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Bebauungsplan Stellingen 19 - Lokstedt 49 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.

LARP-Dorf am Tierpark (Ursprungsplan)

LARP-Dorf am Tierpark (Ursprungsplan) im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2025

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © Nikola Tomašić / Pexels Tierseuchen: 2025 dominiert von Geflügelpest und Blauzungenkrankheit Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2025 wur- de von einem im Vergleich zu den Vorjahren mas- siven Geflügelpestausbruch im Herbst 2025 bei Wildvögeln und dem Wiederausbruch der Blauzun- genkrankheit vom Serotyp 8 in Rheinland-Pfalz do- miniert. Aber auch andere Tierseuchen haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) stark beschäf- tigt: Die Afrikanische Schweinepest, die zusätz- lich zum Geschehen in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und im Juni 2025 auch in Nord- rhein-Westfalen nahe der Grenze zu Rheinland- Pfalz festgestellt wurde; der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Berlin-Brandenburg im Januar 2025 und neue Seuchen wie die Epizootische Hä- morrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit (LSD), die aus dem Westen und Süden Frankreichs immer näher rücken. Ein besonders be- merkenswertes Ereignis war der Nachweis eines Tuberkulose-Erregers bei einem Mähnenwolf aus einem rheinland-pfälzischen Zoo. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Lan- des Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seu- chen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkran- kungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Un- tersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Programmen sowie so- genannte Handelsuntersuchungen, durch die si- chergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Be- stände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersu- chungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpo- pulation und tragen somit dazu bei, den Gesund- heitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn nicht zuletzt wird hierdurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA 2 2025 insgesamt 207.687 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen landesweit einheit- lich ausgelegt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. Krankheiten, die durch Vektoren übertragenen werden, wie die die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit, haben im LUA zusammen mit der Maul- und Klau- enseuche an Bedeutung gewonnen. Denn sie sind bei Tieren, die eine klinische Symptomatik aufwei- sen, differentialdiagnostisch relevante Erreger zur Blauzungenkrankheit. Das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV) der Hirsche ist wie das Blauzungenvirus ebenfalls ein Orbivirus aus der Familie der Reovi- ridae und diesem sowohl in Hinsicht auf die klini- schen Symptome als auch in Hinblick auf die Aus- breitung sehr ähnlich. Überträger sind wie beim Blauzungenvirus sogenannte Gnitzen. Die höchste Empfänglichkeit wurde bei Antilopen und Weiß- schwanzhirschen beobachtet. Rinder können aber auch erkranken. Unterschieden werden zurzeit sie- ben Serotypen. Im November 2022 wurde das Virus erstmals in- nerhalb Europas in Sardinien und Südspanien nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der letzten BVD, BHV-1, Blauzunge: Mehrere Tierseuchen gefährden die Gesundheit von Rindern. © Christina & Peter / Pexels Jahre hat sich das Virus vor allem über Frankreich weiter nach Norden verbreitet. 2025 wurden im LUA 675 Proben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 329 rheinland-pfälzischen Beständen, sowie 33 Wild- und Zootiere auf das EHD-Virus unter- sucht. Alle Proben waren negativ. Bei der Lumpy Skin Krankheit (LSD) handelt es um eine Erkrankung, die durch ein Virus der Gat- tung Capripocken verursacht wird. Das Virus ist nahe verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Übertragung erfolgt vor allem durch blutsaugende Insekten. Die Lumpy Skin Krankheit oder Dermatitis No- dularis ist in der Hauptsache eine Erkrankung bei Rindern und Büffeln. Klinisch zeigen die Tie- re zunächst hohes Fieber, Milchrückgang und Hautveränderungen (Knoten/ Knötchen). Auch die Schleimhäute können betroffen sein. In den letzten Jahren wurde LSD in Europa nur in den südlichen Ländern nachgewiesen. Ein Nach- weis in Frankreich in 2025 nahe der Grenze zur Schweiz führte zu vermehrten Untersuchungen in Deutschland, da aus den daraufhin eingerichteten Restriktionszonen zuvor Rinder nach Deutschland transportiert worden waren. Im LUA wurden 2025 insgesamt 78 Proben aus 15 rheinland-pfälzischen Beständen virologisch auf Capripocken und 72 Proben aus elf Beständen auf Antikörper unter- sucht. Auch hier waren alle Proben negativ. Andere Tierseuchen, die schon länger Bekämp- fungsmaßnahmen unterliegen, werden im Rah- men von Monitoring und diagnostischen Untersu- chungen und Handelsuntersuchungen überwacht. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Her- pesvirus Typ 1 (BHV-1) etwa führt zu einer le- benslang bestehenden Infektion, die sich häufig in Leistungsminderung, grippeartigen Erscheinungen und Störungen der Fruchtbarkeit äußert. 2025 hat das LUA in zwei rheinland-pfälzischen Betrie- ben bei insgesamt zwölf Tieren BHV-1-Antikörper nachgewiesen. In einem Fall wurden Tiere bei ei- nem Viehhändler wegen einer Transportüberla- dung vorübergehend eingestellt und untersucht. 