlinehandel gilt das gleiche wie für den stationären Handel: Die meisten Umweltbelastungen eines Produktes entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung, weniger jedoch beim Transport. Bevorzugen Sie deshalb auch beim Onlinekauf zuvorderst umweltfreundliche Produkte und achten Sie – unabhängig vom Einkaufsort – auf eine umweltschonende Nutzung. Informieren Sie sich vor dem Kauf, worauf bei einzelnen Produkten aus Umweltsicht besonders zu achten ist. In unseren UBA-Umwelttipps finden Sie hierzu viele konkrete Hinweise. Achten Sie auf Umweltsiegel . Nutzen Sie Onlineshops, die sich auf umweltfreundliche Produkte spezialisiert haben und z. B. nur zertifizierte nachhaltige Produkte anbieten. Nutzen Sie das reichhaltige Angebot von Online-Secondhandbörsen. Im Bereich Elektronik gibt es beispielsweise diverse Händler, die Refurbished-Geräte anbieten. Dabei handelt es sich um generalüberholte Gebrauchtware mit Garantie. Auch fürs Leihen, Tauschen, Teilen und Reparieren bieten Onlineplattformen bequeme Lösungen an. Retouren vermeiden durch bewusste Auswahl: Da im Onlinehandel die Ware nicht angefasst, ausprobiert und geprüft werden kann, kommt es häufig zu Rücksendungen. Die Retourenquoten sind besonders bei Kleidungsstücken und Schuhen sehr hoch. Dadurch werden das Transportaufkommen und zum Teil der Verpackungsverbrauch und der Ausschuss erhöht. Achten Sie deshalb bei Ihrem Einkauf im Internet darauf, sich vorab genau über das gewünschte Produkt zu informieren. Lesen Sie die Produktbeschreibungen und schauen Sie sich Fotos und Darstellungen der Produkte an. Sollten Sie Kleidung oder Schuhe bestellen, sollten Sie Größentabellen nutzen. So vermeiden Sie Käufe von nicht passender Kleidung oder Schuhen. Vergleichen Sie z. B. die Größenangaben auch mit realen Produkten bei Ihnen zu Hause. Lesen Sie außerdem Bewertungen von anderen Kund*innen. Diese geben oft gute Einschätzungen und Einsichten zu den Vor- und Nachteilen der Produkte. Kaufen Sie im Zweifelsfall lieber vor Ort. So vermeiden Sie Retouren und unterstützen den Einzelhandel in Ihrer Umgebung. Gebündelt bestellen: Werden zwei Bücher in einem Paket geliefert, verursacht das natürlich weniger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Wann immer möglich, sollten Sie deshalb: Bestellungen bündeln, einzelne Spontankäufe vermeiden und möglichst nur bei einem Händler bestellen (wobei dies manchmal gar nicht so einfach zu erkennen ist, da insbesondere bei größeren Online-Portalen die Ware oft von verschiedenen Händlern angeboten und versendet wird). In der Regel führen die Versandkosten dazu, dass diese Tipps automatisch berücksichtigt werden. Bei neuen Büchern oder bei Versandhändlern, die grundsätzlich versandkostenfrei liefern, ist die Verlockung zu Einzelbestellungen hingegen groß. Eine weitere Möglichkeit zur Bündelung von Bestellungen ist, mit Freund*innen, Nachbar*innen oder Kolleg*innen Sammelbestellungen aufzugeben. ACHTUNG : Lassen Sie sich nicht durch Schwellenwerte für den versandkostenfreien Versand zu zusätzlichen, nicht wirklich benötigten Bestellungen verleiten. Lassen Sie ihr Paket nicht warten: Für die Transportemissionen eines Pakets ist überraschenderweise weniger der gesamte Transportweg als vor allem die sogenannte „letzte Meile“ entscheidend, also der Transport der Pakete vom letzten Paketzentrum bis zu den Kund*innen. Besonders ungünstig ist es hier, wenn Zustellversuche erfolglos sind und diese „letzte Meile“ deshalb wiederholt werden muss. