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Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 27.05.2025

Schadstofffreisetzungen in die Umwelt auf einen Blick

Auf www.thru.de finden Sie eine ausführliche Datenbank zu Emissionen und entsorgten Abfallmengen von Industriebetrieben in Deutschland, die diese jährlich dem Umweltbundesamt berichten. Einen Überblick über den Umfang dieser Datenbank gibt eine für die Berichtsjahre 2007 bis 2023 aktualisierte Broschüre, welche die Daten in kompakter Weise darstellt. Sie möchten wissen, wie viele Schwermetalle ein Betrieb in die Luft oder in das Wasser abgibt oder wie viel Abfall er entsorgt? Mit den Daten des deutschen Schadstofffreisetzungs- und  -verbringungsregisters (Pollutant Release and Transfer Register ⁠ PRTR ⁠) können Sie diesen und weiteren umweltrelevanten Fragen auf den Grund gehen. Der Datenbestand enthält Informationen über Emissionen und entsorgte Abfallmengen von Industriebetrieben in Deutschland. Die Daten werden vom Umweltbundesamt für die Öffentlichkeit auf www.thru.de bereitgestellt. Damit soll erreicht werden, dass jede*jeder Interessierte freien Zugang zu umfassenden Umweltinformationen erhält. Mit diesem Wissen können sich alle aktiv an Entscheidungen im Umweltschutz beteiligen. Außerdem wird vom Umweltbundesamt zusätzlich jedes Jahr eine Broschüre veröffentlicht, welche einen ersten Überblick über alle 91 im Register geführten Schadstoffe bietet. Die Broschüre enthält eine vergleichende Darstellung zwischen der Anzahl der Betriebe und deren Emissionen in unterschiedlichen Branchen und Umweltmedien seit 2007. Auf einen Blick zeigt sie aktuelle Trends in den Daten und kann als Ausgangspunkt für weitere Analysen dienen. Weiterhin ist es für jeden einzelnen Schadstoff möglich, die Gesamtemissionen verschiedener Branchen über die Jahre miteinander zu vergleichen. Beispielsweise wird deutlich, dass die Intensivtierhaltung die Branche mit der höchsten Gesamtfreisetzung von Ammoniak in die Luft ist und seit 2007 auf gleichbleibendem Niveau verläuft. Auf der anderen Seite sind rückläufige Trends abgebildet. So ist seit 2019 ein Rückgang der Quecksilberfreisetzung in die Luft durch die Betriebe des Energiesektors zu verzeichnen und auch die Freisetzungen der Schwermetalle Chrom, Kupfer und Nickel in die Luft durch Betriebe der Metallindustrie sind rückläufig. Es gibt aber auch Schadstoffe, deren Freisetzung über die einzelnen Berichtsjahre stark schwanken, wie etwa Diuron und Fluoranthen in Wasser durch die Abfall- und Abwasserbewirtschaftung. Wenn Sie ausführlicher wissen wollen, welche Schadstoffe ein Betrieb in Ihrer Nachbarschaft ausstößt, dann recherchieren Sie doch einfach mal auf www.thru.de .

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. (2) Dieses Gesetz gilt für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Forschungskooperation „Umweltinformationen digital 4.0“ der LUBW abgeschlossen