3 Die drei Reagenten wurden aus dem Bestand zur Schlachtung verbracht. Nach zwei negativen Nachuntersuchungen des Restbestandes gilt der Betrieb wieder als BHV-1 frei. In dem zweiten Fall wurden bei einer Routineun- tersuchung in dem Bestand bei zwei Tieren BHV- 1-Antikörper nachgewiesen. Die Untersuchung des Gesamtbestandes ergab weitere Reagen- ten. Nach der Entfernung der Reagenten und der Nachuntersuchung des Gesamtbestandes nach etwa sechs Wochen wurden keine weiteren BHV- 1-Antikörper mehr nachgewiesen. Das Auftreten der BHV-1-Infektion zeigt nach- drücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng da- rauf achten müssen, ausschließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosi- cherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den Eintrag und die Ausbreitung einer Infek- tion zu verhindern. Insgesamt wurden im LUA im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seu- chenfreiheit 54.186 Blutproben aus 2.887 rhein- land-pfälzischen Beständen sowie 5.458 Tank- und Einzelmilchproben aus 941 Beständen auf BHV-1 untersucht. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2025 wurden im LUA insgesamt 108.741 Ohrstanzproben aus 3.214 rheinland-pfälzischen Beständen untersucht. Dabei wurde das Virus der BVD bei keinem Kalb nachgewiesen. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen und zu diagnosti- schen Zwecken wurden zusätzlich weitere 1.017 4 Blut- und Organproben von diversen Wiederkäu- ern auf das Vorhandensein von BVD mit negati- vem Ergebnis getestet. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West Nil Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde 2024 erst- mals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pfer- den geführt. In 2025 gab es keine weiteren Nach- weise. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infektionsgeschehens des durch blutsaugen- de Stechmücken übertragenen Erregers aber kei- ne Rolle. Die Erkrankung tritt insbesondere bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neuro- logischen Symptomen und gehäuften Todesfäl- len führen. Der Erreger kann auch auf Menschen übertragen werden und verursacht eine grippe- ähnliche Erkrankung. In seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Es muss aber weiterhin mit dem Auftreten des WNF in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseu- chenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maß- nahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrie- ben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Sym- ptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys imp- fen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Vi- rus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseu- chenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Untersuchungen an 5.047 verendeten Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern und 347 geschlachteten Rindern, Schafen und Ziegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf Transmis- sible spongiforme Enzephalopathie (BSE, Scra- pie, CWD) ergaben 2025 erfreulicherweise nur negative Untersuchungsergebnisse. Die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu klinischen Symptomen mit Durch- fall und teilweise hohem Fieber. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Ein- zelfällen zu Fehlgeburten kommen. Ausgewach- sene Tiere erkranken zwar eher selten klinisch, können die Erreger aber über längere Zeit aus- scheiden und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Die hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermöglicht den Bakterien dort ein langes Überleben. Keine Scrapie: Die mit Verhaltens- und Bewegungsstö- rungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung wurde 2025 bei keinem Tier aus dem Land nachgewie- sen. © Studio Lichtfang / Pexels tritt spontan auf. Tierseuchenrechtliche Maßnah- men erfolgen in der Regel nicht, da fast immer nur Einzeltiere betroffen sind. Die Nachweise aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen aber, dass die Moni- toring-Untersuchungen zum Vorkommen der Er- krankung weiterhin erforderlich sind, um deren verstärktes Auftreten erfassen und einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette verhindern zu können. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen. Diese bakteriellen In- fektionserreger werden meist bei differenzialdi- agnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache nachgewie- sen. 2025 wurden die Salmonellen bei 16 Rin- dern, Schafen und Ziegen in zwölf Betrieben nachgewiesen. Darüber hinaus wurden die Bakte- rien auch bei 15 Wild- und Zootieren sowie in vier Umgebungsproben aus Hühner- und Gänsehal- tungen in zwei Beständen festgestellt. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen an der Spitze der möglichen Infektionsquellen für den Menschen. Die Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmit- tel; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haustieren sind möglich. Die Infektion äu- ßert sich beim Menschen meist als akute Darm- entzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leichtem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Perso- nen zu einer ausgeprägten Dehydratation (Aus- trocknung durch Wasserverlust) führen. In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat im vergangenen Jahr 38 Tiere aus Rhein- land-Pfalz auf Tularämie untersucht, und dabei die Zoonose bei 19 Feldhasen aus sieben Kreisen nachgewiesen. An der Zahl der Nachweise ist er- kennbar, dass die Erkrankung bei Feldhasen relativ weit verbreitet ist. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangs- punkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrankten Wildtieren 5

