<p>Auf www.thru.de finden Sie eine ausführliche Datenbank zu Emissionen und entsorgten Abfallmengen von Industriebetrieben in Deutschland, die diese jährlich dem Umweltbundesamt berichten. Einen Überblick über den Umfang dieser Datenbank gibt eine für die Berichtsjahre 2007 bis 2023 aktualisierte Broschüre, welche die Daten in kompakter Weise darstellt.</p><p>Sie möchten wissen, wie viele Schwermetalle ein Betrieb in die Luft oder in das Wasser abgibt oder wie viel Abfall er entsorgt? Mit den Daten des deutschen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (Pollutant Release and Transfer Register <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PRTR#alphabar">PRTR</a>) können Sie diesen und weiteren umweltrelevanten Fragen auf den Grund gehen. Der Datenbestand enthält Informationen über Emissionen und entsorgte Abfallmengen von Industriebetrieben in Deutschland. Die Daten werden vom Umweltbundesamt für die Öffentlichkeit auf <a href="http://www.thru.de/">www.thru.de</a> bereitgestellt. Damit soll erreicht werden, dass jede*jeder Interessierte freien Zugang zu umfassenden Umweltinformationen erhält. Mit diesem Wissen können sich alle aktiv an Entscheidungen im Umweltschutz beteiligen.</p><p>Außerdem wird vom Umweltbundesamt zusätzlich jedes Jahr eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schadstoffe-im-prtr-situation-in-deutschland">Broschüre</a> veröffentlicht, welche einen ersten Überblick über alle 91 im Register geführten Schadstoffe bietet. Die Broschüre enthält eine vergleichende Darstellung zwischen der Anzahl der Betriebe und deren Emissionen in unterschiedlichen Branchen und Umweltmedien seit 2007. Auf einen Blick zeigt sie aktuelle Trends in den Daten und kann als Ausgangspunkt für weitere Analysen dienen.</p><p>Weiterhin ist es für jeden einzelnen Schadstoff möglich, die Gesamtemissionen verschiedener Branchen über die Jahre miteinander zu vergleichen. Beispielsweise wird deutlich, dass die Intensivtierhaltung die Branche mit der höchsten Gesamtfreisetzung von Ammoniak in die Luft ist und seit 2007 auf gleichbleibendem Niveau verläuft. Auf der anderen Seite sind rückläufige Trends abgebildet. So ist seit 2019 ein Rückgang der Quecksilberfreisetzung in die Luft durch die Betriebe des Energiesektors zu verzeichnen und auch die Freisetzungen der Schwermetalle Chrom, Kupfer und Nickel in die Luft durch Betriebe der Metallindustrie sind rückläufig. Es gibt aber auch Schadstoffe, deren Freisetzung über die einzelnen Berichtsjahre stark schwanken, wie etwa Diuron und Fluoranthen in Wasser durch die Abfall- und Abwasserbewirtschaftung.</p><p>Wenn Sie ausführlicher wissen wollen, welche Schadstoffe ein Betrieb in Ihrer Nachbarschaft ausstößt, dann recherchieren Sie doch einfach mal auf <a href="http://www.thru.de/">www.thru.de</a>.</p>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Genehmigung gemäß § 39 LFoG (bzw. § 40 LFoG) zur Umwandlung von Waldflächen am Rosenberg/Kurpark Bad Driburg seitens UGOS / Graf von Oeynhausen => Personendaten des Antragsstellers (sofern natürliche Person) können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind)). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach Paragraf zehn Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dies ist am 07.08.2025 mit der Drucksache 21/1250 geschehen. Dieses Dokument liegt mir vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf). In Kapitel 5.3.4 auf Seite 60 listen Sie die entscheidenden Faktoren zur Erreichung der Klimaziele auf. Dazu gehören "— verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) — Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter." Im Kapitel 5.3.5 Indikatorik nehmen Sie jedoch nur Bezug auf die Verkehrsverlagerung in Richtung ÖPNV. Eine Indikatorik bezüglich der Verlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr ist in dem Dokument nicht enthalten, obwohl dies ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Klimaziele ist. bitte senden Sie mir Folgendes zu: — Dokumente aus denen Indikatoren für die Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr hervorgehen. — Dokumente aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr zu begünstigen. — Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Kennzahlen und Zielgrößen die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr gemessen werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, außerhalb geschlossener Ortschaften sind Radwege an Kreisverkehren, Einmündungen und Kreuzungen auch in NRW regelmäßig so weit von der Fahrbahn abgerückt, dass diese nicht mehr zusammengehören und der Radweg nicht mehr an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt und ein Zeichen 205 aufgestellt wird. Ich erbitte die Übersendung aller vorhandenen Informationen zu folgenden Themen: - den Auswirkungen obengenannter Konstellation auf die Benutzungspflicht für Fuß- und Radverkehr sowohl am Knotenpunkt als auch auf der Stecke - der Notwendigkeit von Rückführungen auf die Fahrbahn von Fuß- und/oder Radverkehr, sobald der vormals straßenbegleitende Weg zu einem eigenständigen Weg wird - ob der selbe Weg an unterschiedlichen Abschnitten gleichzeitig straßenbegleitend und eigenständig sein