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s/zoom/Zoo/gi

ZFMK Orthoptera collection

The Orthoptera collection at the Leibniz Institute for the Analysis of Biodiversity Change (LIB) - Museum Koenig Bonn contains large parts of the collection of Johann Klapperich as well as the collection of A. Schoop and the permanent loan of the Zoo Cologne

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Biodiversität und Systematik der Herpetofauna vietnamesischer Regenwälder

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Kölner Zoo und Partnern in Vietnam hat das Projekt das Ziel, die Herpetodiversität in Vietnam zu erfassen und verschiedene Naturschutzprojekte zu realisieren.

Bebauungsplan Stellingen 19 - Lokstedt 49 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.

Tunnelgeothermieanlage Rosensteintunnel in Stuttgart + Messprogramm

Die Landeshauptstadt Stuttgart (Baden-Württemberg) plant, in der Nähe des Stuttgarter Zoos 'Wilhelma' eine Tunnelgeothermieanlage in den neu zu errichtenden Rosensteintunnel zu implementieren. Ziel des Vorhabens ist, die geothermische Wärme und die Abwärme des Straßenverkehrs zum Beheizen des benachbarten, neu zu errichtenden Gebäudes (z.B. Elefantenhaus), zur Wassertemperierung der Elefantenduschen und der Außenbecken im Zoo 'Wilhelma' zu nutzen sowie gleichzeitig die Tunnelbetriebstechnik zu kühlen. Übertragen wird die Wärme durch neuartige fluiddurchflossene Absorberleitungen, die in dem Teil des Tunnels zwischen dessen Innen- und der Außenschale verlegt werden. Die Wärmetauscherflüssigkeit nimmt die in der Erde und die in der Tunnelluft enthaltene Wärme auf und gibt diese über eine Wärmepumpe reguliert ab. Der jährliche Wärmebedarf für das Elefantenhaus wird mit 1.382 Megawattstunden und der jährliche Strombedarf für die Kühlung der Tunnelbetriebstechnik mit 219 Megawattstunden prognostiziert. Die zu erwartende CO2-Minderung durch die Versorgung des Elefantenhauses und die Eigenversorgung des Tunnels beträgt jährlich insgesamt 201 Tonnen CO2 bzw. 51 Prozent der Gesamtemissionen. Darüber hinaus werden weitere Luftschadstoffe, wie Staub, Kohlenmonoxid und flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (VOC), vermieden.

Straßen- und Anlagenbaumbestand Berlin

<p>Straßen- und Anlagenbaumbestand Berlins im Geoportal auf Grundlage des Baumkataster des Berliner Grünflächeninformations- und managementsystems (GRIS), in dem die Bäume und Grünflächen verwaltet werden, die sich in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter befinden. Im Baumkataster Berlin sind über 900.000 aktive Bäume mit ihren Daten erfasst. Bei den Straßenbäumen handelt es sich um Bäume, die gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) als Zubehör der Straße gelten und somit zum öffentlich gewidmeten Straßenland gehören. Bäume in Privatstraßen werden nicht im GRIS Berlin erfasst/verwaltet.</p><p>Anlagenbäume sind Bäume in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die nach dem Grünanlagengesetz gewidmet sind und von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern unterhalten werden, sowie teilweise auch Bäume im Bereich anderer öffentlicher Einrichtungen, wie z.B. auf Schulhöfen oder in Kindertagesstätten. Zu beachten ist, dass Bäume in den öffentlichen Grünanlagen in der Regel nur dann als Einzelbaum im Kataster erfasst sind, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht bzw. der Pflege regelmäßig individuell kontrolliert werden müssen.</p><p>Bäume auf privaten Flächen sind im GRIS Berlin nicht erfasst. Als private Flächen zählen auch die von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften verwalteten umfangreichen Grünflächen. Ebenso enthält das Kataster in der Regel keine Bäume auf Friedhöfen, Sportanlagen, in Freibädern und in Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes. Auch Bäume von in anderer Zuständigkeit liegenden Berliner Grün-, Erholungs- und Freizeitanlagen werden im GRIS nicht geführt. Hierzu zählen auch einige bedeutende Berliner Parkanlagen wie der Schlosspark Charlottenburg (verwaltet von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg), der Zoo und der Tierpark Berlin sowie der Britzer Garten und die Gärten der Welt (beide verwaltet von der Grün Berlin GmbH). Dies betrifft auch bestimmte Bäume an Wasserstraßen und Kanälen in der Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes.</p><p>Originally licensed under Deutschland - Zero - Version 2.0: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0</p>