null Forschungskooperation „Umweltinformationen digital 4.0“ der LUBW abgeschlossen Baden-Württemberg. Die Forschungskooperation „Umweltinformationen digital 4.0“ hat heute die Ergebnisse ihrer vierjährigen Digitalisierungsprojekte vorgestellt. In der Abschlussveranstaltung wurden die Projektergebnisse, wie beispielsweise die Augmented Reality App „AuenExpedition“ oder der Chatbot „KarlA“ von den Beteiligten aus Verwaltung, Wissenschaft und dem Naturschutzzentrum Karlsruhe - Rappenwört (NAZKA) präsentiert. Die Projektleitung lag bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ziel der drei Projekte war es, die Potenziale innovativer Technologien wie Daten-Dashboards, Chatbots, Künstliche Intelligenz und Augmented Reality für den einfachen und direkten Zugang zu Umweltinformationen zu erkunden. Der umfangreiche Umweltdatenschatz des Landes soll schneller und nutzerfreundlicher für die Öffentlichkeit zugänglich werden. Das Kooperationsprojekt wurde im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes gefördert. „Im Mittelpunkt der Digitalisierungsstrategie stehen die Menschen in Baden-Württemberg“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, in seiner Eröffnungsrede. Ziel der Strategie sei es, mit Digitalisierung den Alltag zu vereinfachen, das Leben aller zu bereichern und angesichts des Klimawandels auch vor dessen Folgen zu schützen. Forschungskooperation bearbeitet drei Schwerpunkte In dem Projekt arbeitete die LUBW eng mit wissenschaftlichen Partnern aus dem KIT und den Hochschulen Karlsruhe und Furtwangen zusammen, um drei Schwerpunkte der Digitalisierung voranzutreiben: neue Ansätze im Datenmanagement im Teilprojekt „Umweltdaten 4.0“, KI-unterstützte Suchmaschinen im Teilprojekt „Umweltsuche 4.0“ sowie Wissensvermittlung durch App-Entwicklung und Echtzeitdaten im Teilprojekt „Umwelt digital 4.0“. „Mit der Nutzung von Augmented Reality und Chatbots als digitale Ergänzung zu den bisher vorhandenen Schautafeln beschreiten wir neue Wege der Wissensvermittlung im NAZKA“, fasste Projektleiterin Dr. Lisa Hahn-Woernle das breite Spektrum zusammen. „Umwelt digital 4.0“ : Durch die Anwendung von Augmented Reality entstand unter anderem die App „AuenExpedition“. Mit 3D-Welten und interaktiven Spielen wird der Auenerlebnispfad des NAZKA mit digitalen Inhalten erweitert. Damit sollen vor allem Kinder ab 10 Jahren für Umweltthemen begeistert werden. Die App steht ab November den Gästen auf Leihgeräten zur freien Verfügung. Dem Projekt ist auch zu verdanken, dass sich Besucher zukünftig vorab auf der Webseite über die lokalen Wetterkonditionen informieren können und eine Nestkamera während der Brutzeit exklusive Einblicke aus einem Vogelnest in die Ausstellung überträgt. „Umweltsuche 4.0“: Es gibt mittlerweile kaum eine Lebenslage ohne Umweltbezug: erneuerbare Energien, Abfallentsorgung, Luftqualität oder auch invasive Arten sind nur ein paar wenige von vielen Beispielen. Das Land Baden-Württemberg bietet auf verschiedenen Webseiten umfangreiche und aktuelle Informationen zur Gesetzlage, zu Maßnahmen und zum Wissensstand. Damit dieses Fachwissen für alle zugänglich und schnell auffindbar wird, wurde eine intelligente Umweltsuchmaschine entworfen. Dank künstlicher Intelligenz können Suchanfragen in Umgangssprache den entsprechenden Fachbegriffen zugeordnet und die gefundenen Treffer per Mausklick nach Themen gefiltert werden. Angewendet wird sie zukünftig zum Beispiel auf dem Umweltportal Baden-Württemberg. Wer jetzt schon sein Umweltwissen erweitern möchte, kann ein weiteres Projektergebnis, den Chatbot „KarlA - digitale Rangerin der Karlsruher Rheinauen“ auf der Webseite des NAZKA erkunden. KarlA ist „der“ digitale Wissensträger für die besonderen Lebensräume der Karlsruher Rheinauen und die dort lebenden Tiere und Pflanzen und bietet hilfreiche Tipps für den Besuch im NAZKA. „Umweltdaten 4.0“: Dieses Projekt konzentrierte sich auf die effiziente Bereitstellung von Umweltdaten. Durch innovative Lösungen zur Datenhaltung und -verknüpfung wurden die zugrundeliegenden Datenprozesse optimiert. Beispielsweise wurde ein Dienst für die Übertragung von Luftmessdaten und Gewässerpegeln einem Belastungstest mit millionenfachem Zugriff unterzogen, um auch in Extremfällen für eine aktuelle und verlässliche Datenauskunft sorgen zu können, wie für die App „ Meine Pegel “ bei einem akuten