WFS) zum Bebauungsplan LARP-Dorf am Tierpark (Ursprungsplan) der Gemeinde Wagenfeld

WFS) zum Bebauungsplan LARP-Dorf am Tierpark (Ursprungsplan) der Gemeinde Wagenfeld im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

Einwohnerdichte 2023

Berlin zeichnet sich durch eine gewachsene polyzentrale Struktur aus, die neben einzelnen bezirkseigenen Zentrenlagen zwei Hauptzentren aufweist, die Bereiche Zoo und Mitte. Grundsätzlich nimmt die Einwohnerdichte vom Stadtrand in Richtung Stadtmitte zu, mit einzelnen Schwerpunkten in den Bezirks-Zentren (Spandau, Tegel, Köpenick). Insbesondere das Gebiet des Zentrumbereiches Mitte, d.h. das Areal rund um den östlichen Großen Tiergarten und nördlich und südlich der Straße Unter den Linden, ist ganz überwiegend geprägt von seinen Funktionen als Regierungsviertel und als Standort überörtlich bedeutsamer Dienstleistungs- und Handelszentren. Nur noch in wenigen Blöcken wohnen mehr als 70 Einwohner pro Hektar. Die Leipziger Straße und die Siedlung an der Wilhelmstraße fallen mit ihrer hohen Einwohnerdichte aus diesem allgemeinen Erscheinungsbild in der City-Ost heraus. Dagegen kann sich das zweite stadtweit bedeutsame Zentrum rund um den Zoologischen Garten und entlang des Kurfürstendammes noch in weitergehendem Umfang auch als Wohnstandort erhalten, wodurch auch wesentlich zur Lebendigkeit im Stadtbild beigetragen wird. Hier gibt es noch in größerem Umfang Blöcke mit mehr als 150-200 Einwohnern pro Hektar. Mit überwiegend hoher Einwohnerdichte von 351 und mehr Einwohnern pro Hektar tritt der Wilhelminische Ring mit der gründerzeitlichen Blockbebauung innerhalb und am äußeren Rand des S-Bahnringes hervor. Spitzenwerte von mehr als 700 Einwohnern pro ha treten nur in 47 der insgesamt etwa 15.117 bewohnten Blöcke bzw. Blockteilflächen in Berlin auf. Diese Flächen sind vor allem in Neukölln, Kreuzberg und Lichtenberg zu finden. Außerhalb des S-Bahnringes setzt sich die relativ dichte Besiedelung im Süden in Schöneberg, Friedenau und Steglitz fort. Ähnlich wie im inneren S-Bahnring sieht die Einwohnerverteilung im Bereich der alten Bebauung Spandaus und anderen um die Jahrhundertwende angelegten Ortsteilen am Stadtrand (Tegel, Schöneweide, Adlershof, Tempelhof) aus. Die Hochhaus- und Plattenbausiedlungen Märkisches Viertel, Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Gropiusstadt am Stadtrand sind mit einer Dichte von 151 bis mehr als 350 Ew/ha Fläche auf großen Blockflächen relativ dicht besiedelt. Auch die kleineren Siedlungen mit hoher Bebauung der Nachkriegszeit in Spandau, Lichterfelde, Marienfelde, Waidmannslust, Bohnsdorf und Köpenick fallen mit überwiegend 151 bis 250 Ew/ha im allgemein dünner besiedelten Stadtrand auf. Zum Teil handelt es sich in dieser Einwohnerdichteklasse aber auch um Siedlungen mit Blockrand- und Zeilenbebauung (z.B. Haselhorst, Siemensstadt, Zehlendorf, Plänterwald). Typisch für den Stadtrandbereich und flächenmäßig am meisten vertreten sind für städtische Verhältnisse relativ dünn besiedelte Gebiete mit 5 bis 70 Ew/ha. Diese Blöcke werden vor allem geprägt vom Stadtstrukturtyp 10 („niedrige Bebauung mit Hausgärten“), der sich bandartig entlang der Stadtgrenze befindet, soweit diese nicht durch Waldflächen oder anderweitig grüngeprägte Nutzungen bisher unbebaut geblieben ist. Eine interessante Entwicklung kann am östlichen Stadtrand im Vergleich mit der mittlerweile mehr als 25 Jahre alten Karte der Einwohnerdichte von 1994 (SenStadtUmTech 1996) festgestellt werden: Durch Grundstücksteilungen