Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Walstrandung in Wismar Ende März/Anfang April 2026: Gutachten und Expertisen: Kopien aller schriftlichen Stellungnahmen, Gutachten oder fachlichen Einschätzungen (insbesondere des ITAW und anderer herangezogener Experten), auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde, dass eine aktive Rettung oder ein Herausgeleiten des Tieres „biologisch nicht sinnvoll“ oder „technisch unmöglich“ sei. Protokolle der Entscheidungsfindung: Einsicht in die Einsatzprotokolle und Vermerke der Krisenstäbe bzw. der zuständigen Fachabteilungen im Zeitraum der Strandung. Umgang mit Dritt-Hilfe: Dokumentation über die Ablehnung angebotener Hilfeleistungen durch private Unternehmen (z. B. Baggerfirmen) und Experten (z. B. Robert Marc Lehmann) sowie die Begründung für den zeitweisen Abbruchbefehl der privat initiierten Rettungsmaßnahmen. Kommunikation mit NGOs: Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und Organisationen wie Greenpeace e.V. bezüglich der Koordination der Rettungsmaßnahmen.
Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Reden (d.h. Texte, Redemanuskripte) des Ministers seit 06.05.2025, die bisher nicht auf den Internetpräsenzen des Ministeriums im Volltext veröffentlicht wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 1 UIG, hilfsweise nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den bei Ihrer Behörde vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der seit Juni 2026 bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung (Langsamfahrstelle) auf der Hochbahnstrecke der U-Bahn-Linie U1 zwischen den Bahnhöfen Kottbusser Tor und Hallesches Tor. Nach öffentlichen Mitteilungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Schäden am Oberbau der Hochbahnstrecke eingerichtet. Gleichzeitig wurden erhebliche betriebliche Einschränkungen auf der Linie U1 vorgenommen. Vor diesem Hintergrund beantrage ich insbesondere Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen: 1. Sämtliche bei Ihrer Behörde vorhandenen Zustandsberichte, Prüfberichte, Gutachten, Bewertungen oder sonstigen technischen Unterlagen zum Zustand der betroffenen Hochbahnstrecke, insbesondere zu Schienen, Schwellen, Gleisbett, Tragkonstruktion und sonstigen relevanten Bestandteilen der Infrastruktur. 2. Sämtliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann die festgestellten Mängel erstmals erkannt, dokumentiert oder bewertet wurden. 3. Sämtliche Unterlagen über die Einführung, Anordnung, Abstimmung, Genehmigung oder Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 25 km/h. 4. Sämtlichen Schriftwechsel zwischen Ihrer Behörde, der technischen Aufsicht und der BVG bezüglich des Zustands der Strecke, der Betriebssicherheit sowie erforderlicher Sanierungsmaßnahmen. 5. Sämtliche Vermerke, Besprechungsprotokolle, Präsentationen, Entscheidungsvorlagen, Terminpläne, Maßnahmenpläne und sonstigen Unterlagen, die sich mit der Beseitigung der festgestellten Mängel befassen. 6. Sämtliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, • welche Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind, • wann deren Durchführung geplant ist, • welche Auswirkungen auf den Fahrbetrieb erwartet werden. 7. Sämtliche Unterlagen, in denen Streckensperrungen, Teilsperrungen, Umleitungen, Ersatzverkehre oder sonstige betriebliche Einschränkungen geprüft, vorbereitet, empfohlen oder geplant werden. 8. Sämtliche Unterlagen der technischen Aufsicht, die im Zusammenhang mit der Betriebssicherheit der betroffenen Strecke erstellt oder übermittelt wurden. Der Antrag erstreckt sich ausdrücklich auch auf elektronische Dokumente, E-Mails, Aktenvermerke, Präsentationen, Gesprächsnotizen und sonstige digitale Unterlagen. Soweit die beantragten Informationen bei anderen Stellen innerhalb Ihres Geschäftsbereichs oder bei der für die technische Aufsicht zuständigen Stelle vorhanden sind, bitte ich um Weiterleitung meines Antrags an die jeweils zuständige Stelle sowie um entsprechende Mitteilung an mich. Sollten einzelne Unterlagen ganz oder teilweise von gesetzlichen Ausnahmetatbeständen erfasst sein, beantrage ich die Herausgabe der übrigen Teile in geschwärzter Form sowie eine nachvollziehbare Begründung für jede teilweise oder vollständige Ablehnung. Ich bitte um elektronische Übersendung der Informationen und Unterlagen. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie des öffentlichen Interesses an der Sicherheit der betroffenen Hochbahnstrecke bitte ich um zeitnahe Bearbeitung des Antrags. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs sowie Mitteilung des Aktenzeichens meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Dennis Kusitzky