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie das Paket beim ersten Zustellversuch erreicht: Lassen Sie Ihre Pakete in sogenannte Pick-up-Points, wie Paketstationen oder Paketshops in Ihrer Nähe liefern. Diese Einstellung können Sie bei vielen Anbietern auch dauerhaft speichern. So werden Emissionen eingespart, da die Lieferdienste weniger Stationen anfahren müssen. Sie sollten die alternativen Zustellorte gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, auch einige ÖPNV – Haltestellen haben mittlerweile Paketstationen integriert. Eine Extra-Fahrt mit dem Pkw würde der Umwelt mehr schaden als eine Zustellung durch die Paket-Dienstleister. Ermöglichen Sie dem Zustelldienst das Ablegen der Ware oder die Zustellung bei Nachbarn für den Fall, dass Sie nicht zu Hause sind. Das lässt sich bei vielen Anbietern auch kurzfristig online anpassen. Für eine effiziente Zustellung ist allerdings Planungssicherheit von Vorteil. Mehrwegverpackungen nutzen: Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegversandverpackungen oder in der Originalverpackung ohne Extra-Versandverpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Sie verringern dadurch den durch Versandverpackungen entstehenden Abfall und schonen Ressourcen. Verwenden Sie gegebenenfalls Kartons und Verpackungsmaterialien wieder. Was Sie noch tun können: Online umweltfreundliche Produkte finden: In vielen Produktbereichen ist das Angebot an umweltfreundlichen Produktalternativen vor Ort nicht immer (in ausreichender Vielfalt) vorhanden. Nutzen Sie in diesem Fall das vielfältige Onlineangebot, um umweltfreundlichere Produkte zu finden. Expresslieferungen vermeiden: Expresslieferungen haben in der Regel nicht nur deutlich höhere Versandkosten, sondern führen auch zu höheren Transportemissionen, da Fahrten nicht optimal geplant werden. Bestellen Sie deshalb rechtzeitig im Voraus und nutzen Sie möglichst den Standardversand. Reparatur vor Neukauf: Einige Onlineshops bieten zu ihrer Ware bereits Reparaturanleitungen an oder kooperieren mit Dienstleistern, die die Reparaturen übernehmen. Auf die Versandadresse achten: Deutschsprachige Internetseite, aber die Lieferung aus den USA oder China? Das Internet macht es auch bei Produkten möglich, bei denen man es auf den ersten Blick nicht vermutet. Achten Sie deshalb möglichst darauf, dass die Lieferung nicht aus Übersee erfolgt. Prüfen Sie hierzu die Versandadresse, um so unnötige Ferntransporte – möglicherweise sogar mit dem Flugzeug – zu vermeiden. Seien Sie kritisch gegenüber Werbung: Viele Internetseiten finanzieren sich durch Werbung. Umso wichtiger ist es, sich immer wieder zu fragen: „Brauche ich das Produkt wirklich?“ Nehmen Sie sich Zeit, um über die Notwendigkeit und den Nutzen eines neuen Produktes zu entscheiden. So sparen Sie Geld und schonen die Umwelt. Hintergrund Umweltsituation: Der Umsatz im Onlinehandel ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere während der Corona-Pandemie gab es sprunghafte Anstiege und auch im Jahr 2022 ist der Umsatz nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie gesunken. 2022 lag der Umsatz rund 43% höher als 2019 vor der Pandemie 1 . Das hat Folgen für die Umwelt und das Wohlbefinden von Menschen, insbesondere in Ballungsräumen. Denn das erhöhte Transportaufkommen führt zu einer höheren Beanspruchung der Infrastruktur. Wird Ware retourniert, was im Jahr 2018 bei jedem siebten ausgelieferten Paket der Fall war 2 , ist der Transport doppelt so aufwendig. Dazu kommt, dass retournierte Ware teilweise entsorgt wird. Dadurch werden Ressourcen belastet und das Abfallaufkommen steigt. Gesetzeslage: Das Recht auf Widerruf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Widerruf erklären. Dies ist formfrei möglich, kann also auch mündlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, die