im Bereich Biesdorf/Mahlsdorf/Kaulsdorf und damit einhergehenden baulichen Verdichtungen ist dort die überwiegende Anzahl der Blöcke nunmehr in der Dichteklasse 31-70 Einwohner pro ha zu finden, während für den Datenstand 31.12.1994 noch mehrheitlich unter 30 Einwohner je ha zu verzeichnen waren. Somit ist der östliche Stadtrand Berlins allgemein nicht mehr weniger dicht besiedelt als der westliche Stadtrand. Die Einwohnerdichteverteilung korreliert deutlich mit der Umweltatlaskarte Stadtstruktur (06.07) (SenStadtWohn 2024). Hier zeigt sich, dass den einzelnen Flächentypen durchaus eine bestimmte Bandbreite an Einwohnerdichtewerten zugeordnet werden kann. Aus Tabelle 1 ist die durchschnittliche Einwohnerdichte für die einzelnen Flächentypen mit ganz überwiegender Wohnnutzung (Anteil > 75%) bzw. einem zwischen 25-50% schwankenden Anteil an Handel, Dienstleistung und Gewerbe ersichtlich. Die Berechnung bezieht sich sowohl auf einheitlich genutzte, nicht unterteilte Blöcke als auch auf Teilblöcke. Das Bevölkerungswachstum der Stadt Berlin führt seit mehreren Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Einwohnerzahl des Landes und lag Ende 2023 (31.12.) laut Melderegister bei 3.878.100 Menschen und damit um rund 27.000 Personen höher als zum Vorjahresende. Grundsätzlich sind fast alle bewohnten etwa 15.000 Blöcke von Veränderungen gegenüber dem Vorjahr betroffen. In rund 1.300 Blöcken und Blockteilflächen sind relevante Veränderungen, sowohl in Bezug auf Zu- als auch auf Abnahmen der Einwohnerwerte festzustellen. Dabei verteilen sich die Bereiche mit größeren Veränderungen der Werte der Einwohnerdichte (Ew/ha) binnen Jahresfrist – hier definiert als Zunahmen um mehr als 20 bzw. Abnahmen um mehr als 10 Personen je ha – nicht gleichmäßig über die einzelnen Bezirke bzw. über die Stadtfläche, sondern es lässt sich ein Schwerpunkt im Bereich der Innenstadt (Bereich der Umweltzone innerhalb des Inneren-S-Bahn-Ringes) feststellen: Insgesamt sind 425 Blöcke bzw. Blockteilflächen von einer Zunahme der Einwohnerdichte um mehr als 20 Einwohner / ha betroffen. Davon liegen mit rund 32 % (138) überproportional viele im Gebiet des Inneren-S-Bahn-Ringes, der andererseits nur rund 11% der Stadtfläche ausmacht. Ebenso liegt mit etwa 44 % (415 von 944 Flächen) auch ein großer Teil der Blöcke / Blockteilflächen mit deutlichen Reduzierungen der Einwohnerdichte (jeweils um mehr als 10 Einwohner / ha) im Bereich des Inneren – S-Bahnringes. Abbildung 3 verdeutlicht die Verteilung der betroffenen Blöcke und Blockteilflächen in diesem Bereich. Es wird deutlich, dass Blöcke mit überdurchschnittlichen Zu- und Abnahmen an Bewohnerinnen und Bewohnern zum Teil in unmittelbarer Nähe zu einander liegen. Die Ursachen der Veränderungen innerhalb eines Jahres können nicht im Einzelnen benannt werden. So werden Umwandlungen von Wohn- in Gewerbenutzung ebenso lokal zu Reduzierungen führen wie andererseits Neubau durch Lückenschließungen und Verdichtungen innerhalb bestehender Bebauung zu Zunahmen der Einwohnerwerte führen können. Weiterhin spielen örtlich blockweite Neubaumaßnahmen eine Rolle, die auch über nur eine Jahresfrist betrachtet zu merklichen Einwohnerzunahmen führen, wie dies der Stadtgut Hellersdorf am Havelländer Ring/ Kastanienallee deutlich wird. Insgesamt muss beachtet werden, dass eine Veränderungskartierung zusätzlich über einen längeren Zeitraum betrachtet werden muss, so dass die Entwicklung hier in den nächsten Jahren fortgeführt und jährlich aktualisiert werden soll.