Hochwasser. Wissen, was gerade passiert: Echtzeitdaten im Blick „Die Digitalisierungsprojekte schufen Raum für innovative Pilotstudien, die im Alltagsgeschäft oft keinen Platz finden. Dank der Forschungskooperation konnten neue Technologien getestet und erste Erfahrungen gesammelt werden. Technologien, die überzeugt haben, können nun schrittweise in den Regelbetrieb integriert werden“, betont Hahn-Woernle. Mit diesen Erfahrungen will die LUBW für ihre Arbeit künftig verstärkt Echtzeitdaten einsetzen und für die Nutzung zugänglich machen. Durch automatisierte Datenerfassungs- und Auswertungsprozesse können künftig aktuelle Zustände zeitnah dargestellt und bewertet werden, etwa aktuelle Hochwasserdaten in der App "Meine Pegel". Ein weiteres Beispiel ist die Verbesserung der Suche auf den Landesumweltportalen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die im Rahmen des Projekts entwickelten Technologien fließen direkt in den praktischen Betrieb ein, wie etwa der thematische Filter „Immissionsschutz“ im Umweltnavigator Bayern, der Teil der Kooperation „Landesumweltportale“ von mehreren Bundesländern ist, die von der LUBW geleitet wird. Maurer betonte abschließend: „Wir stehen an der Schwelle einer neuen Ära: Wir bilden nicht nur ab, was war und ist. Wie in den Bereichen Klimafolgenforschung und Hochwasservorhersage werden wir nach und nach für weitere Themengebiete darstellen, was mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen wird. Hierfür hat das Digitalisierungsprojekt wichtige Grundlagen verbessert.“ Maurer dankte den Projektpartnern für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Projektpartner Die LUBW koordinierte die Zusammenarbeit mit folgenden wissenschaftlichen Institutionen: LUBW war als Landeseinrichtung immer wieder führend bei Digitalisierungsprojekten Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist seit Jahrzehnten führend in der Verwaltung in der Digitalisierung von Umweltinformationen. Bereits seit dem Jahr 1984 wird das themen- und ressortübergreifende Umweltinformationssystem (UIS) ständig erweitert. 1996 ging der erste Webauftritt des baden-württembergischen Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt online. 2005 kam der Umweltdaten- und Karten-Online-Dienst hinzu. Heute bietet die LUBW der Öffentlichkeit über 300 Umweltdatenkarten und -tabellen online an. Sie werden jährlich insgesamt über eine Million Mal abgerufen. Im Jahr 2008 hatte die Landesanstalt für Umwelt als erste Verwaltung in Deutschland eine interne Suchmaschine, die von den Beschäftigten auch liebevoll als „Umwelt-Google“ bezeichnet wurde. Mobile Anwendungen wie „Meine Umwelt“ und „Meine Pegel“ kamen mit der Verbreitung von Smartphones hinzu. Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg können seither auch unterwegs kostenlos auf aktuelle Umweltdaten zugreifen. Die App „Meine Pegel“ wird heute deutschlandweit und in einigen Nachbarländern eingesetzt (z. B. in den Niederlanden und der Schweiz). Mit ihren Digitalisierungen leistet die LUBW bereits seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag für den Katastrophenschutz über Baden-Württemberg hinaus. „Blick zurück“ – Pressemitteilungen der LUBW zum Thema Digitalisierung: Warnung vor Hochwasser aus der Jackentasche 03.03.2022 Meine-Pegel-App 2.0 informiert bundesweit zeitnah und automatisiert UDO liefert: Umweltdaten handlich und übersichtlich im Internet 16.12.2013 Richtungsweisendes Upgrade des Open Data Portals der LUBW „Meine Umwelt“ – Ihr mobiler Umweltassistent für Baden-Württemberg 20.09.2013 Gemeinsame Pressemitteilung des UM und der LUBW Workshop „Umweltgoogle – Landesumweltportale heute und morgen“ für die Umweltverwaltung in Deutschland 23.06.2009 Google zu Gast im Forschungszentrum Karlsruhe Bild zeigt: Viele kluge Köpfe haben an dem Projekt „Umwelt Digital 4.0“ mitgearbeitet. Gruppenbild mit Mitarbeitenden der Institutionen: LUBW, Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört, Hochschule Furtwangen, Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft sowie des Karlsruher Instituts für Technologie. In der Mitte mit Blumenstrauß Projektleiterin Dr. Lisa Hahn-Woernle, rechts daneben Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Quelle: LUBW. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Einführung des Chatbots KarlA – Die Expertin der Karlsruher Auen

