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s/zoom/Zoo/gi

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Daten und Fakten: Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen einschließlich der Spielplätze sind ein Teil der öffentlichen Grünflächen in Berlin. Zum Bestand an öffentlichen Grünflächen im gesamten Stadtgebiet und in den Bezirken zählen neben den Grün- und Erholungsanlagen, den Spielplätzen und den besonderen Grünanlagen wie Botanischer Garten oder Zoologischer Garten auch Grünflächen auf Straßenland sowie Kleingartenanlagen und Friedhöfe. Die Daten und Fakten zu Grünanlagen werden im Kontext zu diesen weiteren Grünflächentypen dargestellt. Die Grundlage für die nachfolgenden Übersichten zum Bestand an Öffentlichen Grünflächen bildet in erster Linie das Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin . Die in den Übersichten zusätzlich enthaltenen Daten zur Fläche Berlins (der einzelnen Bezirke) sowie zu den Flächen von Wäldern, Gewässern und Siedlungs- bzw. Verkehrsgrünflächen stammen vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (nachfolgend Amt für Statistik oder kurz nur AfS). Der Stand der aus dem GRIS Berlin stammenden Daten zu den Öffentlichen Grünflächen ist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Die Daten des AfS sind i.d.R. ein Jahr älter. Quellen: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt III C; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Datenstand Statistische Angaben Berlin: Vorjahr) Hier erhalten Sie Zugang zum Datenbestand der Bezirke zu den einzelnen öffentlichen Grünanlagen. Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt über das Geoportal Berin (FIS-Broker). Sachdaten Grünanlagen Die über das Geoportal Berlin veröffentlichten Daten zum Grünanlagenbestand können einen anderen Datenstand als die über diese Internetseite veröffentlichten Daten haben! Die den nachfolgenden Berichten zugrunde liegenden Daten werden jährlich auch an das Amt für Statistik übermittelt und gehen dort dann in die jährlichen Statistischen Angaben zum Land Berlin ein. Anders verhält es sich bei den im Geoportal veröffentlichten Daten. Diese können durchaus zu deutlich abweichenden Terminen aus dem GRIS ausgelesen werden. Ziel ist es, im Geoportal immer möglichst aktuelle Daten zu veröffentlichen. So können z.B. in Verbindung mit hervorgehobenen Planungen und Konzepten sehr zeitnah auch aktuelle Daten veröffentlicht werden oder nach größeren Baumaßnahmen in bedeutenden Grün- und Parkanlagen auch die aktuellen Daten präsentiert werden. Es erfolgt mindestens 1x jährlich eine Aktualisierung der Daten im Geoportal, unterjährige Anpassungen können nach Bedarf erfolgen. Die Daten in den über diese Seite veröffentlichten Übersichten können daher im Detail von den Daten des Geoportals abweichen. Der Zeitbezug ist in den Übersichten und im Geoportal jeweils kenntlich gemacht und entsprechend zu beachten.

Tunnelgeothermieanlage Rosensteintunnel in Stuttgart + Messprogramm

Die Landeshauptstadt Stuttgart (Baden-Württemberg) plant, in der Nähe des Stuttgarter Zoos 'Wilhelma' eine Tunnelgeothermieanlage in den neu zu errichtenden Rosensteintunnel zu implementieren. Ziel des Vorhabens ist, die geothermische Wärme und die Abwärme des Straßenverkehrs zum Beheizen des benachbarten, neu zu errichtenden Gebäudes (z.B. Elefantenhaus), zur Wassertemperierung der Elefantenduschen und der Außenbecken im Zoo 'Wilhelma' zu nutzen sowie gleichzeitig die Tunnelbetriebstechnik zu kühlen. Übertragen wird die Wärme durch neuartige fluiddurchflossene Absorberleitungen, die in dem Teil des Tunnels zwischen dessen Innen- und der Außenschale verlegt werden. Die Wärmetauscherflüssigkeit nimmt die in der Erde und die in der Tunnelluft enthaltene Wärme auf und gibt diese über eine Wärmepumpe reguliert ab. Der jährliche Wärmebedarf für das Elefantenhaus wird mit 1.382 Megawattstunden und der jährliche Strombedarf für die Kühlung der Tunnelbetriebstechnik mit 219 Megawattstunden prognostiziert. Die zu erwartende CO2-Minderung durch die Versorgung des Elefantenhauses und die Eigenversorgung des Tunnels beträgt jährlich insgesamt 201 Tonnen CO2 bzw. 51 Prozent der Gesamtemissionen. Darüber hinaus werden weitere Luftschadstoffe, wie Staub, Kohlenmonoxid und flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (VOC), vermieden.

Bebauungsplan Stellingen 19 - Lokstedt 49 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.

Tierparks Chemnitz

Darstellung der städtischen Einrichtungen Tierpark Chemnitz und Wildgatter Oberrabenstein

Grundwassermessstelle Dresden, Tiergartenstraße, westl. Zoo, uP , L12/94 (49487026_2)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, Tiergartenstraße, westl. Zoo, uP , L12/94 (49487026_2) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2025.

Zoo

Hier finden Sie eine Auswahl an Tiergärten und Zoos in Bayern. Die Daten werden durch die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) bereitgestellt. Bei Fragen wenden Sie sich an den Kundenservice: service@geodaten.bayern.de - 089 2129-1111. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung; Foto Themenbild: © Glenda Powers - Fotolia.com

Gutachten der Fischfauna des Mesangat Feuchtgebietes, Kalimatan Timur, Indonesien

Das Mesangat Feuchtgebiet im Osten Borneos ist das erste Areal, welches von einem international agierendem Ölpalmenunternehmen zum nachhaltigen Schutz freigegeben wurde. Die 8000 ha große Fläche beheimatet stark bedrohte Arten wie u.a. Borneo Orang-Utans, Nasenaffen, Sunda-Gaviale, Siam-Krokodile und die Borneo-Flussschildkröte. Darüber hinaus ist dies das einzige Gebiet weltweit in dem die beiden zuvor genannten, fischfressenden Krokodilarten gemeinsam vorkommen und sich fortpflanzen. Um einen besseren Schutz dieser Arten und des gesamten Gebietes zu gewährleisten, gilt es herauszufinden, welche Fischarten dort vorkommen und welche Arten, vor allem von den adulten Krokodilen, als Nahrungsquelle genutzt werden. Neben dem Forschungsmuseum Alexander Koenig ist der Kölner Zoo, die ZGAP sowie YASIWA, eine lokale NGO, involviert.

Biodiversität und Systematik der Herpetofauna vietnamesischer Regenwälder

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Kölner Zoo und Partnern in Vietnam hat das Projekt das Ziel, die Herpetodiversität in Vietnam zu erfassen und verschiedene Naturschutzprojekte zu realisieren.

Frozen Ark Projekt

Over the next thirty years it is predicted that more than 1000 species of mammals, a quarter of the world's total, and a similar proportion of birds, amphibians and marine animals (both invertebrates and vertebrates) will go extinct. Thousands of invertebrate species have already disappeared after the destruction of their habitats. The Frozen Ark Project is a strategy to conserve the genetic resources of the world's endangered species. It is the animal equivalent of the the 'Millennium Seed Bank' created by Kew Gardens to conserve the seeds of the world's plants. The Ark's consortium is a network of research and conservation bodies, including zoos, aquaria, natural history museums and research laboratories around the world. The charity's office and laboratory is based within the University of Nottingham.

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