WMS) zum Bebauungsplan LARP-Dorf am Tierpark (Ursprungsplan) der Gemeinde Wagenfeld

WMS) zum Bebauungsplan LARP-Dorf am Tierpark (Ursprungsplan) der Gemeinde Wagenfeld im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

Dathe-Gymnasium

Biostation, Projekte, und AGs: Das Dathe-Gymnasium ist in Sachen Umwelt- und Klimaschutz breit aufgestellt. Diese Vielfalt schafft schon bei den Jüngeren ein tiefes Verständnis für die Notwendigkeit ökologisch nachhaltigen Denkens und Tuns. Biologiestation des Dathe-Gymnasiums Das weit über die Bezirksgrenzen hinaus bekannte Vivarium des Friedrichshainer Gymnasiums wurde durch Heinrich Dathe, dem bekannten Zoologen, langjährigen Direktor des Tierparks und Namensgeber der Schule gefördert. Die Biologiestation ermöglicht den Schülerinnen und Schülern seit über 60 Jahren den direkten Umgang mit Tieren und Pflanzen und schult so deren Bewusstsein für Artenvielfalt, die Notwendigkeit zum Artenschutz und eine positive Grundhaltung zu Naturschutzmaßnahmen. Mehr als 1.000 Tiere in 50 Tierarten leben dort. Darunter sind Axolotl, Degu, Tausendfüßer, Nymphensittich, Rosenkäfer und Buntbarsch, aber auch Korallenfingerfrosch, Kornnatter, Königspython, Wasserschildkröte und Pantherchamäleon. Besonderes Augenmerk liegt auf einer artgerechten Tierhaltung. Damit die Tiere gut versorgt werden, haben Schüler und Eltern einen Nutzpflanzengarten mit Futterpflanzen angelegt. Außer den Schülerinnen kümmern sich auch ein Tierpfleger und weitere erfahrene Mitarbeiter um Reptilien, Fische, Nager und Insekten. Der Seminarkurs “Umwelt baut Brücken” soll gleichzeitig die journalistischen Fähigkeiten, die Kreativität und das Umweltbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Das Projekt wurde vom Zentrum für Umweltkommunikation (ZUK) ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Recherchen über innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte und der praktische Umweltschutz vor Ort. Die teilnehmenden Oberstufenschüler des Dathe-Gymnasiums recherchieren zwei Semester lang zu Umweltthemen. Die Ergebnisse werden zum Abschluss des Kurses auf Zeitungsseiten, in Fotoserien oder Videoclips präsentiert. Zum Seminarkurs gehört auch ein achttägiger Austausch mit Schülerinnen und Schülern aus Poprad in der Slowakei. Für die jungen Umweltjournalisten und -reporterinnen aus Berlin geht es dann in das Naturschutzgebiet der Hohen Tatra. Umwelt- und Klimathemen in den Unterricht zu integrieren, ist am Dathe-Gymnasium eine Selbstverständlichkeit. Dafür wird auch immer wieder außerschulische Expertise ins Haus geholt und das Haus verlassen. Die Abholzung der Regenwälder und das Artensterben werden im Unterricht genauso thematisiert wie die Vermeidung und Wiederverwertung von Müll. Die Schülerinnen und Schüler konnten beispielsweise ergründen, wie Solarpaneele funktionieren, warum Fahrradfahren gut fürs Klima ist und wie ein gutes Insektenhotel aussieht. In Zusammenarbeit mit einem Berliner Start-up haben sie an einem Projekt zur Verkleinerung des CO 2 -Abdrucks teilgenommen und das Ziel übererfüllt. 