Der Chatbot „KarlA“ wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Umweltsuche 4.0“ entwickelt und steht nun der Öffentlichkeit zum Testen zur Verfügung.   KarlA, die digitale Auenrangerin, beantwortet ab sofort Fragen rund um einen Besuch des Naturschutzzentrums Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA), zur vielfältigen Flora und Fauna der Karlsruher Rheinauen sowie zu aktuellen Luftqualitätsdaten. Das Ziel von KarlA ist es, die Besonderheiten der wertvollen Lebensräume in den Karlsruher Rheinauen und deren Artenreichtum näherzubringen. KarlA wurde von Auenexperten mit umfangreichem Fachwissen ausgestattet, das in dieser Form und mit dieser hohen Qualität einmalig ist. Aktuell können per Chat Eigenschaften und Bilder zu 143 Tierarten und 64 Pflanzenarten abgerufen werden. KarlA gibt Antworten zu Fragen wie: „Wie alt können Eichhörnchen werden?“, „Wie heißen die verschiedenen Lebensräume der Auen?“ und „Welche Pflanzen sind auf Magerrasen zu finden?“ Wer nun Lust auf einen Besuch der Auenwälder bekommen hat, kann KarlA zu den Öffnungszeiten, Ausstellungen, Veranstaltungen, Angeboten und der Anfahrt zum NAZKA befragen. Auch aktuelle Luftmesswerte, wie z. B. die Konzentrationen von Ozon oder der Luftqualitätsindex können zur Planung des Besuchs überprüft werden. Das kann besonders an heißen Sommertagen hilfreich sein. Neben dem Ziel mit KarlA Umweltwissen einfacher abrufbar zu machen, war die Entwicklung eines Chatbots – von der Konzeption bis zum Betrieb – für die LUBW eine wertvolle Erfahrung. Mit dem aktuellen Online-Auftritt auf der NAZKA-Seite kann die Qualität der Inhalte evaluiert und Erfahrungen mit dem Pflegeaufwand eines Chatbots im laufenden Betrieb gesammelt werden. Daher kommt sowohl Ihr Chat mit KarlA als auch Ihre Teilnahme an der begleitenden Umfrage zukünftigen Chatbot-Projekten an der LUBW zugute. Wir laden alle Interessierten ein, den Chatbot KarlA auf www.nazka.de/chatbot-karla zu testen und an der folgenden Umfrage zur Evaluation des Chatbots teilzunehmen: https://www.soscisurvey.de/chatbot-karla-eval/ . KarlA steht der Öffentlichkeit bis zum Ende des Digitalisierungsprojekts (31. Oktober 2024) zur Verfügung. Forschungsprojekt „Umweltsuche 4.0“ Das Digitalisierungsprojekt „Umweltsuche 4.0“ zielt darauf ab, verschiedenen Zielgruppen einen niederschwelligen Zugang zu Umweltinformationen und (aktuellen) Daten zu bieten und diese verständlicher aufzubereiten. Beteiligt an diesem Projekt sind neben der LUBW auch das Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört, das Institut für Automation und angewandte Informatik (IAI) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die Hochschule Karlsruhe – University of Applied Sciences (HKA) und die Hochschule Furtwangen (HFU). Finanziert wurde das Projekt „Umweltsuche 4.0“ aus Fördermitteln der Digitalisierungsstrategie des Landes (digital@länd). Mehr zum Thema: Screenshot zeigt: Ein Chatverlauf mit KarlA. Sie stellt sich als Chatbot-Rangerin vor. KarlA wird gefragt, was eine Aue ist. KarlA antwortet: „Als Aue wird die Niederung entlang eines Flusses bezeichnet, die bei Hochwasser überschwemmt wird. Es gibt dort einen Wechsel von hohen und niedrigen Wasserständen.“ Nachfolgend werden weiterführende Themen wie "Vielfalt in der Rheinaue" vorgeschlagen.  Quelle: Andreas Wolf (NAZKA) und Lisa Hahn-Woernle (LUBW).

