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Anlagenregister nach 44. BImSchV (WMS Dienst)

Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf

Anlagenregister nach 44. BImSchV

Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf

Neue Karten zeigen Europäern Luftverschmutzung aus diffusen Quellen im Detail

Das E-PRTR, das im Jahr 2009 ins Leben gerufen wurde, um den Zugang zu Umweltinformationen zu verbessern, enthält bereits Daten zu einzelnen Industrieanlagen (Punktquellen) und seit dem 26. Mai 2011 auch Informationen über Emissionen aus dem Straßenverkehr, der Schifffahrt, dem Luftverkehr, der Beheizung von Gebäuden, der Landwirtschaft und aus Kleinunternehmen (diffuse Quellen). Diffuse Verschmutzungsquellen sind weit verbreitet und/oder in stark besiedelten Gebieten konzentriert. Eine große Anzahl von vielen kleinen Emissionen aus Häusern und Fahrzeugen ergeben zusammen eine große, diffuse Verschmutzungsquelle, insbesondere in Städten. Durch die neue, umfassende Sammlung von 32 Karten können die Europäer auf einer Skala von 5 km x 5 km sehen, wo Schadstoffe freigesetzt werden. Sie umfasst auch Einzelheiten zu Stickoxiden (NOX), Schwefeloxiden (SOX), Kohlenmonoxid (CO), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM10).

Bürger erhalten besseren Zugang zu Umweltinformationen

Ein neues Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher Umweltinformationen aktiv zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) umgesetzt. Zugleich werden die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt.

Beteiligungsrechte im Umweltschutz: Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?

Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen. Veröffentlicht in Broschüren.

Umweltinformationsgesetz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) - Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) hat die Ziele, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichten Stellen und für eine aktive Verbreitung der Umweltinformation zu sorgen. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2003/4/EG um. Die Studie „Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) - Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen“ untersucht, ob und wie die genannten gesetzlichen Ziele des UIG in der Praxis erreicht werden. Die Evaluation folgt der Methodik der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das UIG sich im Wesentlichen bewährt hat und macht einige Optimierungsvorschläge. Veröffentlicht in Texte | 235/2020.

Bundesumweltministerium baut nationales Portal für Umweltinformationen in Merseburg auf

Nationales Umweltinformationszentrum unterstützt als Außenstelle des Umweltbundesamtes den Strukturwandel im Kohlerevier Alle deutschen Umweltinformationen und -daten über eine Plattform erreichen – das ist das Ziel des neuen Nationalen Umweltinformationszentrums, welches das Bundesumweltministerium ab dem Sommer 2021 in Merseburg aufbauen wird. Die Auswahl für die Hochschulstadt in Sachsen-Anhalt traf heute ein Bund-Länder-Gremium, das über die Verteilung der Strukturstärkungsgelder für die ehemaligen Kohlereviere entscheidet. In den nächsten Jahren sollen 85 Millionen Euro investiert werden, um einen nationalen Umweltinformationszugang aufzubauen, der alle bundesweit verfügbaren Informationen zu umweltbezogenen Themen an einem Ort bündelt. Die Informationen und Daten sollen zielgruppengerecht aufbereitet und für alle Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung, Unternehmen und Industrie sowie der Verwaltung zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bildet hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Fundierte Daten sind die Grundlage für viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Damit diese Entwicklungen den Menschen und der Umwelt zu Gute kommen und nachhaltig sind, brauchen wir einen besseren, schnelleren und einfacheren Zugang zu Umweltdaten und -informationen für Bürger*innen und Unternehmen. Deshalb wollen wir Merseburg mit einem offenen Informationszugang zur Quelle für Innovationen machen. Damit werden Umweltinformationen, Daten und Dienstleistungen gut zugänglich, frei verfügbar, valide und transparent. Das lässt sich gezielt nutzen für bessere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, zum Beispiel wenn es um neue Geschäftsmodelle für Unternehmen geht, universitäre und außeruniversitäre Forschung oder das Umweltmanagement der Verwaltungsbehörden.“ Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff begrüßte die Entscheidung der Ansiedlung des Umweltdatenzentrums in Merseburg: „Im Umfeld einer Hochschule und mit einer guten verkehrlichen Anbindung bietet Merseburg beste Voraussetzungen für die Ansiedlung des Umweltinformationszentrums des Bundesumweltministeriums. Zudem wird die Einrichtung eines Umweltinformationszentrums das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt bei seiner Transformation in Richtung einer nachhaltigen Industriegesellschaft weiter befördern.“ „Wir gehen mit dem Nationalen Umweltinformationszentrum einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit dem Portal schaffen wir die Vorraussetzungen, dass Umweltinformationen nun besser gefunden, gut zugänglich, offen bereitgestellt und auch langfristig verfügbar werden. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung, Unternehmen und Industrie unter ‚umwelt.info‘ ein Informations- und Dienstleistungsangebot mit echtem Mehrwert finden. Das neue Datenzentrum werden wir auch mit unserem im Aufbau befindlichen ‚Laboratorium künstliche Intelligenz (KI) für Nachhaltigkeitslösungen‘ vernetzen, das mit KI-Methoden Umweltdaten auswertet und Umweltpolitik so noch besser unterstützen kann“, sagte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Bürger*innen sollen sich nicht länger durch Datenbanken für Spezialisten wühlen müssen. Einfach, offen und gut zugänglich sollen Interessierte Antworten auf ihre Fragen zu Umweltthemen oder Dienstleistungen der Umweltverwaltung erhalten. Unterstüzt werden sie dabei durch intelligente Suchfunktionen, Sprachassistenten, maßgeschneiderte Newsletter und Dashboards. Wissenschaft, Forschung, Umweltverbände und andere Nichtregierungsorganisationen sollen über das Portal die passenden Angebote an Datensätzen und Informationen finden, mit denen sich zukunftsweisende Fragen beantworten lassen. Unternehmen sollen neue Geschäftsmodelle entwickeln können, die Umwelt- und Naturschutz befördern. Sie sollen es einfacher haben, Umwelt- und nachhaltigkeitsrelevante Aspekte in ihre Angebote zu integrieren, umweltrechtliche Vorschriften einzuhalten und Informationen für Genehmigungen zu finden. Zudem bilden Daten die Grundlage für die Nutzung digitaler Technologien und innovativer Anwendungen zum Schutz von Umwelt, ⁠ Klima ⁠ und Ressourcen. Über standardisierte Schnittstellen können Daten außerdem in die Steuerung umwelttechnischer Infrastrukturen einfließen, etwa in der Wasserwirtschaft, und aus diesen vernetzten Systemen wieder zurück in die Umweltdatenbanken. Von einer besseren Aufbereitung, Bereitstellung, Verknüpfung und Auswertung von Umweltdaten profitieren auch Politik und Verwaltung. Das Bestreben, Umweltinformationen zu sammeln und Dritten zur Verfügung zu stellen (insbesondere interessierten Bürger*innen), ist seit vielen Jahrzenten ein starker Antrieb im Bereich des Umweltmanagements. Der Zugang zu diesen Umweltinformationen ist in Deutschland in hohem Maße zersplittert. Die Europäische Kommission hat diese Zersplitterung bemängelt und angeregt, einen zentralen nationalen Zugang zu Umweltinformationen einzurichten. Zudem hat der technologische Fortschritt dazu geführt, dass Daten, die den Zustand von Natur und Umwelt erfassen, nicht mehr ausnahmslos durch die öffentliche Hand erhoben werden. Auch private Haushalte, Einzelpersonen oder Unternehmen erfassen bewusst oder unbewusst Umweltdaten, die zur Verbesserung der Datenlage über die Umwelt beitragen könnten. Dadurch entsteht eine sehr große und umfangreiche Datenmenge für Umweltinformationen. Aufgabe des neuen Umweltinformationszentrums ist daher auch, gemeinsam mit anderen Stellen im UBA zu untersuchen, durch welche Maßnahmen, etwa dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), diese große Informations- und Datenmenge handhabbar und vor allem besser zugänglich gemacht werden kann.