Widerrufserklärung schriftlich zu verfassen. Viele Online-Marktplätze oder Shops bieten dafür Retourenscheine oder Formulare im Kundenportal an oder legen sie bereits der Sendung bei. Musterbriefe finden sich auch auf den Webseiten vom Bundesjustizministerium und der Verbraucherzentrale . Die Widerrufserklärung kann auch zusammen mit der Ware versandt werden. Anderenfalls ist die Ware unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, zurückzusenden. Der Kaufpreis wird erstattet, die Kosten für die Rücksendung haben die Kund*innen zu tragen, wenn der Unternehmer sich nicht dazu bereiterklärt (hat), die Kosten der Rücksendung zu tragen. Marktbeobachtung: Um den Onlinehandel weniger umweltschädlich zu gestalten, gibt es bereits Ideen für umweltfreundliche Zustellmöglichkeiten. Paketstationen sind beispielsweise in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zurzeit (Stand Oktober 2023) betreibt DHL bundesweit über 12.000 Packstationen 3. Online-Plattformen betreiben bereits eigene Abhol-Stationen. Der Anteil an elektrisch angetriebener Lieferfahrzeuge wird voraussichtlich weiter steigen. Auch Micro Hubs (kleine Zwischenlager), Lastenräder und Ähnliches sollen vermehrt eingesetzt werden. Einige Online-Shops setzen bereits Mehrweg-Versandverpackungen ein. Quellen: 1 Netto-Angabe ohne Umsatzsteuer; Handelsverband Deutschland (2023): HDE Online-Monitor 2021 und 2023; downloadbar unter https://einzelhandel.de/online-monitor ; zuletzt abgerufen am 1.11.2023 2 Bitkom e.V., Presseinformation vom 21.10.2021: Retouren: Onlinehändler erhalten jede siebte Bestellung zurück; https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung ; zuletzt abgerufen am 1.11.2023 3 DHL Packstation ; zuletzt abgerufen 1.11.2023

Landesverwaltungsamt erkennt die ?Stiftung Landwärts?? mit Sitz in Huy, OT Schlanstedt an:

Heute wurde vom Landesverwaltungsamt, als Stiftungsbehörde der Stiftungen des              bürgerlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, die ?Stiftung Landwärts?? mit Sitz in Huy, OT Schlanstedt (LK Harz) anerkannt. Stifterin ist Frau Andrea Schuster aus Schlanstedt. Sie hat die Stiftung am 18. Mai 2017 errichtet. In der Präambel der Satzung der Stiftung beschreibt die Stifterin ihre Motivation zur            Errichtung dieser Stiftung wie folgt: ?Die ?Stiftung Landwärts...? setzt sich für ein starkes und lebhaftes Gemeinwesen in           ländlichen Regionen ein. Sie stemmt sich gegen die negativen Folgen des demografischen Wandels und des Strukturwandels, von denen viele ländliche Regionen und deren           Einwohner in besonderer Weise betroffen sind. Die ?Stiftung Landwärts...? entwickelt, unterstützt und fördert innovative sowie in                Vergessenheit geratene traditionelle Lösungsansätze, die vom Gedanken des Miteinanders, der Gemeinschaft und der Solidarität getragen sind. Sie setzt sich zum Ziel, die                    gesellschaftlichen Herausforderungen in ländlichen Regionen durch eine Stärkung des         gemeinnützigen Engagements der Einwohner der Regionen zu bewältigen. Damit trägt die Stiftung dazu bei, den zunehmend bedrohten kulturellen Reichtum und die Vielfalt ländlicher Regionen zu bewahren und auszubauen.Die ?Stiftung Landwärts...? möchte zur Erreichung ihrer Ziele auch und gerade die                  Ressourcen, die Erfahrungen und das Wissen der älteren Generation aktivieren und nutzen. Dafür gründet sie ?Gemeinschaftshöfe? in ländlichen Regionen. Auf ihnen leben vorrangig ältere Menschen gemeinschaftlich zusammen und helfen, die gemeinnützigen Ziele für Menschen aller Generationen laut Stiftungssatzung auf dem Hofgelände und in der Region umzusetzen.?Der Zweck der Stiftung ist die Förderung1. der Jugend- und Altenhilfe,2. der Bildung und Erziehung,3. der Kunst und Kultur,4. der Heimatpflege und Heimatkunde einschließlich des Brauchtums,5. des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschafts- und Denkmalpflegein ländlichen Regionen auf den Grundstücken (?Gemeinschaftshöfen?) der Stiftung und in den Kommunen, denen sie angehören. Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb dieser Kommunen gefördert werden, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zum Stiftungszweck und zur Förderung des gemeinnützigen Engagements in ländlichen Regionen aufweisen.Mit der Anerkennung durch das Landesverwaltungsamt hat die Stiftung nunmehr den Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts.   Sie ist die 293. Stiftung des bürgerlichen Rechts, die im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen wird, welches im Internet eingesehen werden kann. Die ?Stiftung Landwärts?? ist die erste neu errichtete Stiftung in der Gemeinde Huy bzw. im Ortsteil Schlanstedt. Damit befinden sich im Landkreis Harz insgesamt 39 Stiftungen, darunter 38 des bürgerlichen Rechts und 1 kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.Hintergrund: Stiftungen im Landkreis Harz (nach Sitz/Ort sortiert): Name der Stiftung Rechtsform (Errichtungsjahr) Sitz Pastor-Keßler Stiftung zu          Radisleben kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1902) Ballenstedt OT Radisleben St. Georgenhof zu Blankenburg kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1246) Blankenburg (Harz) Gerhard Bürger Stiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (2013) Blankenburg (Harz) OT Derenburg St. Katharinen-Hospital Stiftung bürgerlichen Rechts (um 1151) Blankenburg (Harz) OT Derenburg Stiftung Hospital St. Crucius zu Ermsleben Stiftung bürgerlichen Rechts (1721) Falkenstein/Harz OT Ermsleben St. Johannis-Hospital-Stiftung kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1874) Gernrode Betty von Borcke-Stiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (1937) Halberstadt Diakonissen Mutterhaus             Cecilienstift Halberstadt kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1873) Halberstadt Halberstädter Bürger Stiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (2014) Halberstadt JOHN-CAGE-ORGEL-STIFTUNG HALBERSTADT Stiftung bürgerlichen Rechts (2001) Halberstadt Pfarrhausstiftung Harz (Sachsen-Anhalt) kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (2003) Halberstadt Stiftung der Kreissparkasse Halberstadt Stiftung bürgerlichen Rechts (2007) Halberstadt STIFTUNG MENDELSSOHN AKADEMIE HALBERSTADT Stiftung bürgerlichen Rechts (1996) Halberstadt von Campen"sche Stiftung kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1759) Halberstadt Wirthsche Familienstiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (Familienstiftung 1631) Halberstadt Dr. Kiti-Maluche-Stiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (2013) Harzgerode Stiftung Landwärts? Stiftung bürgerlichen Rechts (2017) Huy, OT Schlanstedt Stiftung Kloster Ilsenburg Stiftung bürgerlichen Rechts (2000) Ilsenburg Klosterstiftung Drübeck kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts (1687) Ilsenburg OT Drübeck Stiftung "Braunsdorf, Landschafts- pflege in Hasselfelde" Stiftung bürgerlichen Rechts (2000) Oberharz am Brocken OT Hasselfelde ALBERT-HUFENREUTER-STIFTUNG des GUTSMUTHS-GYMNASIUM QUEDLINBURG Stiftung bürgerlichen Rechts (1993) Quedlinburg Bürgerstiftung für Quedlinburg Stiftung bürgerlichen Rechts (2007) Quedlinburg Der große Gotteskasten kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1899) Quedlinburg