2022 hat erstmalig eine Umweltprojektwoche für die gesamte Schule stattgefunden, in der die Schülerinnen in diversen Projekten ihr Wissen hinsichtlich Klimaentwicklungen erweitern konnten und selbst aktiv wurden, um etwas für die Umwelt und den Klimaschutz zu tun. Sie haben unter anderem Müll gesammelt, über aktuelle Entwicklungen in der Arktis geforscht und aufgeklärt und bei einem Spendenlauf Geld gesammelt, das schließlich an ein Naturschutzprojekt gespendet wurde. Im Rahmen des Geografie-Wahlfplicht-Unterrichts haben Schüler des Dathe-Gymnasiums außerdem an dem Bürgerwissenschaftsprojekt “Plastikpiraten” teilgenommen, das zum Ziel hat, die Plastikverschmutzung Deutschlandweit zu dokumentieren und Maßnahmen gegen diese zu ergreifen. Die Schülerinnen und Schüler haben das Ufer eines Gewässers und dessen Umgebung umfangreich untersucht und im Anschluss ihre Erkenntnisse auf der entsprechenden Webseite eingereicht. Zudem haben sie einen umfangreichen Informations-Flyer gestaltet, in dem sie ihre Ergebnisse noch einmal näher erläutern. Eine Kooperation mit dem NABU-Erlebniszentrum Blumberger Mühle und der Naturwacht Brandenburg führt die 5. und 6. Klassen des Dathe-Gymnasiums in die Schorfheide. Unter der fachkundigen Anleitung von Rangern der Naturschutzwacht erfahren die Schülerinnen und Schüler bei den Exkursionen Wissenswertes und Interessantes zur nachhaltigen Waldnutzung. Ihr Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur stärken die Kinder und Jugendlichen außerdem bei Ausflügen in das Naturschutzgebiet Karower Teiche, im Praktikum “Boden” im Ökowerk oder beim Laubharken zum Schutz vor der Miniermotte. Ökologisches Schulessen | Biodiversität | Schulprogramm | Projekte | Regenerative Energien | Einsatz neuer Technik | Abfalltrennung Die rund 830 Schülerinnen und Schüler des Dathe-Gymnasiums werden von 93 Lehrerinnen, Lehrern und Lehramtsanwärtern unterrichtet. Fremdsprachenassistenten unterstützen den Fremdsprachenunterricht in ihrer Muttersprache. Motto des Dathe-Gymnasiums ist “Aktiv, weltoffen, respektvoll”. Die Biologiestation ist Herzstück der Schule und bestimmt ihr Profil. Neben der Vermittlung von naturwissenschaftlicher Bildung soll die Arbeit im Vivarium auch die Entwicklung von Empathie, Respekt und Verantwortungsbewusstsein bei den Schülerinnen und Schülern fördern. Umweltschule in Europa Berliner Klimaschule Bild: davit85/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg Übersicht: Diese Friedrichshainer und Kreuzberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: halfpoint/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Tierparks Chemnitz