Daten zur Umwelt (DzU)

In DzU werden Umweltinformationen dokumentiert und bereitgestellt. Diese stammen aus der amtlichen Umweltstatistik (UStatG), aus der Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich (VwV Datenaustausch) sowie aus Beobachtungsprogrammen und F+E-Vorhaben und werden für die Umweltberichterstattung aufbereitet. DzU stellt eine einheitliche Informations- und Datengrundlage für die nationale und internationale Umweltberichterstattung sicher. DzU verwaltet Berichtselemente (Texte, Tabellen und Grafiken ) und verweist auf die Quellen, die Rechtsgrundlagen sowie auf Umweltziele der Beiträge. Diese sind nach einem Umweltthemenkatalog gegliedert, der nach dem internationalen DPSIR-Berichtsansatz geordnete Wirkungsbeziehungen beinhaltet. Rechtliche Grundlagen für die nationale und internationale Umweltberichterstattung bilden §11 des Umweltinformationsgesetzes (UIG), die EU-Informationsrichtlinie sowie das Übereinkommen über den Zugang zu elektronisch verfügbaren Umweltinformationen (Århus-Konvention).

Umwelt- und Naturschutzinformationssystem UNIS-D - Machbarkeitsstudie

Das Bestreben, Umweltinformationen zu sammeln und Dritten zur Verfügung zu stellen (insbesondere interessierten Bürgern), ist seit vielen Jahrzenten ein starker Antrieb im Bereich des Umweltmanagements. Der Zugang zu diesen Umweltinformationen ist in Deutschland in hohem Maße zersplittert. Die Europäische Kommission hat diese Zersplitterung bemängelt und ange-regt, einen zentralen nationalen Zugang zu Umweltinformationen einzurichten, soweit dies machbar sei. In der vorliegenden Studie soll daher die Machbarkeit eines entsprechenden Umwelt- und Naturschutzinformationssystem (UNIS-D) analysiert werden. Herausgearbeitet werden soll dabei unter anderem, in welcher Form ein neues fach- und ebenen-übergreifendes An-gebot langfristig machbar und sinnvoll ist. Zudem hat der technologische Fortschritt dazu ge-führt, dass Daten, die den Zustand von Natur und Umwelt erfassen, nicht mehr ausnahmslos durch die öffentliche Hand erhoben werden. Auch private Haushalte, Einzelpersonen oder Unternehmen erfassen bewusst oder unbewusst Umweltdaten, die zur Verbesserung der Datenlage über die Umwelt beitragen könnten. Dadurch entsteht eine sehr große und umfangreiche Daten-menge für Umweltinformationen. Es soll daher auch untersucht werden, durch welche Maßnahmen, etwa dem Einsatz von K.I., diese große Datenmenge handhabbar gemacht werden kann. Quelle: Forschungsbericht

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