Elisabethpflege für Arme und Kranke zu Quedlinburg kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (1891) Quedlinburg Stiftung der Kreissparkasse Quedlinburg Stiftung bürgerlichen Rechts (1998) Quedlinburg Bildungs- und Technologiezentrum zu Thale und Aschersleben-Stiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (1993) Thale Bürgerstiftung Thale Stiftung bürgerlichen Rechts (2013) Thale STIFTUNG WALDORFPÄDAGOGIK SACHSEN-ANHALT Stiftung bürgerlichen Rechts (2014) Thale Evangelische Stiftung Neinstedt Stiftung bürgerlichen Rechts (1989) Thale OT Neinstedt Curavita industria Stiftung bürgerlichen Rechts (Familienstiftung- 2015) Wernigerode Curavita casa Stiftung bürgerlichen Rechts (Familienstiftung- 2016) Wernigerode Helmut Kreutz - EBS Stiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (2005) Wernigerode Kulturstiftung Wernigerode Stiftung bürgerlichen Rechts (2016) Wernigerode Orchesterstiftung Wernigerode Stiftung bürgerlichen Rechts (2005) Wernigerode Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Wernigerode Stiftung bürgerlichen Rechts (2000) Wernigerode Stiftung Schloss Wernigerode Stiftung bürgerlichen Rechts (2007) Wernigerode Wernigeröder Hospitälerstiftung St. Salvatoris, St. Nicolai, St. Georgii und St. Johannis Stiftung bürgerlichen Rechts (2001) Wernigerode Wernigeröder Stadtwerkestiftung Stiftung bürgerlichen Rechts (2005) Wernigerode Stiftergemeinschaft im Harz Stiftung bürgerlichen Rechts  (2015) Wernigerode Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesverwaltungsamt erkennt die ?Stiftung Rolf Rieken für Umwelt und Soziales? mit Sitz in Ilberstedt an

Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts hat am 19. Dezember 2019 die ?Stiftung Rolf Rieken für Umwelt und Soziales? mit Sitz in Ilberstedt im Salzlandkreis anerkannt. Stifter ist Herr Rolf Rieken aus Ilberstedt, der die Stiftung am 13. Dezember 2019 errichtete.In der Präambel der Satzung beschreibt der Stifter, dass die über die natürliche Regenerationsfähigkeit der Ressourcen hinaus erfolgende Nutzung der Umwelt, das Aussterben tausender Tierarten und das Ansteigen globaler Temperaturen durch menschenverursachte Veränderung der Ökosysteme ein zuverlässiges Indiz der Notwendigkeit einer Gegenbewegung seien. Zudem möchte der Stifter Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Weiterentwicklung ermöglichen, die es ihnen erlaubt, in Würde zu leben und entsprechende Bildungshorizonte zu erreichen. Wissen und Verständnis für die Zusammenhänge der Welt seien entscheidende Grundlage für das Erkennen und die Umsetzung eigenen richtigen Verhaltens und die Übernahme von Verantwortung in diesem Sinne.  Gemeinnützige Zwecke der Stiftung sind ? die Förderung des Umweltschutzes, des Klimaschutzes und des Naturschutzes? die Förderung des Tierschutzes? die Unterstützung bedürftiger Menschen (§ 53 AO)Die Stiftungszwecke sollen u.a. über die Durchführung von Bildungsmaßnahmen, die Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderpreisen, die Gewährung von Stipendien und die Gewährung von Hilfen an bedürftige Menschen verwirklicht werden. Mit der Anerkennung durch das Landesverwaltungsamt hat die Stiftung nunmehr den Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts.   Sie ist die 312. Stiftung des bürgerlichen Rechts, die im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen wird, welches von Jedermann im Internet eingesehen werden kann. Mit der Errichtung der ?Stiftung Rolf Rieken für Umwelt und Soziales? in der GemeindeIlberstedt befinden sich im Salzlandkreis derzeit insgesamt 35 Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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