ZFMK Hymenoptera collection

The Hymenoptera collection at the Leibniz Institute for the Analysis of Biodiversity Change (LIB) - Museum Koenig Bonn contains parts of the collection of Johann Klapperich as well as the collections of W. Aerts, Johannes Gallasch, R. Oberthür, August Reichensperger, R. Roesler, A. Schoop and the permanent loan of the Zoo Cologne

ZFMK Mantodea collection

The Mantodea collection at the Leibniz Institute for the Analysis of Biodiversity Change (LIB) - Museum Koenig Bonn contains large parts of the collection of Johann Klapperich as well as the collection of A. Schoop and the permanent loan of the Zoo Cologne

Weg 8 - Kaulsdorfer Weg (17 km)

Länge: 17 Kilometer Start: Treptower Park (Schiffsanleger), ÖPNV: S-Bahnhof Treptower Park Ziel: Mahlsdorf, Hönower Straße, ÖPNV: Regional- und S-Bahnhof Mahlsdorf Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Treptower Park – Spree – Rummelsburger Bucht – Gleisanlagen am Betriebsbahnhof Rummelsburg – Grünflächen am Hönower Weg – Tierpark Berlin – Biesdorfer Baggersee – Schlosspark Biesdorf – Wuhletal – Alt-Kaulsdorf – Landschaftsschutzgebiet „Kaulsdorfer Seen“ – Landschaftsschutzgebiet „Barnimhang“ mit Berliner Balkon – Gutspark Mahlsdorf Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Kaulsdorfer Weg führt auf seinen 17 km von Treptow nach Mahlsdorf größtenteils durch grüne Siedlungen. Er beginnt am Treptower Park – einer von vier Berliner Parkanlagen, die aus dem 19. Jahrhundert erhalten geblieben sind. Nach mehreren Grünzügen entlang von Bahngleisen zwischen Friedrichsfelde und Karlshorst erreicht man den Tierpark Berlin den größten Landschaftstierpark Europas. Der weitere Verlauf des Weges führt zum Biesdorfer Baggersee und bald darauf zum Schlosspark Biesdorf mit Parkbühne. Das Schloss Biesdorf und sein Park gelten als besonders wertvolles Ensemble der Bau- und Gartenkunst des 19. Jahrhunderts. Kurz dahinter quert man das Wuhletal, das sich am Fuße der Biesdorfer Höhe erstreckt. Nach dem alten Dorfkern von Kaulsdorf gelangt man zum Landschaftsschutzgebiet „Barnimhang“ – auch als Berliner Balkon genannt. Von hier aus hat man einen fantastischen Weitblick über die Kaulsdorfer Seen – bei gutem Wetter sogar bis zu den Müggelbergen. Zudem erhält man einen Blick auf das größte zusammenhängende Einfamilienhausgebiet Berlins. Dann führt der Weg am Landschaftspark des Gutshauses Mahlsdorf vorbei, in dem sich ein Gründerzeitmuseum befindet. Schließlich erreicht man den S-Bahnhof Mahlsdorf, wo der Kaulsdorfer Weg endet.

Gutachten der Fischfauna des Mesangat Feuchtgebietes, Kalimatan Timur, Indonesien

Das Mesangat Feuchtgebiet im Osten Borneos ist das erste Areal, welches von einem international agierendem Ölpalmenunternehmen zum nachhaltigen Schutz freigegeben wurde. Die 8000 ha große Fläche beheimatet stark bedrohte Arten wie u.a. Borneo Orang-Utans, Nasenaffen, Sunda-Gaviale, Siam-Krokodile und die Borneo-Flussschildkröte. Darüber hinaus ist dies das einzige Gebiet weltweit in dem die beiden zuvor genannten, fischfressenden Krokodilarten gemeinsam vorkommen und sich fortpflanzen. Um einen besseren Schutz dieser Arten und des gesamten Gebietes zu gewährleisten, gilt es herauszufinden, welche Fischarten dort vorkommen und welche Arten, vor allem von den adulten Krokodilen, als Nahrungsquelle genutzt werden. Neben dem Forschungsmuseum Alexander Koenig ist der Kölner Zoo, die ZGAP sowie YASIWA, eine lokale NGO, involviert.

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