Bodenbelastungs­kataster (BBK)

Der Vollzug des Bodenschutzgesetzes sowie die Bearbeitung und Prüfung von Planungsvorhaben unter bodenschutzrelevanten Aspekten, wie z.B. bei privaten und öffentlichen Investitionen, der Modernisierung und Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen und bei der Grundstücksentwicklung, erfordern einen hohen Bedarf an Informationen zu Bodenbelastungen. Für eine effektive Verwaltungstätigkeit ist daher eine solide Datenbasis unerlässlich. Historie Seit 1986 wurden in Berlin, zunächst nur für die westlichen Bezirke, Informationen über nachgewiesene und vermutete Bodenverunreinigungen im sogenannten Altlasten(verdachts)flächenkataster erfasst. Ab 1991 erfolgte dann im Rahmen der Fortschreibung zu einem Kataster für Gesamtberlin eine systematische Erhebung entsprechender Flächen für die östlichen Bezirke Berlins. 2001 wurde das Altlasten(verdachts)flächenkataster unter Berücksichtigung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ( BBodSchG ) zum heutigen Bodenbelastungskataster weiterentwickelt und eingeführt. Dabei wurden die im Kataster bestehenden Einträge nochmals fachlich geprüft und die Mehrzahl in das neue Bodenbelastungskataster übernommen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bodenschutzgesetz ( § 6 des BlnBodSchG vom 24.6.2004). Im Kataster werden altlastenverdächtige Flächen, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Flächen, auf denen das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist, geführt. Dabei kann es sich sowohl um Flächen handeln, auf denen eine Bodenverunreinigung bekannt ist, als auch um Verdachtsflächen, bei denen aufgrund ehemaliger bzw. aktueller Nutzungen mit einer Verunreinigung des Untergrundes gerechnet werden kann. Zu diesen Flächen zählen nicht nur stillgelegte Deponien und sonstige Ablagerungen, stillgelegte Industriestandorte, Militär und Rüstungsstandorte, sondern auch heute in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung, Dienstleistungsbereichen und Infrastruktureinrichtungen, bei denen nach vorliegenden Erkenntnissen von der Möglichkeit einer Bodenverunreinigung ausgegangen werden kann. Das Bodenbelastungskataster wird gemeinsam von den für den Bodenschutz zuständigen Stellen der bezirklichen Umweltämter und der Senatsverwaltung für Umwelt gepflegt. Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten haben so die jeweiligen Beteiligten einen Zugriff auf alle Informationen über die im Kataster geführten Flächen ihres Zuständigkeitsbereiches (Bezirks). Außerdem erfolgt die räumliche Abgrenzung der erfassten Flächen in einer Karte. Dabei wird nicht unbedingt das vermutete oder tatsächliche Ausmaß einer Bodenverunreinigung wiedergegeben. Dies würde den Rahmen des Katasters sprengen. Vielmehr wird aus Gründen der Übersichtlichkeit eine generalisierte Flächendarstellung vorgenommen. Bei industriell und gewerblich genutzten Standorten orientiert sich die Flächenabgrenzung an den Grundstücksgrenzen. Bei Altablagerungen wird, sofern möglich, die tatsächliche oder vermutete Ausdehnung wiedergegeben. In der Regel sind erfasste Flächen nicht kleiner als ein Grundstück, können aber aus mehreren Grundstücken bestehen. Sofern es bei besonders großen Flächen im Laufe der bodenschutzrechtlichen Bearbeitung zu signifikanten Unterschieden in der Bewertung einzelner Grundstücke oder Flurstücke der Katasterfläche kommt, ist die Bildung von Teilflächen möglich. Die Bildung von Teilflächen erfolgt insbesondere dann, wenn Teile einer Katasterfläche vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit werden können. Flächen, die nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit werden, bleiben (auch im Interesse der Grundstückseigentümer) zur Dokumentation mit der entsprechenden Bewertung (Befreiung) in Kataster und Karte enthalten. Auch sanierte Flächen bleiben weiterhin registriert, da Restkontaminationen nicht gänzlich auszuschließen sind, so dass diese Flächen für bestimmte empfindliche Nutzungen problematisch bleiben können. Bei den Daten des Bodenbelastungskatasters und der Karte handelt es sich um personenbezogene Angaben, die den Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes unterliegen. Dies schließt eine Veröffentlichung der Daten aus. Innerhalb der Behörden ist eine Datenübermittlung nach § 7 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz nur zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben zulässig. Auskünfte an Eigentümer, Nutzer, Kaufinteressenten und Investoren können ebenfalls nach dem Berliner Bodenschutzgesetz bzw. den geltenden Regelungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen erteilt werden. Auskünfte erteilen die für den Bodenschutz zuständigen Umweltämter der Bezirke . Entsprechende Anträge können digital über das Umweltportal der Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden gestellt werden. Das Kataster wird laufend aktualisiert. Derzeit sind über 11.100 Flächen erfasst. Kataster und Karte können grundsätzlich nur den Stand der Erkenntnisse wiedergeben. Das bedeutet, dass für Grundstücke, die nicht in Karte und Datenbank abgebildet sind, keine Informationen vorliegen, und diese somit nicht ohne weiteres als unbedenklich oder frei jeglicher Belastungen zu qualifizieren sind.