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Mitarbeitende, Sie haben am 14. Juni 2026 auf Ihrem Instagram-Kanal (@umweltministerium) ein Reel zum Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, abrufbar unter https://www.instagram.com/reel/DZkeVCFGOSE/. Der Beitrag trägt in der Bildunterschrift den Hinweis, der Song sei „mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt" worden. Der Beitrag wurde mit über 110.000 Wiedergaben (Stand 17.06.2026) breit ausgespielt und hat eine kontroverse öffentliche Debatte über den KI-Einsatz einer staatlichen Stelle ausgelöst. Ich bitte um Übersendung folgender Informationen und Dokumente. Sollten einzelne der erbetenen Dokumente nicht vorliegen, bitte ich um eine ausdrückliche Mitteilung hierüber. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. 1. Wurde der Song hausintern oder durch eine externe Agentur bzw. durch eine*n externe*n Dienstleister*in erstellt, und falls extern, wie lauten Name und Sitz der beauftragten Stelle? 2. Welche KI-Tools bzw. -Dienste wurden eingesetzt? getrennt nach Songtext, Musik/Komposition, Gesangsstimme und Audioproduktion, jeweils mit Bezeichnung und Version? 3. Welche Leistungsanteile wurden von Menschen erbracht, insbesondere bei Text, Komposition, Gesangsstimme, Produktion und Videoschnitt? 4. Welche Gesamtkosten sind entstanden, aufgeschlüsselt nach Tool- und Lizenzkosten, Honoraren externer Dienstleister*innen sowie internem Personalaufwand? 5. Falls extern beauftragt, bitte ich um Übersendung des zugrunde liegenden Vertrags bzw. der Leistungsbeschreibung sowie der Rechnung. 6. Wer hält die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Song und an der verwendeten Stimme, und wurde geprüft, ob Rechte Dritter berührt sind? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen, die diese Rechteinhaberschaft und Prüfung dokumentieren. 7. Ich bitte um Übersendung aller Vermerke, Vorlagen, Briefings, Konzeptpapiere und sonstigen Dokumente zur Entscheidung, für diesen Beitrag einen KI-generierten Song zu verwenden. 8. Ich bitte um Übersendung sämtlicher interner Weisungen, Richtlinien und Handreichungen Ihres Hauses zum Einsatz von KI in der Öffentlichkeitsarbeit und in den sozialen Medien. 9. Ich bitte um Übersendung der schriftlichen Abwägung bzw. Kosten-Nutzen-Betrachtung zum KI-Einsatz für diesen Beitrag. 10. Welche Erwägungen waren maßgeblich, einen KI-generierten Song statt menschlicher Kreativschaffender zu verwenden? Welche konkreten Künstler*innen, Musikschaffenden oder Agenturen wurden als Alternative in Betracht gezogen? Ich bitte zudem um Übersendung der Dokumente, die diese Erwägungen und die geprüften Alternativen festhalten. 11. Auf Ihrer Themenseite zu Künstlicher Intelligenz (https://www.bundesumweltministerium.de/themen/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz) nennen Sie „Texte, Bilder oder Songs“ als Beispiele für KI-Anwendungen und führen aus: „Insbesondere solche KI-Systeme, mit denen sich Inhalte erstellen lassen, haben oft einen erheblichen ökologischen Fußabdruck. [...] KI kann zudem Ungleichheiten verstärken und Verbraucherinnen und Verbraucher diskriminieren.“ Weiter erklären Sie, das Haus arbeite daran, diese Risiken zu minimieren. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft, welche konkreten Abwägungen und Maßnahmen das Ministerium bei der Erstellung bzw. Beauftragung dieses Songs getroffen hat, um a) den Energie-, Ressourcen- und Wasserverbrauch möglichst gering zu halten, b) eine Verstärkung von Ungleichheiten zu vermeiden und c) eine Diskriminierung von Verbraucher*innen auszuschließen. Ich bitte zudem um Übersendung der Prüfvermerke, Kriterien und sonstigen Dokumente, die diese Abwägungen und Maßnahmen festhalten. 12. Wie viele Generierungsversuche wurden unternommen und wie lange dauerte die Generierung insgesamt? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen, die dies dokumentieren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen nach § 10 IFG nicht an, Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten dennoch Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung mit Aufschlüsselung sowie um Befreiung, hilfsweise Ermäßigung nach § 2 IFGGebV. Ich bitte um Zugang innerhalb der Monatsfrist (§ 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG). Kann die Frist nicht eingehalten werden, bitte ich um fristgerechte Mitteilung. Ich bitte um Antwort per E-Mail (§ 1 Abs. 2 IFG). Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke sehr für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
hiermit beantrage ich gemäß dem LTranspG, VIG und dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Zugang zu folgenden Umweltinformationen: 1. Sämtliche Kommunikation der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) mit folgenden Stellen im Zeitraum 01.01.2023 bis heute: • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz (MWVLW) • Stadt Neustadt an der Weinstraße • Stadtwerke Neustadt • Kreisverwaltung Bad Dürkheim • Vulcan Energie Ressourcen GmbH zu den Themen: • Tiefengeothermie im Raum Neustadt • Aufsuchungsfelder • kommunale Wärmeplanung • fachaufsichtliche Bewertungen oder Hinweise • Abstimmungen mit dem Bergamt • mögliche Auswirkungen auf Raumordnung, Umwelt oder Nachbargemeinden Dies umfasst ausdrücklich alle Dokumenttypen: • E Mails • Briefe • Aktenvermerke • Gesprächs- und Telefonnotizen • interne Vermerke (mit Umweltbezug) • Präsentationen • Protokolle • Terminabsprachen mit inhaltlichen Aussagen 2. Sämtliche Unterlagen, in denen die SGD Süd: • die Verfahrensführung des Bergamts bewertet • Hinweise zur Neutralitätspflicht des Bergamts dokumentiert • Rückmeldungen der Stadt Neustadt oder der Stadtwerke erhalten hat • Einschätzungen zur Rolle der Vulcan Energie Ressourcen GmbH im Raum Neustadt abgegeben hat 3. Sämtliche internen Bewertungen oder Prüfungen mit Umweltbezug zu: • geothermischen Vorhaben in Neustadt • Auswirkungen auf Raumordnung, Umwelt oder Nachbargemeinden • Abstimmungen zwischen Bergamt und Stadt Neustadt Ich bitte um elektronische Herausgabe der Unterlagen (PDF oder vergleichbar). Sollten Teile der Unterlagen aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschwärzt werden müssen, bitte ich um teilgeschwärzte Herausgabe gemäß UIG.
Informationen über die THG-Emissionen zum Rechenzentrum FRA7 Gaskraftwerk: a) den relativen CO2-Ausstoß bezogen auf die Leistung in gCO2/kWh (oder andere passende Einheit) b) den absoluten erwarteten jährlichen CO2-Ausstoß c) die zu erwartenden Methan-Emissionen d) die zu erwartenden Lachgasemissionen (N2O) e) die zu erwartenden Stickstoffoxidemissionen (NOx) Bei diesen Informationen handelt es sich um Umweltinformationen über Emissionen i.S.d. UIG. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Wasserverbrauch des Rechenzentrum FRA7 Gaskraftwerk: a) das Volumen der beantragten Wasserentnahme b) das Volumen der genehmigten Wasserentnahme c) die beantragten Wassereinleitungen, einschließlich Informationen über Volumen, Temperatur und darin enthaltene Stoffe d) die genehmigte Wassereinleitung, einschließlich der Informationen über Volumen, Temperatur, enthaltene Stoffe Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Ich bitte um Zugang zu den folgenden Dokumentenkategorien für den Zeitraum August 2024 bis einschließlich April 2026: 1. BETEILIGUNG SACHSENS AN BUND-LÄNDER-GREMIEN 1a. Mandate, Geschäftsordnungen oder Einsetzungsbeschlüsse der Bund-Länder-Arbeitsgruppen und Fachgremien zur NWP-Erstellung, an denen sächsische Vertreterinnen oder Vertreter beteiligt waren (insbesondere LANA-Unterarbeitsgruppen und ressortübergreifende Abstimmungsgremien). 1b. Teilnehmerlisten (Institutionen, nicht Personennamen soweit datenschutzrechtlich erforderlich) der Bund-Länder-Koordinierungssitzungen zur NWP-Erstellung, an denen das SMEKUL oder nachgeordnete Behörden beteiligt waren. 1c. Berichte oder Vermerke sächsischer Vertreterinnen und Vertreter über Ergebnisse und Verlauf der Bund-Länder-Koordinierungssitzungen zur NWP-Erstellung (interne Sitzungsberichte, Rücklaufvermerke). 2. PROTOKOLLE UND SITZUNGSDOKUMENTE 2a. Ergebnisprotokolle oder Zusammenfassungen der Sitzungen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur NWP-Erstellung, soweit diese beim SMEKUL vorliegen. 