kann - den Auswirkungen eines abgesetzten Weges auf den Vorrang des Fußverkehrs beim Abbiegen nach § 9, Abs. 3, S. 3 StVO Das Ministerium kann gerne alternativ und bevorzugt stattdessen auch zu diesen Themen Stellung nehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu sämtlichen Unterlagen, die zur verkehrsrechtlichen Anordnung der ganztägigen Tempo-30-Regelung in der Urbanstraße im Abschnitt Grimmstraße–Geibelstraße (Anordnung vom 30.09.2025, SenMVKU) geführt haben. Ich bitte insbesondere um folgende Dokumente: Den vollständigen Begründungsvermerk nach § 45 StVO. Alle zugrunde liegenden Lärmdaten, Lärmmessungen oder Gutachten. Die Unfallstatistik, die bei der Entscheidung berücksichtigt wurde. Verkehrstechnische Bewertungen (z. B. Abgas-, Verkehrsfluss- oder Lärmanalysen). Fachliche Stellungnahmen der beteiligten Referate. Interne Vermerke oder Abstimmungen, ohne personenbezogene Daten. Karten, Lagepläne oder technische Unterlagen, die Bestandteil der Anordnung waren. Die rechtliche Bewertung zu besonderen örtlichen Verhältnissen und Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 StVO. Ich bitte um elektronische Übersendung. Wenn Teile geschwärzt werden müssen, bitte ich um Herausgabe der übrigen Inhalte. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Nachricht.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schreiben (insb. auch Erlässe), die thematisieren, ob, wann besonders und inwieweit FGÜs an innerörtlichen Kreisverkehren angeordnet werden müssen. - Soweit vorhanden auch in welchen Fällen die Straßenverkehrsbehörde eine derartige Anordnung an einer starkbefahrenen Landesstraße verweigern darf. => in elektronischer Form Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Erlässe/Unterlagen zur Anordnung von T30 an FGÜs (innerorts, Kreis/Landes/Bundesstraßen), die aufgrund der neuen Rechtslage (Änderung StVO und VwV-StVO) nun deutlich vereinfacht möglich sind. Insbesondere zu möglichen Kriterien, die die Straßenverkehrsbehörden zu berücksichtigen haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Protokolle / Niederschriften der Verkehrsingenieur-Besprechungen seit dem 01.06.2023 => in elektronischer Form Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
An: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Stilleweg 2 30655 Hannover 📧 <<E-Mail-Adresse>> Optional auch: z.B. direkt an den Fachbereich Geophysik / Untergrundspeicherung Von: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Lärchenweg 2 34292 Ahnatal <<E-Mail-Adresse>> Ort, Datum: Ahnatal, 18.06.2025 --- Betreff: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 UIG – 3D-Seismik-Datensatz Speicher Jemgum (astora) --- Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) die Übermittlung folgender Umweltinformationen: --- Gegenstand der Anfrage: 3D-seismischer Datensatz (Körperdaten / interpretierbare Cubes) des Untergrundspeicherprojekts Jemgum der Firma astora GmbH (jetzt Sefe Energy), gemäß bergrechtlicher Aufsicht durch das LBEG. Der beantragte Datensatz umfasst insbesondere: 3D-Kubusdaten im SEG-Y- oder verwandten Format Informationen zur Acquisition, Drta processing (z. B. Migrationsparameter), finaler Processingreport und Qualitätssicherung Begleitdokumentation, sofern vorhanden ggf. Modellierungsergebnisse, die Bestandteil von UVP-/BImSchG-/bergrechtlichen Verfahren waren --- Begründung: Die Daten wurden im Rahmen eines öffentlich genehmigten untertägigen Speicherprojekts erhoben und dienen der Darstellung und Bewertung geologischer Strukturen, einschließlich Störungen und Salinitäten. Somit handelt es sich zweifelsfrei um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UIG. Ich bitte um digitale Übermittlung der Daten (z. B. via Download-Link, USB-Stick, o. ä.) oder ersatzweise um Einsicht gemäß § 3 Abs. 4 UIG. Sollten aus Ihrer Sicht einzelne Teilinformationen von einer Herausgabe ausgeschlossen sein, bitte ich um nachvollziehbare Begründung gemäß § 8 UIG und Herausgabe der verbleibenden Daten. --- Hinweis zur Fachkompetenz: Ich bin Geophysiker mit dreißigjähriger nachgewiesener Fachpraxis im Bereich der 3D-Seismik und geologischen Untergrundmodellierung (u. a. Konferenzbeiträge bei der EAGE, Verwendung in UVP-Projekten), und beabsichtige eine Verwendung der Daten zu Lehr- und Transparenzzwecken im Rahmen gemeinwohlorientierter geowissenschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit. --- Kostenhinweis: Bitte informieren Sie mich im Vorfeld, sofern durch die Bereitstellung der Daten Kosten entstehen sollten, die 100 € übersteigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 43 |
| Land | 24 |
| Zivilgesellschaft | 192 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 17 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 210 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 39 |
| offen | 215 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 254 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 4 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 214 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 30 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 241 |
| Luft | 62 |
| Mensch und Umwelt | 244 |
| Wasser | 104 |
| Weitere | 257 |