Umweltportal Sachsen-Anhalt Die Umwelt auf einen Blick Neues im Portal: Aktuelle Messwerte Leistungsfähige Suchfunktion (standortbezogen) Themendienste - aktuell und zielgerichtet Informations-Dienste (Meldungen zu Schwell- und Grenzwerten): Aktiv für die Umwelt:

Nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch, über Umweltbelange informiert zu werden. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet das Umweltportal des Landes Sachsen-Anhalt . Es erfolgt ein zentraler Zugang zu Umweltinformationen und -diensten von öffentlichen Stellen wie Ministerien, Landesämtern, dem Landesverwaltungsamt und auch Landkreisen, Städten und Gemeinden. Übersichtlich werden behördliche Daten, Fakten und Informationen zur Situation der Umwelt in Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Es bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Übersichtskarten, Berichten und Dokumentationen, verbunden mit einer effektiven Suchfunktion. Die wichtigsten Service-Angebote des Umweltportals sind: Gibt es etwas Neues, wie kann ich die Angebote im Portal am besten nutzen? Hier gibt es die Informationen dazu! Ob Feinstaub oder Ozon, Pegelstände oder Waldbrandgefahrenstufen oder auch Pollenbelastung, aktuelle Informationen dazu gibt es direkt auf der Startseite. Eine standortbezogene Suche ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern, Informationen zu Umweltsituationen an ihrem Wohnort oder ihrem persönlichen Lebensumfeld zu erhalten. Hier können Bürgerinnen und Bürger sich zum Beispiel durch Standorteingabe regionalbezogene Karteninformationen, wie z.B. Messdaten zur Luftqualität, Informationen zu Pegelständen oder auch Energieanlagen anzeigen lassen. Weiterhin greift die Suchfunktion auf spezielle Informationsdienste zu. So können auch Umwelt- und Fachobjekte wie Schutzgebiete, Biotope und Forstreviere, aber auch Veranstaltungen, Erlebnisorte und Geotope direkt gefunden und auf einer Karte angezeigt werden. Schnelle Informationen in aktuellen Lagen und vertiefende Informationen zu einer Vielzahl von Umwelt-Themen werden ermöglicht, z. B. Fachportalen und Verlinkungen zu externen Angeboten. Über die vielen Fachthemen können sich Bürgerinnen und Bürger nun direkt informieren. Unter Info-Service können Bürgerinnen und Bürger sich eigens bereitgestellte Dienste-Informationen zu ortsbezogenen Umweltdaten wie z.B. Hochwasserstände, Ozonwerte oder Waldbrandwarnstufen per E-Mail zu schicken oder via E-Mail anzeigen lassen. Was bisher nur in der App „Meine Umwelt“ möglich war, kann nun auch per Landes-Umweltportal erfolgen! Melden Sie Umweltbeeinträchtigungen, bestimmte Arten oder Neophyten direkt im Portal. Haben Sie Fragen zu speziellen Themen? Schauen Sie, ob es bei den FAQ’s schon Antworten gibt. Neu sind auch Angebote für die junge Generation.