2b. Tagesordnungen der Bund-Länder-Koordinierungssitzungen zur NWP-Erstellung, soweit keine Protokolle vorliegen oder Protokolle vollständig gesperrt werden. 2c. Schriftverkehr des SMEKUL mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur inhaltlichen Ausgestaltung des NWP, insbesondere zu den Maßnahmen für Waldökosysteme (Art. 12 WVO) und landwirtschaftliche Ökosysteme (Art. 11 WVO). 3. SACHSENS POSITIONIERUNG IM NWP-PROZESS 3a. Stellungnahmen, Positionspapiere oder Vermerke des SMEKUL zu den Inhalten des NWP-Entwurfs, insbesondere zu den Maßnahmentabellen, Potenzialflächenkarten oder Indikatoren für Waldökosysteme (Art. 12 WVO). 3b. Schriftverkehr des SMEKUL mit der Agrarministerkonferenz (AMK) oder anderen Länderministerien zur gemeinsamen Positionierung gegenüber dem Bund in der NWP-Erstellung, soweit dies Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betrifft. 3c. Vermerke oder Schreiben des SMEKUL zur Forderung nach verbindlicher Bundesratsbeteiligung am NWP vor dessen Einreichung bei der EU-Kommission. 3d. Interne Vermerke oder Schreiben des SMEKUL zur Rechtsfrage des Vollzugs der WVO auf Landesebene ohne nationales Durchführungsgesetz, insbesondere in Reaktion auf den Vollzugsstopp des Landes Brandenburg (MLEUV-Pressemitteilung vom 26.02.2025) und dessen rechtlicher Bewertung durch das SMEKUL. 4. SACHSENS EIGENE UMSETZUNGSPLANUNG 4a. Konzepte, Arbeitsentwürfe oder Vermerke des SMEKUL zu landesspezifischen Umsetzungsmaßnahmen der WVO im Bereich Waldökosysteme (Art. 12 WVO), soweit diese im Zusammenhang mit der NWP-Erstellung entstanden sind. 4b. Korrespondenz des SMEKUL mit dem Sächsischen Staatsministerium für Landwirtschaft, soweit dieses für Fragen der Forstwirtschaft und der WVO-Umsetzung separat zuständig ist, zu den forstwirtschaftlichen Implikationen des NWP (Art. 12 WVO). 4c. Unterlagen zu etwaigen landeseigenen Stakeholder-Beteiligungsformaten in Sachsen zur WVO-Umsetzung oder NWP-Erstellung (Einladungslisten nach Institutionen, Konzeptpapiere, Auswertungen). 5. FINANZIERUNG UND VOLLZUG 5a. Vermerke oder Schreiben des SMEKUL zur Frage der Finanzierung der WVO-Umsetzung auf Landesebene, insbesondere zur fehlenden EU-Finanzierungsgrundlage (vgl. ausstehender Kommissionsbericht nach Art. der WVO, fällig bis August 2025). 5b. Schriftverkehr des SMEKUL mit dem BMUKN oder anderen Bundesbehörden zur Klärung von Vollzugsfragen der WVO auf Landesebene, insbesondere zur Frage einer erforderlichen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes als Verfahrensgrundlage. HINWEISE ZUR BEARBEITUNG Die beantragten Informationen sind Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Zugangsanspruch besteht nach § 3 Abs. 1 UIG ohne Darlegung eines besonderen Interesses. Soweit einzelne Dokumente ganz oder teilweise Ablehnungsgründen nach §§ 8 oder 9 UIG unterliegen, bitte ich um: – teilweisen Zugang zu nicht gesperrten Teilen (§ 7 Abs. 2 UIG), – eine konkrete Begründung der Ablehnung je Dokumentenkategorie unter Benennung des einschlägigen Ausnahmetatbestands, – Angabe des voraussichtlichen Zeitpunkts, ab dem eine etwaige Sperre entfällt. Ich weise darauf hin, dass die Ausnahmetatbestände des UIG eng auszulegen sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 UIG: öffentliches Interesse an der Bekanntgabe ist zu berücksichtigen) und dass der Schutz laufender Entscheidungsverfahren (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG) nicht pauschal, sondern nur für konkret bezeichnete Dokumente geltend gemacht werden kann (vgl. EuGH, Rs. C-204/09, Flachglas Torgau).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 149 |
| Europa | 1 |
| Land | 81 |
| Weitere | 44 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 17 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 230 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 41 |
| Offen | 229 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 270 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 6 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 229 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 75 |
| Lebewesen und Lebensräume | 258 |
| Luft | 66 |
| Mensch und Umwelt | 262 |
| Wasser | 111 |
| Weitere | 273 |