Darstellung der städtischen Einrichtungen Tierpark Chemnitz und Wildgatter Oberrabenstein

Feldhamster Frida und Fridolin freigelassen

Zwei Nachzuchten aus der rheinland-pfälzischen Erhaltungszucht in Mainz-Ebersheim ausgewildert Zwei einjährige Feldhamster aus der rheinland-pfälzischen Erhaltungszucht wurden heute auf einer für den Feldhamsterschutz bewirtschafteten Ackerfläche bei Mainz-Ebersheim ausgewildert – im letzten bedeutenden Vorkommensgebiet in Rheinland-Pfalz. Für die beiden Tiere beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt. Nach ihrer Aufzucht in der Erhaltungszucht am Zoo Heidelberg unter der Leitung von Dr. Ulrich Weinhold müssen sie sich in ihrem natürlichen Lebensraum orientieren, eigene Baue anlegen und selbstständig Nahrung finden. Die Feldhamster stammen von Wildtieren aus Rheinland-Pfalz ab, die 2024 in die Erhaltungszucht verbracht und dort mit Tieren aus der Baden-Württemberger Zucht verpaart wurden. Mit der Auswilderung wird ein Teil der ursprünglichen Entnahme ausgeglichen. Bis jetzt wurden zehn Einzeltiere aus den letzten verbliebenen Vorkommen in Rheinland-Pfalz abgefangen und in die Zucht verbracht. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der genetischen Vielfalt“, so Umweltministerin Christine Schneider. „Das Projekt-Team der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz arbeitet dabei Hand in Hand mit den landwirtschaftlichen Betrieben zusammen, die ihre Flächen für die Schutzbemühungen zur Verfügung stellen.“ Langfristiges Ziel der Erhaltungszucht ist es, die letzten rheinland-pfälzischen Feldhamster vor weiterer Inzucht zu bewahren. Zukünftig ist geplant, über ein weiteres Projekt eine eigene Zuchtstation aufzubauen, die mittelfristig die Auswilderung einer größeren Anzahl von Tieren ermöglichen soll. Neben der Erhaltungszucht setzt das vom Umweltministerium im Rahmen der Aktion Grün finanzierte „Rettungspaket Feldhamster“ vor allem auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Agrarlandschaft. Dazu gehört die enge Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben. Durch eine feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung und spezielle Lebensraumparzellen werden Nahrung und Deckung für die Tiere geschaffen. „Dass ich mit meinen Maßnahmen nun auch zwei Nachkommen aus der Zucht einen guten Start in Freiheit ermöglichen kann, freut mich sehr. Ich bin gespannt, wie die Neulinge sich auf dem Acker zurechtfinden“, sagt Stefan Franz, kooperierender Betrieb im Projekt, auf dessen Flächen Frida und Fridolin ausgewildert wurden. Wie sich das Feldhamster-Männchen bzw. das Weibchen in ihrem neuen Lebensraum verhalten, wird in den kommenden Wochen begleitet. Mithilfe von Radiotelemetrie und Fotofallen verfolgt das Projektteam, ob sich die Tiere gut eingewöhnen. Dabei sind sie vielen Gefahren ausgesetzt, denn ein hoher Anteil der wildlebenden Feldhamster wird von Beutegreifern, wie Fuchs und Mäusebussard, gefressen. Ein besonderer Erfolg wäre es, wenn sich die beiden Tiere an der Fortpflanzung beteiligen und sich in die Population in Ebersheim einbringen. Das vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Aktion Grün Projekt „Rettungspaket Feldhamster“ wird von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz umgesetzt und läuft noch bis Ende 2029. Weitere Informationen finden sich unter: https://snu.rlp.de/feldhamster/aktion-gruen-feldhamster2023-2029

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a (weggefallen) § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

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