Unterstützung des Runden Tisches Meeresmüll bei der Operationalisierung der Maßnahmenvorschläge zu Umweltziel 5 der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) 'Reduktion von Müll im Meer'

Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die fachliche und organisatorische Unterstützung und Begleitung des Runden Tisches Meeresmüll (RT MM). Der RT MM unterstützt die Operationalisierung der im Rahmen der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) aufgestellten nationalen Maßnahmenvorschläge zur Prävention neuer Einträge und Reduktion von Meeresmüll (MSRL Umweltziel 5). Ein Modulansatz soll die Erstellung verschiedener Fachprodukte erlauben. Der Output der Module findet bei der Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge und Vorbereitung ihrer Umsetzung Verwendung. Diese nationalen Beiträge für die MSRL-Umsetzung finden weiterhin bei der Umsetzung der regionalen Aktionspläne gegen Meeresmüll von OSPAR und HELCOM sowie G7 & G20 Berücksichtigung und können bei den entsprechenden Berichterstattungen z.B. an die EU-Kommission verwendet werden.Mit dem Vorhaben sollen unter anderem die Maßnahmenvorschläge auf ihre Anwendbarkeit geprüft, detailliert ausgearbeitet, fachlich begleitet und koordiniert, die wissenschaftliche Begleitung der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen (z.B. Machbarkeitsstudien, Folgenabschätzung, sozioökonomischer Analysen) sichergestellt, die Anforderungen an die öffentliche Teilhabe (Öffentlichkeitsbeteiligungen; Einbindung von Stakeholdern) umgesetzt sowie die regionale Koordinierung gestärkt werden. Die Ziele des Vorhabens sollen abhängig von der Aufgabe z.B. durch Fachaufträge und (Machbarkeits-)Studien sowie Workshops und Veranstaltungen zur öffentlichen Teilhabe und Fachprodukte zur Unterstützung der EU-Berichterstattung und des Zugangs der Öffentlichkeit und von Stakeholdern zu Umweltinformationen umgesetzt werden.

Fachliche Unterstützung der Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung und Begleitung der MSRL-Umsetzung und der dazu erforderlichen nationalen und regionalen Zusammenarbeit. Ein Modulansatz soll die Erstellung verschiedener Fachprodukte erlauben. Der Output der Module findet bei der Aktualisierung der Meeresstrategien für die deutschen Meeresgewässer der Nord- und Ostsee, bei den regionalen Beiträgen für die MSRL-Umsetzung und bei der MSRL-Berichterstattung an die EU-Kommission Verwendung. Mit dem Vorhaben sollen unter anderem (regionale) fachliche Entwicklungen (z.B. Bewertungsmethoden, Ableitung von Qualitätsnormen und Bewirtschaftungsziele u.a. in den Bereichen Eutrophierung, Nährstoffe, Schadstoffe, Neobiota, Meeresmüll, pelagische Habitate, Unterwasserlärm) auf ihre Anwendbarkeit in den nationalen Meeresgewässern geprüft, übergreifende Fragestellungen (z.B. Gesamtbewertung des Umweltzustands der Meeresgewässer) fachlich begleitet und koordiniert, die wissenschaftliche Begleitung der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen (z.B. Machbarkeitsstudien, Folgenabschätzung, sozioökonomischer Analysen) sichergestellt, die Anforderungen an die öffentliche Teilhabe (Öffentlichkeitsbeteiligungen; Einbindung von Stakeholdern) umgesetzt sowie die regionale Koordinierung gestärkt werden. Die Ziele des Vorhabens sollen abhängig von der Aufgabe z.B. durch Fachaufträge und Studien, Workshops, Veranstaltungen zur öffentlichen Teilhabe und Fachprodukte zur Unterstützung der EU-Berichterstattung und des Zugangs der Öffentlichkeit und von Stakeholdern zu Umweltinformationen umgesetzt werden.

Anlagenregister nach 44. BImSchV (WMS Dienst)

Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf

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